Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 12. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9624 18. Wahlperiode 14.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9488 – Illegaler Wildtierhandel mit Rhinozeros-Horn und Elfenbein V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren haben die Wilderei sowie der illegale Handel mit Wildtieren rasant zugenommen. Vor allem Tiere, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ (CITES) als besonders geschützt gelten, geraten immer häufiger ins Visier der Wilderer (vgl. www.wwf.de/themen-projekte/ weitere-artenschutzthemen/wilderei/stoppt-das-mordsgeschaeft/). Innerhalb weniger Jahre erreichte die Jagd auf afrikanische Elefanten (Loxodonta africana) sowie Breit- und Spitzmaulnashörner (Diceros bicornis & Ceratotherium simum) ein neues Niveau. Elfenbein und Rhinozeros-Horn erzielen auf den Schwarzmärkten Rekordpreise. Der Preis für einen Stoßzahn liegt derzeit bei etwa 30 000 US-Dollar. Für ein Kilogramm Rhinozeros-Horn sind es sogar bis zu 65 000 US-Dollar, die vor allem in Asien gezahlt werden (vgl. www.tagesspiegel.de/weltspiegel/elfenbein-china-koennte-mit-handelsstoppelefanten -und-nashoerner-retten/11847682.html). Neben dem Vollzug der EG-Artenschutzverordnung und damit des Washingtoner Artenschutzübereinkommens erfüllt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Aufgabe einer wissenschaftlichen Behörde. Zu den Aufgaben gehört u. a. auch die naturschutzfachliche Bewertung der Einfuhranträge von CITES-gelisteten Arten und Produkten. Die Bestände der afrikanischen Elefanten und der Spitz- und Breitmaulnashörner sind innerhalb kürzester Zeit stark gesunken. Der IUCN (Weltnaturschutzunion ) zufolge stieg vor allem die Nashornwilderei im Zeitraum von 2009 bis 2015 rapide an. Allein im Jahr 2015 wurden in Afrika 1 338 Nashörner getötet – etwa 13 waren es dagegen noch im Jahr 2007 (vgl. www.iucn.org/content/iucnreports -deepening-rhino-poaching-crisis-africa). Vor allem mit dem stetig wachsenden Wohlstand in Ländern wie China oder Thailand steigt die Nachfrage. Auch Deutschland und die Europäischen Union sind einer der Hauptabnehmer von Wildtieren und deren Produkten sowie Transitroute für Schmuggel und illegalen Handel. Erst am 20. Mai 2016 wur- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9624 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld insgesamt 625 Kilogramm Elfenbein beschlagnahmt (vgl. www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/05/ elfenbeinhandel-625-kilogramm-flughafen-schoenefeld.html). Vor allem in Subsahara-Afrika finanzieren sich kriminelle Banden und terroristische Gruppierungen zu großen Teilen aus den Erlösen des illegalen Wildtierhandels und der Wilderei (vgl. Abschlusserklärung G7-Gipfel 2015, S. 12-13 und www.spiegel.de/wissenschaft/natur/elefanten-wilderei-in-afrika-elfenbeindna -verraet-hotspots-a-1038898.html). Die Folgen wirken in vielen Gebieten Afrikas destabilisierend und befeuern lokale Konflikte. Der Handel mit Elfenbein und Rhinozeros-Horn hat somit nicht nur Auswirkungen auf den Bestand der Arten, sondern gefährdet ebenso die Sicherheit ganzer Regionen. Viele Staaten, darunter auch die USA, Frankreich und jüngst Kenia, verbrannten ihre zum Teil riesigen Elfenbein-Lagerbestände im Wert von mehreren Millionen Euro. Die Bundesregierung unterzeichnete im Februar 2014 bei einer Konferenz in London die Deklaration zur Vernichtung beschlagnahmter Wildtierprodukte . Mit der Zerstörung soll verhindert werden, dass zum Beispiel Elfenbein aus Lagerbeständen wieder auf den Schwarzmarkt und damit zurück in den Wirtschaftskreislauf gelangen kann. Im Zuge der Elfenbeinverbrennung vom 30. April 2016 in Kenia kündigte die französische Ministerin für Umwelt und Energie Ségolène Royal an, in Frankreich ein fast vollständiges Verbot des Binnenhandels für Elfenbein verhängen zu wollen. 