Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. September2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9647 18. Wahlperiode 16.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9507 – Völkische Siedlerbewegung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rechtsextreme versuchen seit längerer Zeit, den ländlichen gering besiedelten Raum für sich zu vereinnahmen. Dort sehen sie eine vermeintlich noch „intakte Volksgemeinschaft“ jenseits der großen Städte (vgl. hierzu sowie zu den folgenden Angaben: www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/voelkische_ siedler_web.pdf). Gerade in gering besiedelten, von Verwaltungsstrukturen vernachlässigten Orten, denen es an sozialen und kulturellen Ereignissen mangelt, können dort lebende Rechtsextremisten leichter in einflussreiche Positionen gelangen . In der Zeitschrift der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) „Hier & Jetzt“ hieß es dazu: „Der Individualisierungsgrad und die fremdländische Bevölkerungsdichte sind in Städten höher als in ländlichen Regionen . […] In existenzbedrohenden Krisen werden Familien und sonstige Gemeinschaften gestärkt und das unattraktive Mitteldeutschland wird folgerichtig zum Rückzugsgebiet, die Entvölkerungstendenz umgekehrt.“ (Nr. 19, 2013). Völkische Siedlungsprojekte auf dem Land finden sich nicht nur in den hier als „Mitteldeutschland“ bezeichneten Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt sondern auch in Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen und der Lüneburger Heide in Niedersachsen. Einige westdeutsche Siedlerfamilien , deren Weltanschauung auf das rassistisch-antisemitische Denken der völkischen Bewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurückgeht, leben bereits in der dritten Generation auf abgelegenen Höfen. Völkische Siedlungsnetzwerke zielen auf eine langfristige Beeinflussung der ländlichen und dörflichen Alltagskultur mit dem Ziel der Etablierung einer völkischen Gemeinschaft und dem Aufbau eines autarken nationalen Wirtschaftsnetzwerkes. Hierzu arbeiten völkische Siedlerinnen und Siedler oft in traditionellen Berufen wie der (Bio-) Landwirtschaft, im Kunsthandwerk oder als Hebammen. Insbesondere in Mecklenburg -Vorpommern kam es bereits zur Gründung von Handwerkskooperativen und Zusammenschlüssen von Biobauern mit völkischem Hintergrund. Völkische Siedlersippen befürchten eine „Überfremdung“ durch Zuwanderung, die in der Konsequenz zum „Volkstod“ führen würde. Mit Überlebenstraining und Wehrsportübungen, bei denen bereits Kinder und Jugendliche gedrillt werden , üben einige dieser Siedlerfamilien die Verteidigung der „Volksgemeinschaft “. Der ländliche Raum bietet den völkischen Siedlern die Chance, ihre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9647 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kinder mit weniger Einfluss von außen und durch stärkere soziale Kontrolle durch die „Sippe“ im Sinne ihrer völkischen Weltanschauung zu erziehen. Schon unter den mittlerweile verbotenen neonazistischen Kinder- und Jugendorganisationen „Heimattreue Deutsche Jugend“ und „Wiking Jugend“ waren die Kinder völkischer Sippen stark vertreten. Heute schicken die Sippen ihre Kinder mit rechtsextremen Organisationen wie dem „Sturmvogel“, dem „Freibund“ oder dem „Jugendbund Pommern“ auf Fahrten und in Ferienlager. Ein Teil der völkischen Siedler gehört der rassistischen Sekte „Artgemeinschaft“ des inzwischen verstorbenen Hamburger Neonazis Jürgen Rieger an, die sich für „Arierzucht -Pläne“ stark macht. Andere Siedler insbesondere im Raum Güstrow gehören den völkisch-esoterischen Neo-Artamanen an (www.amadeu-antoniostiftung .de/w/files/pdfs/voelkische_siedler_web.pdf; www.mopo.de/hamburg/ ihr-ziel--herrschaft-ueber-die-doerfer-nazi-siedler-umzingeln-hamburg-2433 2068). Die Bundesregierung erklärte auf eine parlamentarische Anfrage, es bestehe die Gefahr, „dass die sogenannten völkischen Siedler (von denen aber nicht alle als rechtsextremistisch eingestuft werden können) versuchen, durch aktive Mitwirkung in regionalen Ökologieprojekten sowie in Vereinen, Erziehungseinrichtungen , Kirchenstrukturen und anderen Gruppen ihre Akzeptanz zu erhöhen und gleichzeitig ihre teils rassistische Ideologie zu verbreiten“ (Bundestagsdrucksache 17/14635). Dadurch könne es zu einer „negativen Einflussnahme auf örtliche zivilgesellschaftliche und politische Strukturen bis hin zur Erringung von Mandaten bei künftigen Kommunalwahlen kommen.