Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9677 18. Wahlperiode 21.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9437 – Kosten, Flächenverbrauch und Umweltauswirkungen der geplanten Ostumfahrung Augsburg (B 2) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Region Augsburg ist seit mehreren Jahren die Planung einer großräumigen Ortsumfahrung entlang der Bundesstraße B2 in der Diskussion (Osttangente Augsburg). Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) aus dem März 2016 wurde das vierteilige Gesamtprojekt als 4-streifiger Neu- und Ausbau zwischen der A8 bei Derching und der B17 bei Königsbrunn in den Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Gesamtkosten des Vorhabens sind mit 210,7 Mio. Euro angegeben. Aus dem Projektinformationssystem PRINS ist zu entnehmen, dass die Straße durch Naturschutz-, Naherholungs- und Wasserschutzgebiete entlang des Lech führen würde. Für zwei NATURA 2000-Gebiete kann eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. Die Umweltbetroffenheit wird daher mit der höchsten Stufe („hoch“) bewertet. Der autobahnähnliche Ausbau stößt vor Ort auf breite Ablehnung (www. augsburger-allgemeine.de/friedberg/Die-Region-findet-in-Berlin-Gehoer-id 38485672.html). Neben der Kritik an den Kosten für Natur und Umwelt sowie dem hohen Flächenverbrauch des Neubauvorhabens bestehen Zweifel an der tatsächlichen Entlastungswirkung (http://keine-osttangente.de/). Trotz des Widerstandes vor Ort und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ist das Vorhaben im BVWP weiterhin in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Nur das Teilprojekt 4 (B002-G080-BY-T04-BY) zwischen Kissing und Oberottmarshausen (B 17) ist in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht abgestuft worden. Den Unterlagen ist außerdem zu entnehmen, dass nun auch ein 3-spuriger Ausbau für Teilabschnitte erwogen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9677 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. a) Welche Planungen liegen dem Gesamtprojekt bezüglich der Einstufung in den BVWP zugrunde (bitte geplante Ausbaumerkmale einzeln für die vier Planungsabschnitte wiedergeben)? Der Bayerische Ministerrat hat am 12. März 2013 beschlossen, die Osttangente Augsburg zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 anzumelden. Die Bayerische Straßenbauverwaltung legte folgende Projektunterlagen vor: Gesamtprojekt B 2, Osttangente Augsburg (B002-G080-BY) Teilprojekt 1: B 2, AS Friedberg – B 300 (B002-G080-BY-T01-BY) Ausbau von 2 auf 4 Fahrstreifen plus Seitenstreifen (24KB) bzw. Ausbau von 4 auf 4 Fahrstreifen plus Seitenstreifen (44KB) Teilprojekt 2: B 2, w Friedberg (s B 300) (B002-G080-BY-T02-BY) Ausbau von 2 auf 4 Fahrstreifen plus Seitenstreifen (24KB) bzw. Ausbau von 4 auf 4 Fahrstreifen plus Seitenstreifen (44KB) Teilprojekt 3: B 2, OU Kissing (B002-G080-BY-T03-BY) Neubau von 3 Fahrstreifen ohne Seitenstreifen (03KK) bzw. Neubau von 4 Fahrstreifen plus Seitenstreifen (04KB) Teilprojekt 4: B 2, Kissing – Oberottmarshausen (B002-G080-BY-T04-BY) Neubau von 3 Fahrstreifen ohne Seitenstreifen (03KK) bzw. Neubau von 4 Fahrstreifen plus Seitenstreifen (04KB). b) Welche Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) wurden für die einzelnen Abschnitte berechnet, und welches NKV gilt für das Gesamtprojekt? Das Gesamtprojekt wurde mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 6,1 bewertet. Für die einzelnen Abschnitte wurde kein NKV ermittelt. c) Wurden die Berechnungen der Nutzen-Kosten-Verhältnisse für den nun teilweise 3-spurigen Aus- und Neubau angepasst? Wenn ja, wie und wieso haben sich keine Änderungen des Ergebnisses ergeben? Wenn nein, warum nicht? Das Projekt wurde mit einem durchgängig vierstreifigen Querschnitt bewertet. Jedoch wurde aufgrund von Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung das Bauziel für Teilprojekte dahingehend geändert, dass in den nachfolgenden Planungsstufen auch die Realisierung eines abschnittsweise dreistreifigen Querschnitts grundsätzlich möglich ist. Für diese Festlegung wurde auf eine Nachbewertung verzichtet. 