1. Auf welchen Ebenen arbeitet die Bundesregierung mit Herkunfts- und Abnehmerländern von Elfenbein und Rhinozeros-Horn zusammen (bitte nach Ländern und Projekten angeben)? Die Fragen 1 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich auf unterschiedlichen Ebenen für die Bekämpfung von Wilderei und dem illegalen Handel mit Wildtierprodukten ein. Dabei wird das Problem entlang der gesamten illegalen Handelskette von den Herkunftsländern (v. a. in Afrika) bis zu den Konsumenten (v. a. in Asien) betrachtet: Auf internationaler Ebene unterstützt die Bundesregierung die Weiterentwicklung und den konsequenten Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES). Hierbei kommt insbesondere dem Prozess der Nationalen Elfenbein- Aktionspläne (NIAPs) eine besondere Bedeutung zu, da dieser die Ursachen der Wildtierkriminalität in besonders betroffenen Staaten wirksam adressiert. Deutschland setzt sich ferner bei internationalen hochrangigen Konferenzen, wie dem Gipfel zum Schutz des afrikanischen Elefanten (Botsuana 2013), der Londoner Konferenz zum illegalen Wildtierhandel (Februar 2014), der Kasane-Konferenz zum illegalen Wildtierhandel (Botsuana, März 2015) und der Generalversammlung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEA; Nairobi 2014 und 2016) aktiv für konkrete Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Nachfrage nach Elfenbein und anderen Wildtierprodukten ein. Gemeinsam mit Gabun hat Deutschland ferner eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Wildtierkriminalität initiiert, die am 20. Juli 2015 mit großer Mehrheit angenommen wurde (A/RES/69/314) und Anstoß für den Bericht über weltweite Wilderei („World Wildlife Crime Report“) war, den das VN-Büro für Drogenund Verbrechensbekämpfung (UNODC) am 24. Mai 2016 vorgestellt hat. Auf europäischer Ebene unterstützt Deutschland die Implementierung der EU 10-Jahres Strategie für den Schutz afrikanischer Wildtiere und den Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird Wildereibekämpfung regelmäßig in Regierungsverhandlungen thematisiert. Die Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9624 unterstützt z. B. die Finanzierung und die Verbesserung des Managements von Schutzgebieten, sowie die Ausbildung von Wildhütern. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Partnerländer in Afrika und Asien dabei, Zollkontrollen zu verbessern und Wilderer und Schmuggler strafrechtlich zu verfolgen. In asiatischen Abnehmerländern unterstützt die Bundesregierung zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und Initiativen zur Verhaltensänderung von Konsumenten. Projektliste: Projekttitel / Beschreibung Länder / Region Überregional Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten in Afrika und Asien (politikfeldübergreifender Kooperationsfonds, kurz: Polifonds ) v. a. südl. / östl. Afrika, Zentralafrika und (Süd-) Ostasien (China, Vietnam) Sektorvorhaben Umsetzung der Biodiversitätskonvention v. a. Ost-/südl. Afrika (Tansania, Sambia) Ermittlung von Alter und geografischer Herkunft von Elfenbein des Afrikanischen Elefanten (Forschungsprojekt) v. a. Afrika Afrika südlich der Sahara Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen; nachhaltige Entwicklung des Serengeti Ökosystems; nachhaltiges Management des Selous Wildreservats Tansania Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa Kamerun / Tschad (COMIFAC) Umweltstiftung Tri-National de la Sangha (TNS), Finanzierungsfenster Republik Kamerun (Lobéké-Park) Kongobecken (COMIFAC) Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung; nachhaltiges Ressourcenmanagement Dem. Republik Kongo Schutz der Biodiversität durch Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtieren Gabun, Kamerun, Kongo, Dem. Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik Erhalt der Biodiversität; Programm für ein integriertes nationales Parkmanagement Namibia Limpopo-Nationalpark als integraler Bestandteil des transnationalen Schutzgebietes Great Limpopo Park Mosambik, Südafrika, Simbabwe Grenzüberschreitende Schutzgebiete „Malawi-Sambia“ Malawi, Sambia Grenzüberschreitender Schutz und Nutzung natürlicher Ressourcen in der SADC-Region Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC-Region) Grenzüberschreitendes Schutzgebiet Kavango Zambezi (KAZA) Angola, Botsuana, Namibia, Sambia, Simbabwe Wildhüterausbildung in der SADC-Region Entwicklungsgemeinschaft des südli-chen Afrika (SADC-Region) Erhalt und nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen; Investitionsfonds für Nationalparks Madagaskar Grenzüberschreitendes Schutz- und Managementkonzept des UNESCO Biosphärenreservats WAP-Region Westafrika (Burkina Faso, Benin, Niger ) Unterstützung der Erhaltung der