Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9776 18. Wahlperiode 27.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9612 – Langfristige Sicherung der Stiftung Humanitäre Hilfe zur Entschädigung von durch verunreinigte Blutprodukte HIV-Infizierten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende der siebziger und während der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden Tausende Bluter durch verseuchte Blutkonserven mit HIV, dem Erreger der AIDS-Krankheit, infiziert. In der Bundesrepublik Deutschland waren es mehr als 1 500. Ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sprach 1994 von einem schuldhaften Verhalten der Behörden, der Pharmakonzerne sowie der Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (vgl. www. zeit.de/1994/50/vorlaeufig-sprachlos) und stellte fest, dass das Infektionsrisiko zumindest ab Anfang 1983 der Industrie bekannt war (vgl. www.sueddeutsche. de/politik/hiv-verseuchte-blutkonserven-eiskalte-abwicklung-eines-skandals-1. 68006). Aufgrund der Gefahr der Übertragung von Hepatitiden hatten einige Unternehmen bereits in den siebziger Jahren Virusinaktivierungsverfahren entwickelt , so dass schon Ende der siebziger Jahre virusinaktivierte Präparate zur Verfügung standen. Dennoch wurden weitere Patienten infiziert. Erst im Jahr 1995 wurde endlich ein Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ erlassen. Die Finanzierung erfolgte zunächst auf freiwilliger Basis durch den Bund (40 Prozent ), die Bundesländer (20 Prozent), sechs (durch Übernahmen/Konzentration auf dem Markt heute nur noch drei) Pharmakonzernen (36,3 Prozent) und die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (3,7 Prozent) (vgl. https://de. wikipedia.org/wiki/Stiftung_Humanit%C3%A4re_Hilfe_f%C3%BCr_durch_ Blutprodukte_HIV-infizierte_Personen). Als Skandal wird dabei (vgl. www.spiegel.de/panorama/justiz/bluter-skandalwie -hiv-infizierte-abgespeist-wurden-a-930103.html) nicht nur die trotz Wissens um die Gefahr erfolgte Auslieferung von möglicherweise infizierten Blutprodukten angesehen, sondern auch die schleppende und unzureichende Leistung von Entschädigung an die Betroffenen und ihre Hinterbliebenen. Ebenfalls beklagt wird, dass der Stiftung die Geldmittel auszugehen drohen. Schon in den Jahren 2002 und 2010 gab es eine ähnliche Situation. Ursache ist, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9776 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dass es bei der Lebenserwartung der mit dem HI-Virus-Infizierten und an AIDS Erkrankten zu Fehleinschätzungen kam. Darüber hinaus mahnt die Deutsche Hämophiliegesellschaft zur Bekämpfung von Blutungskrankheiten e. V. (DHG) an, dass seit Beginn der Zahlungen im Jahr 1995 die Entschädigungsleistungen trotz Kaufkraftverlust nicht angepasst wurden und fordert nun sowohl einen einmaligen Aufschlag um 26 Prozent sowie eine jährliche Anpassung (vgl. www.dhg.de). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das BMG führt zurzeit Gespräche mit den Beteiligten mit dem Ziel einer Fortführung der Stiftung über das Jahr 2017 hinaus. Dabei wird angestrebt, dass sich pharmazeutische Unternehmen aus humanitären Gründen ohne rechtliche Verpflichtung weitere 10 Jahre an der Finanzierung der Stiftung beteiligen. Bereits zweimal bei den Nachverhandlungen für die Finanzierungszeiträume 2004 bis 2007 und 2010 bis 2016 war ihnen zugesichert worden, dass kein Engagement über die damaligen Leistungen hinaus mehr erwartet wird. Um den humanitären Aspekt der Hilfe zu betonen, soll die Finanzierung nunmehr auf eine breitere Basis gestellt werden. Alle pharmazeutischen Unternehmen, die sich aufgrund ihres Arzneimittelportfolios den HIV-Infizierten besonders verbunden fühlen, werden angesprochen. 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die momentane finanzielle Ausstattung der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, die für die Entschädigungszahlungen zuständig ist? 2. In welcher Höhe und von wem fließen dieser Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit jährlich Mittel zu? 3. Wie entwickelte sich die finanzielle Situation der Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren (bitte detailliert Ausgaben und Einnahmen für jedes Jahr auflisten)? 4. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Beteiligung durch die verursachende Industrie (absolut und prozentual)? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen verfügt zum 31. August 2016 über ein Stiftungsvermögen (§ 5 HIVHG) in Höhe von 1 533 875,64 Euro und über Stiftungsmittel (§ 2 HIVHG) in Höhe von 12 524 872,69 Euro. Die Stiftung erhält keine jährlichen Mittelzuweisungen. Die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sind in der Anlage 1 aufgeführt. Das Stiftungsvermögen wurde bei Gründung mit einem Gesamtkapital von 127,8 Mio. Euro (250 Mio. DM) ausgestattet. Der Bund, die Länder, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die involvierten Plasmaderivate herstellenden pharmazeutischen Unternehmen beteiligten sich als Stifter an der Finanzierung der Stiftung. Bereits in den ersten Jahren der Stiftungstätigkeit zeichnete sich ab, dass die zur Verfügung gestellten Mittel im Jahr 2004 aufgebraucht sein würden, da sich durch die neuen Therapiemöglichkeiten der HIV-Infektion die Lebenserwartung der Infizierten deutlich verbesserte. Die Gespräche des Bundesministeriums für Gesundheit mit den Stiftern führten zu einer Vereinbarung, der Stiftung in den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9776 Jahren 2004 bis 2007 weitere Mittel zukommen zu lassen. Auch die Mittel aus dieser Zustiftung wären im Jahr 2011 aufgebraucht gewesen. Somit wurde von den ursprünglichen Stiftern eine zweite Zustiftung für die Jahre 2010 bis 2016 beschlossen. Bis August 2016 erhielt die Stiftung einmalig oder in Jahresraten insgesamt 63,32 Mio. Euro. Die Mittel der zweiten Zustiftung sind voraussichtlich Anfang 2018 aufgebraucht. Die pharmazeutischen Unternehmen haben insgesamt 39,6 Mio. Euro in die Stiftung eingebracht. 5. Für welchen Zeitraum wird die Stiftung nach Einschätzung der Bundesregierung noch ausreichend finanziert sein, um den Betroffenen zumindest auf dem heutigen Niveau Zahlungen zu leisten? Nach heutigem Stand reichen die vorhandenen Mittel der Stiftung bis März 2018. Es wird dabei ein gleichbleibendes Ausgabenniveau in diesem Zeitraum unterstellt . 6. Wie viele durch verunreinigte Blutprodukte HIV-Infizierte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Entschädigungsleistungen, und falls bekannt, wie viel Euro durchschnittlich im Monat? 446 Personen, die durch kontaminierte Blutprodukte infiziert wurden, erhalten als Primärinfizierte Leistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“. Außerdem erbringt die Stiftung an 78 Personen Leistungen, die diesen gemäß § 15 Absatz 2 HIVHG als Sekundärinfizierten zustehen . Die durchschnittliche Leistung beträgt 1 328,97 Euro im Monat (Stand: 31. August 2016). Jahr Geldgeber Mio. EUR Anteil % Mio. EUR Anteil % Bund 26,80 40,66 25,20 39,80 0,00 0,00 10,00 15,79 Länder 10,90 16,54 13,12 20,72 pharmazeutische Unternehmen 25,60 38,83 14,00 22,11 Blutspendedienste des DRK 2,62 3,97 1,00 1,58 Summe 65,92 100,00 63,32 100,00 Bund (Ausgleichszahlung pharmazeutische Unternehmen) 2004 - 2007 2010 - 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9776 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung als HIV-Infizierte nach § 16 des HIV- Hilfegesetzes (HIVHG) eine monatliche Entschädigung von 766,94 Euro, wie viele als AIDS-erkrankte Personen eine Leistung von 1 533,88 Euro? Wie viele Kinder erhalten nach dem Tod der infizierten Person Entschädigungen ? 8. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen , die aufgrund der Schädigung erwerbsunfähig und daher vollständig auf Zuwendungen aus der Stiftung angewiesen sind, in den vergangenen zehn Jahren (bitte pro Jahr auflisten)? In welchem Umfang Erwerbstätigkeit möglich ist, ist einer Studie der Prognos AG zur Lebenssituation der Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen der Stiftung aus dem Jahr 2014 zu entnehmen (Seiten 45 bis 53, www.bmg. bund.