Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9628 18. Wahlperiode 14.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Buchholz, Jan van Aken, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9314 – Aufträge an Firmen der Supreme-Gruppe im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Firmengruppe Supreme ist nach den Fragestellern vorliegenden Informationen seit dem Jahr 2005 als Auftragnehmer für verschiedene Streitkräfte in Afghanistan tätig gewesen. Neben der Bundeswehr wurden von Firmen der Supreme -Gruppe auch amerikanische, niederländische und dänische Truppen mit Nahrungsmitteln, Wasser und Treibstoff versorgt. Im Jahr 2009 haben US-Ermittler bei Supreme betrügerische Geschäftspraktiken aufgedeckt, die unter anderem über eine Briefkastenfirma in Dubai abgewickelt worden sind (Jafco). Es ging dabei um die Ausstellung manipulierter Rechnungen für die Truppensteller der ISAF zu überhöhten Preisen. Das US- Verteidigungsministerium ging von einem Schaden für den amerikanischen Fiskus in Höhe von 757 Millionen US-Dollar aus (Quelle: Bloomberg, 17. April 2013). Im Jahr 2014 kam es zu einem Vergleich, infolgedessen Supreme insgesamt 400 Millionen US-Dollar an die US-Finanzbehörden zu zahlen hatte. Laut Medienmeldungen soll ein deutscher Staatsbürger namens M. E., der zuvor an leitender Stelle für Supreme gearbeitet hat, in diesem Zusammenhang als Hinweisgeber unter dem False Claims Act 16 Millionen US-Dollar Belohnung erhalten haben (Quelle: www.whistleblowergov.org/government-contracts.php? article=supreme-foodservice-govt.-fraud-whistleblower-settlement_11). 1. Welche Aufträge zur Unterstützung bzw. Versorgung der Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind in den Jahren 2003 bis 2016 an Firmen der Supreme -Gruppe vergeben worden, darunter u. a. Supreme Foodservice AG (Schweiz) und Supreme Capital AG (Schweiz), Supreme BV (Niederlande), Supreme-Töchter in den Vereinigten Arabischen Emiraten (bitte tabellarisch mit Angabe des jeweiligen Einsatz- und Zeitraumes, der Unterstützungsleistung und des jeweiligen finanziellen Auftragsvolumens auflisten)? Die Angaben zu den nachgefragten Aufträgen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9628 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lfd. Nr. Firma Einsatzort Zeitraum Unterstützungsleistung Auftragsvolumen in EURO 1. Supreme Foodservice AG (Schweiz) Afghanistan (Kabul) 2005 bis 2007 Lieferung von Lebensmitteln und Trinkwasser in Flaschen Aufbewahrungsfrist abgelaufen¹ 2. Supreme Foodservice AG (Schweiz) Afghanistan (Kabul) 2005 bis 2007 Wartung und Instandsetzung von Containern Aufbewahrungsfrist abgelaufen 3. Supreme Fuels GmbH & Co. KG Dubai Afghanistan ab 03.04.2007² Flugkraftstoff F 34 52.000.000 4. Supreme Foodservice AG (Schweiz) Afghanistan (Mazar-e- Sharif) März 2007 bis Dezember 2010 Bereitstellung von Verpflegungsleistungen (einschl. Betrieb des Verpflegungsgebäudes) ca. 18.250.000 pro Jahr 5. Supreme Foodservice AG (Schweiz) Afghanistan 01.02.2012 bis 31.12.2013 Lieferung Frischobst und Frischgemüse ca. 10.800.000 6. Supreme Foodservice AG (Schweiz) Afghanistan 40., 41., 42., 47. KW 2011 sowie 5. KW 2012 Lieferung Trinkwasser in Flaschen ca. 96.000 ¹ Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre. ² Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag (RV). Der Zeitraum ist daher nicht bestimmbar. 2. Sind Firmen der Supreme-Gruppe derzeit im Auftrag der Bundeswehr tätig, und wenn ja, wo, wie lange, und mit welchem Auftragsvolumen (bitte tabellarisch nach Einsatzort, Auftragsinhalt, Auftragszeitraum und Auftragsvolumen auflisten)? Die Angaben zu den nachgefragten Aufträgen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Firma Einsatzort Auftragsinhalt Auftragszeitraum Auftragsvolumen in EURO Supreme Sites Service GmbH (Schweiz) Libanon (UNIFIL) Transporte ab 2015 2015: ca. 370.000 2016: ca. 105.000 Auf den bestehenden Rahmenvertrag unter der laufenden Nummer 3 der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 wird ergänzend hingewiesen. 