Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9875 18. Wahlperiode 30.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9475 – Rüstungsexporte aus Bayern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr als die Hälfte der im Jahr 2015 genehmigten deutschen Rüstungsexporte kamen aus Bayern (vgl. die Antwort der Bundesregierung vom 14. Juli 2016 auf die Schriftliche Frage 10 der Abgeordneten Doris Wagner auf Bundestagsdrucksache 18/9191). Der Anteil der Kriegswaffen an den bayerischen Rüstungsexporten allgemein und insbesondere der hohe Anteil der Kriegswaffen, die an Drittstaaten außerhalb der EU und NATO verkauft wurden, sind besorgniserregend . Die Bundesregierung läuft aus Sicht der Fragesteller zunehmend Gefahr, aktiv zur Verschärfung bestehender Konflikte oder Kriege beizutragen und damit gegen den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel erklärten Willen zu verstoßen, wonach „die deutsche Rüstungsexportpolitik […] Thema der Sicherheitspolitik“ sei (www.bmwi.de/DE/Presse/reden ,did=661856.html). Geklärt werden muss ferner, inwieweit die Bundesregierung ihrem selbst formulierten Ziel, eine „zurückhaltende, verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik“ (www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ Ruestungsexportkontrolle/grundsaetze.html) zu betreiben, tatsächlich gerecht wird, in der der Grundsatz „keine Genehmigung“ für Exporte in Drittstaaten gelte (www.bmwi.de/DE/Presse/reden,did=661856.html). In diesem Zusammenhang gilt es vor allem zu überprüfen, ob die Bundesregierung ihre Zusage einhält, „die Entwicklungen in den importierenden Ländern auch aus Sicht der Rüstungsexportkontrolle genau“ zu verfolgen (www.bmwi. de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ruestungsexportkontrolle/grundsaetze.html) oder dabei Vermutungen wie der des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer 2015 bei einem Besuch in Saudi-Arabien folgt, wonach man mit Rüstungsexporten „den Menschen in dieser Region am meisten hilft“ (www. n-tv.de/politik/Seehofer-begruesst-Waffenexporte-an-Saudis-article14932576. html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9875 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft u. a. Angaben zum Auftragsvolumen, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen , Angaben zum Datum des Antrags oder einer etwaigen Voranfrage, zu abgelehnten oder zurückgezogenen Anträgen oder Voranfragen sowie zu dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallenden Willensbildungsprozessen . Angaben zu den Erwägungsgründen der abschließenden positiven Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates erfolgen nicht in schriftlicher, sondern in mündlicher Form. Verwiesen wird auf § 8 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats, wonach regelmäßig eine mündliche Erläuterung gegenüber dem Deutschen Bundestag auf der Grundlage einzelner Erwägungsgründe erfolgt. Angaben über das Land wie z. B. Bayern, in dem der Antragstellers seinen Sitz hat, werden erst seit dem Jahre 2014 statistisch als Teil der Daten für den Rüstungsexportbericht erfasst. Daher werden im Folgenden nur bundeslandspezifische Daten ab dem Jahr 2014 aufgeführt. Gemäß der Fragestellungen wurde auf antragstellende Unternehmen aus Bayern abgestellt. 1. Wie hoch war der Anteil der Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren) von in Bayern ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen Rüstungsexporten gemäß den Rüstungsexportberichten 2006 bis 2015 (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln )? Anteil von Antragstellern aus Bayern an den Gesamtgenehmigungen der jeweiligen Rüstungsexportberichte Einzelgenehmigungen Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil 2014 3.973.800.137 1.050.624.373 26,4 2015 7.858.766.860 4.332.907.393 55,1 Sammelausfuhrgenehmigungen Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil 2014 2.544.719.464 683.433.707 26,8 2015 4.960.165.881 3.248.355.002 65,5 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9875 2. Wie hoch war der Anteil der exportierten Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren ) von in Bayern ansässigen Antragstellern an den insgesamt aus Deutschland exportierten Kriegswaffen gemäß den Rüstungsexportberichten 2006 bis 2015 (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? 3. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) aus Bayern wurden zwischen 2006 und 2015 an welche Drittstaaten geliefert (bitte nach Jahr, Empfängerland und Kriegswaffenlistennummer aufschlüsseln), und wie hoch war jeweils deren Wert? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die nachfolgenden Angaben zu den zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen sind wertmäßig bereits in den Angaben zu Antwort zu Frage 1 enthalten, da sämtliche Kriegswaffen auch Rüstungsgüter sind. Die statistische Erfassung der Rüstungsexportgenehmigungen erfolgt nach dem Genehmigungsdatum. Die folgende Übersicht gibt daher Genehmigungen nach dem Jahr wieder, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil 2014 1.410.168.832 342.773.184 24,3 2015 2.870.413.913 2.097.995.278 73,1 Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach dem AWG Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil 2014 76.299.421 0 0 2015 900.000.000 900.000.000 100 a) Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) von in Bayern ansässigen Antragstellern wurden dabei in welcher Stückzahl gemäß der einschlägigen Kriegswaffenlistennummern jeweils exportiert? Nachfolgend werden, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014 und 2015, die auf Antrag von Unternehmen aus Bayern zur Ausfuhr nach dem AWG genehmigten Kriegswaffen dargestellt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen . Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keiner Kriegswaffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthält die folgende Aufstellung ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen nach dem AWG für Kriegswaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9875 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung Anzahl 2014 10 – Startanlagen für gelenkte Flugkörper 29 14 – Kampfhubschrauber 3 24 – Kampfpanzer 53 25 – Sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge 12 27 – Fahrgestelle für Panzer und Kampffahrzeuge 1 29D – Halbautomatische Gewehre 2 34 – Rohre für Waffen d. KWL 29, 31 und 32 800 35 – Verschlüsse für Waffen d. KWL 29, 31 und 32 60 49 – Munition für Waffen d. KWL 31 und 32 1.056 50 – Munition für Waffen d. KWL 29 1.976.343 54 – Geschosse für Waffen d. KWL 49 und 52 75 55 – Treibladungen für Waffen d. KWL 49 und 52 12.110 56 – Gefechtsköpfe für Waffen d. KWL 7 – 9 und 40 1.165 57 – Zünder für KWL 7-9, 40, 43/4, 46/7, 49, 51-53, 59 42 58 – Zielsuchköpfe für Waffen d. KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59, 60 9 Jahr Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung Anzahl 2015 07 – Lenkflugkörper 440 10 – Startanlagen für gelenkte Flugkörper 117 12 – Triebwerke für gelenkte u. ungelenkte Flugkörper 119 14 – Kampfhubschrauber 2 24 – Kampfpanzer 62 25 – Sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge 64 27 – Fahrgestelle für Panzer und Kampffahrzeuge 1 29A – Maschinengewehre 196 29C – Vollautomatische Gewehre 30 31 – Kanonen, Haubitzen, Mörser 101 33 – Gepanzerte Selbstfahrlafetten für Waffen der KWL 31/32 1 34 – Rohre für Waffen der KWL 29, 31 und 32 2 35 – Verschlüsse für Waffen d. KWL 29, 31 und 32 200 46 – Handgranaten 100 49 – Munition für Waffen d. KWL 31 und 32 12.912 50 – Munition für Waffen d. KWL 29 1.560.871 54 – Geschosse für Waffen d. KWL 49 und 52 1.674 55 – Treibladungen für Waffen d. KWL 49 und 52 53.799 56 – Gefechtsköpfe für Waffen d. KWL 7 – 9 und 40 13.880 57 – Zünder für KWL 7-9, 40, 43/4, 46/7, 49, 51-53, 59 diverse 58 – Zielsuchköpfe für Waffen d. KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59, 60 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9875 b) In welche Länder wurden die von in Bayern ansässigen Antragstellern exportierten Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) geliefert, bezogen