Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9635 18. Wahlperiode 15.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9504 – Mögliche Einflussnahme des türkischen Präsidenten Erdoğan in Deutschland über Organisationen wie der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Aufstieg von Premier Recep Tayyip Erdoğan ist ohne die Unterstützung von Milli Görüş kaum denkbar. Er selbst war in diesem Umfeld sozialisiert worden , einer seiner engsten Berater war Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüș e. V. (IGMG) (www.spiegel.de/spiegel/print/d-96238894. html). Die Trennung zwischen den Anhängern von Milli Görüș und der AKP im Jahr 2000 war demnach weniger Folge ideologischer Differenzen, sondern entsprang mehr strategischen Überlegungen der Machtübernahme (www.nzz. ch/meinung/debatte/erbakans-erben-sind-am-ziel-1.18641183). Seitdem die AKP regiert, gibt es zwischen ihr und der IGMG eine engere Zusammenarbeit (http://blog.zeit.de/joerglau/2009/02/18/ditib-als-langer-armerdogans _2062). So sitzt der ehemalige IGMG-Generalsekretär, Mustafa Yeneroglu, „einer der eifrigsten Erdogan-Propagandisten, […] heute für die AKP im türkischen Parlament“ (www.tagesspiegel.de/themen/agenda/einflussder -tuerkei-erdogans-lobby-in-deutschland/13695612.html). Das wirkt sich auch auf das Verhältnis zwischen der IGMG und der AKP aus. Jahrelang stand die IGMG wegen ihrer antilaizistischen Ausrichtung in Konkurrenz zur Türkisch -Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (türkisch: Diyanet İşleri Türk İslam Birliği, abgekürzt DITIB). Seit dem Jahr 2006 drängte die AKP- Regierung unter Recep Tayyip Erdoğan auf eine Vereinheitlichung der Organisationslandschaft in Deutschland, was dazu beigetragen hat, dass der Konflikt zwischen der DITIB und der IGMG abgeschwächt wurde und sich die Organisationen seit dem Jahr 2007 im Koordinationsrat der Muslime (KRM) zusammengefunden haben (http://downloads.akademie-rs.de/interreligioeser-dialog/ 131115_rosenow_akteure.pdf). In Deutschland wird die IGMG auf Bundesebene vom Verfassungsschutz beobachtet und von diesem als „legalistische Organisation eingestuft, d. h. sie verfolgt ihre Ideologie ausschließlich mit legalen Mitteln. Die IGMG-Ideologie enthält keine gewaltbezogenen Elemente“ (Bundestagsdrucksache 18/6166). Sie ist Teil der länderübergreifenden Milli-Görüș-Bewegung, die auf den türkischen Politiker Necmettin Erbakan zurückgeht. Dieser erklärte Anfang der 70er- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9635 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahre die Überwindung von Laizismus und Demokratie zum Ziel und die Errichtung einer „gerechten Ordnung“ auf islamischer Grundlage. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zählt die IGMG zu den „bundesweit aktiven islamistischen Organisationen beziehungsweise Gruppierungen“, zu denen keine gesicherten Anhängerzahlen vorlägen, geht aber davon aus, sie verfüge „über einige Zehntausend Anhänger“, von denen „die Zahl der extremistischen Anhänger […] dabei auf bis zu 10 000 Personen geschätzt“ wird. Deutschlandweit sei mit regional unterschiedlicher Intensität ein schwächer werdender „Extremismusbezug “ der IGMG festzustellen (Verfassungsschutzbericht 2015 des Bundes, Ausschussdrucksache 18(4)627). Rückenwind erhält die IGMG aber nicht nur durch Recep Tayyip Erdoğan und die AKP. Der Besuch des CDU-Politikers, Parteivize und zugleich CDU-Landeschef in Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, im Rahmen des Bürgerschaftswahlkampfs in der Fatih-Moschee in Bremen sorgte im April 2015 für einiges Aufsehen, weil die Moschee zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüș gehört und wegen der Einstufung von Milli Görüș als verfassungsfeindlich von Verfassungsschützern im Bund und in einigen Bundesländern, wenn auch nicht in Bremen (www.welt.de/print/die_welt/politik/article139563654/Laschets- Gratwanderung-in-der-Fatih-Moschee.html). Bereits im Jahr 2014 hatte die CDU-Bundestagsabgeordnete Cemile Giousouf Vertreter der IGMG in ihrem Hagener Wahlkreisbüro empfangen; zu einem Zeitpunkt als diese noch vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet wurde (www.welt.de/regionales/nrw/article 135068067/Wie-viel-Naehe-zu-Islamisten-ist-erlaubt.html). 