Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9625 18. Wahlperiode 14.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9393 – LKW auf deutschen Straßen – Rolle bei Klimaschutz, Straßenkosten und Unfallhäufigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r LKW (Lastkraftwagen) prägen das Bild auf Deutschlands Straßen. Ihr Anteil am Transport von Warengütern auf deutschen Straßen nimmt stetig zu. Ziel der Bundesregierung, unter anderem in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, ist die Verlagerung des Verkehrs auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße. Die Ziele wurden bisher jedoch nicht erreicht (www. umweltbundesamt.de/daten/verkehr/modal-split-des-personen-gueterverkehrs). Mit der Entwicklung des zunehmenden LKW-Verkehrs einhergehend steigen sowohl die Emissionen als auch Unfälle mit LKWs. Die damit ebenfalls einhergehende zunehmende Lärmbelastung (www.vcd.org/themen/verkehrslaerm/) sowie Straßenschäden (www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/ 39816/) sind weitere Begleiterscheinungen dieser Entwicklung, die insgesamt hohe gesellschaftliche Kosten verursacht (www.umweltbundesamt.de/ daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen). 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil des LKW-Güterverkehrs auf deutschen Straßen, und wie hoch ist der prozentuale CO2- und NOx-Ausstoß dieser LKW auf deutschen Straßen? Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat in einem Forschungsprojekt die Fahrleistungen auf deutschen Straßen im Jahr 2014 erheben lassen. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. 2. Welche Reduktionsvorgaben zur Erreichung der Klimaschutzziele müssen LKW nach Ansicht der Bundesregierung einhalten, und wie will die Bundesregierung dies konkret erreichen? LKW müssen einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Konkrete Maßnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen werden derzeit auf EU- und auf nationaler Ebene geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9625 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Schritte hat die Bundesregierung innerhalb dieser Legislaturperiode konkret unternommen, um den CO2-Ausstoß von LKW zu verringern, und welche weiteren Schritte plant sie bis zum Ende dieser Legislatur? Beim Straßengüterverkehr setzt die Lkw-Maut als streckenbezogene Abgabe für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen Anreize für eine bessere Auslastung der Fahrzeuge, zur Vermeidung von Leerfahren und leistet durch die Einbeziehung externer Luftverschmutzungskosten einen Beitrag zur Verwendung von Lkw mit geringeren spezifischen Luftschadstoffemissionen. Sie fördert damit auch die Flottenerneuerung und den Einsatz moderner, verbrauchssparender Technologien. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode eine eigene Mautkategorie für Euro-VI-Fahrzeuge geschaffen, erstmals externe Kosten der Luftverschmutzung anteilig in den Mautsätzen mitberücksichtigt, die Lkw-Maut auf weitere 1 100 km Bundesfernstraßen ausgedehnt und die Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen abgesenkt. Ab Mitte 2018 soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgedehnt werden. Um die Marktdurchdringung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei Nutzfahrzeugen zu beschleunigen, ist im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung unter 4.6.1 vorgesehen, die Lkw-Maut zukünftig auch entsprechend dem Energieverbrauch der Fahrzeuge aufkommensneutral zu staffeln. Die Bundesregierung wird sich für die dafür notwendigen Rahmenbedingungen einsetzen . 