Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9627 18. Wahlperiode 14.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9494 – Maßnahmen gegen die Entwaldung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Etwa ein Drittel der Landfläche unseres Planeten ist mit Wäldern bedeckt. Sie sind Lebensraum für knapp zwei Drittel aller bislang entdeckten Tier- und Pflanzenarten und bilden auch für uns Menschen eine Lebensgrundlage: Ihre Rolle als Regulatoren des Wasserhaushalts, die Speicherung von knapp der Hälfte des auf der Erde gebundenen Kohlenstoffs und ihre Schutzfunktion für Landschaft und Böden machen Wälder für unser Ökosystem und unser Überleben unverzichtbar (vgl. Die Wälder der Welt – Ein Zustandsbericht, WWF 2011). Für den Menschen haben die Wälder darüber hinaus eine einmalige kulturelle Bedeutung: Als Erholungsgebiete und Quelle nachwachsender Rohstoffe sind sie für unsere Zivilisation Rückzugsort und wirtschaftlicher Faktor zugleich . Umso mehr muss der Schutz der Wälder für uns von größter Bedeutung sein. Doch die Situation der weltweiten Wälder gibt allen Grund zur Sorge: In den vergangenen 8000 Jahren wurden mehr als 35 Prozent der ursprünglichen Waldbedeckung unseres Planeten vernichtet, beinah 80 Prozent der Urwälder sind zerstört – besonders und in erster Linie durch den Einfluss des Menschen (vgl. ebd.). Die Ausweitung industrieller Landwirtschaft, die intensive Rohstoffnutzung von Holz und der Ausbau der Infrastruktur gefährden die Wälder der Erde wie nie zuvor. Klimakrise und Verschmutzung der Erde tun ihr Übriges. Besonders in den tropischen Ländern Südamerikas, Asiens und Afrikas ist die Situation bedrohlicher denn je. Auch Deutschland und Europa haben als Teil globalisierter Wirtschaftsströme Anteil an der Entwaldung in diesen Ländern. Eine neue Studie von Friends of the Earth Europe aus Juli 2016 hat ausgerechnet , dass über 40 Prozent der Acker- und Landfläche, die zur Herstellung der in Europa konsumierten Produkte benötigt werden, außerhalb Europas in Anspruch genommen werden (www.foeeurope.org/sites/default/files/resource_ use/2016/ foee-briefing-true-cost-consumption-land-footprint.pdf). Durch die wachsende Flächenkonkurrenz entstehen auch ökologische und soziale Probleme , wie z.B. die Abholzung von Wäldern für Ackerland, Biodversitätsverluste Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9627 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und großflächige Landnahmen. Neben den legalen Landnahmen ist auch die illegale Abholzung von Wäldern ein großes und bereits identifiziertes Problem. Durch den Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT) Action Plan und die European Timber Regulation (EUTR) sollte für den europäischen Markt der Handel mit illegalem Holz geschlossen werden und nachhaltiges Waldmanagement gefördert werden. Ein Baustein dazu sind die Voluntary Partnership Agreements (VPAs). VPAs sollen in den holzproduzierenden Ländern das Engagement zur Einführung einer nachhaltigen Forstwirtschaft durch die Verbesserung der Forstgesetzgebung und deren Anwendung fördern. Ein weiterer Weg die Entwaldung zu beenden, ist der Aufbau entwaldungsfreier Lieferketten , den die Bundesregierung unterstützt. 1. Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen will die Bundesregierung in Anlehnung an die „New York Declaration on Forests“ die Entwaldung bis zum Jahr 2030 beenden und entwaldungsfreie Lieferketten aufbauen? Um die weltweite Entwaldung zu beenden, bedarf es auch weiterhin des möglichst kohärenten Zusammenwirkens eines Bündels von Maßnahmen auf allen Ebenen (vergleiche hierzu den regelmäßigen Waldbericht an den Deutschen Bundestag einmal je Legislaturperiode). Das Thema „entwaldungsfreie Lieferketten“ ist in jüngster Zeit aus der Erkenntnis heraus entwickelt worden, dass nach wie vor der größte Umwandlungsdruck auf die Wälder, insbesondere in den Tropen, aus der