Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9644 18. Wahlperiode 16.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9509 – Neue Drohnenpläne der Bundeswehr – Ersatz von Drohnen des Typs LUNA und KZO durch das Nachfolgesystem HUSAR ab 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die geplante Nutzungsdauer der von der Bundeswehr (Heer) genutzten Drohnen des Typs LUNA und KZO ist bis zum Jahr 2020 begrenzt (Bundestagsdrucksache 18/5810). Die Drohnen dienen zur „luftgestützten Aufklärung im Interessenbereich bis 100 Kilometer“. Zum Ausgleich einer „Fähigkeitslücke“ entwickelt die Bundeswehr derzeit das Nachfolgesystem „HUSAR“ („Hocheffizientes Unbemanntes System zur Aufklärung mittlerer Reichweite“). Entsprechende Forderungen an das System wurden im Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ (FFF) mit dem Vorhabenbegriff „AAmRbO“ („Abbildende Aufklärung in mittlerer Reichweite für bodengebundene Operationen“) zusammengefasst . Zu den „Kernleistungen“ zählen „höchste Mobilität und Verfügbarkeit durch Start- und Landefähigkeit ohne Verwendung ortsfester Strukturen“, „ballistischer Schutz für die Bediener“, „Flugzeiten von mehr als 12 Stunden“, „Reichweiten von bis zu 100 Kilometern“, „Einsatzhöhen bis 6 000 Meter“, „Verwendung von leistungsfähiger, marktverfügbarer, modularer Multi-Sensorik “, „Einbindung in NATO-Architekturen“, „konsequente Berücksichtigung der für taktische UAS geforderten STANAG“ sowie „Berücksichtigung der geltenden Zulassungsrichtlinien“. Durch Erfüllung der Kriterien soll sich „HU- SAR“ in ein „Gesamtkonzept UAS“ der Bundeswehr einpassen und die Systeme MALE (vermutlich „Heron TP“) und HALE (vermutlich „Triton“) der Deutschen Luftwaffe im unteren Flughöhenbereich und bei tiefen Wolkenuntergrenzen ergänzen. Unklar ist, ob für „HUSAR“ neue Drohnen gekauft, bestehende Drohnen verbessert oder neue Drohnen entwickelt werden sollen. Die verschiedenen Ansätze könnten auch kombiniert werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei der Firma IABG eine millionenschwere Studie „Technisch -wirtschaftliche Untersuchung taktischer UAS-Systeme mittlerer Reichweite “ zur möglichen Entwicklung eines Systems „HUSAR“ beauftragt. Ergebnisse sollten im April 2016 vorliegen. Die derzeitigen Planungen gehen laut der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5810 von einer Verfügbarkeit des ersten neuen „HUSAR“-Systems im zweiten Halbjahr 2018 aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9644 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche „Drohnensysteme deutscher sowie internationaler Herstellerfirmen“ wurden mittlerweile im Rahmen der weltweit durchgeführten Marktsichtung für das System „HUSAR“ als „prinzipiell geeignet“ identifiziert? Es wurden folgende Unmanned Aircraft Systems (UAS) identifiziert: Produkt: Hersteller: Herstellerland: Aerosonde Mk4.7 Textron USA Bat 12 Northrop Grumman USA Fury Lockheed Martin USA Hermes 90 Elbit Israel LUNA NG EMT Deutschland X-300 Integrator Insitu USA RQ-21 Blackjack Insitu USA ScanEagle Insitu USA 2. Inwiefern wurde die bei der Firma IABG in Auftrag gegebene Studie „Technisch -wirtschaftliche Untersuchung taktischer UAS-Systeme mittlerer Reichweite“ zur möglichen Entwicklung eines Systems „HUSAR“ mittlerweile abgeschlossen und vorgelegt? Die Laufzeit der Studienaktivitäten endet am 30. September 2016. 3. Wie lautet der konkrete, ursprüngliche Arbeitsauftrag für die Erstellung der Studie, und welche Fragen wurden geprüft? Im Rahmen von Systemanalysen zur Erarbeitung der Lösungsvorschläge waren Fragen zu folgenden Themen zu prüfen: Verfügbare abbildende Sensoren und Bildkette Standardisierung Schnittstellen und Systemdesign Analyse und Abstützung auf automatisierte bzw. durch Tools unterstützte Bild-, Video- und Trackauswertung sowie Berichterstattung Anzuwendendes projektspezifisches logistisches und IT-Sicherheitskonzept. 4. Inwiefern wurden die „Optionsleistungen“ in Höhe von weiteren 1,1 Mio. Euro ausgelöst, und welche Gründe führte die IABG hierfür an? Die Auslösung der vertraglich vereinbarten Optionsleistungen erfolgte durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) aufgrund weiterer spezifischer Fragestellungen (siehe Antwort zu Frage 5). 