4. Wie hoch ist der auf LKW zurückzuführende prozentuale Anteil der NOx- Belastung auf und in unmittelbarer Nähe von Autobahnen in Ballungszentren (wie beispielweise im Ruhrgebiet oder dem Kölner Ring), wo Luftschadstoffgrenzwerte überschritten werden? Eine Immissionsbegrenzung für NOx (Stickstoffoxide) gibt es als kritischen Wert zum Schutz der Vegetation (§ 3 Absatz 4 der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV). Diese werden bestimmt in mehr als zwanzig Kilometer Abstand zu Ballungsräumen beziehungsweise mehr als fünf Kilometer zu unter anderem Autobahnen oder Hauptstraßen (Anlage 3 Buchstabe B Nr. 2 der 39. BImSchV). In keinem der von den Ländern festgelegten Beurteilungsgebieten wird der kritische Wert überschritten. Informationen über den Beitrag der Lkw an der Belastung liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie hoch sind die NOx-Emissionen eines vollbeladenen 40-t-LKW bei gleichmäßiger Fahrt pro Kilometer in den jeweiligen Schadstoffklassen durchschnittlich bei a) Tempo 90 km/h, b) Tempo 80 km/h, c) Tempo 70 km/h, sowie d) Tempo 60 km/h? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu den durchschnittlichen NOx-Emissionen von gleichmäßig schnell fahrenden Lastkraftwagen der verschiedenen Euro- Normen. Aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA, Version 3.2) konnten innerhalb der Grenzen des Modells Werte abgeschätzt werden, die jedoch für Verkehrssituationen und nicht für Fahrten bei konstanter Geschwindigkeit bestimmt wurden. In Verkehrssituationen sind beispielsweise Anteile mit einer Beschleunigung oder Verzögerung enthalten, deren zeitliche Abfolge die Emissionen beeinflussen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9625 In der folgenden Tabelle sind die NOx-Emissionsfaktoren in Gramm NOx pro km für Verkehrssituationen mit verschiedenen Tempolimits aufgeschlüsselt nach Euro-Norm angegeben (weitere Parameter: Diesel-Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 34 und 40 t, volle Beladung, 0 Prozent Längsneigung, betriebswarmer Motor): 6. Ist der Bundesregierung der Brief zahlreicher Unternehmen ‚Letter on fuel efficiency standards for trucks“ (siehe www.transportenvironment.org/sites/ te/files/publications/2016_05_Letter_on_fuel_efficiency_standards_for_ trucks-.pdf) an den EU-Präsidenten Jean-Claude Juncker bekannt, welcher auch von deutschen Unternehmen wie DB Schenker und DHL unterzeichnet wurde, und teilt sie die Auffassung der Briefschreiber, wonach eine Regulierung zur Erreichung von mehr Effizienz und Umweltschutz im Transportbereich nötig ist (bitte begründen)? Der Bundesregierung ist der Brief bekannt. Die frühzeitige Vorgabe von Effizienznormen für Neufahrzeuge ist ein zentraler Treiber für die beschleunigte Marktdurchdringung CO2-effizienter Fahrzeuge. Die auf europäischer Ebene geplante verpflichtende Berechnung und Ausweisung des spezifischen Kraftstoffverbrauchs schwerer Nutzfahrzeuge auf der Grundlage zertifizierter Messwerte relevanter Komponenten ist ein erster Schritt und wird bereits zu weiteren Einsparungen beitragen. Darüber hinaus arbeitet die Europäische Kommission an Ausgestaltungsoptionen für CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen. 7. In welchem Maße bringt sich die Bundesregierung in die „decarbonisation of transport communication“ ein, und was hat sie diesbezüglich bereits unternommen ? Die Bundesregierung prüft derzeit die in der Mitteilung der Kommission genannten Maßnahmenvorschläge und wird sich am weiteren Konsultationsverfahren aktiv beteiligen. 