Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9645 18. Wahlperiode 16.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9425 – Konsequenzen für Typgenehmigungen aus neuen Erkenntnissen zum Abgasskandal V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Abgasskandal im Herbst 2015 hat die Nichteinhaltung von Emissionswerten bereits zugelassener Fahrzeugtypen in den Fokus gerückt. Nun gab es zuletzt verstärkt Meldungen bezüglich der Neuzulassung von Fahrzeugmodellen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Grenzwerten bzw. dem Verbauen von illegaler Software seitens der Autohersteller (siehe www.rp-online.de/leben/ auto/news/kraftfahrtbundesamt-gibt-opel-genehmigung-fuer-neuen-diesel-aid- 1.6154409). Des Weiteren lenken aktuelle Erkenntnisse zum Abgasskandal den Blick auf Fahrzeugmodelle älteren Zulassungsdatums (siehe www.roadandtrack.com/ new-cars/car-technology/news/a30029/vw-acoustic-function-defeat-device/, www.focus.de/finanzen/boerse/vw-skandal-im-news-ticker-schummel-softwarebei -audi-abgasreinigung-schaltet-sich-nach-22-minuten-ab_id_5799185.html), in denen vermutlich bereits nicht genehmigte und zur Nichteinhaltung von Schadstoffgrenzwerten führende Software verbaut wurde. 1. Für welche Fahrzeugmodelle sind seit dem 22. September 2015 beim Kraftfahrt -Bundesamt Typgenehmigungen beantragt worden? Davon ausgehend, dass sich die Fragestellung auf die Erteilung und Erweiterung von Emissionstypgenehmigungen für M1-Fahrzeuge bezieht, sind vom 1. September 2015 bis zum 18. August 2016 insgesamt 797 Anträge auf Erteilung oder Erweiterung von Typgenehmigungen hinsichtlich der Emissionen eingegangen. Bezüglich der Aufstellung der Fahrzeugmodelle (Handelsbezeichnungen) wird auf die nachfolgende Liste verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9645 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hersteller Modell (Handelsbezeichnung) Alpina B7 Biturbo Daimler alle PKW Daimler Nutz Sprinter, Vito, Viano, V-Klasse Lada 4x4 Mazda Mazda 2, CX-3 Mercedes-AMG alle Mitsubishi ASX, Pajero/Montero, Outlander, Opel Adam, Corsa, Astra, Insignia, Zafira, Cascada Porsche alle Seat Alhambra Volkwagen alle 2. Für welche der beantragten Typgenehmigungen sind diese erteilt worden? Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bisher für 731 der 797 seit dem 1. September 2015 beantragten Typgenehmigungen diese erteilt. 3. Bei welchen dieser Modelle, für die Typgenehmigungen beantragt wurden, hat es Beanstandungen wegen zu hoher Stickoxid- und/oder CO2-Emissionen gegeben, und wie war/ist für diese Fälle der weitere Verlauf des Genehmigungsprozesses bzw. der aktuelle Stand? Im Typgenehmigungsverfahren erfolgt eine eingehende Prüfung der Dokumentation zu den Emissionsstrategien der Hersteller (z. B. Motorschutzmaßnahmen). Auch werden zur Bewertung der Emissionsstrategien teilweise weitere Messungen an Fahrzeugen durchgeführt. Die Erteilung der Typgenehmigung hängt davon ab, dass die Prüfung eine Gesetzeskonformität der Fahrzeuge ergibt. 4. In welchen in Deutschland zugelassenen Automodellen (insbesondere 3,0-Liter -Diesel-Modelle von Audi) findet nach Kenntnis der Bundesregierung und mit Bezug auf die neueren Erkenntnisse zu Softwaremanipulationen (www. focus.de/finanzen/boerse/vw-skandal-im-news-ticker-schummel-softwarebei -audi-abgasreinigung-schaltet-sich-nach-22-minuten-ab_id_5799185.html) solche manipulierte Software Anwendung, und wie viele Fahrzeuge dieser Typen sind aktuell in Deutschland angemeldet? Der im verlinkten Artikel genannte Sachverhalt bezieht sich auf die US-Versionen der genannten Fahrzeuge, die sich hinsichtlich ihrer Emissionen und Emissionskontrollstrategien von den europäischen unterscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9645 5. Hat das Kraftfahrt-Bundesamt die betreffenden Modelle auf ihren Schadstoffausstoß hin geprüft, und falls nein, warum nicht? 6. Wenn ja, wann wurden die Prüfungen vorgenommen, und was waren die Ergebnisse dieser Überprüfungen, und welche Verstöße wurden festgestellt? 7. Seit wann sind der Bundesregierung die Ergebnisse bekannt, und wann wurden bzw. werden sie veröffentlicht? 8. Wenn nein, plant die Bundesregierung eine solche Überprüfung, und bis wann werden Ergebnisse vorliegen? 9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, sollten sich die Vermutungen bestätigen, dass die betreffenden Modelle Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten? Die Fragen 5 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragten Überprüfung von Fahrzeugen auch 3,0l Diesel Motoren von Audi getestet. Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen an VW Touareg 3.0L, Audi A6 und Porsche Macan S sind im Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“ veröffentlicht. 10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) „Abgasverhalten von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen“ (http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2016/1669/pdf/ F105_barriererefrei.pdf), wonach die CO2-Emissionen bei Nachmessungen auf dem Rollenprüfstand bei verschiedenen Fahrzeugtypen nicht eingehalten werden (siehe auch Handelsblatt, 5. August 2016, „Der nächste Autoskandal “), und wie bewertet sie diesen? Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führte im Rahmen des zitierten Projektes an insgesamt 17 Fahrzeugtypen mit Euro 4 und Euro 5 Abgasstufe im Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. März 2011 Messungen durch. Die untersuchten Fahrzeuge entsprachen den Anforderungen der geltenden Vorschriften der EG-Abgastypgenehmigungsverordnung . In diesen Vorschriften ist eine Überprüfung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen derzeit nicht geregelt. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Rahmen des derzeit laufenden Mitentscheidungsverfahrens zur Änderung der Euro 5/6- Verordnung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge dafür eingesetzt, diese Rechtsgrundlage zu schaffen. Weiterhin hat die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Vorhabens auch Handlungsbedarf zur Überarbeitung der messtechnischen Vorschriften abgeleitet und dies im Rahmen des WLTP-Prozesses mit unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333