Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 22. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9766 18. Wahlperiode 26.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9594 – Neuere Erkenntnisse zur Gefährdung von Bestäubern durch Neonikotinoide und andere systemische Pestizidwirkstoffe sowie daraus folgende Maßnahmen zum Bestäuberschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Neonikotinoide sind hochtoxische Insektizidwirkstoffe, die seit circa 20 Jahren in der Landwirtschaft und im Gartenbau zunehmend zum Einsatz kommen. Eine weiter wachsende Zahl von Studien hat deutliche Hinweise erbracht, dass Neonikotinoide für Honig- und Wildbienen und weitere Nichtzielorganismen wie Säugetiere, Vögel, Fische, Reptilien und Schmetterlinge eine Vielzahl an Gefährdungen beinhalten. Wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass bereits niedrige Belastungen, wie sie in der landwirtschaftlichen Praxis auf Feldebene vorkommen , bei Honig- und Wildbienen Beeinträchtigungen des Kommunikations- und Lernvermögens, der Orientierung, des Sammelverhaltens, des Immunsystems sowie von Fortpflanzungs- und Bruterfolg hervorrufen. Diese und weitere Erkenntnisse zu Risiken wurden in umfangreichen Berichten internationaler wissenschaftlicher Institutionen wie dem Beirat der Wissenschaftsakademien Europas (EASAC) und der „Task Force on Systemic Pesticides“ dokumentiert. Aufgrund dieser Erkenntnisse führt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zurzeit eine Risikoneubewertung für drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam sowie das ebenfalls systemisch wirkende Fipronil durch. Angesichts der immer größer werdenden Beweislast für Gefährdungen durch Neonikotinoide wird auch auf politischer Ebene zunehmend die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen gesehen. In Deutschland wurde zum Schutz von Honig- und Wildbienen das seit 2015 bestehende zeitlich befristete Eilverbot der Saatgutbehandlung von Wintergetreide mit Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam über eine reguläre Verordnung dauerhaft gesichert. Die Umweltministerkonferenz (UMK) der Bundesländer hat am 17. Juni 2016 grundsätzlich für eine weitere Verbesserung des Schutzes von Bestäubern vor Pestiziden plädiert, die auf dieser Wirkstoffgruppe basieren. Die Bundesregierung wurde von den Ländern aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine deutlich restriktivere Handhabung solcher Pestizide einzusetzen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9766 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und dabei auch Optionen wie Anwendungsverbote und -beschränkungen zu prüfen (vgl. www.umweltministerkonferenz.de/documents/UMK-Protokoll_Juni_ 2016.pdf, Tagesordnungspunkt 19, S. 34). In Frankreich wurde Mitte Juli 2016 ein vollständiger Ausstieg aus der Nutzung von Neonikotinoiden im Pflanzenschutz ab dem Jahr 2020 beschlossen; ab dem Jahr 2018 werden übergangsweise Anwendungen nur noch im Ausnahmefall erteilt (vgl. www.lemonde. fr/biodiversite/article/2016/07/20/loi-sur-la-biodiversite-la-france-bannit-lespesticides -tueurs-d-abeilles_4972460_1652692.html). Zwar bestehen seit Dezember 2013 in der EU Anwendungsbeschränkungen für vier Wirkstoffe in bienenattraktiven Kulturen. Diese haben aber bislang in Deutschland nicht zu einer Reduktion der eingesetzten Gesamtmenge von Neonikotinoidwirkstoffen geführt. Auch in Frankreich haben die EU-Teilverbote keine wesentliche Reduktion bei der Anwendung der drei Neonikotinoidwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bewirkt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/6490). Offensichtlich wird ein großer Teil der Wirkstoffe und Anwendungsbereiche von den Teilverboten nicht erfasst . Dies gilt auch für den Wirkstoff Thiacloprid, der neueren Studien zufolge ebenfalls erhebliche Risiken für Bestäuber beinhaltet. Weitere Gefährdungen bestehen im Zusammenhang mit laufenden Zulassungsverfahren für Mittel mit neuen Wirkstoffen wie Sulfoxaflor, welches mit hohen Risiken für Honig- und Wildbienen verbunden ist (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksachen 18/7810 und 18/6490). Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind daher aus Sicht der Fragesteller weiterreichende Maßnahmen erforderlich, um den Schutz von Bestäubern und anderen Nichtzielorganismen sicherzustellen. 1. Wie viele Tonnen Neonikotinoidwirkstoffe sowie Fipronil sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 in Deutschland abgesetzt worden (bitte tabellarisch auflisten)? Nach § 64 des Pflanzenschutzgesetzes besteht eine Meldepflicht für an inländische Empfänger in Verkehr gebrachte oder ausgeführte Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen . Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht hierzu jährlich einen Bericht unter Beachtung der gesetzlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Zulassungsinhaber gemäß § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Daher kann die Bundesregierung lediglich über die Summe der Absatzmenge aller Neonikotinoid-Wirkstoffe Auskunft geben. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6490 vom 28. Oktober 2015 verwiesen. Zur besseren Lesbarkeit werden in der folgenden Tabelle erneut die Angaben zu den Jahren 2013 und 2014 aufgeführt: Absatzmengen in Deutschland in t Wirkstoff 2013 2014 2015 Neonikotinoide (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam) 200 207 203 Fipronil 0,6 0,8 0,7 Der Wirkstoff Fipronil wurde ausschließlich im Rahmen von Zulassungen für Notfallsituationen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verkehr gebracht; in diesen Fällen begrenzt das BVL die Abgabemenge mit dem Bescheid . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9766 2. Wie viele Tonnen Neonikotinoide und Fipronil bzw. Formulierungen mit diesen Wirkstoffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 aus Deutschland ausgeführt (bitte tabellarisch auflisten)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6490 vom 28. Oktober 2015 wird verwiesen. Zur besseren Lesbarkeit werden in der folgenden Tabelle erneut die Angaben zu den Jahren 2013 und 2014 aufgeführt: Ausfuhren aus Deutschland in t Wirkstoff 2013 2014 2015 Neonikotinoide (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam) 2385 2269 1678 Fipronil 2,5-10 <1 0 3. Wie viele Tonnen Neonikotinoide sowie Fipronil wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015 in welchen Formen (Saatgutbeizung , Granulat, Spritzmittel) sowohl für berufliche als auch für nichtberufliche Anwender abgesetzt (bitte tabellarisch aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen auf Bundestagsdrucksache Anfrage 18/6490 vom 28. Oktober 2015 wird verwiesen. Zur besseren Lesbarkeit werden in der folgenden Tabelle erneut die Angaben zu den Jahren 2013 und 2014 aufgeführt. Eine Differenzierung der Absatzmengen nach Saatgutbeizung , Granulat und Spritzmittel ist aufwändig und kann innerhalb der kurzen Antwortfrist nicht erfolgen. Die entsprechende Aufstellung wird separat schriftlich übermittelt. Absatzmengen in Deutschland in t Wirkstoff 2013 2014 2015 Neonikotinoide (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam) für berufliche Verwender 198 206 200 für nichtberufliche Verwender 2,2 1,6 2 Fipronil für berufliche Verwender 0,6 0,8 0,7 für nichtberufliche Verwender 0 0 0 4. Erwägt die Bundesregierung, nach dem Vorbild Frankreichs zum Schutz der Biodiversität einen Ausstieg aus der Nutzung von Pestiziden und Bioziden mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide für Deutschland zu erlassen oder auf europäischer Ebene zu initiieren (vgl. www.assembleenationale .fr/14/ta/ta0803.asp, Artikel 125)? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus? Wenn nein, warum nicht? 5. Teilt die Bundesregierung die Feststellung der UMK der Bundesländer in ihrem Beschluss vom 17. Juni 2016, dass der „Schutz von Honig- und Wildbienen und anderen Bestäubern vor dem schädlichen Einfluss von Pflanzenschutzmitteln auf Basis der Neonicotinoide derzeit in Deutschland zu verbessern ist“ (vgl. www.umweltministerkonferenz.de/documents/UMK- Protokoll_Juni_2016.pdf, S. 34), und wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9766 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wird die Bundesregierung der Bitte der UMK nachkommen, „sich national und EU-weit für eine deutlich restriktivere Handhabung von Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen einzusetzen“ und dabei auch Anwendungsverbote und -beschränkungen zu prüfen? Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4, 5 und 6 gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6490 vom 28. Oktober 2015 wird verwiesen. Die Ergebnisse der angesprochenen Überprüfung der in Rede stehenden Wirkstoffe auf EU- Ebene bleiben abzuwarten. 7. Wird die Bundesregierung der weiteren Bitte der UMK nachkommen, im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) „Instrumente für eine wirksame Risikominderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes generell zu entwickeln und einzuführen , um die Belastung der Honig- und Wildbienen sowie anderer Bestäuber- Insektenarten mit Pflanzenschutzmitteln zu begrenzen“? Wenn ja, durch welche konkreten Schritte? Wenn nein, warum nicht? Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt hat erst kürzlich am Julius Kühn-Institut (JKI) ein Institut für Bienenschutz eröffnet, um die Fragen des Bienenschutzes noch intensiver und Fach- sowie Speziesübergreifend von Experten behandeln zu lassen. Hierbei sollen auch intensiv die Belange der Wildbienen und weiterer Bestäuber erforscht werden. Die hierzu erlangten Erkenntnisse werden die Grundlage für das weitere sachorientierte Handeln der Bundesregierung bilden. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer Studie (Straub et al, 2016, http://rspb.royalsocietypublishing.org/ content/283/1835/20160506), wonach die Neonikotinoidwirkstoffe Clothianidin und Thiamethoxam die Lebenserwartung und Spermienqualität bei männlichen Honigbienen (Drohnen) beeinträchtigen? 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer kanadischen Studie (Alburaki et al, Journal of Applied Entomology 2016), wonach eine Exposition von Honigbienen gegenüber Pollen von Maispflanzen, die aus mit Neonikotinoiden behandeltem Saatgut hervorgegangen sind, zu einem signifikant höheren Varroabefall und einer höheren Sterblichkeit bei den betroffenen Bienenvölkern führt? 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer aktuellen britischen Studie (Woodcock et al, 2016, www.nature.com/articles/ncomms 12459), wonach ein statistischer Zusammenhang zwischen der Saatgutbehandlung bei Raps mit Neonikotinoiden und Bestandsrückgängen bei Wildbienenarten besteht, da Populationen von Wildbienenarten in England, die als Rapsbestäuber gelten und damit einer Neonikotinoidexposition mittels der Saatgutbehandlung bei Raps ausgesetzt sind, im Durchschnitt dreimal so große Bestandsrückgänge verzeichnen wie Populationen von Wildbienenarten , welche primär andere Pollen- und Nektarquellen nutzen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9766 11. Welche Schlussfolgerungen für die Bewertung des Einsatzes von Neonikotinoiden bei der Saatgutbeizung zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer neuen britischen Studie (Budge et al, 2015, www.nature.com/ articles/srep12574), wonach ein statistischer Zusammenhang zwischen der Rapssaatgutbeizung mit Imidacloprid und der Höhe der Bienenvölkerverluste besteht, während gleichzeitig ein statistisch signifikanter Nutzen der Saatgutbeizung bei Raps mit Imidacloprid im langjährigen Mittel weder für Erträge noch für Gewinne landwirtschaftlicher Betriebe im Vergleich zu Pflanzenschutz durch befallsabhängige Spritzungen feststellbar war? 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer britischen Studie (Gilburn et al, 2015, https://peerj.com/articles/ 1402.pdf), die auf einen Zusammenhang zwischen der Abnahme bei 15 von 17 in Agrarkulturlandschaften verbreiteten Tagfalterarten und den Einsatzmengen von Neonikotinoiden hinweist? 