Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9614 18. Wahlperiode 12.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9344 – Nachfragen zur Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Bericht „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ (Bundestagsdrucksache 18/9192) stellt die Bundesregierung laufende Maßnahmen und Vorhaben in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Islamismus und anderen demokratiefeindlichen Bestrebungen vor. Positiv zu vermerken ist, dass mit dem Einbezug des Konzepts der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 7) der Blick deutlich über gesellschaftliche Randbereiche hinausgeht und Ideologien der Ungleichheit in den Blick nimmt, die sich bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein finden. In Zeiten von Pegida und einem aufstrebenden Rechtspopulismus in Form der AfD ist eine solche Ausweitung des Blicks nach Auffassung der Fragesteller nötig und angemessen. Leider wird dennoch weiter mit dem Extremismusbegriff gearbeitet, der diese positive Ausweitung des Blicks gleich wieder zu vernebeln droht, weil neben der damit intendierten Gleichsetzung von links und rechts das zu beschreibende Problem von Rassismus , gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Gewalt und Demokratiefeindschaft als Problem extremistischer Randgruppen erscheint. Unabhängig davon finden sich im Konzept der Bundesregierung zahlreiche positive Ansätze, die es konkret umzusetzen und zu füllen gilt. 1. Bis wann soll der von der Bundesregierung in der Einleitung zu Bundestagsdrucksache 18/9192 erwähnte „Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ vorliegen, und was sind die Gründe für eine Überarbeitung des vorhandenen Aktionsplans? Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit , Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz (NAP) soll im Frühjahr 2017 vorliegen. Im Koalitionsvertrag wurde eine Fortschreibung einschließlich der Erweiterung um die Themenfelder Homo- und Transphobie vereinbart. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie soll die von der Bundesregierung angeführte „Einbindung und Konsultation der Zivilgesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 6) konkret aussehen? Welche Gruppen der Zivilgesellschaft sollen hier nach welchen Kriterien in die Arbeit eingebunden werden? Die Einbindung der Zivilgesellschaft findet im Rahmen des fortlaufenden Konsultationsprozesses mit den im Forum gegen Rassismus vertretenen Nichtregierungsorganisationen statt. Darüber hinaus wurden zivilgesellschaftliche Akteure zu einer ganztägigen partizipativen Veranstaltung am 5. Juli 2016 eingeladen und um deren Expertise gebeten. 3. Bezieht sich diese Zusammenarbeit vor allem auf das Forum gegen Rassismus , oder sollen auch weitere Gruppen einbezogen werden, und wie ist das Forum gegen Rassismus gegenwärtig zusammengesetzt, und wer entscheidet über den Einbezug neuer bzw. weiterer Gruppen? Das Forum gegen Rassismus ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Ort der Diskussion mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zum NAP. Das Gremium umfasst rund 80 Organisationen, darunter rund 55 bundesweit bzw. überregional tätige Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Überwindung von Fremdenfeindlichkeit , Rassismus und Gewalt einsetzen. Wenn sich eine zivilgesellschaftliche Organisation im Forum gegen Rassismus einbringen möchte, kann sie sich an das Forum wenden, das dann selbst entscheidet, wer Mitglied wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Art der „verstärkte(n) Zusammenarbeit mit der Wirtschaft“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 5) strebt die Bundesregierung an? Gibt es Beispiele für eine solche Zusammenarbeit, und bezieht sich dies vor allem auf die Frage der Finanzierung oder auch der inhaltlichen Ausgestaltung von Projekten? Die Arbeitswelt ist einer der ganz wichtigen Punkte der Prägung unseres Soziallebens . Deswegen startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Programm zur Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Ausbildung . Weiterhin prüft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aktuell, welche Ansätze und Maßnahmen mit Bezug auf die Arbeits- und Unternehmenswelt im Rahmen der Weiterentwicklung des Programms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit !“ sinnvoll und im Sinne des Bundesprogramms zielführend sind. Ziel ist es, Sozialpartner und Akteure aus der Wirtschaft als wichtige Partner zu gewinnen, um Themen wie Vielfalt und Inklusion, Anti-Diskriminierung und Abbau von Vorurteilen, Umgang mit Konflikten und Verhinderung von Radikalisierung bzw. Menschenfeindlichkeit in der Unternehmens- bzw. Arbeitskultur in Deutschland dauerhaft zu etablieren. Dazu sollen neue Konzepte entwickelt und erprobt werden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen auf Seite 13 auf Bundestagsdrucksache 18/9192 (Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung ) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9614 5. Wie will die Bundesregierung den von ihr selbst attestierten „gestiegene(n) Bedarf an mobiler Beratung und Opferberatung“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 20) abdecken? Ist eine Mittelausweitung für die mobile Beratung und Opferberatung geplant , und soll hiermit ein Stellenaufbau verbunden werden, der den gestiegenen Bedarf abdecken kann? 6. Ist der Bundesregierung der von den Trägern der mobilen Beratung und Opferberatung ermittelte finanzielle Bedarf für die Aufrechterhaltung der Qualitäts - und Fachstandards der Arbeit von Mobilen Beratungsteams (MBT) und Opferberatungsstellen (OBS) vor dem Hintergrund des gestiegenen Bedarfs bekannt, der sich auf jährlich 12,4 Mio. Euro beläuft, und wie ist dieser Bedarf mit den von der Bundesregierung für diesen Bereich vorgesehenen 8,865 Mio. Euro vereinbar (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 40)? 7. Auf welcher inhaltlichen Grundlage ist Finanzplanung für die Landesdemokratiezentren und damit für die MBTs und OBS‘ erfolgt? Wurde mit den Verantwortlichen in den Projekten über diese Finanzplanung und ihre Bedarfe gesprochen, und wie unterscheidet sich die Einschätzung der finanziellen Bedarfe zwischen Bundesregierung und Projektträgern konkret ? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung ist der gestiegene Bedarf an Mobiler Beratung und an Opferberatung im Rahmen der aktuellen Herausforderungen bekannt. Sie befindet sich hierzu im stetigen Austausch sowohl mit den jeweiligen Dachverbänden als auch mit den Ländern. Dem gestiegenen Bedarf wurde bereits mit der Aufstockung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit !“ in 2015 Rechnung getragen, indem die Mittel im Rahmen des Bundesprogramms ab 2016 erhöht wurden. Auf Grundlage der regelmäßigen Gespräche mit den Ländern ist die Bundesregierung bestrebt, im laufenden Prozess gemeinsam bedarfsgerechte Lösungen zu erarbeiten. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ist eine Anpassung an die jeweiligen Bedarfe für 2017 vorgesehen. 8. Wie stellt sich die von der Bundesregierung angestrebte „verbesserte rechtliche Basis für die Arbeit der Zivilgesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 26) gegenwärtig konkret dar, und welche Schritte sind hier seit 2013 unternommen worden? 