Deutscher Bundestag Drucksache 18/970 18. Wahlperiode 01.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/837 – Vorhaben der Bundesregierung zur NS-Erinnerungspolitik Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Im Koalitionsvertrag spielt die Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen keine besondere Rolle“; zu dieser negativen Einschätzung kommt der Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Dr. Habbo Knoch, in einem Beitrag für die „Jüdische Allgemeine“ vom 23. Januar 2014. Und tatsächlich findet sich zum Thema NS-Vergangenheit sehr wenig im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Konkrete Vorhaben und ein vermeintlicher Nachholbedarf im Bereich der Erinnerungspolitik werden vor allem bei der Erinnerung an SED-Unrecht gesehen, wohingegen im Bereich der NS-Erinnerung alles in Ordnung zu sein scheint. Dies ist aus Sicht der Gedenkstätten und Erinnerungsorte keineswegs der Fall. Zudem gibt eine ganze Reihe von offenen Fragen, z. B. bei der bis heute fehlenden Entschädigung für sowjetische Kriegsgefangene, die zur Zwangsarbeit gezwungen wurden und die bis heute ohne jede Entschädigung geblieben sind. Darüber hinaus plant die Bundesregierung mit dem Gedenktag zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung eine neue erinnerungspolitische Schwerpunktsetzung die, verbunden mit der verstärkten Konzentration auf das Thema SED-Unrecht, die Sorge aufkommen lässt, hier werde „ein geschichtspolitischer Paradigmenwechsel vollzogen.“ (Jüdische Allgemeine, 23. Januar 2014). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Einschätzung von Prof. Dr. Habbo Knoch trifft nicht zu. Der Behauptung, der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bedeute einen „geschichtspolitischen Paradigmenwechsel“, tritt die Bundesregierung entschieden entgegen . Vielmehr stellt der Koalitionsvertrag eindeutig klar, dass die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und den Widerstand gegen das NSRegime auch künftig wach gehalten werden soll und dem „systematischen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 31. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Völkermord an den europäischen Juden sowie an anderen Völkern und Gruppen in der deutschen Erinnerungskultur immer eine außerordentliche Bedeutung zukommen [wird]“. Drucksache 18/970 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Entgegen den Äußerungen von Prof. Dr. Habbo Knoch sieht die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes aus dem Jahre 2008 ausdrücklich vor, dass auch Erinnerungsorte an authentischen Orten zur nationalsozialistischen Herrschaft und zur SED-Diktatur gefördert werden können. 1. Inwieweit hält die Bundesregierung die finanzielle und personelle Situation in den vom Bund geförderten Gedenkstätten zu den NS-Verbrechen für ausreichend , sieht sie hier Lücken, auf die der Bund reagieren muss, und welche Planungen bezüglich der NS-Gedenkstätten hat die Bundesregierung? Die Bundesregierung hält die finanzielle und personelle Ausstattung in den vom Bund mitgeförderten Gedenkstätten zu den NS-Verbrechen grundsätzlich für ausreichend. In den letzten Jahren hat der erfreuliche Anstieg der Besucherzahlen bei einigen Gedenkstätten zu Mehrbedarfen geführt. Die daraus resultierenden Probleme konnten jedoch jeweils in Zusammenarbeit mit den die Einrichtungen tragenden Ländern gelöst werden. Die Bundesregierung ist bestrebt , die Arbeitsmöglichkeiten der Gedenkstätten kontinuierlich zu erhalten und zu verbessern. Die Förderung der Einrichtungen und der Gedenkstättenarbeit nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes soll unverändert fortgeführt werden. 2. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Förderung von Gedenkund Erinnerungsorten zur NS-Herrschaft an reinen Täterorten (z. B. Reichsparteitagsgelände ) im Verhältnis zu den Tatorten dar, hat es hier eine Verlagerung zugunsten der Täterorte gegeben, und wie begründet sich gegebenenfalls eine solche Verlagerung? Eine Verlagerung hat es nicht gegeben, und sie ist auch nicht vorgesehen; nach der Gedenkstättenkonzeption wird eine Förderung von so genannten Täterorten lediglich nicht ausgeschlossen. Auch sie leisten einen bedeutenden Beitrag zu Aufklärung und Dokumentation der nationalsozialistischen Verbrechen. 3. Welche entschädigungspolitischen Fragen für NS-Opfer stehen aus Sicht der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode auf der Tagesordnung? Für die Bundesregierung ist die Wiedergutmachung nach wie vor eine sehr wichtige Aufgabe. Das Bundesministerium der Finanzen und die Jewish Claims Conference verhandeln jährlich über Hilfen für jüdische Holocaustopfer. Dabei werden diese Hilfen immer weiter verbessert und an die sich wandelnden Bedürfnisse der hoch betagten Opfer angepasst. Zuletzt wurden die finanziellen Mittel für häusliche Pflege von ca. 100 000 pflegebedürftigen Holocaustopfern in der ganzen Welt stark ausgeweitet. Im Haushalt 2015 ist eine weitere Erhöhung dieser so genannten institutionellen Förderung um rund 65 Mio. Euro bereits eingeplant. 