Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9876 18. Wahlperiode 30.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9637 – Meldungen über Einsatz deutscher Spezialkräfte in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Meldungen über einen möglichen Einsatz deutscher Spezialkräfte in Syrien reißen nicht ab. So sollen an der Befreiung der zuvor vom IS kontrollierten Stadt Manbidsch durch die Rebellenkoalition Syrisch-Demokratische Kräfte (SDF) auch westliche Spezialkommandos aus den USA, Frankreich und Deutschland beteiligt gewesen sein. Eine aus Sicherheitsgründen anonym bleibende zivile Quelle wird in der Tageszeitung „junge Welt“ vom 27. August 2016 damit zitiert , dass neben anderen ausländischen Truppen auch „deutsche Soldaten auf dem Parkplatz der Zementfabrik in Manbidsch“ einquartiert seien. Eine „offizielle syrische Quelle“ habe ihr unter Berufung auf Zivilisten in der Region bestätigt , dass sich deutsche Soldaten in Dscharablus und Manbidsch befänden, berichtete die offiziell in Syrien akkreditierte deutsche Journalistin Karin Leukefeld aus Aleppo in der „jungen Welt“. Unklar sei allerdings, ob die deutschen Soldaten „mit den Kurden aus dem Nordirak oder aus der Türkei über Dscharablus “ gekommen seien. Bereits im Juni 2016 hatte die in Großbritannien ansässige und mit Geldern der Europäischen Kommission finanzierte „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ berichtet, dass sich 50 deutsche Sondereinsatzkräfte , darunter 20 militärische Ausbilder, im Norden Syriens aufhielten (www.jungewelt.de/2016/08-27/013.php). Die syrische Regierung hatte daraufhin von einer „ungerechtfertigten Aggression“ gegen die Unabhängigkeit Syriens gesprochen. Ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung wies die Behauptungen der syrischen Regierung zurück. „Es gibt kein deutsches Spezialkommando in Syrien. Die Anschuldigungen sind falsch.“ (www.spiegel. de/politik/ausland/syrien-bundesregierung-dementiert-einsatz-deutscher-soldatena -1097730.html). 1. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es trotz ihrer früheren Dementis weiterhin derartige Meldungen, Anschuldigungen der syrischen Regierung und Aussagen von Augenzeugen über den Einsatz deutscher Soldaten im Norden Syriens gibt? Die Bundesregierung spekuliert nicht über das Zustandekommen derartiger Meldungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9876 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Bleibt die Bundesregierung angesichts aktueller Meldungen über den Einsatz deutscher Soldaten in Syrien bei ihrer Darstellung vom Juni 2016, wonach sich dort keine deutschen Spezialkommandos befinden? Ja. 3. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 Angehörige der Bundeswehr in Syrien im Einsatz gewesen oder sind dort noch im Einsatz ? Wenn ja, wann, wo, wie viele, und aus welchen Einheiten, mit welchem Auftrag , und auf Grundlage von welchem Mandat? Seit dem Jahr 2011 befanden sich neben den durch den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 2015 über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation des sog. Islamischen Staats (IS) mandatierten Kräften keine Angehörigen der Bundeswehr in Syrien im Einsatz. Hierbei handelt es sich um die eingesetzten TORNADO-Luftfahrzeuge und den A 310 MRTT. 4. Inwieweit ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung ein Einsatz von Bundeswehrangehörigen innerhalb Syriens nach Auffassung der Bundesregierung vom derzeit bestehenden AWACS-Einsatz (AWACS: Airborne Warning and Control System) gedeckt? Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 2015 über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS liegt das Einsatzgebiet vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6866, Nummer 7). Derzeit besteht kein AWACS-Einsatz mit deutscher Beteiligung im Rahmen des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich gemäß der Grundsatzentscheidung beim NATO-Gipfeltreffen in Warschau vom 8. und 9. Juli 2016 zukünftig an AWACS-Überwachungsflügen der NATO von türkischem und internationalem Luftraum aus zur Unterstützung der internationalen Koalition im Kampf gegen den IS zu beteiligen. Diese Beteiligung wird erst nach der Mandatierung durch den Deutschen Bundestag erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige deutscher Bundesoder Landesbehörden einschließlich Polizeien und Nachrichtendiensten seit dem Jahr 2011 in Syrien im Einsatz? Wenn ja, wann, wo, von welcher Behörde, mit welchem Auftrag, und auf welcher rechtlichen Grundlage? Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der syrischen Regierung ist ausgesetzt . Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder der staatlichen Durchführungsorganisationen reisen seit dem Aussetzen der Zusammenarbeit im Jahr 2011 nicht nach Syrien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9876 Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Die Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Dies gilt in besonderem Maße in Krisenregionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern. Eine Veröffentlichung diesbezüglicher Einzelheiten hätte unmittelbar negative Konsequenzen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationserlangung und damit der Gewinnung von Erkenntnissen führen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes wäre dies eine erhebliche Beeinträchtigung. Eine offene Beantwortung könnte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden und ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort als Verschlusssache gemäß § 3 Nummer 2 VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „GE- HEIM – amtlich geheim gehalten“ eingestuft und wird zur Einsichtnahme bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche deutschsprachige Söldner, ehemalige Bundeswehrsoldaten sowie aus Deutschland stammende internationalistische Freiwillige auf Seiten der SDF im Norden Syriens? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333