auf die jeweiligen Ländergruppen „EU-Länder“, „NATO und gleichgestellte Länder“ und „Drittländer“ (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Nachfolgend werden die jeweiligen Bestimmungsländer der bayerischen Unternehmen 2014 und 2015 erteilten Ausfuhrgenehmigungen, aufgeschlüsselt nach EU-Ländern, NATO und NATO-gleichgestellten Ländern sowie Drittländern, dargestellt. Die Daten der Sammelausfuhrgenehmigungen können keinem Land eindeutig zugeordnet werden, da Sammelausfuhrgenehmigungen in der Regel mehrere Empfängerländer beinhalten. Daher sind Sammelausfuhrgenehmigungen in der folgenden Übersicht nicht enthalten. Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem AWG Jahr EU-Länder in Euro NATO und NATO-gleichgestellte Länder in Euro Drittländer in Euro Gesamt in Euro 2014 128.082.915 7.139.812 207.550.457 342.773.184 37,4 % 2,1 % 60,5 % 2015 249.067.511 1.522.564 1.847.405.203 2.097.995.278 11,9 % 0,1 % 88,0 % 3. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) aus Bayern wurden zwischen 2006 und 2015 an welche Drittstaaten geliefert (bitte nach Jahr, Empfängerland und Kriegswaffenlistennummer aufschlüsseln), und wie hoch war jeweils deren Wert? a) Wann wurden die entsprechenden Exporte jeweils beantragt, wann wurden sie genehmigt und wann geliefert? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. In 2014 wurden aus Bayern Kriegswaffen in die Drittländer Brasilien, Indonesien, Oman, Singapur, Südafrika sowie in die Vereinigten Arabischen Emirate im Gesamtwert von 36 779 398 Mio. Euro exportiert. 2015 wurden aus Bayern Kriegswaffen in die Drittländer Indonesien, Irak, Katar, Republik Korea, Singapur, Südafrika sowie in die Vereinigten Arabischen Emirate im Gesamtwert von 207 215 734 Mio. Euro exportiert. Die Kriegswaffenlistennummer sowie die zugrunde liegenden Genehmigungsdaten werden statistisch nicht erfasst. Sofern dies nach händischer Recherche ermittelbar war, wurden aus Bayern 2014 Kriegswaffen der Kriegswaffenlistennummern 7, 24, 25, 29c, 34, 35, 50 und 2015 Kriegswaffen der Kriegswaffenlistennummern 7, 10, 24, 29c, 31, 49, 54, 50, 54, 55, 57 ausgeführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Welche Rüstungsgüter – mit Ausnahmen von Kriegswaffen – (inklusive Sammelausfuhren) wurden im Zeitraum von 2006 bis 2015 schwerpunktmäßig von in Bayern ansässigen Antragstellern ausgeführt? Für Sammelausfuhrgenehmigungen ist eine Unterteilung nach nicht Kriegswaffen und nach Ausfuhrlistenpositionen nicht möglich. Daher sind Sammelausfuhrgenehmigungen in den folgenden Übersichten nicht enthalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9875 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Genehmigungsschwerpunkte pro Jahr (jeweils die drei Ausfuhrlistenpositionen mit dem höchsten Werten) Jahr AL-Position Wert in Euro 2014 Gesamt 707.851.189 - davon A0011 162.368.063 - davon A0006 130.818.731 - davon A0009 73.442.640 2015 Gesamt 2.234.912.115 - davon A0010 1.099.351.019 - davon A0006 492.658.396 - davon A0003 145.315.061 a) Wie hoch war der jeweilige Anteil der Ausfuhren in EU-Länder, NATO- Länder und der NATO gleichgestellte Länder (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Jahr Gesamt in Euro EU-Länder in Euro Prozentanteil NATO und gleichgestellte Länder Prozentanteil 2014 707.851.189 241.612.560 34,1 172.137.595 24,3 2015 2.234.912.115 1.469.577.231 65,8 192.651.143 8,6 b) Wie hoch war der jeweilige Anteil der Ausfuhren in Drittstaaten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Jahr Gesamt in Euro Drittländer in Euro Prozentanteil 2014 707.851.189 294.101.034 41,6 2015 2.234.912.115 572.683.741 25,6 c) Welche der Rüstungsgüter gingen an welche Drittstaaten (bitte nach Empfängerland , Rüstungsgut und Jahr aufschlüsseln)? 