Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9924 18. Wahlperiode 06.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Claudia Roth (Augsburg), Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9444 – Stärkung des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Internationaler Jugendaustausch spielt eine besondere Rolle in der frühzeitigen und niedrigschwelligen Förderung von Verständnis und Verständigung unter jungen Menschen. Mit Blick auf zahlreiche zwischenstaatliche Spannungen und Konflikte ist ebendieser Austausch nicht zuletzt als ein Mittel der Friedenssicherung nach Auffassung der Fragesteller besonders wertvoll und förderungswürdig . Damit junge Menschen sich in Zukunft noch stärker grenzüberschreitend austauschen können, müssen nach Auffassung der Fragesteller die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Viele gemeinnützige Organisationen sehen es als ihren Auftrag an, den internationalen Jugendaustausch zu stärken. Sie leisten, genauso wie die aufnehmenden Gastfamilien, einen wertvollen Beitrag. Es ist also nach Auffassung der Fragesteller im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, das Engagement dieser Organisationen, der Gastfamilien und der vielen Ehrenamtlichen zu unterstützen und weiterhin zu intensivieren. Denn immer noch kommen weniger Jugendliche aus dem Ausland für einen längeren Austausch in die Bundesrepublik Deutschland, als dass junge Menschen aus Deutschland ins Ausland gehen. Ein Gastfamilienaufenthalt und Alltagserlebnisse , die Jugendliche eben auch hierzulande sammeln können, sind wichtige und langfristig prägende Momente. Dabei sollten junge Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten die Möglichkeit haben, an entsprechenden Programmen teilzunehmen und voneinander zu lernen. Wichtig im Sinne des internationalen Austauschs ist nach Auffassung der Fragesteller zudem die Offenheit für Weltregionen und Kulturkreise, die bisher nicht primär im Fokus der meisten jungen Menschen stehen. Am 18. Juni 2016 stimmte der Deutsche Bundestag für den Antrag „Internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kulturund Bildungspolitik verankern“ (Bundestagsdrucksache 18/5215). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9924 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gut ein Jahr nach Verabschiedung des Antrags fragt die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN nach den in der Zwischenzeit vorgenommenen Veränderungen und Verbesserungen im Bereich des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs. 1. Welches Bundesministerium koordiniert federführend die Förderung und die strategische Ausrichtung des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs sowie der internationalen Jugendarbeit (bitte begründen)? Der internationale Jugendaustausch als wesentlicher Teil der internationalen Jugendarbeit stellt auf Grundlage von § 11 Absatz 1, 3 Nummer 4 SGB VIII ein zentrales Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe zur Förderung der Entwicklung junger Menschen dar. Innerhalb der Bundesregierung wird der internationale Jugendaustausch durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) federführend koordiniert. Das Auswärtige Amt ergänzt diesen im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik durch Einzelmaßnahmen des internationalen Jugendaustauschs, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Austauschdienst. Die Ressorts stimmen sich hierzu ab. Der internationale Schüleraustausch liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. 2. Welche ressortübergreifende Strategie verfolgt die Bundesregierung für die Ausrichtung öffentlich geförderter Schüler- und Jugendaustauschprogramme ? Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode formuliert die ressortübergreifende Zielsetzung, den internationalen Jugendaustausch mit seinen Jugendwerken und Austauschorganisationen für alle jungen Menschen zu stärken und dabei insbesondere auch die jungen Menschen zu erreichen, die bisher noch nicht vom internationalen Jugendaustausch profitieren. Dafür werden Mobilitätshindernisse abgebaut und die Mobilität junger Menschen gezielt gefördert, zum Beispiel durch Jugend- und Fachkräfteinformation, Maßnahmen zur Qualitätssicherung , die Anerkennung von Lernerfahrungen, die Verbreitung guter Praxis, Forschungs - und Modellprojekte sowie politische Initiativen. 