Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9646 18. Wahlperiode 16.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9497 – Salafistische Propaganda gegenüber Flüchtlingen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Teils über materielle Unterstützung, teils über ideelle bzw. ideologische Beeinflussung versuchen salafistische Organisationen, Flüchtlinge für sich anzuwerben . Dabei zielen sie auch auf unbegleitete jugendliche Flüchtlinge. Die Fragesteller gehen davon aus, dass solche Anwerbeversuche nur zu einem sehr kleinen Teil erfolgreich verlaufen, nicht zuletzt, weil viele der Flüchtlinge auch vor dem Terror dschihadistischer Organisationen in ihren Herkunftsländern geflohen sind. Konkrete Angaben zum Umfang und zum Erfolg solcher Anwerbeversuche bzw. Kontaktaufnahmen konnte die Bundesregierung zwar in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/6468 nicht machen. Angesichts der Bedeutung , die der Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat und ähnliche Terrororganisationen hat, gehen die Fragesteller allerdings davon aus, dass die Erfassung solcher Anwerbeversuche bzw. Kontaktaufnahmen mittlerweile besser organisiert ist und die relevanten Akteure auch auf Bundesebene unbeschadet der jeweiligen föderalen Zuständigkeit einen Überblick über entsprechende Aktivitäten der salafistischen Szene haben. Zu diesen Akteuren zählen die Fragesteller unter anderem die Bundessicherheitsbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Bundeszentrale für politische Bildung usw. Neben einer besseren Erfassung solcher Tätigkeiten ist aus Sicht der Fragesteller unbedingt eine verbesserte Präventionsarbeit nötig. Dazu gehört auch salafistischer und dschihadistischer Propaganda die Rahmenbedingungen zu erschweren , etwa durch pädagogische Betreuung, verstärkten Einsatz von Sozialarbeitern , erleichterte Asylverfahren und verbesserten Integrationsangeboten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Etwa 70 Prozent der in Deutschland eintreffenden Flüchtlinge sind Muslime. Islamisten beziehungsweise islamistische Organisationen versuchen, unter diesen Neuankömmlingen zu missionieren und Anhänger zu rekrutieren. Dabei bietet sich eine Kontaktaufnahme unter dem Deckmantel humanitärer Hilfsangebote an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9646 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine zentrale Koordinierung durch namhafte salafistische Organisationen konnte dabei bislang nicht festgestellt werden. Auf Facebook ist jedoch der Aufruf eines bekannten deutschen salafistischen Predigers erfolgt, „Teams zu bilden“, „Flüchtlingsunterkünfte ausfindig“ zu machen und diese schließlich zu besuchen. Der Prediger betonte, es gehe dabei nicht um die Befriedigung materieller Bedürfnisse, sondern um das „Gebet und Ähnliches “. In mehreren Fällen traten Salafisten in Kontakt mit Flüchtlingen, indem sie Gegenstände zur Religionsausübung (z. B. Gebetsteppiche) verteilten und Einladungen in einschlägig bekannte salafistische Moscheen aussprachen. In sozialen Netzwerken äußerten Einzelpersonen aus dem salafistischen Umfeld ihre Betroffenheit . Hier fanden sich Aufrufe zur Solidarität mit den Flüchtlingen und zu deren Unterstützung. Teilweise erfolgte auch die Aufforderung, man solle darauf achten, dass der Einfluss der Nichtmuslime nicht überhandnehme: „Diese Kinder brauchen uns Muslime als Betreuer, sonst werden sie bei Nichtmuslimen landen.“ Perspektivisch ist von einer Zunahme dieser Aktivitäten auszugehen. Die Kontaktaufnahmen von Salafisten beziehungsweise Islamisten zu Flüchtlingen werden den Verfassungsschutz auch in Zukunft beschäftigen. Dabei ist zu klären, inwieweit islamistische Organisationen oder Personen sich bei ihren Aktivitäten auf humanitäre Hilfe beschränken oder diese zur Verbreitung islamistischer Ideologie nutzen. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf sogenannte unbegleitete Jugendliche unter den Flüchtlingen gelegt werden, da diese aufgrund ihrer Situation besonders anfällig für Versprechen von Islamisten sein dürften (Verfassungsschutzbericht 2015, Seite 174 f.). 