9. Welche Schritte wurden von der Bundesregierung unternommen, um zu einer größeren „Verlässlichkeit“ und „Planungssicherheit“ für die Projekte zu kommen, wie sie in den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode gefordert wurden (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 866)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Schritte zu einer „bundesgesetzlichen Basis unter (…) Einbeziehung der Länder“ (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 867) wurden von der Bundesregierung auf den Weg gebracht, und hat es dazu Gespräche mit den Ländern gegeben (wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis)? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit der Weiterentwicklung der Bundesprogramme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention hat die Bundesregierung bereits wichtige Schritte unternommen , um die Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft für Engagement zur Demokratieförderung und Radikalisierungsprävention zu verbessern. So ist die Gesamtförderlaufzeit der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ von drei auf fünf Jahre verlängert worden, um mehr Planungssicherheit zu bieten. Darüber hinaus wurde als modellhafter Programmbereich die Förderung von meist bundesweit wirkenden Trägern in ihrer Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger eingerichtet, um zivilgesellschaftliche Strukturen der Demokratieförderung und Extremismusprävention zu stärken. Insgesamt ist es das Ziel der Bundesregierung, die laufenden Maßnahmen der Extremismusprävention zu bündeln, zu optimieren und – im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel – zu verstetigen. Dies beinhaltet auch die Weiterentwicklung der Programme auf bundesgesetzlicher Grundlage. Diese Grundlage wird derzeit vorbereitet . Die weiteren zu beteiligenden Akteure werden zu gegebener Zeit eingebunden . Die Auseinandersetzung mit und die Überwindung von Antisemitismus, Rassismus , Rechtsextremismus und anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist im Übrigen eine Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft gleichermaßen. 11. Hat die Bundesregierung Hinweise, warum die von ihr im Bericht auf S. 19 erwähnte „Distanzierungs- und Ausstiegsberatung“, die in allen Bundesländern stattfindet, in Sachsen im Jahr 2016 nicht mehr finanziell unterstützt wird (vgl. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Jens Spahn, an den Abgeordneten Roland Claus vom 24. Juni 2016)? Es ist nicht zutreffend, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ im Jahr 2016 nicht mehr finanziell unterstützt wird. Für die in der Frage aufgeführte Aufgabe erhielt das Sächsische Staatsministerium des Innern für das Jahr 2016 eine Bewilligung in Höhe von 520 000 Euro. Zum Zeitpunkt der Anfrage des Abgeordneten Roland Claus war noch kein Mittelabruf durch den Zuwendungsempfänger erfolgt. Damit erklärt sich die Antwort vom 24. Juni 2016 auf die Anfrage, in der explizit nach bereits geflossenen Mitteln gefragt worden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9614 12. Wird es bzw. hat es eine Ausschreibung für die von der Bundesregierung angekündigten neuen Modellprojekte im Bereich „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ sowie „Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 10) geben? Für die Auswahl weiterer Modellprojekte zur Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ im Programmbereich D, in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ sowie „Anti-Diskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter“ wurde vom 17. Februar bis 30. März 2016 ein bundesweites Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Auf das Verfahren wurde auf der Programm-Webseite hingewiesen. Zudem wurden alle Mitglieder des Deutschen Bundestages mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 29. Februar 2016 über dieses Interessenbekundungsverfahren informiert. 13. Inwiefern lässt sich hier von einer Umsetzung von „Empfehlungen des NSU- Untersuchungsausschusses zur Verstetigung und zum Ausbau bewährter Ansätze “ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 10) sprechen, und bezieht sich das auch auf eine dauerhafte Finanzierung dieser Projekte? Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ im Jahr 2014 hat die Forderungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss auf Basis der aktuellen Rechtslage aufgegriffen und umgesetzt. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird und wurde bereits die Einrichtung von Opferberatungsstellen bundesweit unter Beteiligung der Länder unterstützt. Weiterhin wurde die Förderung der kommunalen Demokratiearbeit und lokaler zivilgesellschaftlicher Strukturen im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie verstärkt, die Gesamtförderlaufzeit der Projekte ausgeweitet und Träger modellhaft in ihrer Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger gefördert, um sie im Rahmen der Demokratieförderung und Extremismusprävention zu professionalisieren , zu verstetigen und auszubauen. Zudem wurde die Ko-Finanzierungsquote von 50 Prozent auf 20 Prozent gesenkt. In diesem Rahmen wurde seit 2014 das Programmbudget von ausgangs 30,5 Mio. Euro um 10 Mio. Euro in 2015 und weitere 10 Mio. Euro in 2016 aufgestockt. Darüber hinaus ist geplant, die Mittel für das Bundesprogramm – vorbehaltlich der Entscheidung des Deutschen Bundestages – erneut um 54 Mio. Euro auf 104,5 Mio. Euro für 2017 aufzustocken. Mit der Etablierung der neuen Themenfelder im Programbereich D – Modellprojekte zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum wird zudem auch ein inhaltlicher Fokus auf Rassismus und rassistische Diskriminierung als gesellschaftliche Problemlagen gelegt. In enger Zusammenarbeit und im partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft werden weiterhin aktuelle Herausforderungen sondiert, Problemlagen erörtert und es wird auf die ermittelten Bedarfe eingegangen. Durch zahlreiche Austauschmöglichkeiten wird den Trägern die Möglichkeit zur Vernetzung und zum steten Austausch gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung generell die „Überführung innovativer und erfolgreicher Ansätze in Regelstrukturen“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 15) dar, und welche Bespiele kann sie dafür anführen? Die Bundesregierung strebt die Professionalisierung der zivilgesellschaftlichen Arbeit für Demokratieförderung und Extremismusprävention an. In diesem Kontext werden die Träger u. a. darin gefördert, innovative pädagogische Ansätze in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen zu entwickeln und zum Bestandteil der Lehrerausbildung zu machen. Als Beispiel sei hier das Modellprojekt „Demokratie stärken – Aktiv gegen Antisemitismus und Salafismus“ des Trägers American Jewish Committee Berlin, Ramer Institute for German-Jewish Relations (AJC Berlin) genannt, das mit der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, dem Landesinstitut Schule und Medien Berlin-Brandenburg sowie dem Ethno-Medizinischen Zentrum (EMZ) zusammen Fortbildungen konzipiert und anbietet sowie Schulmaterialien entwickelt. Ziel des Modellprojekts ist es dabei, Lehrerinnen und Lehrer zu befähigen, antisemitische Feindbilder als Element des Salafismus zu identifizieren und entsprechende Handlungsstrategien für den Unterricht zu entwickeln . 