Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums Arbeit und Soziales vom 20. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9720 18. Wahlperiode 22.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9561 – Flexibler Rentenübergang V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als Reaktion auf das Rentenpaket der Großen Koalition wurde vor etwa zwei Jahren eine Koalitionsarbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit Themen rund um den flexiblen Rentenübergang auseinandersetzen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat im vergangenen Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun einen Gesetzentwurf erarbeitet. Nach Auffassung der fragestellenden Fraktion ist dieser nicht ausreichend, die Rentenübergänge entscheidend zu flexibilisieren. Mit dieser Kritik steht sie nicht allein da. Denn auch aus Sicht der Arbeitgeber würden die geplanten Maßnahmen „nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer haben“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hingegen bemängelt die fehlende Korridorlösung für eine Teilrente zwischen 60 und 65 Jahren („Arbeitgeber sehen nur begrenzte Wirkung der Flexi-Rente“ vom 18. August 2016 im Versicherungsjournal). Und nicht zuletzt die Deutsche Rentenversicherung sowie der Bundesverband der Rentenberater e. V. bezweifeln, dass die geplanten Regelungen zum Hinzuverdienst geeignet seien, Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten („Flexi-Rente: DRV äußert erhebliche Zweifel“ vom 22. August 2016 im Versicherungsjournal und „Flexi-Rente zu kompliziert“ vom 29. August 2016 auf procontra-online.de). Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe 1. Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei ihrer im Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ vom 10. November 2015 geforderten Prüfung, ob das Konzept zum Alterssicherungsgeld umsetzbar und finanziell darstellbar ist, und welche Aspekte des Konzepts des Alterssicherungsgeldes wird die Bundesregierung weiterverfolgen? Die Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand “ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten, im Rahmen eines Prüfauftrags zu klären, ob das „Konzept Arbeitssicherungsgeld“ umsetzbar Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und finanziell darstellbar ist. Ergebnisse zu dem Prüfauftrag liegen noch nicht vor. 2. Wird die Bundesregierung die Forderung der Koalitionsarbeitsgruppe nach einem Beenden der verpflichtenden Berentung von Berechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) noch im Rahmen des Flexirentengesetzes aufnehmen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat am 14. September 2016 beschlossen, den Beschluss der Koalitionsarbeitsgruppe zur Einführung eines weiteren Unbilligkeitstatbestandes in der Unbilligkeitsverordnung umzusetzen. Die Änderung wird außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens zum Flexirentengesetz durch Änderungsverordnung erfolgen. Die Änderungsverordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. 3. Welche Schritte plant die Bundesregierung konkret, um „mittelfristig eine einheitliche Renteninformation für alle staatlichen bzw. staatlich geförderten Altersvorsorgeformen“ (Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe) zur Verfügung zu stellen? In dem Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ wird unter anderem ausgeführt, dass mittelfristig eine einheitliche Renteninformation für alle staatlichen bzw. staatlich geförderten Altersvorsorgeformen angestrebt wird. Vollständige, verständliche, verlässliche und vergleichbare Informationen aus allen drei Säulen können dazu beitragen , einen möglichen zusätzlichen Vorsorgebedarf zu erkennen und für die notwendige zusätzliche Altersvorsorge zu sensibilisieren. Für eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation, die diesem Anspruch sachgerecht Rechnung trägt, sind komplexe Vereinbarungen oder gegebenenfalls Neuregelungen über die Art der Auskünfte der einzelnen Säulen erforderlich. Denn für die einzelnen Säulen gelten unterschiedliche Finanzierungsgrundlagen, die sich einerseits aus dem lohnorientieren Umlageverfahren und andererseits aus dem Kapitaldeckungsverfahren ergeben. Dies bedingt besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Informationen, um die notwendige Verständlichkeit, Verlässlichkeit und insbesondere Vergleichbarkeit zwischen den für jede Säule zu treffenden Leistungsprognosen herzustellen. Zur Klärung dieser zahlreichen Sach- und Rechtsfragen steht die Bundesregierung im Kontakt mit Vertretern der drei Säulen. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze 4. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Möglichkeit, eine Teilrente bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen zu können, und wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes , es fehle eine Korridorlösung für eine Teilrente zwischen 60 und 65 Jahren? Bereits heute kann die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Ein möglicher früherer Einstieg in die Teilrente wurde in der Koalitionsarbeitsgruppe Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand erörtert, ohne dass eine Einigung erzielt wurde. Darüber hinaus ist zu beachten, dass für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Bezugs einer Altersrente der Rentenanspruch um 0,3 Prozent gemindert wird. Ein Teilrentenbezug ab Vollendung des 60. Lebensjahres würde daher dazu führen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9720 dass der Rentenanspruch zukünftig um bis zu 25,2 Prozent gemindert würde. Diese dauerhaft hohen Abschläge können aus sozialpolitischer Sicht nicht verantwortet werden. Es ist den Sozialpartnern unbenommen, entsprechende tarifpolitische Lösungen – beispielsweise in Form von Altersteilzeit – vorzusehen. 