Nationalparke Taï und Comoé Côte d‘Ivoire Asien Integriertes Programm zum Schutz von Tigerlebensräumen („Tigerfonds“) Indien, Bhutan, Myanmar, Nepal, Indonesien Nachhaltige und klimasensible Landnutzung für die wirtschaftliche Entwicklung in Zentralasien Zentralasien (v. a. Tadschikistan) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9624 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Führt bzw. unterstützt die Bundesregierung Aufklärungskampagnen in Zusammenarbeit mit Abnehmerländern, wie beispielsweise China, die zur Sensibilisierung der Konsumenten beitragen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Deutschland unterstützt in China und Vietnam Initiativen, um die Nachfrage nach Wildtierprodukten dauerhaft zu senken. So werden Unternehmer in China durch gezielte Marketing-kampagnen sensibilisiert, keine illegalen Wildtierprodukte zu konsumieren und den illegalen Handel zu unterbinden. Eine weitere Initiative fördert die Verwendung nachhaltiger Materialien für chinesisches Kunsthandwerk. In Vietnam wurden in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium Aufklärungskampagnen lanciert, um landesweit über die medizinische Unwirksamkeit von Pulver aus Rhinozeros-Horn zu informieren. Weitere Kampagnen richten sich speziell an Zielgruppen, die Nashornpulver als Statussymbol und aufgrund seiner angeblich stimulierenden Wirkung konsumieren. 3. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung staatliche, nichtstaatliche und private Akteure bei der Bekämpfung der Wilderei? An welchen Stellen können Ressourcen gebündelt werden, und wo gehen die Interessen auseinander? Staatliche Akteure sind von zentraler Bedeutung bei der Bekämpfung von Wilderei , da sie politische, rechtliche und soziale Rahmenbedingungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen setzen. Sie sind zuständig für die Bereitstellung finanzieller Mittel für Naturschutz und Wildereibekämpfung . Staatliche Akteure spielen zudem eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Rechtsvollzugs und der Koordinierung zuständiger Behörden wie Polizei, Militär , Zoll und Justiz. Nicht-Regierungs-Organisationen (NRO) spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen, da sie häufig über langjährige Erfahrung und über lokales Expertenwissen verfügen. NRO und lokale Vereinigungen sind wichtige Ansprechpartner für die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung. Außerdem erfüllen NRO eine Kontrollfunktion gegenüber Regierungen und der internationalen Gemeinschaft. Privatwirtschaftliche Unternehmen, v. a. aus dem Tourismussektor in Afrika, haben oft ein Interesse an der Bekämpfung von Wilderei, da Wildtiere touristische Hauptattraktionen sind. Darüber hinaus sind Transport- und Logistikunternehmen wichtige Partner für eine bessere Kontrolle des illegalen Handels. In asiatischen Abnehmerländern engagieren sich Unternehmen u. a. bei Kampagnen gegen den Konsum illegaler Wildtierprodukte. Zunehmend engagieren sich auch internationale private Stiftungen für die Bekämpfung von Wilderei. Eine Bündelung von Ressourcen ist an verschiedenen Stellen sinnvoll. So kann die Wildereiabwehr in den großflächigen Schutzgebieten Afrikas durch ein enges Zusammenwirken staatlicher und privater Wildhüter, der Polizei sowie der lokalen Bevölkerung und Nicht-Regierungsorganisationen erheblich verbessert werden . Bei der Kontrolle des illegalen Handels mit Wildtierprodukten bedarf es des Zusammenspiels von Vollzugsbehörden wie Zoll, Polizei und Justiz. Grenzüberschreitende Ermittlungen und ein regelmäßiger Austausch von Informationen können zu einem effektiveren Rechtsvollzug beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9624 Interessenskonflikte kann es beispielsweise geben, wenn der Schutz von Naturräumen und Wildtieren wirtschaftlichen Interessen oder traditionellen Nutzungsrechten gegenüber steht. 4. Welche Maßnahmen und/oder Kampagnen unterstützt die Bundesregierung in afrikanischen, von Wilderei betroffenen Gebieten (bitte Projekte benennen und beschreiben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche terroristischen Gruppierungen sich in Afrika maßgeblich durch den illegalen Wildtierhandel und der Wilderei finanzieren? Wenn ja, welche (bitte aufzählen, Land/Region)? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge mögliche Verbindungen zwischen dem illegalen Wildtierhandel und der Finanzierung von Terrorgruppen in Afrika. Diesbezüglich hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Präsidentiellen Erklärung vom 11. Juni 2015 Besorgnis über die Verbindung zwischen illegalem Wildtierhandel und der Finanzierung bewaffneter Gruppen, einschließlich der Lord’s Resistance Army, geäußert. Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Wird die Bundesregierung eine Übernahme des afrikanischen Elefanten von Anhang II in Anhang I auf der nächsten CITES-Vertragsstaatenkonferenz am 24. September 2016 in Johannesburg unterstützen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? In Bezug auf den afrikanischen Elefanten wird die Bundesregierung sich bei der 17. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (17. CITES VSK) vorrangig damit befassen, wie die Wilderei dieser Tiere und der illegale Elfenbeinhandel deutlich reduziert werden können. Die bestehenden Elfenbein-Aktionspläne haben bereits zu gewissen Verbesserungen geführt. Deutschland wird sich für eine verstärkte Kontrolle ihrer Umsetzung durch die betroffenen Parteien und notfalls auch für Handelssanktionen einsetzen. Die Bundesregierung bedauert, dass der Konferenz kein Paket von Vorschlägen vorgelegt worden ist, das von allen afrikanischen Arealstaaten gemeinsam mitgetragen wird. Vielmehr konkurriert der Antrag zur Aufnahme des afrikanischen Elefanten in Anhang I CITES mit Anträgen zur Streichung von Handelsbeschränkungen für Elefantenpopulationen, die in Anhang II eingestuft sind. Die letzteren Anträge würden eine Wiederaufnahme des kommerziellen Elfenbeinhandels erlauben , darum werden diese von der Bundesregierung abgelehnt. Der Antrag von zwölf afrikanischen Ländern und Sri Lankas zur Aufnahme aller Populationen des afrikanischen Elefanten in Anhang I erfüllt nicht die dazu bestehenden Kriterien. Er wird darum nicht unterstützt. Eine Einstufung der afrikanischen Elefanten in Anhang I würde – wegen des bereits bestehenden vollständigen Handelsverbots – nicht nur keinen zusätzlichen Schutz bedeuten, sondern diesen ggf. sogar verringern. Alle Arealstaaten können bei einer neuen Listung in Anhang I einen nationalen Vorbehalt geltend machen und damit die Handelsbeschränkungen für ihr Land außer Kraft setzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9624 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Ressorts sind federführend an der Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Wildtierhandels beteiligt, und wie ist deren Zusammenarbeit ausgestaltet ? Die Ursachen für Wilderei und die Strukturen im internationalen Handel mit illegalen Wildtierprodukten sind sehr komplex. Entsprechend spielen viele Themenbereiche eine Rolle bei Gegenmaßnahmen. In Deutschland bestehen Zuständigkeiten vor allem beim Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesinnenministerium (BMI). Um die Synergien bei diesem wichtigen Thema zu verstärken, Ressourcen zu bündeln und die strategische Zusammenarbeit mit und zwischen relevanten Naturschutzverbänden sowie weiteren Institutionen (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Bundesamt für Naturschutz (BfN)) zu intensivieren, wurde im Rahmen des Politikfeld-übergreifenden Kooperationsfonds im BMZ (Polifonds) eine regelmäßige erweiterte Ressortrunde etabliert. 8. Nach welchen Kriterien bewertet das BfN Anträge zur Einfuhr von CITESgelisteten Arten und Produkten, und in welchem Umfang wurden in den Jahren 2007 bis 2015 Genehmigungen ausgesprochen (bitte Arten und Anzahl und gegebenenfalls Verwendung angeben)? Ob Anträge zur Einfuhr von Exemplaren der nach CITES gelisteten Arten genehmigt werden können, richtet sich nach den Vorgaben und Kriterien von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Für die Einfuhr von Jagdtrophäen sind ferner relevant Artikel 7 und Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Zeitraum 2007 bis 2015 insgesamt 67 061 Einfuhrgenehmigungen mit 234 404 Positionen und 6 209 unterschiedlichen Arten erteilt. Darüber hinaus wurden 7 270 Vorgänge mit 9 219 Positionen und 185 unterschiedlichen Arten bearbeitet, die mit Einfuhrmeldungen oder als Abfertigungen zum persönlichen Gebrauch eingeführt worden sind. Auf Grund der hohen Anzahl an Vorgängen und unterschiedlichen Arten ist eine Gesamtdarstellung nicht möglich. Das BfN hat auf seiner Website www.bfn.de/0305_wa_jahr.html summierte Jahresstatistiken von 1996 bis 2014 zum Download eingestellt. Jede dieser Statistiken hat einen Umfang von mehr als 200 Seiten und stellt ein Abbild des genehmigten Handels zu einem bestimmten Abfragetag dar. In der UNEP WCMC „CITES Trade Database“ (http://trade.cites.org) stehen alle Handelsdaten von 1976 bis 2015 recherchierbar zur Verfügung. 