2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition Afghanistan A0011, A0015, A0021 Ägypten A0010, A0011, A0021 Algerien A0001, A0006, A0007, A0011, A0018, A0021, A0022 Andorra A0001, A0003, A0018 Angola A0011, A0021 Argentinien A0010, A0014, A0015 Bahrain A0011, A0021 Botsuana A0001 Brasilien A0001, A0003, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014, A0015, A0021, A0022 Brunei Darussalam A0011 Chile A0001, A0002, A0003, A0006, A0009, A0010, A0011, A0018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9875 2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition Indien A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0013, A0018, A0021, A0022 Indonesien A0001, A0004, A0006, A0009, A0010, A0011, A0014, A0021, A0022 Irak A0004, A0011, A0015, A0021 Israel A0001, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022 Jordanien A0001, A0007 Kasachstan A0001, A0005, A0010 Katar A0001, A0004, A0005, A0010, A0011, A0021, A0022 Kenia A0011 Kolumbien A0005, A0011, A0021 Kuwait A0001, A0003, A0006, A0007, A0011, A0021 Libanon A0005 Libyen A0006 Malaysia A0003, A0005, A0006, A0010, A0011, A0021 Marokko A0011 Mauritius A0011, A0021 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik A0001 Mexiko A0001, A0008, A0010, A0011, A0021 Mongolei A0001 Namibia A0001 Nigeria A0006, A0010 Oman A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0018, A0021 Pakistan A0003, A0005, A0010, A0011, A0021 Panama A0001 Peru A0003 Philippinen A0014, A0021 Republik Korea A0001, A0002, A0003, A0005, A0006, A0008, A0009, A0010, A0011, A0015, A0018, A0021, A0022 Russische Föderation A0001, A0011, A0018 Sambia A0001 Saudi-Arabien A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0014, A0015, A0017, A0021, A0022 Singapur A0003, A0004, A0005, A0006, A0011, A0021, A0022 Sri Lanka A0001 Südafrika A0001, A0002, A0003, A0004, A0006, A0015, A0018, A0021, A0022 Thailand A0010, A0011, A0021 Tunesien A0001, A0021, A0022 Turkmenistan A0011 Uganda A0005, A0006 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9875 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2014 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition Ukraine A0003 Uruguay A0001, A0003, A0011 Vereinigte Arabische Emirate A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0011, A0014, A0021, A0022 Vietnam A0003, A0010, A0011, A0021 China A0008, A0022 Hongkong A0003 Neukaledonien A0001 Taiwan A0011 2015 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition Afghanistan A0011, A0021 Ägypten A0004, A0009, A0010, A0011, A0015, A0021, A0022 Algerien A0004, A0009, A0011, A0021 Andorra A0003 Äquatorialguinea A0006 Bahrain A0001 Bangladesch A0011 Bhutan A0001 Bosnien und Herzegowina A0001, A0003 Botsuana A0001, A0004, A0006, A0010, A0011, A0022 Brasilien A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0013, A0021, A0022 Brunei Darussalam A0011, A0021 Chile A0001, A0003, A0005, A0006, A0009 Demokratisch Volksrepublik Laos A0001 Ecuador A0005, A0010 Georgien A0001, A0003 Ghana A0010 Honduras A0005 Indien A0001, A0003, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0015, A0018, A0021, A0022 Indonesien A0001, A0003, A0004, A0005, A0011, A0014, A0021, A0022 Irak A0010, A0011, A0021 Israel A0002, A0004, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0017, A0018, A0021, A0022 Jordanien A0001, A0003 Kasachstan A0001, A0005, A0006, A0010, A0011, A0021 Katar A0001, A0005, A0006, A0014, A0015, A0018, A0021, A0022 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9875 2015 zur Ausfuhr in Drittländer genehmigte Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition Kenia A0004 Kolumbien A0011, A0015, A0021 Kuwait A0001, A0003, A0006, A0018, A0022 Malaysia A0003, A0005, A0009, A0011, A0014, A0021 Marokko A0003 Mauritius A0005 Mexiko A0010, A0011, A0019, A0021, A0022 Mongolei A0001 Namibia A0001, A0003 Oman A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0021 Pakistan A0003, A0010, A0011, A0021 Panama A0005 Peru A0001 Philippinen A0010 Republik Korea A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0009, A0010, A0011, A0018, A0021, A0022 Russische Föderation A0001 Saudi-Arabien A0001, A0003, A0004, A0006, A0010, A0011, A0014, A0021, A0022 Serbien A0003, A0015 Singapur A0001, A0003, A0005, A0006, A0010, A0011, A0021, A0022 Somalia A0004 Südafrika