5. Wie viele Beschäftigte nehmen heute eine Teilrente in Anspruch? Wie viele davon sind Frauen und wie viele Männer? Nach den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung haben am 31. Dezember 2015 4 042 Personen, davon 2 118 Männer und 1 924 Frauen, eine Altersrente als Teilrente in Anspruch genommen. 6. In welchen Fällen könnte es zu – durch die im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehenen Änderungen bei der Hinzuverdienstregelung zur Teilrente – einer Verschlechterung gegenüber dem Status quo kommen (siehe Finanztest 07/2016)? Bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben handelt es sich um eine Formulierungshilfe der Bundesregierung , die als Gesetzentwurf durch die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Mit der Formulierungshilfe werden die Eckpunkte des Abschlussberichts der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ vom 10. November 2015 umgesetzt . Der Gesetzentwurf sieht eine Neuregelung des Teilrenten- und Hinzuverdienstrechts der Alters- und Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Ziel der Neuregelung ist es, das bisherige, gestufte Teilrenten- und Hinzuverdienstrecht durch eine stufenlose Anrechnungsregelung zu ersetzen. Damit kommt es nicht mehr dazu, dass die Rente schon bei geringfügigem Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze unverhältnismäßig stark gekürzt wird. Ob die Hinzuverdienstregelung nach altem oder neuem Recht für den Bezieher von Rentenleistungen günstiger ist, ist von einer Reihe individueller Faktoren abhängig und kann daher nicht abschließend benannt werden. Faktische Verschlechterungen durch das neue Hinzuverdienstrecht werden durch eine Übergangsregelung für Bestandsrenten im Gesetzentwurf ausgeschlossen. 7. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Deutschen Rentenversicherung , wonach die geplanten Regelungen zum Hinzuverdienst kaum geeignet seien, Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten? Die Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen ist von einer Vielzahl von persönlichen , gesellschaftlichen und rechtlichen Faktoren abhängig. Inwieweit die Veränderung der rentenrechtlichen Rahmenbedingung eines neuen Teilrenten- und Hinzuverdienstrechts Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung Älterer hat, soll in fünf Jahren evaluiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente sind bisher versicherungsfrei , weil sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben? Wie hoch wäre die durchschnittliche monatliche Abgabelast, wenn diese Vollrentner künftig rentenversicherungspflichtig würden? Zu welchen Mehreinnahmen für die Rentenkasse würden diese Änderungen führen? Entsprechende statistische Daten liegen nicht vor. 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen Erwerbstätigen in den letzten zehn Jahren entwickelt, die von zeitlichen, nervlichen und körperlichen Belastungen berichten (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)? Anhand der Daten der vom Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB) in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) alle sechs Jahre durchgeführten Erwerbstätigenbefragung können Aussagen zu psychischen, körperlichen und zeitlichen Anforderungen für die Jahre 2006 und 2012 gemacht werden. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über verschiedene psychische (Geschlecht: Tabelle 1, Ost-West: Tabelle 2), körperliche (Geschlecht: Tabelle 3, Ost-West: Tabelle 4) und zeitliche Anforderungen (Geschlecht : Tabelle 5, Ost-West: Tabelle 6). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9720 Tab.1: Psychische Arbeitsanforderungen und Belastungen dadurch nach Geschlecht Psychische Arbeitsanforderung 2012 2006 Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Starker Termin- und Leistungsdruck häufig1 51,6 54,1 48,7 53,5 57,6 48,6 belastet2 65,2 62,1 69,2 52,1 50,2 54,6 Arbeitsdurchführung in allen Einzelheiten vorgeschrieben häufig 26,4 26,7 26,1 24,1 24,0 24,3 belastet 34,4 32,8 36,3 25,4 26,4 24,0 Ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge häufig 49,6 44,9 55,2 52,3 45,8 60,2 belastet 18,3 18,5 18,2 12,9 13,5 12,2 Konfrontation mit neuen Aufgaben häufig 38,6 43,2 33,2 38,3 42,8 32,6 belastet 17,4 15,4 20,6 12,6 12,1 13,2 Verfahren verbessern / Neues ausprobieren häufig 26,4 28,3 24,1 26,8 28,3 25,0 Bei der Arbeit gestört, unterbrochen häufig 44,3 41,6 47,3 47,3 46,4 48,4 belastet 58,2 58,6 57,9 49,7 49,0 50,6 Stückzahl, Leistung oder Zeit vorgegeben häufig 30,4 32,6 27,8 31,7 34,4 28,3 belastet 47,7 45,5 50,8 39,1 37,6 41,2 Nicht Erlerntes/Beherrschtes wird verlangt häufig 7,7 8,5 6,7 9,0 9,5 8,3 belastet 42,3 36,7 50,7 35,4 33,3 38,3 Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen häufig 58,5 56,2 61,1 58,8 57,8 60,2 belastet 29,8 27,7 32,0 23,6 23,5 23,7 Kleine Fehler - große finanzielle Verluste häufig 16,5 21,7 10,5 15,3 20,1 9,4 belastet 41,3 40,1 44,3 47,4 44,6 53,6 Arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit häufig 16,3 16,1 16,5 16,6 17,1 16,1 belastet 74,5 68,7 81,2 59,9 55,9 65,5 Sehr schnell arbeiten häufig 39,0 36,5 41,9 44,5 42,5 47,1 belastet 47,8 45,9 49,8 36,7 37,0 36,3 1 Anteil in % der abhängig Erwerbstätigen, die häufig von diesen Arbeitsanforderungen betroffen sind 2 Anteil in % der abhängig Erwerbstätigen, die sich durch diese Arbeitsanforderungen belastet fühlen Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 und 2006 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tab.2: Psychische Arbeitsanforderungen und Belastungen dadurch nach Ost-/ Westdeutschland Psychische Arbeitsanforderung 2012 2006 Gesamt West Ost Gesamt West Ost Starker Termin- und Leistungsdruck häufig1 51,6 51,0 54,2 53,5 53,2 54,7 belastet2 65,2 64,5 67,6 52,1 52,1 52,2 Arbeitsdurchführung in allen Einzelheiten vorgeschrieben häufig 26,4 25,4 30,3 24,1 23,3 27,3 belastet 34,4 34,3 34,7 25,4 25,4 25,3 Ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge häufig 49,6 48,8 52,9 52,3 51,3 56,0 belastet 18,3 18,3 18,3 12,9 13,2 11,7 Konfrontation mit neuen Aufgaben häufig 38,6 39,5 35,3 38,3 38,9 35,9 belastet 17,4 17,2 18,4 12,6 13,1 10,4 Verfahren verbessern / Neues ausprobieren häufig 26,4 27,4 22,5 26,8 27,8 22,9 Bei der Arbeit gestört, unterbrochen häufig 44,3 45,4 39,9 47,3 48,9 41,1 belastet 58,2 57,1 63,2 49,7 48,7 54,2 Stückzahl, Leistung oder Zeit vorgegeben häufig 30,4 29,7 33,3 31,7 31,0 34,4 belastet 47,7 47,1 49,9 39,1 38,8 40,2 Nicht Erlerntes/Beherrschtes wird verlangt häufig 7,7 7,9 6,8 9,0 9,3 7,8 belastet 42,3 41,7 45,1 35,4 35,2 35,9 Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen häufig 58,5 58,5 58,5 58,8 59,0 58,3 belastet 29,8 29,5 30,9 23,6 24,0 21,9 Kleine Fehler - große finanzielle Verluste häufig 16,5 16,9 15,1 15,3 15,6 14,1 belastet 41,3 41,5 40,8 47,4 46,4 51,9 Arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit häufig 16,3 16,3 16,5 16,6 16,3 17,8 belastet 74,5 73,9 77,0 59,9 60,4 58,0 Sehr schnell arbeiten häufig 39,0 38,4 41,2 44,5 44,1 46,4 belastet 47,8 47,1 50,4 36,7 36,7 36,7 1 Anteil in % der abhängig Erwerbstätigen, die häufig von diesen Arbeitsanforderungen betroffen sind 2 Anteil in % der abhängig Erwerbstätigen, die sich durch diese Arbeitsanforderungen belastet fühlen Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 und 2006 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9720 Tab.3: Physische Arbeitsbedingungen, Umgebungsbedingungen und Belastungen dadurch nach Geschlecht Physische Arbeitsbedingung / Umgebungsbedingung 2012 2006 Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Arbeit im Stehen häufig1 55,4 57,6 52,7 57,0 58,5 55,2 belastet2 28,9 28,2 29,7 22,6 20,8 25,0 Heben, Tragen schwerer Lasten häufig 22,5 23,5 21,3 22,8 25,0 20,1 belastet 55,1 48,9 63,1 44,3 38,1 53,9 Arbeiten mit Händen (gr. Kraft/ hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) häufig 42,2 43,7 40,5 * * * belastet 19,3 18,6 20,1 * * * Arbeit unter Zwangshaltungen häufig 16,5 18,5 14,3 14,6 16,5 12,2 belastet 50,1 46,6 55,4 39,9 39,0 41,3 1 Anteil in % der abhängig Erwerbstätigen, die häufig von diesen Bedingungen betroffen sind 2 Anteil in % der abhängig Erwerbstätigen, die sich durch diese Bedingungen belastet fühlen * nicht gefragt Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 und 2006 Tab. 4: Physische Arbeitsbedingungen, Umgebungsbedingungen und Belastungen dadurch nach Ost-/Westdeutschland Physische Arbeitsbedingung / Umgebungsbedingung 2012 2006 Gesamt West Ost Gesamt West Ost Arbeit im Stehen häufig1 55,4 54,4 59,1 57,0 55,9 61,5 belastet2 28,9 27,9 32,2 22,6 22,0 25,1 Heben, Tragen schwerer Lasten häufig 22,5 21,7 25,9 22,8 22,0 26,2 belastet 55,1 53,7 59,6 44,3 44,5 43,6 Arbeiten mit Händen (gr. Kraft/ hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) häufig 42,2 40,7 48,5 * * * belastet 19,3 19,2 19,3 * * * Arbeit unter Zwangshaltungen häufig 16,5 15,8 19,4 14,6 14,1 16,6 belastet 50,1 49,6 51,6 39,9 39,7 40,5 1 Anteil in % der abhängig Erwerbstätigen, die häufig von diesen Bedingungen betroffen sind 2 Anteil in % der abhängig Erwerbstätigen, die sich durch diese Bedingungen belastet fühlen * nicht gefragt Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 und 2006 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tab.5: Zeitliche Belastungen nach Geschlecht 2012 2006 Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Durchschnittliche tatsächliche Wochenarbeitszeit (ohne Nebentätigkeit) 10-19 Std. 6,8 2,2 12,1 8,0 2,4 15,0 20-34 Std. 16,6 3,9 31,6 16,3 4,2 31,2 35-39 Std. 15,2 15,1 15,3 14,9 15,2 14,5 40-47 Std. 46,8 57,9 33,7 44,2 53,9 32,1 48-59 Std. 11,0 15,5 5,8 11,9 17,2 5,3 60 und mehr Stunden 3,6 5,4 1,6 4,7 7,2 1,7 Gelingen bei der Arbeitszeitplanung , auf familiäre und private Interessen Rücksicht zu nehmen Gelingt häufig 58,5 56,4 60,9 60,9 57,0 65,7 Ausfall von Arbeitspausen (über 15 Minuten) Arbeitspausen fallen häufig aus 26,6 26,3 26,9 * * * Gründe für den Ausfall von Arbeitspausen Weil ich zu viel Arbeit habe 38,1 32,1 45,2 * * * Weil Pausen nicht in den Arbeitsablauf passen 47,2 52,5 40,8 * * * Weil ich selbst keine Pausen machen möchte 14,7 15,4 14,0 * * * Anteile in % der abhängig