Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9738 18. Wahlperiode 23.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9560 – Tarifvereinbarungen zwischen ver.di und EDEKA und weitere ungeklärte Fragen im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Ministererlaubnisverfahren für die Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann sind weiterhin viele Fragen ungeklärt. Durch zwei Kleine Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN („Befangenheitsvorwurf gegen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann“, Bundestagsdrucksache 18/9279 und „Unvollständige Tatsachengrundlage für Arbeitsplatzsicherung im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann“, Bundestagsdrucksache 18/9278) wurden weitere Gespräche zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und den Chefs von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann öffentlich. Die Besorgnis der Befangenheit, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf per Eilverfahren festgestellt wurde, konnte Bundesminister Sigmar Gabriel bisher nicht entkräften. Im Gegenteil, es hat sich der Eindruck verstärkt, dass Bundesminister Sigmar Gabriel von Anfang an nur in eine Richtung mit EDEKA-Vorstand Markus Mosa und Kaiser’s-Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub verhandelt hat und alternative Angebote nur pro forma geprüft hat. Welche Rolle die Beratungsagentur EUTOP International GmbH im Verfahren hatte, ist aus Sicht der Fragesteller weiterhin undurchsichtig (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 28. Juli 2016, Gabriels geheime Treffen mit dem Edeka-Chef). Zudem ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und Rechten der Beschäftigten bei Kaiser’s Tengelmann unklar. Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und EDEKA sind weitgehend abgeschlossen. Dabei stellt sich die Frage, wer von den Vereinbarungen profitiert. Laut Statistischem Bundesamt sind zwischen 8 und 12 Prozent der Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel im Alter von 25 Jahren und mehr befristet beschäftigt. Hinzu kommen Auszubildende und andere befristet Beschäftigte unter 25 Jahren. Unklar ist auch, ob Stellen von Beschäftigten bei Kaiser’s Tengelmann neu besetzt werden sollen, die innerhalb der nächsten fünf Jahre in Rente gehen. Auf Anfragen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, welche Folgen die Fusion für die Beschäftigten von EDEKA, von Zulieferern und von Wettbewerbern haben wird, hat die Bundes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9738 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode regierung bisher aus Sicht der Fragesteller nur ausweichend oder gar nicht geantwortet . Dabei gehen die Fragesteller davon aus, dass EDEKA die Synergien aus der Fusion nutzen wird, um Kosten einzusparen – entweder durch einen Arbeitsplatzabbau an eigenen Standorten oder durch verstärkten Druck auf Wettbewerber und Zulieferer. 1. Ist in dem Gespräch am 23. September 2014 zwischen Bundesminister Sigmar Gabriel, Karl-Erivan Haub und Markus Mosa (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 18/9379) das Wort Ministererlaubnis gefallen , und wurde dies als Ultima Ratio in Erwägung gezogen, falls das Bundeskartellamt die Fusion untersagen sollte? Was wurde ansonsten in dem Gespräch besprochen? Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9379 vom 9. August 2016 ausgeführt, haben Markus Mosa und Karl-Erivan Haub Bundesminister Sigmar Gabriel in einem Gespräch am 23. September 2014 über ihre Absicht informiert, den Zusammenschluss von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann beim Bundeskartellamt zu beantragen. Der Bundesminister Sigmar Gabriel hat auf das gesetzlich vorgesehene Verfahren der Fusionskontrolle hingewiesen. 2. Wurden Mitarbeiter der EUTOP GmbH von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelmäßig über den Stand des Ministererlaubnisverfahrens informiert, und wenn ja, wer von wem, wann, und in welcher Form? Nein. Die EUTOP GmbH wurde nicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über den Stand des Ministererlaubnisverfahrens informiert. 3. Hat Bundesminister Sigmar Gabriel im Rahmen oder am Rande der Internationalen Handwerksmesse 2015 oder 2016 Dr. Klemens Joos, den Gründer und Geschäftsführer der EUTOP GmbH, getroffen, und wenn ja, wurde dabei das Thema Ministererlaubnis für die Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann angesprochen? Ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen sowie der persönlichen Erinnerung von Bundesminister Sigmar Gabriel hat es im Rahmen oder am Rande der Internationalen Handwerksmesse 2015, die er am 11. März 2015 in München eröffnet hat, kein Treffen mit Dr. Klemens Joos gegeben. An der Internationalen Handwerksmesse 2016 hat Bundesminister Sigmar Gabriel nicht teilgenommen . Er wurde durch die Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke vertreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9738 4. Wann, und mit wem hat Detlef Dauke, heute Geschäftsführer der EUTOP GmbH, persönliche oder telefonische Gespräche geführt, in denen die Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zur Sprache kam, bevor er Anfang 2015 von seiner Position als leitender Beamter im BMWi ausgeschieden ist, und was wurde dabei genau besprochen? 5. Wann hat Detlef Dauke, heute Geschäftsführer der EUTOP GmbH, mit welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMWi, Staatssekretären oder mit Bundesminister Sigmar Gabriel persönliche oder telefonische Gespräche geführt, in denen die Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zur Sprache kam, nachdem er Anfang 2015 von seiner Position als leitender Beamter im BMWi ausgeschieden ist, und was wurde dabei genau besprochen? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Detlef Dauke war für das Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann fachlich nicht zuständig und hat keine dienstlichen Gespräche in dieser Sache geführt. Bundesminister Sigmar Gabriel, die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keine persönlichen oder telefonischen Gespräche mit Detlef Dauke geführt, in denen das Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zur Sprache kam. 6. Welche persönlichen oder telefonischen Gespräche, in denen die Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zur Sprache kam, haben Bundesminister Sigmar Gabriel, Staatssekretäre oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi mit Stéphane Beemelmans, Geschäftsführer der EUTOP GmbH, geführt , und was wurde dabei genau besprochen? Bundesminister Sigmar Gabriel, die Staatssekretäre und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben keine persönlichen oder telefonischen Gespräche mit Stéphane Beemelmans, Geschäftsführer der EUTOP GmbH, geführt, in denen das Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zur Sprache kam. 7. Wie oft und wann haben Bundesminister Sigmar Gabriel bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi seit Anfang 2014 mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Frank Bsirske, Telefonate geführt, in denen die Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zur Sprache kam, und was wurde dabei genau besprochen? Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9379 vom 9. August 2016 ausgeführt, führt Bundesminister Sigmar Gabriel in seiner Eigenschaft als Bundesminister und als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands regelmäßig Gespräche mit den Vorsitzenden und mit Vertretern der Gewerkschaften, auch mit ver.di. Dies umfasst selbstverständlich auch Telefonate. Über die Anzahl gibt es keine exakten Aufzeichnungen. In einzelnen dieser Telefonate wurde auch über das Thema EDEKA/Kaiser’s Tengelmann gesprochen. Die Staatssekretäre und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben seit Anfang 2014 keine Telefonate mit ver.di Vorstand Frank Bsirske geführt, in denen das Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zur Sprache kam. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9379 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9738 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Was genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di zum Erhalt der Arbeitsplätze und Sicherung der Rechte der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann vereinbart? Die Tarifverträge decken die aufschiebenden Bedingungen der Ministererlaubnis ab. In den Tarifverträgen ist – wie in den Nebenbestimmungen der Ministererlaubnis vorgesehen – die quantitative und qualitative Beschäftigungssicherung geregelt. Ziel der Tarifverträge ist der Erhalt der Betriebsstätten, die Absicherung der Beschäftigten und deren Schutz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und ihrer Ansprüche. Insbesondere gehört auch der Ausbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zu den Leitgedanken der Tarifverträge. Während des Moratoriums soll keine Übertragung von Filialen an selbständige EDEKA-Einzelhändler erfolgen. Eine Übertragung soll nur ausnahmsweise im Einzelfall mit Zustimmung