1. Welche Beziehungen bestehen nach Erkenntnissen (auch nachrichtendienstlichen ) der Bundesregierung zwischen der ägyptischen Muslimbruderschaft (MB) und der Milli-Görüș-Bewegung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Welche Beziehungen bestehen nach Erkenntnissen (auch nachrichtendienstlichen ) der Bundesregierung zwischen der Hamas und der Milli-Görüș-Bewegung ? Die HAMAS tritt in Deutschland als solche nicht in Erscheinung, der Bundesregierung liegen deshalb keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Inwieweit gehört nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher ) die Zusammenarbeit mit der Milli-Görüș-Bewegung ebenfalls zu jener seit Jahren bewussten Politik der mit islamistischen Organisationen seitens der türkischen Regierung, die von Präsident Recep Tayyip Erdoğan aktiv unterstützt wird und die Türkei zur „zentrale[n] Aktionsplattform für islamistische Gruppierungen“ hat werden lassen (www.tagesschau.de/ inland/tuerkei-619.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass die „Saadet Partisi“, SP („Partei der Glückseligkeit“, SP) der politische und die IGMG der religiöse Arm von „Milli Görüș“ in Deutschland ist (www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Aufsplitterung+ der+_Milli_Goerues_Bewegung+in+Deutschland)? Die Bundesregierung hat den in der Frage angeführten Sachverhalt zuletzt im Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 113, dargestellt. Auf diese Ausführungen wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9635 5. Welche personellen und finanziellen Vernetzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) zwischen der IGMG und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD)? Zu personellen Vernetzungen zwischen der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) und der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) liegen Hinweise auf eine Tätigkeit des ehemaligen IGD-Funktionärs Ibrahim el- Zayat für die „Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e.V.“ (EMUG) vor. Herr El-Zayat, der bis Januar 2010 zugleich Vorsitzender der IGD war, fungierte zumindest noch 2011 als Geschäftsführer der EMUG. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2011, Seite 291. Zu finanziellen Vernetzungen von IGD und IGMG liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über personelle bzw. finanzielle Vernetzungen zwischen dem Naksibendi-Orden und der IGMG? 7. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, wie viele Abgeordnete des türkischen Parlaments dem Naksibendi- Orden angehören und welche Partei sie im Parlament vertreten (www. welt.de/print-welt/article89915/Umstrittene-Yimpas-Holding-finanziert- Islamisten.html)? 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die sogenannten Islam-Holdings, die in den 90er-Jahren europaweit bis zu 50 Milliarden Dollar Schaden angerichtet haben sollen und an deren Aktivitäten maßgeblich die Milli-Görüș-Bewegung wie der Naksibendi -Orden beteiligt gewesen sein sollen (www.welt.de/print-welt/ article192662/Milliardenbetrug-im-Namen-Allahs.html), zu einem beträchtlichen Teil in die AKP geflossen sein sollen (www.spiegel.de/politik/ deutschland/islam-holdings-betrug-an-deutschlands-tuerken-a-477413.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), wie viele der etwa 516 islamistischen Gefährder, die das Bundeskriminalamt derzeit deutschlandweit zählt (www.sueddeutsche.de/politik/elektronischefussfesseln -besser-als-nichts-1.3130439), direkte Kontakte zu Moscheegemeinden der IGMG haben? Die Daten, die zu den aktuell ca. 520 in Deutschland als Gefährder geführten Personen vorliegen, enthalten keine Informationen, die eine Antwort zuließen. 10. Mit welcher Begründung ist im Verfassungsschutzbericht 2015 des Bundes die ursprünglich im Verfassungsschutzbericht 2014 des Bundes unter Vorbehalt genannte Zahl von 31 000 Personen der „Millî Görüş“-Bewegung und zugeordneter Vereinigungen, die als Islamismuspotential für das Jahr 2014 genannt wurden, nicht einmal mehr unter dem Vorbehalt, dass keine verlässlichen Zahlenangaben zum aktuellen Personenpotential vorlägen, enthalten? Die Bundesregierung hatte bereits im Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 92, Fußnote 3, darauf hingewiesen, dass sich die IGMG in einem anhaltenden Veränderungsprozess befinde, weswegen verlässliche Zahlenangaben zum Personenpotential der IGMG für 2014 nicht mehr zur Verfügung stünden. Darüber lagen auch für die übrigen Teilobjekte der „Millî Görüş“-Bewegung für 2014 keine ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9635 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lässlichen Zahlen vor. Die in dem weiter anhaltenden Veränderungsprozess wurzelnden Unsicherheiten für eine valide Erhebung des Personenpotentials hielten auch im Jahr 2015 an. Die Bundesregierung hat deshalb den in der Frage angesprochenen Sachverhalt im Verfassungsschutzbericht 2015, Seite 154, wie folgt erläutert: „Insbesondere das Personenpotenzial der der „Millî Görüş“-Bewegung zugeordneten Vereinigungen – einschließlich der „Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş e.V.