Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9643 18. Wahlperiode 16.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9364 – Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) hat in den vergangenen Monaten eine bemerkenswerte Neubewertung erfahren: Lange Jahre galt die GSVP als Politikfeld, in dem eine europäische Zusammenarbeit oder gar Integration an unüberwindbare Grenzen stößt. Doch inzwischen betrachten viele Politikerinnen und Politiker, Expertinnen und Experten Integrationsfortschritte gerade in der GSVP als die größte Chance, die vielfach diagnostizierte Krise der EU zu überwinden. Sowohl die Global Strategy der EU, die die Hohe Vertreterin Federica Mogherini dem Europäischen Rat Ende Juni 2016 vorgestellt hat (https://europa.eu/globalstrategy/ en) als auch das Positionspapier, das der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Marc Ayrault am 26. Juni 2016 veröffentlichte (www.auswaertigesamt .de/DE/Europa/Aktuell/160624-BM-AM-FRA_ST.html) fordern eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik , um Legitimität und Ansehen der EU in der Bevölkerung zu erhöhen. Auch in ihrem am 13. Juli 2016 veröffentlichten Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr bekennt sich die Bundesregierung zu einer Weiterentwicklung der GSVP hin zu einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion “. Unklar bleibt nach Auffassung der Fragesteller in allen genannten Strategiepapieren , welche konkreten Schritte dazu führen sollen, die seit Jahren stetig wiederholten Forderungen nach einer engeren Kooperation im Verteidigungsbereich auch tatsächlich mit Leben zu erfüllen. Ebenso unklar bleibt, ob neben der geplanten Intensivierung der Zusammenarbeit im militärischen Bereich auch eine Verstärkung der Strukturen und Instrumente im Bereich der zivilen Säule der GSVP vorgesehen ist, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen diese erreicht werden soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9643 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Die am 28. Juni 2016 durch die Hohe Vertreterin der EU vorgestellte Global Strategy ruft (auf Seite 51) dazu auf, sektorale Strategien zu erneuern bzw. neue zu entwickeln – gibt es demnach konkrete Pläne, eine vertiefende EU-Teilstrategie auch für den Bereich der zivilen Krisenprävention und des zivilen Konfliktmanagements zu erarbeiten? Die Globale Strategie sieht neben einer Überprüfung bestehender regionaler und thematischer Strategien auch die Entwicklung neuer Strategien vor; beispielsweise ist ausdrücklich auch die Erarbeitung einer Folgestrategie zu Sicherheit und Verteidigung vorgesehen. Welche Themen ein Teil der letztgenannten Folgestrategie sein werden beziehungsweise in welchen Bereichen es weitere Folgestrategien geben wird, ist zurzeit noch nicht geklärt. Diese Frage wird Gegenstand der Diskussion in den zuständigen Gremien der Europäischen Union sein. Aus Sicht der Bundesregierung muss es in dem Folgeprozess um einen globalen Ordnungs- und Stabilitätsrahmen im Sinne eines umfassenden Ansatzes von Außen -, Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik gehen. Gerade im zivilen Bereich müssen deshalb Folgeprozesse in Gang gesetzt werden mit dem Ziel, ergänzende Instrumente zu einer effektiven Krisen- und Konfliktlösung zu schaffen und die verschiedenen Handlungsfelder von der humanitären Hilfe über Stabilisierung und Übergangshilfe bis zur nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit kohärenter zu verzahnen. Deshalb müssen aus Sicht der Bundesregierung die Themen Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge prominent behandelt werden. Dabei wird die Bundesregierung ihren strategischen Gesamtansatz einbringen, wie er derzeit mit Blick auf die geplanten Leitlinien der Bundesregierung für Krisenengagement und Friedensförderung ressortgemeinsam erarbeitet wird. a) Wenn nein, hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass eine solche „zivile Teilstrategie“ in das EU-Arbeitsprogramm für die nächsten Monate aufgenommen wird, und weshalb hat sie sich mit diesem Vorschlag nicht durchsetzen können? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. b) Wenn ja, wer wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Strategie vertreten, und mit welchen konkreten Vorschlägen will sich die Bundesregierung einbringen? Derzeit sind noch keine Folgeaufträge zur Erarbeitung von Sub-Strategien auf EU-Ebene beschlossen. Welche konkreten Vorschläge die Bundesregierung einbringt , wird Gegenstand von Beratungen innerhalb der Bundesregierung sein. 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung „stärkere und flexiblere Fähigkeiten zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung“ schaffen, die die EU – laut dem Positionspapier vom 26. Juni 2016 von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und seinem französischen Amtskollegen Jean-Marc Ayrault – benötigt? Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Europäischen Räte im Dezember 2013 und Juni 2015 gemeinsam mit Frankreich und im Jahr 2015 auch mit Polen entscheidend auf ambitionierte politische Ziele wie auch die Definition konkreter Projekte zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) hingewirkt. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26. Juni 2015, der zugleich die um- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9643 fassenden Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten vom 18. Mai 2015 indossiert hat, enthalten strategische Vorgaben für die Weiterentwicklung der GSVP. Dementsprechend geht es zum einen darum, die GSVP wirksamer , sichtbarer und ergebnisorientierter zu gestalten, sowohl die zivilen als auch die militärischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung zu stärken, auch um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern sowie in den Mitgliedstaaten Arbeitsplätze zu schaffen und Innovation anzuregen. Zum anderen wird es in den nächsten Monaten darum gehen, unter anderem auf Basis des Weißbuches 2016, neue Ansätze zu entwickeln, um im Bereich der Krisenvorsorge Fortschritte zu erzielen . a) Durch welche neuen Strukturen, Instrumente oder Finanzquellen soll die EU konkret in die Lage versetzt werden, „noch intensiver als bisher dabei [zu] helfen, die staatlichen Strukturen ihrer Partner und Nachbarstaaten aufzubauen und zu entwickeln“, und welcher Teil der „staatlichen Strukturen “ ist hierbei konkret gemeint (Positionspapier vom 26. Juni 2016)? Mit der Schaffung eines EU-Instruments zum Fähigkeitsaufbau sollen zivile, aber auch militärische Sicherheitsakteure unterstützt werden können. Kurzfristig soll die Finanzierung aus bestehenden Mitteln erfolgen, mittelfristig strebt die Bundesregierung – im Rahmen bestehender Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens der EU – gemeinsam mit den EU-Partnern ein neues Finanzierungsinstrument an. Zugrunde liegt die im Einklang mit dem Umfassenden Ansatz entwickelte Überzeugung, dass sich Sicherheit und Entwicklung gegenseitig bedingen . In Übereinstimmung mit der am 7. Juli 2016 übermittelten Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik über „Elemente eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ (JOIN (2016) 31 final ) sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein Fähigkeitsaufbau alle für Sicherheit und Justiz zuständigen Institutionen umfassen. b) Will sich die Bundesregierung hierbei konkret für eine personelle Verstärkung der zivilen Planungsstrukturen im Europäischen Auswärtigen Dienst einsetzen? Angesichts des erheblichen EU-Engagements in zivilen GSVP-Missionen und der Vielfalt der Aufgaben, die diese Missionen immer häufiger zu erfüllen haben, hat der Rat für Auswärtige Angelegenheiten in seinen Schlussfolgerungen vom 18. Mai 2015 bekräftigt, dass der Plan zur Entwicklung der zivilen Fähigkeiten von Juli 2012 voll umgesetzt werden muss und die Entwicklung, die Verfügbarkeit und die Schaffung ziviler Fähigkeiten verstärkt werden müssen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dieses Ziel primär durch effizientere Strukturen und, wo Bedarf besteht, auch durch personelle Verstärkung erreicht werden soll. c) Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die personelle Ausstattung der zivilen Missionen der EU zu verbessern, und wenn ja, auf welche Weise? Die gegenwärtig elf zivilen GSVP-Missionen sind im Wesentlichen mit ausreichend Personal ausgestattet. Der Rat für Auswärtige Beziehungen forderte die Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) in seinen um- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9643 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode fassenden Schlussfolgerungen zur GSVP vom 18. Mai 2015 auf, bei der Einstellung und Entsendung von Personal Unterstützung zu leisten. Die Bundesregierung fördert in Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Rahmen der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen und mit dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) den Einsatz ziviler Expertinnen und Experten in GSVP- Missionen. Dazu arbeitet die Bundesregierung daran, verbesserte Voraussetzungen für eine stärkere Beteiligung von deutschem Personal an Missionen in frankophonen Ländern zu schaffen. d) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, eine dem deutschen Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) vergleichbare Institution auf europäischer Ebene einzurichten, um die Rekrutierung und Schulung geeigneten zivilen Personals auch aus solchen Mitgliedstaaten zu gewährleisten , die sich entsprechende eigene Rekrutierungsstrukturen nicht leisten können oder wollen? Im Rahmen der GSVP-Einsätze stellen die Mitgliedstaaten die Fähigkeiten und sind für die Ausbildung verantwortlich. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Koordinierung, Standardisierung und Unterstützung für Rekrutierungsprozesse auf EU-Ebene verbessert werden sollten. Innerhalb der bestehenden Strukturen sind dazu neue Instrumente sinnvoll. So soll die sogenannte IT-Plattform „Goalkeeper“ als Informationsknotenpunkt für die Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst die Schulung, Einstellungen und die Aufstellung nationaler Personallisten erleichtern. Im Auftrag der Bundesregierung bringt sich das ZIF aktiv auf europäischer Ebene mit umfangreichem Expertenwissen ein. So führt das ZIF beispielsweise seit 2011 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und elf nationalen Umsetzungspartnern das Projekt ENTRi (Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management) durch. Die Bundesregierung finanziert auch die zeitweilige Tätigkeit einer Mitarbeiterin des ZIF für das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg (ESVK). Das ESVK vermittelt Ausbildungsmaßnahmen, um ein gemeinsames Verständnis der GSVP bei zivilem und militärischem Personal zu fördern sowie bewährte Praktiken zu ermitteln und zu verbreiten. Eine weitere Institution ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich und liefe dem Ziel, die Krisenmanagementstrukturen effizienter zu gestalten und diese zu verschlanken, absehbar entgegen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante bzw. sich im Gang befindliche Neustrukturierung der Abteilungen Common Security and Defence Policy (CSDP)/Security Policy and Conflict Prevention (SECPOL)/Intelligence Analysis Centre (INTCEN) und Crisis Management and Planning Directorate (CMPD) im Europäischen Auswärtigen Dienst? 4. Über welche Informationen zu Hintergründen und zur Zielsetzung der genannten Umstrukturierung verfügt die Bundesregierung? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung tauscht sich mit der Leitung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) regelmäßig auch zum Stand der Planungen aus. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt das Ziel, die Krisenmanagementstrukturen der EU effizienter zu gestalten, um dadurch einen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Union zu leisten. Die Grundlage hierfür liefern die Aufträge des Rates für Auswärtige Angelegenheiten in den Schlussfolgerungen vom 18. Mai 2015. Mit ihnen betont der Rat für Auswärtige Angelegenheiten die Be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9643 deutung effizienterer Krisenmanagementstrukturen innerhalb des EAD, einschließlich des Bedarfs an zusätzlichem zivilem Fachwissen. Er argumentierte weiterhin, die Planung und die Führung von GSVP-Missionen und GSVP-Operationen stellten einen Bereich dar, in dem weitere Fortschritte erforderlich seien. 5. Auf welche Weise wollen die Bundesregierung und die französische Regierung „gemeinsame Finanzierungen ihrer Operationen [im Rahmen der GSVP] erleichtern“ (Positionspapier vom 26. Juni 2016), nachdem die letzte Überprüfung des Athena-Mechanismus in dieser Frage keinen greifbaren Fortschritt erbracht hat? Die gemeinsamen Kosten im Rahmen von EU-geführten militärischen Operationen werden über den ATHENA Finanzierungsmechanismus finanziert. Dieser Mechanismus bietet flexible Finanzierungsmöglichkeiten, die im Konsens aller Mitgliedstaaten weiter ausgebaut werden könnten. 6. Welche Aufgaben sollen die von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und seinem französischen Amtskollegen geforderten „ständigen maritimen Einsatzverbände“ erfüllen, und welchen Umfang sollten diese Verbände nach Ansicht der Bundesregierung haben? Im Rahmen der GSVP setzt die EU auch maritime Fähigkeiten ein. Die EU hat mit der laufenden maritimen GSVP-Operation EUNAVFOR Atalanta zur Pirateriebekämpfung am Horn von Afrika gute Erfolge erzielt. Die zweite parallel laufende maritime Operation ist EUNAVFOR MED Sophia im Mittelmeer. Konkrete Planungen für einen ständigen maritimen Verband gibt es derzeit nicht. 7. Welchen materiellen und personellen Beitrag soll die Bundeswehr hierbei leisten? 8. Welche Rolle ist den „ständigen maritimen Einsatzverbänden“ beim Aufbau des ebenfalls im Positionspapier vom 26. Juni 2016 avisierten „multinationalen Grenz- und Küstenschutz[es]“ der EU zugedacht? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 9. In welchen „anderen Schlüsselbereichen“ jenseits ständiger maritimer Einsatzverbände sollte die EU nach Ansicht der Bundesregierung weitere EUeigene Fähigkeiten schaffen (Positionspapier vom 26. Juni 2016)? Die Fähigkeiten der EU setzen sich zusammen aus den Fähigkeiten, die durch die EU-Mitgliedstaaten koordiniert beschafft und der EU anlassbezogen zur Verfügung gestellt werden. Der Europäische Rat billigte im Dezember 2013 vier Schlüsselprojekte, bei denen die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) Bündelung und gemeinsame Nutzung erzielen wollen: Luftbetankung, ferngesteuerte Luftfahrtsysteme, staatliche Satellitenkommunikation und Cyberabwehr. 10. Käme hierbei für die Bundesregierung auch eine Verstetigung der bisher rotierend gestellten EU-Battlegroups in Betracht? Es gibt keine Planungen zu ihrer Verstetigung. Aus Sicht der Bundesregierung könnte eine Verlängerung der Standzeiten sinnvoll sein, um den Ressourceneinsatz für die Planung und Gestellung effizienter zu nutzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9643 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wenn ja, welche Rolle sollte die Bundeswehr nach Ansicht der Bundesregierung in einer solchen ständigen Battlegroup spielen? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von den beiden Außenministern Dr. Frank-Walter Steinmeier und Jean-Marc Ayrault befürwortete „Einrichtung eines europäischen Forschungsprogramms im Verteidigungsbereich “ im Widerspruch steht zu Artikel 41 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union – und falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung teilt diese Rechtsansicht nicht. Artikel 41 Absatz 2 EUV regelt eine Ausnahme vom Grundsatz der Finanzierung von Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU aus dem EU-Haushalt. Diese Ausnahme ist nach Ansicht der Bundesregierung eng auf GSVP-Missionen und GSVP-Operationen mit eindeutig militärischem Schwerpunkt beschränkt auszulegen. Sie umfasst daher nicht die im Kontext der GSVP betriebene Forschung mit dem Ziel der Stärkung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung, die bereits in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. Dezember 2013 angelegt ist und die der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 26. Juni 2015, die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 2015 indossierend, zum Gegenstand einer strategischen Vorgabe für die GSVP gemacht hat. Aufgrund der besonderen Sensibilität, der speziellen Erfordernisse und der fähigkeitsorientierten Zielsetzung bedarf die im Kontext der GSVP betriebene verteidigungsorientierte Forschung eigener Richtlinien und Teilnahmebedingungen. Ein solches Programm sollte deshalb nach jetzigem Stand als eigenes Programm im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU etabliert werden. Nur so kann die Praxis des derzeitigen EU-Forschungsprogramms „Horizont 2020“ fortgeschrieben werden, für dessen zivilen Charakter sich die Bundesregierung kontinuierlich und erfolgreich eingesetzt hat. Damit können sich vor dem Hintergrund von Zivilklauseln viele deutsche Universitäten weiter im vollen Umfang am Forschungsrahmenprogramm beteiligen. 12. Worin unterscheidet sich die von der Bundesregierung in die EU eingebrachte Initiative zur militärischen Ertüchtigung von Partnerstaaten (Jana Puglierin/Sebastian Feyock/Yvonne van Diepen: Ertüchtigen statt wegsehen , in: Internationale Politik, 2/2014, S. 60 bis 65) von der Capacity-Building -Initiative, die die NATO beim Gipfel in Wales im September 2014 beschlossen hat (vgl. Nummer 89 der Schlussfolgerungen des NATO-Gipfels in Wales vom 4. bis 5. September 2014), und aus welchen Gründen sollte neben der NATO auch die EU zur Ertüchtigung von Partnerstaaten beitragen , obwohl dies unter Umständen zu einer kostspieligen Duplizierung von Maßnahmen führt? Das Sicherheitsumfeld Deutschlands hat sich verändert. Instabilität in der weiteren europäischen Nachbarschaft ermöglicht das Entstehen von Rückzugsräumen für weltweit operierende Terrorismusnetzwerke und kriminelle Schleuserstrukturen . Dies stellt in der Folge auch eine Sicherheitsbedrohung für Deutschland und Europa dar. Die EU-Mitgliedstaaten haben im Konsens die EU-Initiative zur Partnerertüchtigung beschlossen. Sie soll gewährleisten, dass die Institutionen der Partnerländer in der Lage sind, den oben genannten Herausforderungen wirksam zu begegnen. Auf dem NATO-Gipfel in Wales 2014 wurde die sogenannte „Defence and Related Security Capacity Building-Initiative“ (DCB) verabschiedet und auf dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9643 Gipfel in Warschau am 8./9. Juli 2016 fortgeschrieben. Sie ist eines von mehreren NATO-Partnerschaftsinstrumenten und hat spezifisch die Ergänzung und Verstärkung von bereits bestehenden, anderen Initiativen zum Ziel. Spezialisierte Unterstützung kann besonders in den Feldern erfolgen, in denen die NATO bereits Expertise gesammelt hat, beispielsweise bei der Beratung zur Reform von Verteidigungsinstitutionen . Projekte innerhalb dieses Instrumentes finden ausschließlich auf Anfrage der jeweiligen Regierung des Partnerstaates statt. Das Ziel der Stabilisierung von Partnern verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der EU und der NATO, aber auch im G7-Prozess und bilateral mit Partnerstaaten . Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte finden komplementär und sich gegenseitig ergänzend statt. Diese gegenseitige Berücksichtigung ist auch in der Gemeinsamen Erklärung der EU und der NATO vom 8. Juli 2016 auf dem Warschauer Gipfel festgehalten. 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Finanzierung der militärischen Ertüchtigung von Partnerstaaten im Widerspruch steht zu Artikel 41 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union, und wenn nein, warum nicht? Artikel 41 Absatz 2 EUV regelt eine Ausnahme vom Grundsatz der Finanzierung von Maßnahmen der GASP aus dem EU-Haushalt. Diese Ausnahme ist nach Ansicht der Bundesregierung eng auf GSVP-Missionen und GSVP-Operationen mit eindeutig militärischem Schwerpunkt beschränkt auszulegen; sie umfasst daher nicht mögliche Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau von Partnern. Der Juristische Dienst des Rates der Europäischen Union gelangt in dieser Frage zu derselben Rechtsauffassung. 14. Aus welchem Kapitel des EU-Haushalts bzw. aus welchem Finanzierungsinstrument der EU sollte die militärische Ertüchtigung von Partnerstaaten nach Ansicht der Bundesregierung finanziert werden? Die Prüfung, welche Finanzierungsmöglichkeiten in Frage kommen, dauert sowohl auf Ebene der EU als auch innerhalb der Bundesregierung noch an. 15. Welche Mitgliedstaaten der EU erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit nach Artikel 1 Buchstabe b des Protokolls Nr. 10 über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit nach Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union (bitte auflisten)? Die Bundesregierung bewertet derzeit nicht, ob die Kriterien des Zusatzprotokolls erfüllt sind. Das würde erst dann erforderlich, wenn die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit tatsächlich zur Anwendung kommen sollte. 16. Warum hat die Bundesregierung bisher darauf verzichtet, das so genannte Framework Nations Concept, das die Bundesregierung erfolgreich in die NATO eingebracht hat (vgl. Nummer 67 der Schlussfolgerungen des NATO- Gipfels in Wales vom 4. bis 5. September 2014), auch als Konzept für eine intensivierte Zusammenarbeit innerhalb der EU vorzuschlagen? Das Rahmennationenkonzept (Framework Nations Concept – FNC) ist auf die gemeinschaftliche Entwicklung und strukturelle Bereitstellung von Fähigkeiten und Kräften durch mehrere Nationen ausgerichtet, die eng und intensiv miteinander zusammenarbeiten wollen und können. Diese Initiative beabsichtigt, die im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9643 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Rahmen des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses (NATO Defence Planning Process – NDPP) individuell zugewiesenen Planungsziele gemeinsam besser zu erreichen und dadurch das Fähigkeitsspektrum der Allianz vollständig zu befüllen , Lücken zu schließen und Streitkräfte zum besseren funktionalen Zusammenwirken zu befähigen. Das Rahmennationenkonzept ergänzt damit auch den Ansatz der sogenannten „Smart Defence“, den die NATO bereits seit dem Gipfel von Chicago im Jahr 2012 umsetzt. „Smart Defence“ bezeichnet ein auf die Planungsprozesse ausgerichtetes Verfahren der kooperativen Fähigkeitenplanung. Während des NATO Gipfels vom 8. bis 9. Juli 2016 in Warschau wurde durch die Verteidigungsminister der am Rahmennationenkonzept teilnehmenden Mitgliedstaaten die Bereitschaft zur Öffnung dieser Initiative für Kooperationen mit Partnernationen und bestehenden multinationalen Institutionen der Fähigkeitsentwicklung (beispielsweise der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA)) beschlossen . Im Zuge dieser Öffnung wird daher auch eine Kooperation mit EU- Mitgliedstaaten, welche nicht zugleich Mitglied der NATO sind, in Erwägung gezogen. Ziel ist es dabei, im Rahmen der praxisorientierten Kooperation zwischen EU und NATO das europäische Potenzial in der Fähigkeitsentwicklung weiterzuentwickeln und bestehende Fähigkeitsdefizite in enger Abstimmung zwischen beiden Organisationen zu schließen. Die Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Generalsekretärs der NATO vom 8. Juli 2016 („NATO-EU-Erklärung“) verweist auf diese Entwicklung komplementärer Fähigkeiten von EU-Mitgliedstaaten und NATO-Alliierten. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333