3. Gibt es eine gemeinsame Strategie mit den Ländern, wenn ja, welche, und mit welchen inhaltlichen, geografischen oder sonstigen Schwerpunkte? Wenn nein, warum nicht? Bund und Länder haben sich im Jahr 2001 über gemeinsame Leitlinien der internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit verständigt. Darin halten sie die Gesamtverantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für den internationalen Jugendaustausch fest. Jede dieser Ebenen fördert auf ihre Weise und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Programme des Jugendaustausches. Gerade wegen der Pluralität in der Förderung sind Abstimmung und Koordinierung bedeutsam, allerdings bleibt es jeder Ebene unbenommen, eigene inhaltliche, geografische oder andere Schwerpunkte zu setzen. So stellt zum Beispiel die Errichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerkes einen aktuellen Schwerpunkt auf der Bundesebene dar. In Fortführung der gemeinsamen Leitlinien der internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit von Bund und Ländern hat das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend mit seinen Eckpunkten zur internationalen Jugendpolitik 2009 die Grundlinien der Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Kontext beschrieben und dargelegt, dass Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9924 eine regionale Konzentration insbesondere auf Frankreich, Polen, Tschechien, Israel und Russland erfolgt. Die hierzu bestehenden Jugendwerke und Koordinierungsbüros sehen im Rahmen ihrer Gremien auch die Beteiligung der Bundesländer vor. Die Mitwirkung der Bundesländer an der Fortentwicklung der internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit erfolgt zudem durch die Kultusministerkonferenz sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz. Es finden außerdem regelmäßig Bund-Länder-Gespräche zu aktuellen Themen und Fragestellungen statt. Darüber hinaus fördert das BMFSFJ aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB), die als bundeszentrale Einrichtung Aufgaben im Bereich der internationalen Jugendarbeit wahrnimmt. Da die Gebietskörperschaften als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Mitglieder von IJAB sind, ist die Fachstelle geeignet, die Initiativen zur Koordinierung und Verbesserung der Abstimmung auf den Ebenen mit Kompetenzüberschneidungen zu unterstützen. Die im Rahmen der AKBP durchgeführten Einzelmaßnahmen des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) werden in enger Abstimmung mit den Ländern umgesetzt . 4. In welcher Höhe wurde bzw. wird der internationale Jugend- und Schüleraustausch in den Jahren 2014, 2015 und 2016 durch Bundesmittel gefördert bei transnationalen Jugendbegegnungen für Gruppen, individuellen, langfristigen Programmen mit Gastfamilienaufenthalt und Besuch einer Schule (mindestens ein Semester), Work-Camps, Freiwilligendiensten, internationalen Seminaren und Trainings? Eine Differenzierung der Förderung des internationalen Jugendaustauschs in Kategorien im Sinne der Fragestellung ist nicht bei allen aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogrammen möglich. Die Höhe der Förderung muss daher ressortspezifisch ausgewiesen werden. Internationale Jugendaustauschprogramme des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des PAD wurden in den Jahren 2014 bis 2016 wie folgt gefördert: Transnationale Jugend-begegnungen für Gruppen in Tausend Euro Work-Camps in Tausend Euro internationale Seminare und Trainings in Tausend Euro 2014 2.965 26 172 2015 3.840 68 414 2016 7.207 123 1.571 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9924 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach Interpretation der Bundesregierung gehören Freiwilligendienste nicht in den Bereich des internationalen Jugendaustauschs. Im Sinne der Beantwortung der Fragestellung werden sie dennoch wie folgt ausgewiesen: „weltwärts“ (BMZ) in Tausend Euro „kulturweit“ (AA) in Tausend Euro „Freiwilliges Ökologisches Jahr-Incoming, Freiwilliges Soziales Jahr Incoming und Internationaler Jugendfreiwilligendienst (BMFSFJ) in Tausend Euro 2014 30.000 3.483 11.616 2015 31.000 3.983 12.023 2016 41.000 4.503 12.071 Der internationale Jugendaustausch wurde durch das Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend darüber hinaus wie folgt gefördert: 2014: 33 358 000 Euro 2015: 33 876 000 Euro 2016: 36 876 000 Euro Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Projekte der Jugendmobilität für arbeitsmarktferne junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf . Nach Interpretation der Bundesregierung gehören auch diese Maßnahmen nicht in den Bereich des internationalen Jugendaustauschs. Im Sinne der Beantwortung der Fragestellung werden sie dennoch wie folgt ausgewiesen: 2014: 2 130 000 Euro 2015: 4 542 000 Euro 2016: 4 059 000 Euro Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 5. In welchem finanziellen Umfang werden im Rahmen des internationalen Jugend - und Schüleraustauschs Entsendeprogramme für Jugendliche aus Deutschland gefördert, und in welchem Umfang Aufnahmeprogramme für Jugendliche, die nach Deutschland kommen (beispielsweise über Stipendien o. ä.)? Entsendeprogramme für Jugendliche aus Deutschland ins Ausland und Aufnahmeprogramme für Jugendliche aus dem Ausland in Deutschland, werden nur durch das Deutsch-Französische Jugendwerk aufgelegt. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Entsendeprogramme für Jugendliche aus Deutschland in Tausend Euro Aufnahmeprogramme für Jugendliche aus dem Ausland in Tausend Euro 2014 2.813 2.702 2015 2.724 3.071 2016 2.660 2.999 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9924 6. In welchem Verhältnis steht die Höhe der Förderung kurzfristiger Austausch - und Begegnungsprogramme (unter drei Monate) zur Höhe der Förderung langfristiger Programme des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs , und aus welchen Fachetats stammen diese Fördermittel (bitte jeweils für das Haushaltsjahr 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln)? Das Verhältnis, in dem die Höhe der Förderung kurzfristiger Austausch- und Begegnungsprogramme (unter drei Monate) zur Höhe der Förderung langfristiger Programme des internationalen Jugendaustauschs steht, ergibt sich aus der Tabelle in der Anlage. 7. In welchem Umfang plant die Bundesregierung die Erhöhung der Fördermittel für die, gemäß dem im Juni 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Antrag (Bundestagsdrucksache 18/5215), Intensivierung des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs? Im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) wurden mit Blick auf den im Juni 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Antrag „Internationalen Jugendaustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verankern“ (Drucksache 18/5215) im Haushaltsjahr 2016 3 875 000 Euro bereitgestellt (Kapitel 0504 Titel 687 17 EN2). Im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2017 sind auf diesem Titel 1 875 000 Euro veranschlagt. 8. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung jenseits der finanziellen Förderung, um den internationalen Jugend- und Schüleraustausch zu intensivieren, und welche dieser Maßnahmen sind seit dem Bundestagsbeschluss vom 18. Juni 2015 über den Antrag „Internationalen Jugend - und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verankern“ (Bundestagsdrucksache 18/5215) hinaus hinzugekommen für Jugendliche in Deutschland, die an Programmen im Ausland teilnehmen und für Jugendliche aus anderen Ländern, die an Austauschprogrammen in Deutschland teilnehmen? Neben der finanziellen Förderung unterstützt und fördert die Bundesregierung seit Jahren die Weiterentwicklung des Jugendaustauschs in Europa und weltweit durch die Zusammenarbeit vor allem in der EU, im Europarat und in den Vereinten Nationen; die grenzübergreifende jugendpolitische Zusammenarbeit, vor allem die institutionelle bilaterale Zusammenarbeit mit Schwerpunktländern, die multilaterale und regionale Zusammenarbeit sowie die bedarfs- und anlassbezogene Netzwerkprojektarbeit, durch die gemeinsame Bearbeitung von jugendpolitischen Themen, durch fachlichen Austausch und grenzüberschreitende Projekte ; die jugendpolitische Zusammenarbeit zwischen einzelnen Ländern zur Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung jugendpolitischer Strukturen und Strategien. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Aktivitäten fortzusetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9924 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wirbt die Bundesregierung öffentlich und zielgruppenspezifisch für die Teilnahme an Programmen des Internationalen Jugend- und Schüleraustauschs bzw. der internationalen Jugendarbeit? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Für den Bereich der Mobilitätsinformationen und der Bewerbung der Programme des internationalen Jugendaustauschs für die Zielgruppe Jugendliche fördert die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Servicestelle Eurodesk Deutschland bei IJAB. Eurodesk Deutschland übernimmt die Bereitstellung von trägerübergreifenden, neutralen und kostenlosen Informationen zum Beispiel durch das Portal www.rausvonzuhaus.de, ein Portal, das junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren anspricht, die internationale Erfahrungen sammeln möchten oder das Videomagazin Eurodesk-TV (www.eurodesk.tv), das durch informative und lebensnahe Filme zu verschiedenen Mobilitätsthemen einen persönliche Eindrücke von Auslandsaufenthalten vermittelt. Ferner schult Eurodesk Fachkräfte in der Beratung von Jugendlichen zu Mobilitätsfragen und berät Multiplikatoren/Multiplikatorinnen zu Förderfragen. Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Webseite im Internet (www.auswaertiges-amt.de/), über Facebook , Instagram und Twitter über Maßnahmen im Jugendaustauschbereich. Über die Engagement Global GmbH werden vom BMZ geförderte Austauschund Entsendeformate im entwicklungspolitischen Bereich gezielt beworben und Beratung angeboten. Auch der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz betreibt eine intensive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu seinen Programmen (Website, Publikationen, Tagungen und Messen, Werbemittel und mehr). 10. Sind der Bundesregierung Probleme bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen schulischen Leistungen bekannt? Wenn ja, welche? Die Frage der Anerkennung im Ausland erworbener schulischer Leistungen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. 11. Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement von Gastfamilien in Deutschland, die junge Menschen aus dem Ausland im Rahmen von Austauschprogrammen unentgeltlich aufnehmen , und welche dieser Maßnahmen sind seit dem Bundestagsbeschluss vom 18. Juni 2015 über den Antrag auf Bundestagsdrucksache 18/5215 hinzugekommen ? Gastfamilien treten im Rahmen des Schüleraustausches auf, der in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt (siehe Antwort zu Frage 1). Im Rahmen des Portals www.rausvonzuhaus.de bietet Eurodesk Deutschland auch Beratung für künftige Gastfamilien im Schüleraustausch an. Das BMFSFJ fördert das Netzwerk Forschung und Praxis im Dialog (FPD). Im Rahmen eines jährlichen Konsultationstreffens werden aktuelle Themen zum internationalen Jugendaustausch erörtert und Projektideen vorgestellt. Eine aktuelle Projektidee umfasst ein Vorhaben der gemeinnützigen Schüler- und Jugendaustauschorganisationen zur Qualifizierung von Fachkräften zur Ansprache von Gastfamilien. Aufgrund der Länderzuständigkeit in Schulbelangen prüft FPD, wo eine Förderung des Projekts beantragt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9924 12. Wie und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, Gastfamilien, die junge Menschen aus dem Ausland im Rahmen von internationalen Austauschprogrammen unentgeltlich aufnehmen, finanziell zu entlasten? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche geographischen Weltregionen hat die Bundesregierung in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik als Schwerpunktregionen identifiziert, mit denen der internationale Jugend- und Schüleraustausch besonders gefördert werden soll? Ist eine Intensivierung von entsprechenden Austauschprogrammen mit Ländern in Afrika, Asien und Südosteuropa geplant? Das Auswärtige Amt hat im Rahmen seiner Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik die folgenden Schwerpunktregionen und -länder identifiziert, in denen Jugendaustauschprogramme bevorzugt gefördert werden: Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Belarus, Brasilien, China, Großbritannien, Indien, Indonesien , Kuba, Mexiko, Namibia, das Östliche Afrika, Russland, Sri Lanka, Südafrika, Ukraine, USA, Vietnam und Zypern sowie die Staaten Südosteuropas. Mit der Deutsch-Afrikanischen Jugendinitiative, die im Juni 2016 offiziell einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde, setzt das BMZ einen regionalen Schwerpunkt auf den Nachbarkontinent Afrika. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Schwierigkeiten bei Visaverfahren im internationalen Jugend- und Schüleraustausch vor, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Juni 2015 ergriffen , um möglichen Erschwernissen bei der Visumsvergabe im Rahmen des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs zu begegnen? In Bezug auf die Visaerteilung durch deutsche Stellen wird in Anwendung des § 16 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Begriff des Schüleraustausches gelegentlich ein spezifischer Gegenbesuch „Zug um Zug“, somit eine bestehende Gegenseitigkeit, verlangt. Die Bundesregierung prüft eine Klarstellung der Rechtslage. Im Hinblick auf die Visaerteilung an deutsche Staatsangehörige durch die Gastländer ist im Rahmen der Fördermaßnahmen des BMZ für den internationalen Jugendaustausch festzustellen, dass die Erteilung von Visa für die Einreise in die Partnerländer seit dem Jahr 2014 zunehmend schwieriger geworden ist. Die Anforderungen für die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln sind von Land zu Land unterschiedlich hoch. Spezifische Aufenthaltstitel für Freiwilligenarbeit sind allerdings die Ausnahme. In einigen Ländern sind zudem grundsätzliche Regelungsdefizite oder eine uneinheitliche Anwendung von Aufenthaltstiteln zu verzeichnen. Das BMZ und Engagement Global unterstützen die Trägerorganisationen und Freiwilligen bei der Beantragung der Visa durch die Ausstellung von Visabegleitschreiben , die die Teilnahme am staatlich geförderten weltwärts-Programm bestätigen . Das BMFSFJ stellt ebenfalls entsprechende Begleitschreiben für die an seinen Programmen beteiligten Träger bei Bedarf zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9924 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Hat die Bundesregierung Sonderregelungen für eine erleichterte Visumsvergabe im Rahmen des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs geschaffen , mit dem Ziel, den Austausch auch für Jugendliche aus bisher unterrepräsentierten Ländern und Weltregionen zu intensivieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende Sonderregelungen und Visumserleichterungen für Jugendliche aus bestimmten Ländern einzuführen ? Die Bundesregierung versteht die Visumerteilung als einen wichtigen Aspekt für die Ausweitung von Schüler- und Jugendaustausch und anderen zivilgesellschaftlichen Kontakten und macht die Frage von möglichen Erleichterungen regelmäßig zum Gegenstand ihrer Gespräche mit den betroffenen Ländern. Sie schöpft ihr Ermessen zur Erleichterung der Visaerteilung aus. Sonderregelungen sind derzeit nicht geplant. 