von ver.di möglich sein. Die Weitergeltung der Tarifbindung für die Kaiser’s Tengelmann-Mitarbeiter wird über sogenannte Anerkennungstarifverträge geregelt. Daneben gibt es insbesondere folgende Regelungen: Ein jährliches Monitoring von EDEKA an ver.di über den aktuellen Beschäftigungsstand bei Kaiser’s Tengelmann und das bundesweite Beschäftigungsvolumen sowie Maßnahmen zur Wiedererreichung des Personalstandes vom 31. Dezember 2015; Erhalt des Status quo der Kaiser’s Tengelmann-Mitarbeiter (tatsächliche Weiterbeschäftigung zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen); Kündigungsschutz während des Moratoriums von fünf Jahren sowie 24 Monate nach Übertragung an einen selbständigen EDEKA-Einzelhändler; Erhalt der bei KT bestehenden Betriebsratsstrukturen; Entfristung der Arbeitsverträge von zum Stichtag 31. Dezember 2015 befristet Beschäftigten für die Regionen München/Oberbayern, Nordrhein und für das Lager Nieder-Olm. 9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die ca. 16 000 Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann je nach Art des individuellen Arbeitsvertrags und Beschäftigtenstatus Unterschiede in den Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur Sicherung der Rechte der Beschäftigten, und wenn ja, welche? Unterschiede gibt es z. B. insoweit, dass vor dem 31. Dezember 2015 befristet Beschäftigten in einigen Regionen jetzt durch die Tarifverträge unbefristete Arbeitsverträge angeboten werden müssen. Ein Leitgedanke der Tarifverträge ist zudem der Ausbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Deshalb ist ein Abbau nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungs-verhältnisse zulässig, soweit stattdessen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9738 10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitgliedschaft bei ver.di Voraussetzung , um von den Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur Sicherung der Rechte der Beschäftigten zu profitieren, bzw. welcher Unterschied ergibt sich für die Beschäftigten je nachdem, ob sie Mitglied bei ver.di sind, bei einer anderen Gewerkschaft Mitglied sind oder nicht gewerkschaftlich organisiert sind? Die Mitgliedschaft bei ver.di ist keine Voraussetzung, um von den Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur Sicherung der Rechte der Beschäftigten zu profitieren. Im Übrigen wird auf die Entscheidung im Ministererlaubnisverfahren Seite 112 (Rn. 336 f.) verwiesen. 11. Wie viele der ca. 16 000 Stellen bei Kaiser’s Tengelmann sind befristet, und was passiert beim Auslaufen der Verträge nach den vom BMWi formulierten Auflagen zur Ministererlaubnis bzw. den Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di? 12. Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es bei Kaiser’s Tengelmann, und welche Regelungen sehen die Auflagen des BMWi zur Ministererlaubnis bzw. die Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di für deren Weiterbeschäftigung vor? 13. Wie viele Beschäftigte gibt es bei Kaiser’s Tengelmann, die auf Abruf arbeiten , und welche Regelungen sehen die Auflagen des BMWi zur Ministererlaubnis bzw. die Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di für deren Weiterbeschäftigung vor? 14. Wie viele Auszubildende gibt es bei Kaiser’s Tengelmann, und welche Regelungen sehen die Auflagen des BMWi zur Ministererlaubnis bzw. die Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di für deren Weiterbeschäftigung vor? Die Fragen 11 bis 14 werden zusammen beantwortet. Eine Aufschlüsselung der Beschäftigungsverhältnisse bei Kaiser’s Tengelmann kann der Entscheidung im Ministererlaubnisverfahren Seite 33 ff. (Rn. 77 ff.) entnommen werden. Die Nebenbestimmungen der Ministererlaubnis sehen als Anknüpfungspunkt für die Beschäftigungssicherung den Personalstand bei Kaiser’s Tengelmann zum 31. Dezember 2015 vor. Dieses Beschäftigungsvolumen wird auch in den Tarifverträgen zwischen EDEKA und ver.di sowie NGG als das bis zum Ende des Moratoriums zu erhaltende Beschäftigungsvolumen definiert. Aufgrund der Beibehaltung des Beschäftigungsvolumens vom 31. Dezember 2015 bis zum Ende des Fünf-Jahres-Zeitraums des Moratoriums in den Tarifverträgen zwischen EDEKA und ver.di sind frei werdende Stellen neu zu besetzen. Dies gilt auch für die Anzahl der Auszubildenden, wenn also Auszubildende ihre Ausbildung während der Laufzeit des Moratoriums abschließen. Die Tarifverträge für die Regionen München/Oberbayern, Nordrhein und für das Lager Nieder-Olm regeln die Entfristung der Arbeitsverträge von zum