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/studie-zur-lebenssituationdurch -blutprodukte-hiv-infizierter-personen.html). Danach sind 43 Prozent der Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen unter 60 Jahren erwerbsunfähig oder frühverrentet. Weitere 28 Prozent sind nur noch in zeitlich begrenztem Umfang erwerbsfähig. 9. Erhalten Erwerbsunfähige bzw. diejenigen, die nur bedingt erwerbsfähig sind, einen Aufschlag? Wenn nein, warum nicht, wo diese doch in höherem Maße auf die Entschädigung angewiesen sind als diejenigen, die durch Berufstätigkeit ein eigenes Einkommen erzielen können? Ein Aufschlag ist im HIV-Hilfegesetz (HIVHG) nicht vorgesehen. 10. Stimmt die Bundesregierung der Sichtweise der DHG zu, dass den durch verunreinigte Blutprodukte Infizierten eine dauerhafte Absicherung der Entschädigung bis zum Lebensende und nicht nur für einen begrenzten Zeitraum zustehen sollte? Falls nein, warum nicht? Alle Beteiligten, pharmazeutische Unternehmen, Bundesregierung, Länder und DRK, verfolgen mit Nachdruck das Ziel, die Stiftung fortzuführen. Das Bundesministerium für Gesundheit, die Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen“ und die Industrie haben hierzu Gespräche ge- Berechtigte (Stand 31.08.2016) Anzahl Leistung monatlich HIV-Infizierte 140 766,94 € AIDS-Erkrankte 384 1.533,88 € Kinder von verstorbenen Leistungsempfängern 29 511,29 € Insgesamt 553 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9776 führt. Die Länder haben das Thema in die Gesundheitsministerkonferenz eingebracht . In der vom Bundeskabinett am 6. Juli 2016 verabschiedeten Mittelfristigen Finanzplanung ist berücksichtigt, dass sich der Bund ab 2018 weiterhin an der Finanzierung der Stiftung beteiligt. Mit der Veranschlagung eines Teilbetrages bereits im Jahr 2017 ist sichergestellt, dass kein Liquiditätsengpass eintritt. Im Kern verfolgen die Beteiligten zur weiteren Finanzierung der Stiftung folgende Überlegungen: Der Bund und die Länder sollen weiterhin einen großen Teil des Finanzbedarfs abdecken. Gleichzeitig sollen die pharmazeutischen Unternehmen einen bedeutenden Anteil beitragen. Damit würde die Industrie ihrem sozialen und humanitären Engagement gegenüber den Betroffenen besonderen Ausdruck verleihen. Auch das DRK soll sich entsprechend beteiligen. 11. Stimmt die Bundesregierung der DHG zu, dass die monatliche Entschädigung um 26 Prozent erhöht werden muss, da seit Zahlungsbeginn noch keine Dynamisierung stattfand? Wenn nein, welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen ? 12. Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich einer Regelung für eine zukünftige Dynamisierung der monatlichen Entschädigungsleistung, in deren Berechnung ein Ausgleich der Inflation sowie mit dem Alter steigender Hilfebedarf eingehen müssten? Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Es handelt sich um eine gesetzlich pauschalisierte Hilfe aus humanitären Gründen und nicht um Renten. Hier ist zudem zu berücksichtigen, dass die Unterstützungsleistungen gemäß § 17 Absatz 1 und 2 HIV-Hilfegesetz (HIVHG) steuerfrei, nicht auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet werden und nicht bei der gesetzlich vorgesehenen Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund steht insgesamt die finanzielle Sicherung der Stiftung im Vordergrund vor einer Dynamisierung. 13. Warum hat sich das Bundesministerium für Gesundheit zu diesen Forderungen der Betroffenen bisher noch nicht geäußert? Die Bundesregierung hat bislang auf alle Anfragen zu diesem Themenkreis geantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9776 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge 1 An tw or t z u Fr ag e 3) Ei nn ah m en u nd A us ga be n de r S tif tu ng " H um an itä re H ilf e fü r d ur ch H IV -in fiz ie rt e Pe rs on en " D ie u nt en s te he nd e Ta be lle g ib t d ie E in na hm en u nd d ie E in na hm en st ru kt ur d er S tif tu ng v on 2 00 6 bi s 20 15 w ie de r: Ei nn ah m en 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 Zu w ei su ng d es B un de s 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 25 .2 00 .0 00 ,0 0 € 0, 00 € 0, 00 € 10 .0 00 .0 00 ,0 0 € 0, 00 € Zu w ei su ng d er L än de r 2. 