Landwirtschaft kommt. Die Förderung entwaldungsfreier Lieferketten unterstützt auch den im Rahmen der Klimaverhandlungen entstandenen REDD+ Prozess (Reduced Emissions from Deforestation and Forest Degradation). Zudem hat der FLEGT-Prozess (Forest Law Enforcement Governance and Trade) im Rohstoffbereich Holz gezeigt, was die Kombination von produzenten- mit konsumentenseitigen Maßnahmen bewirken kann. Die Bundesregierung setzt daher mit ihren internationalen Partnern darauf, mit wichtigen globalen Akteuren auf der Wirtschaftsseite zusammenzuarbeiten und die Nachfrage nach den wichtigsten Agrargütern, die oftmals mit Tropenwaldzerstörung einhergehen, auf „Entwaldungsfreiheit “ umzustellen. Das von der Bundesregierung unterstützte Forum Nachhaltiges Palmöl (FONAP) gehört dabei zu den derzeitigen Flaggschiffinitiativen. Mit FONAP soll ein Beitrag zur Vermeidung von Entwaldung geleistet und ein nachahmungswürdiges Beispiel auch für andere Agrarrohstoffe entwickelt werden. Gleichzeitig engagiert sich die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit wichtigen Erzeugerländern und unterstützt politische Maßnahmen, welche die Rahmenbedingungen für „entwaldungsfreie“ Lieferketten verbessern sowie ein Monitoring des Walderhalts, eine Rückverfolgbarkeit der Lieferkette und eine nachhaltige und emissionsarme Landnutzung sicherstellen. Mit anderen Abnehmerländern wie den Unterzeichnerstaaten der „Amsterdam-Erklärungen“ setzt sie sich für konzertierte Aktionen zur konsumentenseitigen Unterstützung entwaldungsfreier Lieferketten ein. Die Entwicklungszusammenarbeit fördert Produktivitätssteigerungen der Landwirtschaft sowie die Etablierung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, um Entwaldung zu reduzieren. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert dazu gemeinsam mit den Partnerländern die Integration von Kleinbauern in Wertschöpfungsketten, das Management natürlicher Ressourcen und die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards . Hinzu kommen zahlreiche Maßnahmen, die direkt den Walderhalt und die Wiederbewaldung in den Entwicklungsländern unterstützen. Auch die Maßnahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative setzen einen Schwerpunkt bei der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9627 Minderung von Emissionen und Reduzierung der Entwaldung bzw. zerstörerischer Waldnutzung. 2. Welche Projekte in welchen Ländern unterstützt sie dabei konkret bzw. wird sie unterstützen (bitte nach Land, Projekt und finanziellem Umfang auflisten )? Seit dem Jahr 2013 unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zusage zum internationalen Biodiversitätsschutz den Schutz von Wäldern und anderen Ökosystemen mit 500 Mio. Euro. Das gesamte Waldportfolio der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (ohne Beiträge zur multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ) umfasst derzeit einen Auftragsbestand von 1 521,9 Mio. Euro. 60 Prozent der Mittel werden für reine Waldvorhaben (derzeit über 200 Projekte) eingesetzt, 40 Prozent der Mittel im Rahmen von Vorhaben, bei denen Wald einen signifikanten, aber nicht überwiegenden Anteil ausmacht. Dazu kommen Einzahlungen an die Forest Carbon Partnership Facility (FCPF), die im Jahr 2015 12,4 Mio. Euro ausmachten. Für das Jahr 2016 ist eine weitere Zahlung in Höhe von 50 Mio. Euro vorgesehen. Welcher Anteil dieser Projekte dem Thema Förderung entwaldungsfreier Lieferketten im engeren Sinne zuzurechnen ist, ist nicht analysiert. Zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten hat die Bundesregierung Maßnahmen vor allem in Indonesien und in der Côte d’Ivoire mit 5,5 Mio. Euro neu initiiert. Mit Indonesien wurde zudem zwischen den Agrarministerien beider Länder im April 2016 die Einrichtung einer bilateralen Arbeitsgruppe zu Palmöl vereinbart. Die Internationale Klimaschutzinitiative unterstützt speziell im Bereich entwaldungsfreie