A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0014, A0018, A0022 Thailand A0003, A0011, A0021 Tunesien A0005 Turkmenistan A0011, A0018, A0021 Uganda A0005, A0006 Ukraine A0006 Uruguay A0001 Usbekistan A0010 Vereinigte Arabische Emirate A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0010, A0011, A0018, A0021, A0022 Vereinigte Rep. Tansania A0001 Vietnam A0011, A0021, A0022 China A0006, A0008 Hongkong A0003 Taiwan A0001 Westsahara A0005 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9875 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Unternehmen aus Bayern haben von 2006 bis 2015 Rüstungsgüter in Drittstaaten exportiert, und welche weiteren Unternehmen haben für diesen Zeitraum Rüstungsexporte in Drittstaaten beantragt? 6. Welche Unternehmen aus Bayern haben von 2006 bis 2015 Kriegswaffen in Drittstaaten exportiert, und welche weiteren Unternehmen haben für diesen Zeitraum Kriegswaffenexporte in Drittstaaten beantragt? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren (Exporten) nicht vor. Die Daten der Unternehmen, die 2014 und 2015 Kriegswaffen tatsächlich ausgeführt haben, können im Gegensatz zu den Daten über die Genehmigungsinhaber aufgrund der über Artikel 12 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht herausgegeben werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Wie hoch war der Anteil an beantragten Rüstungsexporten (inklusive Sammelausfuhren ) von Unternehmen aus Bayern zwischen 2006 und 2015, die a) untersagt wurden oder b) zurückgezogen wurden (bitte nach Jahr der Untersagung bzw. des Rückzugs aufschlüsseln), c) an welche Länder hätten die entsprechenden Rüstungsgüter geliefert werden sollen, und welche Gründe führten zur Untersagung der Exporte? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Wie hoch war der Anteil an beantragten Kriegswaffenexporten (inklusive Sammelausfuhren) von Unternehmen aus Bayern zwischen 2006 und 2015, die a) untersagt wurden oder b) zurückgezogen wurden (bitte nach Jahr der Untersagung bzw. des Rückzugs aufschlüsseln), c) an welche Länder hätten die entsprechenden Kriegswaffen geliefert werden sollen, und welche Gründe führten zur Untersagung der Exporte? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9875 9. Bei welchen Rüstungsexporten (inklusive Sammelausfuhren) von Unternehmen aus Bayern, die in den letzten fünf Jahren in Drittstaaten geliefert wurden , wurden einschränkende Vereinbarungen getroffen, die über das übliche Maß hinausgehen, und um welche Einschränkungen handelte es sich hierbei? a) Bei welchen dieser Einschränkungen ging die Initiative dafür von den Unternehmen oder den Drittstaaten aus (bitte aufschlüsseln)? b) Welche dieser Einschränkungen wurden von Seiten der Bundesregierung bereits bei entsprechenden Voranfragen gemacht, welche erst im Rahmen der formalen Genehmigung (bitte aufschlüsseln)? c) Wie wurden diese Einschränkungen bislang überprüft (bitte aufschlüsseln )? d) Wie lange gelten die Einschränkungen (bitte aufschlüsseln)? e) Sind der Bundesregierung Abweichungen von den vereinbarten Einschränkungen bekannt (bitte ggf. aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 9e werden zusammen beantwortet. Soweit Ausfuhrgenehmigungsbescheide nach dem AWG und dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen aufgrund der Art des Ausfuhrvorhabens mit Einschränkungen versehen werden, handelt sich hierbei nicht um Vereinbarungen mit Unternehmen oder Drittstaaten, sondern um Regelungen, die für alle Antragsteller unterschiedslos angeordnet werden und somit nicht über das übliche Maß hinausgehen. 