1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der salafistischen Propaganda gegenüber Flüchtlingen in Deutschland sowie ihrer Bekämpfung und Beobachtung zu? 2. Welche Bedeutung misst die salafistische Szene nach Kenntnis der Bundesregierung der Propaganda unter Flüchtlingen zu, und wie stellt sie diese unter ihren eigenen Anhängern dar? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wie haben sich Versuche, unter Flüchtlingen salafistische Propaganda zu treiben, seit Beantwortung der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/6468) im Oktober 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung allgemein entwickelt? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete Maßnahmen der salafistischen Szene zur Beeinflussung von Flüchtlingen? Welche diesbezüglichen Aufrufe salafistischer Prediger und Verbände mit welchem Inhalt und welcher Verbreitung sind der Bundesregierung dabei bekannt? Die Fragen 3 und 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6468 wurden zahlreiche unmittelbare Kontaktaufnahmeversuche der islamistischen Szene gegenüber Migranten festgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9646 Exemplarisch für die festgestellten Aufrufe werden folgende Fälle aufgeführt: Der salafistische Prediger Sven Lau veröffentlichte im September 2015 auf seinem Facebook-Profil ein Video, in dem er die negative Berichterstattung über Hilfe durch Salafisten kritisiert. Im weiteren Verlauf ruft er dazu auf, den Migranten zu helfen und sie zu unterstützen. Die salafistische Hilfsorganisation „Ansaar International e. V.“ rief ebenfalls im September 2015 dazu auf, neben den Flüchtlingen in Deutschland auch weiterhin die Betroffenen in Syrien zu unterstützen. Es sei Pflicht der Muslime, den „Geschwistern “ zu helfen. Ansaar bezieht sich dabei jedoch ausschließlich auf „Brüder und Schwestern“, schließt also Nichtmuslime von Hilfsleistungen aus. Der Verein „Afrikabrunnen e. V.“ erklärte im Herbst 2015 auf seinem Facebook- Profil, dass fortan vermehrt Geldspenden zu leisten sind, da diese effizienter für Flüchtlinge eingesetzt werden können als die bisher erhaltenen Sachspenden. Auf dem Facebook-Profil „Siegel der Propheten“ wurde im Herbst 2015 ein Video geteilt, in dem Muslime Migranten in einer Asylunterkunft in Wuppertal Spenden zukommen lassen. Im Video wird dazu aufgerufen, dies nachzuahmen. Im Oktober 2015 wurde ein Flyer mit Bildern bekannter salafistischer Prediger mit einem Aufruf zur Flüchtlingshilfe über Facebook verbreitet. Mitte Oktober 2015 warb „Siegel der Propheten“ mit einem Flyer darum, Flüchtlingen zu helfen, ihnen Korane zu schenken und sie zu unterstützen. Der Beitrag wurde u. a. durch Pierre Vogel und Sven Lau geteilt. Ende Oktober 2015 wurde auf der Facebookseite „Siegel der Propheten“ ein Flyer „Flüchtlingshilfe – schnell & effektiv“ veröffentlicht und mit einem Aufruf zur weiteren Unterstützung der Flüchtlinge in Bremen kommentiert. 5. Wie häufig und in welcher Form kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu konkreten Anwerbeversuchen bzw. Beeinflussungsversuchen gegenüber Flüchtlingen? a) Inwiefern finden solche Anwerbe- oder Beeinflussungsversuche vor oder in Flüchtlingsunterkünften statt? b) Welche regionalen Schwerpunkte und bevorzugte Lokalitäten bzw. Einrichtungen sind dabei festzustellen, sind ggf. bestimmte Flüchtlingsunterkünfte besonders betroffen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen über 340 Hinweise vor, die Angaben zu unmittelbaren Kontaktaufnahmeversuchen von Islamisten zu Migranten umfassen. Mehr als die Hälfte der bekannt gewordenen Kontaktaufnahmeversuche von Islamisten zu Migranten ereigneten sich an oder im Umfeld von Migrantenunterkünften. Von regionalen Schwerpunkten kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden, da die Kontakte zumeist aufgrund der zufälligen räumlichen Nähe von Flüchtlingsunterkünften und arabischsprachigen Angeboten, die salafistisch geprägt sind, zustande kommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9646 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welcher strategischen Ansätze bedient sich die salafistische Propaganda gegenüber Flüchtlingen? Inwiefern