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kleineAnfragen
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 21. September 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag
Drucksache
18/
9744
18. Wahlperiode
23.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer,
Matthias Gastel, weiterer
Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9585 –
Doppelte Ortsumfahrung um Lage (Nordrhein-Westfalen) im
Bundesverkehrswegeplan 2030
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut neuem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sind über 500 neue Orts-
umfahrungen mit vorhergesagten Kosten von mehr als 12,6 Mrd. Euro vordring-
lich. Die Umfahrung des Ortes Lage ist gleich zweifach enthalten. Zumindest
über eine Strecke von 3,9 km ist der Verlauf identisch und dennoch unabhängig
voneinander bewertet und in den Plan eingestellt: Bei dem Abschnitt „S-OU
Lage (B 66 – B 239 S)“ handelt es sich laut Anmeldung des Landes Nordrhein-
Westfalen (NRW) eigentlich um einen Teilabschnitt des Vorhabens OU Lage
(B 239 S – B 239 N).
Jedoch wurde bereits im Entwurf des neuen BVWP 2030 für beide Straßenneu-
bauprojekte, also sowohl die „OU Lage“ wie auch die „S-OU Lage“ unabhängig
voneinander ein Vordringlicher Bedarf festgelegt. Für beide Maßnahmen wur-
den außerdem positive Nutzen-Kosten-Verhältnisse angegeben. Auch im Be-
schluss der Bundesregierung zum neuen BVWP 2030 finden sich beide Maß-
nahmen unabhängig voneinander im Vordringlichen Bedarf und fließen mit ih-
ren jeweiligen Kosten in das Gesamtvolumen ein (S. 131).
Die Bedarfsfeststellung für zwei identisch verlaufende Straßen, ohne dass ir-
gendeine Beeinträchtigung oder Wechselwirkung in Bezug auf den verkehrli-
chen Nutzen festgestellt wurde, wirft die Frage auf, inwiefern die angewandte
BVWP-Bewertungsmethodik und die weitgehend isolierte Betrachtung der Nut-
zen-Kosten-Analysen von Einzelprojekten dazu geeignet sind, die Netzwirk-
samkeit von Verkehrsprojekten angemessen darzustellen und zu bewerten.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Drucksache
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2 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
1.
a) Trifft es zu, dass für die Bewertung der Projekte B239-G20-NW-T1-NW
und B66-G30-NW-T2-NW im Bereich zwischen B 66 und B 239 auf einer
Länge von ca. 3,9 km der gleiche Verlauf in der BVWP-Bewertung zu-
grunde gelegt wurde?
b)
Wenn nein, warum nicht?
c)
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, zwei parallel verlaufende
Straßen zwischen der B 66 und der B 239 zu bauen?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Es trifft zu, dass das Gesamtprojekt B239-G20-NW auf einer Länge von
ca. 3,9 km den gleichen Verlauf wie das Teilprojekt B 239, S-OU Lage – (B66 –
B239 S) (B66-G30-NW-T2-NW) hat. Das Teilprojekt B239-G20-NW-T1-NW
wurde nur im Gesamtstreckenzug B 239, Lage – Herford/Bad Salzuflen (A2)
(B239-G20-NW) bewertet.
d)
Wenn ja, welche Rückschlüsse auf die Verlässlichkeit der BVWP-Prog-
nosen im Hinblick auf Verkehrsströme und den Nutzen von Verkehrs-
projekten zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach ihrer Me-
thodik angeblich zwei dreispurige Straßen auf der gleichen Trasse sinn-
voll sein sollen?
Diese Überlappung zweier zu bewertender Prognosen lässt keine Rückschlüsse
auf die Verlässlichkeit der BVWP-Prognosen zu.
2.
Warum sieht die Bundesregierung südwestlich von Lage zwischen der B 66
und der B 239 den Bedarf für zwei dreispurige Straßen?
Das Projekt B 66-G30-NW-T2-NW wird durch das Gesamtprojekt B 239, Lage –
Herford/Bad Salzuflen (A2) überlagert, d. h. es gibt nur den Bedarf für eine
Straße und auch im Bedarfsplan wird nur eine einbahnige Straße dargestellt wer-
den.
3.
a) Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer gegenseitigen Beeinflus-
sung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der beiden Projekte?
b)
Wenn ja, inwiefern geben die Nutzen-Kosten-Verhältnisse der beiden
Vorhaben diese Wechselwirkungen wieder?
Die Fragen 3a und 3b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be-
antwortet.
Da die beiden Projekte getrennt bewertet wurden, sind in die Nutzen-Kosten-Ver-
hältnisse (NKV) keine Wechselwirkungen eingeflossen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
c)
Wie hoch sind die jeweiligen vorhergesagten durchschnittlichen täglichen
Verkehrsbelastungen auf den beiden Straßen auf dem 3,9 km langen Teil-
abschnitt zwischen B 66 und B 239 (bitte jeweils einzeln angeben und
LKW-Anteil nennen)?
Die Dossiers aller Projekte des BVWP 2030 sind mit den Verkehrsbelastungen
auf der Webseite www.bvwp-projekte.de veröffentlicht.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3 –
Drucksache
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4.
Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen
erhalten, die die mögliche Dopplung und damit jeweils den verkehrlichen
Bedarf für die Projekte B239-G20-NW-T1-NW und B66-G30-NW-T2-NW
thematisieren, oder fanden dazu Gespräche zwischen Vertretern der Region
und dem BMVI statt?
Wenn ja, wie wurden diese in der Überarbeitung des BVWP 2030 berück-
sichtigt?
Die im Zuge der Behördenbeteiligung eingereichten Stellungnahmen enthalten
keine Hinweise auf eine Projektdopplung.
5.
a) Wie viele Projekte des Vordringlichen Bedarfs (VB und VB-Engpassbe-
seitigung, VB-E) und wie viele Projekte an Bundesfernstraßen des Wei-
teren Bedarfs (WB und WB mit Planungsrecht – WB*) weisen keine Ver-
bindungsfunktionsstufe von 0 oder 1 auf und sind demnach nicht großräu-
mig bedeutsam?
381 Bundesstraßenprojekte (ohne nachrichtliche Projekte) des VB und 344 Bun-
desstraßenprojekte (ohne nachrichtliche Projekte) des WB/WB* weisen keine
Verbindungsfunktionsstufe 0 oder 1 auf.
b)
Wie hoch sind die Gesamtkosten der Straßenprojekte des Vordringlichen
sowie des Weiteren Bedarfs, die weder eine Verbindungsfunktionsstufe
von 0 noch von 1 besitzen (bitte nach VB/VB-E und WB/WB* aufschlüs-
seln)?
Die Bundesstraßenprojekte im VB ohne Verbindungsfunktionsstufe 0 oder 1 wei-
sen Gesamtkosten von rd. 11,5 Mrd. Euro und rd. 9,5 Mrd. Euro im WB/WB*
auf.
c)
Wie viele Kilometer beträgt die Gesamtlänge der Straßenprojekte des
Vordringlichen sowie des Weiteren Bedarfs, die weder eine Verbindungs-
funktionsstufe von 0 noch von 1 besitzen (bitte nach VB/VB-E und
WB/WB* aufschlüsseln)?
Die Bundesstraßenprojekte im VB ohne Verbindungsfunktionsstufe 0 oder 1 wei-
sen eine Gesamtlänge von rd. 1 900 km und rd. 1 500 km im WB/WB* auf.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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