Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9930 18. Wahlperiode 07.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 18/9717 – Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im August 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – ob rechtsextremistisch, linksextremistisch , islamistisch oder anderweitig motiviert – muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geächtet, verhindert und verfolgt werden. Jede Art der politisch motivierten Kriminalität ist strikt abzulehnen, ohne dass die jeweils spezifischen Ursachenzusammenhänge und Erscheinungsformen gleichgesetzt werden sollen . Ihr muss daher mit aller Kraft auf der Grundlage des geltenden Rechts mit den jeweils angemessenen präventiven und repressiven Mitteln begegnet werden . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die im Folgenden für den Monat August 2016 aufgeführten Fallzahlen geben die bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand vom 28. September 2016 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter . Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch – teilweise erheblich – verändern. Nach den Grundsätzen des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität “ bilden politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Nachfolgend sind daher alle politisch motivierten Straftaten einschließlich derer mit extremistischem Hintergrund dargestellt. Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet , wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung , Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung , Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9930 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch wenn die Tat nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt wird, erfolgt ihre Zuordnung zum Themenfeld „Hasskriminalität“. Straftaten mit fremdenfeindlichem und/oder antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge der „Hasskriminalität “. Dem Unterthema „Polizei“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet, die sich unmittelbar gegen Polizeikräfte oder gegen polizeiliche Einrichtungen oder Ausrüstungsgegenstände gerichtet haben. 1. Wie viele politisch motivierte Straftaten insgesamt sind der Bundesregierung bislang für August 2016 differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden ? 2. Wie viele dieser politisch motivierten Straftaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur PMK-rechts) zugeordnet worden? 3. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten sind der Bundesregierung bislang für August 2016 differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 4. Wie viele dieser politisch motivierten Gewalttaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden? 5. Wie viele Propagandadelikte (§§ 86, 86a des Strafgesetzbuches) sind der Bundesregierung bislang für August 2016 differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 6. Wie viele dieser Propagandadelikte sind jeweils den Themenfeldern a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus zugeordnet worden? 7. Wie viele Verletzte und gegebenenfalls auch wie viele Todesopfer sind der Bundesregierung bislang für August 2016 infolge politisch motivierter Straftaten differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9930 8. Wie viele dieser Verletzten und gegebenenfalls auch Todesopfer sind Opfer einer politisch motivierten Straftat, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 9. Wie viele Täter bzw. Tatverdächtige sind infolge der in der Antwort zu Frage 1 genannten Straftaten a) ermittelt, b) festgenommen, c) in Untersuchungshaft genommen worden (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 10. Wie vielen dieser Täter bzw. Tatverdächtigen wird eine politisch motivierte Straftat vorgeworfen, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Für den Monat August 2016 sind dem BKA bislang (Stand: 28. September 2016) insgesamt 1 942 politisch motivierte Straftaten, darunter 120 Gewalttaten und 650 Propagandadelikte, gemeldet worden. 97 Personen wurden infolge dieser Straftaten verletzt. Bis zum Stichtag konnten 823 Tatverdächtige ermittelt werden ; 18 von ihnen wurden vorläufig festgenommen. Es wurde kein Haftbefehl erlassen. Die Aufteilung der vorläufigen Zahlen auf die einzelnen Phänomenbereiche, die abgefragten Themenfelder und die Angriffsziele der politisch motivierten Kriminalität stellt sich wie folgt dar: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9930 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorläufige Zahlen für August 2016 (Stand: 28. September 2016) Straftaten insgesamt davon Gewalttaten Propaganda - delikte Verletzte Todesopfer Tatverdächtige Festnahmen Haftbefehle PMK-rechts 941 58 609 49 0 403 6 0 Hasskriminalität 299 46 66 38 0 161 3 0 fremdenfeindlich 260 43 54 37 0 147 2 0 antisemitisch 43 2 12 1 0 23 1 0 Polizei 46 4 1 0 30 1 0 Konfrontation gegen links 42 7 8 0 20 1 0 PMK-links 546 34 5 26 0 218 7 0 Hasskriminalität 2 1 0 0 0 0 0 0 fremdenfeindlich 0 0 0 0 0 0 0 0 antisemitisch 0 0 0 0 0 0 0 0 Polizei 47 11 4 0 20 0 0 Konfrontation gegen rechts 372 22 22 0 146 5 0 PMK-Ausländer 92 13 1 13 0 71 4 0 Hasskriminalität 22 5 0 5 0 21 2 0 fremdenfeindlich 9 1 0 1 0 7 0 0 antisemitisch 2 0 0 0 0 2 0 0 Polizei 1 0 0 0 3 0 0 PMK-sonstige 363 15 35 9 0 131 1 0 Hasskriminalität 25 6 0 7 0 9 0 0 fremdenfeindlich 8 0 0 0 0 4 0 0 antisemitisch 0 0 0 0 0 0 0 0 Polizei 11 2 0 0 3 0 0 Gesamt 1.942 120 650 97 0 823 18 0 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333