5. Welche weiteren Fragen wurden oder werden im Zuge der in Anspruch genommen „Optionsleistungen“ geprüft? Im Zuge der Optionsleistungen waren Fragen zu folgenden Themen zu prüfen: Detaillierung der Funktionalen Anforderungen und Erarbeitung von Spezifikationsunterlagen für HUSAR Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9644 Ableitung der Leistungsanforderungen an die zukünftige Bodenkontrollstation HUSAR und Abbau des Realisierungsrisikos im Rahmen einer Forderungsanalyse , Erstellung einer Systemspezifikation und Demonstration der Integration in einen 20-Fuß-Container Untersuchungen zur Bewertung der Zulassbarkeit und Erweiterung der Spezifikationsunterlagen . 6. Welche marktverfügbaren Systeme wurden in der Studie „Technisch-wirtschaftliche Untersuchung taktischer UAS-Systeme mittlerer Reichweite“ zur möglichen Entwicklung eines Systems „HUSAR“ verglichen? Zur möglichen Entwicklung eines Systems HUSAR wurde ein eigenständiger Lösungsvorschlag erarbeitet. Dieser Lösungsvorschlag umfasste eine Konzeptstudie zur Neuentwicklung eines solchen Systems mit einer 100 Prozent Forderungserfüllung . 7. Welche Produktverbesserungen in Nutzung befindlicher Drohnensysteme wurden untersucht? Es wurde die Produktverbesserung der derzeit bei der Bundeswehr in Nutzung befindlichen UAS KZO und LUNA untersucht. 8. Welche Kernaussagen trifft die Studie hinsichtlich Flugzeit, Reichweite und Flughöhe von welchen geeigneten Drohnen? Alle in der Antwort zu Frage 1 genannten Drohnen erfüllen die geforderte Mindestflugzeit von 12 Stunden, sechs von acht Drohnen haben eine Reichweite von mind. 100 km, drei Drohnen erfüllen die Anforderung einer Flughöhe bis 6 000 m annähernd. 9. Wann und wo wird die Studie (sofern bereits vorliegend) derzeit geprüft, und wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein? Die Prüfung erfolgt durch das BAAINBw. Der Abschluss der Studienprüfung ist bis Jahresende 2016 geplant. 10. Welche weiteren Untersuchungen werden derzeit zum System „HUSAR“ durchgeführt, wer ist damit beauftragt, welche Kosten entstehen hierfür, und wann sollen Ergebnisse vorliegen? Es werden derzeit keine weiteren Untersuchungen durchgeführt. 11. Mit welchem Ergebnis haben das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr bewertet, welche Drohnensysteme deutscher sowie internationaler Herstellerfirmen bei der Umsetzung der Forderungen der „Fähigkeitslücke und Funtionale Forderung (FFF) berücksichtigt werden können? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 8 verwiesen. 12. Sofern die Bewertung weiterhin andauert, wann soll diese abgeschlossen sein? Die Bewertung ist bereits abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9644 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Anforderungen stellen die FFF an die Fähigkeiten der in „HUSAR“ betreibbaren elektro-optischen (EO), Infrarot (IR), Synthetic Aperture Radar (SAR) sowie weiteren signalerfassenden Sensoren, „kombiniert oder als Wechselnutzlasten“? Gemäß Fähigkeitslücke und Funtionale Forderung (FFF): muss das System bei klarer Sicht (horizontale Sichtweite >20km) aus einer Schrägentfernung von 1500m bis zu einem Depressionswinkel des Elektro-optischen (EO)/Infrarot (IR)-Sensors von 45 Grad im optischen Wellenbereich bei Tag und im infraroten Wellenbereich bei Tag und Nacht die Qualität "Identifizieren " (gem. STANAG 7194) gewährleisten. soll das System dem Nutzer die Möglichkeit bieten, mit einem Synthetic Aperture Radar (SAR)-Sensor auch durch eine geschlossene Wolkendecke aufklären zu können. soll das System dem Nutzer die Möglichkeit bieten, mit einem Akustiksensor Geländeabschnitte weiträumig auf Abschüsse großkalibriger Waffen zu überwachen und die abbildenden Sensoren einzuweisen. 14. Welche der im Rahmen der Vorbereitung eines Systems „HUSAR“ bekannt gewordene entsprechende Sensorik hält die Bundeswehr nunmehr für geeignet ? Derzeit existieren mehrere marktverfügbare geeignete Sensoriken für das System HUSAR. Die Auswahl der Sensorik trifft der Anbieter auf Basis der spezifizierten Aufklärungsleistung. 