stehen dabei bestimmte Herkunftsländer im Vordergrund (ggf. bitte angeben, welche)? Welche Themen werden angesprochen, inwiefern wird auf die konkrete Situation und Erfahrung von Flüchtlingen eingegangen? Welche Rolle spielen theologisch-ideologische und (tages-)politische Themen sowie konkrete materielle Unterstützung? Wie schätzt die Bundesregierung den jeweiligen Effekt dieser Methoden ein? Hinsichtlich der Frage nach strategischen Ansätzen salafistischer Propaganda gegenüber Flüchtlingen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, inwiefern dabei bestimmte Herkunftsländer im Vordergrund stehen. Die Verteilung von materiellen Spenden (Geld, Lebensmittel, aber auch religiöse Gegenstände wie z. B. Gebetsteppiche) kann als ein erster Gesprächseinstieg dienen . Über die jeweilige Strategie der darauf aufbauenden Gesprächsführung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich des Erfolgs der Kontaktaufnahmen von Islamisten zu Flüchtlingen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 7. Welche Rolle spielen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung soziale Netzwerke (bitte benennen) bei der Verbreitung salafistischer Propaganda und der Anwerbung oder Beeinflussung von Flüchtlingen? Salafisten und Jihadisten nutzen soziale Netzwerke in hohem Maße zur Verbreitung ihrer Propaganda. Es liegen keine Hinweise auf Propaganda im deutschsprachigen Bereich vor, die explizit darauf gerichtet ist, Flüchtlinge zu radikalisieren. 8. Inwiefern stoßen Anwerbe- bzw. Beeinflussungsversuche von Salafisten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Resonanz unter Flüchtlingen? Welche Einschätzungen oder Zahlen hat die Bundesregierung hierzu? Für wie hoch hält die Bundesregierung die Zahl von Salafisten unter Flüchtlingen ? Wie viele Flüchtlinge konnten von Salafisten nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich angeworben werden? Der Bundesregierung liegen Hinweise vor, wonach Migranten regelmäßig in salafistischen Moscheen festgestellt werden. Die zugrunde liegende Motivation der Migranten zum Aufsuchen dieser Moscheen ist jedoch nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass in erster Linie rein praktische Erwägungen für das Aufsuchen einer salafistischen Moschee relevant sind. In einigen Fällen dürfte die räumliche Nähe einer (salafistischen) Moschee zu einer Migrantenunterkunft ausschlaggebend sein. Auch eine geringe Dichte an arabischsprachigen Moscheen sowie ein damit einhergehender Mangel an Alternativen in einer Stadt oder Region , die gute Erreichbarkeit einer Moschee mittels öffentlichen Personennahverkehrs , die dort bestehenden räumlichen Aufnahmekapazitäten, angetroffenen oder vertretenen politischen Ansichten dürften mancherorts in einer Steigerung der Besucherzahlen salafistischer Moscheen münden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9646 Ob und inwiefern salafistische Hilfsangebote und Kontaktaufnahmen bei Migranten dauerhafte Sympathien gegenüber salafistischen Inhalten erzeugen und damit zu einem anhaltenden Anwachsen der Anhängerzahlen der hinter diesen Aktivitäten stehenden Personenzusammenschlüsse führen, kann derzeit allein auf Grundlage der Erkenntnisse nicht belastbar beantwortet werden. Es liegen keine Erkenntnisse über die Zahl salafistischer Migranten oder die Zahl salafistischer Anwerbeerfolge unter Migranten vor. 9. Inwiefern sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) nach Einschätzung der Bundesregierung besonders gefährdet, von Salafisten beeinflusst zu werden? Zielgruppe salafistischer Kontaktaufnahmeversuche zu Migranten sind nicht nur erwachsene Migranten, sondern auch minderjährige Schutzsuchende, die ohne Begleitung ihrer Eltern (und Geschwister) nach Deutschland eingereist sind. Diese Kinder und Jugendliche sind zum einen rein altersbedingt – wie deutsche Kinder und Jugendliche auch – gefährdet, von extremistischen Bewegungen beeinflusst zu werden. Für viele von ihnen erfolgt mit dem Erwachsenwerden eine Neuorientierung. Besonders Jugendliche sind in diesem Rahmen teil- und zeitweise für extremere (Sub-)Kulturen offener als Erwachsene und stellen diese oft nach