2. Aus welchen Gründen erfolgten nach der Vorlage des Referentenentwurfs Änderungen am Projekt, welche Änderungen sind das, und welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf die Gesamtkosten sowie das NKV des Projekts bzw. der einzelnen Abschnitte? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Wunsch nach einer Änderung der Dringlichkeitseinstufung für das Teilprojekt 4 (B 2, Kissing – Oberottmarshausen (B 17)) geäußert, diesem hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der Einstufung in den WB* entsprochen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9677 3. a) Besteht nach wie vor die Hauptbegründung für das Projekt darin, die B17 vom Übereck-Verkehr zwischen B17 und A8 östlich von Augsburg zu entlasten? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde davon abgewichen, und was sind die neuen Begründungen? Ja. b) Wie unterscheidet sich die Leistungsfähigkeit des 3-spurigen von der des 4-spurigen Ausbaus, und inwiefern wird mit den 3-spurigen Abschnitten die ursprünglich vorgesehene Entlastungwirkung erreicht? Die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen erfolgt nach dem Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS, Ausgabe 2015). Die Leistungsfähigkeit einer Strecke wird dabei maßgeblich von der Steigung, der Kurvigkeit und dem Lkw-Anteil beeinflusst. Die Grenzen der Leistungsfähigkeit für einen einbahnigen Querschnitt werden, je nach örtlichen Bedingungen, bei unterschiedlichen Verkehrsstärken erreicht. Ein vierstreifiger Querschnitt ist grundsätzlich leistungsfähiger als ein dreistreifiger Querschnitt und bringt Vorteile im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs mit sich. Die endgültige Festlegung des Querschnitts erfolgt abschnittsweise aufgrund des Ergebnisses des anstehenden weiteren Planungsprozesses unter Zuhilfenahme detaillierter Verkehrsgutachten und -prognosen. c) Wie soll die erhoffte Entlastung realisiert werden, wenn der Teilabschnitt 4 nicht bzw. erst verzögert realisiert wird? d) Inwiefern ist der ggf. verzögerte Ausbau des 4. Teilabschnittes aus Sicht der Bundesregierung zwingend für das Erreichen des o. g. Zieles erforderlich ? Die Fragen 3c und 3d werden gemeinsam beantwortet. Aufbauend auf die Einstufungen der Abschnitte im BVWP 2030 – auch des Abschnitts Kissing – Oberottmarshausen im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) – kann die Bayerische Straßenbauverwaltung die Projektplanung für die gesamte Osttangente Augsburg aufnehmen und bis zur Baureife führen, sofern die Dringlichkeitseinstufung im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen durch den Deutschen Bundestag bestätigt wird. 4. Wurde eine Alternativenprüfung für das Gesamtprojekt bzw. die jeweiligen Einzelprojekte durchgeführt, und wenn ja, welche Alternativen wurden geprüft , und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Bei Straßenprojekten erfolgte eine vorhabenbezogene Alternativenprüfung vor der Projektanmeldung durch die Länder. Insbesondere bei Umweltkonflikten war darzustellen, ob Alternativplanungen, insbesondere der Ausbau bestehender Strecken statt eines Neubaus, erwogen worden sind, und warum eine solche Lösung ggf. nicht angemeldet wurde. Soweit es sinnvoll war, sollte auch auf Verkehrsträgeralternativen eingegangen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im BVWP nur vernünftige Alternativen (vgl. § 19b UVPG) zu prüfen waren. Die Ergebnisse können den Projektdossiers entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9677 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie hoch ist der Anteil des Ziel- und Quellverkehrs auf der B2 zwischen Mering und Augsburg heute, und wie hoch ist er nach Berechnungen der Verkehrsprognose im Jahr 2030? Laut den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2010 liegen folgende durchschnittliche Verkehrsstärken (DTV) auf den Abschnitten zwischen Mering und Augsburg vor: Mering (AIC 12) – Mering (St 2380): 10 932 Kfz/24h Mering (St 2380) – Mering (St 2052): 16 690 Kfz/24h Mering (St 2052) – Kissing Süd: 17 866 Kfz/24h Kissing Süd – Kissing Nord Kreisverkehr: 18 904 Kfz/24h Kissing Nord Kreisverkehr – Augsburg: 19 699 Kfz/24h. Im Zuge der BVWP 2030-Bewertung wurden auf den betrachteten Neubau- und Ausbauabschnitten Querschnittsbelastungen des DTVw für den Kfz-Verkehr zwischen 13 000 und 40 000 Kfz/24h und für den Lkw-Verkehr zwischen 2 000 und 4 000 Lkw/24h ausgewiesen. 