Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9763 18. Wahlperiode 26.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9586 – Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am Bundesverkehrswegeplan (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8952) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) muss die Verkehrswegeplanung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden und die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen befragt werden. Gemäß dem UVPG sind dazu der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030, der Umweltbericht sowie weitere zweckmäßige Unterlagen frühzeitig auszulegen, sowohl Auslege- als auch Stellungnahmefrist müssen angemessen sein. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben empfahl eine Frist zur Stellungnahme von drei Monaten (FE-Vorhaben 96.0904/2007 – Erarbeitung eines Konzepts zur „Integration einer Strategischen Umweltprüfung in die Bundesverkehrswegeplanung“, S. 2018). Angesichts der Komplexität und des Umfangs des BVWP 2030 hatte sich auch das Umweltbundesamt entsprechend für eine längere Frist als sechs Wochen ausgesprochen . Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beschränkte die Frist für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf sechs Wochen und begann die Beteiligungsphase zwei Werktage nach Veröffentlichung des Entwurfs. Fragen zur Auswertung der Stellungnahmen konnte die Bundesregierung Ende Juni 2016 mit Verweis auf die zu dem Zeitpunkt noch andauernde Auswertungsphase noch nicht beantworten (Bundestagsdrucksache 18/8952). Bereits kurz danach wurde der Überarbeitungsprozess abgeschlossen und der Bundesverkehrswegeplan durch das Bundeskabinett verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf wurden u. a. zahlreiche weitere Straßenvorhaben aufgenommen und hochgestuft. Umweltfreundliche Projektalternativen wurden hingegen nicht aufgenommen. Aus dem Beteiligungsbericht des BMVI (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/finalerbericht -behoerden-und-oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf?__blob=publication- File) ist nicht zu entnehmen, welche Erkenntnisse zu den vorgenommenen Änderungen geführt haben und warum zahlreiche Stellungnahmen zu Umweltauswirkungen keine Berücksichtigung fanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9763 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. a) Wie viele abgegebene Stellungnahmen beziehen sich hauptsächlich auf den Gesamtplan bzw. auf die Umweltauswirkungen des Gesamtplans? b) Wie viele Stellungnahmen thematisieren insbesondere mögliche Umweltauswirkungen der Einzelprojekte auf den Gesamtplan (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 auf Grundlage der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Plan gingen insgesamt rd. 39 000 Stellungnahmen ein. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat keine quantitative Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Aufgrund der Vielzahl wurden die Stellungnahmen im Bericht zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung des BMVI zusammenfassend dokumentiert, dieser ist verfügbar unter www.bvwp2030.de. 2. a) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI im Zuge der Auswertung des Beteiligungsverfahrens nicht berücksichtigt, da es sich bei diesen aus Sicht des BMVI um Stellungnahmen „ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung “ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7995) handelt? Das BMVI hat alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen erfasst und geprüft . Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung wurden in dem mehrstufigen Auswertungsverfahren anschließend nicht weiter berücksichtigt. b) Wurden die Absender der nichtberücksichtigten Stellungnahmen durch das BMVI gesondert informiert? Aufgrund der Vielzahl wurden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen nicht einzeln beantwortet. Gleichwohl erhielten die Einsender von Stellungnahmen eine Eingangsbestätigung, sofern dem BMVI hierfür die erforderlichen Informationen vorlagen. 3. Wie viele Stellungnahmen wurden von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Regierungs - und Nichtregierungsorganisationen und Behörden anderer Staaten abgegeben? Es gingen rund 40 Stellungnahmen von Behörden und aus der Öffentlichkeit der Nachbarstaaten ein. 4. Inwiefern hat die Europäische Kommission eine Stellungnahme abgegeben, und was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme? Die Europäische Kommission hat keine Stellungnahme abgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9763 5. a) Inwiefern wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch Alternativen zu Einzelprojekten bzw. Plan- oder Szenarioalternativen eingereicht , und um welche Projekte bzw. Plan- oder Szenarioalternativen handelt es sich dabei (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? b) Inwiefern hat die Bundesregierung diese Projekte bzw. Plan- oder Szenarioalternativen bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt (Antwort bitte begründen)? Im