8. Wie viele Unfälle auf Bundesstraßen und Autobahnen gab es in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahr und Bundesstraßen und Autobahnen einzeln aufschlüsseln): a) verursacht durch LKW, b) an denen LKW beteiligt waren? Die Unfalldaten sind der Anlage zu Frage 8 zu entnehmen. Dazu ist anzumerken: Die amtliche Unfallstatistik erfasst lediglich Unfälle mit Personenschaden sowie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9625 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schwere Unfälle mit Sachschaden, wobei jedoch nur die Unfälle mit Personenschaden in der erforderlichen Tiefe differenziert werden. Daher bezieht sich die Tabelle nur auf Unfälle mit Personenschaden. Weiterhin unterscheidet die amtliche Unfallstatistik nur die Ortslagen „innerhalb von Ortschaften“, „Außerhalb von Ortschaften (ohne Autobahnen)“ und „Autobahnen“. Unfälle auf Bundesstraßen werden nicht gesondert ausgewiesen. In der Tabelle werden daher neben den Unfällen auf Autobahnen hilfsweise die Unfälle außerhalb von Ortschaften (ohne Autobahnen) aufgelistet. 9. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für diese Unfälle (bitte nach Art der Unfallursache aufschlüsseln/zusammenfassen)? Die Antwort ist der Anlage zu Frage 9 zu entnehmen. Die Anmerkungen zu Frage 8 gelten entsprechend. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in der zugrunde liegenden Publikation des Statistischen Bundesamtes lediglich die am häufigsten festgestellten Fehlverhalten explizit aufgeführt werden. Daher entspricht die Summe der einzeln aufgeführten Fehlverhalten nicht der Position „Fehlverhalten insgesamt“. 10. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen, um Unfälle durch und mit LKW nachhaltig zu verringern, und was wird sie diesbezüglich in dieser Legislatur noch unternehmen (bitte einzeln aufschlüsseln )? Nachfolgende Maßnahmen wurden in dieser Legislaturperiode unternommen: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, zusätzliche 6 000 Lkw-Parkstände in dieser Legislaturperiode einzurichten. Bisher konnten über 4 000 Parkstände freigegeben werden, weitere sind aktuell in Bau. Ergänzend zu den bestehenden technischen Regelwerken zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen entwickelte der Bund in Zusammenarbeit mit den Bundesländern den Leitfaden Arbeitsstellenmanagement. Darüber hinaus wurden zur Vermeidung von Auffahrunfällen von Lkw auf Baustellenfahrzeuge transportable Warnschwellen entwickelt, deren technische Liefer- und Prüfbedingungen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Jahr 2014 herausgegeben wurden. Den Bundesländern wurden Einsatzempfehlungen für den Einsatz in Arbeitsstellen kürzerer Dauer übermittelt. Gegenwärtig erfolgt eine Weiterentwicklung der Richtlinien zur Absicherung von Arbeitsstellen (RSA). Außerdem werden neue technische Systeme zur Baustellensicherung erprobt In einem begonnen Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen wird untersucht, wie Fahrerassistenzsysteme zur Verhinderung von Lkw-Abbiegeunfällen genutzt werden können. Es sollen Anforderungen an die Systeme sowie ein mögliches Testverfahren