Erwerbstätigen * nicht gefragt Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 und 2006 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9720 Tab. 6: Zeitliche Belastungen nach Ost-/Westdeutschland 2012 2006 Gesamt West Ost Gesamt West Ost Durchschnittliche tatsächliche Wochenarbeitszeit (ohne Nebentätigkeit) 10-19 Std. 6,8 7,3 4,4 8,0 9,0 4,2 20-34 Std. 16,6 17,4 13,6 16,3 16,4 15,7 35-39 Std. 15,2 15,8 12,7 14,9 15,7 11,4 40-47 Std. 46,8 45,0 53,9 44,2 42,8 49,6 48-59 Std. 11,0 10,8 11,9 11,9 11,4 13,8 60 und mehr Stunden 3,6 3,7 3,5 4,7 4,6 5,3 Gelingen bei der Arbeitszeitplanung , auf familiäre und private Interessen Rücksicht zu nehmen Gelingt häufig 58,5 59,7 53,8 60,9 62,2 55,8 Ausfall von Arbeitspausen (über 15 Minuten) Arbeitspausen fallen häufig aus 26,6 26,7 26,0 * * * Gründe für den Ausfall von Arbeitspausen Weil ich zu viel Arbeit habe 38,1 37,4 40,8 * * * Weil Pausen nicht in den Arbeitsablauf passen 47,2 46,5 49,9 * * * Weil ich selbst keine Pausen machen möchte 14,7 16,1 9,3 * * * Anteile in % der abhängig Erwerbstätigen * nicht gefragt Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 und 2006 10. Wie hat sich der Anteil derjenigen rentennahen Jahrgänge in den letzten 20 Jahren entwickelt, die vor dem Rentenbeginn arbeitslos waren oder in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)? Aus der Statistik der Rentenversicherung sind entsprechende Angaben nicht verfügbar . Auch der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen die erfragten Angaben nicht vor. Näherungsweise kann jedoch aus der Arbeitslosenstatistik die Information ausgewertet werden, wie viele Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit mit Angabe des Grundes „Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ beendeten. Daten hierzu liegen ab dem Jahr 1998 vor, deren zeitliche Vergleichbarkeit aufgrund von Umstellungen im Erhebungsverfahren eingeschränkt ist. Im Jahr 2015 gingen insgesamt rund 401 000 Personen im Alter von 60 Jahren und älter aus Arbeitslosigkeit ab, darunter rund 73 000 Personen aus dem Grund „Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“. Weitere Angaben untergliedert nach Geschlecht und Region können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle: Abgang von 60-Jährigen und älter aus Arbeitslosigkeit durch Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nach Geschlecht, jeweils Jahressumme, Zeitreihe Hinweise: 2005 und 2006 unvollständig wegen fehlender Daten von zugelassenen kommunalen Trägern. Vergleich mit früheren Jahren eingeschränkt wegen Umstellung im Erhebungsverfahren. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abgänge insgesamt dar. Ausscheiden aus dem Erw erbsleben Abgänge insgesamt dar. Ausscheiden aus dem Erw erbsleben Abgänge insgesamt dar. Ausscheiden aus dem Erw erbsleben 1 2 3 4 5 6 1998 237.812 127.960 148.814 76.839 88.998 51.121 1999 282.934 180.220 176.324 106.380 106.610 73.840 2000 305.216 182.568 192.022 107.409 113.194 75.159 2001 284.532 129.815 179.518 72.801 105.014 57.014 2002 252.557 88.781 158.607 47.785 93.950 40.996 2003 245.503 64.770 151.440 34.745 94.063 30.025 2004 140.158 30.266 92.838 18.007 47.320 12.259 2005 165.326 27.578 102.278 16.153 62.864 11.425 2006 150.354 14.227 91.266 7.720 58.993 6.507 2007 122.078 14.262 70.004 6.936 52.074 7.326 2008 92.928 11.690 54.744 6.172 38.184 5.518 2009 166.488 24.669 99.637 13.583 66.850 11.086 2010 260.710 68.741 155.431 34.946 105.279 33.795 2011 312.569 82.430 187.021 42.384 125.548 40.046 2012 317.214 69.850 191.565 40.220 125.649 29.630 2013 352.260 63.133 209.848 39.376 142.412 23.757 2014 387.352 74.066 226.911 49.344 160.441 24.722 2015 400.875 72.555 223.686 42.143 177.189 30.412 1998 181.029 93.673 120.147 62.319 60.882 31.354 1999 203.336 124.622 134.033 81.552 69.303 43.070 2000 212.433 122.207 139.544 79.333 72.889 42.874 2001 200.144 87.968 129.602 54.142 70.542 33.826 2002 173.377 59.067 109.321 33.858 64.056 25.209 2003 165.994 40.810 101.310 23.106 64.684 17.704 2004 92.618 19.033 60.733 11.710 31.885 7.323 2005 115.734 18.767 69.286 10.897 46.264 7.870 2006 108.751 9.834 64.421 5.390 44.235 4.444 2007 91.034 9.281 51.112 4.692 39.922 4.589 2008 68.253 7.858 39.405 4.235 28.848 3.623 2009 119.373 16.313 70.382 9.013 48.991 7.300 2010 184.066 45.163 109.837 23.986 74.229 21.177 2011 220.055 55.376 132.020 29.743 88.035 25.633 2012 220.457 49.053 131.993 28.628 88.464 20.425 2013 239.923 43.312 141.552 27.152 98.371 16.160 2014 260.920 49.907 151.780 33.158 109.140 16.749 2015 271.592 48.709 151.876 28.983 119.716 19.726 1998 56.783 34.287 28.667 14.520 28.116 19.767 1999 79.598 55.598 42.291 24.828 37.307 30.770 2000 92.783 60.361 52.478 28.076 40.305 32.285 2001 84.388 41.847 49.916 18.659 34.472 23.188 2002 79.180 29.714 49.286 13.927 29.894 15.787 2003 79.509 23.960 50.130 11.639 29.379 12.321 2004 47.540 11.233 32.105 6.297 15.435 4.936 2005 49.592 8.811 32.992 5.256 16.600 3.555 2006 41.603 4.393 26.845 2.330 14.758 2.063 2007 31.044 4.981 18.892 2.244 12.152 2.737 2008 24.675 3.832 15.339 1.937 9.336 1.895 2009 47.115 8.356 29.255 4.570 17.859 3.786 2010 76.644 23.578 45.594 10.960 31.050 12.618 2011 92.514 27.054 55.001 12.641 37.513 14.413 2012 96.757 20.797 59.572 11.592 37.185 9.205 2013 112.337 19.821 68.296 12.224 44.041 7.597 2014 126.432 24.159 