Lieferketten und emissionsarme Landnutzungslösungen bereits sieben Projekte mit einem gesamten Fördervolumen von fast 24 Mio. Euro. 3. Ist es möglich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Aussagen über die Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen zu treffen (bitte erläutern)? Maßnahmen zum Thema Walderhalt zeigen schon jetzt positive Wirkungen. So haben die Programme der Entwicklungs- und Umweltzusammenarbeit zum Walderhalt der letzten fünf Jahre zu einer Reduzierung der Emissionen um 7,5 Millionen CO2 pro Jahr beigetragen. In Brasilien konnte die Entwaldung mit langjähriger deutscher Unterstützung um ca. 75 Prozent gesenkt werden. Die Maßnahmen zu „entwaldungsfreien Lieferketten“ befinden sich noch in einem Anfangsstadium . 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Null-Netto-Entwaldung-Zielsetzungen einiger Konzerne wie Unilever, Coca Cola oder Nestlé, und wie möchte die Bundesregierung die Konzerne von einer „Netto-Null“ zu einer „absoluten Null“ motivieren? Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Wirksamkeit der zur Null-Netto- Entwaldung-Zielsetzung ergriffenen Maßnahmen der Konzerne? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen? Die Bundesregierung begrüßt die Zielsetzungen einiger weltweit agierender Konzerne , zu Maßnahmen gegen die Entwaldung beizutragen. Diese können mit ihrer Marktmacht und als wichtiges Bindeglied zwischen Erzeugern und Verbrauchern eine sehr wirksame Unterstützung der Aktivitäten im politischen Bereich mobilisieren und tragen nach Ansicht der Bundesregierung auch entsprechende Verantwortung . Über konkrete Erfolge der Maßnahmen liegen der Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9627 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Ein Jahr nach der Unterzeichnung der „New Yorker Walderklärung“ wurde eine erste Bestandsaufnahme gemacht (s. hierzu http://forestdeclaration.org/), eine Fortführung ist in Planung. Im Rahmen der „Amsterdam-Erklärungen“ ist vereinbart, dass das Thema Monitoring der Selbstverpflichtungen eine wichtige Rolle einnehmen wird. Die Unterzeichnerstaaten beraten derzeit über geeignete Wege, dies voranzubringen. Spätestens Mitte des Jahres 2017 ist eine Multi-Stakeholder-Veranstaltung unter Beteiligung global agierender Monitoring-Initiativen vorgesehen. Auch Themen wie die notwendigen Schritte von „Netto-Null“ zur „absoluten Null“ sollten dort aufgegriffen werden. 5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung Norwegens, keinerlei Produkte aus der Entwaldung in der öffentlichen Beschaffung zuzulassen (www.independent.co.uk/news/ world/europe/norway-becomes-first-country-in-the-world-to-commit-tozero -deforestation-a7064056.html)? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auf der Basis der bestehenden Regelungen des öffentlichen Beschaffungswesens keinerlei Produkte aus der Entwaldung zuzulassen? Macht die Bundesregierung davon Gebrauch? Wenn nein, warum nicht? Die in der Fragestellung genannte Entscheidung existiert von Seiten der norwegischen Regierung bislang nicht. Die ständige Kommission für Energie und Umwelt des norwegischen Parlaments sprach gegenüber der norwegischen Regierung die Empfehlung aus zu prüfen, Produkte, deren Herstellung zur Entwaldung beitragen, von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Eine Beantwortung dieser Empfehlung ist dort Gegenstand laufender Beratungen. Abgesehen von dem „Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ zur Förderung der Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder sieht die Bundesregierung derzeit die von ihr gewählten Interventionsmöglichkeiten (s. Antwort zu Frage 1) als prioritär an. 6. Wie hat sich der Markt mit illegal geschlagenem Holz nach Kenntnis der Bundesregierung global und national entwickelt, und inwieweit haben europäische Initiativen (Aktionsplan Forest Law Enforcement, Governance and Trade, FLEGT und European Timber Regulation, EUTR) sowie die nationale Umsetzung dieser Richtlinien in Deutschland (Holzhandels-Sicherungs -Gesetz, HolzSiG) nach Auffassung der Bundesregierung dazu beigetragen ? 