Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 21. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9745 18. Wahlperiode 23.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Peter Meiwald, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9611 – Vermeidung von giftigen Mineralölen in Lebensmittelverpackungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder werden giftige Mineralölrückstände in Reis, Knödeln, Cornflakes , Pfeffer, Nudeln und anderen verpackten Lebensmitteln festgestellt. Hauptquelle dafür sind die aus recyceltem Zeitungspapier gewonnenen Verpackungen , die Druckfarbenrückstände enthalten und dadurch mit hohen Anteilen an gesättigten und aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen belastet sind (www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_mineraloelbestandteilen_in_ schokolade_aus_adventskalendern_und_anderen_lebensmitteln-132213.html). Aber es gibt auch andere Eintragswege. So kann es auch bei Transport und Lagerung zu Mineralöleinträgen kommen, da auch hier Kartons als Umverpackungen oder zur Auskleidung von Containern (sogenannte „Dressings“) verwendet werden. Außerdem können Lebensmittel bereits bei der Produktion verunreinigt werden – bspw. durch mineralölhaltige Schmiermittel für Produktionsmaschinen oder durch die Behandlung von Jute-Säcken mit Batching-Ölen. Mineralöl-Belastungen können Krebs und Erbgutschädigungen verursachen sowie zu Schäden an Niere, Leber, Lymphknoten führen. Mineralöle reichern sich in menschlichen Organen an. Medienberichte zufolge hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority – EFSA) in einer neuen Studie festgestellt, dass sich bis zu 13 Gramm Mineralöl im Laufe des Lebens im Körper anreichert (www.daserste.de/information/wirtschaftboerse /plusminus/sendung/mineraloel-100.html). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist der Auffassung, „dass der Übergang von Mineralölen auf Lebensmittel dringend minimiert werden sollte“. Für die besonders gefährlichen , potentiell krebserregenden und erbgutverändernden aromatischen Mineralöle (MOAH) heißt es beim BfR sogar, dass „kein nachweisbarer Übergang […] auf Lebensmittel stattfinden“ sollte (www.bfr.bund.de/de/fragen_und_ antworten_zu_mineraloelbestandteilen_in_schokolade_aus_adventskalendern_ und_anderen_lebensmitteln-132213.html#topic_195839). Einzelne Hersteller sowie Akteure des Lebensmitteleinzelhandels haben nun begonnen , den gesundheitlichen Verbraucherschutz selbst in die Hand zu nehmen. Nach Aldi Süd haben nun auch Lidl und Kaufland ihren Zulieferern strenge Vorgaben bzgl. Mineralölen in Lebensmitteln gemacht (siehe http://tinyurl. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9745 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode com/lidl-kaufland). Das zeigt erstens, dass es technisch möglich ist, Lebensmittel mineralölfrei auf den Markt zu bringen, und zweitens, wie dringend nötig gesetzliche Grenzwerte sind, damit nicht diejenigen, die unsauber produzieren, auch noch einen Wettbewerbsvorteil haben. Das Problem der Belastung von Lebensmitteln durch Druckfarben ist nicht neu. Das BfR hat bereits im Jahr 2006 vor diesen Farben in Getränkekartons gewarnt. Im Jahr 2012 wurde eine über zwei Jahre durchgeführte Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zum „Ausmaß der Migration unerwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien aus Altpapier in Lebensmitteln“ abgeschlossen. Dabei haben Wissenschaftler hohe Mengen krebserregender Mineralöle in zahlreichen Lebensmitteln wie Reis, Gries, Backmischungen oder Frühstückscerealien festgestellt . Es wurden über 250 Substanzen aus Altpapier in Lebensmitteln entdeckt. Neben Mineralöl waren dies auch andere Schadstoffe, darunter krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Klebstoffe, Weichmacher und Photo-initiatoren. Viele Stoffe konnten zudem noch gar nicht bestimmt und auf ihre Gesundheitsgefahr überprüft werden. Ziel verbraucherschützender Maßnahmen muss es aus Sicht der Fragesteller sein, giftige Farben aus dem Papierkreislauf zu eliminieren, auf mineralölfreie Druckfarben umzusteigen und Grenzwerte für Mineralöle in Lebensmitteln festzulegen . Doch noch nicht einmal auf nationaler Ebene hat das BMEL hierzu Regelungen getroffen. So hat es zwar im Juli 2014 zwei Verordnungsentwürfe vorgelegt, die die Migration von chemischen Stoffen aus Druckfarben sowie aus Recyclingpapier regeln: die sogenannte Druckfarbenverordnung sowie die Mineralölverordnung . Verabschiedet wurden diese Verordnungen – ebenso wie die bereits in den Jahren 2011 und 2012 vorgelegten Entwürfe – bislang nicht. Hier besteht daher aus Sicht der Fragesteller nach wie vor eine Regelungslücke. Verbraucherorganisationen, wie foodwatch fordern zudem, „funktionelle Barrieren “ für alle Lebensmittelverpackungen aus Papier vorzuschreiben, die verhindern , dass Mineralöle aus der Verpackung in die Lebensmittel migrieren. Solche Verbundstoffe stellen allerdings ein Problem beim Recycling dar. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich kürzlich dafür ausgesprochen , die Lücken in der EU-Gesetzgebung bzgl. der Sicherheit von Lebensmittelverpackungen aus Papier oder Pappe zu schließen. Während es auf europäischer Ebene einheitliche gesetzliche Grenzwerte für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff gibt, fehlen diese für andere Materialien wie Papier und Pappe. Während die Sicherheit von recyceltem Plastik durch ein Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit überwacht wird, gibt es keine Vorgaben für Altpapier. Die EU-Parlamentarier sprachen sich außerdem dafür aus, dass Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuft sind, automatisch in Lebensmittelkontaktmaterialien verboten werden. 1. Welche Lebensmittel(gruppen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung am stärksten durch Mineralölrückstände belastet? Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung hierzu vor, welche hat sie selbst in Auftrag gegeben (mit welchen Mitteln, Fragestellungen und Ergebnissen )? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte speziell im Hinblick auf die Erarbeitung von Regelungen zum Übergang von Mineralölbestandteilen aus Lebensmittelbedarfsgegenständen auf Lebensmittel ein Entscheidungshilfevorhaben in Auftrag gegeben („Ausmaß der Migration unerwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien aus Altpapier in Lebensmittel“; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9745 Förderkennzeichen 2809HS012; Mittelbedarf: 575.964,30 Euro; insbesondere relevant : Extrabericht „Analytik von 119 Lebensmitteln auf unerwünschte Stoffe aus Altpapier“). Der Abschlussbericht ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung verfügbar. Darüber hinaus wurden dem BMEL im Zusammenhang mit dem Rechtsetzungsvorhaben vereinzelt Daten aus den Bundesländern übermittelt, in denen die Mineralölanalytik bereits durchgeführt werden kann. Informationen über die Belastung von Lebensmitteln mit Mineralölkohlenwasserstoffen können zudem der Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) „Mineral Oil Hydrocarbons in Food“ vom 3. Mai 2012 (EFSA Journal 2012;10(6):2704; http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/ j.efsa.2012.2704/epdf) entnommen werden. Im Rahmen des Entscheidungshilfevorhabens wurden die stärksten Belastungen mit Mineralölbestandteilen nachgewiesen in Cerealien, Backmischungen, Kloßmischungen , Puddingpulver und Reis. Aus der Stellungnahme der EFSA geht hervor, dass Fisch-Produkte in Konservendosen und Fisch („fish meat“) nennenswerte Belastungen mit Mineralölbestandteilen aufweisen. Ferner haben die Wirtschaft und einige Nichtregierungsorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung verschiedene Untersuchungen/Projekte durchgeführt bzw. führen diese durch. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Verbrauchergruppen durch den Konsum von solchen Lebensmitteln am stärksten belastet bzw. gefährdet sind? Die Expositionsschätzung der EFSA (siehe EFSA-Stellungnahme „Mineral Oil Hydrocarbons in Food“) ergab für die auf das Körpergewicht bezogene Aufnahme die höchsten Werte für die Gruppe der Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren . 3. Warum wurden die Mineralöl- und Druckfarbenverordnungen bisher nicht erlassen? a) An welchen konkreten Formulierungen bzw. Regelungszielen und Maßnahmen scheiterten die bisher vorgelegten Verordnungsentwürfe? b) Welche Bundesministerien sind bei den Abstimmungsprozessen beteiligt, vertreten diese unterschiedliche Auffassungen und Ziele, und wenn ja, welche? c) Wie ist der weitere Zeitplan zur Vorlage der beiden Verordnungen? Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Eines der Kernelemente des Entwurfs der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung („Druckfarbenverordnung“) ist eine Liste der für Druckfarben zur Bedruckung von Lebensmittebedarfsgegenständen zulässigen Stoffe. Diese beruht auf entsprechenden Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das BfR hatte somit im Hinblick auf die Erstellung des Verordnungsentwurfs durch das BMEL umfangreiche, zeitintensive Arbeiten durchzuführen. Bislang wurden mehr als 1 400 Stoffe bewertet. Neben der erforderlichen Beteiligung insbesondere von Ländern, Verbänden und Wissenschaft waren darüber hinaus längere Abstimmungen zwischen den Bundesressorts erforderlich. An den Abstimmungsprozessen beteiligt waren das für das Regelungsvorhaben federführende BMEL, das Bundesministerium der Justiz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9745 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und für Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die betroffenen Ressorts haben dabei insbesondere die Frage der Etablierung einer nationalen Regelung, sofern die Europäische Kommission nicht tätig wird, sowie den durch die Regelung bedingten Erfüllungsaufwand und die Umsetzbarkeit durch die betroffene Wirtschaft diskutiert. Der Entwurf der Druckfarbenverordnung wurde nunmehr am 5. Juli 2016 gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft („Info-Richtlinie“) bei der Europäischen Kommission notifiziert (Stillhaltefrist 6. Oktober 2016). Sollte von Seiten der Europäischen Kommission oder einem EU-Mitgliedstaat eine ausführliche Stellungnahme ergehen, verlängert sich die Stillhaltefrist mindestens um weitere drei Monate, d. h. bis Anfang Januar 2017. Ferner wurde am 25. Juli 2016 durch die EU-Kommission die Notifizierung bei der WTO eingeleitet (Stillhaltefrist 60 Tage). Nach Abschluss der Notifizierungsverfahren wird eine weitere Ressortabstimmung in Bezug auf das weitere Vorgehen erforderlich sein. Zum Themenkomplex „Mineralölkontamination“ hat das BMEL verschiedene mögliche Regelungsansätze auch im Hinblick auf ihre rechtliche Machbarkeit geprüft . Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes u. a. bedingt durch die unterschiedlichen Eintragsquellen, die sich aus der Analytik ergebenden Herausforderungen und die nur eingeschränkt vorliegenden Daten sind verschiedene Teilschritte zur Problemlösung nötig. Der Entwurf der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung („Mineralölverordnung“) konzentriert sich dabei auf den Bereich der Lebensmittelbedarfsgegenstände, die unter Verwendung von Altpapierstoffen hergestellt werden. Diese wurden – u. a. in der o. g. EFSA-Stellungnahme – als eine der wesentlichen Eintragsquellen identifiziert. Zu dem unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiteten Verordnungsentwurf ist zunächst eine weitere Abstimmung mit den oben aufgeführten Ressorts erforderlich, bevor eine erneute Beteiligung der betroffen Kreise erfolgt. Ein genauer Zeitplan bis zum Abschluss der beiden Rechtsetzungsverfahren kann derzeit nicht angegeben werden. 4. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung am besten geeignet , um Verbraucherinnen und Verbraucher vor mit Mineralölrückständen belasteten Lebensmitten zu schützen: eine Beschränkung der zulässigen Druckfarben, Grenzwerte für Mineralöl (MOA und MOSH) in Lebensmittelverpackungen , Grenzwerte für Mineralöl (MOA und MOSH) in Lebensmitteln, Grenzwerte für die zulässige Migration von Mineralöl (MOA und MOSH) in Lebensmitteln oder die Einführung funktioneller Barrieren? Hinsichtlich der Kontamination von Lebensmitteln mit Mineralölbestandteilen hält die Bundesregierung je nach Eintragspfad grundsätzlich verschiedene Maßnahmen für geeignet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9745 Sofern sich die Teilfrage des ersten Tirets auf Druckfarben bezieht, die zur Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, hat die Bundesregierung Maßnahmen aus Verbraucherschutzsicht in dem notifizierten Entwurf der Druckfarbenverordnung dargelegt. Diese werden auch für importierte Waren gelten. Auch im Bereich des Zeitungsdrucks wurden bereits verschiedene Projekte angestoßen. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Hinsichtlich des möglichen Übergangs aus Lebensmittelbedarfsgegenständen auf Lebensmittel kann im Hinblick auf den generellen Regelungsansatz im Lebensmittelbedarfsgegenständerecht die Festlegung spezifischer Migrationsgrenzwerte für bestimmte Mineralölkohlenwasserstoffe ein möglicher Ansatz sein. Die Einhaltung entsprechender Grenzwerte kann beispielsweise durch geeignete funktionelle Barrieren sichergestellt werden. In Bezug auf die Kontamination von Lebensmitteln aus anderen Quellen lässt die verfügbare Datenlage bisher keine Ableitung von allgemeinen Grenzwerten im Lebensmittel selbst zu. Das federführende BMEL hatte sich bereits im letzten Jahr an die Europäische Kommission gewandt und ein Tätigwerden auf EU- Ebene angeregt. Zwischenzeitlich wurde dieses Anliegen aufgegriffen. So ist beabsichtigt , zunächst ein EU-weites Monitoring zu Mineralöl in Lebensmitteln durchzuführen, um die notwendige Datenbasis zu generieren. Die Einzelheiten dazu werden derzeit auf EU-Ebene beraten. 5. Wie plant die Bundesregierung, solche Maßnahmen durchzusetzen? Zum Bereich der Lebensmittelbedarfsgegenstände wird auf die Antwort zu Frage 3, zu Lebensmitteln allgemein auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, im Rahmen der Mineralölverordnung bzw. durch ein eigenständiges Gesetz, Grenzwerte für Mineralöle in Lebensmitteln festzulegen? Wenn ja, plant die Bundesregierung eine entsprechende Verordnung bzw. ein entsprechendes Gesetz? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie funktionelle Barrieren die Recyclingfähigkeit von Lebensmittelverpackungen beeinträchtigt? Als funktionelle Barriere zum Schutz vor Mineralöleinträgen in Lebensmittel kommen nach Erkenntnissen der Bundesregierung – neben nicht fest mit dem Papier oder Karton verbundenen Zwischenbeuteln o. Ä. – vor allem wässrige Dispersionen auf Acrylatbasis oder Extrusionsbeschichtungen von Papieren und Karton in Deutschland zum Einsatz. Andere technische Lösungen basieren auf dem Einsatz einer Adsorberschicht als Mittellage in einem mehrlagigen Kartonaufbau (z. B. Einsatz von Aktivkohle als Adsorber) oder auf der Verdichtung des Papiers durch Einsatz von mikrofibrillierter Zellulose oder Einsatz von Kalandern zur Schließung von Poren innerhalb des Faserverbundes. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen finden die genannten funktionellen Barrieren in der Lebensmittelverpackungsindustrie Verwendung und sind im Handel anzutreffen. Angaben über Einsatzmengen der jeweiligen Barrierematerialien liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9745 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Validierte Untersuchungsmethoden zur Rezyklierbarkeit dieser Barrierematerialien gibt es bisher nicht. Erste orientierende Untersuchungen der Papiertechnischen Stiftung zeigen keine Auffälligkeiten im Hinblick auf die vermehrte Anreicherung klebender Verunreinigungen oder andere Effekte, die sich negativ auf die Recyclingfähigkeit dieser Produkte auswirken könnten. 8. Will die Bundesregierung neben der Regulierung von Farben, die direkt beim Druck der Lebensmittelverpackung eingesetzt werden dürfen, auch weitere Vorgaben für die Verwendung von Farben beim Zeitungsdruck vorlegen ? Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie bereits ergriffen? Das Umweltbundesamt lässt gegenwärtig in einem Forschungsvorhaben untersuchen , inwieweit eine Umstellung der Zusammensetzung von Zeitungsdruckfarben für den industriellen Zeitungsrotationsdruck in Deutschland technisch möglich ist. Dabei soll der Einsatz kritischer Mineralölbestandteile in Zeitungsdruckfarben vermieden werden. In einem Vorläuferprojekt konnte im Rahmen eines Technikumversuchs gezeigt werden, dass mineralölfreie Druckfarben grundsätzlich technisch herstellbar und auch einsetzbar sind. Allerdings konnte mit den getesteten mineralölfreien Druckfarben der branchenübliche Qualitätsstandard nicht erreicht werden. Zudem blieben wesentliche technische Fragestellungen im Hinblick auf einen industriellen Dauereinsatz ungeklärt. Das laufende Vorhaben zielt nun darauf ab, marktfähige Farbsysteme für den industriellen Zeitungsrotationsdruck zu entwickeln. Hierzu kommt grundsätzlich der Einsatz von Druckfarben auf vegetabiler Basis aber auch die Verwendung mineralöloptimierter Druckfarben in Betracht. Im Rahmen des Projekts sollen geeignete Druckfarben entwickelt und in einem Langzeitdruckversuch auf einer großtechnischen Anlage im realen Betrieb auf ihre Praxistauglichkeit untersucht werden. Allerdings würde selbst bei einem Verzicht von Mineralöl beim Zeitungsdruck in Deutschland das Ziel einer Reduzierung des Eintrags von Mineralöl in den Altpapierkreislauf nur ungenügend erreicht werden können, weil Altpapierimporte und Verpackungen aus dem Ausland in nicht unerheblichen Mengen in den deutschen Recycling-Kreislauf gelangen. Zudem können Mineralöle im Altpapier im Recyclingprozess nur unzureichend entfernt werden. Deshalb werden Maßnahmen auf der Verpackungsebene für erforderlich angesehen. Dadurch kann einerseits ein effektiver Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gewährleistet werden. Andererseits werden klare und verlässliche Rahmenbedingungen für den nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Altpapier geschaffen. 9. Welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung, um auch den Übergang von Mineralölen und anderen Schadstoffen aus Umverpackungen, in denen Lebensmittel gelagert und transportiert werden, in Lebensmitteln zu verhindern ? Der Entwurf der Mineralölverordnung bezieht sich generell auf unter Verwendung von Altpapierstoffen hergestellte Lebensmittelbedarfsgegenstände im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sofern es sich je nach Einzelfall bei den betroffenen Verpackungen um Lebensmittelbedarfsgegenstände im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9745 Sinne der genannten Verordnung handelt, würden die geplanten Vorschriften grundsätzlich auch darauf Anwendung finden. Ferner wird auf die allgemeinen Regelungen des Lebensmittelrechtes, einschließlich der Anforderungen des Hygienerechtes , verwiesen. Im Übrigen obliegt es der Sorgfaltspflicht des Herstellers bzw. Inverkehrbringers sicherzustellen, dass Lebensmittel nicht mit unerwünschten Stoffen in Mengen belastet sind, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden oder schädigen. 10. Welche Gespräche hat die Bundesregierung zu diesem Themenkomplex auf nationaler und EU-Ebene geführt (Auflistung nach konkreten Daten und der Nennung der beteiligten Fachabteilungen des Ministeriums)? Die Bundesregierung führt kontinuierlich Gespräche zur Mineralölthematik, sei es zwischen den verschiedenen Bundesressorts, mit Behörden aus den Ländern, nachgeordneten Einrichtungen oder im Rahmen von Anhörungen zu dem in der Diskussion befindlichen Verordnungsentwurf. Eine generelle Erfassung aller durchgeführten Gespräche erfolgt dabei jedoch nicht. Die nachfolgenden Zusammenstellungen können insofern keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und umfassen exemplarisch aus Sicht der Bundesregierung wesentliche Gespräche zu diesem Thema. BMEL: Gespräch Datum Ministerium/beteiligte Fachabteilung Erste Anhörung zum Entwurf der Mineralölverordnung 21. Juli 2011 BMEL, Abteilung 3 BMUB, Abteilung WR BMWi, Abteilung IV Informationsaustausch mit dem Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie 2. Juli 2012 BMEL, Abteilung 3 Gespräch mit dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, dem Fachverband Faltschachtel- Industrie, dem Verband Deutscher Papierfabriken und dem Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie zur Verwendung von Lebensmittelverpackungen aus Recyclingpapier 11. Dezember 2012 BMEL, Abteilung 3 Zweite Anhörung zum Entwurf der Mineralölverordnung 4./5. Dezember 2013 BMEL, Abteilung 3 BMUB, Abteilung WR BMWi, Abteilung IV Arbeitsgespräch mit Vertreter/innen des Bundesinstituts für Risikobewertung und Experten/innen aus einzelnen Bundesländern 