13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer aktuellen US-Studie (Forister et al, 2016, http://rsbl.royalsociety publishing.org/content/12/8/20160475), wonach in drei Bezirken Kaliforniens (Counties) seit Markteinführung von Pestiziden auf Basis von Neonikotinoiden im Jahr 1995 die Zahl der Schmetterlingsarten drastisch zurückgegangen ist und sowohl die Größe als auch die Fortpflanzungsrate der untersuchten Arten sich verringert haben, wobei durch das Studiendesign ausgeschlossen werden konnte, dass diese Effekte durch andere Faktoren wie Landnutzungsänderungen und Klimawandel hervorgerufen wurden? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 8 bis 13 gemeinsam beantwortet. Die hier zitierten Studien finden Eingang in die Risikobewertung der in Rede stehenden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel durch die nach Pflanzenschutzgesetz zuständigen Bundesoberbehörden. Die Bundesregierung beeinflusst nicht die wissenschaftliche Risikobewertung durch die zuständigen Bundesoberbehörden. 14. Inwieweit plant die Bundesregierung vergleichbare Forschungsprojekte für Deutschland, um die mögliche Gefährdung von Schmetterlingen und Wildbienen durch Neonikotinoide genauer zu untersuchen? Wenn nein, warum nicht? 15. Plant die Bundesregierung die Einführung eines eigenständigen Wildbienen- Monitorings, um der besonderen Gefährdungslage dieser Bestäuber gerecht zu werden? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Forschung im JKI werden mögliche Gefährdungen von Wildbienen und anderen Bestäubern bereits seit einigen Jahren untersucht. Diese Untersuchungen werden vom neu eingerichteten Institut für Bienenschutz des JKI fortgeführt und weiter ausgebaut. Die Konzepte zu konkreten Forschungsprojekten mit Wildbienen und anderen Bestäubern werden in dem neu gegründeten Institut des JKI aktuell erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9766 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Ausmaß und möglichen Ursachen des Biodiversitätsverlustes bei Insekten in Deutschland seit den 80er-Jahren (bitte getrennt nach Ordnungen sowie Rückgang an Arten und Individuenzahlen angeben), und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung , dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Die Bundesregierung nimmt Bezug auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage „Rückgang von Bestäuber Insekten, insbesondere Wildbienen“, insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 11 (Bundestagsdrucksache 18/7705 vom 25. Februar 2016). Die Bundesregierung nimmt ferner Bezug auf ihre Antwort auf die Schriftlichen Fragen 39 und 40 des Abgeordneten Peter Meiwald vom 22. August 2016 zu Bestandsrückgängen und Schutzmaßnahmen bei „Wildbienen, Hummeln, Hornissen und Wespen“ auf Bundestagsdrucksache 18/9512 vom 2. September 2016, S. 34 und 35. Am 13. Januar 2016 fand im Deutschen Bundestag (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit) ein Fachgespräch zum Thema „Ursachen und Auswirkungen des Biodiversitätsverlustes bei Insekten“ statt. Die Präsentationen und das Sitzungsprotokoll enthalten auch Informationen zur Gefährdung von Bestäubern durch Pestizid1wirkstoffe – vgl. hierzu www.bundestag. de/bundestag/ausschuesse18/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/oeffentlichesfachgespraech -73-sitzung-insekten. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung allgemein zu möglichen Korrelationen und anderen Zusammenhängen zwischen dem Einsatz von Pestiziden und dem Rückgang von Insektenvorkommen (sowohl bei der Artenzahl als auch bei Bestandszahlen), wie sie in einer Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages berichtet wurde (vgl. www.bundestag.de/blob/416200/27ef1e1f3f6a 34d1a9374f8702249dbf/protokoll-18-73-data.pdf)? Plant die Bundesregierung Forschungsvorhaben bzw. Monitoringvorhaben zur Untersuchung möglicher Zusammenhänge in diesem Bereich, und wenn ja, welche (bitte unter Nennung des Projekts, der Projektdauer, -nehmer, Fördersumme )? Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit dem bereits abgeschlossenen Projekt „Protection of biodiversity in the risk assessment and risk management of pesticides with a focus on arthropods, soil organisms, and amphibians“ (Brühl et al. 2013) den aktuellen Stand des Wissens im Hinblick auf den Schutz der Biodiversität erfasst und bringt diesen bei der Weiterentwicklung der europäischen Bewertungsleitlinien für Pflanzenschutzmittel mit ein. Ein gezieltes Monitoring ist derzeit nicht geplant. 