Stichtag 31. Dezember 2015 befristet Beschäftigten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9738 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie viele Beschäftigte bei Kaiser’s Tengelmann gehen in den nächsten fünf Jahren in Rente, und welche Regelungen sehen die Auflagen des BMWi zur Ministererlaubnis bzw. die Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di für die Neubesetzung der so frei gewordenen Stellen vor? Wie viele Beschäftigte bei Kaiser’s Tengelmann in den nächsten fünf Jahren in Rente gehen, kann wegen der individuellen Möglichkeiten der Beschäftigten, vorzeitig oder später in Rente zu gehen, nicht beantwortet werden. Im Übrigen wird bezüglich des zu erhaltenden Beschäftigungsvolumens auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 14 verwiesen. 16. Was genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Tarifvereinbarungen zwischen EDEKA und ver.di zur Arbeitsplatzsicherung bei den EDEKA-Regie-Betrieben vereinbart, und warum gelten die Vereinbarungen nur für Regie-Betriebe von EDEKA und nicht für die Beschäftigten, die bei selbstständigen Kaufleuten angestellt sind (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage „Unvollständige Tatsachengrundlage für Arbeitsplatzsicherung im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann“, Bundestagsdrucksache 18/9575)? In die Arbeitsverhältnisse von selbständigen EDEKA-Einzelhändlern mit ihren Beschäftigten können die EDEKA-Zentrale oder auch die EDEKA-Regionalgesellschaften nicht eingreifen und für die bei diesen EDEKA-Einzelhändlern bestehenden Arbeitsplätze folglich auch keine tarifvertraglichen Vereinbarungen mit ver.di schließen. Um einen Arbeitsplatzabbau bei EDEKA zu verhindern, haben die Tarifvertragsparteien jedoch ausdrücklich davon abgesehen, eine sogenannte Konzernversetzungsklausel in den Tarifvertrag aufzunehmen, die es ermöglichen würde, Arbeitnehmer von Kaiser’s Tengelmann zu EDEKA zu versetzen . Damit wird einem Verdrängungswettbewerb bei den Arbeitsplätzen vorgebeugt . Die Tarifverträge für die Regionen Nordrhein und Berlin/Umland enthalten darüber hinaus eine Regelung, dass EDEKA auf ihre Regiebetriebe in diesen Regionen einwirkt, im Moratoriumszeitraum von fünf Jahren keine Änderungs- oder Beendigungskündigungen auszusprechen, sofern ein personeller und sachlicher Zusammenhang zu den Gegenständen des Tarifvertrags besteht. Dadurch soll ein Ringtausch von Arbeitnehmern verhindert werden. 17. Welche Möglichkeiten hätte die Bundesregierung bzw. Bundesminister Sigmar Gabriel, um die Ministererlaubnis für die Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zurückzuziehen, und welche alternativen Optionen zur Übernahme durch EDEKA prüft die Bundesregierung derzeit? Bundesminister Sigmar Gabriel hatte im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann einen konkreten Fall zu prüfen und zu entscheiden. Für das Ministererlaubnisverfahren ist grundsätzlich das Verwaltungsverfahrensgesetz einschlägig. Daher sind z. B. die Vorschriften zur Rücknahme und zum Widerruf eines Verwaltungsakts anwendbar. Die Prüfung alternativer Optionen zur Übernahme durch EDEKA ist Sache der beteiligten Unternehmen. 18. Auf welche Höhe belaufen sich die akkumulierten Verluste bei Kaiser’s Tengelmann nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2015? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9738 19. Wie viele Anwälte aus welcher Anwaltskanzlei, und zu welchem individuellen Stundenlohn vertreten Bundesminister Sigmar Gabriel bzw. das BMWi im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof? 20. Auf welche Höhe belaufen sich bisher die Gesamtanwaltskosten des BMWi im Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann, und mit Anwaltskosten in welcher Höhe rechnet das BMWi in etwa bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof ? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Die Vergütung der Rechtsanwaltskanzleien, die das Bundeswirtschaftsministerium vor dem OLG Düsseldorf und vor dem Bundesgerichtshof vertreten, erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und richtet sich nach der Höhe des Streitwertes. Der Streitwert wird vom Gericht bestimmt. Die Höhe der Vergütung ist unabhängig von der Anzahl der Rechtsanwälte, die involviert sind. Vor dem OLG Düsseldorf wird das Bundeswirtschaftsministerium von der Kanzlei Linklaters vertreten. Vor dem Bundesgerichtshof von der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Kanzlei Jordan & Hall. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333