Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9764 18. Wahlperiode 26.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9562 – Kontrolle und Entfernung von Internetinhalten zu sogenannter illegaler Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juli 2016 hat die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol ihren ersten Jahresbericht vorgelegt (www.europol.europa.eu/content/europol-internetreferral -unit-one-year). Demnach wächst der Inhalt, der zur Entfernung an die Provider gemeldet wird, deutlich. Bis Juli dieses Jahres wurden die Internetdienstleister auf 9 787 Veröffentlichungen aufmerksam gemacht. 8 949 Dateien in Bild, Ton oder Schrift seien entfernt worden, was einer Erfolgsquote von mehr als 91 Prozent entspricht. Europol hat keine Polizeivollmachten, die Entfernung durch die privaten Firmen erfolgt freiwillig. Europol konzentriert sich nach eigenen Angaben auf al‐Qaida und den „Islamischen Staat“. Entsprechende Inhalte fand die Polizeiagentur auf 70 verschiedenen Internetplattformen , die Ersuchen zur Entfernung wurden jedoch nur bei 31 Anbietern gestellt. Mit weiteren Plattformen, die für „terroristische Propaganda“ genutzt würden, sei Europol „im permanenten Dialog“. Erstmals gibt es auch Zahlen zum Back- End der „Meldestelle“. Sämtliches gefundenes Material wird der Datenbank „Check the Web“ gespeichert, die einst vom Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtet wurde (Bundestagsdrucksache 18/4582). Derzeit sind dort 4 963 Video - und Audiodateien gespeichert, außerdem 4 335 Publikationen und 4 000 „Statements“. Die Datenbank dient unter anderem zum Abgleich neuer Ersuchen mit bereits bekanntem oder anderswo entferntem Material. Die Kriminalitätsphänomene der „Meldestelle“ wurden letztes Jahr auf „Schleusungskriminalität “ und „hybride Bedrohungen“ erweitert, zunächst aber nicht aktiv verfolgt . Nach eigenem Bekunden geht Europol jetzt gegen Fluchthelfer vor. Die Polizeiagentur hat hierfür türkisch- und arabischsprachige Übersetzer eingestellt . 122 Accounts, die mit „illegaler Migration“ in Verbindung stehen sollen, wurden bei den Providern beanstandet. Inwiefern diese gelöscht wurden, beantwortet Europol nicht. Die Internetinhalte zur mutmaßlichen „Schleusungskriminalität “ wurden bislang nicht von der „Meldestelle“ ermittelt, sondern von einer anderen Europol-Abteilung angeliefert. Zuständig ist das im Februar 2016 eröffnete „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung “ (EMSC), das Europol bei der „Zerschlagung von Schleppernetzen“ stärken soll (Bundestagsdrucksache 18/8669). Die „Meldestelle“ hat sich im Bereich „illegaler Migration“ an sieben operativen Ermittlungen beteiligt, darun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9764 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ter auch in den sogenannten Hotspots in Griechenland. Neben den anderen Europol -Abteilungen hat auch die „Meldestelle“ drei Mitarbeiter nach Griechenland entsandt. 1. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016 umsetzen, bestehende Informationssysteme sowie öffentliche Daten, Plattformen und Partnerschaften mit Unternehmen der sozialen Medien sowie alle anderen verfügbaren Instrumente „optimal zu nutzen“, um Daten und Systeme „für eine prädiktive Analyse der Migrantenströme und der sich daraus ergebenden Schleusertätigkeiten zu nutzen“ (Bundestagsdrucksache 18/8669)? Die zuständigen Sicherheitsbehörden werten grundsätzlich alle verfügbaren Informationen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aus, um unter anderem Analysen zu Reisewegen von Migranten und der sich daraus möglicherweise ergebenden Schleusertätigkeiten zu erstellen. Strategische Auswertungsprodukte können präventive Ansätze mit prädiktiven Elementen enthalten. 2. Welche Software benutzt das BKA, „deren Funktionalitäten auch zur automatisierten Auswertung in Sozialen Medien geeignet sind“ (Bundestagsdrucksache 18/9267)? Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs - und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Evident geheimhaltungsbedürftige Informationen muss die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht offenlegen (BVerfGE 124, 161, 193 f.). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage 2 aus Geheimhaltungsgründen teilweise nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die teilweise Einstufung der Antwort zu Frage 2 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und den konkreten technischen Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten Kräften – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei würde die Gefahr entstehen, dass ihre bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9764 operativen Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 3. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Kommission dafür Sorge trägt, „dass in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Agenturen konkret erfasst wird, wie soziale Medien für die Zwecke der Migrantenschleusung verwendet werden“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8669 vom 3. Juni 2016 wird verwiesen. 4. Welche der 9 787 Veröffentlichungen, die von der „Meldestelle für Internetinhalte “ bei Europol zur Entfernung an Internetdienstleister gemeldet wurden , stammten nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Strafverfolgern ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Bei welchen 31 Anbietern hat Europol die Entfernung der 9 787 Veröffentlichungen nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt? Eine abschließende Auflistung der in Rede stehenden Internetdiensteanbieter ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung gehören zu den Anbietern u. a. Facebook, Twitter, Youtube, Google, tumblr, archive.org, vine und vimeo. 6. Mit welchen weiteren Plattformen, die für „terroristische Propaganda“ genutzt würden, ist Europol nach Kenntnis der Bundesregierung „im permanenten Dialog“? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Auf welche Weise werden die in der Europol-Datenbank „Check the Web“ gespeicherten 4 963 Video- und Audiodateien, 4 335 Publikationen und 4 000 „Statements“ nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zum Abgleich neuer Ersuchen mit bereits bekanntem oder anderswo entferntem Material genutzt? Durch die EU IRU (Meldestelle für Internetinhalte, Europol Internet Referral Unit) selbst identifizierte Internetinhalte oder durch die Mitgliedstaaten an die EU IRU übermittelte Inhalte werden durch die EU IRU insbesondere mit dem Datenbestand der Europol-Datenbank „Check the Web“ abgeglichen. Sofern hierbei ein Treffer erzielt wird, informiert die EU IRU die betreffenden Mitgliedstaaten. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9764 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Auf wie viele Stellen soll die „Meldestelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung in 2016 und in 2017 anwachsen? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist bis zum Ende des Jahres 2016 ein Aufwuchs auf 21 und bis Juli 2017 auf 36 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter geplant. a) Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstützen die „Meldestelle “ derzeit mit zusätzlichem eigenen Personal? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben derzeit die Niederlande, Frankreich, Bulgarien und Rumänien Verbindungsbeamte zur EU IRU nach Den Haag entsandt . b) Welche Regierungen haben zu welchem Zweck eigene Verbindungsbeamten für die „Meldestelle“ benannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Vereinigte Königreich einen entsprechenden Verbindungsbeamten benannt, um einen geeigneten Kommunikationskanal mit der UK CT (Counter-Terrorism) IRU sicherzustellen. 9. In welche Ermittlungen oder Vorbereitung von herausragenden Ereignissen (etwa die EURO 2016) war die „Meldestelle“ eingebunden, an denen sich auch Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland beteiligten? Die EU IRU war nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachgang der Anschläge in Paris (13. November 2015) und Brüssel (22. März 2016) sowie während der EURO 2016 unterstützend tätig. 10. Auf welche Kriminalitätsphänomene wurde die Zuständigkeit der „Meldestelle “ nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen erweitert? Die Zuständigkeit der EU IRU erstreckt sich nach den Ratsschlussfolgerungen des Rates (Justiz und Inneres) vom 12. März 2015 auf den Bereich terroristischer und gewalttätiger extremistischer Internetinhalte sowie nach der Erklärung auf der Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 auf Internetinhalte, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9388 vom 11. August 2016 verwiesen. 11. Seit wann geht Europol nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Postings zu „illegaler Migration“ vor? Die EU IRU wurde zum 1. Juli 2015 eingerichtet. Seitdem konnten Unterstützungsleistungen der EU IRU entsprechend der Erklärung auf der Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 zu Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken, erbracht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9764 12. Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zur einer „großen Zahl von Nutzerkonten“ bezüglich „illegaler Migration“ machen, die von Europol analysiert wird (Bundestagsdrucksache 18/8669)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EU IRU 122 Nutzerkonten mit Bezügen zur illegalen Migration analysiert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8669 verwiesen. 13. Wie viele Inhalte oder Nutzerkonten, die mit „illegaler Migration“ in Verbindung stehen sollen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Providern beanstandet, und wie viele davon wurden daraufhin entfernt? a) Welche Art von Inhalten sollten von den Providern entfernt werden? b) In welcher Datenbank werden die zu entfernenden oder entfernten Inhalte bezüglich „illegaler Migration“ bei Europol gespeichert? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8669 vom 3. Juni 2016 verwiesen. 14. Von welcher Europol-Abteilung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zu entfernenden Internetinhalte ermittelt, und inwiefern waren daran auch deutsche Behörden (etwa durch Datenzulieferungen) beteiligt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Internetinhalte im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität vom Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) an die EU IRU als Bestandteil des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) herangetragen. EMSC und ECTC sind Teil der Abteilung O bei Europol. Deutsche Behörden liefern u. a. Daten zu dem für Schleusungskriminalität relevanten Auswertungsschwerpunkt „Checkpoint “ an das EMSC zu. Inwiefern diese Informationen an die EU IRU weitergegeben wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 15. Welche deutschen Behörden beteiligen sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal und welcher Unterstützung „Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) und am „Joint Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien? 16. Welche deutschen Behörden (Polizei, Zoll, Geheimdienste), Koordinationsund Kooperationsplattformen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen des EMSC und des JOO mit diesen im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung zusammen bzw. lieferten Informationen? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt arbeiten mit dem EMSC im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung zusammen, soweit dies der Aufklärung von Straftaten der schweren oder organisierten Kriminalität dient. Gegenwärtig sind zwei Beamtinnen der Bundespolizei zum EMSC entsandt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9764 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Hinblick auf das JOO wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8669 verwiesen. Eine Zusammenarbeit zwischen der Zollverwaltung und dem EMSC sowie dem JOO fand nach hiesigen Erkenntnissen nicht statt. 17. An welchen gemeinsamen Ermittlungsgruppen sind das BKA und die Bundespolizei gegenwärtig nach dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/9328)? Die Bundespolizei beteiligt sich gegenwärtig an keiner Gemeinsamen Ermittlungsgruppen nach dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. Das Bundeskriminalamt beteiligt sich gegenwärtig an einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe nach dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. 18. Welche weiteren Behörden aus EU-Mitgliedstaaten oder Agenturen haben seit Bestehen des EMSC und des JOO nach Kenntnis der Bundesregierung (auch anlassbezogen und zeitlich begrenzt) wie viele Mitarbeiter dorthin entsandt ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 1d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8669 vom 3. Juni 2016 verwiesen . 19. An wie vielen Ermittlungen des EMSC im Bereich „illegaler Migration“ hat sich die „Meldestelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, und an welchen dieser Ermittlungen nahmen auch deutsche Strafverfolgungsbehörden teil? Auf die Antwort zu den Fragen 12 und 14 wird verwiesen. Im Übrigen unterstützt Europol die Mitgliedstaaten, führt jedoch keine eigenen Ermittlungen. 20. Zu welchem Zweck hat die „Meldestelle für Internetinhalte“ nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter in sogenannte Hotspots nach Griechenland entsandt? Nach Angaben von Europol erfolgte die Entsendung aufgrund von terrorismusbezogener Verbindungen bei den Sicherheitsüberprüfungen in den sog. Hotspots in Griechenland. 21. Auf welche Weise übernimmt die „Meldestelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung , wie im Jahresbericht erklärt, die Funktion als „Hauptakteur“ im sogenannten EU Internet Forum, an dem sich Delegierte von Google, Twitter , Microsoft, Facebook, Ask.fm und Yahoo beteiligen? Über die Angaben in dem von den Fragestellern zitierten EU IRU Jahresbericht hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 22. Auf welche Weise könnte die „Meldestelle“, wie vom deutschen und französischen Innenminister im Positionspapier „Ein Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit in Europa“ vom 23. August 2016 beschrieben, die „Aufdeckung entsprechender Inhalte und ihres Austauschs“ verbessern? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8845 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9764 23. Wenn Internetfirmen Dateien beim Upload selbst überwachen und wenn nötig entfernen sollen, inwiefern sollte hierfür aus Sicht der Bundesregierung eine öffentlich-private Meldeplattform eingerichtet werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8845 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333