Beteiligungsverfahren gab es zahlreiche konkrete projektbezogene Hinweise. Viele Vorschläge wurden aus Sicht des Einwenders als Alternativen bezeichnet, stellten sich bei der Prüfung jedoch nicht als Alternativen auf der Ebene des BVWP heraus. Dazu zählen beispielsweise Hinweise, alternative Trassenverläufe zu prüfen. Derartige Projektvarianten sind nicht Gegenstand der Bundesverkehrswegeplanung , da die genaue Trassierung erst im Rahmen der nachfolgenden Planungsstufen (Linienfestlegung, Raumordnungsverfahren und Baurechtsverfahren ) erfolgt. Überdies wurden oftmals Alternativen genannt, die den Ländern bereits bei der Anmeldung von Straßenprojekten bekannt waren und dort geprüft wurden. Vorgeschlagene vernünftige Alternativen wurden geprüft und ggf. nach vertiefter Prüfung in den BVWP-Prozess aufgenommen bzw. in der projektspezifischen Alternativenprüfung des PRINS ergänzt. In dem vom BMVI veröffentlichten Bericht zum Beteiligungsverfahren wird der Umgang mit den Stellungnahmen zusammenfassend dokumentiert. Der aus dem Beteiligungsverfahren bzw. den Stellungnahmen abgeleitete Änderungsbedarf am BVWP 2030 wird im Beteiligungsbericht und im überarbeiteten Druckstück des BVWP 2030 dargestellt. 6. a) Wie begründet die Bundesregierung die in Anhang 1 des Berichts zur Behörden - und Öffentlichkeitsbeteiligung des BVWP 2030 aufgeführten Änderungen im Einzelnen, insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele der SUP und der dazu eingegangenen Stellungnahmen? Anhang 1 des Berichts zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung enthält in der letzten Spalte der Tabelle ein Hinweisfeld mit Erläuterungen zu den zuvor farblich gekennzeichneten Änderungen. b) Haben sich die Umweltauswirkungen des BVWP 2030 aus Sicht der Bundesregierung insgesamt gegenüber dem Entwurf des neuen BVWP 2030 von März 2016 verbessert? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? c) Wie hat sich die Gesamtflächeninanspruchnahme gegenüber dem Entwurf für den BVWP 2030 verändert (bitte aufgeschlüsselt nach Vordringlichem Bedarf – VB –, Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung – VB-E –, Weiterem Bedarf – WB –, Weiterem Bedarf mit Planungsrecht – WB* –, dauerhafter Inanspruchnahme, versiegelter Fläche angeben)? d) Um wie viel hat sich der prognostizierte Ausstoß von Treibhausgasen des BVWP 2030 gegenüber dem Entwurf für den BVWP 2030 verändert? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9763 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Um wie viel hat sich die Anzahl erheblich beeinträchtigter Natura-2000- Gebiete durch Vorhaben des VB/VB-E sowie des WB/WB* des BVWP 2030 gegenüber dem Entwurf für den neuen BVWP 2030 verändert (bitte sowohl Anzahl der Gebiete nennen, für die eine erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich ist, als auch die Anzahl der Gebiete, für die eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann)? f) Um wie viel hat sich die Anzahl der Projekte mit festgestellter hoher Umweltbetroffenheit des BVWP 2030 gegenüber dem Entwurf für den BVWP 2030 verändert (bitte nach VB/VB-E und WB/WB* aufschlüsseln )? Die Fragen 6b bis 6f werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Umweltauswirkungen des BVWP mit dem Stand des Kabinettbeschlusses haben sich im Vergleich zum BVWP-Entwurf nur geringfügig verändert. Je nach Umweltkriterium gab es dabei geringfügig veränderte Umweltauswirkungen. 7. Wieso enthält weder der Umweltbericht noch der nun beschlossene BVWP 2030 die nach § 14g Absatz 2 Nummer 6 UVPG erforderliche Darstellung von Maßnahmen, die geplant sind, „um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans oder Programms zu verhindern , zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen“? Im Umweltbericht werden an mehreren Stellen Maßnahmen angesprochen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des BVWP zu verhindern, verringern bzw. ausgleichen. 8. a) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI erhalten, die die Umweltauswirkungen des 17. Bauabschnittes der A 100 auf den Gesamtplan thematisieren ? Das BMVI hat keine quantitative Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Das Verfahren analysierte relevante fachlich-inhaltliche Argumente unabhängig davon, wie oft diese vorgebracht wurden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden, soweit deren grundsätzliche Relevanz gegeben war, themenbezogen nicht aber projektbezogen kategorisiert und ausgewertet. b) Wie ist die Bundesregierung mit den Stellungnahmen zu diesem Vorhaben (17. Bauabschnitt A 100) verfahren, welches im BVWP-2030-Entwurf bereits als „in Bau“ bezeichnet wird, obwohl bisher noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt? Im Zuge der Betrachtungen zur Aufstellung des BVWP 2030 waren alle Projekte, die nicht als „laufend“ gelten, einer neuen Bewertung zu unterziehen. Die Bewertung „laufender“ Projekte (Projekte des Bezugsfalls), wie hier der 17. Bauabschnitt der BAB 100, war somit nicht Gegenstand der Betrachtungen zur Ermittlung der Gesamtplanwirkungen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333