3. Wie hoch war der Verpflegungstagessatz, zu dem Soldaten der Bundeswehr zuletzt durch Firmen der Supreme Gruppe in Mazar-i-Sharif versorgt wurden ? Die Abrechnung der bereitgestellten Verpflegungsleistungen erfolgte auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Staffelpreise. Grundlage der monatlichen Rechnungslegung waren die tatsächlich ausgegebenen und nachgewiesenen Verpflegungsportionen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9628 (ab März 2007) Anzahl VT¹ gestaffelt Preis Morgenkost /VT Preis Mittagskost /VT Preis Abendkost /VT Pauschalpreis Zusatzkost/VT Gesamtpreis VT/Tag² bis 1000 4,985 € 8,778 € 7,911 € 0,855 € 21,674 € bis 1100 4,209 € 8,838 € 7,997 € 0,722 € 21,044 € bis 1200 3,473 € 8,887 € 8,070 € 0,596 € 20,430 € bis 1300 3,372 € 8,628 € 7,835 € 0,578 € 19,835 € bis 1400 3,212 € 8,218 € 7,462 € 0,551 € 18,892 € bis 1500 3,196 € 8,177 € 7,425 € 0,548 € 18,798 € bis 1600 3,008 € 8,271 € 7,519 € 0,516 € 18,798 € bis 1700 2,806 € 8,323 € 7,575 € 0,481 € 18,704 € ab 1701 2,806 € 8.323 € 7,575 € 0,452 € 18,704 € (ab 22. August 2008) Anzahl VT¹ gestaffelt Preis Morgenkost /VT Preis Mittagskost /VT Preis Abendkost /VT Pauschalpreis Zusatzkost/VT Gesamtpreis VT/Tag² bis 1000 5,360 € 9,438 € 8,506 € 0,889 € 23,304 € bis 1100 4,535 € 9,523 € 8,616 € 0,890 € 22,674 € bis 1200 3,750 € 9,596 € 8,714 € 0,891 € 22,060 € bis 1300 3,649 € 9,337 € 8,479 € 0,892 € 21,465 € bis 1400 3,489 € 8,927 € 8,106 € 0,893 € 20,522 € bis 1500 3,473 € 8,886 € 8,069 € 0,894 € 20,428 € bis 1600 3,269 € 8,988 € 8,171 € 0,894 € 20,428 € bis 1700 3,051 € 9,048 € 8,235 € 0,894 € 20,334 € ab 1701 3,051 € 9,048 € 8,235 € 0,894 € 20,334 € ¹ VT = Verpflegungsteilnehmer ² Gesamtpreis ohne Zusatzkost 4. Wurde oder wird auch in Deutschland gegen Firmen der Supreme-Gruppe strafrechtlich ermittelt, und wenn ja, von wem, wann, weshalb, und mit welchen Ergebnissen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ermittlungen und Gerichtsverfahren, die in den USA und anderen NATO-Staaten gegen Firmen der Supreme-Gruppe geführt worden sind oder noch werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach hier vorliegenden Hinweisen bereitet das Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) eine Gegenklage gegen die Supreme-Gruppe vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9628 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wann und durch wen hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) jeweils erstmalig von Ermittlungen gegen die Supreme-Gruppe bzw. gegen Tochterunternehmen in welchen Ländern erfahren? Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat aufgrund der Mitteilung des US-Justizministeriums vom 8. Dezember 2014 und der entsprechenden Presseanfrage von www.augengeradeaus.net Kenntnis darüber erlangt, dass die Catering /Logistik-Firma Supreme zur höchstmöglichen Geldbuße nach US-Recht verurteilt wurde, weil sie des Betrugs bei Dienstleistungen für US-Truppen in Afghanistan für schuldig befunden wurde. 7. Welche Schritte wurden daraufhin wann und mit welchem Ergebnis von wem eingeleitet? Das BMVg hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 unter Verweis auf die Presse-mitteilung des US-Justizministeriums eine Überprüfung der Alt-Verträge mit der Firma Supreme Foodservice und der durch das Unternehmen fakturierten Leistungen in Auftrag gegeben. Die Nachprüfung der in Rechnung gestellten Leistungen und Waren erfolgte im Hinblick darauf, ob diese den damals marktüblichen bzw. angemessenen Konditionen entsprachen. Durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) wurden im Rahmen der Überprüfung der – in Übereinstimmung mit der geltenden Vorschriftenlage noch vorliegenden – Verträge mit der Firma Supreme Foodservice für die Jahre 2005 bis 2013 keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ermittelt. Zugleich hat das BMVg die Anfrage zum Anlass genommen, Ermittlungen im Hinblick auf die vergaberechtliche Zuverlässigkeit der Supreme Gruppe aufzunehmen . Mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 wurde das BAIUDBw angewiesen , bis zum Abschluss der Prüfung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit vor Versendung von Ausschreibungsunterlagen, vor Angebotseinholung und vor einer Vergabe an die Firma die Zustimmung des BMVg einzuholen. Nachdem keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten, waren die Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit der Firmengruppe ausgeräumt, so dass mit Schreiben des BMVg vom 3. Juli 2015 der Zustimmungsvorbehalt aufgehoben wurde. 8. Hat das BMVg nach Kenntnisnahme von Ermittlungen gegen die Supreme- Gruppe bzw. gegen Tochterunternehmen eigene Verträge mit der Gruppe bzw. ihren Töchtern einer Überprüfung unterzogen, und wenn ja, welches Ergebnis zeigte die Überprüfung, und wenn nein, warum hat das BMVg auf eine solche Überprüfung verzichtet (bitte Datum der Anordnung der Überprüfung , die zu überprüfenden Verträge und Datum der Überprüfung sowie Ergebnis angeben)? In Ergänzung der Antwort zu Frage 7 können die weiteren Angaben zur nachgefragten Überprüfung der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9628 Lfd. Nr. Datum der Anordnung der Überprüfung Verträge Datum der Überprüfung Ergebnisse der Überprüfung 1. 17.12.2014 Bereitstellung von Verpflegungsleistungen einschl. Betrieb des Verpflegungsgebäudes Mazar-e Sharif Juni 2015 Aus den Vertragsunterlagen lassen sich keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Angemessenheit entnehmen. 2. 17.12.2014 Lieferung von Frischobst und -gemüse Juni 2015 Hinweise auf unangemessene Preisgestaltungen sind weder dokumentiert noch lässt die Aktenlage einen solchen Schluss zu. 3. 17.12.2014 Einzelaufträge „bottled water“ Deutsches Einsatzkontingent ISAF Juni 2015 Zweifel an der Angemessenheit/ Marktüblichkeit der geforderten Preise können aus der Vergabeakte nicht abgeleitet werden. 4. 17.12.2014 Wartung und Instandsetzung von Containern Juni 2015 Aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungsfrist war eine Bewertung nicht mehr möglich. 9. Hat das BMVg nach Kenntnisnahme von Ermittlungen gegen die Supreme- Gruppe bzw. gegen Tochterunternehmen Rechnungen, die die Gruppe bzw. ihre Töchter dem BMVg ausgestellt hatten, überprüft, und wenn ja, welches Ergebnis zeigte die Überprüfung, und wenn nein, warum hat das BMVg auf eine solche Überprüfung verzichtet (bitte Datum der Rechnungen, der Anordnung der Überprüfung und der Überprüfung sowie Ergebnis angeben)? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Auf die detaillierte Prüfung von Einzelrechnungen hat das BAIUDBw verzichtet, da die Bundeswehr mit der Firma Supreme Foodservice ausschließlich Festpreise vertraglich vereinbart hatte, die im Zuge der Rechnungsbearbeitung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle unterlagen. Die stichprobenartige Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen ergab keine Erkenntnisse zu Abweichungen der Rechnungen von den in den Verträgen festgesetzten Preisen. Nach den im Zuge der Prüfung vorliegenden Erkenntnissen sind keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Angemessenheit und Marktüblichkeit der von der Firma Supreme Foodservice gegenüber der Bundeswehr geforderten Preise erkennbar. 10. Wurden dem BMVg Hinweise von M. E. oder anderen Hinweisgebern mit Insiderwissen aus der Supreme-Gruppe angeboten, oder hat es sich um solche Hinweise bemüht, und wenn ja, hat es solche erhalten? Dem BMVg wurde weder Insiderwissen aus der Supreme-Gruppe angeboten noch hat sich das BMVg um entsprechende Hinweise bemüht. Die Presseberichterstattung zur Firma Supreme wird weiter ausgewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333