15. Bei welchen Zielgruppen der verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung gibt es nach wie vor Lücken, insbesondere im Bereich bildungsferner Schichten und Älterer, und welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen , um hier die Reichweite der Programme zu erhöhen? Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) strebt in ihrer Arbeit kontinuierlich nach einem wirkungsvolleren und erweiterten Zielgruppenzugang. Dabei haben sich die Zielgruppen in den vergangenen Jahren aufgrund veränderter Rezeptionsgewohnheiten und Kommunikationskanäle stark diversifiziert. In der Konsequenz nutzt die BpB zunehmend interdisziplinäre und verschränkende Formate und Vermittlungsweisen. Neben der Nutzung crossmedialer Vermittlungswege (Verschränkung von Print- und Online-Modulen, Ausbau multimedialer und digitaler Angebote) ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit ein weiterer Weg. Dabei werden Module politischer Bildung z. B. in Projekte, die im Bereich Sozialpädagogik , Sport bzw. Kultur angesiedelt sind, integriert. Ferner wurde und wird die Zusammenarbeit mit „Peers“, d. h. Akteuren aus den verschiedenen Milieus und Disziplinen, die eine große Glaubwürdigkeit bei den Zielgruppen genießen , ausgebaut. Um bildungsbenachteiligte Zielgruppen zu erreichen, bedarf es insbesondere niedrigschwelliger und gezielter Bildungsangebote und Arbeitsmaterialien. Dafür wurden neue Formate mit einem stärkeren (zielgruppenspezifischen) Lebensweltbezug sowie mit differenzierten didaktischen Ansätzen entwickelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei bildungsbenachteiligten Jugendlichen. Die für sie entwickelten Maßnahmen reichen von leicht verständlichen Publikationen und Sozialprojekten bis hin zu Computerspielen sowie unterhaltsamen Multimedia - und Fernsehformaten. In diesem Kontext sind insbesondere außerschulische Projekte einzuordnen wie beispielsweise die Webvideoformate „Begriffswelten Islam“, die Reihe „…begegnen“ oder die interaktive Kampagne YouTuber gegen Nazis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9614 Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) des BMI bringt im Rahmen seiner Modellprojektförderung erfahrene politische Bildungsträger, Vereine und Verbände zu gesellschaftlich relevanten Themen zusammen. In diesem Kontext werden Bildungsangebote und Arbeitsmaterialien auf die individuelle Ehrenamtsstruktur der Verbände zugeschnitten. Perspektivisch sollen bewährte Konzepte der Förderbereiche von „Zusammenhalt durch Teilhabe“ noch stärker auch für reguläre Angebote der BpB genutzt werden. Das Bundesprogramm ZdT trägt zudem seit seinem Programmstart (2010) dazu bei, dass sich bildungsbenachteiligte Zielgruppen und ältere Menschen verstärkt im Themenfeld Demokratiestärkung und Extremismusprävention einbringen. Durch den Förderansatz, ehrenamtlich Engagierte in Verbänden wie der Freiwilligen Feuerwehr, dem organisierten Sport, dem Technischen Hilfswerk (THW) oder in Wohlfahrtsorganisationen zu qualifizieren, kommen Menschen aus allen Alters- und Bildungsschichten mit dem Thema in Kontakt. Die Evaluation des Bundesprogramms kommt zu dem Ergebnis, dass 73,5 Prozent der erreichten Personen 25 Jahre oder älter sind. Rund 30 Prozent aller erreichten Personen sind 50 Jahre und älter. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des BMFSFJ werden weitere Zielgruppen und jeweilige Bedarfe ermittelt und konzeptionell berücksichtigt. 16. Gibt es im Rahmen der Bundeszentrale für politische Bildung Konzepte, wie „extremistischen, rassistischen und demokratiefeindlichen Einstellungen und Parolen“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 12) bei denen zu begegnen ist, die solche Parolen verbreiten bzw. ihnen hinterherlaufen? Welche praktischen Erfahrungen gibt es bei der Arbeit mit solchen Menschen , und sollen solche Ansätze mit Blick z. B. auf Pegida u. a. verstärkt werden? Für die BpB ist die kritische Auseinandersetzung mit „extremistischen, rassistischen und demokratiefeindlichen Einstellungen und Parolen“ ein prioritärer Schwerpunkt ihrer Arbeit und wird dies auch bleiben. Die BpB nutzt verschiedene Vermittlungskanäle, um entsprechenden ideologischen Parolen und Einstellungen zu begegnen und Zielgruppen zur selbstständigen Reflexion und zur Gegenrede zu befähigen. Dabei kommt eine Vielzahl von Formaten und Vermittlungskonzepten zum Einsatz. Dazu gehören z. B. Print- und Online-Angebote für interessierte Bürger und Multiplikatoren. Hervorzuheben sind insbesondere die umfangreichen Online-Dossiers der BpB zu Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamismus und Linksextremismus. Hierzu zählt auch der Infodienst Radikalisierungsprävention , der praxisbezogene Hintergrundinformationen und Materialien zur Herausforderung durch salafistische Strömungen bietet. Aktuell bietet die BpB in der Schriftenreihe beispielsweise an: Jan-Werner Müller „Was ist Populismus ?“ (Bd. 1752), Jacques de Saint Victor „Die Antipolitischen“ (Bd. 1601) oder auch „Zivilisierte Verachtung“ von Carlo Strenger (Bd. 1613). Rassistische Vorurteile, Diskriminierung, Fremden- bzw. Menschenfeindlichkeit werden auch in Unterrichtsmaterialien, vor allem für Berufsschulen, in aktuellen gesellschaftspolitischen Ausgaben der „Themenblätter im Unterricht“ behandelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen der „… begegnen“-Reihe wird mit Erklärfilmen, Wandzeitungen und Flyern ein niedrigschwelliges Angebot unterbreitet, mit dem auf Phänomene wie Homophobie, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Muslimfeindlichkeit abgehoben wird (www.bpb.de/mediathek/213242/-begegnen). Für Multiplikator/-innen ist die Publikation „Widersprechen, aber wie? Argumentationstraining gegen rechte Parolen“ bestimmt, die konkrete Trainingsanleitungen für Übungen in der (außer-)schulischen Bildungsarbeit bereitstellt. Darüber hinaus bietet die BpB in diesem Themenbereich Fortbildungen an, fördert Modellprojekte sowie eine Vielzahl von Maßnahmen unterschiedlicher Träger der politischen Bildung. 17. Befasst sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsgruppe „Deradikalisierung “ im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) ausschließlich mit dem Bereich des Islamismus, oder werden hier auch Beispiele aus dem Bereich Rechtsextremismus behandelt, z. B. mit Blick auf die Erfahrung der Aussteigerprogramme in diesem Bereich? Die AG „Deradikalisierung“ ist mit dem Auftrag gegründet worden, „Maßnahmen , die gegen die islamistische Szene in Deutschland gerichtet sind und sich deradikalisierend auf den Einzelnen auswirken, zu entwickeln“. Sie dient darüber hinaus als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Dabei wurde sich auch mit Erfahrungen aus dem Bereich des Rechtsextremismus auseinandergesetzt . 18. Welchen öffentlichen Stellen und zivile Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Netzwerkarbeit der „Clearingstelle Präventionskooperation “ eingebunden, sind Maßnahmen zur Erweiterung dieses Netzwerkes geplant und ggf. welche? Die Clearingstelle Präventionskooperation bietet neben 95 Projekten auch rund 400 Expertinnen und Experten sowie Ansprechpartnern eine öffentliche Plattform . Eine Datenbank mit allen Kontakten ist einsehbar unter: www.bamf.de/ clearingstelle. Ein Ausbau des Netzwerks der Clearingstelle Präventionskooperation erfolgt seit 2009 insbesondere über bundesweite Fachtagungen, die in Zusammenarbeit mit den Ländern zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten stattfinden. Bei diesen Veranstaltungen kommen alte und neue Netzwerkpartner zusammen, um sich über Kooperationsmöglichkeiten zu informieren. Zuletzt wurde die Fachtagung im Frühjahr 2016 in Bayern mit über 200 Personen durchgeführt. 