75.131 16.186 51.301 7.973 2015 129.283 23.846 71.810 13.160 57.473 10.686 O st de ut sc hl an d Insgesamt Männer Frauen Zeitraum D eu ts ch la nd W es td eu ts ch la nd Abgang aus Arbeitslosigkeit von 60-Jährigen und älter Region Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9720 11. Welche Lösungen bietet die Bundesregierung bzw. das geplante Flexirentengesetz , wenn Personen aus gesundheitlichen Gründen bereits vor dem 63. Lebensjahr ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr in vollem Umfang nachgehen können, jedoch die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen? Die gesetzliche Rentenversicherung hat für den angesprochenen Personenkreis die verschiedenen Leistungen zur Teilhabe auf Antrag zu erbringen, sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Formulierungshilfe eines Flexirentengesetzes sieht für diesen Personenkreis darüber hinaus eine Stärkung des Anspruchs auf Leistungen zur Teilhabe vor. Unter anderem sind hier die bisher in § 31 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) als „Sonstige Leistungen“ geregelten Leistungen zur Prävention zu nennen. Sie haben – wie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu sichern oder sogar wiederherzustellen, allerdings bereits im Vorfeld. In Zukunft werden die Leistungen zur Prävention noch wichtiger werden, um dem zu erwartenden Anstieg des Rehabilitationsbedarfs zu begegnen und damit die Erwerbsfähigkeit der Versicherten so frühzeitig wie möglich sichern zu können. Daher werden die verschiedenen zuständigen Rehabilitationsträger verstärkt Präventionsleistungen an ihre Versicherten erbringen. Auch diese Leistung soll zukünftig als Pflichtleistung ausgestaltet werden und damit in der Praxis leichter und zielgerichteter anwendbar sein. Insgesamt ist es wichtig, dass die betroffenen Versicherten der Rentenversicherung – insbesondere die mit einem erhöhten Risiko der Erwerbsminderung – von ihren Ansprüchen Kenntnis haben und einen frühestmöglichen Zugang zu diesen Leistungen erhalten. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) sieht vor, dass die Rehabilitationsträger durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass ein Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt und auf eine Antragstellung der Leistungsberechtigten hingewirkt wird (§ 12 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX – in der Fassung des BTHG-E). Dazu verwenden die Rehabilitationsträger systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel (Instrumente) nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen (§ 13 SGB IX in der Fassung des BTHG-E). Die Träger der Rentenversicherung müssen daher bei ihren Versicherten Interventionsbedarfe rechtzeitig identifizieren und die Betroffenen gezielt ansprechen. Die Nutzung von Screeningverfahren auf Basis der bei der Rentenversicherung vorhandenen Daten ist zum Beispiel ein Instrument, um Versicherte mit entsprechenden Bedarfen zu identifizieren und bei Bedarf auf eine Antragstellung hinzuwirken. Darüber hinaus soll nach der Formulierungshilfe eines Flexirentengesetzes in Modellprojekten erprobt werden, ob es sinnvoll ist, dass die Träger der Rentenversicherung ihren Versicherten ab Vollendung des 45. Lebensjahres eine umfassende berufsbezogene Gesundheitsuntersuchung und darauf aufbauend eine Gefährdungs - und Potenzialanalyse anbieten, um dadurch spätere Leistungen zur Teilhabe bzw. sogar die Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente zu vermeiden („Ü-45-Check“). Insgesamt wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode damit verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Zugang von Personen mit Rehabilitationsbedarf zu den Maßnahmen der Leistungen zur Teilhabe zu erleichtern und die Inanspruchnahme im Rahmen des Grundsatzes „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ zu steigern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erwerbsminderungsrente 12. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auf die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente zu verzichten, wenn der Zugang nur aus medizinischen Gründen erfolgte? Mit den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten soll Ausweichreaktionen aus vorzeitigen Altersrenten, die nur unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch genommen werden können, entgegengewirkt werden. Bei einem Verzicht auf die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten müsste wieder mit einem deutlich verstärkten Zugang von Erwerbsminderungsrenten in höherem Alter gerechnet werden, vielfach in einem Alter, in dem auch eine Altersrente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Aufgabe der Renten wegen Erwerbsminderung ist aber nicht, an die Stelle von vorzeitigen Altersrenten zu treten . Schließlich ist daran zu erinnern, dass der Gesetzgeber im Jahr 2001 zeitgleich mit der Einführung der Abschläge im Gegenzug die Zurechnungszeit auf das Alter 60 ausgeweitet hatte; nach dem vor dem Jahr 2001 geltenden Recht wurde die Zeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr nur zu einem Drittel angerechnet. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2014 ist die Zurechnungszeit auf das 62. Lebensjahr verlängert worden. Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit werden in Fällen der Frühinvalidität die Abschläge kompensiert. 13. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gibt es derzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren )? Die Anzahl der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der geforderten Abgrenzung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Rentenarten, Rentenbestand am 31. Dezember 2015 Bundesgebiet, Geschlecht Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt darunter: wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen voller Erwerbsminderung Deutschland gesamt 1.787.854 101.054 1.673.040 Männer 879.612 57.611 808.928 Frauen 908.242 43.443 864.112 Alte Bundesländer gesamt 1.375.457 75.989 1.288.580 Männer 673.109 42.308 620.065 Frauen 702.348 33.681 668.515 Neue Bundesländer gesamt 412.397 25.065 384.460 Männer 206.503 15.303 188.863 Frauen 205.894 9.762 195.597 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9720 14. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger einer sog. Arbeitsmarktrente gibt es derzeit (bitte nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland differenzieren)? Die Anzahl der arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2015 in der geforderten Abgrenzung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten Rentenzugang 2015 Bundesgebiet, Geschlecht arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten insgesamt Deutschland gesamt 24.151 Männer 11.339 Frauen 12.812 Alte Bundesländer gesamt 19.332 Männer 8.993 Frauen 10.339 Neue Bundesländer gesamt 4.819 Männer 2.346 Frauen 2.473 Hinweis: Diese Daten liegen nicht für den Rentenbestand vor. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 15. Wie viele von diesen könnten durch eine – im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehene – Ausweitung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Träger der Rentenversicherung von der Inanspruchnahme einer vollen Erwerbsminderungsrente bewahrt werden? Die Träger der Rentenversicherung sollen zukünftig an teilweise erwerbsgeminderte Versicherte auch dann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen können, wenn diese dadurch einen anderen Arbeitsplatz erlangen können. Bisher waren diese Leistungen nur möglich, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten. Mit diesem zusätzlichen Instrument soll den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung eine weitere Möglichkeit eröffnet werden, die Arbeitsmarktpotenziale für diese Gruppe besser als bisher zu erschließen. Der Erfolg und die tatsächliche Umsetzung sind letztendlich von der Entwicklung des Arbeitsmarktes abhängig. Nur wenn teilweise erwerbsgeminderte Versicherte auch entsprechende Arbeitsplätze am Arbeitsmarkt finden, müssen sie nicht die volle Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. In welchen Fällen könnte es zu – durch die im Referentenentwurf zum Flexirentengesetz vorgesehenen Änderungen bei der Hinzuverdienstregelung zur Erwerbsminderungsrente – einer Verschlechterung gegenüber dem Status quo kommen (siehe sopoaktuell Nr. 231 vom 27. November 2015)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze 17. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Vorschlag, komplett auf die Zahlung von Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträgen für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu verzichten? Gegen einen kompletten Verzicht auf die angesprochenen Arbeitgeberbeiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze sprechen nach wie vor die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/946 näher ausgeführten arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Gründe. Ohne die genannten beitragsrechtlichen Regelungen bestünde die Gefahr, dass Arbeitgeber bevorzugt versicherungsfreie (ältere) Beschäftigte zu Lasten jüngerer , versicherungspflichtiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen. 18. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Arbeitgeber, die geplanten Maßnahmen hätten eine „nur sehr begrenzte Wirkung auf die Beschäftigung Älterer“ (Versicherungsjournal vom 18. August 2016)? Die Beschäftigung von älteren Menschen ist von einer Vielzahl von persönlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Faktoren abhängig. Welche Auswirkungen die geplanten Maßnahmen haben werden, bleibt abzuwarten. Inwieweit die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze Auswirkungen auf die Beschäftigung Älterer hat, soll evaluiert werden. 19. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den sog. Flexi-Bonus-Vorschlag , die Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber an die Beschäftigten auszuzahlen, um somit mutmaßlich rund 400 000 Ältere in Beschäftigung zu bringen? Grundsätzlich sind Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialversicherung und nicht an die Beschäftigten zu zahlen. Zudem sieht die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Flexirentengesetzes die Möglichkeit vor, bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit und bei Zahlung des Arbeitnehmerbeitrags den Gesamtbeiträgen rentensteigernde Wirkung beizumessen. Dies setzt den Arbeitgeberbeitrag voraus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 20. a) Wie viele Personen gehen auch heute schon einer bezahlten Tätigkeit nach Überschreiten der Regelaltersgrenze nach? Angaben zur Beschäftigung oberhalb der