“ (IGMG) – kann nur grob geschätzt werden. Insgesamt verfügt die „Millî Görüş“-Bewegung über einige Zehntausend Anhänger. Die Zahl der extremistischen Anhänger wird dabei auf bis zu 10 000 Personen geschätzt.“ 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob, und wenn ja, wie viele IGMG-Funktionäre bzw. -Mitglieder bei den Parlamentswahlen in der Türkei im Juni und November 2015 auf Kandidatenlisten zur Wahl angetretener Parteien (z. B. der SP) standen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die IGMG in 35 Regional- und Landesverbände gliedert, von denen 15 Regionalverbände in Deutschland vertreten sind (www.igmg.org/wp-content/uploads/ 2015/08/igmg_selbstdarstellung_2015_de.pdf)? 13. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die IGMG 518 Moscheen unterhält, davon 323 in Deutschland (www.igmg.org/wpcontent /uploads/2015/08/igmg_selbstdarstellung_2015_de.pdf)? 14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von den 2 330 Zweigstellen, zu denen neben den Moscheen auch Frauen-, Jugend-, Schüler-, Bildungs-, Kultur- und Sportvereine gehören, 1 351 Zweigstellen in Deutschland sind (www.igmg.org/wp-content/uploads/2015/08/igmg_ selbstdarstellung_2015_de.pdf)? 15. Wie viele Imame sind in den Moscheen der IGMG in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung tätig? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die über die in den Medien und im Internet veröffentlichten Angaben hinausgehen. 16. Wie viele Imame in den Moscheen der IGMG in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der türkischen Religionsbehörde DITIB entsandt? Nach Angaben der Botschaft der Republik Türkei (Stand 2015) sind in Deutschland 41 Imame in Gemeinden beschäftigt, die dem Dachverband „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V.“ angehören. Die IGMG ist der größte Mitgliedsverband des Islamrates. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele dieser 41 Imame konkret der IGMG zuzuordnen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9635 17. Wie viele Imame in den Moscheen der IGMG in der Bundesrepublik Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der türkischen Religionsbehörde DITIB bezahlt? 18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Imame der IGMG zumeist theologische Fakultäten in der Türkei, in Bosnien oder auch in der arabischen Welt sowie in privaten Hochschulen wie zum Beispiel die in Chateau Chinon in Frankreich besuchen bzw. dort ausgebildet werden (www.deutschlandfunk.de/zwischen-islam-und-islamismus-verdacht.724.de. html?dram:article_id=99746)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Hochschule in Chateau Chinon in Frankreich eine islamistische Kaderschmiede mit engen Verbindungen zur fundamentalistischen Muslimbruderschaft sei (www.deutschlandfunk.de/zwischen-islam-und-islamismusverdacht .724.de.html?dram:article_id=99746)? Das „Institut Européen des Sciences Humaines“ wurde auf Initiative der „Federation of Islamic Organizations in Europe“ (FIOE) gegründet. Bzgl. der Verbindungen der FIOE zur Muslimbruderschaft wird auf den Verfassungsschutzbericht des Jahres 2013 (S. 243) verwiesen. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob die IGMG den Laizismus bzw. Säkularismus überwinden will? Das Grundgesetz gebietet dem Staat weltanschaulich-religiöse Neutralität. Diese ist nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Das Grundgesetz begründet daher keinen laizistischen Auftrag. Insoweit stellt sich die Frage aus tatsächlichen Gründen nicht. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es auch Ergebnis des Wirkens islamischer Organisationen wie der IGMG im Rahmen ihrer islamistischen Bildungs- und Jugendarbeit ist, dass laut einer im Auftrag der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster von der TNS Deutschland GmbH, Geschäftsbereich TNS Emnid erstellten Studie Religion zum „Identitätsmarker “ geworden ist (www.zeit.de/gesellschaft/2016-06/integrationtuerkische -muslime-deutschland)? Der Bundesregierung liegen zum Untersuchungsgegenstand der in der Frage genannten Studie keine Erkenntnisse vor, die Rückschlüsse auf das Wirken islamischer Organisationen wie der IGMG im Rahmen ihrer islamistischen Bildungsund Jugendarbeit zuließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9635 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis einen Zusammenhang zwischen dem Wirken islamistischer Bildungs- und Jugendarbeit und dem Umstand, dass 32 Prozent der von Emnid befragten „Türkeistämmigen“ der Aussage