7. Wie bewertet die Bundesregierung bereits vorhandene Instrumente gegen den illegalen Holzhandel angesichts aktueller Untersuchungen von UNEP und Interpol, und wie bewertet die Bundesregierung die Steigerung des Marktvolumens von Umweltverbrechen, insbesondere des illegalen Handels mit Holz (www.tagesspiegel.de/weltspiegel/umweltverbrechen-dasmilliardengeschaeft -mit-den-nashoernern/13723556.html)? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wegen der Natur der Sache gibt es zum illegalen Holzeinschlag keine verlässlichen Statistiken und die Zeitreihen seit Inkrafttreten der EU Holzhandelsverordnung sind noch zu kurz, um Veränderungen der Holzhandelsströme aufzuzeigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9627 Wie in der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/9377) dargestellt, zeigen sich aber erste positive Ergebnisse. Dazu gehören ein stärkeres Bewusstsein der allgemeinen Öffentlichkeit und der Marktteilnehmer in der EU für das Problem des illegalen Holzeinschlags und ein schrittweiser Wandel im Verhalten der Marktteilnehmer, u. a. nachweisbar durch den steilen Anstieg der von der Wirtschaft beim Kompetenzzentrum für Holzherkünfte in Hamburg zur Überprüfung vorgelegten Holzproben. Daraus kann ein Rückgang von illegal eingeschlagenem Holz auf dem deutschen Markt gefolgert werden. Ein Rückgang des illegalen Holzeinschlages weltweit ist dagegen bisher nicht nachweisbar, der letzte gemeinsame Bericht von UNEP (United Nations Environment Programme) und Interpol (2016) zu Umweltverbrechen lässt tendenziell eher ein Ansteigen der Problematik vermuten. Hier sind Fortschritte stark vom Erfolg der laufenden Abstimmungen mit anderen Abnehmerländern wie den USA, Australien, China, Japan und Vietnam über gleichgerichtete Maßnahmen abhängig. 8. Was tut die Bundesregierung konkret, um die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung national und international zu verbessern? Die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung in Deutschland gilt als beispielhaft in der EU. Aus dieser Position heraus hat Deutschland die Europäische Kommission und andere Mitgliedstaaten immer wieder gedrängt, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verbessern und gleichzeitig Unterstützung dabei angeboten. Die Wirkung auf internationaler Ebene wird sich in dem Maße verbessern, wie die Umsetzung möglichst einheitlich und abgestimmt im gesamten Binnenmarkt erfolgt, und wie es gelingt, Freiwillige Partnerschaftsabkommen mit wichtigen Lieferländern erfolgreich umzusetzen, die erzeugerseitig Wirkungen im gesamten Land und teilweise, soweit es deren Importe betrifft, darüber hinaus entfalten können . Die Bundesregierung unterstützt durch bilaterale Vorhaben der technischen Zusammenarbeit FLEGT-Partnerschaftsabkommen z. Zt. in Laos, Vietnam, der Elfenbeinküste , Honduras und Kamerun und geht damit das vielschichtige Problem des illegalen Holzeinschlags auch von der Angebotsseite an. 9. Bestehen aus Sicht der EU ausreichende Kapazitäten auf nationaler und internationaler Ebene, um die Kontrolle der Holzhandelsverordnung einzuhalten ? Falls nein, welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, und welche davon gedenkt sie umzusetzen? Die Kontrolle der EU-Holzhandelsverordnung ist Aufgabe der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und der Kommission. Zur Frage der Kapazitäten in allen Mitgliedstaaten ist es zu früh, konkrete Einschätzungen abzugeben. Die Kommission hat jedoch nach Abschluss der ersten Evaluierung angekündigt, in den kommenden Monaten verstärkt auf die Wirksamkeit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu schauen. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Schlussfolgerungen des Rats für Landwirtschaft und Fischerei vom 28. Juni 2016 (s. insbesondere §§ 22 bis 26 und 32) zur Umsetzung der EU Holzhandelsverordnung . Wiederholt hat sie zudem Unterstützung bei der Holzerkennung durch das sehr erfolgreich arbeitende Kompetenzzentrum für Holzherkünfte in Hamburg angeboten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9627 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche entwicklungspolitische Bedeutung misst die Bundesregierung den freiwilligen Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements, VPAs) im Rahmen des FLEGT-Aktionsplanes der EU zu? Die Freiwilligen Partnerschaftsabkommen (VPAs) sind dazu geeignet, in zum Teil schwierigen Länderkontexten Reform- und Demokratisierungsprozesse anzustoßen , deren Bedeutung über das engere Ziel der Sicherstellung eines legalen Holzeinschlages hinausgeht. So werden zum Teil erstmals betroffene Bevölkerungsgruppen in Entscheidungen hinsichtlich der natürlichen Ressourcen einbezogen , dazu die nötige Transparenz hergestellt und Informationsgrundlagen erarbeitet oder die Zusammenarbeit verschiedener Regierungsstellen verbessert. Die Verhandlungen und nationalen Dialoge zu guter Regierungsführung im Waldsektor fördern die Sensibilisierung und Ownership der beteiligten Akteure im Land. Die positiven Wirkungen können auch für andere waldrelevante Prozesse (u. a. REDD+, Forest Landscape Restoration, Entwaldungsfreie Lieferketten) nutzbar gemacht werden. 11. a) Welche freiwilligen VPAs mit Holzlieferländern wurden seitens der EU nach Kenntnis der Bundesregierung bereits abgeschlossen oder befinden sich in Verhandlung beziehungsweise Planung? b) Welche Liefermengen an Holz aus VPA-Partnerländern wurden bisher nach Deutschland geliefert (bitte einzeln nach Herkunftsland, Jahreszahl, Liefermenge und Holzart aufschlüsseln)? Unterzeichnet sind bis heute VPAs mit Ghana, Republik Kongo, Kamerun, Indonesien , der Zentralafrikanischen Republik und Liberia. Verhandlungen finden statt mit der Elfenbeinküste, der Demokratischen Republik Kongo, Gabun, Guyana , Honduras, Laos, Malaysia, Thailand und Vietnam. Bis heute wurde aber noch kein „VPA-Holz“ nach Deutschland geliefert. 12. a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei Verhandlungen zu einem VPA mit der Republik Indonesien, und wie bewertet die Bundesregierung diesen? b) Wie ist der weitere Zeitplan zum Abschluss dieses VPA? Die Bundesregierung begrüßt, dass es im April 2016 zur Schlusseinigung zwischen der EU und Indonesien auf höchster Ebene gekommen ist. Der notwendige delegierte Akt der Europäischen Kommission zum VPA mit Indonesien ist am 18. August 2016 veröffentlicht worden. Dies führt dazu, dass ab dem 15. November 2016 erstmals so genanntes FLEGT-Holz oder „VPA-Holz“ auf den Binnenmarkt gelangen kann. 13. Welche Auswirkungen hat eine VPA-Lizensierung von Holz auf mögliche Kontrollen, und wie wird Holz (beispielswiese aus Indonesien) mit Papieren, die angeben nach VPA lizensiert zu sein, kontrolliert? Das Verfahren betreffend die Funktion und die Prüfung von so genannten FLEGT-Genehmigungen ist in der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft und in deren Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1024/2008 geregelt. Die nationale Umsetzung erfolgt durch das Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG). In dem Partnerschaftsabkommen verpflichtet sich das Drittland, ein Genehmigungssystem einzurichten, durch das die Legalität des Holzes, das in dem Partnerland geschlagen oder in dieses Land verbracht wurde, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9627 bescheinigt wird. Mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens ist die Einfuhr von unter dieses Abkommen fallenden Holzes in die EU verboten, es sei denn, dass für die Lieferung eine FLEGT-Genehmigung des Partnerlandes vorliegt. Im Rahmen der Einfuhr haben die