Regelaltersgrenze liegen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vor und umfassen sozialversicherungspflichtig sowie geringfügig Beschäftigte. Nicht enthalten sind Informationen zu anderen Erwerbstätigengruppen , z. B. Selbstständige. Ende Dezember 2015 waren nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit rund 197 000 sozialversicherungspflichtige und rund 888 000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte registriert , die die Regelaltersgrenze überschritten hatten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9720 b) Wie viele davon sind selbständig? Angaben zu Selbstständigen untergliedert nach Alter liegen aus der Haushaltsbefragung Mikrozensus beim Statistischen Bundesamt vor. Nach den Auswertungen des Mikrozensus 2015 gab es 391 000 Selbstständige im Alter von 65 Jahren und älter. Hierbei ist zu beachten, dass diese Zahl nicht direkt mit den Antworten zu den anderen Teilfragen vergleichbar ist, da sie einer anderen Datenquelle entstammt . c) Wie viele davon arbeiten bei ihrem vorherigen Arbeitgeber? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. d) Wie viele sind davon Frauen und wie viele Männer? Unter den rund 197 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze überschritten hatten, waren rund 131 000 Männer und rund 66 000 Frauen. Unter den 888 000 ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze überschritten hatten, waren etwa 475 000 Männer und rund 413 000 Frauen. e) Welchen Bildungsabschluss weisen diese Personen auf? Unter den rund 197 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze überschritten hatten, waren etwa 12 000 Personen ohne Berufsabschluss , rund 108 000 Personen mit anerkanntem Berufsabschluss und etwa 31 000 Personen mit akademischen Berufsabschluss. Zu etwa 46 000 Personen lagen keine Angaben zum Berufsabschluss vor. Unter den rund 888 000 ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze überschritten hatten, waren etwa 67 000 Personen ohne Berufsabschluss , rund 439 000 Personen mit anerkanntem Berufsabschluss und etwa 39 000 Personen mit akademischen Berufsabschluss. Zu rund 344 000 Personen lagen keine Angaben zum Berufsabschluss vor. 21. Warum hat sich die Bundesregierung im vorliegenden Referentenentwurf dafür entschieden, der Beitragsleistung der Arbeitgeber zur Rentenkasse für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur dann entsprechende Leistungen gegenüber zu stellen, wenn auch Beschäftigte Rentenbeiträge entrichten? Der derzeitige Arbeitgeberbeitrag dient dazu, Wettbewerbsverzerrungen zugunsten beschäftigter Vollrentner zu verhindern. Mit der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Flexirentengesetzes soll zusätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit und bei Zahlung des Arbeitnehmerbeitrags den Gesamtbeiträgen rentensteigernde Wirkung beizumessen. Dass für die „Aktivierung“ des ohnehin zu zahlenden Arbeitgeberanteils auch eine Eigenleistung in Form der Zahlung des Arbeitnehmerbeitrags erbracht werden soll, ist ebenfalls von der Überlegung getragen, beschäftigte Vollrentnerinnen und -rentner gegenüber jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht zu bevorteilen, indem der hälftige Arbeitgeberbeitrag für sich genommen bereits rentensteigernde Wirkung bekommt. Zwar wäre auch die rentensteigernde Wirkung nur halb so hoch wie bei anderen jüngeren Beschäftigten, gleichwohl erwürben dann beschäftigte Vollrentnerinnen und -rentner Rentenanwartschaften Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ohne eigene Beitragsleistung. Für eine solche Sonderstellung beschäftigter Vollrentnerinnen und -rentner gäbe es aber keine tragfähige Begründung. Der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des hälftigen Beitrags kommt somit nach wie vor eine Funktion zu, die isoliert betrachtet keine Veranlassung bietet, diesem verringerten Beitrag auch rentensteigernde Wirkung zuzumessen. 22. Wie kommt die Bundesregierung im vorliegenden Referentenentwurf zu der Auffassung, eine komplette Streichung der Arbeitslosenbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze würde keine Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehen und würde solchen Arbeitgebern keinen Kostenvorteil verschaffen, die gezielt Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. bei Bezug einer Altersvollrente ohne Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung anstellen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/946)? Durch die Entlastung der Arbeitgeber infolge des Wegfalls des Beitrags zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geleistet werden. Die Regelung ist nach Auffassung der Bundesregierung mit Blick auf die Befristung auf fünf Jahre und die vorgesehene Evaluierung vertretbar. 23. Von wie vielen Personen geht die Bundesregierung aus, die von der im Flexirentengesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Rentenbeiträge zu entrichten, wenn sie von Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 66 bzw. 41 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018 ausgehen? 24. Von wie vielen Personen geht die Bundesregierung aus, die von der im Flexirentengesetz vorgesehenen Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze eigene Rentenbeiträge zu entrichten, in den Jahren 2017 und 2018 keinen Gebrauch machen werden? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Wie viele Personen von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, kann a priori nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Im Wege einer vorsichtigen Schätzung geht die Bundesregierung davon aus, dass von den rund 1 Million abhängig beschäftigten Rentnerinnen und Rentnern oberhalb der Regelaltersgrenze etwa 45 Prozent von der Opt-In-Regelung Gebrauch machen und auf die Versicherungsfreiheit verzichten und etwa 55 Prozent versicherungsfrei bleiben. 25. Von wie vielen zusätzlichen Personen geht die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 aus, die aufgrund der neu zu schaffenden Möglichkeiten im Rahmen des Flexirentengesetzes auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze entgeltlich arbeiten, wenn die Bundesregierung von Mindereinnahmen bei der Arbeitslosenversicherung in Höhe von 89 (2017) bzw. 66 Mio. Euro (2018) ausgeht? Die befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze führt mittelfristig zu Beitragsmindereinnahmen von rund 80 Millionen Euro je Jahr im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Diese Schätzung beruht auf aktuellen Zahlen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oberhalb der Regelaltersgrenze, wie sie auch der Antwort zu Frage 20 zu entnehmen sind. In der mittleren Frist fallen die Mindereinnahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9720 aufgrund verschiedener Einflüsse wie bspw. erwarteter Lohnsteigerungen entsprechend der Projektion der Bundesregierung etwas höher aus. Konkrete Schätzungen zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oberhalb der Regelaltersgrenze in den Jahren 2017 und 2018 liegen daher nicht isoliert vor. 26. Wie häufig wurde die im Rahmen des sog. Rentenpakets beschlossene Möglichkeit , sich gemeinsam auf eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu verständigen, bisher genutzt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 27. Wie wird die Bundesregierung die rechtlichen Unsicherheiten dieser Regelung angehen (siehe Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 12. März 2015 „Flexi-Rente wird kaum genutzt“), und inwiefern wird diese Problematik im anstehenden Flexirentengesetz thematisiert? Eine Änderung des § 41 Satz 3 SGB VI ist von der Bundesregierung nicht geplant. Die Regelung ist nicht Gegenstand des Entwurfs eines Flexirentengesetzes. 28. Inwiefern ist die neu geschaffene Regelung, die auch mehrfach aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge grundsätzlich zulässt, mit der Befristungsrichtlinie 1999/70/EG vereinbar? Die Regelung steht mit der Richtlinie 1999/70/EG im Einklang. Sie greift das Anliegen auf, den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses auf einen Zeitpunkt nach Erreichen der Regelaltersgrenze einvernehmlich hinauszuschieben. Damit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber beispielsweise reagieren, wenn eine Nachbesetzung der entsprechenden Stelle nicht nahtlos erfolgen kann. Auch können Arbeitnehmer laufende Projekte mit ihrer Sachkunde erfolgreich zum Abschluss bringen oder neu eingestellte, jüngere Kollegen in ihre Tätigkeit einarbeiten . Zahlung von Ausgleichsbeträgen 29. Wie häufig wird bereits heute von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ausgleichsbeträge nach Vollendung des 55. Lebensjahres an die Rentenkasse zu entrichten? 30. Wie hoch sind diese durchschnittlichen Ausgleichsbeträge, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Zahlung dieser Beiträge künftig auch monatlich zuzulassen? Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. Bei den Ausgleichsbeiträgen nach § 187a SGB VI handelt es sich – wie auch bei anderen Sonderzahlungsmöglichkeiten (u. a. §§ 187 und 187b SGB VI) – nicht um Beiträge im klassischen Sinne, die monatlich gezahlt werden. Ziel der Beiträge ist der Ausgleich einer Rentenminderung, die durch eine beabsichtigte vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente voraussichtlich entsteht. Planen Versicherte die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente, können sie dies gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären und auf Antrag wird ihnen die für den Ausgleich der Rentenminderung erforderliche Beitragshöhe mitgeteilt. Hierbei handelt es sich in der Regel um sehr hohe Summen. Um eine zeitliche Streckung zu ermöglichen, soll die bestehende Regelung flexibilisiert werden. Künftig soll die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen bereits ab einem Alter von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9720 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 50 Jahren ermöglicht werden. Versicherte können dabei zweimal im Jahr Ausgleichsbeiträge leisten. Eine monatliche Zahlungsmöglichkeit wird nicht für erforderlich gehalten, gerade auch im Hinblick auf die Verwaltungspraktikabilität. Plant zum Beispiel ein Versicherter mit 63 Jahren eine abschlagsbehaftete Rente zu beanspruchen, so kann er zukünftig Beiträge über einen Zeitraum von 13 Jahren zahlen, mithin 26 Teil(-Beiträge). Im Jahr 2014 leisteten 967 Versicherte Ausgleichsbeiträge mit einem Volumen von insgesamt rd. 23 Mio. Euro. Dies entspricht rechnerisch einem durchschnittlichen Betrag von rd. 23,8 Tsd. Euro. Entsprechende Daten für 2015 liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333