6. a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungstand im Zuge des 3- bzw. des 4-streifigen Neu- und Ausbaus versiegelt bzw. dauerhaft beansprucht (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln)? b) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse inkl. Baufeld benötigt (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln)? c) Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln)? d) Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung sowie öffentliche Flächen)? 7. a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Baufläche inklusive Baufeld (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln und durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)? b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung (bitte nach Planungsabschnitten aufschlüsseln und durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)? c) Mit welchem Betrag sind die Grunderwerbskosten in die Nutzen-Kosten- Analyse zum BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte mit Angabe des Preisstandes)? 8. Wie viel landwirtschaftlich genutzte Fläche steht dabei zur Disposition (bitte in Hektar sowie in Prozent des gesamten Flächenverbrauchs angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9677 9. Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trasse hat die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010 beobachtet, von welchen Kostensteigerungen geht sie für die folgenden Jahre bis 2025 aus, und welchen Anteil haben die Grundstückskosten an den aktuellen gesamten Projektplanungskosten ? Die Fragen 6 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der BVWP ist ein Planungsinstrument, mit dem der Rahmen der anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes abgesteckt wird. So ist es Ziel des BVWP festzustellen, ob für ein erwogenes Projekt grundsätzlich Bedarf besteht. Dafür wurden der voraussichtliche Nutzen und Kosten sowie die Raumwirksamkeit , die städtebaulichen Effekte und die mit dem Projekt verbundenen Umweltauswirkungen abgewogen. Im BVWP werden aber noch keine konkreten Festlegungen zum Projekt selbst getroffen, die jeweiligen Effekte jedoch einschließlich des voraussichtlichen Flächenbedarfs abgeschätzt. Die konkreten Effekte werden Gegenstand anschließender Planungs- und Verwaltungsverfahren sein. Bei der Projekteinstufung wurde die Flächeninanspruchnahme mit 82,2 Hektar abgeschätzt. Die Flächeninanspruchnahme ist aber abhängig vom tatsächlichen Trassenverlauf. Dieser steht noch nicht fest. Die Flächeninanspruchnahme sowie weitere Projektdaten werden in Kürze wieder über das Projektinformationssystem (PRINS) abrufbar sein. Die der Anmeldung zugrunde gelegten bewertungsrelevanten Grunderwerbskosten betragen 23,6 Mio. Euro. Im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Bewertung wurde der Preisstand 2012 angewandt. Die Grunderwerbskosten haben einen Anteil von 11,2 Prozent an den Kosten des Gesamtprojekts. 10. a) Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aktuell für das Gesamtprojekt sowie für die Teilabschnitte jeweils aus? Als Gesamtprojektkosten (Stand: 2013) für eine rund 24,6 Kilometer lange Osttangente Augsburg einschließlich der erforderlichen Ingenieurbauwerke wurden von der Bayerischen Straßenbauverwaltung 210,7 Mio. Euro ermittelt. Hiervon entfallen auf die im Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 eingestuften Abschnitte 133,0 Mio. Euro (AS Friedberg – B 300: 27,7 Mio. Euro; w Friedberg (s B 300): 45,5 Mio. Euro; OU Kissing: 59,8 Mio. Euro) und auf den im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht befindlichen Abschnitt Kissing – Oberottmarshausen 77,7 Mio. Euro. b) Wie berechnet die Bundesregierung die veranschlagten Gesamtkosten für das Neubauvorhaben (bitte nach Kostenkomponenten und Teilabschnitten aufschlüsseln und jeweilige Kostenhöhe angeben)? Die Projektkosten wurden von der Bayerischen Straßenbauverwaltung ermittelt und mit der Maßnahmenanmeldung im Rahmen der BVWP-Aufstellung vorgelegt . Nach einer Plausibilisierungsprüfung der Anmeldung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde das Projekt mithilfe externer Gutachter einer fachlichen und gesamtwirtschaftlichen Maßnahmenbewertung unterzogen. Die Kosten für das Gesamtprojekt betragen 210,7 Mio. Euro und setzen sich aus 196,5 Mio. Euro Neubau- und 14,2 Mio. Euro Erhaltungskosten zusammen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9677 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. In welchem Planungsstadium befinden sich die einzelnen Abschnitte, und für welchen jeweiligen Zeitpunkt sieht die Bundesregierung einen Baubeginn der einzelnen Abschnitte vor? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 ist der vierstreifige Ausbau der B 2 von der AS Derching (A 8) bis zur B 17 im Weiteren Bedarf ausgewiesen. Für den Bereich Kissing ist im Bedarfsplan 2004 der Neubau einer zweistreifigen OU im Vordringlichen Bedarf und der vierstreifige Ausbau im Weiteren Bedarf enthalten. Für den zweistreifigen Neubau hatte die Bayerische Straßenbauverwaltung die Projektplanung bereits begonnen, so dass Vermessung und Verkehrsgutachten sowie im Entwurf die Umweltverträglichkeitsstudie und Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen. Im Rahmen der Projektanmeldung für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans wurden für die Osttangente Augsburg vereinzelt Vorplanungen vorgenommen . 12. a) Welche Auswirkungen hatte die als „hoch“ eingestufte Umweltbetroffenheit der Osttangente Augsburg auf die Dringlichkeitseinstufung des Projektes in den Vordringlichen Bedarf im Rahmen der BVWP-Aufstellung? b) Welche Auswirkungen hat die als „hoch“ eingestufte Umweltbetroffenheit auf den weiteren Planungsprozess? c) Wie wirkt sich eine Trassenführung mit neuer, zusätzlicher Lech-Querung südlich der St. 2380 auf die Umweltbetroffenheit aus? d) Welche weiteren Beurteilungen gibt die Bundesregierung beim Gesamtprojekt bzw. den einzelnen Planungsabschnitten an, und welche Auswirkungen sind damit jeweils verbunden? Die möglichen Beeinträchtigungen der Umwelt sind in den Dossiers ausgewiesen und die monetarisierten Umweltauswirkungen sind bei der Ermittlung der Gesamtkosten durch entsprechende Maßnahmen (Brücken, Brückenspannweite, Schutzeinrichtungen etc.) berücksichtigt worden. Die Dossiers wurden aktualisiert und sind über die Internetplattform des BMVI der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht worden. Die Frage der konkreten Ausgestaltung der Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Bundesnaturschutzgesetz ist im Rahmen der nachfolgenden Planungsstufen systematisch abzuarbeiten. 13. Haben bezüglich des Neu- und Ausbauvorhabens Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Vertretern oder Mandatsträgern aus der Region Augsburg stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Bezüglich dieses Straßenbauvorhabens haben wiederholt Gespräche mit Mandatsträgern und Vertretern der Region stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9677 14. a) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten, die die Umweltauswirkungen des Vorhabens mit Blick auf den Gesamtplan thematisieren? b) Was waren die wesentlichen Inhalte dieser Stellungnahmen? c) Inwiefern wurden die Stellungnahmen bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt? Die Fragen 14a bis 14c werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des BVWP 2030 auf Grundlage der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Plan gingen insgesamt rd. 39 000 Stellungnahmen ein. Das BMVI hat keine quantitative Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen, da es sich nicht um ein Abstimmungsverfahren handelte. Das Verfahren analysierte relevante fachlich-inhaltliche Argumente unabhängig davon , wie oft diese vorgebracht wurden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden , soweit deren grundsätzliche Relevanz gegeben war, themenbezogen nicht aber projektbezogen kategorisiert und ausgewertet. Aufgrund der Vielzahl wurden die Stellungnahmen im Bericht zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung des BMVI zusammenfassend dokumentiert, dieser ist verfügbar unter www.bvwp2030.de. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333