außen zur Schau, um „wahrgenommen“ zu werden und eine Protesthaltung zu manifestieren. Bei unbegleiteten Jugendlichen mit Fluchthintergrund kommt hinzu, dass sie sich in mehrfacher Hinsicht ohne Stütze fühlen; sie sind getrennt von Eltern und Heimat in einem neuen Land und auf der Suche nach Halt und Zuversicht. Die Ansprache unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung in dem Bewusstsein erfolgen, dass dieser Personenkreis aufgrund des fehlenden familiären Umfelds und geringerer Lebenserfahrung in einer zunächst fremd wirkenden Gesellschaft positiver auf soziale Kontaktund Unterstützungsangebote reagiert als erwachsene Flüchtlinge. An dieser Stelle setzen extremistische Gruppen an und bieten unsicheren Jugendlichen vermeintlichen Halt durch ein zuverlässiges Bezugssystem mit klaren Regeln . Sie bestärken Fremdheitsgefühle gegenüber dem Umfeld und zielen auf Identität durch Abgrenzung. Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich eine besondere Schutzbedürftigkeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 10. Mit welchen Themen nähern sich nach Kenntnis der Bundesregierung Salafisten insbesondere umF an? Welche besonderen Strategien verfolgen sie dabei? Die salafistische Ideologie wird häufig als Jugendphänomen wahrgenommen, da die aktions- und erlebnisorientierte Form der salafistischen Propaganda („Missionierung “, arab. „dawa“) insbesondere für Jugendliche attraktiv erscheint. Die Strategie der Ansprache Jugendlicher durch gemeinschaftliche Aktionen dürfte auch gegenüber unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen angewendet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9646 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Inwiefern sind der Bundesregierung konkrete Anwerbeversuche und ggf. Erfolge von umF durch Salafisten bekannt? Welche Zahlen oder Informationen liegen ihr dafür vor? Inwiefern unterscheidet sich diesbezüglich die Situation von umF, die in Aufnahmeeinrichtungen, Jugendheimen, betreuten Wohngruppen, bei Verwandten oder Pflegeeltern leben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Dispositionen bei Flüchtlingen sowohl hinsichtlich der Biographie als auch der aktuellen Lebenssituation in Deutschland bieten nach Einschätzung der Bundesregierung eine besondere Anfälligkeit für salafistische Propaganda ? Welche Rolle spielen dabei die konkrete Lebenssituation in Deutschland, Dauer und Verlauf des Asylverfahrens, das Angebot von bzw. der Mangel an Integrationsangeboten und weitere „äußere“ Faktoren, und welche Rolle spielen „innere“ Faktoren wie etwa enttäuschte Erwartungen, Traumata, der psychische und physische Zustand usw.? Die Hinwendung einer Vielzahl an Migranten zu islamistischen bzw. salafistischen Inhalten und Zielen (d. h. eine islamistische Radikalisierung) ist aus Sicht der Bundesregierung unwahrscheinlich, da ein Großteil der derzeit und in den vergangenen Monaten nach Deutschland gereisten Migranten aus Krisenländern stammt (darunter Syrien, Irak und Afghanistan), in denen brutale jihadistische Gewaltanwendung und Verfolgung das Alltagsgeschehen bestimmen. Denkbar ist eine Einbindung in islamistische Strukturen vor allem bei Migranten, die bereits in ihren Heimatländern mit islamistischen oder gar jihadistischen Gruppierungen sympathisiert oder diesen angehört haben. Eine entscheidende Rolle dürfte in diesem Zusammenhang die persönliche Lebenssituation und Erwartungshaltung in Deutschland lebender Migranten sowie die Fähigkeit von Extremisten spielen, Erfahrungen, Erlebnisse und biographische Bereiche von Migranten durch Propaganda und andere Aktivitäten in ihrem Sinne zu kanalisieren. Diese Auffassung deckt sich auch mit den Erfahrungen der Beratungsstelle „Radikalisierung “ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die sich an alle Ratsuchenden aus dem sozialen Umfeld von sich radikalisierenden Personen richtet und Kontakte zu einem Netzwerk aus zivilgesellschaftlichen Einrichtungen herstellt, die auf die Arbeit im Bereich Deradikalisierung spezialisiert sind. Seit Juli 2015 nahmen auch die Anfragen mit Bezug zu Flüchtlingen zu. Die jeweiligen Beratungskonstellationen erwiesen sich als äußerst heterogen. Die individuelle Anfälligkeit eines Menschen für salafistische Propaganda ergibt sich unter anderem aus der Disposition der Person, ihrer Lebenserfahrung und wird von verschiedenen Einflüssen insbesondere aus dem sozialen Umfeld mitbestimmt. Die im Kontext der Beratungsarbeit bearbeiteten Radikalisierungsverläufe bei Flüchtlingen gestalten sich als sehr unterschiedlich. Die in der Fragestellung formulierten Aspekte („Innere Faktoren“) können bei Flüchtlingen Ansatzpunkte für salafistische Propaganda bieten und in einer Radikalisierung enden. 