16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bei den internationalen Austauschprogrammen die Beteiligung bzw. Einbeziehung von Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien, mit bildungsferner Herkunft oder aus Minderheiten sicherzustellen? Die Angebote des Jugendaustausches sind generell offen für alle Jugendliche aus Deutschland. Mehraufwendungen, die bei Maßnahmen mit finanziell benachteiligten Jugendlichen entstehen, können beispielsweise bei einer Förderung mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) beantragt werden. Mit der Initiative „Chancen eröffnen durch Austausch und Begegnung“ beabsichtigt das BMFSFJ, den internationalen Jugendaustausch für alle jungen Menschen zu stärken und dabei besonders die zu fördern, die bisher unterrepräsentiert sind. Zur stärkeren Einbeziehung von benachteiligten Jugendlichen, auch benachteiligten Jugendlichen mit Migrationshintergrund, fördert das BMFSFJ die jugendpolitische Initiative „Jugendarbeit international – Vielfalt erleben“ (JiVE). Das BMZ fördert gezielt zivilgesellschaftliche Träger (Kompetenzzentren), die sich mit der Frage befassen, wie insbesondere junge Menschen mit Behinderung, in Berufsausbildung und mit Migrationshintergrund angesprochen und in die verschiedenen Förderangebote integriert werden können. Für Begegnungen im entwicklungspolitischen Bereich bietet das BMZ besondere Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, die bisher aufgrund sozialer, ökonomischer und/oder gesundheitlicher Faktoren wenig Zugang zu internationalen Austauschmaßnahmen hatten (zum Beispiel Inklusionszuschuss und Anpassung der Rahmenbedingungen des Austausches, etwa Projektdauer, an die entsprechenden Bedürfnisse). Der Anteil der geförderten berufsbildenden Schulen und Schulen mit Förderschwerpunkten sowie die Einbindung von Akteuren mit Migrationsbiographie wurden über die letzten drei Jahre kontinuierlich gesteigert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9924 17. Plant die Bundesregierung eine flächendeckende Befreiung von Gebühren für Visa und Aufenthaltstitel für Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Jugend- und Schüleraustauschs? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll die Befreiung von Gebühren durchgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht? Sowohl der Visakodex (Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe b Verordnung EG Nr. 810/2009 (Visakodex)) als auch die Aufenthaltsverordnung (§ 52 Absatz 8 AufenthV) sehen für Schüler und Studenten, die im Rahmen von Studien- und Ausbildungsaufenthalten einreisen, bereits weitreichende Möglichkeiten der Gebührenbefreiung vor. Die deutschen Auslandsvertretungen schöpfen dabei regelmäßig ihre Möglichkeiten für Visaerleichterungen aus und erteilen Visa für Teilnehmer von Jugendaustauschprogrammen – soweit zulässig – gebührenfrei. Eine grundsätzliche Befreiung ist im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht des Bundes, die Kosten für die Erbringung individuell zurechenbarer Leistungen zu decken, derzeit nicht geplant. Von der Visagebühr zu unterscheiden ist das Entgelt der Dienstleister gemäß Artikel 17 Visakodex für die Entgegennahme der Anträge. Zuletzt konnte in Verhandlungen mit dem Dienstleister, der in Russland im Auftrag der Bundesregierung die externen Visaannahmezentren betreibt, für russische Teilnehmer am Deutsch-Russischen Jugendaustausch eine Reduzierung der Servicegebühr um 50 Prozent erreicht werden. 18. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Hindernisse abzubauen, die Jugendlichen in Berufsausbildung die Teilnahme an internationalen Austauschprogrammen erschweren? Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ermöglicht Auszubildenden bis zu einem Viertel der vorge-schriebenen Ausbildungszeit im Ausland zu absolvieren (§ 2 Absatz 3, § 76 Absatz 3). Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Informationsund Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS) eingerichtet . Sie informiert kostenlos und unabhängig über Möglichkeiten, weltweit berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Neben der Information zu möglichen Programmen und zur Vorbereitung und Planung von Auslandsaufenthalten berät die IBS Jugendliche, Auszubildende und Unternehmen persönlich zu Fragen rund um Auslandsaufenthalte vor, während und nach einer Ausbildung. Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke erhalten Zuschüsse für einen Auslandsaufenthalt. Mit den bei Engagement Global koordinierten Programmen fördert das BMZ Individual- und Gruppenaustauschformate, die jungen Menschen in oder mit Berufsausbildung Möglichkeiten bieten, sich entwicklungspolitisch zu engagieren und weiterzubilden. Mit einer programmübergreifenden Ansprache richtet sich das BMZ ab Ende 2016 gezielt an Jugendliche in der Berufsausbildung oder mit einem Berufsabschluss sowie an Unternehmen und Berufsschulen, um diese für den Wert von internationalen Austauschprogrammen zu sensibilisieren . Zudem fördert das BMZ, wie in Frage 16 beschrieben, ein Kompetenzzentrum, das sich gezielt mit der Ansprache und Beratung von Jugendlichen in der Berufsausbildung befasst. In diesem Rahmen werden ehemalige Programmteilnehmende mit Berufsausbildung für einen Peer-to-Peer-Ansatz geschult und in die Ansprache von potenziellen neuen Teilnehmern eingebunden. Durch die da- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9924 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bei entstehenden Kontakte mit Jugendlichen in der Berufsausbildung identifiziert das Kompetenzzentrum strukturelle Hindernisse, wie etwa die Dauer der angebotenen internationalen Austauschformate oder fehlende Fremdsprachenkenntnisse . 19. Welche Rolle spielt dabei das Programm „Erasmus+“? Wie hat sich dieses Programm in den letzten Jahren entwickelt? Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (2014-2020). Im Zentrum von Erasmus+ steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Organisierte Lernaufenthalte im Ausland in der beruflichen Bildung sind ein wichtiger Bestandteil des Erasmus+-Programms. Im Rahmen von Mobilitätsprojekten in der beruflichen Bildung können Teilnehmende aus Deutschland Auslandsaufenthalte in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, in der Türkei und Mazedonien absolvieren. Im Vorgängerprogramm „Programm für lebenslanges Lernen“ haben zuletzt im Jahr 2013 15 939 Jugendliche in Erstausbildung an einem organisierten Auslandsaufenthalt teilgenommen. Seit Beginn des neuen EU-Programms Erasmus+ steigen die Teilnehmerzahlen weiter stetig an. Im Jahr 2014 haben 17 743 Jugendliche in Erstausbildung an einem organisierten Auslandsaufenthalt teilgenommen , im Jahr 2016 bereits 19 022. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Teilnehmerzahlen mit der bereits geplanten Steigerung des Erasmus+-Budgets bis 2020 weiter ansteigen werden. 20. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung die Beteiligung von Jugendlichen in Bildungseinrichtungen, die nicht zum Abitur führen, am internationalen Jugend- und Schüleraustausch erhöhen? Auf die Antwort zu Frage 16 und Frage 18 wird verwiesen. 21. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um auch Jugendlichen aus finanziell schlechter gestellten und bildungsfernen Familien die Teilnahme an internationalen Austauschprogrammen zu ermöglichen ? Seit 2007 unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Jugendmobilität für arbeitsmarktferne junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Rahmen der beiden ESF-Bundesprogramme (Europäischer Sozialfonds für Deutschland) „IdA – Integration durch Austausch“ (2007-2013) sowie der „ESF Integrationsrichtlinie Bund“, Handlungsschwerpunkt IdA (2014- 2020). Kernpunkt des IdA-Ansatzes ist ein begleitetes mehrmonatiges Auslandspraktikum in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Dieser ist eingebunden in einen Projektzyklus mit intensiver Vor- und Nachbereitungsphase für die Teilnehmenden . Mit dem IdA-Programm 2007-2013 wurden ungefähr 13 000 junge Menschen erreicht. Über 60 Prozent von ihnen waren sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme in die Schule, Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert. Hinsichtlich der Berufskompetenz scheinen besonders die niedrigen Schulbildungsgruppen (Hauptschule oder ohne Schulabschluss) zu profitieren. IdA verhilft schwächeren jungen Menschen, in einer entscheidenden Entwicklungsphase den Einstieg in Ausbildung zu finden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9924 Anders als in der letzten ESF-Förderperiode wird IdA in der jetzigen Förderperiode im Rahmen eines koordinierten Aufrufs auf europäischer Ebene und damit zeitgleich mit korrespondierenden Mobilitätsprogrammen anderer EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Das ermöglicht den Projekten Teilnehmer sowohl zu entsenden als auch zu empfangen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 22. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Beteiligung von Jugendlichen mit Behinderung am internationalen Jugend- und Schüleraustausch zu erhöhen ? In den letzten Jahren haben Jugendliche, Verbände und Träger damit begonnen, Ansätze für die Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderungen sowie eine inklusivere Gestaltung der internationalen Jugendarbeit zu entwickeln. Diese vielfältigen Erfahrungen werden von IJAB in dem vom BMFSFJ geförderten Projekt „VISION:INKLUSION“ systematisiert, durch internationale Impulse ergänzt und zu einer Inklusionsstrategie weiterentwickelt. Die Projektziele orientieren sich an den Dimensionen des Index für Inklusion. Über regelmäßige Fachveranstaltungen, die Webseite www.vision-inklusion.de und Social Media-Kanäle werden Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten untereinander, aber auch mit Öffentlichkeit, Behindertenverbänden und Wissenschaft gefördert sowie die Sichtbarkeit erhöht. Mit