hierfür entwickelt werden. Das Forschungsvorhaben „Sicheres Anhalten von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombi -nationen bei (Stand-)Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) auf Autobahnen“ wurde 2013 abgeschlossen. Es wurde untersucht, inwieweit technische Hilfsmittel geeignet sind, Fahrer zu kontrollierender Fahrzeuge anzusprechen und auszuleiten, ohne dass ein BAG-Kontrolleur wie gewohnt die Autobahn betreten muss. Anlass der Untersuchung waren Gründe der Arbeitssicherheit der BAG-Kontrolleure sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit. Im Jahr 2015 wurden durch den Straßenkontrolldienst des BAG insgesamt rd. 512 000 Güterkraftfahrzeuge und Kraftomnibusse einschließlich der automatischen Verwiegungen kontrolliert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9625 Durch den Straßenkontrolldienst des BAG im Rahmen der technischen Unterwegskontrollen wurden 2015 fast insgesamt 60 000 Fahrzeuge auf fahrzeugbezogene Mängel untersucht. Zur Überwachung der Ladungssicherung von Güterkraftfahrzeugen wurden durch das BAG rund. 83 000 Fahrzeuge überprüft. Darüber hinaus werden zu bestimmten sicherheitsrelevanten Themen Schwerpunkt - bzw. Sonderkontrollen durchgeführt. Dazu gehörten beispielsweise Überprüfungen des Kontrollgeräts (zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrzeugführers) oder von Gefahrgut und Abfällen. Ebenso wurden zielgerichtete Kontrollen zum Auffinden von Manipulationen an den Kontrollgerätanlagen durch speziell geschultes Personal im Kontrolldienst des BAG durchgeführt. Um das Miteinander und gegenseitige Verständnis von Lkw- und Pkw-Fahrern zu stärken, veröffentlichte die Initiative „Runter vom Gas“ in Kooperation mit diversen Lkw-Verbänden im März 2015 eine Broschüre im Stil der Langenscheidt -Wörterbuchreihe. Anhand von zehn Alltagsbeispielen werden typische Missverständnisse in humorvollen Illustrationen aufgegriffen und für beide Seiten gleichermaßen verständlich und mit einem Augenzwinkern erklärt. Geplante Maßnahmen in dieser Legislaturperiode: Zur Einhaltung der Ruhezeiten der Lkw-Fahrer insbesondere in den Abend- und Nachtstunden muss ein ausreichendes Parkraumangebot zur Verfügung stehen. In einem Forschungsprojekt soll für den Prognosezeitraum 2030 ein geeignetes Modell entwickelt werden, mit dessen Hilfe der zukünftige Bedarf an Lkw-Parkständen auf BAB geschätzt werden kann. Auch durch telematische Verfahren kann die Kapazität von Parkierungsanlagen für Lkws erhöht werden. In einem Pilotprojekt erprobt die bayrische Straßenverwaltung im Auftrag der BASt das von der BASt entwickelte System des Kompaktparkens auf der Autobahnraststätte Jura-West an der A3. 11. Mit welcher Geschwindigkeit stößt nach Kenntnis der Bundesregierung ein vollbeladener 40-t-LKW mit Tempo 90 km/h an der Stelle auf ein Hindernis, an der er aus Tempo 80 km/h zum Stehen gekommen wäre? Der Bremsweg eines Lkw mit 40 t Masse beträgt bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h 49,38 m. Der Bremsweg desselben Lkw mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h beträgt 62,5 m. Die Restgeschwindigkeit bei 49,38 m (Haltepunkt eines Lkw mit 80 km/h) liegt bei dem Lkw, der aus 90 km/h abgebremst hat, dann noch bei 41,23 km/h (Vereinfachte Berechnung, angenommen wird eine maximale Verzögerung von 5 m/s² gemäß den harmonisierten technischen Anforderungen der UNECE Reglung Nr. 13 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen). 