“ V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die völkische Siedlerbewegung ist kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Im Bundesamt für Verfassungsschutz werden daher im Zusammenhang mit der Bearbeitung rechtsextremistischer Personenzusammenschlüsse anfallende Informationen über diese Bewegung – auch auf Grund der Priorisierung auf gewaltorientierte Bestrebungen und Personen – nicht systematisch gesammelt und auswertbar vorgehalten. Zudem obliegt die Beobachtung der lokal konzentrierten Ansiedlungen von Personen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet werden können, auf Grund der Kompetenzverteilung den Ländern. 1. Welche spezifischen Gemeinden im ländlichen Raum sind der Bundesregierung bekannt, die als Siedlungsschwerpunkt von Neonazis und anderen Rechtsextremen zu charakterisieren sind? Schwerpunkte von Rechtsextremisten in ländlichen Regionen liegen vor allem in Ostdeutschland, aber auch in einigen wenigen Regionen der westlichen Länder. Kleinräumig regional kann das Phänomen beobachtet werden, dass es Orte gibt, in denen ein zahlenmäßig erhöhtes rechtsextremistisches Personenpotenzial lebt. Es handelt sich hier überwiegend jedoch nicht um Ansiedlungsschwerpunkte. Ein gezielter und planmäßiger Zuzug von Rechtsextremisten ist in der Regel nicht erkennbar. Lokal konzentrierte Ansiedlungen von Personen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung in der Ortschaft Jamel und dem Landkreis Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9647 2. Inwieweit kann die Bundesregierung eine gezielte Strategie von Rechtsextremen hinter ländlicher Siedlungstätigkeit erkennen? Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse zu einer gezielten Strategie von Rechtsextremisten zu ländlicher Siedlungstätigkeit vor. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über völkische Siedler, die sich im ländlichen Raum zu agrarisch oder handwerklich orientierten Siedlungsstrukturen zusammenschließen? Hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wie viele völkische Siedler bzw. Siedlerfamilien (Sippen) in welchen Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. Es werden keine entsprechenden Statistiken geführt. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Über welche konkreten Strukturen, Siedlungen, Betriebe, Kooperativen, Vereine und Dachverbände sowie welche Medien verfügen völkische Siedler nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern (bitte einzeln aufzählen)? Der Bundesregierung liegen hierzu gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Welche regelmäßigen überregionalen Veranstaltungen, Feiern und Versammlungen , die vornehmlich von völkischen Siedlern besucht werden, sind der Bundesregierung bekannt? Wann, wo und mit welchem Inhalt und Charakter (Musikfestival, Kulturveranstaltung , politischer Austausch, Sommercamp etc.) finden diese statt, welche Gruppierungen oder Personen sind für die Ausrichtung dieser Veranstaltungen verantwortlich, und wie viele völkischen Siedler und andere Rechtsextreme aus welchen Regionen beteiligen sich daran? Hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. Es werden keine entsprechenden Statistiken geführt. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ferienlager, Fahrten etc., an denen vornehmlich Kinder völkischer Siedler teilnehmen? Wer veranstaltete solche Lager oder Fahrten, wann und wo fanden sie statt, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen daran teil, und welche Inhalte wurden vermittelt? Hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9647 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Stuft die Bundesregierung weiterhin – wie auf Bundestagsdrucksache 17/14635 genannt – nicht alle völkischen Siedler als rechtsextremistisch ein? Wenn ja, welche konkreten völkischen Siedlergruppen sieht sie trotz der von diesen verfolgten Weltanschauung aufgrund welcher Kriterien nicht als rechtsextremistisch an? Lebt eine Person oder Gemeinschaft ihre Überzeugungen ohne Anspruch auf eine politisch-gesellschaftliche Umgestaltung aus, wie das in einzelnen völkischen Siedlergruppen der Fall ist, kann sie nicht als verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne von §§ 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gelten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Inwieweit versuchen rechtsextreme Organisationen oder Einzelpersonen nach Kenntnis der Bundesregierung auf nicht-extremistische Siedler einzuwirken , und mit welchem Erfolg? 