zustimmten, die Muslime „sollten die Rückkehr zu einer Gesellschaftsordnung wie zu Zeiten des Propheten Mohammed anstreben“, 36 Prozent von ihnen der Ansicht waren, nur der Islam sei in der Lage, „die Probleme unserer Zeit zu lösen“, und 23 Prozent die Auffassung vertraten, Muslime sollten es vermeiden, dem anderen Geschlecht die Hand zu schütteln (www.dw.com/de/islam-und-grundgesetz-t%C3%BCrkische-muslimein -deutschland/a-19333008)? Legalistische islamistische Organisationen versuchen generell, über die politische und gesellschaftliche Einflussnahme eine ihrer Ansicht nach islamkonforme Gesellschaftsordnung durchzusetzen. Im Übrigen bewertet die Bundesregierung demoskopische Erhebungen grundsätzlich nicht. 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) von antisemitischen, christenfeindlichen, homophoben oder sich gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richtende Äußerungen oder Aufrufe zur Gewalt seitens der IGMG und/oder deren führender Funktionäre? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über entsprechende Äußerungen von IGMG-Funktionären oder der IGMG als solcher vor. Allerdings gibt es entsprechende Positionen aus anderen Teilbereichen der „Millî Görüş-Bewegung“ (MGB), so z.B. zu jüdischen Weltverschwörungstheorien in der dem Umfeld der MGB zugeordneten Zeitung „Millî Gazete“. 24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) von armenierfeindlichen Äußerungen seitens der IGMG und/oder deren führender Funktionäre im Zusammenhang mit den Debatten um die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern und anderen Minderheiten? 25. Wie viele Moscheen der IGMG verwaltet die Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e. V. (EMUG) nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 26. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EMUG mit Sitz in Köln für die wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten zuständig ist, während die IGMG mit Sitz in Bonn die religiösen Aufgaben der früheren Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e. V. (AMGT) übernommen hat (www.fes.de/fulltext/asfo/00803008.htm#E11E1)? Die in der Frage beschriebene Aufgabenteilung zwischen EMUG und IGMG trifft zu; die IGMG hat allerdings ihren Sitz nicht in Bonn, sondern in Kerpen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9635 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die IGMG neben Angelegenheiten der muslimischen Religionsausübung auch umfangreichen wirtschaftlichen Aktivitäten nachgeht, bspw. im Rahmen von Bestattungsfonds, Wallfahrtsorganisationen, Buchvertrieben für religiöse Literatur, muslimischen Sozialwerken sowie einer Reihe von Handelsgesellschaften für den Import und Export von Lebensmitteln und anderen Gütern, aber auch im weiteren Umfeld des Verbands angesiedelter Immobilien-, Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften (www.fes. de/fulltext/asfo/00803008.htm#E11E1)? Die IGMG unterhält eine Vielzahl von Nebenorganisationen, darunter u.a. auch einen Bestattungsfond, eine Wallfahrtsorganisation und einen Buchclub. Zu weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die Informationen hinausgehen, die in den Medien und im Internet veröffentlicht werden. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) über personelle und finanzielle Verbindungen der IGMG zur „Union Türkisch -Europäischer Demokraten“ (UETD)? Die Bundesregierung hat hierzu bereits in ihrer Antwort zu Frage 2 der Bundestagsdrucksache 18/9399 wie folgt Stellung genommen: „Es liegen Hinweise darauf vor, dass in der Vergangenheit vereinzelt ehemalige Mitglieder oder Funktionäre der ‚Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş e. V.‘ (IGMG) zur UETD gewechselt sein sollen. Darüber hinaus sind keine weiteren personellen Verbindungen zwischen den beiden Organisationen bekannt. Zu finanziellen Verbindungen zwischen UETD und IGMG liegen hier keine Informationen vor.“ 29. In welchen Regionalverbänden und Zweigstellen Deutschlands der IGMG sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) die stärksten „Extremismusbezüge“ vorhanden? Die Bundesregierung hat im Verfassungsschutzbericht 2015, Seite 205, darauf hingewiesen, dass deutschlandweit, regional allerdings unterschiedlich, ein schwächer werdender Extremismusbezug der IGMG festzustellen ist. Eine auf Regionalverbände und Zweigstellen der IGMG fokussierte Bewertung ist Thema der Verfassungsschutzberichte der Länder, die für ihren Bereich die entsprechenden Bewertungen enthalten. Insoweit verweist die Bundesregierung auf die entsprechende Länderberichterstattung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333