Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9626 18. Wahlperiode 14.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9427 – 5-jähriges Jubiläum des Rohstoffpartnerschaftsabkommen mit der Mongolei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 13. Oktober 2011 wurde das erste deutsche Regierungsabkommen über eine Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich (im Folgenden Rohstoffpartnerschaftsabkommen) unterzeichnet. Die Mongolei ist eines der rohstoffreichsten Länder der Erde. Deutschland möchte sich durch die Rohstoffpartnerschaft langfristig Zugang zu seltener werdenden Rohstoffen sichern. Immer wieder gibt es in Bezug auf die Mongolei Vorwürfe über Korruption, Machtmissbrauch und mangelhafter innerparteilicher Demokratie, Zweifel an der Neutralität der Medien und Kritik an der Einschüchterung der Zivilgesellschaft . Das Entwicklungspotenzial der Rohstoffpartnerschaften wird von Expertenseite in Frage gestellt. Fairer Interessensausgleich, Transparenz und internationale Abstimmungs- und Regulierungsmechanismen fehlen. Die Rohstoffpartnerschaften sind weder europäisch noch international eingebunden, sondern zielen aus Sicht der Fragesteller einseitig auf die Sicherung der Rohstoffversorgung der deutschen Industrie und schenken der Einhaltung von Menschenrechten und der Generierung von nachhaltigen Entwicklungschancen zu wenig Aufmerksamkeit . Darüber hinaus wird statt einer stärkeren Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft das Land immer stärker in eine durch den globalen Rohstoffhandel bestehende große Abhängigkeit von den Preisentwicklungen auf den Rohstoffmärkten gebracht. Die Bundesregierung setzt hier aus Sicht der Fragesteller (nach wie vor) die falschen Prioritäten. Dennoch hat sie weitere Abkommen mit Kasachstan (Februar 2012), Chile (Januar 2013) und Peru (Juli 2014) abgeschlossen. Trotz der bereits seit vielen Jahrzehnten bestehenden engen Beziehungen zur Mongolei und dem Abschluss der Rohstoffpartnerschaft , haben sich in den vergangenen Jahren nur ein paar wenige Mittelständler angesiedelt (www.deutschlandfunk.de/rohstoffpartnerschaft-laesst-auf-sichwarten .799.de.html?dram:article_id=120825). 1. Welche Rohstoffe bezieht die Bundesregierung aus der Mongolei, und welche Veränderungen haben sich in den Zeiträumen von 2011 bis 2016 im Vergleich zum Zeitraum von 2006 bis 2011 ergeben? Deutsche Unternehmen haben im Zeitraum seit 2006 vor allem Flussspat aus der Mongolei importiert sowie in kleinen Mengen Molybdän, Titan, Wolfram und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kupfer. Da marktbedingt die Daten für 2016 noch nicht und für 2015 noch nicht vollständig vorliegen, können Entwicklungen/Veränderungen lediglich für den Zeitraum 2006 bis 2011 und von 2011 bis 2014 betrachtet werden. Die Flussspatimporte aus der Mongolei verharrten zwischen 2006 und 2010 auf sehr niedrigem Niveau (deutlich unter 0,1 Prozent der Fluoritgesamteinfuhren Deutschlands). Im Jahr 2011 ist ein einmaliger Anstieg auf etwa 5 Prozent der deutschen Einfuhren zu verzeichnen; geliefert wurde hier ein hochwertiges Konzentrat (> 97 Prozent CaF2). Seit 2012 ist der Anteil der Lieferungen aus der Mongolei an den deutschen Flussspatimporten (größer und kleiner 97 Prozent CaF2) kontinuierlich von ca. 0,2 Prozent im Jahre 2012 auf 2,45 Prozent im Jahr 2014 gewachsen. In den Jahren 2007 bis 2009 erfolgten zudem Lieferungen der Stahlveredler Molybdän und Titan. Im Jahr 2014 wurde Wolfram aus der Mongolei bezogen und im Jahr 2015 sind erstmals Kupferlieferungen aus der Mongolei erfolgt. 2. Welche deutschen Unternehmen haben seit 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung mit mongolischen Rohstoffproduzenten oder internationalen Bergbaukonzernen, die in der Mongolei Rohstoffe abbauen, Abkommen abgeschlossen oder verhandelt (bitte nach Unternehmen, Projektpartner und Rohstoff aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind zwei Unternehmen bekannt, die mit der Mongolei über Rohstoffe (Kohle bzw. Kupfer) verhandelt haben. Die Namen der beteiligten Unternehmen können nicht genannt werden, da dies die verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen beeinträchtigen würde. 3. Unterstützt die Bundesregierung die Realisierung der Coal-to-Gas Anlage, zu der ThyssenKrupp im Oktober 2015 mit dem mongolischen Ministerium für Energie ein Memorandum of Understanding (MOU) unterzeichnet hat (www.dmuv-mn.com/de/mongolei/wirtschaftsnachrichten/293-deutschmongolische -wirtschaftsbeziehung-durch-projektvereinbarung-belebt.html), und wenn ja, in welcher Form? Das genannte Projekt „Coal-to-Gas (SNG)“ hat im Oktober 2015 Eingang in die Projektliste des Deutsch-Mongolischen Wirtschaftsausschusses (DMWA) gefunden , der im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft eingerichtet worden ist. Zu den Aufgaben des DMWA gehört es, die Kooperation beider Länder im Zuge des Regierungsabkommens zwischen Deutschland und der Mongolei zu unterstützen. Seitdem erfolgte keine weitere Flankierung des Projekts durch die Bundesregierung . Insbesondere liegt der Bundesregierung auch kein Antrag auf Übernahme einer Exportkredit-, Investitionsgarantie oder Garantie für Ungebundene Finanzkredite vor. 4. Inwiefern war die Bundesregierung in die Reiseplanung von Bundespräsident Joachim Gauck eingebunden, und welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Verbänden oder Dienstleistern (Banken, Consultants, Lobbyisten, etc.) begleiteten den Bundespräsidenten Joachim Gauck im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung auf seiner Reise in die Mongolei? Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützten – wie bei allen Reisen des Bundespräsidenten – das Bundespräsidialamt bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Reise. Bundespräsident Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9626 Joachim Gauck wurde auf seiner Reise von einer Wirtschaftsdelegation unter Leitung von Staatssekretär Matthias Machnig, BMWi begleitet. Diese setzte sich aus den Damen und Herren Dr. Wolfram von Fritsch, Deutsche Messe AG, Alexander Kulitz, ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG, Dr. Klaus Lesker, Ferrostaal Industrial Projects GmbH, Dr. Sabine Stricker-Kellerer, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Martin Röder, GEWES GmbH, Ulrich Dietz, GFT Technologies AG, Raimund Förster, GME Energy Generation GmbH, Dr. Klaus Hoffmann, HEOS Energy GmbH, Florian Kohlbecker, Kohlbecker Gesamtplan GmbH, Marcus Kirchhoff, MeVis Medical Solutions AG, Florian Schmied, MuP Ingenieurgesellschaft Holding AG & Co. KG, Uwe Oemmelen, Rhenus SE & Co. KG, Karl-Heinz Knoop, Riela – Karl-Heinz Knoop e. K., Julia Schnitzler, Strassburger Filter GmbH & Co KG zusammen. 5. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Verbänden oder Dienstleistern (Banken, Consultants, Lobbyisten, etc.) begleiteten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Mongoleireise im Jahre 2016? Die Bundeskanzlerin wurde auf ihrer Reise zum ASEM-Gipfel, der in der Mongolei stattfand, nicht von Vertreterinnen oder Vertretern von Unternehmen, Verbänden oder Dienstleistern begleitet. 6. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft trafen sich Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Zuge Ihrer jeweiligen Reisen in die Mongolei (bitte nach Organisation und Arbeitsschwerpunkt auflisten)? Der Bundespräsident führte bei seinem Besuch in der Mongolei am 16. Oktober 2015 ein Gespräch mit den folgenden Vertretern der mongolischen Zivilgesellschaft : O. Bum-Yalagch, langjähriger Vorsitzender der mongolischen Gesellschaft für Ökotourismus (NRO), Frau Dr. M. Munkhmandakh, Mitbegründerin des Medienrates der Mongolei, Dashdondog Uurtsaikh, Vorstandsmitglied Mongolisch- Deutsche Brücke e.V. (Alumni-Organisation), Mitglied der AG zur Novellierung des Parteiengesetzes, Rozon Enkhbat, NRO/Bewegung „Davalgaa“ zur Verbreitung von Werten einer aufgeklärten Zivilgesellschaft, Frau Dr. Agvaandorj Saruul , Direktorin des Instituts für direkte Demokratie und Dezentralisierung (NRO), Frau Chogsom Oyungerel, Mitarbeiterin der FES in der Mongolei und Choimaa Lodoiravsal, Vorstandsmitglied der NRO „Open Society Forum – Mongolia “, Vorsitzender der NRO „Tsakhim Urguu” für freies Internet. Die Bundeskanzlerin begrüßte am Rande des ASEM-Gipfels in der Mongolei deutsche Teilnehmer am „Model-ASEM“ (einer dreitägigen Simulation des ASEM-Gipfels und Jugendkonferenz, die der Austauschförderung dient). Weitere Begegnungen mit der Zivilgesellschaft gab es in der Mongolei nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Worauf bezieht sich die Aussage im Internetauftritt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (www.bmz.de/ de/laender_regionen/asien/mongolei/index.html angesehen am 3. August 2016 „Die Mongolei ist eines von sieben Pilotländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Status unterstreicht unter anderem die Bedeutung, die der Mongolei unter dem Gesichtspunkt der Rohstoffsicherheit beigemessen wird.“)? Im Rahmen der Stärkung der Außenstruktur der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) wurden im Jahr 2012 sieben Pilotländer für die personelle Verstärkung an Botschaften ausgewählt. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung regionaler Balance und auf Grundlage guter Rahmenbedingungen für die Umsetzung der angestrebten Reformen. In Asien wurde neben der Mongolei Laos als Pilotland festgelegt. Im Jahr 2015 wurde die Pilotphase abgeschlossen. 8. Inwiefern wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der Mongolei zur Sicherung der deutschen „Rohstoffsicherheit“ eingesetzt? Die Rohstoffpartnerschaft mit der Mongolei hat das Ziel, die deutsche Wirtschaft bei der Sicherung der Rohstoffversorgung zu flankieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung im Partnerland, insbesondere die Nachhaltigkeit der Rohstoffwirtschaft, zu unterstützen. Dem letztgenannten Ziel dient auch die Entwicklungszusammenarbeit . Das deutsche EZ-Vorhaben „Integrierte Mineralische Rohstoffinitiative (IMRI)“ flankiert durch Teile seiner Handlungsfelder die Umsetzung der Rohstoffpartnerschaft . IMRI kooperiert mit einer Reihe mongolischer Partner zu Fragen der Rohstoffgovernance , nachhaltiger sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung in Bergbauregionen , Korruptionsbekämpfung sowie der Einhaltung bzw. Einführung von Arbeits- und Sozialstandards, insbesondere im Bergbau. Das EZ-Vorhaben „Absicherung des Rechtsrahmens für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung “ berät bei der Schaffung einer klaren und transparenten Rechtsordnung und der Verbesserung der Rechtssicherheit, u. a. mit dem Ziel einer Erhöhung der Investitionssicherheit für in- und ausländische Investoren. 9. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung zur Unterstützung eines der Schwerpunkte einer nachhaltigen Zusammenarbeit mit der Mongolei „die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung“ durchgeführt bzw. fremdvergeben (bitte jeweils nach, Projekt, Ziel, Dauer und verwendeter Mittel aufschlüsseln)? 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen konnten welche Verbesserungen mit den jeweiligen Projekten erreicht werden (bitte nach Projekten auflisten)? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. BMZ-finanzierte Projekte: Projekt: Deutsch-Mongolische Hochschule für Rohstoffe und Technologie (DMHT) Ziel: Ausbildung von Fach- und Führungskräften sowie Bereitstellung von wissenschaftlich-technologischem Know-how für eine rohstoffbasierte Wirtschaftsentwicklung in der Mongolei Dauer: 14. August 2013 bis 30. Juni 2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9626 Zugesagte Mittel: 8 Mio. Euro Verbesserungen: u. a. Einführung eines Studiengangs Umweltingenieurwesen mit Spezialisierung z. B. auf Lagerstättenabbau und -sanierung; in allen Bachelor -Programmen Unterrichtsblöcke zum Thema Umweltschutz Projekt: Integrierte Mineralische Rohstoffinitiative (IMRI) Ziel: Verbesserung der Fähigkeiten nationaler und lokaler Partnerinstitutionen zur Förderung eines auf Rohstoffreichtum basierenden breitenwirksamen und nachhaltigen Wachstums Dauer: 1. August 2014 bis 31. Juli 2017 Zugesagte Mittel: 4,9 Mio. Euro Verbesserungen: u. a. Erstellung integrierter Entwicklungskonzepte auf lokaler Ebene, Unterstützung beim Aufbau eines nationalen arbeitsmedizinischen Labors zur Nachverfolgung von Umwelt- und Sozialstandards Projekt: Kooperative Berufsbildung im Rohstoffsektor (KBR) Ziel: Verbesserung der Chancennutzung mongolischer Jugendlicher und Erwachsener zur Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt im Rohstoffsektor einschließlich vor- und nachgelagerter Industrien Dauer: 1. März 2013 bis 28. Februar 2019 Zugesagte Mittel: 10,25 Mio. Euro Verbesserungen: u. a. Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien in mongolischer Sprache, Ausbildung bzw. Kurzzeitqualifizierungsmaßnahmen, u. a. mit Unterrichtsblöcken zu Umweltschutz für bislang insgesamt fast 2 000 Personen Projekt: Absicherung des Rechtsrahmens für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Ziel: Umsetzung der eingeführten Methoden, Instrumente und Verfahren zur Modernisierung der Rechtssetzung und Rechtsprechung im Wirtschafts- und Bergbaurecht durch Justiz und Fachministerien Dauer: 1. Mai 2014 bis 30. April 2017 Zugesagte Mittel: 1,5 Mio. Euro Verbesserungen: u. a. rechtliche Beratung des Bergbauministeriums bei der Novellierung der Bergbaugesetzgebung unter Berücksichtigung internationaler Standards Projekt: Umweltschutz im Bergbau Ziel: Verbesserung des Umweltschutzes und der staatlichen Kontrolle im Bergbau der Mongolei Dauer: 1. September 2005 bis 31. März 2015 (Projekt befindet sich in einer Nachbetreuungsphase bis April/2017) Verwendete Mittel: 3. Mio. Euro und Nachbetreuung 200 000 Euro Verbesserungen: Effizientere Aufgabenwahrnehmung der Geologie- und Bergbauinspektoren der staatlichen Bergaufsichtsbehörde Generalized Agency for Specialised Inspection (GASI), Erhöhung der Bekanntheit und Akzeptanz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von bergbaurelevanten Gesetzen und Vorschriften. Verbesserte Transparenz, Objektivität und damit auch Qualität der Inspektionen. Problemsensibilisierung für Rekultivierungsverpflichtungen im Nachgang zum Bergbau Projekt: Unterstützung der Qualitätsinfrastruktur unter besonderer Berücksichtigung des Rohstoffsektors Ziel: Verbesserung ausgewählter Dienstleistungen der Qualitätsinfrastruktur für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bergbausektor Dauer: 1. Oktober 2014 bis 30. September 2017 Zugesagte Mittel: 250 000 Euro Verbesserung: Erarbeitung und Umsetzung von für den Gesundheitsschutz und technische Dienstleistungen relevanten Vorschriften und Normen Projekt: Unterstützung der Qualitätsinfrastruktur unter besonderer Berücksichtigung des Rohstoffsektors Ziel: Verbesserung der Dienstleistungen der Qualitätsinfrastruktur einschließlich der Normung Dauer: 1. August 2011 bis 31. Juli 2014 Verwendete Mittel: 250 000 Euro Verbesserung: Aufbau technischer Dienstleistungen, Sensibilisierung für die Einbeziehung interessierter Kreise in die Normung BMWi-finanzierte Projekte: Projekt: Unterstützung für die Entwicklung eines modellhaften Arbeitsschutzkonzeptes für den Bergbausektor in der Mongolei Ziel: Exemplarische Entwicklung eines integrierten Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitskonzept für die mongolische Bergbauindustrie Dauer: 11. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2013 Verwendete Mittel: 265 006 Euro Verbesserung: Umsetzung eines von Staat und Wirtschaft anerkannten integrierten Arbeitsschutz- und –sicherheitskonzepts in der Bergbauindustrie Projekt: Beratung zur Einführung einer Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, deren Bilanzierung und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben im Rahmen der Neufassung der mongolischen Bergbaugesetzgebung Ziel: Beratung zur Einführung einer Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, deren Bilanzierung und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben im Rahmen der Neufassung der mongolischen Bergbaugesetzgebung Dauer: 10. September 2013 bis 31. Mai 2016 Bewilligte Mittel: 296 000 Euro Verbesserung: Pilotphase zur Umsetzung des rechtlichen Rahmens über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen sowie entsprechender Arbeitshilfen läuft. Rechtliche Etablierung der Verordnung wird derzeit geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9626 Projekt: Unterstützung bei der Revision und Modernisierung der mongolischen Arbeitsschutzgesetzgebung - Modelcharakter Bergbau Ziel: Unterstützung des mongolischen Arbeitsministeriums bei der Überarbeitung und Modernisierung der Arbeitsschutzgesetzgebung durch fachliche Expertise , Human Capacity Development Maßnahmen und gezielten Implementierungshilfen - auch auf regionaler Ebene - sowie Qualifizierung von staatlichen , halbstaatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren im Bereich Arbeitsschutzgesetzgebung am Modell des Bergbaus Dauer: 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2017 Bewilligte Mittel: 500 000 Euro Verbesserung: Modernisierung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Bergbausektor , Qualifizierung von Akteuren im Bergbaubereich in arbeitsschutzrechtlichen Fragen BMUB-finanzierte Projekte: Forschungsprojekt FKZ 3712 94 315: Ansätze zur Reduzierung von Umweltbelastung und negativen sozialen Auswirkungen bei der Gewinnung von Metallrohstoffen Ziel: Entwicklung von Ansätzen zur Verbreitung von Umwelt- und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung, um die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu reduzieren; Analyse bestehender Standards hinsichtlich Stärken, Schwächen und Wirkung; Ableitung von Lessons Learned und Best Practices; Dauer: 1. September 2012 bis 31. Dezember 2015 Verwendete Mittel: 137 953 Euro Verbesserung: Das Projekt legte eine fachliche Grundlage für Aktivitäten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu Umwelt- und Sozialstandards. Projekt: Bergbau und wandernde Wildtiere in Zentralasien – Minimierung der Konflikte Ziel: Minderung der Negativauswirkungen des Bergbaus auf wandernde Wildtierarten (in Zentralasien - insbesondere in der Mongolei) Dauer: 22. März 2012 bis 31. Dezember 2016 (Folgeprojekt in Vorbereitung) Verwendete Mittel: 157 884 Euro (bis Ende 2016 vorgesehen) Verbesserung: Erstellung und Umsetzung eines Artenschutz-Aktionsplan; Einbindung der Bonner Konvention zum Schutz wandernder, wildlebender Arten und Unterstützung mit flankierenden Studien Projekt aus dem Beratungshilfeprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Förderung eines Fachworkshops im September 2016 in Ulan Bator zum Thema „Stärkung von Umweltschutzaspekten im Bergbau“ in Zusammenarbeit mit dem mongolischen Ministerium für Umwelt und Tourismus, Experteneinsatz von Umweltbundesamt und LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ziel: Diskussion und Konkretisierung des mongolischen Unterstützungsbedarfs zur Stärkung von Umweltschutzaspekten im mongolischen Rohstoffsektor Dauer: 7. Juli 2015 bis 15. November 2016 Bewilligte Mittel: 25 714 Euro Verbesserung: Wissenstransfer und Informationsaustausch zwischen Experten und Vertretern verschiedener Ministerien und Behörden der Mongolei; Förderung /Konkretisierung der weiteren bilateralen Zusammenarbeit zum o.g. Thema 11. Haben deutsche Firmen, bzw. Firmen die mit deutschen Firmen Abnahmeverträge abgeschlossen haben, ihrem in der Mongolei arbeitenden Führungspersonal nach Kenntnis der Bundesregierung Schulungen zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards angeboten und wurden die entsprechenden Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen? 12. Mit welchen konkreten Maßnahmen konnten dabei nach Kenntnis der Bundesregierung welche Verbesserungen mit den jeweiligen Projekten erreicht werden? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Wie viele Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. ungebundene Finanzkreditgarantien hat die Bundesregierung in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 für Projekte, Investitionen und Exporte in die Mongolei vergeben (bitte nach Projekten, Summe und Rohstoffe bzw. Exportgut auflisten )? 14. Mit welchen konkreten Maßnahmen konnten dabei welche Verbesserungen mit den jeweiligen Projekten erreicht werden (bitte nach Projekten auflisten )? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Exportkreditgarantien werden nicht für Projekte oder Unternehmen im Ausland übernommen, sondern für deutsche Exporte. Sie versichern den Exporteur und gegebenenfalls die exportfinanzierende Bank auf der Basis risikobasierter Prämien gegen Zahlungsausfall. Exportkreditgarantien tragen zur Sicherung und Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. Grundsätzlich können die unten genannten Lieferungen und Leistungen in die Mongolei dazu beitragen, die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. 2011 wurden Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen in die Mongolei für die Bereiche Wohnungsbau 20,9 Mio. Euro und Bergbau 7,5 Mio. Euro, 2012 für den Bereich Wohnungsbau 7,2 Mio. Euro, 2013 für die Bereiche medizintechnische Ausrüstung 6,5 Mio. Euro, Lebensmittelherstellung/-verarbeitung 43,7 Mio. Euro und Straßenbau 2,8 Mio. Euro und 2014 für die Bereiche medizintechnische Ausrüstung 3,1 Mio. Euro, Wohnungsbau 18,9 Mio. Euro, Straßenbau 3,6 Mio. Euro sowie eine Studie zur Grau- und Grundwassernutzung/-verteilung 1,3 Mio. Euro übernommen. In 2015 lagen keine Deckungsanträge für Geschäfte in die Mongolei vor. Zwischen 2011 und 2015 hat die Bundesregierung eine Investitionsgarantie für eine Beteiligung an einer Gesellschaft für Dienstleistungen von Bauingenieuren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9626 in Höhe von 74 000 Euro übernommen. Voraussetzung für die Übernahme der Garantie war, dass das Projekt positive Auswirkungen auf die Mongolei hat und risikomäßig vertretbar war. Aufgrund der Beteiligung wurden in der Mongolei 16 neue Arbeitsplätze geschaffen . Die mongolischen Mitarbeiter wurden nach deutschen Standards geschult, u. a. in Deutschland. Die mongolische Firma wickelt ihre Aufträge unter deutscher Projektleitung und nach deutschen Beratungsstandards ab. Dadurch findet ein wichtiger Know-how-Transfer in die Mongolei statt. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden keine Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) für Finanzierungen für Projekte in der Mongolei übernommen . 15. Wie viele einheimische Arbeitskräfte konnten mithilfe, im Gegenzug für Rohstofflieferungen seitens Deutschlands zugesicherter Ausbildungsförderung einheimischer Arbeitskräfte, seit 2011 ausgebildet werden (bitte nach Berufsbildern auflisten)? In dem Rohstoffpartnerschaftsabkommen mit der Mongolei ist keine Ausbildungsförderung im Gegenzug für Rohstofflieferungen vorgesehen. Auch die im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit realisierte Ausbildungsförderung erfolgt nicht im Gegenzug für Rohstofflieferungen. Die ersten Absolventen der drei Bachelorstudiengänge der Deutsch-Mongolischen Hochschule für Rohstoffe und Technologie (DMHT) für Maschinenbau, Umweltingenieurwesen und Rohstoffingenieurwesen/Prozesstechnik werden im Jahr 2018 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragten Vorhabens „Kooperative Berufsbildung im Rohstoffsektor “ (KBR) wurde seit dem Jahr 2013 in den Bereichen Mechanik, Elektrotechnik und Bau die berufliche Erstausbildung von insgesamt 480 Auszubildenden gefördert. 19 Prozent davon waren Frauen. Darüber hinaus wurden Kurzzeitqualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose mit insgesamt 1 402 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert. 22 Prozent davon waren Frauen. 16. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Projekten unterstützt die Bundesregierung die „nachhaltige Entwicklung der mongolischen Volkswirtschaft“ (Zitat Merkel in DIE ZEIT: www.zeit.de/politik/ausland/2011-10/mongoleimerkel -rohstoffe)? (bitte nach Maßnahmen auflisten) Die in den Antworten zu den Fragen 9, 10, 13 und 14 aufgeführten Vorhaben und Maßnahmen der Bundesregierung leisten alle in ihren jeweiligen Bereichen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der mongolischen Volkswirtschaft. So unterstützt z. B. das Vorhaben IMRI mongolische Partner auf nationaler und regionaler Ebene, Strategien für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu formulieren und umzusetzen. Darüber hinaus konnten und können Vorhaben der deutschen EZ wie die Infrastrukturmaßnahme „Regionale Transportinfrastruktur, Ernährungssicherungsprogramm Ulan Bator“ mit einer Gesamtfinanzierung von 11,5 Mio. Euro (Mitte 2016 erfolgreich abgeschlossen), oder Maßnahmen im Bereich Biodiversität zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in der Mongolei einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung der mongolischen Volkswirtschaft leisten. Zudem ist die Mongolei bereits seit 2009 Partner im BMWi-Managerfortbildungsprogramm – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einem Instrument der deutschen Außenwirtschaftspolitik. An dem Programm haben bisher insgesamt 254 mongolische Führungskräfte teilgenommen (184 Führungskräfte seit dem Jahr 2011). Die Fortbildung für Führungskräfte aus Bergbau- Unternehmen der Mongolei war dabei ein Schwerpunkt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unterstützt im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative ein Projekt zum Schutz und Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken. Das Vorhaben unterstützt die Rehabilitierung und nachhaltige Nutzung der Saksaulwälder in der Gobi-Altai Region. Neben ihrer Funktion als Kohlenstoffsenke dienen Saksaulbestände der Stabilisierung der Böden, der Verringerung der Gefahr von Sand- und Staubstürmen sowie der Regulierung des Wasserhaushalts des Ökosystems. (Dauer: Januar 2016 bis Dezember 2016; bewilligte Mittel 98 150 Euro). Im Juli 2015 förderte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Experteneinsatz mit Fachgespräch zum Thema Luftreinhaltung in Ulan Bator. Im Rahmen eines Fachworkshops mit relevanten Experten und Regierungsvertretern der Mongolei wurden Beratungsbedarfe der mongolischen Seite zur Verbesserung der Luftsituation in Ulan Bator diskutiert. Im Nachgang wurden Vorschläge für die weitere bilaterale Kooperation zu diesem Thema erarbeitet, die derzeit zwischen den betroffenen Institutionen abgestimmt werden (Dauer: Juni 2015 bis Oktober 2015; verwendete Mittel: 9 372 Euro). 