19. Welchen Stellenwert nimmt im Bereich Islamismus die Förderung und Unterstützung von nichtpolizeilichen präventiven Ansätzen ein, die junge Menschen widerstandsfähig gegen Radikalisierung machen sollen, und welchen Umfang hat diese Förderung im Vergleich mit Projekten und Programmen zur (De-)Radikalisierung und Ausstiegshilfe? Im Bereich des islamistischen Extremismus nimmt die Förderung und Unterstützung von nicht-polizeilichen präventiven Ansätzen, die junge Menschen widerstandsfähig gegen Radikalisierung machen sollen, einen hohen Stellenwert ein. Dies gilt auch für die Arbeit der BpB (auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 wird verwiesen). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9614 Die Förderung präventiv-pädagogischer Maßnahmen im Bereich islamistischer Orientierungen und Handlungen bildet auch einen thematischen Schwerpunkt im Programmbereich E – Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Hier werden zurzeit insgesamt 291 Modellprojekte gefördert. Eine Übersicht der Projekte findet sich auf der Programm-Webseite unter dem Link: www.demokratieleben .de/mp_modellprojekte-zur-radikalisierungspraevention.html#t-1. Dem Bundesprogramm liegt ein ganzheitliches Präventionsverständnis zugrunde, das die Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Phänomenbereichen mit in den Blick nimmt. So legen bisherige Erfahrungen aus der pädagogischen Praxis und wissenschaftliche Erkenntnisse nahe, dass Diskriminierungs- und Entwertungserfahrungen zur islamistischen Radikalisierung beitragen bzw. diese verstärken können. Daher wird die Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit – neben ihrer eigenständigen Bedeutung als Prävention einer spezifischen Form der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit – ebenfalls als ein Beitrag zur Radikalisierungsprävention verstanden. Eine Übersicht der Modellprojekte zum Themenfeld „Islam- und Muslimfeindlichkeit“ findet sich unter folgendem Link: www.demokratie-leben.de/mp_modellprojekte-zu-ausgewaehlten-phaenomenengruppenbezogener -menschenfeindlichkeit-und-zur-demokratiestaerkung-imlaendlichen -raum.html#t-5. Prävention, Deradikalisierung und entsprechende Maßnahmen liegen in erheblichem Maße auch in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. 20. Bietet im Bereich Ausstiegshilfe für islamistische/djihadistische Personen das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenso wie für Rechtsextremisten Möglichkeiten, sich auf einem besonders hohen Anonymitäts- und Schutzniveau aus der Szene zu lösen, und wenn nein, warum nicht? Für ausstiegswillige Personen, die sich aus einem islamistisch bzw. djihadistisch geprägten Umfeld lösen wollten, wurde 2010 im Bundesamt für Verfassungsschutz das Aussteigerprogramm HATIF („Heraus aus Terrorismus und islamistischen Fanatismus“) eingerichtet. Das Aussteigerprogramm HATIF wurde jedoch kaum angenommen und im Jahr 2014 eingestellt, nachdem mehrere weitere Programme zur Prävention und Deradikalisierung bei privaten und staatlichen Trägern entstanden waren, die gut angenommen wurden – allen voran im Jahr 2012 die „Beratungsstelle Radikalisierung“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge . 1 Aufgrund einer Neubewertung und Einstufung des Trägers Deutsch-Islamischer Vereinsverband Rhein-Main e.V. (DIV) durch das hessische Landesamt für Verfassungsschutz wurde die Förderung des Modellprojekts „Aktion kontra Radikalisierung muslimischer Jugendlicher “ seit dem 7. Juli 2016 ausgesetzt. Aktuell wird zuwendungsrechtlich geprüft, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang ein Widerruf der Bewilligung ausgesprochen werden muss. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Beschränkt sich die historisch-politische Bildungsarbeit tatsächlich auf die „kritische Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 16), und warum wird keine Einbeziehung z. B. der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland angestrebt , in der ein bis heute Öffentlichkeit und Wissenschaft beschäftigender häufig verdrängender Umgang mit dem Nationalsozialismus stattfand (vgl. z. B. Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1997)? Als Institution der staatlichen politischen Bildung hat die BpB die Aufgabe, den demokratischen Gedanken in der Bevölkerung zu verankern und totalitären Bestrebungen entgegenzuwirken. Die historisch-politische Bildungsarbeit der BpB hat nicht zuletzt aufgrund ihrer Gründungsgeschichte einen thematischen Schwerpunkt in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur. Die Bildungsarbeit konzentriert sich auf beide Diktaturen und die Spuren, die sie in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bis in die Gegenwart hinterlassen haben. Zahlreiche Publikationen haben die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand, stellen sie in ihrer Gesamtheit dar oder analysieren Einzelaspekte , wie den Umgang mit der NS-Vergangenheit, die Fortdauer von Vorurteilen , Antisemitismus, Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit. Darüber hinaus hat sich die zeitliche und inhaltliche Spannbreite in der historischpolitischen Bildungsarbeit der BpB in den vergangenen Jahrzehnten stark erweitert und internationalisiert, auch ohne expliziten Bezug zur NS- oder DDR-Geschichte . Die Themenpalette umfasst inzwischen auch frühere und über Deutschland hinausreichende Entwicklungen, wie den Imperialismus und Kolonialismus seit dem 19. Jahrhundert, und aktuelle Prägungen in Gestalt von rassistischen Vorurteilen, Diskriminierung, Fremden- bzw. gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit , die in diesen historischen Entwicklungen wurzeln. Zudem fördert die Bundesregierung eine Reihe von Gedenkstätten, Dokumentationszentren und Geschichtsmuseen, die sich im Rahmen der historisch-politischen Bildung umfassend mit der deutschen Zeitgeschichte auseinandersetzen und dabei selbstverständlich auch den „langen Schatten des Nationalsozialismus “, d. h. die Kontinuitäten in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nach 1949 sowie die stattgefundene oder ausgebliebene Verfolgung der Täter und die Diskussionen um Wiedergutmachung in den Blick nehmen. 