konkreten Förderungsmaßnahmen ist es dem BMZ gelungen, entsprechend des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Laufzeit 2013–2015) die Anzahl der Teilnehmenden mit Behinderung in den von Engagement Global koordinierten Förderprogrammen kontinuierlich zu erhöhen. Insbesondere im weltwärts-Programm wurde durch die Förderung eines zivilgesellschaftlichen Trägers als Kompetenzzentrum für Inklusion, eine Erhöhung der Teilnehmenden mit Behinderung von einer Person im Jahr 2012 auf über 20 Personen im Jahr 2016 erreicht. Zudem fördert das BMZ Öffentlichkeitsarbeit der zivilgesellschaftlichen Träger mit einem inklusiven Charakter, darunter Flyer/Poster in leichter Sprache, angepasste Inhalte auf barrierefreien Webseiten, Print-, Radio- und Online-Beiträge. 23. Stellt die Bundesregierung sicher, dass im Falle einer Teilnahme von Jugendlichen aus finanziell benachteiligten und von staatlichen Transferleistungen abhängigen Familien, die entsprechenden Sozialleistungen für diese Jugendlichen gegenüber der Familie weiterhin erbracht werden? Transferleistungen werden durch die Jobcenter während des Auslandsaufenthalts weitergewährt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 24. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, das zivilgesellschaftliche Engagement von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der internationalen Jugendarbeit zu fördern? 25. Was plant die Bundesregierung, um das Engagement der gemeinnützigen Träger der internationalen Jugendarbeit in Zukunft zusätzlich zu fördern? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 24 und 25 gemeinsam beantwortet . Den bundeszentralen Verbänden und Fachorganisationen wird durch die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ermöglicht, Aufgaben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9924 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vor allem im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Bundesebene, der Vernetzung, der Umsetzung fachlicher Standards und der fachpolitischen Interessenvertretung auf Bundesebene zu übernehmen. Aus dem KJP sowie durch die Jugendwerke werden Fachkräftemaßnahmen zur Qualifizierung von im Jugendaustausch Tätigen gefördert. Darüber hinaus stellen auch zukünftig Bundesmodellprojekte und -programme zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit sowie Forschungsvorhaben wichtige Instrumente dar. Durch die Implementierung eines Innovationsfonds werden verstärkt bedarfsgerechte und anlassbezogene Anregungen zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit gegeben. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden die im Programmbereich C (Förderung zur Strukturentwicklung bundesweiter Träger) geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auch in der internationalen Arbeit im Bereich Demokratieförderung / Radikalisierungsprävention gefördert. Träger wie die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus haben in diesem Kontext bereits Maßnahmen mit internationalen Partnern in Form eines Fachkräfteaustauschs organisiert . Darüber hinaus wird mit dem Projekt „Living Diversity in Germany and Israel“ der Fachkräfteaustausch in der Demokratiearbeit mit Israel unterstützt. Als Nachweis für das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit fördert die Bundesregierung über die Finanzierung des Deutschen Bundesjugendrings die Organisation, Weiterentwicklung und fachliche Begleitung der Jugendleiter/in- Card (Juleica). Die Juleica ist ein Ausweis, der in Deutschland jeweils gemeinsam vom jeweiligen freien Träger (zum Beispiel Jugendverbände) und dem jeweils zuständigen öffentlichen Träger (zum Beispiel Jugendamt) für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit auf Antrag ausgestellt werden kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere die Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung nach bundesweit einheitlichen Mindeststandards , erfüllt sind. Die Karte dokumentiert das ehrenamtliche Engagement und die vorliegende Qualifikation und dient darüber hinaus zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmenden sowie gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Sie gilt kraft Vereinbarung der Jugendministerinnen und Jugendminister in allen Bundesländern. In der deutsch-französischen Jugendarbeit wird von einigen Trägern eine Ausbildung angeboten, die gleichzeitig zur Erlangung der Juleica und des französischen Pendants BAFA dient. Ähnliches wird gegenwärtig in anderen bilateralen Kooperationen geprüft. Ferner wurde über IJAB das Instrument „Förder-Assessment-Centers für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der internationalen Jugendarbeit (FAIJU)“ entwickelt und den Trägern der internationalen Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. FAIJU konzentriert sich auf diejenigen Fachkräfte, die für Personal- und Projektmanagement verantwortlich zeichnen. Es macht Schlüsselkompetenzen bei Mitarbeitenden sichtbar und zeigt eventuelle Defizite in diesem