4. Strebt die Bundesregierung eine Form der Entschädigung bzw. eines finanziellen Ausgleichs für die sowjetischen Kriegsgefangenen an, die Zwangsarbeit leisten mussten und im Rahmen der Zwangsarbeiterentschädigung leer ausgingen, und wie begründet sie ihre Position? Die Bundesregierung strebt keine solche Entschädigung an. Zur Begründung dieser Position wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Entschädigung ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener verwiesen (Bundestagsdrucksache 16/2423). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/970 5. In welcher Form leistet die Bundesregierung Unterstützung für die Ermittlungen der Zentralstelle für NS-Verbrechen in Ludwigsburg zu den Aufsehern im Vernichtungslager Auschwitz? Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg ist eine Einrichtung der Länder, die bei ihren laufenden Ermittlungen auch durch vom Bund finanzierte Einrichtungen wie die Deutsche Dienststelle/WASt (ehemalige Wehrmachtsauskunftsstelle ) unterstützt wird. Die in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen entstandenen Unterlagen werden gemäß der Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle vom 17. April 2000 durch das Bundesarchiv übernommen, das zu diesem Zweck in Ludwigsburg eine Außenstelle eingerichtet hat. Die nicht mehr für Zwecke der Strafverfolgung benötigten Unterlagen der Zentralen Stelle sind bereits an das Bundesarchiv abgegeben worden und als Archivgut nach den Bedingungen des Bundesarchivgesetzes und der genannten Vereinbarung benutzbar . Die Zentrale Stelle kann jederzeit vorrangig vor anderen Benutzern auf dieses Archivgut zurückgreifen, wenn es erneut für Zwecke der Strafverfolgung benötigt wird. Dies betrifft zum Beispiel bereits abgeschlossene ältere Ermittlungsvorgänge zu NS-Verbrechen im Konzentrationslager Auschwitz, die nach Anforderung durch die Zentrale Stelle binnen weniger Stunden vom Bundesarchiv den Ermittlern der Zentralen Stelle vorgelegt werden. 6. Hat es hier Hilfeersuchen seitens der Zentralstelle an Behörden des Bundes gegeben, und sieht die Bundesregierung ihrerseits Möglichkeiten der Unterstützung für diese Ermittlungen? Abgesehen von dem Rückgriff auf die bereits an das Bundesarchiv abgegebenen Unterlagen in der Außenstelle Ludwigsburg des Bundesarchivs wendet sich die Zentrale Stelle im Rahmen ihrer aktuellen Ermittlungen auch an die Dienstelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde, um insbesondere im personenbezogenen Archivgut des Bundesarchivs aus der Zeit des Deutschen Reiches zu recherchieren . Das Bundesarchiv ist bestrebt, diese Anfragen wegen ihrer Eilbedürftigkeit infolge des hohen Alters der Verdächtigten prioritär zu beantworten und den Ermittlern u. a. durch eine besonders intensive und passgenaue Erläuterung der Rechercheinstrumente ideale Benutzungsbedingungen einzuräumen. 7. Welche Planungen hat die Bundesregierung bezüglich des im Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Gedenktages zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung? Bis wann soll ein solcher Gedenktag eingeführt werden, und in welchem Rahmen will die Bundesregierung ein solches Gedenken staatlicherseits begehen? 8. Welche Organisationen und Personen außerhalb der Bundesregierung werden an den Planungen für einen solchen Gedenktag in welcher Form beteiligt , und spielt der Bund der Vertriebenen für diese Planungen eine Rolle? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, die mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung durch einen Gedenktag lebendig zu halten. Die Beratungen der Bundesregierung zu diesem Thema sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 18/970 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Bis wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Thema Ghettorenten vorlegen, und wird es hier zu einer rückwirkenden Zahlung der positiv beschiedenen Anträge ab dem Jahr 1997 kommen? Die Bundesregierung wird in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen , der es ermöglicht, dass alle Renten mit Zeiten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ab einem Rentenbeginn Juli 1997 gezahlt werden, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind. 10. Bis wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bestandsaufnahme und Identifizierung von Forschungsbedarf zum Thema NS-Vergangenheit in Ministerien und Behörden vorlegen? Neben den bereits vorliegenden Untersuchungen zur NS-Vergangenheit von Bundesministerien bereiten derzeit weitere Häuser entsprechende Forschungsvorhaben vor. Dies geschieht in der Verantwortung der jeweiligen Häuser. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bestandsaufnahme wird die Bundesregierung umgehend in die Wege leiten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333