1 Biozide und Pflanzenschutzmittel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9766 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer aktuellen US-Studie (Mogren/Lundgren 2016, siehe www.nature.com/ articles/srep29608), wonach der verbreitete Einsatz von Neonikotinoiden auch zu wesentlichen Belastungen von nicht behandelten Flächen wie Blühstreifen sowie eine erhebliche Senkung von Lipid- und Glykogenreserven in den Körpern von Arbeiterinnen im Bienenvolk bewirkt, was das Immunsystem sowie den Brut- und Überwinterungserfolg der betroffenen Bienenvölker beeinträchtigt? 19. Welche Schlussfolgerungen für die Risikobewertung insbesondere von Thiacloprid zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer neueren deutschen Studie von Wissenschaftlern der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (am Main), wonach Clothianidin und Thiacloprid in niedrigen feldrelevanten Dosierungen den Acetylcholin-Gehalt im Futtersaft von Ammenbienen halbiert, was den Bruterfolg betroffener Bienenvölker durch eine höhere Larvensterblichkeit beeinträchtigt (vgl. www.uni-mainz.de/presse/75738.php und http:// journals.plos.org/plosone/article/asset?id=10.1371%2Fjournal.pone.01568 86.PDF)? 20. Welche Schlussfolgerungen für die Risikobewertung insbesondere von Thiacloprid zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer Studie von Wissenschaftlern des hessischen Bieneninstitutes Kirchhain (Brandt et al 2016, vgl. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26776096 sowie www.llh.hessen. de/downloads/bieneninstitut/veroeffentlichungen/b/Bienen%20unter%20 Stress%20-%20Neonikotinoide%20schwaechen%20das%20Immunsystem% 20von%20Honigbienen%20.pdf), wonach die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiacloprid in subletalen feldrealistischen Konzentrationen zentrale Immunabwehrmechanismen bei Honigbienen signifikant beeinträchtigen, wobei Thiacloprid bereits in Konzentrationen, wie sie nachgewiesenermaßen in Pollen und Nektar enthalten sein können, zur Reduktion von Hämozyten führt, deren Zahl ein wichtiger Indikator für zellulare Immunkompetenz ist? 21. Welche Schlussfolgerungen für die Risikobewertung von Thiacloprid zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer neueren deutschen Studie von Wissenschaftlern der Freien Universität Berlin und des Julius Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) (Tison et al 2016, siehe http://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/acs.est.6b02658), wonach die chronische Exposition von Thiacloprid bereits im einstelligen Nanogrammbereich bei Honigbienen zur massiven Beeinträchtigung des Sammel-, Kommunikations- und Navigationsverhaltens führt und eine Akkumulierung des Wirkstoffs bei Sammelbienen zur Folge hat? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 18 bis 21 gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 13 wird verwiesen. 22. Hält die Bundesregierung angesichts der in den Fragen 19 bis 21 genannten Studienergebnisse eine Zulassungsverlängerung für Thiacloprid für vertretbar , worüber eine Entscheidung auf EU-Ebene voraussichtlich im April 2017 ansteht? Wenn ja, aus welchen Gründen? Die Bundesregierung wird ihre Position zu dieser Frage festlegen, wenn die Prüfung des in Rede stehenden Wirkstoffs auf EU-Ebene abgeschlossen ist und deren Ergebnisse vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9766 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung hinsichtlich der Untersuchungsdauer von chronischen Toxizitätswirkungen auf Bienen im Rahmen der Zulassungsverfahren für Pestizidwirkstoffe für eine deutliche Verlängerung der obligatorischen Mindesttestdauer ein, die bislang nur zehn Tage beträgt und damit wissenschaftlichen Hinweisen zu subletalen irreversiblen Langzeitwirkungen von Neonikotinoiden sowie der Lebensdauer von Arbeiterinnen und Königinnen in Bienenvölkern nicht gerecht wird (vgl. van der Sluijs 2016, http://link.springer.com/article/10.1007/s41055-016-0003-z)? Falls die Bundesregierung hierzu keine Aktivitäten plant, warum nicht? Die Entwicklung und Weiterentwicklung von Methoden und Verfahren zur Prüfung und Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Wirkstoffe erfolgt im internationalen Rahmen konsensual auf der Basis anerkannter Forschungsergebnisse . Hieran sind Wissenschaftler und Vertreter der zuständigen Behörden aus Deutschland intensiv beteiligt. 