Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9735 18. Wahlperiode 23.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Sigrid Hupach, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9570 – Abwicklung der Zentralbibliothek Medizin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin – Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften (ZB MED) bietet überregional Fachinformationen für den Bereich Lebenswissenschaften. „In den Ernährungs- und Umweltwissenschaften bestehe in der Bundesrepublik kein in Art und Umfang vergleichbares Angebot“ (Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft zur ZB MED vom 17. März 2016). Sie nimmt damit einen zentralen Platz in der wissenschaftlichen Infrastruktur ein. Das Angebot der ZB MED wird von Forscherinnen und Forschern, Studierenden sowie Praktikerinnen und Praktikern wie bspw. Ärztinnen und Ärzten bundesweit genutzt. Im Juni 2015 wurde eine Evaluation der ZB MED durch den Senat der Leibniz- Gemeinschaft durchgeführt. Im März dieses Jahres teilte die Leibniz-Gemeinschaft mit: „Angesichts der kritischen Gesamtsituation empfiehlt der Senat Bund und Ländern, die gemeinsame Förderung der ZB MED zu beenden“ (Pressemitteilung der Leibniz-Gemeinschaft vom 18. März 2016). Jedoch empfiehlt der Senat, bei Schließung der ZB MED „die Bestände zu erhalten und auch weiterhin öffentlich zugänglich zu halten“. Es haben sich sowohl die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) sowie der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Prof. Jürgen Windeler, für den Erhalt der ZB MED ausgesprochen (vgl. ÄrzteZeitung vom 28. April 2016). Eine Schließung der ZB MED wird aus Sicht des IQWiG-Leiters sowohl die Arbeit seines Instituts als auch die von vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefährden. Die Fraktion DIE LINKE. reichte bereits im Mai 2016 eine Kleine Anfrage zur Debatte um die ZB MED ein (Bundestagsdrucksache 18/8520). Auf diese Kleine Anfrage blieb die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller einige Antworten schuldig, z. T. mit Verweis auf den noch nicht getroffenen Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Am 24. Juni 2016 wurde auf der GWK von Bundes- und Landesregierungen beschlossen, dass bis zum 31. Dezember 2016 die Bund-Länder-Förderung beendet wird. Das bedeutet auch den Austritt aus der Leibniz-Gemeinschaft. Das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9735 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein -Westfalen (MIWF NRW) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wollen sich trotzdem gemeinsam bemühen, den Erhalt der überregionalen Informationsversorgung in den Lebenswissenschaften sicherzustellen. Angesichts der Tatsache, dass bundesweit keine andere Einrichtung in dem Maße über die spezifische Fachliteratur verfügt, die die ZB MED bieten kann, und dem Umstand, dass derzeit weitere medizinische Informationsdienste (z. B. das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information) geschlossen werden, stellt sich die Frage, ob eine Schließung im gesellschaftlichen Interesse liegt. Der Zugang zu medizinischem Wissen in Deutschland erscheint bedroht. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Sicherstellung der Informations- und Literaturversorgung für die Lebenswissenschaften mit modernen Informationsinfrastrukturen stellt nach Ansicht der Bundesregierung eine wichtige gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern dar. Eine Vielzahl von Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene gewährleistet die nationale Informationsversorgung in den Lebenswissenschaften, darunter die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin – Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften (ZB MED), deren Aufgabe die überregionale Informations- und Literaturversorgung in den Fachgebieten Medizin und Gesundheitswesen sowie Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften ist. Auch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erfüllt wichtige Aufgaben für die Informationsversorgung in den Lebenswissenschaften durch die Pflege und den Betrieb verschiedener Informationssysteme und die Herausgabe von Klassifikationen. Es bestehen keine Planungen, diese Aufgaben des DIMDI aufzugeben. Bund und Länder prüfen turnusmäßig, ob die von