10. Inwieweit stehen völkische Siedler nach Kenntnis der Bundesregierung in Verbindung mit organisierten rechtsextremen Gruppierungen und Neonazis wie den Parteien NPD, DIE RECHTE und Dritter Weg sowie freie Kameradschaften , und inwieweit gehören die Siedler diesen Parteien oder Strukturen an? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die folgenden Gruppierungen und ihre Beziehungen zur völkischen Siedlerbewegung a) Sturmvogel, b) Freibund, c) Jugendbund Pommern, d) Artgemeinschaft, e) Neo-Artamanen? Zu den genannten Gruppierungen „Sturmvogel“, „Freibund“, „Jungbund Pommern “ und „Neo-Artamanen“ liegen der Bundesregierung aktuell keine hinreichend gewichtigen Erkenntnisse für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ (AG-GGG) mit Sitz in Berlin wurde 1951 gegründet. Sie ist die derzeit größte deutsche neonazistische Vereinigung mit völkischer, rassistischer , antisemitischer sowie antichristlicher Ausprägung. Die Artgemeinschaft versteht sich als eine Glaubensgemeinschaft von nordisch-germanischen Menschen . Das „Artbekenntnis“ postuliert als „höchstes Lebensziel“ die Erhaltung und Förderung „unserer Menschenart“ und als höchsten Sinn unseres Daseins „die reine Weitergabe unseres Erbes“. Die AG-GGG propagiert und fördert den Zusammenschluss in selbständige regionale Gefährtschaften und Freundeskreise mit dem – wie in Punkt 3 des „Sittengesetzes“ formulierten – Ziel „Streben nach Freiheit von fremden Zwang und Unbeugsamkeit im Kampf für ein Leben nach eigener Art und eigenem Gesetz“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9647 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Nachfolgeund Ersatzorganisationen für die vom Bundesministerium des Innern verbotenen Organisationen Wiking-Jugend und Heimattreue Deutsche Jugend sowie deren Aktivitäten und Beziehungen zur völkischen Siedlerbewegung? Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse über Nachfolgeund Ersatzorganisationen für die verbotenen Vereinigungen „Heimattreue Deutsche Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ (HDJ) und „Wiking-Jugend“ (WJ) vor. 13. Inwieweit und mit welchem Erfolg bemühen sich rechtsextreme Organisationen , völkische Siedler und Personen aus dem rechtsextremen Spektrum nach Kenntnis der Bundesregierung um Einfluss auf die Umwelt- bzw. Ökologiebewegung ? Hierzu liegen der Bundesregierung aktuell keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zum Verein Midgard e. V. wird auf den Verfassungsschutzbericht 2015 des Freistaats Bayern verwiesen (siehe S. 139). 14. Inwieweit kann die Bundesregierung, wie auf Bundestagsdrucksache 17/14635 benannt, eine negative Einflussnahme auf örtliche zivilgesellschaftliche und politische Strukturen durch völkische Siedler erkennen, und welche konkreten Beispiele kann sie dafür anführen? 15. Inwieweit ist es völkischen Siedlern nach Kenntnis der Bundesregierung gelungen , „durch aktive Mitwirkung in regionalen Ökologieprojekten sowie in Vereinen, Erziehungseinrichtungen, Kirchenstrukturen und anderen Gruppen ihre Akzeptanz zu erhöhen und gleichzeitig ihre teils rassistische Ideologie zu verbreiten“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14635), und welche konkreten Fälle und Beispiele dafür kann die Bundesregierung anführen? 16. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das friedliche Zusammenleben und die demokratische Grundordnung von völkischen Siedlern ausgehen? Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht die Gefahr, dass es ideologisch gefestigten Rechtextremisten – gegebenenfalls auch unter den völkischen Siedlern – gelingt, durch gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz rechtsextremistische Ideologieelemente in die Mehrheitsgesellschaft zu tragen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von völkischen Siedlern an Wehrsportübungen? 18. Inwieweit sind der Bundesregierung Waffen- und Munitionsfunde bei völkischen Siedlern bekannt (bitte angeben, wann, wo und was gefunden wurde)? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9647 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Immobilien im ländlichen Raum bzw. in kleineren, dörflichen Gemeinden, die zu Veranstaltungszwecken von Rechtsextremen genutzt werden, und welche Immobilie betrifft dies im Einzelnen (bitte nach Objekten und Bundesländern, Nutzern – z. B. NPD, Kameradschaften, völkische Siedler etc. – Nutzung – z. B. Konzerte, Veranstaltungen, Schulungen, Gewerbliches etc. – aufgliedern)? Eine bundesweite statistische Erfassung von Immobilien, die durch Rechtsextremisten genutzt werden, erfolgt gegenwärtig weiterhin nicht (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/4995 vom 22. Mai 2015). Insofern ist auch eine Aufschlüsselung nicht möglich. Im Jahre 2015 konnte davon ausgegangen werden, dass bundesweit rund 250 Objekte für rechtsextremistische Zwecke genutzt werden. Davon befanden sich ca. 60 Immobilien im Eigentum bzw. Besitz von Rechtsextremisten. In allen anderen Fällen erfolgte eine kurzzeitige Nutzung für einen bestimmten Anlass. 20. Welche Möglichkeiten zur Aufklärung betroffener Gemeinden vor den Gefahren durch völkische Siedler und Ratschläge zum Umgang mit solchen Sippen sind der Bundesregierung bekannt? Es gibt mittlerweile zahlreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Angebote zum Themenfeld „Völkische Siedler“ und zu verwandten Themen wie rechtsextremistischen Ökologiekonzepten. Auch aus journalistischer Perspektive wurde der Komplex aufgegriffen. Beispielhaft können folgende Maßnahmen bzw. Angebote genannt werden: Gefördert durch das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) des Bundesministeriums des Innern hat die Amadeu-Antonio-Stiftung 2014 eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Völkische Siedler/innen im ländlichen Raum, Basiswissen und Handlungsstrategien“ erstellt. Sie steht zum kostenfreien Download bereit und kann als Printversion bezogen werden. Die Broschüre liefert verständlich aufbereitete historische, aktuelle und ideologiebezogene Hintergrundinformationen zum Phänomen der völkischen Siedler und gibt Verhaltenstipps zum Umgang damit schwerpunktmäßig für „Einzelpersonen“, „Kitas und Schulen “, „Vereine und Initiativen“ sowie für „(Bio-)Betriebe“. Zudem sind einschlägige Informations- und Beratungsstellen aufgeführt und weiterführende Literaturhinweise enthalten. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zielt im Bereich der Extremismusprävention darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern. Mit Schwerpunkt des örtlichen Bezugs und damit auch als spezielles Instrument für den ländlichen Raum werden derzeit 232 Partnerschaften für Demokratie gefördert . Eine Partnerschaft für Demokratie ist ein geeignetes Instrument zur Steuerung von Entwicklungsprozessen zur Demokratieentwicklung und für die nachhaltige Entwicklung lokaler Bündnisse gegen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Die Arbeit der Partnerschaft beruht auf einer spezifischen Analyse der Problemlagen des Fördergebietes, verfolgt mit konkreten Maßnahmen eine langfristige integrierte Strategie zur Demokratieentwicklung und fördert lokale Vernetzungen und Kommunikationsstrukturen . Die Entwicklung integrierter lokaler Strategien hat sich in der Förderperiode von 2011 bis 2014 im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ als ein Erfolg versprechender Ansatz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9647 zur Stärkung der Zivilgesellschaft vor Ort erwiesen, weshalb das Programm „Demokratie leben!“ diesen weiter ausgebaut hat. Darüber hinaus können sich Betroffene an die sechzehn Landes-Demokratiezentren wenden, welche die Weiterentwicklung von Konzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt auf Landesebene unterstützen und für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten sorgen; diese sind auch für eine Vernetzung der kommunalen Partnerschaften für Demokratie mitverantwortlich. Im Übrigen koordinieren sie die Arbeit der Beratungs- und Präventionsangebote und fungieren als Ansprechpartner für Hilfesuchende. Außerdem werden durch das Bundesprogramm Modellprojekte im Bereich „Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ gefördert. Darüber hinaus wird das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) im Strukturfeld „Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ bei der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger gefördert. In diesem Themenfeld setzt man sich auch mit der Bewegung der völkischen Siedler, soweit geboten, auseinander. Im Online-Dossier „Rechtsextremismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es seit 2015 einen Schwerpunkt „Ökologie“, in dem zwei Interviews mit Experten des Regionalzentrums für demokratische Kultur der Evangelischen Akademie der Nordkirche zu Möglichkeiten des Umgangs mit Völkischen Siedlern erschienen sind. Es handelt sich um eine Audio-Datei und ein Gespräch in Schriftform.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333