Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9925 18. Wahlperiode 06.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9656 – Bekämpfung von Cannabisplantagen durch Fliegerstaffeln der Bundespolizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum Aufspüren von Cannabisplantagen setzen Landespolizeien Polizeifliegerstaffeln ein, wie dies etwa in Nordrhein-Westfalen der Fall ist (vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen 2016: Polizei-Hubschrauber auf Cannabisflug in NRW, Drucksache 16/12641). Allerdings kann das Land Nordrhein-Westfalen keine Aussagen darüber treffen, wie viele Cannabisplantagen durch die Einsätze tatsächlich aufgespürt werden konnten. Insofern ist auch fraglich, ob der Zweck die Kosten rechtfertigt. Unbekannt ist, inwiefern auch die Bundespolizei beim Aufspüren von Cannabisplantagen aus der Luft in Form der polizeilichen Amtshilfe involviert ist und wie viele Cannabisplantagen erkannt und welche Mengen an Cannabis dadurch beschlagnahmt wurden. Der Einsatz von Polizeifliegerstaffeln zur Drogenbekämpfung gehört zu Maßnahmen der Drogenrepression. Diese wird auf 3,6 bis 4,5 Mrd. Euro geschätzt (vgl. DBDD 2009: Kurzbericht Schätzung der öffentlichen Ausgaben für illegale Drogen in Deutschland). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundespolizei-Fliegergruppe stellt bei Amtshilfeersuchen den jeweiligen Bedarfsträgern die erforderlichen Führungs- und Einsatzmittel zur Verfügung. Dabei werden Flugstunden – unabhängig davon, ob es sich um Flüge in Zusammenhang mit der originären Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei oder für Dritte handelt – als flugbetriebliche Daten kumulierend dokumentiert. Eine Dokumentation einzelner Flugeinsätze, untergliedert nach Anzahl und Deliktsfeldern, erfolgt bei der Bundespolizei nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9925 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Aufgabenbereiche deckt die Polizeifliegerstaffel der Bundespolizei ab? Die Hubschrauber der Bundespolizei-Fliegerstaffeln werden gemäß den Aufgabenzuweisungen nach dem Bundespolizeigesetz eingesetzt. 2. Wie gestaltet sich die Kooperation zwischen Polizeifliegerstaffeln der Bundespolizei und den Landespolizeien bei der Bekämpfung von illegalen Cannabisplantagen ? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Zusammenarbeit in diesem Gebiet? Welche unterschiedlichen Kompetenzen haben sie in diesem Bereich, und was folgt daraus in der polizeilichen Praxis? Eine entsprechende Kooperation zwischen den Polizeifliegerstaffeln der Bundespolizei und den Polizeien der Länder existiert nicht. 3. Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über landeseigene Polizeifliegerstaffeln? Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen. 4. Welche Polizeifliegerstaffeln der Landespolizeien sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Aufspüren von Cannabisplantagen involviert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. An welchen Standorten sind Polizeifliegerstaffeln der Bundespolizei stationiert ? Die Bundespolizei-Fliegerstaffeln sind an den Standorten Sankt Augustin, Blumberg , Fuldatal, Fuhlendorf und Oberschleißheim stationiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9925 6. Wie viele Flugstunden absolvierten die Polizeifliegerstaffeln der Bundespolizei von 2009 bis einschließlich 2016 (bitte nach jährlicher Gesamtzeit, Anzahl der Einsätze sowie nach einzelnen Standorten auflisten)? Für den Flugdienst der Bundespolizei sind folgende Flugstunden dokumentiert (Stand: 19. September 2016): Standorte 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Sankt Augustin 3.177 3.074 2.695 2.564 2.644 2.402 2.775 1.962 Blumberg 3.057 3.313 3.103 2.946 2.802 2.824 2.959 2.133 Fuldatal 2.755 3.050 2.661 2.520 2.667 2.404 2.606 1.955 Fuhlendorf 6.172 6.288 5.557 5.718 5.801 5.735 5.712 4.274 