ihnen als Leibniz-Einrichtungen gemeinsam finanziell getragenen Forschungs- und Infrastruktureinrichtungen weiterhin die Voraussetzungen für die gemeinsame Förderung erfüllen; die Voraussetzungen sind in der der Förderung zugrundeliegenden Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder bestimmt. Dieser Überprüfung legen sie unter anderem das Ergebnis der unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation der einzelnen Einrichtungen durch den Senat der Leibniz-Gemeinschaft zugrunde. Nachdem der Senat bereits nach der Evaluierung der ZB MED im Jahr 2012 das Fehlen einer überzeugenden Strategie monierte, mit der die ZB MED den Wandel von einer klassischen Bibliothek hin zu einem modernen Fachinformationszentrum gestaltet, sieht er auch nach der Evaluierung 2015 die für einen solchen Wandel notwendige Forschungskompetenz und informationswissenschaftliche Expertise an der ZB MED noch nicht ausreichend etabliert. Letztlich sei es der ZB MED in den vergangenen Jahren trotz einiger Teilerfolge nicht in dem notwendigen Maß gelungen, sich auf die erheblichen Veränderungen im Fachinformationswesen einzustellen. Vor diesem Hintergrund hat der Senat der Leibniz-Gemeinschaft Bund und Ländern empfohlen, die gemeinsame Förderung der ZB MED zu beenden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9735 1. Haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in der GWK die Annahme der Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft unterstützt , die Förderung für die ZB MED bis 2019 auslaufen zu lassen (bitte begründen)? Auf der Grundlage des in der Vorbemerkung dargestellten unabhängigen wissenschaftlichen Evaluationsverfahrens hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) in ihrer Sitzung am 24. Juni 2016 übereinstimmend festgestellt, dass die ZB MED die Anforderungen nicht mehr erfüllt, die Bund und Länder an eine Leibniz-Einrichtung stellen. Die gemeinsame Förderung wird daher mit Ablauf des Jahres 2016 beendet, sie geht in eine sog. Abwicklungsfinanzierung bzw. Auslauffinanzierung bis einschließlich 2019 über. Die Argumentation der Nutzerinnen und Nutzer zugunsten des Erhalts der überregionalen Informationsversorgung wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Eine Schließung der ZB MED ist mit der Beendigung der gemeinsamen Förderung von Bund und Ländern nicht unmittelbar verbunden. Die GWK hat es daher begrüßt, dass das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen als federführendes Sitzland der ZB MED und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam anstreben, den Transformationsprozess der ZB MED so zu gestalten, dass die Wiederaufnahme der ZB MED in die Leibniz-Gemeinschaft nach erfolgreicher Begutachtung unter Einhaltung der bestehenden Verfahrensregeln beantragt werden kann, damit die überregionale Informationsversorgung im Bereich der Lebenswissenschaften mit einem modernen bundesweiten Fachinformationszentrum als wichtige gemeinsame Aufgabe sichergestellt wird. 2. Welche Umstände und Entwicklungen in der ZB MED sieht die Bundesregierung als ausschlaggebend für ihre Entscheidung an, die Förderung der ZB MED bis 2019 auslaufen zu lassen? Das vom Senat der Leibniz-Gemeinschaft durchgeführte Evaluierungsverfahren, dem sich alle Leibniz-Einrichtungen in gleicher Weise stellen müssen, ist ein von Bund und Ländern gewünschtes Qualitätssicherungsverfahren, dessen erfolgreiches Durchlaufen den erheblichen öffentlichen Mitteleinsatz in diese Einrichtungen rechtfertigt. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung und in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, ist es der ZB MED trotz eingeleitetem „Strategie- und Neuordnungsprozess“ nicht in dem notwendigen Maße gelungen, diesen erfolgreich zu beenden. Nach Ansicht der Bundesregierung sollte die ZB MED jedoch auf den erreichten Teilerfolgen aufbauen und weiter zu einem modernen Fachinformationszentrum transformiert werden. Diesen Transformationsprozess hat die GWK – wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben – in ihrem Beschluss ausdrücklich begrüßt. Die Jahre 2017 bis 2019, in denen die ZB MED in der gemeinsamen Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern bleibt, sollten aus Sicht der Bundesregierung daher für den Transformationsprozess bestmöglich genutzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9735 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Würde ein Wegfall des Angebots der ZB MED zu einem Mehraufwand im Bereich der Ressortforschung führen (bitte begründen)? Wenn ja, in welchem Umfang? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext die Entscheidung, die Förderung der ZB MED bis 2019 auslaufen zu lassen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Ansicht der Bundesregierung sollte der Transformationsprozess der ZB MED zu einem modernen bundesweiten Fachinformationszentrum dazu führen , dass die ZB MED künftig die Bedarfe aller Forschungseinrichtungen, auch der Ressortforschungseinrichtungen, insbesondere im Bereich der wachsenden Nachfrage nach digitalen Angeboten, bestmöglich erfüllen kann. 5. Wie kann unter den Bedingungen der GKW-Entscheidung zur Schließung der ZB MED die von der Bundesregierung gewünschte Transformation der ZB MED zu einem „modernen Fachinformationszentrum“ wie auch „die Wiederaufnahme in die Leibnitz-Gemeinschaft“ (vgl. die Antworten zu den Fragen 4 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/8695) gelingen, und welche Maßnahmen dazu werden ergriffen? Wie in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 dargestellt, ist der Beschluss der GWK nicht gleichbedeutend mit einer Schließung der ZB MED. Um den auch von der GWK begrüßten Transformationsprozess voranzutreiben, wurde kurzfristig ein Interimsmanagement für die Leitung der ZB MED bestellt, um die für eine strategische Neuausrichtung notwendigen Voraussetzungen in der ZB MED zu schaffen. 6. Sind aus Sicht der Bundesregierung Befürchtungen berechtigt, dass bestimmte Zeitschriften im Bestand der ZB MED, die in Deutschland außer von dieser von keiner Hochschule in öffentlicher Trägerschaft, Ressortforschungseinrichtung bzw. Forschungseinrichtung bzw. Forschungsorganisation , deren Grundfinanzierung maßgeblich von Bund und Ländern getragen wird, abonniert werden, künftig nicht mehr verfügbar sind? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 14 verwiesen. 7. Sieht die Bundesregierung langfristig eine Verschlechterung der Informationsversorgung in den Bereichen Medizin, Gesundheitswesen, Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften in Deutschland, sollte die ZB MED ab 2019 nicht mehr im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft weiter von Bund und Ländern gefördert werden (bitte begründen)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 verwiesen. 8. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Senats, die Bestände der ZB MED zu erhalten sowie öffentlich zugänglich zu halten? Wenn, ja, wie soll dies ab 2019 geschehen? Mit wem wurde diesbezüglich bisher gesprochen? 9. Ist dies aus Sicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt langfristig gesichert (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9735 10. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass ein Zugang zu den ausschließlich von der ZB MED bezogenen Zeitschriften auch über das Jahr 2019 hinaus gesichert ist? 11. Werden die vorhandenen Zeitschriftenbestände der ZB MED archiviert und öffentlich zugänglich gehalten? Ist dies aus Sicht der Bundesregierung auch über das Jahr 2019 hinaus gesichert ? 12. Ist der Bundesregierung bekannt, von wem nach 2019 die Bestände und Datenbanken der ZB MED verwaltet werden? 13. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Rahmen eine Weiterentwicklung des Angebots der ZB MED geplant? Wenn ja, wie soll dies erfolgen? 14. Sieht die Bundesregierung die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzmittel als ausreichend an (bitte begründen)? Die Fragen 8 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort zu Frage 5 beschrieben, wurde kurzfristig ein Interimsmanagement für die Leitung der ZB MED bestellt, um den von der Bundesregierung unterstützten Transformationsprozess der ZB MED voranzutreiben. Im Rahmen des Interimsmanagements wird eine Bestandsaufnahme des Angebots der ZB MED erfolgen. Basierend auf dieser Bestandsaufnahme und in Abhängigkeit von der strategischen Neuausrichtung der ZB MED werden dann Erhalt, Zugang, Weiterentwicklung sowie Finanzierung des Angebots geprüft werden müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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