24. Welche Forschungsvorhaben am neu gegründeten bundeseigenen Institut für Bienenschutz werden im Zusammenhang mit Risiken für Bestäuber durch Neonikotinoide aktuell durchgeführt oder sind bislang geplant (bitte unter Angabe des Projektziels, der Projektlaufzeit, der wissenschaftlichen Leitung und der finanziellen bzw. personellen Ausstattung auflisten)? Auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 wird verwiesen. Darüber hinaus wird darauf aufmerksam gemacht, dass das JKI, insbesondere seit dem Neonikotinoidbedingten Bienensterben im Jahr 2008, die angesprochene Fragestellung intensiv in der Forschung bearbeitet und diese Erkenntnisse mehrfach in die Entscheidungen zu Pflanzenschutzmittelzulassungen, aber auch Rechtssetzungsverfahren, Eingang gefunden haben. Aktuell läuft ein Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit den Ländern und verschiedenen Einrichtungen zu den Auswirkungen von Neonikotinoiden. Diese Untersuchungen mit dem Titel „Vergleichende Untersuchungen zu den potenziellen Auswirkungen von Neonikotinoidrückständen in Nektar und Pollen auf Mortalität und Entwicklung von Bienenvölkern (Apis mellifera L.), Hummelvölkern (Bombus terrestris L.) und Bruterfolg der roten Mauerbiene (Osmia bicornis L.)“ werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit 450 000 Euro jährlich gefördert und vom Institut für Bienenkunde durchgeführt. Beteiligt sind auch vier Landesbieneninstitute. 25. Inwieweit ist eine Einbeziehung von Imkerverbänden bei der Auswahl von Fragestellungen bzw. der Konzipierung von Forschungsprojekten des Instituts für Bienenschutz geplant? Welche Verbände werden an der Arbeit des Instituts für Bienenschutz auf welche Weise beteiligt, und wie wird gewährleistet, dass ein breites Spektrum der Imkerei in Deutschland (Freizeitimker, Berufs- und Erwerbsimker und ökologisch zertifizierte Imker) durch eine entsprechende Vertretervielfalt im Rahmen der Beteiligungsstruktur abgebildet wird? In der Forschungskonzeption des neu eingerichteten Instituts für Bienenschutz hat das JKI festgelegt, dass das Bienenschutzinstitut durch einen extern besetzten Fachbeirat bei der Ausrichtung der Forschung beraten werden soll. Die Besetzung des Fachbeirates steht noch aus. Am Fachbeirat sollen ausgewogen auch Vertreter verschiedenster, anerkannter Verbände beteiligt werden. Hierbei ist auch die Einbeziehung von Imkerverbänden vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9766 26. Welche Forschungsaktivitäten zu subletalen Wirkungen von Neonikotinoiden werden aktuell außerhalb des Instituts für Bienenschutz sowie ohne Beteiligung von Pestizidherstellern seitens des Bundes gefördert (bitte Projektziele , Forschungsinstitutionen und eingesetzte Bundesmittel auflisten)? Im Jahr 2009 wurde im JKI mit Untersuchungen zu akuten, letalen, chronischen und subletalen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienenvölker unter besonderer Berücksichtigung der Brutentwicklung und der Gesundheit von Bienenvölkern begonnen. Dieses Forschungsvorhaben wird aus eigenen Mitteln des JKI finanziert. Es ist sowohl Stammpersonal aus mehreren Instituten des JKI, als auch befristetes Personal des JKI involviert. Diese Forschungsarbeiten sind unabhängig von finanziellen Mitteln von Pflanzenschutzmittelherstellern . 