12. Wie viele Kontrollen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 gegeben, um Manipulationen oder das völlige Ausschalten von Geschwindigkeitsbegrenzern bei LKW festzustellen (bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 wurden insgesamt 13 451 Fahrzeuge einer Manipulationskontrolle unterzogen (bis zum Stichtag 15. August 2016). Das Ausschalten von Geschwindigkeitsbegrenzern wird dabei nicht separat erfasst. Eine getrennte Erfassung nach Bundesländern ist systembedingt nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9625 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die jetzigen europäischen Vorschriften über die Ausrüstung von Bestands-LKW mit Notbremseinrichtungen ausreichend sind, und wenn nein, was gedenkt sie diesbezüglich zu unternehmen ? Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird im Auftrag der Bundesregierung Notbremsassistenzsysteme im Rahmen eines Forschungsprojektes vertieft untersuchen . Im Fokus werden dabei die Leistungsfähigkeit und die derzeit zulässige Abschaltbarkeit der Systeme stehen. Anhand der Untersuchungsergebnisse wird sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafür einsetzen, die technischen Vorschriften entsprechend anzupassen, um Notbremsassistenzsysteme noch sicherer und effektiver zu machen. 14. Für welchen prozentualen Anteil von Straßenschäden sind nach Auffassung der Bundesregierung LKW auf Bundesstraßen und Autobahnen verantwortlich , und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen Jahren verändert? 15. Von welchen jährlich von LKW verursachten Schäden in Euro a) an Autobahnbrücken, sowie b) auf den Fahrbahnen der Autobahnen geht die Bundesregierung aus? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 gemeinsam beantwortet . Generell gilt, dass die Belastung der Straßeninfrastruktur mit zunehmender Achslast stark überproportional zur Abnutzung führt. Nach anerkannten Untersuchungen des sog. AASHO-Road Test in den USA erfolgt die Abnutzung / Zerstörung der Verschleißschichten mit der 4. Potenz in Bezug auf eine normierte 10t Achsüberrollung. Für detaillierte Angaben wird auf die Wegekostengutachten des Bundes verwiesen (siehe www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/lkwmaut -wegekostengutachten.html?nn=35926 ). 16. Wie viele LKW ausländischer Fahrzeughalter wurden nach Informationen der Bundesregierung auf Bundesstraßen und Autobahnen in den vergangenen zehn Jahren wegen Verkehrsdelikten/-mängeln angehalten (bitte nach Jahr und nach Bundestraße und Autobahn einzeln aufschlüsseln)? Die Daten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. In der Statistik wird nicht zwischen Kontrollen auf Bundesstraßen und Kontrollen auf Autobahnen unterschieden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9625 Zeitraum Anzahl der Kontrollen von ausländischen Fahrzeugen Anzahl der Verstöße von ausländischen Fahrzeugen 2015 308.573 108.208 2014 304.797 102.722 2013 320.904 103.315 2012 270.554 114.386 2011 329.641 112.464 2010 264.734 80.330 2009 283.785 78.311 2008 264.413 82.421 2007 340.341 72.141 2006 321.203 75.525 17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen vom LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit jeweils vom 1. Juli bis 31. August in den vergangenen fünf Jahren? Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Ferienreiseverordnung fällt in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder. Diese unterliegen keiner Berichtspflicht gegenüber dem Bund, sodass der Bund keine Angaben über die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen durch die Länder geben kann. 18. Mit welcher Geschwindigkeit stößt nach Kenntnis der Bundesregierung ein mit 5 t überladener 40-t-LKW, mit Tempo 80 km/h an der Stelle auf ein Hindernis , an der er bei einer korrekten Beladung zum Stehen gekommen wäre? Einen großen Einfluss auf die Restgeschwindigkeit bei einem überladenen Lkw hat, ob die Verzögerung durch den Reifenreibwert oder durch das maximale Bremsmoment, das von der Bremsanlage aufgebracht werden kann, begrenzt ist. Ist die Verzögerung durch den Reifenreibwert begrenzt, ergibt sich kein Unterschied zwischen einem mit 40 t beladenem und mit 45 t beladenem Lkw. Beide Lkw haben in diesem Fall denselben Bremsweg. Ist die Verzögerung durch das maximale Bremsmoment des Lkw begrenzt, sind verschiedene Annahmen zu treffen. Eine von üblichen Lkw-Reifen erreichbare Verzögerung ist 5 m/s², was einem Bremsweg von 49,38 m bei einer Abbremsung aus 80 km/h entspricht. Angenommen, die Bremsen eines Lkw erreichen in diesem Fall ihre maximale Bremskraft, dann ist diese Bremskraft F = Masse mal Verzögerung = 200 kN. Diese (als maximal angenommene) Bremskraft würde beim überladenen Lkw nur noch für eine Verzögerung (= Kraft/Masse) von 4,44 m/s² ausreichen. Der Bremsweg beträgt in diesem Fall 55,56 m. Die Restgeschwindigkeit des Lkw mit 45 t Masse beträgt an dem Punkt, an dem der Lkw mit 40 t Masse bereits steht, in dem Fall noch 26,66 km/h (Vereinfachte Rechnung). Der tatsächliche Wert der Restgeschwindigkeit wird in Abhängigkeit der Fallgestaltung demnach zwischen 0 km/h und 26,66 km/h liegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9625 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie viele Kontrollen auf Überschreitung der Ladegrenze hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 gegeben, und wie viele Überladungen wurden (nach Gewicht und prozentual) festgestellt? Eine valide Auswertung der Verwiegungsergebnisse für das noch laufende Jahr 2016 ist systembedingt derzeit noch nicht möglich. Im Vorjahr 2015 wurden insgesamt 148 030 Fahrzeuge kontrolliert mit einer Beanstandungsquote von 6,14 Prozent. 20. Wie viele automatische Anlagen zur Gewichtsfeststellung von LKW gibt es bisher nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet? Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden in den letzten Jahren an 41 Standorten im Zuge von Bundesautobahnen Achslastmessstellen hergestellt. Über die Anzahl der von den Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeit darüber hinaus eingerichteten Achslastmessstellen werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur keine Übersichten geführt. 21. Für welche Standorte ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung solcher automatischer Anlagen für das Jahr 2017 geplant? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird sich in Kürze mit den Ländern über die Notwendigkeit zur Herstellung weiterer Achslastmessstellen abstimmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9625 Anlage zu Frage 8 auf Autobahnen außerhalb von Ortschaften (ohne Autobahnen) auf Autobahnen außerhalb von Ortschaften (ohne Autobahnen) 2006 6.632 10.447 4.142 6.425 2007 6.466 10.099 4.022 6.207 2008 5.834 9.660 3.576 5.948 2009 5.262 8.935 3.131 5.488 2010 6.082 9.271 3.870 5.696 2011 5.743 9.275 3.526 5.640 2012 5.387 8.694 3.233 5.349 2013 5.630 8.433 3.355 5.188 2014 5.533 7.984 3.292 4.806 2015 6.038 8.101 3.560 4.957 Unfälle mit Personenschaden und Lkw-Fahrern als Beteiligte Hauptverursacher Jahr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9625 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A n la ge z u F ra ge 9 Ja h r 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 5 .5 7 9 5 .2 7 1 4 .6 5 6 4 .1 7 9 5 .1 3 1 4 .6 6 6 4 .2 8 1 4 .3 5 7 4 .2 0 0 4 .7 3 5 Fe h lv er h al te n in sg es am t d ar u n te r V er ke h rs tü ch ti gk ei t 3 8 5 3 3 4 2 8 2 2 7 0 3 0 5 3 0 0 2 4 8 2 5 8 2 5 1 2 9 3 7 1 7 5 4 9 4 6 5 4 5 3 3 1 4 4 5 2 3 4 - - 6 1 0 1 6 1 4 1 2 1 0 5 1 1 1 0 8 1 0 3 8 1 1 0 1 9 8 1 0 3 1 0 9 1 0 3 1 1 2 1 0 8 1 .4 2 1 1 .2 1 1 9 8 9 9 4 6 1 .3 2 9 8 7 3 8 7 6 8 7 5 7 2 7 8 1 8 1 .0 5 7 1 .0 5 7 9 8 3 8 4 5 1 .0 3 2 1 .0 0 5 9 3 4 1 .0 9 4 1 .1 7 1 1 .3 8 5 5 6 7 5 3 8 4 4 1 3 9 8 4 5 1 4 2 8 3 8 7 3 8 2 3 6 4 3 9 7 7 9 6 5 5 7 6 0 4 3 6 1 5 6 5 5 4 9 6 2 2 7 1 3 6 4 1 0 5 4 5 1 1 1 4 7 5 8 8 6 6 6 4 6 4 6 3 6 3 3 3 4 7 d ar . A lk o h o le in fl u ss Ei n fl u ss a n d er er b er au sc h en d er M it te l Fa ls ch e St ra ß en b en u tz u n g N ic h t an ge p as st e G es ch w in d ig ke it A b st an d Ü b er h o le n V o rf ah rt , V o rr an g Fe h le r b ei m A b b ie ge n Fe h le r b ei m E in - u n d A n fa h re n Fa ls ch es V er h al te n g eg en ü b er F u ß gä n ge rn A n d er e Fe h le r b ei m F ah rz eu gf ü h re r 1 .2 5 1 1 .2 5 5 1 .1 0 3 9 9 3 1 .1 8 6 1 .2 2 5 1 .0 6 6 9 4 3 8 8 0 1 .0 0 3 Ja h r 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 7 .9 1 0 7 .5 3 4 7 .2 0 4 6 .7 6 7 7 .0 1 7 6 .8 9 4 6 .5 4 7 6 .2 8 8 5 .7 5 9 5 .9 0 0 Fe h lv er h al te n in sg es am t d ar u n te r V er ke h rs tü ch ti gk ei t 3 0 9 2 9 9 3 2 2 2 6 3 2 6 7 3 2 1 3 1 7 3 0 8 2 6 3 2 5 3 1 9 4 1 7 8 1 8 7 1 5 2 1 4 7 1 6 3 1 6 7 1 5 0 1 2 8 1 3 7 - - 9 9 1 2 1 1 1 6 9 1 7 1 0 7 8 1 7 5 8 7 2 6 7 3 9 7 4 4 7 6 7 6 6 7 6 5 9 5 6 7 6 0 7 1 .6 7 9 1 .4 9 7 1 .3 7 1 1 .2 6 2 1 .4 7 8 1 1 2 1 .1 3 6 1 .1 3 4 8 7 6 8 7 3 1 .1 0 0 1 .0 1 0 9 9 0 9 0 0 9 5 3 9 3 9 9 4 8 9 6 0 9 7 9 1 .0 6 0 5 3 6 5 3 1 5 0 4 4 5 1 4 1 0 4 1 9 4 3 7 3 3 8 3 3 9 3 6 6 1 .0 8 2 1 .0 7 3 1 .0 1 5 9 5 0 9 4 7 1 .0 4 3 9 3 6 8 9 0 8 5 8 8 1 8 5 4 3 4 9 2 4 8 9 4 6 6 4 4 2 4 6 9 4 1 2 4 4 0 3 9 2 4 3 9 1 0 6 9 8 7 9 8 8 8 0 9 8 7 9 6 5 8 0 6 6 5 4 4 3 4 6 4 9 4 2 4 3 3 7 4 8 3 4 3 7 d ar . A lk o h o le in fl u ss Ei n fl u ss a n d er er b er au sc h en d er M it te l Fa ls ch e St ra ß en b en u tz u n g N ic h t an ge p as st e G es ch w in d ig ke it A b st an d Ü b er h o le n V o rf ah rt , V o rr an g Fe h le r b ei m A b b ie ge n Fe h le r b ei m E in - u n d A n fa h re n Fa ls ch es V er h al te n g eg en ü b er F u ß gä n ge rn A n d er e Fe h le r b ei m F ah rz eu gf ü h re r 1 .2 1 4 1 .2 6 8 1 .2 2 1 1 .2 2 2 1 .2 7 5 1 .2 6 5 1 .1 8 8 1 .0 6 7 1 .0 1 0 1 .0 1 5 Fe h lv e rh al te n d e r Fa h rz e u gf ü h re r vo n G ü te rk ra ft fa h rz e u ge n b e i U n fä lle n m it P e rs o n e n sc h ad e n a u f A u to b ah n e n Fe h lv e rh al te n d e r Fa h rz e u gf ü h re r vo n G ü te rk ra ft fa h rz e u ge n b e i U n fä lle n m it P e rs o n e n sc h ad e n a u ß e rh al b v o n O rt sc h af te n ( o h n e A u to b ah n e n ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333