22. Wie soll konkret „die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die im Alltag von Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrung betroffen sind“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 17) erfolgen, welche konkreten Projekte sind hier geplant, und vom wem sollen sie umgesetzt werden? Neben den Maßnahmen der Opferberatung unter Beteiligung der Länder möchte die Bundesregierung mit den neu zu bewilligenden Modellprojekten im Themenfeld „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ im Programmbereich D des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ auch die Betroffenenperspektive stärken und Projekte , die mit einem Empowerment-Ansatz arbeiten, fördern (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 12). Weitere Handlungsansätze in diesem Themenfeld werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9614 Die frühzeitige Integration in Schule und Ausbildung bzw. Beruf ist außerdem ein wirksames Mittel gegen Ausgrenzungserfahrung und Diskriminierung. Die Bundesregierung stärkt die Arbeit der Länder und Kommunen weiterhin mit folgenden Programmen: Seit Anfang 2015 wird in 178 Modellkommunen das ESF-Modellprogramm „JU- GEND STÄRKEN im Quartier umgesetzt. Die Kommunen schaffen in sozialen Brennpunkten sozialpädagogische Beratungs- und Begleitangebote für schwer erreichbare junge Menschen, die besondere Unterstützung am Übergang Schule- Beruf brauchen. Die Bandbreite der Aktivitäten reicht von niedrigschwelligen Streetwork-Ansätzen über unbürokratische Erstberatung in speziellen Anlaufstellen bis hin zu Angeboten sehr intensiver Einzelfallarbeit und kreativen Gruppenprojekten, von denen auch das Wohnumfeld der jungen Menschen profitiert. Darüber hinaus werden bundesweit über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) gefördert . Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter vor allem Eltern, Schulen, Träger anderer Unterstützungsangebote und Betriebe. Im Rahmen des Modellprojekts „jmd2start – Beratung für junge Flüchtlinge“ öffnen bundesweit 24 Jugendmigrationsdienste ihr Beratungs- und Begleitungsangebot für junge Flüchtlinge mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Es werden spezifische Angebote zu den Schwerpunkten Ausbildung/Arbeitsmarkt, Gesundheit , Wohnsituation oder schulische Integration entwickelt und erprobt. Die jungen Flüchtlinge werden unter anderem beim Zugang zu Sprachförderangeboten und bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützt. Im Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1000 Chancen“ unterstützen die Wirtschaftsjunioren Deutschland junge Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen beim Übergang in Ausbildung und Arbeit. Durch niedrigschwellige, praxisnahe Angebote wie „Unternehmer zu buchen“, „Next Step“, „Coach4Life“ oder „Ein Tag Azubi“ ermöglichen die jungen Unternehmerinnen , Unternehmer und Führungskräfte den jungen Menschen erste Zugänge zur lokalen Arbeitswelt. Dabei arbeiten sie eng mit Angeboten und Netzwerken der Jugendhilfe zusammen. Von den Angeboten sollen insbesondere auch junge Menschen mit Migrationshintergrund und junge Flüchtlinge profitieren. 23. Mit welchen konkreten Projekten will die Bundesregierung „die Handlungskompetenz und das Engagement von (potenziell) von Extremismus und Menschenfeindlichkeit Betroffenen stärken“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 17)? Im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ werden Handlungskompetenzen zu demokratischer Teilhabe und Extremismusprävention mit folgenden Projekten gefördert (Stand: August 2016): Programmbereich 1 A (Neue Bundesländer) „Auf- und Ausbau von Handlungskompetenzen zur Stärkung demokratischer Praxis im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projektträger Projekttitel Bundes- land Diakonisches Werk Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) e. V. Demokratie gewinnt! In Brandenburg! BB Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e. V. BeratenBewegen – DRANBLEIBEN! BB Berlin-Brandenburgische Landjugend e. V. (BBL) Zentrum für Partizipation und Mediation BB Arbeitslosenverband Deutschland LV Brandenburg e. V. FAIRPLAY – Ein starker ALV im Brandenburger Land BB Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. Ohne Blaulicht BB Paritätisches Sozial- und Beratungszentrum gGmbG (PSBZ gGmbH) InSchwung – die Beteiligungsagentur BB THW-Jugend Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt e. V. Abenteuer Demokratie – Das Abenteuer geht weiter BB Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. FunkstoFF – Für die Zukunft der Feuerwehr - MV AWO Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. AWO KADO II – Für ein tolerantes und solidarisches Miteinander in M-V MV Landessportbund Mecklenburg- Vorpommern e. V. Mobile Beratung im Sport (MoBiS) MV Diakonisches Werk Mecklenburg- Vorpommern e. V. Demokratie gewinnt! In Mecklenburg-Vorpommern! MV Ev.-Luth.Kirche Norddeutschland, HB 1 "Kirche stärkt Demokratie MV Aktion Zivilcourage e. V. Gemeinsam stark für Demokratie SN Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. Handeln, bevor es brennt! SN Diakonie Sachsen e. V. Demokratie gewinnt! – Demokratiestifter in Sachsen SN Landessportbund Sachsen e. V. Im Sport verein(t) für Demokratie SN DRK Landesverband Sachsen e. V. !MitMischen SN Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. "Hilfe für Helfer" – Verantwortung gestalten, Demokratie stärken SN AWO Landesverband Sachsen e. V. MitWirkung – Gesellschaft gestalten durch Engagement und Beteiligung SN DLRG LV Sachsen-Anhalt e. V. Inklusives und demokratisches Miteinander in der DLRG ST AWO Landesverband Sachsen- Anhalt e. V. Aktivieren. Motivieren. Bestärken. Demokratie ist, was du draus machst! ST Diakonie Mitteldeutschland Demokratie gewinnt! In Sachsen-Anhalt und Thüringen! ST LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. MuT – Menschlichkeit und Toleranz im Sport ST Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9614 Projektträger Projekttitel Bundes- land Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im LFV Sachsen-Anhalt e. V. Teil werden-Teil haben-Teil sein ST Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e. V. DiV – Demokratie in Vielfalt ST Ländliche Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt e. V. (LEB) LEB pro Demokratie – für ein buntes Vereinsleben im ländlichen Raum ST LandFrauenverband Sachsen- Anhalt e. V. PowLa – Landfrauen mischen mit ST Förderverein der Deutschen aus Russland Sachsen-Anhalt e. V. Ost im Osten: Einwanderer wirken für Demokratie ST Katholische Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt e. V. Kompetent für Demokratie – Partizipation in kirchlichen Verbänden und Gemeinden ST DRK Landesverband Sachsen- Anhalt e. V. IDEE Interkulturell – Demokratisch – Ehrenamtlich – Emanzipiert ST Thüringer Feuerwehr-Verband e. V. Einmischen, Mitmachen, Verantwortung übernehmen – demokratiestarke Feuerwehren in Thüringen TH NaturFreunde Thüringen e. V. STÄRKEN-Berater der Naturfreunde (II) – Wir sind stark in Sachen Demokratie! TH Landessportbund Thüringen e. V. Sport zeigt Gesicht! Gemeinsam couragiert handeln! TH Der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen e. V. Schau HIN-Handeln-Initiieren-Neugestalten! Beratungsnetzwerk gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit und für demokratische Teilhabe TH Heimatbund Thüringen e. V. PARTHNER plus – "Für mehr Partizipation in unserer Thüringer Heimat – Nachhaltige Entwicklung ohne Ressentiments" TH Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e. V. ZukunftsChancen. Ausbau Demokratie fördernder Strukturen TH TALISA Thüringer Arbeitsloseninitiative – Soziale Arbeit e. V. Kompetenzen fördern – Demokratie leben TH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Programmbereich 1 B (Alte Bundesländer)  „Auf- und Ausbau von Handlungskompetenzen zur Stärkung demokratischer  Praxis im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit“  Projektträger Projekttitel Bundes- land Deutscher Feuerwehrverband e. V. Demokratieberater – Feuerwehren im Einsatz für eine starke Gemeinschaft BE Landessportverband