23. Januar 2014 BMEL, Abteilung 3 Gespräch bei der EU-Kommission 25. Februar 2016 BMEL, Abteilung 3 BMUB: Das BMUB hat fortlaufende Gespräche zur Mineralölthematik mit Betroffenen insbesondere im Zuge der Sitzungen des Altpapier-Rates geführt. Der Altpapier- Rat ist ein Gremium der Arbeitsgemeinschaft Graphische Papiere (AGRAPA). Die AGRAPA ist ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen der Papier herstellenden Industrie, der Papierimporteure, des Papiergroßhandels, der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9745 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Druckindustrie sowie der Verleger von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Büchern. Sie hat sich im Rahmen einer gegenüber dem BMUB abgegebenen Selbstverpflichtung zur Steigerung der Verwertung von grafischen Papierprodukten , wie Druckerzeugnissen, verpflichtet und zugesagt, hierzu geeignete Maßnahmen zu treffen. Gespräch Datum Ministerium/beteiligte Fachabteilung Sitzung des Altpapier-Rates 03. Juli 2012 BMUB, Abteilung WR Sitzung des Altpapier-Rates 19. Juni 2013 BMUB, Abteilung WR BMWi, Abteilung IV Sitzung des Altpapier-Rates 09. Juli 2014 BMUB, Abteilung WR Sitzung des Altpapier-Rates 08. Juli 2015 BMUB, Abteilung WR BMWi, Abteilung IV Sitzung des Altpapier-Rates 06. Juli 2016 BMUB, Abteilung WR BMWi: Gespräch Datum Ministerium/beteiligte Fachabteilung Gespräch mit dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde 6. Juli 2011 BMWi, Abteilung IV Gespräch mit Verband Deutscher Papierfabriken e. V. 19. Mai 2014 und 6. März 2015 BMWi, Abteilung IV 11. Unterstützt die Bundesregierung den Berichtsentwurf des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, in dem die Europäische Kommission dazu aufgefordert wird, die Lücken in der EU-Gesetzgebung bzgl. der Sicherheit von Lebensmittelverpackungen aus Papier oder Pappe zu schließen und besonders besorgniserregende Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien generell zu verbieten? Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich das Anliegen, die Harmonisierung der Regelungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen auf EU-Ebene weiter voranzubringen. Eine Reihe der im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gelisteten Gruppen an Materialien und Gegenständen ist bisher noch nicht spezifisch auf EU-Ebene geregelt. Dazu gehören auch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier oder Pappe. Bei der Herstellung/dem Inverkehrbringen von Lebensmittelbedarfsgegenständen ist generell sicherzustellen, dass eine Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die eingesetzten Stoffe beziehungsweise die Verwendung der Erzeugnisse nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund sollten, sofern erforderlich, basierend auf entsprechenden Risikobewertungen Beschränkungen, Migrationsgrenzwerte o. Ä. festgelegt werden. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie andere EU-Länder mit diesem Thema umgehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung befassen sich bisher nur einige wenige EU- Mitgliedstaaten detaillierter mit dem Thema Mineralöl in Lebensmitteln/Lebensmittelbedarfsgegenständen . Beispielsweise wurde in Österreich im Rahmen des dortigen Lebensmittelcodex eine Empfehlung zur Verwendung von Recyclingkarton zur Lebensmittelverpackung erarbeitet. Erste Arbeiten scheinen zudem in Frankreich und den Niederlanden anzulaufen. Genaueres ist der Bundesregierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9745 dazu bisher nicht bekannt. Hinsichtlich der Analytik und der Diskussion um mögliche rechtliche Regelungen nimmt Deutschland derzeit in der EU eine Vorreiterstellung ein. 13. Kennt die Bundesregierung die aktuelle Untersuchung der EFSA zu den gesundheitlichen Folgen von Mineralöl? Wenn ja, welche Schlüsse zieht sie aus den Ergebnissen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit weitere Arbeiten zu gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln durchführt. Der Bericht über diese Untersuchungen ist bisher jedoch noch nicht verfügbar. Etwaige Schlüsse können daher noch nicht gezogen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333