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Transparenzberichte des Mitgliedes Mongolei innerhalb der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), und wenn nein, warum nicht? 18. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgaben für einen Transparenzbericht im Zusammenhang mit der Bewerbung Deutschlands um eine Mitgliedschaft in der EITI den Bericht der Mongolei? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Um eine informierte Debatte über den Rohstoffsektor eines Landes zu ermöglichen , sind Transparenzberichte nach den Vorgaben des EITI-Standards grundsätzlich öffentlich zu machen. Das internationale Sekretariat der EITI überprüft, ob die Transparenzberichte der implementierenden Länder fristgemäß und entsprechend den Anforderungen des EITI-Standards veröffentlicht werden. Zudem erfolgt alle 36 Monate eine sogenannte Validierung durch das internationale Sekretariat , in der die Umsetzung der EITI durch die implementierenden Länder überprüft wird. Die Bundesregierung wirkt an den Entscheidungen des EITI-Vorstandes in Abstimmung mit den anderen unterstützenden Ländern mit. Im EITI-Standard sind die verpflichtenden Anforderungen für die Berichterstattung festgehalten. Es obliegt der jeweiligen nationalen EITI Multi-Stakeholder- Gruppe, auf der Basis dieser Anforderungen und unter Berücksichtigung der Bedingungen des nationalen Rohstoffsektors die Rahmenbedingungen für die nationale Berichterstattung im Einzelnen zu bestimmen. Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rohstoffsektoren der 51 implementierenden Länder sind Berichterstattungspflichten und die sich daraus ergebenden Herausforderungen grundsätzlich nur sehr schwer vergleichbar. Deutschland befindet sich aktuell in der Vorbereitung der Berichterstattung für den ersten Bericht und hat noch nicht alle Festlegungen für die Berichterstattungspflichten getroffen. Die Mongolei hat jährliche EITI-Berichte für die Jahre 2006 bis 2014 veröffentlicht und wird weiterhin als EITI-Mitglied (compliant) eingestuft. Die deutsche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9626 Entwicklungszusammenarbeit mit der Mongolei erstreckt sich auch auf eine Kooperation bei der Erstellung der mongolischen EITI-Berichte. Ziel ist, dass diese verständlich kommuniziert und anschaulich aufgearbeitet werden. Im Rahmen von IMRI und in Zusammenarbeit mit mongolischen Nichtregierungsorganisationen , den Medien und dem nationalen EITI-Sekretariat werden die Übersetzung und die Verbreitung der für die lokale Bevölkerung relevanten Informationen über den Rohstoffsektor unterstützt. Das vereinfachte Format der Berichte und Grafiken trägt zu einer verbesserten Verständlichkeit und Verwertbarkeit der Informationen bei und wird derzeit von der mongolischen Multi-Stakeholder- Gruppe (EITI-MSG) als Standardvorlage für den nationalen Bericht in Erwägung gezogen. 19. Unterhält die Bundesregierung Kontakte zur mongolischen EITI-Multistakeholdergroup (MSG)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte nach Kontakten zu Zivilgesellschaft, Wirtschaft und staatlichen Stellen aufschlüsseln, und bitte angeben, welche Inhalte in den Kontakten thematisiert werden? Die mongolische EITI-MSG ist in die G7-Fast-Track-Partnerschaft (FTP) zwischen Deutschland und der Mongolei eingebunden. Die FTP wurde 2013 mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Transparenz im extraktiven Sektor zu erhöhen und die Rohstoffgovernance der Partnerländer bis 2015 zu verbessern. Zugleich ist die deutsch-mongolische FTP auch in die Rohstoffpartnerschaft eingebettet. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die FTP. Eine der Maßnahmen ist das Peer-to-peer-Learning zwischen der Mongolei als EITI-Mitglied mit ostasiatischen Ländern (Kambodscha, Laos, Myanmar und Vietnam), die beabsichtigen, der EITI beizutreten. Die deutsche MSG unterhält keinen Kontakt zur mongolischen MSG. Ein Erfahrungsaustausch ist wegen der noch jungen Umsetzung in Deutschland noch nicht möglich. 20. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Volkswirtschaften, die einseitig auf Rohstoffexporte setzen, steigenden Risiken durch hohe Volatilität von Rohstoffpreisen ausgesetzt sind? 21. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine einseitig auf die Ausbeutung endlicher Rohstoffe ausgerichtete mongolische Wirtschaft sich zwangsläufig diversifizieren muss, um sich nachhaltig entwickeln zu können ? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die sehr große Abhängigkeit der Mongolei von den Exporten von Rohstoffen? Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung stimmt der Einschätzung bzgl. der Risiken durch die Volatilität von Rohstoffpreisen zu und unterstützt daher die Mongolei bei der Diversifizierung der Wertschöpfungskette. Dies ist allerdings ein langfristiger Prozess. 22. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Mongolei dabei, unabhängiger von Rohstoffexporten zu werden? Die Mongolei wird im Rahmen der deutschen EZ bei der Formulierung von Strategien für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Reduzierung der Abhängigkeit von Rohstoffexporten gehört auch die Beratung über den Ausbau von Wertschöpfungsketten im eigenen Land. Die Ausbildung von Fach- und Führungskräften erweitert den Spielraum der Mongolei nachhaltig , um Industrien im Bereich der Rohstoffverarbeitung oder in alternativen Wirtschaftssektoren zu entwickeln. 23. Welche armutsmindernden Wirkungen hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der Mongolei im Rohstoffbereich bislang erbracht (erklärtes Ziel „inclusive growth“, siehe BMZ Webseite). Eine mittelbare armutsmindernde Wirkung der deutschen EZ resultiert u. a. aus der Förderung der beruflichen und Hochschulbildung in der Mongolei. Das Berufsbildungsvorhaben wendet sich insbesondere auch an von Armut bedrohte oder in Armut lebende Personen. Es unterstützt und fördert wie auch die DMHT Personen bei der Entwicklung von fachlicher Expertise und individuellen Fähigkeiten . Durch die Qualifizierung von Fachkräften wird ein Beitrag dazu geleistet, dass die Mongolei mittel- bzw. langfristig ihren Gestaltungsbereich für den Aufbau rohstoffverarbeitender Industrien mit Wertschöpfung im Land sowie alternativer Wirtschaftssektoren kontinuierlich erweitern kann. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion um eine höhere Besteuerung von Unternehmen, die Rohstoffe abbauen, um höhere Einnahmen in der Mongolei zu ermöglichen bzw. die Diskussion um höhere Einnahmen für die mongolische Regierung aus gemeinsamen Rohstoffprojekten zwischen Investoren und mongolischen Staatsunternehmen, die in Investitionsabkommen geregelt werden? Die Ausgestaltung des nationalen Steuerrechts fällt in die Souveränität eines jeden Staates. Die Bestimmungen des deutsch-mongolischen Abkommens vom 22. August 1994 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1995 II S. 818 ff) werden allein durch eine Erhöhung der nationalen Besteuerung nicht verletzt, solange diese nicht gegen das darin enthaltene Diskriminierungsverbot verstößt. Nach Auffassung der Bundesregierung stünde auch der Investitionsförderungs- und -schutzvertrag zwischen der Mongolei und Deutschland vom 26. Juni 1991 einer nicht diskriminierenden verhältnismäßigen Erhöhung der Besteuerung von Unternehmen , die Rohstoffe abbauen, nicht entgegen. Der Investitionsförderungsund -schutzvertrag verbietet lediglich Enteignungen oder diesen gleichkommende Maßnahmen sowie eine diskriminierende oder willkürliche Behandlung von Investoren, also eine ausschließliche Erhöhung der Steuern für ausländische Unternehmen, die Rohstoffe abbauen. 25. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen Auswirkungen des Rohstoffabbaus in der Mongolei, auf a) die knappe Wasserversorgung, b) die Wasserverschmutzung, c) die Vieh-, Weiden- und Landwirtschaft in der Mongolei, d) Kulturgüter? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9626 26. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in der Mongolei für Aktivistinnen und Aktivisten, Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie Umweltschützerinnen und Umweltschützer, die sich gegen Bergbau aussprechen? Die Mongolei ist ein Land mit relativ stabilen demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen. Gleichwohl ist die Menschrechtslage noch verbesserungsfähig. Insbesondere werden immer wieder punktuelle Einschränkungen der Meinungsund Pressefreiheit, Korruptionsfälle sowie Fälle von Verhaftungen ohne Haftbefehl beobachtet. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass die genannten Interessengruppen in besonderem Maße hiervon betroffen sind oder gezielt politisch verfolgt werden. Positiv hervorzuheben ist insbesondere die Entscheidung der Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen. 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall von Beejin Khastumur (vgl. www.fr-online.de/wirtschaft/mongolei--der-fluch--desgoldes ,1472780,34500912.html)? Wie bewertet sie den Fall? Geht die Bundesregierung von einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren aus? 28. Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem konkreten Fall von Beejin Khastumur? 29. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Unterstützung von Menschenrechts- und Umweltaktivist/innen, wie Beejin Khastumur? Die Fragen 27 bis 29 werden zusammen beantwortet. Gegen Herrn Beejin Khastumur war ein Strafverfahren wegen Angriffs auf einen Verkehrsunfallgegner mit einem Messer eröffnet worden; es endete am 22. August 2016 mit einem Freispruch. Die Deutsche Botschaft Ulan Bator nahm gemeinsam mit der französischen Botschaft als Beobachter an dem Gerichtsverfahren teil. Hinweise, dass das Verfahren gegen Beejin Khastumur mit seinen vorherigen Protestaktionen im Zusammenhang stand, waren nicht erkennbar. 30. Welcher zugesicherte Technologietransfer (www.zeit.de/politik/ausland/2011- 10/mongolei-merkel-rohstoffe) hat bis jetzt im Gegenzug für Rohstofflieferungen stattgefunden, und konnten damit lokale Arbeitsplätze und Fachkräfte in Arbeit gebracht werden? Das Regierungsabkommen über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich bildet den politischen Rahmen, in dem die Unternehmen in eigener Verantwortung Verträge schließen. Über Fragen von Rohstofflieferungen auch im Zusammenhang mit einem möglichen Technologietransfer wird in den dafür vorgesehenen Gremien diskutiert. 31. Wie profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung die mongolischen Bürger , wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gefordert, von den Erlösen der Bodenschätze (www.zeit.de/politik/ausland/2011-10/mongoleimerkel -rohstoffe)? Als wichtigstes Exportgut tragen Bodenschätze ganz erheblich zum mongolischen Staatshaushalt und zur Wirtschaftsleistung bei. Bürger profitieren von den aus den Steuereinnahmen generierten Leistungen des Staates und von einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Trotz des starken Einbruchs der Rohstoffpreise und des mongolischen Wirtschaftswachstums ist der Bergbau einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der wenigen Wirtschaftsbereiche, der sich nicht in einer Rezession befindet. Die Bergbauunternehmen sind mit Abstand die größten Arbeitgeber in den ländlichen Regionen, in denen Bodenschätze abgebaut werden. Einige Unternehmen bieten zusätzlich Sozialprogramme z. B. für die nomadische Bevölkerung. Gleichwohl hält auch in der Mongolei die Diskussion darüber an, wie noch größere Teile der Gesellschaft an den Erlösen aus dem Abbau der Bodenschätze partizipieren können . 32. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der mongolischen Regierung durchgeführt, um Armut, hohe Arbeitslosigkeit und Korruption zu bekämpfen (bitte nach Maßnahmen auflisten)? Die Mongolei befindet sich beim „Human Development Index“ (HDI) 2016 auf Rang 90 von 188 Ländern. Der Anteil der Menschen, die in Armut leben, ist in der Mongolei in den letzten zehn Jahren kontinuierlich zurückgegangen, auf rund 22 Prozent in 2014. Die Arbeitslosigkeit liegt bei 10 Prozent (Quelle Mongolisches Statistikamt, Stand: August 2016). Die mongolische Regierung bekämpft Armut, Arbeitslosigkeit und Korruption u. a. mit Sozialleistungen wie Kindergeld und Ausbildungsförderung, mit der Einführung eines Mindestlohns und mit dem Aufbau einer Anti-Korruptionsbehörde. Darüber hinaus wurde vor kurzem überparteilich eine nachhaltige Entwicklungsstrategie bis 2030 beschlossen. Die weitere soziale Entwicklung bleibt aber stark von der wirtschaftlichen Entwicklung v. a. im Rohstoffsektor abhängig. 