27. Wie ist der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungstand des repräsentativen Pestizid-Monitorings von Bund und Ländern bei Kleingewässern in Agrarlandschaften , und inwieweit werden im Rahmen dieses Monitorings auch Belastungen mit Neonikotinoidwirkstoffen sowie deren Abbauprodukte erfasst ? Das JKI führt in Abstimmung mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg Probenahmen in Kleingewässern der Agrarlandschaft mit anschließender chemischer Analytik durch. Darüber hinaus hat das JKI Forschungsaktivitäten in kleinen Standgewässern der Agrarlandschaft in den genannten Bundesländern begonnen mit dem Ziel, die derzeitigen Wissenslücken bezüglich der Überwachung und Bewertung des Zustands der Standgewässer zu schließen. Mit den Untersuchungen sollen repräsentative Datensätze zur Bewertung und Validierung der bestehenden Indikatoren erhoben werden. Ziel ist auch die Erarbeitung einer ersten vorläufigen Einschätzung des Belastungszustands der kleinen Standgewässer in der Agrarlandschaft und von Vorschlägen für ein langfristiges Monitoring. Ein repräsentatives Monitoring von Bund und Ländern für Pflanzenschutzmittel in Kleingewässern der Agrarlandschaft existiert jedoch zurzeit noch nicht. Um dies zu ändern, wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein vom UBA finanziertes Forschungsvorhaben zur Konzeption eines Pflanzenschutzmittel-Monitorings in Kleingewässern der Agrarlandschaft durchgeführt. Der Bericht für das erste Teilvorhaben wurde im November 2015 vorgelegt (Brinke et al. 2015, Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden – Bestandsaufnahme zur Erhebung von Daten zur Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft , Forschungskennzahl 3714 67 4040/1). Im zweiten Teilvorhaben soll bis zum Herbst 2017 ein Rahmenkonzept für ein repräsentatives Monitoring von Pflanzenschutzmittelrückständen in Kleingewässern einschließlich des zu untersuchenden Stoffspektrums erarbeitet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9766 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes einschließlich der oben genannten Studienergebnisse zur Gefährdung von Bestäubern durch Neonikotinoide weiterhin der Auffassung , dass keine unannehmbaren Auswirkungen für Bienen und andere Nichtzielorganismen durch diese Wirkstoffe bestehen, wie es Zulassungsvoraussetzung für Pestizidwirkstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist? Wenn ja, warum ist die Bundesregierung dieser Auffassung? Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für bestehende Zulassungen auf nationaler und europäischer Ebene? Auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 13 wird verwiesen. Es wird darauf hingewiesen , dass die Bundesregierung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013, die die Zulassung und die Anwendung der Neonikotinoide Chlothianidin , Thiamethoxam und Imidacloprid in vielen Kulturen beschränkt, zugestimmt hat. 29. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung angesichts des aktuellen Stands der Wissenschaft zu Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Thiacloprid für eine aktualisierte Risikobewertung bzw. weitere Risikoforschung hinsichtlich aller weiteren in der EU zugelassenen Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonikotinoide ein? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6 wird verwiesen. Die angesprochenen Risikobewertungen auf EU-Ebene werden aktuell durchgeführt. Dies wird analog auch für Acetamiprid gelten. 30. Mit welchen Aktivitäten und welchen Zielen haben sich welche Bundesministerien und Institutionen des Bundes seit 2014 in den Prozess der Risikoneubewertung von Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Fipronil im Rahmen der laufenden Überprüfung der geltenden Anwendungsbeschränkungen für diese Wirkstoffe durch die EU-Risikobewertungsbehörde EFSA eingebracht? Hinsichtlich der Rolle der Bundesministerien wird erneut auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 13 verwiesen. Die zuständigen Bundesoberbehörden bringen sich gemäß ihres gesetzlichen Auftrags in die in Rede stehenden EU-Verfahren ein. Das BMEL hat auf EU-Ebene vom 9. bis 11. September 2015 die EU-Konferenz „Field studies and Monitoring Activities carried out at National level on the effect of Pesticides on Bees and other Pollinators“ (MAPoB) ausgerichtet, um den Wissenschaftlern aus der EU eine Möglichkeit zum Austausch ihrer Erkenntnisse zu ermöglichen. 31. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage eines Ergebnisberichts durch die EFSA hinsichtlich der Risikoneubewertung für die in Frage 30 genannten Wirkstoffe? Der Bundesregierung liegen hierzu keine näheren Informationen seitens der Europäischen Kommission oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9766 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Resistenzentwicklungen von Schadinsekten in der Landwirtschaft gegenüber Neonikotinoidwirkstoffen ? Das JKI verfolgt diese Fragestellung seit einigen Jahren. Dem JKI liegen bis heute keine Hinweise auf Resistenzentwicklungen von Schadinsekten in der Landwirtschaft durch die Anwendung Neonikotinoid-haltiger Pflanzenschutzmittel in Deutschland vor. 33. Welches Ergebnis hat die angekündigte Prüfung bzw. wissenschaftliche Bewertung der Erfahrungen in Norditalien mit Ertragsversicherungsmodellen erbracht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7810), und inwieweit plant die Bundesregierung konkrete Aktivitäten zu diesem Ansatz für Deutschland? Die Prüfung dauert nach wie vor an. 34. Warum sind die seit spätestens März 2016 laufenden deutschen Zulassungsverfahren für Formulierungen auf Basis von Sulfoxaflor (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 18/7810) noch nicht in der EU-Pestiziddatenbank aufgeführt (vgl. http://ec.europa.eu/ food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/public/?event=activesubstance. detail&language=EN&selectedID=2282), und durch welche Maßnahmen werden die Bundesregierung bzw. die Bundesbehörden zukünftig sicherstellen , dass die EU-Pestiziddatenbank hinsichtlich der Zulassungsverfahren in Deutschland auf dem bestmöglichen aktuellen Stand ist und so dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit gerecht wird? Es wird davon ausgegangen, dass die Frage auf die Information im Feld „Authorisation at national level > In progress for“ der in Rede stehenden Datenbank abzielt . Nach § 66 des Pflanzenschutzgesetzes werden Daten zu laufenden Zulassungsverfahren nur an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission übermittelt, wenn es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt oder es aus den in § 66 Pflanzenschutzgesetzes genannten Gründen notwendig ist. Da hier diese Voraussetzungen nicht vorliegen, wurden diese Informationen nicht an die Europäische Kommission zur Bekanntgabe in der öffentlichen Datenbank weitergeleitet. 35. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Antragsteller in der EU- Durchführungsverordnung 2015/1295 vom 27. Juli 2015 nachgeforderten Informationen hinsichtlich der Bienengefährdung durch Sulfoxaflor inzwischen vor? Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1295 nachgeforderten bestätigenden Informationen hinsichtlich der Bienengefährdung durch Sulfoxaflor sind vom Antragsteller bis spätestens 18. August 2017 der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9766 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 36. Welches Land ist Hauptberichterstatter für die Risikobewertung von Sulfoxaflor im Rahmen des zonalen Zulassungsverfahrens, und welche deutschen Behörden sind in das Verfahren hinsichtlich der Prüfung und Kommentierung der Ergebnisse der Bewertung von Sulfoxaflor aus dem Hauptberichterstatterland beteiligt? Es liegen verschiedene zonale Zulassungsanträge vor, für die nach aktuellen Angaben des Antragstellers Irland (Zone B – Mittlere Zone, in der auch Deutschland angesiedelt ist) und Frankreich (Zone C – Südliche Zone) zonale Berichterstatter sind. Sobald der Entwurf eines Bewertungsberichts vorliegt, beteiligt das BVL im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das JKI und das UBA zur Prüfung und Kommentierung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit. 37. Wann ist mit Entscheidungen über die deutschen Zulassungsanträge für Formulierungen auf Basis von Sulfoxaflor zu rechnen? Da den deutschen Behörden bislang kein Entwurf eines Bewertungsberichts vorliegt , ist bislang keine Aussage zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens möglich. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333