Oberschleißheim 3.411 3.492 3.544 3.443 3.558 3.218 3.920 2.698 Luftfahrerschule1 3.420 3.194 2.647 3.141 3.065 3.255 3.550 2.741 gesamt 21.992 22.411 20.207 20.332 20.537 19.838 21.522 15.763 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Wie viele Flugstunden absolvierte die Polizeifliegerstaffel der Bundespolizei von 2009 bis einschließlich 2016 in Form der Amtshilfe a) im Bereich der Drogenbekämpfung allgemein, b) im Bereich der Bekämpfung des illegalen Anbaus von Cannabis im Speziellen (bitte nach Jahren, Gesamtzeit der Flugstunden und Anzahl der Einsätze aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Wie viele Flüge bei der Bekämpfung des Drogenschmuggels sowie dem Auffinden von Cannabisplantagen in Form der Amtshilfe konnten aufgrund von defekten Hubschraubern nicht durchgeführt werden (bitte nach Jahren von 2009 bis einschließlich 2016 aufschlüsseln)? Ausgefallene Flüge werden bei der Bundespolizei nicht dokumentiert. 9. Wie hoch ist der Anteil der Flugstunden zum Aufspüren von illegalen Cannabisplantagen im Vergleich zu anderen Einsatzbereichen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Flugstunde (bitte in Sach- und Personalkosten aufteilen)? Die durchschnittlichen Kosten für eine Flugstunde sind in erster Linie vom Hubschraubermuster abhängig. Diese werden in Abhängigkeit der Rechtsgrundlage dem Bedarfsträger entweder als Mehrkosten oder Vollkosten in Rechnung gestellt . Die Personalkosten sind dabei in den Vollkosten enthalten. Eine Differenzierung nach Sach- und Personalkosten findet nicht statt. Demzufolge stellen sich die Kosten je Flugstunde wie folgt dar: 1 Daten der Luftfahrerschule mit Sitz in Sankt Augustin beinhalten keine Einsatzflugstunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9925 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hubschraubermuster Mehrkosten Vollkosten H 135 1.059,07 €/Stunde 4.274,07 €/Stunde H 155 1.905,23 €/Stunde 7.251,44 €/Stunde AS 332 L 1 Super Puma 2.700,10 €/Stunde 10.157,72 €/Stunde 11. Wie viele illegale Cannabisplantagen wurden durch Aufklärungsflüge der Bundespolizei (ggf. auf Grundlage der polizeilichen Amtshilfe für Landespolizeien ) von 2009 bis einschließlich 2016 entdeckt (bitte nach Standorten der Polizeifliegerstaffeln auflisten)? 12. Wie viel Cannabis konnte hierdurch schätzungsweise beschlagnahmt werden ? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Welches technische Gerät verwendet die Polizeifliegerstaffel der Bundespolizei zum Aufspüren von illegalen Cannabisplantagen (z. B. Video- und Wärmebildkameras)? Die Hubschrauber der Bundespolizei können je nach Einsatzanlass mit Wärmebild - und Tageslichtkameras ausgestattet werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Gibt es regionale Schwerpunkte von Einsätzen zum Aufspüren von illegalen Cannabisplantagen bei der Fliegerstaffel der Bundespolizei? Falls ja, um welche Regionen handelt es sich? 15. Inwiefern kommen Polizeifliegerstaffeln der Bundespolizei bei der Bekämpfung des Schmuggels von Crystal Meth an der deutsch-tschechischen Grenze zum Einsatz (bitte gegebenenfalls nach Anzahl der Einsätze, Flugstunden, beschlagnahmten Mengen Crystal Meth von 2009 bis einschließlich 2016 auflisten)? 16. Welche weiteren Einsätze von Polizeifliegerstaffeln der Bundespolizei zur Bekämpfung von drogenbezogener Kriminalität fanden von 2009 bis einschließlich 2016 statt? Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Inwiefern wurden zum Zwecke der Betäubungsmittelbekämpfung auch Einsätze außerhalb der Bundesrepublik Deutschland von 2009 bis einschließlich 2016 geflogen, etwa im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten? Um welche Länder handelte es sich? Der Bundespolizei-Flugdienst war an solchen Auslandseinsätzen nicht beteiligt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 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