zuständigen Behörden – in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) – die Aufgabe, die Gültigkeit von FLEGT- Genehmigungen zu prüfen. Die Europäische Kommission hat für die am FLEGT-Verfahren beteiligten Akteure eine elektronische Anwendung (FLEG-IT) zur Verfügung gestellt. Diese dient der Verwaltung, Prüfung und Übermittlung der Daten aus der FLEGT-Genehmigung sowie Übermittlung und Einsichtnahme in den Status einer FLEGT- Genehmigung. Die Daten einer FLEGT-Genehmigung sind – je nach rechtlicher Ausgestaltung durch den Mitgliedstaat – durch die zuständige Behörde oder den Importeur in die Anwendung einzugeben. In Deutschland ist keine Verpflichtung zu Lasten des Importeurs vorgesehen, so dass die Verpflichtung des Importeurs sich auf die Übermittlung der Genehmigung im Original an die BLE beschränkt. Nachdem die BLE eine FLEGT-Genehmigung in die Anwendung FLEG-IT erfasst und diese für gültig erachtet hat, vergibt sie für diese den entsprechenden Status. Wird die dieser FLEGT-Genehmigung entsprechende Lieferung beim Zoll zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, prüft der Zöllner in FLEG-IT den Status der FLEGT-Genehmigung und fertigt die Lieferung ab. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Zuverlässigkeit von „Indonesian-Legal -Wood“ Dokumenten? Indonesien stellt bereits seit rund zwei Jahren durch akkreditierte Zertifizierungsstellen so genannte V-legal Dokumente aus. Die V-legal Zertifizierung nutzt bereits die zur Erfüllung der Obliegenheiten des Partnerschaftsabkommens implementierten Strukturen des indonesischen Genehmigungssystems. Die V-legal Bescheinigungen können insofern als Testversion der künftigen FLEGT-Genehmigung bezeichnet werden. Die Europäische Kommission berichtete in der Vergangenheit regelmäßig über die Fortschritte, die Indonesien im Hinblick auf die Umsetzung der im Partnerschaftsabkommen festgeschriebenen Voraussetzungen machen würde. Aufgrund dieser Sachstandsberichte werden V-legal Bescheinigungen seit rund zwei Jahren als zuverlässig bewertet. Gegebenenfalls nötige Verbesserungen können nur im „laufenden Verfahren“ erkannt werden. Daher muss bei den ab 15. November 2016 zu erwartenden FLEGT-Genehmigungen von Anfang an auch mit Überprüfungen dafür gesorgt werden, dass das System funktioniert. Trotz der grundsätzlichen Legalitätsfiktion einer gültigen FLEGT-Genehmigung kann die BLE im Verfahren der Anerkennung einer solchen Genehmigung unter besonderen Umständen eine weitere Prüfung der Lieferung für erforderlich erachten (Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2008). Solche Kontrollen können erfolgen, um zu klären, ob die betreffende Lieferung den in der FLEGT-Genehmigung enthaltenen Angaben und ggf. den bei der Genehmigungsstelle des Partnerschaftslandes vorhandenen Aufzeichnungen zu der betreffenden Genehmigung entspricht. Weiterhin findet durch den Zoll ein Abgleich der in den FLEGT-Genehmigungen aufgeführten und der zur Verzollung angemeldeten Volumen bzw. Gewichten für jede einzelne Lieferung statt. Bei Abweichungen von mehr als 10 Prozent wird die Lieferung hinsichtlich Volumen oder Gewicht nicht als übereinstimmend mit den Angaben in der Genehmigung erachtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9627 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Inwiefern haben sich die freiwilligen Partnerschaftsabkommen (VPAs) als „wertvolles Instrument zur Förderung und Verbesserung der Politikgestaltung im Forstsektor erwiesen“ (Draft Council Decision des Rats für Landwirtschaft und Fischerei, 17. Juni 2016), und inwiefern wurden diese Ziele beim VPA mit Indonesien erreicht? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Auch das VPA in Indonesien hat durch die Verbesserung der Transparenz, Rechenschaftspflicht und Beteiligungsprozesse die Regierungsführung im dortigen Waldsektor gestärkt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333