Baden- Württemberg e. V. Zusammenhalt im Sport in Baden-Württemberg BW THW-Jugend Bayern e. V. Vielfalt in Bayern – das macht uns stark! BY Landesfeuerwehrverband Hessen e. V. Feuerwehr – Gemeinsam in die Zukunft HE THW-Jugend Hessen e. V. Demokratie und Integration – Mitwirkung auf breiter Basis! HE Deutsche Sportjugend (dsj) Demokratietraining für Konfliktmanagement im Sport (DKS) HE Landessportbund NRW e. V. Förderung der Willkommens- und Anerkennungskultur des organisierten Sports in NRW NRW THW-Jugend Nordrhein- Westfalen e. V. Einheit in Vielfalt! Wir sind stark. NRW THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e. V. Rechnet mit uns! Verband entwickeln. Zivilgesellschaft gestalten. NI Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e. V. Vielfalt ist unsere Stärke – Deine FEUERWEHR! NI Landesfeuerwehrverband Rheinland Pfalz e. V. Heimat – Menschen – Vielfalt – Feuerwehr! RP Landessportverband für das Saarland Fit für die Zukunft – gesellschaftliche Teilhabe im Sportverein SL THW-Jugend Saarland e. V. Grenzen überwinden – Toleranz und Wertschätzung für alle Menschen SL Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein e. V. Mit den Menschen für die Menschen im Land SH Landessportverband Schleswig-Holstein e. V. Beratung & Qualifizierung "Sport mit Flüchtlingen – Teilhabemöglichkeiten und Chancen für den organisierten Sport" SH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9614 Programmbereich 2 Qualifizierungs- und Vernetzungskonzepte für Akteure im ländlichen Raum Projektträger Projekttitel Bundes- land IG Bauen-Agrar-Umwelt Die Mitmachscouts: für mehr Solidarität und Beteiligung an deinem Arbeits- und Lebensort BE Anne Frank Zentrum e. V. Generationen im Dialog über Fluchterfahrungen in Geschichte und Gegenwart BE Europäisches Integrationszentrum Rostock e. V. Gemeinde.leben MV Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e. V. / Arbeit und Leben Sachsen e. V. Demokratisch, kompetent vor Ort (Dekovo) SN Aktion Zivilcourage e. V. Komptente Kommune SN Arbeit und Leben Thüringen e. V. Gut beraten?! Mit Konzept. TH Camino gGmbH Begleitung bei der Qualitätsentwicklung der Beratung sowie Koordination des Coachings BE Gegen Vergessen – Für Demokratie e. V. Sport mit Courage BE GesBiT mbh Supervision BE Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. Den Wandel gestalten – begleitende Maßnahmen für Veränderungsprozesse SN Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. IMPLEMENIA – Implementation Beratungssystem SN LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. Fachtagung 2015 ST proVal Wissenschaftliche Begleitung NI Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Modellprojekte „Konzepte, Methoden und Instrumente des interkulturellen Lernens in Verbänden und Vereinen“ Projektträger Projekttitel Bundes- land Internationaler Bund e. V. AktiF – aktiv, integrativ – Frauen im Verein BW Evangelische Akademie Bad Boll Ausbildung von interkulturellen Lotsen BW Georg-von-Vollmar-Akademie e. V. Integration auf Augenhöhe BY Gustav Stresemann Institut in Niedersachsen e. V. "Interkulturelles Lernen in Verbänden und Vereinen" NI Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. anders statt artig – Kreative Ideen für interkulturelles Lernen BE Deutsche Gesellschaft e. V. Interkulturelles Lern- und Kompetenzzentrum Sport BE Anne Frank Zentrum Neue Impulse für ein Engagement in Vielfalt – Ein gemeinsames Projekt des Anne Frank Zentrums und des DRK LV Thüringen BE Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Sachsen e. V. OFFEN – Organisation von Fortbildungen in der Feuerwehr Sachsen für Engagement und Neuausrichtung SN Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e. V. Tolerant – Hilfsbereit – Weltoffen MV Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein (TGS-H) Feuerwehrprojekt SH Auch das Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT) unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen zur Stärkung von Handlungskompetenz und Engagement. Dazu zählen aktuell folgende Projekte: Initiierungsworkshops und Bürgerdialoge in Dortmund zum Engagement gegen Antiziganismus (Februar 2016); „Wie schaffen wir das? Zivilgesellschaftliches Engagement nach Köln zwischen Willkommenskultur und fremdenfeindlichen Übergriffen“, 15./16. April 2016; BfDT-Jugendkongress, (20. bis 24. Mai 2016); Aktiv-Wettbewerb, jährlich (Bewerbungen Juli – September 2016). Weiterhin ist das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit in seiner Grundzielsetzung darauf ausgerichtet, unter anderem die Handlungskompetenz und das Engagement von (potenziell) von Extremismus und Menschenfeindlichkeit Betroffenen zu stärken. Eine umfängliche Darstellung der einzelnen Programmbereiche und Projekte findet sich auf der Programm-Webseite unter folgendem Link: www.demokratieleben .de/programmpartner/uebersicht.html. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9614 24. Welche Kommunen haben über das Programm „Partnerschaften für Demokratie “ seit Anfang 2015 Projekte in den Bereichen islamistischer Extremismus und linke Militanz beantragt bzw. umgesetzt (bitte nach Bereichen und konkreten Projektinhalten aufschlüsseln)? lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder Baden-Württemberg 1 Stadtverwaltung Göppingen Stadt Göppingen 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 2 Stadtverwaltung Weil der Stadt Stadt Weil der Stadt 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 3 Stadt Mannheim Beauftragter für Integration und Migration Mannheim 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 4 Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt Landkreis Göppingen 01.02.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 5 Stadtverwaltung Herrenberg Stadt Herrenberg 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 6 Stadt Freiburg in Breisgau, Dezernat III Büro für Migration und Integration Stadt Freiburg 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 7 Stadt Ostfildern- Fachbereich 2 "Bildung, Kultur und Familie" Stadt Ostfildern 01.02.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 8 Stadt Kirchheim unter Teck Stadt Kirchheim unter Teck 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 9 Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 10 Stadtverwaltung Sindelfingen Amt für soziale Dienste Sindelfingen 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 11 Stadtverwaltung Singen Stadt Singen 18.07.2016 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Bayern 12 Stadt Kaufbeuren Referat 500 Kaufbeuren-aktiv Stadt Kaufbeuren 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 13 Stadt Würzburg Sozialreferat Würzburg Stadt 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 14 Stadt Grafing Stadt Grafing und Verwaltungsgemeinschaft Aßling 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder 15 Stadt Deggendorf Deggendorf 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 16 Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 17 Stadt Regensburg Amt Kommunale Jugendarbeit Gesamtstadt Regensburg 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 18 Stadt Augsburg / Referat für Umwelt, Nachhaltigkeit Migration Büro für Migration, Interkultur und Vielfalt Stadt Augsburg 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 19 Stadt Bayreuth, Integrationsamt Stadt Bayreuth 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 20 Landkreis Bayreuth Landkreis Bayreuth 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 21 Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt, Menschenrechtsbüro Nürnberg 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 22 Stadt Weiden in der Opf. Dezernat 3 Weiden i. d. Opf. 