33. Welchen konkreten Einfluss konnte die Bundesregierung im Rahmen des Abkommens auf die Reduktion von Armut und Arbeitslosigkeit sowie den Kampf gegen Korruption in der Mongolei ausüben? Die Bundesregierung spricht in den Sitzungen der Deutsch-Mongolischen Regierungsarbeitsgruppe regelmäßig auch die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der Mongolei an. Im Rahmen der deutschen EZ werden regelmäßig Trainings und Workshops zu Anti-Korruptions- und Transparenzthemen mit unterschiedlichen Zielgruppen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchgeführt. Durch Rechtsberatung wird ein Beitrag zur Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit in der Mongolei geleistet. Zu armutsmindernden Wirkungen siehe auch die Antwort zu Frage 23. 34. Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf Umweltschutzmaßnahmen hin, um nachweislich durch intensiven Rohstoffabbau entstehende Schäden an der Naturlandschaft und dort vorzufindender ökologischer und kultureller Bedingungen entgegenzuwirken? Umweltschutz ist ein ständiges Thema in der Sitzung der Regierungsarbeitsgruppe . Die Bundesregierung unterstützt, wie bereits ausgeführt, Projekte im Umweltbereich – siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 10 und 11. Auch im Bereich der Förderung von Bildung in der Mongolei werden Fragen des Umweltschutzes als wichtiges Querschnittsthema behandelt (u. a. Studienmaßnahme der DMHT gemeinsam mit der RWTH Aachen zu Umweltauswirkungen des Kohle-Kleinbergbaus in Nalaikh). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9626 35. Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument der Ausgleichsmaßnahmen , um nachweislich durch intensiven Rohstoffabbau entstehende Umweltschäden zu minimieren? In Deutschland sind Ausgleichsmaßnahmen zentraler Bestandteil der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die bei Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorzunehmen sind. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch eine Geldersatzleistung zu kompensieren. Eingriffe in Natur und Landschaft i.S. des Bundesnaturschutzgesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- oder Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen können. Bei intensivem Rohstoffabbau ist dies Kraft unwiderleglicher Vermutung in der Regel anzunehmen. Die Eingriffsregelung gilt in Deutschland seit 1976 und hat sich sehr bewährt. 36. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Rohstoffpartnerschaft mit der Mongolei evaluiert, insbesondere im Hinblick auf ihre sozialen, entwicklungs-, wirtschafts- und umweltpolitische Wirkungen? Falls die Bundesregierung noch keine Evaluierung durchgeführt hat, plant sie eine solche? 37. Inwiefern wird die Bundesregierung den Abschluss weiterer Rohstoffpartnerschaften von einer solchen Evaluierung abhängig machen? Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet. Die Rohstoffpartnerschaften der Bundesregierung sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschlossen worden, demzufolge variiert auch der Stand der jeweiligen Umsetzung. So ist beispielsweise die Rohstoffpartnerschaft mit Peru erst im Januar 2015 in Kraft getreten und die erste Sitzung der Regierungsarbeitsgruppe hat im Februar 2016 stattgefunden. Aber auch die anderen, schon älteren Partnerschaften sind noch in der Umsetzung begriffen. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung aller Partnerschaften im Auge behalten. Der Abschluss neuer Rohstoffpartnerschaften ist derzeit nicht geplant. 38. Gibt es die Überlegung, Rohstoffpartnerschaften zu kündigen, sollten sie ihrem Zweck nicht dienen? Das Instrument der Rohstoffpartnerschaften wurde als ein Element der „Rohstoffstrategie der Bundesregierung“, 2010 in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entwickelt und ist unverändert ein wichtiger Bestandteil der Rohstoffpolitik der Bundesregierung. Dieser liegt vor dem Hintergrund zukünftiger technologischer Entwicklungen und des sich daraus ergebenden Rohstoffbedarfs eine langfristige Perspektive zugrunde. In diesem Kontext sind auch die Bemühungen der Bundesregierung einzuordnen, im Rahmen der Rohstoffpartnerschaften die deutsche Wirtschaft dabei zu unterstützen ihre Versorgung mit Rohstoffen sicherzustellen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 39. Inwiefern hat sich die Bundesregierung, wie in ihrer Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13434 angekündigt, im internationalen Rahmen für multilaterale Rohstoffpartnerschaften eingesetzt ? In der Antwort zu Frage 27 der genannten Bundestagsdrucksache hat die Bundesregierung bekräftigt, dass sie im internationalen Rahmen Ansätze unterstützt, Rohstoffgovernance zu einem zentralen Thema zu machen. So wurde das Thema Rohstoffgovernance u. a. sowohl im Rahmen der G7 als auch der G20 thematisiert . Zudem leistet die Bundesregierung seit Jahren finanzielle Beiträge für das internationale EITI-Sekretariat und unterstützt die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei der Implementierung der EITI. Im Rahmen der G7 sind insbesondere die in der Antwort auf die Frage 19 bereits genannte Fast-track-Partnerschaft mit der Mongolei sowie die maßgeblich von der Bundesregierung initiierte und vorangetriebene CONNEX-Initiative hervorzuheben . Die CONNEX-Initiative („Strengthening Assistance for Complex Contracts Negotiations“) zielt darauf ab, Entwicklungsländer durch fachübergreifende Beratung bei der Verhandlung und Umsetzung komplexer Investitionsverträge zu unterstützen, zunächst schwerpunktmäßig im Rohstoffsektor. 40. Inwiefern werden Fragen zwischen der Rohstoffpartnerschaft und ihren Zielen , v. a. den entwicklungspolitischen Zielen des BMZ, einerseits, und den Weltbank-Aktivitäten etwa im Zuge des Minenprojekts Oyu Tolgoi abgestimmt ? Bei der Kupfermine Oyu Tolgoi handelt es sich um ein Großprojekt, dessen Grundlagen in einem Vertrag zwischen der Mongolischen Regierung und dem Bergbaukonzern Rio Tinto geregelt wurden. Die zweite Phase des Vorhabens, das, so schätzen Experten, bis 2025 ein Drittel des mongolischen Bruttoinlandsproduktes erbringen wird, wird von einer Reihe von Banken finanziert, u. a. von der IFC (Weltbankgruppe). Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit berät die Mongolei, wie sie volkswirtschaftlich von solchen Projekten profitieren kann, in dem sie z. B. durch ihre Berufsschulen qualifiziertes Personal zur Verfügung stellt, oder kleine und mittlere Unternehmen als Zulieferer fungieren können. So soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Menschen von den Bodenschätzen des Landes profitieren und Wachstum breitenwirksam und nachhaltig gestaltet wird. 41. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Vergabe einer revolvierenden Kreditfazilität (five-year revolving corporate debt facility ) durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD, www.ebrd.com/work-with-us/projects/esia/centerra-global.html) an den kanadischen Konzern Centerra, dessen Abbau von Rohstoffen sowohl in der Mongolei als auch in Kirgisistan für große Proteste sorgt? Wie hat sich das deutsche Verwaltungsratsmitglied in der EBRD zu dem Kredit verhalten, und welche Diskussionen sind innerhalb der Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung geführt worden? Das Board of Directors der EBRD hat am 27. Januar 2016 Centerra Global ohne Gegenstimme, also auch mit der Stimme Deutschlands, gebilligt. Die von verschiedenen Umweltschutzorganisationen vorgebrachten Bedenken wurden geprüft , konnten aber mit dem EBRD-Management hinreichend ausgeräumt werden . Die fachlich zuständigen Ressorts der Bundesregierung waren im Vorfeld eingebunden. Das Board hat verschiedene Umweltfragen zum Projekt weiter verfolgt . Am 19. Mai 2016 wurde ein Environmental and Social Impact Assessment Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9626 (ESIA) auf der EBRD-Internetseite veröffentlicht. Die weiteren Entwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit anhängigen Untersuchungen in Kirgisistan und der Mongolei, werden durch die EBRD eng begleitet. 42. Hält die Bundesregierung den Bau von neuen Kohlekraftwerken bei Ulan Bator sowie Tavan Tolgoi für vereinbar mit den Pariser Klimabeschlüssen? Wenn ja, auf welche wissenschaftliche Expertise stützt sie diese Haltung? Wenn nein, wie setzt sie sich bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung für einen Stopp jeglicher finanzieller Unterstützung dieses Projektes ein? Die Umsetzung der Beschlüsse der Pariser Klimakonferenz erfordert eine tiefgreifende weltweite Dekarbonisierung des Energiesektors. Diese kann im Wege einer differenzierten internationalen Lastenteilung erfolgen, die die Situation jedes einzelnen Landes angemessen berücksichtigt. Hierzu haben die Teilnehmer der Pariser Klimakonferenz sog. Intended Nationally Determined Contributions (INDC) vorgelegt. Die INDC der Mongolei sehen vor, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um 14 Prozent gegenüber einem Business as Usual-Referenzszenario zu reduzieren. Das hierzu vorgesehene Maßnahmenpaket umfasst neben dem Ausbau erneuerbarer Energien, erhöhter Energieeffizienz u. a. auch eine weitere Nutzung von Kohlekraft unter Einsatz moderner Verbrennungstechnologien . Im Pariser Abkommen ist vorgesehen, im Jahr 2023 eine weltweite Bestandsaufnahme durchzuführen, um die weltweiten Fortschritte bei der Umsetzung des Übereinkommens und seiner langfristigen Ziele zu bewerten. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme dient u. a. zur Unterrichtung der Vertragsparteien für die auf nationaler Ebene erforderliche Aktualisierung und Verstärkung ihrer Maßnahmen . Nach der „Energie-Sektor-Strategie“ der EBRD kann in seltenen und außergewöhnlichen Fällen die Finanzierung von Kohleprojekten gerechtfertigt sein, wenn bestimmte technische und umweltbezogene Kriterien erfüllt sind und durch das Projekt deutliche Transformationswirkungen und Verbesserungen für die Umwelt erzielt werden. Hiernach kann eine Finanzierung von Kohleprojekten in der Mongolei in Betracht gezogen werden. Die Mongolei ist ein Land, das keinen Zugang zu einem anderen Brennstoff hat, aber in dem eine wachsende Zahl von Häusern im Winter mit Kohle beheizt wird. Dies führt zu schwerwiegender Luftverschmutzung in Ulan Bator. Die Mongolei braucht hocheffiziente, moderne Kraft-Wärme-Kraftwerke nach den besten verfügbaren Standards. Die EBRD ist angesprochen worden, ein kombiniertes Kraft-Wärme-Kraftwerk in Ulan Bator zu finanzieren, arbeitet aber derzeit nicht aktiv an dem Projekt. Außerdem ist die EBRD aktuell an zwei Finanzierungen für Windfarmen (Salkhit, Tsetsii) in der Mongolei beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9626 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 43. Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Anteil des in den neuen bzw. geplanten Kohlekraftwerken erzeugten Stromes (z. B. nach China) exportiert wird, da die Mongolei sich bereits heute fast komplett mit Kohlestrom versorgt (www.giz.de/Wirtschaft/de/downloads/2016-de-neue-maerkte-neuechancen -mongolei.pdf) und zudem ein hoher Aufwuchs erneuerbarer Energien (v. a. Wind) geplant ist. und würde sie angesichts dessen neue Kohlekraftwerke in der Mongolei als für die Entwicklung des Landes alternativlos beschreiben? Das mongolische Energieministerium erwartet zwischen 2015 und 2020 einen Anstieg der Spitzennachfrage nach Elektrizität auf etwa das Doppelte der bislang installierten Leistung. Dies macht die Schaffung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten erforderlich. Nach den hier vorliegenden Informationen dienen die in der Antwort zu Frage 42 erwähnten geplanten Kraftwerke primär zur Deckung des einheimischen Bedarfs. Die Pläne der mongolischen Regierung zum Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien belegen, dass die Mongolei selbst in mittelfristiger Perspektive Alternativen zur bislang dominierenden Kohlekraft sieht. Hiervon unterscheiden mag sich die Einschätzung in konkreten Einzelfällen angesichts kurzfristig zu bewältigender Herausforderungen der Energieversorgung wie auch des Umweltschutzes, insbesondere der Verbesserung der Luftreinhaltung gegenüber dem Status quo. 44. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der weiteren bestehenden Rohstoffpartnerschaften, wo liegen die jeweiligen Erfolge und Probleme , und plant sie vor diesem Hintergrund neue Partnerschaften? Die Bundesregierung wird die bestehenden Rohstoffpartnerschaften weiter fortführen und umsetzen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Rohstoffpartnerschaften ist eine allgemein abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zudem ist die Unterstützung der deutschen Wirtschaft bei der Sicherstellung ihrer Rohstoffversorgung keine kurzfristig angelegte Aufgabe, ihr liegt vielmehr eine langfristige Perspektive zugrunde. Insgesamt lässt sich aber schon jetzt sagen, dass die Partnerschaften u. a. einen Beitrag zur Modernisierung des Rohstoffsektors, zur Aus- und Weiterbildung von Personal leisten und daneben die Partnerländer bei der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards unterstützen. Den Abschluss neuer Rohstoffpartnerschaften fasst die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht ins Auge. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333