Bereich auf. Dadurch können Personalentwicklungsmaßnahmen gezielt und inhaltlich fundiert geplant und durchgeführt werden. Förder-Assessment-Center tragen damit wesentlich zur Stärkung ehrenamtlichen Engagements und zum Fortbestehen der Arbeit des Trägers bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9924 26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte , internationale Austauschprogramme den entsprechenden Bildungsanspruch verfolgen? Welche Qualitätschecks werden für die Absicherung einer inhaltlich und pädagogisch wertvollen Ausrichtung für öffentlich geförderte Programme des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs sowie der internationalen Jugendarbeit angewendet? Träger, die Bundesmittel in Anspruch nehmen wollen, müssen ein sogenanntes Trägerkonzept erarbeiten. Hieraus lassen sich Aussagen zur Qualität der internationalen Jugendarbeit eines Trägers ableiten, etwa wie Verbandsziele gesteckt, gesichert und nachgehalten werden. Aus dem KJP wird zudem seit 2004 über IJAB die Entwicklung von Bausteinen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der internationalen Jugendarbeit gefördert. Der gemeinsam mit den Trägern der internationalen Jugendarbeit entwickelte Kriterienkatalog „Qualitätskriterien internationale Begegnungen“ weist ein allgemein verbindliches Qualitätsverständnis aus, worauf sich die Träger der Maßnahmen verpflichten. Als weiteres Instrument der Qualitätsentwicklung und Anerkennung non-formaler Bildung im Arbeitsfeld der internationalen Jugendarbeit wurden die „Nachweise International“ (www.nachweise-international.de) entwickelt. Die Nachweise dokumentieren die Teilnahme, das Engagement sowie die gezeigten Kompetenzen von Jugendlichen in internationalen Begegnungsprojekten. Da für jede Maßnahme ein jeweils spezifisches Anforderungsprofil erstellt werden muss, wird auf diese Weise die Qualität einer internationalen Begegnung gesichert. Die Evaluation durchgeführter Maßnahmen ist ein weiterer Baustein der Qualitätssicherung . Mit dem vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW), dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) und der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder-/Jugendbildung (bkj) entwickelten Instrument „Evaluation Internationaler Jugendbegegnungen“ (www.eijb.eu) steht seit 2008 ein mit wissenschaftlich geprüften Fragebögen ausgestattetes Verfahren zur Verfügung. IJAB wird Ende 2016 hierfür eine Online-Plattform (www.i-eval.eu) zur Verfügung stellen, die neue Möglichkeiten der einfachen Bedienung und Auswertung schafft, um einen höheren Grad der Verbreitung zu erreichen und die Qualität der Maßnahmen zu erhöhen. IJAB stellt dafür entsprechende Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung. Mit der 2015 erschienen Publikation „Qualität in Formaten der internationalen Jugendarbeit“ wird ein Überblick über die wichtigsten Formate der internationalen Jugendarbeit und wesentliche Merkmale, die das jeweilige Format kennzeichnen , gegeben. Die Handreichung stellt Bezüge zu bestehenden Qualitätsinstrumenten her und charakterisiert sie im Überblick. Die Übersicht berücksichtigt die wesentlichen Jugendprogramme auf europäischer und nationaler Ebene und gibt Hinweise zur Förderung internationaler Aktivitäten. Über die Auswahlkriterien und Fördermaßnahmen der verschiedenen Förderprogramme stellt das BMZ die Einhaltung inhaltlich pädagogischer Qualitätsansprüche an den entwicklungspolitischen Schüleraustausch, Studienpraktika und den Freiwilligendienst zwischen Deutschland und Ländern des Globalen Südens sicher . Dazu gehören auch verbindliche Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung des Austausches, die regelmäßige und bedarfsorientierte Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern und Nichtregierungsorganisationen (NRO), die die Austausche begleiten, sowie regelmäßige Evaluationen unter Einbezug von Nichtregierungsorganisationen und ehemals Geförderten (Alumni). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9924 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A nl ag e zu F ra ge 6 : Fö rd er un g ku rz fr ist ig er u nd la ng fr ist ig er A us ta us ch - u nd B eg eg nu ng sp ro gr am m e de s i nt er na tio na le n Ju ge nd au sta us ch s K ur zf ri st ig e P ro gr am m e de s B M F S F J in T au se nd E ur o L an gf ri st ig e P ro gr am m e de s B M F S F J in T au se nd E ur o K ur zf ri st ig e P ro gr am m e de s A A in T au se nd E ur o L an gf ri st ig e P ro gr am m e de s A A in T au se nd E ur o K ur zf ri st ig e P ro gr am m e de s B M Z in T au se nd E ur o€ L an gf ri st ig e P ro gr am m e de s B M Z in T au se nd E ur o K ur zf ri st ig e P ro gr am m e de s P A D in T au se nd E ur o L an gf ri st ig e P ro gr am m e de s P A D in T au se nd E ur o 20 14 33 .3 58 2. 48 4 77 6 1. 84 9 3. 55 1 20 15 33 .8 76 3. 47 6 1. 07 5 2. 29 2 3. 74 0 20 16 36 .8 76 6. 14 8 2. 97 3 2. 52 7 3. 61 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333