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 23 Landratsamt Dachau Landkreis Dachau 20.07.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Berlin 24 Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf von Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf 01.02.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 25 Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Abt. Jugend, Familie und Soziales Auguste-Viktoria- Allee 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 26 Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Jugendamt Wedding Zentrum /Brunnenstraße 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 27 Bezirksamt Mitte von Berlin, Jugendamt Moabit 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/9614 lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder 28 Bezirksamt Neuköln von Berlin Abt. Jugend und Gesundheit Neukölln von Berlin 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 29 Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen Brandenburg 30 Landkreis Ostprignitz-Ruppin Landkreis Ostprignitz- Ruppin 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 31 Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree Stadt Fürstenwalde /Spree, Amt Odervorland und Gemeinde Steinhöfel 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Bremen 32 Referat Kinder- und Jugendförderung Bremen Nord 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen Hamburg 33 Bezirksamt Hamburg Mitte, Fachabteilung Integration und bürgersch. Engagement St. Georg / Hamm /Borgfelde 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 34 Bezirksamt Hamburg Mitte, Fachamt Sozialraummanagement Billstedt, Bezirks Hamburg-Mitte 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 35 Bezirksamt- Harburg-Fachamt Sozialraummanangement Hamburg-Harburg 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 36 Bezirksamt Hamburg – Mitte Wilhelmsburg, Bezirk Hamburg- Mitte 18.07.2016 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Hessen 37 Magistrat der Stadt Wetzlar Wetzlar – Lahn-Dill-Kreis 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 38 Amt für soziale Arbeit Wiesbaden 51.5104 Wiesbaden 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 39 Vogelsbergkreis der Kreisausschuss Jugendamt Vogelsbergkreis 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder 40 Amt für Interkulturelles und Internationales Darmstadt 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 41 Stadt Florstadt Mittlere Wetterau 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 42 Magistrat der Stadt Alsfeld Stadt Alsfeld 01.02.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 43 Amt für Jugend, Schule und Familie des Landkreises Limburg-Weilburg Limburg Weilburg 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 44 Stadt Butzbach Kommune Butzbach 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 45 Kreis Offenbach- Jugendförderung Kreis Offenbach ohne Dietzenbach, Langen und Heusenstamm 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 46 Kreisstadt Dietzenbach – Integrationsbüro Dietzenbach 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 47 Stadt Langen – der Magistrat FD 25 Integration, Jugend, Spielplätze Fachstelle Integration Langen 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 48 Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat Amt für multikulturelle Angelegenheiten Frankfurt am Main 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 49 Stadt Nidda Kommune Nidda 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 50 Werra-Meißner- Kreis Werra-Meißner- Kreis 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 51 Stadt Erlensee und Gemeinde Rodenbach im kommunalen Zusammenschluss Erlensee und Rodenbach 18.07.2016 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 52 Stadt Staufenberg Lumdatal 01.08.2016 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 53 Stadt Heusenstamm Heusenstamm 18.07.2016 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/9614 lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder Mecklenburg-Vorpommern 54 Landkreis Ludwigslust -Parchim Landkreis Ludwigslust- Parchim 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 55 Amt Krakow am See Amt Krakow am See, Amt Mecklenburgische Schweiz 01.02.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 56 Landkreis Rostock Region Bad Doberan Büro für Chancengleichheit Landkreis Rostock Region Bad Doberan 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 57 Stadt Waren (Müritz) Stadt Waren (Müritz) 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 58 Stadt Neubrandenburg Stadtgebiet Neubrandenburg 18.07.2016 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Niedersachsen 59 Landkreis Goslar Landkreis Goslar 01.02.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 60 Stadt Verden (Aller) Landkreis Verden und Landkreis Nienburg / Weser 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 61 Stadt Celle, der Oberbürgermeister, Dezernat II, Ref. Integration Stadt Celle 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 62 Stadt Northeim Stadt Northeim 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 63 Stadt Laatzen Stadt Laatzen 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 64 Stadt Braunschweig Sozialreferat Büro für Integrationsfragen Stadt Braunschweig 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 65 Stadt Delmenhorst- Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales Stadt Delmenhorst 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 66 Landkreis Göttingen- Jugendamt, Kinder und Jugend Büro Landkreis Göttingen 02.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder 67 Landkreis Wolfenbüttel Landkreis Wolfenbüttel 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 68 Stadt Wolfsburg Wolfsburg 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Nordrhein-Westfalen 69 Stadt Dinslaken Dinslaken 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 70 Stadt Hagen Stadt Hagen 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 71 Jugendamt Hamm Hamm-Heessen 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 72 Stadt Witten, Amt für Jugendhilfe und Schule Stadt Witten 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 73 Stadt Solingen, Stadtdienst Integration Stadt Solingen 01.03.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 74 Stadt Ahlen Stadt Ahlen 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 75 Stadt Minden Stadt Minden 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 76 Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 77 Stadt Gevelsberg Stadt Gevelsberg 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 78 Stadt Herne Dezernat III, Fachbereich Kinder-Jugend- Familie Jugendförderung Wanne (Bickern /Unser Fritz) 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 79 Rhein-Kreis Neuss Rhein-Kreis Neuss 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 80 Kommunales Integrationszentrum des Kreises Recklinghausen Kreis Recklinghausen 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 81 Kreis Viersen Kreis Viersen 01.06.2015 – 31.12.2019 Linke Militanz 82 Stadt Herford Jugendamt Herford 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 83 Stadt Duisburg Jugendamt Stadt Duisburg 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/9614 lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder 84 Stadt Essen Fachbereich Interkulturelle Orientierung / Kommunales Integrationszentrum Stadt Essen 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 85 Stadt Oberhausen Oberhausen 15.