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im vergangenen Jahr nach Katar exportierten Kampfpanzer nicht im Jemen eingesetzt werden können (vgl. www.tagesschau.de/inland/katar-119.html)? a) Welche Kontrollmaßnahmen hat die Bundesregierung dazu ergriffen? b) Auf welcher Basis gründet die Aussage des Sprechers des Auswärtigen Amts, wonach der Einsatz im Jemen „weder politisch beabsichtigt, noch militärisch zweckmäßig noch technisch möglich“ sei (bitte nach politischer Absichtserklärung und technischer Ausstattung aufschlüsseln und begründen)? c) Gilt die Aussage, die gelieferten Kampfpanzer seien nicht im Jemen einzusetzen , im übertragenen Sinne auch für die im vergangenen Jahr an Katar gelieferten Startanlagen für gelenkte Flugkörper, sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge, Maschinengewehre, Kanonen/Haubitzen/Mörser und gepanzerte Selbstfahrlafetten, und falls nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet. Die Aussagen des Sprechers des Auswärtigen Amtes gründeten auf Erkenntnissen aus Gesprächen mit der katarischen Regierung einerseits und eigenen, einschließlich technischen Erkenntnissen der Bundesregierung sowie einer sehr aufmerksamen Beobachtung der regionalen Situation andererseits. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (Plenarprotokoll 18/135, Anlage 10) und auf die Schriftliche Frage 3 und Nachfrage des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/6137 vom 17. September 2015 und Nachfrage vom 28. September 2015 sowie auf die Mitschrift über die Regierungspressekonferenz vom 23. Oktober 2016 verwiesen. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, an der Zusicherung der katarischen Regierung zu zweifeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9875 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Ist sichergestellt, dass auch folgende Lieferungen bayerischer Rüstungsunternehmen gemäß Rüstungsexportbericht 2015 nicht im Jemen zum Einsatz kommen, und wenn ja, wie wird dies kontrolliert: a) sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge nach Kuwait, b) Startanlagen für gelenkte Flugkörper nach Saudi-Arabien, c) vollautomatische Gewehre in die Vereinigten Arabischen Emirate? Es finden die üblichen Endverbleibsregelungen Anwendung. 12. Gab es bei den in Frage 11 benannten Exportgenehmigungen ähnliche Bedenken des Bundeswirtschaftsministers wie bei den Kampfpanzern nach Katar (siehe Frage 10), und wenn ja, welche? Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen . Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Wann wurde der 2015 ausgeführte Export von Panzern nach Katar erstmals angefragt, und wann wurde die abschließende Genehmigung erteilt? Wie lautete die sicherheitspolitische Begründung im Rahmen der abschließenden Genehmigung? Für den Export von Kriegswaffen bedarf es zweier Genehmigungen: einer nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und einer nach dem AWG. Die Genehmigung zur Beförderung zum Zwecke der Ausfuhr nach dem KrWaffKontrG für Panzer nach Katar wurde 2013 erteilt. Die entsprechende Ausfuhrgenehmigung nach dem AWG wurde 2015 erteilt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Inwiefern hatte der Hersteller der 2015 nach Katar exportierten Kampfpanzer , die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, angekündigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls die Bundesregierung die Ausfuhr nicht genehmigt? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und von wem wurde eine Schadensersatzklage angekündigt? b) Wäre die Bundesregierung nach eigener Auffassung schadensersatzpflichtig gewesen, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? c) Inwiefern gibt es Vereinbarungen oder Ankündigungen über die Höhe eventueller Schadensersatzklagen/Schadensersatzleistungen? Es wurde keine Schadensersatzforderung geltend gemacht bzw. eine etwaige gerichtliche Geltendmachung konkret angekündigt. Im Übrigen handelt es sich um hypothetische Fragen, die von der Bundesregierung nicht beantwortet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9875 15. Ab wann ist die Bundesregierung grundsätzlich für den Widerruf einer erteilten Exportgenehmigung/einer positiv beschiedenen Voranfrage schadensersatzpflichtig ? In welchem Umfang wäre die Bundesregierung schadensersatzpflichtig, gemessen am jeweiligen Wert der Exportgenehmigung/positiv beschiedener Voranfrage? Die zu erfüllenden Voraussetzungen eines im Einzelfall möglichen Entschädigungsanspruchs infolge eines Widerrufs von Ausfuhrgenehmigungen und Voranfragen ergeben sich für den Bereich des AWG aus § 49 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und für den Bereich der KrWaffKontrG aus § 9 KrWaffKontrG. Die Höhe einer möglichen Entschädigung beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und kann nicht abstrakt beziffert werden. 16. Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit, das Risiko einer Schadensersatzforderung/-klage einzugehen? Warum waren diese Umstände bei den 2015 ausgeführten Kampfpanzern nach Katar nicht gegeben? Die Frage nach den Umständen, unter denen die Bundesregierung bereit ist, das Risiko einer Schadensersatzforderung einzugehen, kann abstrakt nicht beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, in dem eine Schadensersatzforderung anhängig gemacht wird. Im Übrigen wird auf die Mitschrift über die Regierungspressekonferenz vom 23. Oktober 2016 verwiesen. 17. Bei welchen Rüstungsexporten der vergangenen zehn Jahre ist die Bundesregierung das Risiko einer Schadensersatzforderung/-klage eingegangen und hat die entsprechenden Genehmigungen/ positiv beschiedenen Voranfragen widerrufen (bitte aufschlüsseln)? a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung widerrufen (bitte aufschlüsseln )? b) In welchen Fällen wurde daraufhin eine Schadensersatzforderung an die Bundesregierung gerichtet (bitte aufschlüsseln)? c) Wie hoch waren die Schadensersatzforderungen (bitte aufschlüsseln)? d) Welche Schadensersatzforderungen wurden gerichtlich entschieden (bitte aufschlüsseln)? e) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Schadensersatzleistungen geleistet, und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 17 bis 17e werden zusammen beantwortet. In den letzten zehn Jahren wurde der Vollzug der Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland durch Widerruf der entsprechenden Genehmigungen unterbunden . Der Widerruf erfolgte zur Verhütung einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Der Adressat dieses Widerrufs hat die Festsetzung einer Entschädigung beantragt. Dieses Antragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9875 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Für welche weiteren Rüstungsexporte von Unternehmen aus Bayern in Drittstaaten liegt eine positiv beschiedene Voranfrage vor? a) Wann wurden die Voranfragen positiv beschieden (bitte Datum angeben )? b) Wann rechnet die Bundesregierung mit der formalen Antragstellung oder dem Export? c) Inwiefern wurden bereits Einschränkungen der Verwendung oder der Weitergabe vereinbart? Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 19. Wie viele Menschen in Bayern arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Rüstungsindustrie (bitte nominal und prozentual zu den in Deutschland bestehenden Beschäftigungen in der Rüstungsindustrie angeben)? Wie hat sich die Zahl in den letzten zehn Jahren verändert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. Welchen Anteil am Bruttoinlandsprodukt Bayerns haben die Rüstungsexporte aus Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Anteil der Rüstungsgüterexporte Bayerns am Bruttoinlandsprodukt Bayerns beträgt 0,08 Prozent im Jahr 2015. Sowohl bei den Außenhandelsergebnissen als auch beim Bruttoinlandsprodukt handelt es sich um vorläufige Zahlen. 21. Gab es vor der Reise des Ministerpräsidenten Horst Seehofer nach Saudi- Arabien und Katar im April 2015 Gespräche bzw. Kontakte zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung in Bezug auf das kohärente außenpolitische Auftreten Deutschlands, insbesondere im sensiblen Bereich der Rüstungsexporte? a) Falls ja, mit welchem Inhalt und Ergebnis? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Reise und insbesondere den dort getätigten Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten in Bezug auf Rüstungsexporte? Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist eine entsprechende Abstimmung vor der angesprochenen Reise für den Bereich der Rüstungsgüter nicht aktenkundig. Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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