13. Inwieweit können Salafisten nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihren Werbebemühungen um Flüchtlinge auf Gleichgesinnte unter den Flüchtlingen zurückgreifen, um Kontakte in Flüchtlingsunterkünfte zu bekommen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9646 14. Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt geworden, in denen innerhalb von Flüchtlingsunterkünften salafistische oder dschihadistische Werbung entdeckt wurde? Der Bundesregierung liegen Einzelhinweise auf die Verteilung von Flyern und Informationsmaterial in Flüchtlingsunterkünften vor. 15. Welche Konzepte gibt es, um salafistischen Anwerbeversuchen – sowohl hinsichtlich erwachsener als auch unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – entgegenzuwirken? Welche weiteren Konzepte werden derzeit von wem entwickelt, und inwiefern werden diese umgesetzt oder von der Bundesregierung gefördert? Die Verfassungsschutzbehörden arbeiten eng mit Polizeibehörden und europäischen Nachrichtendiensten zusammen, um verfassungsschutzrelevante Bestrebungen mit Migrationsbezug rechtzeitig erfassen, bewerten und ggf. unterbinden zu können. Die behördliche Beobachtung wird dabei ergänzt durch eine pro-aktive Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf eine Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen und Betreiber/-innen von Migrantenunterkünften zu Aktivitäten und Gefahren durch extremistische Einzelpersonen oder Gruppierungen zielt. Darüber hinaus bieten die Träger der Kinder- und Jugendhilfe unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen durch das Leistungssystem der Unterbringung , Versorgung und Betreuung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) das insbesondere für diese Personengruppe notwendige stabile Umfeld und die notwendige Begleitung und Unterstützung, damit die Betroffenen Halt und Zuversicht für ihr neues Leben finden und in der Gesellschaft Fuß fassen können. Mit speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Maßnahmen und Leistungen zur Integration und Persönlichkeitsentwicklung durch die Kinder- und Jugendhilfe werden die Einflussmöglichkeiten extremistischer Gruppen vermindert . Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahmen obliegt den Ländern und Kommunen. Im Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" werden aktuell 29 Träger im Themenfeld Radikalisierungsprävention im Hinblick auf islamistische Orientierungen und Handlungen als Modellprojekt mit bis zu 130 000 Euro pro Jahr gefördert. Diese Projekte dienen u. a. auch der Stärkung der Resilienz gegenüber Versuchen der Anwerbung durch islamistische Extremisten. Darüber hinaus werden 28 wichtige nichtstaatliche Organisationen, die in den Bereichen Demokratieförderung sowie Bekämpfung von Extremismus und Menschenfeindlichkeit bundesweit tätig sind, durch das Bundesprogramm bei ihrer Professionalisierung und der Verstetigung ihrer Arbeit unterstützt. Diese Akteure erhalten ihre Förderung, um die Struktur eines bundeszentralen Trägers zu erreichen . Einer dieser Träger ist im Themen- und Strukturfeld „Politische Bildungsarbeit zu religiöser Vielfalt und Radikalisierungsprävention“ tätig und erarbeitet konkrete Bildungskonzepte zum Schutze u. a. vor Anwerbeversuchen durch islamistische Propagandisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9646 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Möglichkeiten gibt es derzeit, Vertretern salafistischer Organisationen bzw. einzelnen Salafisten den Zugang zu Flüchtlingsunterkünften zu verwehren, inwiefern werden solche Möglichkeiten nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt, und inwiefern können sie auch tatsächlich wirksam durchgesetzt werden? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? Die Unterbringung der Flüchtlinge liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung macht daher hierzu keine näheren Angaben. 17. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Mitverantwortlichkeit des Bundes bei der Bekämpfung salafistischer Propaganda gegenüber Flüchtlingen, und mit welchen konkreten Maßnahmen kommt sie dieser ggf. nach? Welche weiteren Maßnahmen sind diesbezüglich in Planung? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 18. Inwiefern ist beim Thema Bekämpfung salafistischer Propaganda gegenüber Flüchtlingen ein Austausch zwischen Kommunen und Ländern untereinander sowie mit dem Bund gewährleistet? a) Über welche Instanzen oder Gremien erfolgt dieser? b) Inwiefern strebt die Bundesregierung an, angesichts der bundesweiten Relevanz salafistischer Bestrebungen den Austausch mit den zuständigen Landesbehörden zu optimieren und selbst einen Überblick über konkrete salafistische Aktivitäten zu erhalten? c) Welche konkreten Maßnahmen hat sie diesbezüglich eingeleitet bzw. sind noch vorgesehen? Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet. Zu sicherheitsrelevanten Entwicklungen mit Migrationsbezug stehen die Sicherheitsbehörden des Bundes sowohl untereinander als auch mit den Sicherheitsbehörden der Länder bilateral und multilateral in engem und kontinuierlichem Austausch . Dieser beinhaltet die Weitergabe von Informationen nach den geltenden Übermittlungsvorschriften und die gemeinsame Abstimmung von Maßnahmen. Hierzu werden u. a. das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin (z. B. in der AG „Deradikalisierung“) und das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) in Potsdam genutzt. 19. Welche Behörden sind auf Bundes- sowie Landesebene vorrangig für die Beobachtung bzw. Bekämpfung salafistischer Propaganda gegenüber Flüchtlingen zuständig, und mit welchen Maßnahmen kommen sie ihrer Aufgabe nach? Inwiefern ist eine Kooperation zwischen diesen Behörden gewährleistet, und welche Mechanismen werden dazu genutzt? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 18 wird verwiesen. 20. Welche Resonanz haben die Aufrufe salafistischer Organisationen bzw. Prediger zur Beeinflussung von Flüchtlingen in der Basis salafistischer Organisationen ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9646 21. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, inwiefern der sogenannte Islamische Staat bzw. ähnliche terroristische Organisationen dazu aufrufen, Flüchtlinge in Deutschland zu beeinflussen oder zu rekrutieren? Welche Resonanz haben solche Aufrufe? Der Bundesregierung sind keine Aufrufe des sogenannten Islamischen Staates (IS) oder anderer islamistisch-terroristischer Organisationen bekannt geworden, in denen zur Beeinflussung oder Rekrutierung von Flüchtlingen in Deutschland aufgerufen wird. 22. Inwiefern bietet salafistische Propaganda gegenüber Flüchtlingen bzw. konkret dazu verwendete Materialien Ansatzpunkte für eine strafrechtliche Verfolgung , und in welchem Umfang werden tatsächlich strafrechtliche Schritte eingeleitet? Einen speziellen Straftatbestand für „salafistische Propaganda“ gibt es nicht. Ob eine „salafistische Propaganda“ überhaupt einen Straftatbestand erfüllt und wenn ja, welchen, hängt von der konkreten Einzelfallgestaltung ab. Für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen immer dann Ansatzpunkte für eine strafrechtliche Verfolgung, wenn die Aktivitäten einen Anfangsverdacht dafür begründen, dass für eine konkrete terroristische Vereinigung im Sinne von §§ 129a, 129b des Strafgesetzbuches (StGB) um Mitglieder oder Unterstützer geworben wird (§ 129a Absatz 5 Satz 2 StGB) oder ein Anfangsverdacht für eine Mitgliedschaft des Werbenden selbst in einer terroristischen Vereinigung besteht (§§ 129a, 129b StGB). Für den Bereich sonstiger Propagandatätigkeiten (wie insbesondere etwa Volksverhetzung oder Verstöße gegen das Vereinsgesetz) sind die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333