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 86 Kreis Lippe – der Landrat Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Kreis Lippe 01.10.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 87 Stadt Waltrop Waltrop 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Rheinland-Pfalz 88 Verbandsgemeindeverwaltung Höhr- Grenzhausen Verbandsgemeinde Höhr- Grenzhausen 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 89 Amt für Kinder und Jugend Stadt und Landkreis Bad Kreuznach 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 90 Stadtverwaltung Worms, Büro des Oberbürgermeisters Worms- Schwerpunkt Nordend/ Neuhausen 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 91 Verbandsgemeindeverwaltung Konz Verbandsgemeinde Konz 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 92 Verbandsgemeinde Saarburg Verbandsgemeinde Saarburg 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 93 Stadtverwaltung Trier, Dezernat II, Jugendamt Stadt Trier 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 94 Stadtverwaltung Zweibrücken Stadt Zweibrücken 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen Saarland 95 Regionalverband Saarbrücken Jugendamt Abt. 51.5 Regionalverband Saarbrücken 01.02.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 96 Landeshauptstadt Saarbrücken Landeshauptstadt Saarbrücken 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 97 Saarpfalz-Kreis Saarpfalz-Kreis 18.07.2016 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder Sachsen 98 Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Bildung, Zentrum für demokratische Bildung Fachstelle und Koordinierungsstelle Kommunale Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ Stadt Leipzig 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 99 Stadtverwaltung Coswig, Fachgebiet Schulen, Kitas, Jugend Coswig, Radebeul, Radeburg, Moritzburg und weitere 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 100 Landeshauptstadt Dresden Landeshauptstadt Dresden 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz Sachsen-Anhalt 101 Landkreis Anhalt- Bitterfeld Landkreis Anhalt- Bitterfeld 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 102 Jugendamt Saalekreis Landkreis Saalekreis 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 103 Landkreis Stendal Landkreis Stendal ohne das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 104 Stadtverwaltung Calbe (Saale) Calbe, Barby, Bördeland 01.06.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 105 Hansestadt Stendal Hansestadt Stendal 01.08.2016 – 31.12.2019 Linke Militanz Schleswig-Holstein 106 Stadt Neustadt in Holstein Die Bürgermeisterin Schuleinzugsbereich Neustadt in Holstein 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen; Linke Militanz 107 Landeshauptstadt Kiel Landeshauptstadt Kiel 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/9614 lfd. Nr. Institutionsname (Antragssteller) Fördergebiet gepl. Gesamtförderzeit - raum Themenfelder Thüringen 108 Stadtverwaltung Jena Dezernat für Familie, Bildung und Soziales Fachdienst Jugend und Bildung Stadt Jena 01.01.2015 – 31.12.2019 Islamistische Orientierungen und Handlungen 25. Welche Initiativen sind an der Koordinierungsstelle Radikalisierungsprävention beteiligt, und findet hier ein bundesweiter Austausch von Projekten aus diesem Bereich statt? Zur Umsetzung der Initiative einer bundesweiten Koordinierungsstelle zur Radikalisierungsprävention haben sich die Träger Ufuq e. V., Violence Prevention Network e. V., Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V. (VAJA), IFAK e. V. (IFAK) und ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH (Hayat-Deutschland) zu einer Initiativgruppe zusammengeschlossen, um die Gründung einer „Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) religiös begründeter Extremismus “ (Arbeitstitel) vorzubereiten.Die BAG soll einen institutionellen Rahmen bieten, um einen bundesweiten und an-satzübergreifenden Fachaustausch unter den Trägern zu ermöglichen. Ziele der BAG sind: Förderung des Fachaustausches und die Auswertung von Praxiserfahrungen, Entwicklung von gemeinsamen Standards und Leitlinien für die praktische Arbeit , Interessensvertretung von zivilgesellschaftlichen Trägern in der Prävention und Deradikalisierung gegenüber Politik und Öffentlichkeit sowie Beratung von politischen Gremien. 26. Bis wann soll ein bundesweites Netz an Beratungsstellen im Bereich islamistischer Extremismus aufgebaut sein, und in welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an einem solchen Aufbau? Ein bundesweites Netz an Beratungsstellen besteht bereits seit 2012 im Bereich der Beratung von Eltern, Angehörigen und sozialem Umfeld mit dem Netzwerk der „Beratungsstelle Radikalisierung“, die im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelt ist. Das Netzwerk wird derzeit durch die Länder weiter ausgebaut. Der Bund begleitet den Ausbau, stellt die gemeinsame Hotline und die telefonische Erstberatung zur Verfügung und unterstützt den Austausch und die Fortentwicklung durch regelmäßige Treffen der zivilgesellschaftlichen Träger sowie der beteiligten Landesbehörden . Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9614 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Wer setzt mit welchen Mitteln und bis wann das von der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer unterstützte Forschungsvorhaben „Ursachen und Hintergründe für Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und fremdenfeindlich motivierte Übergriffe in Ostdeutschland, sowie die Ballung in einzelnen ostdeutschen Regionen“ (Bundestagsdrucksache 18/9192, S. 22) um? Diese aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer geförderte Studie wird nach erfolgter Ausschreibung vom Institut für Demokratieforschung an der Georg-August-Universität Göttingen unter Leitung von Prof. Dr. Franz Walter durchgeführt. Das Gesamtvolumen beträgt 130 000 Euro. Die Ergebnisse sollen bis April 2017 vorliegen. 28. Wie ist der aktuelle Stand der grundlegenden Überprüfung des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK), seit wann arbeitet die erwähnte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Die Bund-Länder Arbeitsgruppe „Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“ wurde im Februar 2014 ins Leben gerufen. Sie hat im November 2015 ihre Arbeit abgeschlossen und verschiedene Änderungen im „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) und in den Unterlagen zum „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) beschlossen. Diese treten aufgrund der Beschlussfassung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 15. bis 17. Juni 2016 zum 1. Januar 2017 in Kraft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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