9. Auf welchen Ebenen und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung derzeit dafür ein, den internationalen Handel mit Elfenbein und Rhinozeros -Horn zu beenden? Um den internationalen Handel mit Elfenbein und Nashornhorn, der maßgeblich zur weltweiten Eskalation der Wildereiproblematik beigetragen hat, gezielt zu beeinflussen , wurde die GIZ im Rahmen des Polifonds (vgl. Antwort zu Frage 7) mit der Umsetzung der Einzelmaßnahme „Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten (Elfenbein, Nashorn-Horn) in Afrika und Asien“ durch BMZ, in Zusammenarbeit mit BMUB, beauftragt. Die Einzelmaß- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9624 nahme betrachtet das Wildereiproblem entlang der gesamten illegalen Handelskette von den afrikanischen Herkunftsländern bis zu den vornehmlich asiatischen Zielländern. Sie verfolgt ein gleichzeitiges Einwirken auf Angebot und Nachfrage und verbindet kurzfristig notwendige Interventionen mit langfristig angelegten Entwicklungsmaßnahmen. Die Umsetzung der konkreten Aktivitäten in den Partnerländern und Regionen erfolgt vorwiegend mit staatlichen und nicht-staatlichen Durchführungspartnern vor Ort und in enger Kooperation mit relevanten Projekten und Programmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie mit regionalen Organisationen (z. B. SADC). BMUB und BMZ haben zur Umsetzung der Einzelmaßnahme Wildereibekämpfung bisher insgesamt neun Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der innovative Charakter dieses Vorhabens bei einer gleichzeitig hohen Wirksamkeit aufgrund des integrativen und grenzüberschreitenden Ansatzes, haben international zu einer hohen Beachtung und Wertschätzung dieses deutschen Engagements geführt . Es wird ferner auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 10. Wie groß ist die Menge der in Deutschland beschlagnahmten Wildtierprodukte ? Das BfN berichtet regelmäßig im Rahmen der international über das Übereinkommen CITES festgelegten Berichtspflichten zu Beschlagnahmen und Einziehungen . Diese sind in Englisch derzeit noch verfügbar unter https://cites. org/eng/resources/reports/biennial.php, dort im Konkreten unter Attachment 3, wobei sich der Schwerpunkt auf die von Bundesbehörden, wie Zoll und BfN, vorgenommenen Aktivitäten beschränkt. Informationen seitens der Landesbehörden werden, soweit verfügbar, ebenfalls berichtet. Eine Übersicht über die letzten Jahre ist der Website des BfN unter www.bfn.de/0305_stat_bund.html zu entnehmen . 11. Wie groß ist die Menge des in Deutschland beschlagnahmten Elfenbeins und Rhinozeros-Horns? Zum Teil kann auf die unter 10. angegebene Website des BfN verwiesen werden. Aufgrund eines international unter CITES geforderten Berichts zu in Deutschland gelagertem illegalen Elefanten-Elfenbein wurden bis Ende 2014 durch das BfN Daten der Landes- und Bundesbehörden recherchiert. Der Anfang 2015 erstellte Bericht stellte fest, dass schätzungsweise ca. 919 kg an Elfenbein-Stoßzähnen beschlagnahmt und eingezogen worden sind. Darüber hinaus wurden zwischen 1996 und 2014 ca. 7 500 Elfenbein-Schnitzereien vom Zoll eingezogen. Aktuelle, noch nicht abgeschlossene Ermittlungen in 2016 haben zur Beschlagnahme von 625 kg Elfenbein-Kleinteilen geführt. Seit 1996 wurden insgesamt 8 Rhinozeros- Hörner bei der versuchten Ausfuhr vom Zoll eingezogen; Strafverfahren wurden durchgeführt. 12. Wie hoch sind die Kosten für die Lagerung der beschlagnahmten Wildtierprodukte jährlich? Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Kosten der Lagerung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9624 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wie viel beschlagnahmtes Elfenbein und Elfenbeinprodukte werden derzeit in der Bundesrepublik Deutschland gelagert? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 14. In wie vielen verschiedenen Lagerstätten ist die gesamte beschlagnahmte Ware untergebracht? Die Lagerung erfolgt nicht zentral, sondern bei den jeweils zuständigen Landesund Bundesbehörden. Deren Zahl ist nicht bekannt. Eingezogenes Elfenbein wird in Deutschland auch im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Artenschutzes und zu den Folgen der Wilderei und des illegalen Wildtierhandels verwendet. Diese Verwendung erhöht die Anzahl der Aufenthaltsstätten dieser Ware. 15. Wie viele laufende Verfahren gibt es derzeit wegen illegalen Wildtierhandels und -schmuggels in Deutschland, und wie viele davon wegen illegalen Handels mit Elfenbein und Rhinozeros-Horn? Diese Ermittlungsverfahren werden sowohl vom Zoll als auch von den Polizeibehörden der Bundesländer geführt. Die Verfahren werden nicht zentral registriert. Daher liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Daten vor. 16. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob auch in deutschen Museen Einbrüche verübt und Teile von ausgestellten Nashörnern gestohlen wurden? Wenn ja, in welchen Museen und in welchem Wert (bitte aufzählen)? Mit dem Beginn der zunehmenden Wilderei auf Nashörner wegen des hohen Wertes ihrer Hörner in 2010 haben auch kriminelle Gruppen in der EU diese Objekte als Einkommensquelle entdeckt. In der Folge, insbesondere in 2011, waren sowohl private Eigentümer als auch Museen in Deutschland, z. B. in Bamberg, Bonn, Dedelstorf, Erfurt, Hamburg, Kiel und Münster, verstärkt von Einbrüchen und Diebstählen von Nashorn-Horn betroffen. Ein umfassender Überblick über die betroffenen Museen und gestohlenen Werte liegt der Bundesregierung nicht vor. Bis zum März 2012 wurden bei Europol 50 Fälle von Diebstahl (einschließlich zehn Fällen von versuchtem Diebstahl) in 13 Mitgliedstaaten gemeldet, bei denen insgesamt 60 Exemplare gestohlen wurden (s. Mitteilung der Kommission 2016/C 15/02 vom 16. Januar 2016). Sieben der beteiligten Täter wurden im April 2016 von einem Gericht in Großbritannien zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt . Seit 2012 sind der Bundesregierung keine weiteren Diebstähle in Deutschland bekannt geworden. 17. Wird die Bundesregierung dem Vorbild Frankreichs folgen und ebenfalls ein vollständiges Verbot des Binnenhandels mit Elfenbein einführen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Vermarktung von Elfenbein ist in der Europäischen Union verboten. Dieses Verbot hat wenige Ausnahmen, insbesondere für Elfenbein, das vor dem strengen Schutz des afrikanischen Elefanten rechtmäßig eingeführt wurde. Deutschland ist kein Zielland des illegalen Elfenbeinhandels, zusätzliche Beschränkungen im Inland werden keinen Effekt auf den illegalen Elfenbeinhandel haben, der sich auf Afrika und Asien konzentriert. Die Bundesregierung nimmt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9624 im Übrigen Bezug auf ihre Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage „Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten und Nashörnern “ auf Bundestagsdrucksache 18/1243. Der Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels sieht weitere Beschränkungen des Elfenbeinhandels innerhalb und aus der EU vor. Die Beratungen dazu werden nach Einschätzung der Bundesregierung nach der 17. CITES VSK aufgenommen. 18. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung die Zerstörung der hiesigen Lagerbestände? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Bundesregierung nimmt Bezug auf ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten und Nashörnern“ auf Bundestagsdrucksache 18/1243. 19. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Zerstörung der Lagerbestände in anderen Mitgliedstaaten einsetzen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Vertragsparteien von CITES selbst entscheiden sollten, ob sie Elfenbeinlagerbestände zerstören wollen . Dies ist die Auffassung auch aller anderen Mitgliedstaaten der Union. Die Bundesregierung hat keinen Anlass zur Annahme, dass etwaige Elfenbeinlagerbestände in Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Verbindung stehen mit der Wilderei beim afrikanischen Elefanten, und deren Zerstörung ein national oder international sichtbares Zeichen gegen die Wildtierkriminalität setzen könnte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333