15. Inwiefern liegen die für April 2016 angekündigten Ergebnisse zur Einbettung des Systems „HUSAR“ in das „NATO Architecture Framework“ mittlerweile vor? Im Rahmen der Lösungsvorschläge wurden die Architektursichten projektspezifisch erstellt. Es liegt eine grundsätzliche Aussage vor, dass ein derartiges taktisches Aufklärungssystem in eine NATO Architektur passt. Auf der Basis der zu beauftragenden Lösung werden diese Architektursichten fortgeschrieben. 16. Welche Schnittstellen des Systems „HUSAR“ existieren demnach „innerhalb und außerhalb der Bundeswehr“? Es sind Daten- und Sprachschnittstellen zu diversen Führungssystemen der Bundeswehr vorgesehen. 17. Welche Lösungsvorschläge hat die Bundeswehr wie geplant bis 30. April 2016 auf Basis der vorliegenden funktionalen Forderungen erarbeitet? Folgende Lösungsvorschläge (LV) wurden erarbeitet: LV1: UAS marktverfügbar LV2: UAS Neuentwicklung LV3: Produktverbesserung in Nutzung befindlicher taktischer UAS der Bundeswehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9644 LV4: Kombination aus Neubeschaffung und Nutzungsdauerverlängerung von in Nutzung befindlicher taktischer UAS der Bundeswehr LV5: Strukturgerechte Ausstattung der Truppe mit acht Altsystemen LUNA (nutzungsdauerverlängert) und zwölf neuen Systemen „Aufklärungs- Ausstattung mittlere Reichweite bodengebundene Operationen“ (AAmRbO) bei gleichzeitigem Vorhalt jeweils eines Ausbildungssystems pro Luftfahrzeug -Muster. 18. Sofern mit der Erstellung von Lösungsvorschlägen noch nicht begonnen wurde, wann soll dies erfolgen? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Wann will der Generalinspekteur der Bundeswehr nach gegenwärtigem Stand seine Auswahlentscheidung treffen? Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 15. August 2016 im Projekt HUSAR den Lösungsvorschlag 4 (Kombination aus Nutzungsdauerverlängerung (NDV) von acht Systemen LUNA und Neubeschaffung von drei marktverfügbaren UAS zur Auswahlentscheidung (AWE) erhoben. Mit dieser Entscheidung wurde die Vorgabe verbunden, im Laufe des kommenden Planungszyklus eine Realisierung weiterer Systeme ab 2020 gemäß LV 5 mit dem Ziel des Erreichens einer aufgabenorientierten Ausstattung zu prüfen. 20. Inwiefern hält die Bundesregierung den Zeitplan für realistisch, wonach das erste System „HUSAR“ im Jahr 2018 verfügbar sein soll? Die Genehmigung zur Nutzung für ein Pilotsystem HUSAR ist im Jahr 2019 mit unmittelbar anschließender Serienproduktion und Nutzung ab dem Jahr 2020 vorgesehen . 21. Wann will der Generalinspekteur der Bundeswehr nach gegenwärtigem Stand seine Auswahlentscheidung für das System „AImEG“ der Marine treffen ? Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 15. Februar 2016 im Projekt „Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet“ (AImEG) den Lösungsvorschlag 2 (Realisierung eines marktverfügbaren taktischen UAS mit Drehflügler -Luftsegment) zur AWE erhoben. 22. Welche Ergebnisse kann die Bundesregierung zur „Detaillierung der funktionalen Anforderungen“ für das System „AImEG“ mitteilen? Es wurde eine technische Leistungsbeschreibung aus den funktionalen Anforderungen zur vollständigen Beschreibung der technischen Leistungspflichten erstellt . Diese werden als eine Grundlage für einen Ausschreibungsprozess für das UAS zur „Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet“ genutzt werden. 23. Welche Aussagen trifft die als „detaillierte Spezifikationsunterlagen“ bezeichnete IABG-Studie für das System „AImEG“? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9644 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wann soll das System „AImEG“ verfügbar sein, und welcher Zeitplan unter Einbindung der zuständigen Dienststellen existiert hierfür? Die Genehmigung zur Nutzung für das System AImEG ist für Ende des Jahres 2022 geplant, das erste Seriensystem soll Anfang des Jahres 2023 zulaufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333