74 6. 87 1, 93 € 2. 14 5. 64 5, 71 € -3 .2 50 ,3 6 € 0, 00 € 0, 00 € 2. 78 1. 00 5, 07 € 3. 64 2. 49 7, 07 € 3. 44 7. 36 1, 68 € 3. 24 9. 13 6, 21 € 0, 00 € Za hl un ge n de r p ha rm az eu tis ch en U nt er ne hm en 6. 40 0. 00 0, 00 € 6. 40 0. 00 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € Za hl un ge n de s D eu ts ch en R ot en K re uz es 65 5. 00 0, 00 € 65 5. 00 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € Sp en de n de s D eu ts ch en R ot en K re uz es 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 1. 00 0. 00 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € Sp en de n de r p ha rm az eu tis ch en U nt er ne hm en 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 4. 00 0. 00 0, 00 € 2. 00 0. 00 0, 00 € 2. 00 0. 00 0, 00 € 2. 00 0. 00 0, 00 € 2. 00 0. 00 0, 00 € Zi ns en u nd K ur sg ew in ne a us d er A nl ag e de s St ift un gs ve rm ög en s un d de r S tif tu ng sm itt el 1. 10 9. 00 3, 12 € 1. 15 5. 90 4, 22 € 1. 17 2. 99 2, 67 € 88 9. 85 7, 55 € 31 2. 51 9, 82 € 23 8. 30 4, 96 € 60 6. 45 7, 37 € 49 5. 60 3, 34 € 23 6. 65 6, 06 € 27 1. 00 9, 90 € So ns tig e Ei nn ah m en 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 83 .7 28 ,5 4 € 63 .7 50 ,4 5 € 0, 00 € R üc kz ah lu ng en g ew äh rte r L ei st un ge n 9. 82 9, 87 € 14 .2 21 ,0 3 € 4. 31 0, 52 € 20 .1 67 ,6 4 € 2. 19 5, 16 € 10 .6 75 ,8 6 € 8. 38 9, 40 € 3. 62 5, 17 € 3. 79 5, 17 € 53 3, 88 € G es am te in na hm en 10 .9 20 .7 04 ,9 2 € 10 .3 70 .7 70 ,9 6 € 1. 17 4. 05 2, 83 € 1. 91 0. 02 5, 19 € 31 4. 71 4, 98 € 32 .2 29 .9 85 ,8 9 € 6. 25 7. 34 3, 84 € 6. 03 0. 31 8, 73 € 15 .5 53 .3 37 ,8 9 € 2. 27 1. 54 3, 78 € In d er u nt en s te he nd en T ab el le s in d di e Au sg ab en u nd d ie A us ga be ns tru kt ur d er S tif tu ng v on 2 00 6 bi s 20 15 a uf ge fü hr t: Au sg ab en 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 Le is tu ng en n ac h § 16 H IV H G 10 .6 80 .6 56 ,4 0 € 10 .3 94 .3 32 ,7 9 € 10 .2 95 .9 09 ,4 0 € 10 .0 68 .8 96 ,7 6 € 9. 83 8. 55 8, 70 € 9. 65 2. 95 9, 85 € 9. 40 4. 83 8, 75 € 9. 21 8. 88 4, 05 € 8. 86 4. 68 8, 34 € 8. 67 1. 68 9, 30 € Ko st en d es S tif tu ng sr at es 41 8, 33 € 63 5, 49 € 61 2, 09 € 56 9, 32 € 89 9, 49 € 82 5, 75 € 69 0, 98 € 67 9, 01 € 74 3, 76 € 31 4, 48 € Ko st en d es V or st an de s 1. 84 2, 60 € 1. 45 0, 55 € 95 6, 65 € 1. 08 6, 10 € 59 8, 00 € 71 3, 91 € 57 4, 40 € 83 6, 95 € 1. 30 5, 54 € 65 8, 56 € Ko st en d er K om m is si on 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € 0, 00 € Ve rw al tu ng sk os te n Kf W in kl . M w St 17 7. 41 0, 49 € 17 8. 20 0, 79 € 17 8. 97 9, 05 € 17 0. 60 4, 97 € 16 6. 03 9, 18 € 16 2. 46 9, 56 € 16 0. 19 7, 01 € 16 1. 81 5, 82 € 15 9. 69 8, 95 € 17 9. 24 9, 86 € Ko st en e xt er ne r D ep ot - b zw . Ve rm ög en sv er w al tu ng 4. 69 8, 00 € 4. 69 8, 00 € 4. 81 9, 50 € 59 5, 00 € 59 5, 00 € 3. 71 6, 05 € 26 .7 50 ,7 5 € 19 .3 43 ,8 3 € 8. 77 3, 93 € 9. 68 3, 68 € Ko st en d er R ec ht sv er fo lg un g un d so ns tig e Ko st en 0, 00 € 0 ,0 0 € 72 ,3 5 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 40 .5 47 ,7 3 € 10 9. 40 3, 04 € 19 7, 86 St üc kz in se n/ Ag io 65 .2 60 ,2 8 € 24 6. 15 0, 00 € 0, 00 € 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 55 3. 41 7, 46 € 34 .3 51 ,6 6 € 20 1. 78 4, 85 € 20 6. 22 6, 44 € 0, 00 € G es am ta us ga be n 10 .9 30 .2 86 ,1 0 € 10 .8 25 .4 67 ,6 2 € 10 .4 81 .3 49 ,0 4 € 10 .2 41 .7 52 ,1 5 € 10 .0 06 .6 90 ,3 7 € 10 .3 74 .1 02 ,5 8 € 9. 62 7. 40 3, 55 € 9. 64 3. 89 2, 24 € 9. 35 0. 84 0, 00 € 8. 86 1. 79 3, 74 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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