Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9935 18. Wahlperiode 11.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9732 – Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Hans-Joachim- Martini-Fonds und -Stiftung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ihre primäre Aufgabe ist laut Gründungserlass zur Errichtung der BGR vom 26. November 1958 – bis 1975 als Bundesanstalt für Bodenforschung (BfB) – die „rohstoffwirtschaftliche und geowissenschaftliche Beratung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft“ (http: www.bgr.bund.de). Damit diene sie „insbesondere der langfristigen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung des Industriestandortes Deutschland“ (ebd.). In ihrem Kuratorium, das den Bundesminister für Wirtschaft und Energie berät, sind auch rohstoffinteressierte Konzerne vertreten, darunter RWE, RAG Aktiengesellschaft und die BASF-Tochter Wintershall. Den Kuratoriumsvorsitz hat zurzeit Martin Bachmann, Vorstandsmitglied der Wintershall Holding GmbH und Vorsitzender des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) inne. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 29. Juni 2016 (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutesgeld -fuer-steile-thesen-1.3054942), dass die bundeseigene und dem Bundeswirtschaftsministerium unterstehende BGR über den im Jahr 1982 von Industrievertreterinnen und Industrievertretern gegründeten Hans-Joachim-Martini- Fonds, der im Jahr 1987 in die Hans-Joachim-Martini-Stiftung umgewandelt wurde, Wirtschaftsgelder eingeworben hat, um über Ehrungen bzw. Preise ausschließlich „verdiente Mitarbeiter“ der BGR zu unterstützen bzw. Studien zu finanzieren. Hierzu hätten verschiedene Unternehmen Beträge in den Fonds (von 1982 bis 1987) und später in die Stiftung eingebracht. Beispielhaft führt die „Süddeutsche Zeitung“ Studien zu den Themen Klima und Gorleben an. Namensgeber des Fonds und der Stiftung ist Hans-Joachim Martini, Präsident der BGR von 1962 bis 1969 (vgl. www.bgr. bund.de/DE/50JahreBGR/DE/ Praesidenten/praesidenten_node.html). Der „NDR“ berichtete: „Welche Intention die Gründer verfolgten, macht eine interne Notiz aus einem der beteiligten Unternehmen von 1981 deutlich. Darin heißt es: ‚Die Stiftung soll dazu dienen, junge bzw. verdiente Mitarbeiter der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9935 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BGR durch maßvolle finanzielle Anreize zu belohnen […]‘. Verschiedene Schriftstücke sowie die inhaltliche Ausrichtung einiger Forschungsarbeiten, die die Hans-Joachim-Martini-Stiftung finanziert beziehungsweise mit Geldpreisen belohnt hat, legen den Schluss nahe, dass Stifter mit ihrem finanziellen Einsatz inhaltlich Einfluss auf die Arbeit der Bundesanstalt nehmen wollten“ (www. ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Extrakasse- Bundesanstalt-Gefaelligkeitsgutachten-Gorleben-Fracking,bundesanstalt104. html). Die „tagesschau“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 29. Juni 2016 darüber, dass eine umstrittene Studie zum Klimawandel aus dem Jahr 1995 eine von der „Industrie bezahlte Studie zum Klimawandel“ (www.tagesschau.de/inland/ geo-wissenschaftler-bundesanstalt-101.html) gewesen wäre: „Die Autoren: namhafte Wissenschaftler der ebenso namhaften Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Kurze Zeit später veröffentlichte die BGR auf der Basis dieser Studie das Buch ‚Klimafakten‘ – bis heute eine Art ‚Heilige Schrift‘ all jener, die den Klimawandel oder zumindest den Anteil des Menschen daran bezweifeln. Was bislang nicht bekannt war: Die umstrittene BGR-Studie war seinerzeit von der Industrie bezahlt worden. Genauer gesagt von der ‚Hans-Joachim-Martini-Stiftung‘, einer bis heute weitgehend unbekannten und im Verborgenen arbeitenden gemeinnützigen Stiftung“ (ebd.). Der „NDR“ ergänzt: „So zahlte die Hans-Joachim-Martini-Stiftung 1995 insgesamt 50 000 D-Mark für eine umstrittene Studie, die belegen sollte, dass CO2 nicht die Hauptursache für den drohenden Klimawandel ist“ (www. ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Extrakasse- Bundesanstalt-Gefaelligkeitsgutachten-Gorleben-Fracking,bundesanstalt104. html). Auf die Mündliche Frage 55 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf Bundestagsdrucksache 18/8998 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer am 6. Juli 2016: „Die BGR teilt hierzu folgendes mit: Der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist es aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, sämtliche Geldflüsse aus nichtstaatlichen Stellen seit Gründung der BGR aufzuzählen. Die Antwort beschränkt sich deshalb auf die Hans-Joachim-Martini-Stiftung.“ Auf dieser Grundlage heißt es zu geleisteten Zahlungen der Stiftung an Mitarbeiter der BGR sowie für Projekte und Sachmittel der BGR weiter: „Anhand der Aktenlage sind folgende Zahlen ermittelt worden: Für den Zeitraum 1987 bis 2015 ergibt sich eine Gesamtsumme von 221 744 Euro, das entspricht einer Jahresdurchschnittssumme von 7 646 Euro“ (Plenarprotokoll 18/182, Anlage 43). Auf die Mündliche Frage 56 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf Bundestagsdrucksache 18/8998 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer: „Die Bundesregierung hat nach den Kleinen Anfragen von 2011 und 2012 eine interne Revision im Jahre 2012 durchgeführt. Es fanden sich keine Hinweise auf Korruption. Für die Zeit nach 2012 wurden ausschließlich Nachwuchspreise an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGR vergeben. Auch hier sieht die Bundesregierung keine Anzeichen für Korruption“ (Plenarprotokoll 18/182, Anlage 44). Die „tagesschau“ berichtete im oben genannten Beitrag: „Aus den rund 4000 Seiten interner Dokumente der Stiftung, die WDR, NDR und ‚Süddeutsche Zeitung ‘ ausgewertet haben, ergibt sich jedenfalls das Bild eines äußerst komplexen und wenig transparenten Geldflusses von der Industrie in die BGR. Das beginnt bereits bei den Anfängen der Stiftung 1981.“ Auch im Fall Gorleben berichtete die „tagesschau“ von Ungereimtheiten: „So erhielt zum Beispiel ein BGR-Forscher den Hans-Joachim-Martini-Preis für eine Studie, die dem Salzstock Gorleben die Eignung als atomares Endlager bescheinigte . In den Genuss des Martini-Preises kam auch ein Wissenschaftler, der mit seiner Arbeit den schädlichen Einfluss von Infraschall bei Windrädern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9935 zu belegen versuchte. 2012 kritisierte die Innenrevision des Bundeswirtschaftsministeriums die Vergabepraxis der Preisgelder und bezeichnete sie zumindest für den Zeitraum bis zum Jahr 2003 als ‚angreifbar‘.“ Auch der „NDR“ berichtet mit Blick auf die Themenfelder Gorleben, Fracking, Klimawandel und fragt, ob hier „Gefälligkeitsgutachten“ erstellt wurden. (www. ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Extrakasse- Bundesanstalt-Gefaelligkeitsgutachten-Gorleben-Fracking,bundesanstalt104. html). Genannt wird dabei eine Studie zu den Auswirkungen der Gasvorkommen unterhalb des Salzstocks in Gorleben. Der „NDR“ spricht in dem Bericht auch von mangelnder Transparenz zwischen BGR und Stiftung: „Das liegt auch daran, dass sich der Einfluss der Martini-Stiftung auf die BGR nur schwer überprüfen lässt: Forschungs- und Preisgelder wurden weitgehend intransparent vergeben . Manchmal, so zeigen die vorliegenden Dokumente, reichte eine handschriftliche Notiz. In einigen Fällen lässt die Auswahl der Forschungsprojekte und prämierten Wissenschaftler aber deutlich die Handschrift jener Industrie- Branchen erkennen, aus denen auch die Spenden kamen.“ Nach Informationen der Fragesteller hat der Republikanische Anwaltsverein (RAV) in dieser Angelegenheit Strafanzeige gegen Mitarbeiter der BGR bei der Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Verdachts auf Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme bzw. Bestechung und Bestechlichkeit nach §§ 331 bis 334 des Strafgesetzbuchs gestellt (vgl. www.bi-luechow-dannenberg.de). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat zu dem Gegenstand der Kleinen Anfrage bereits in der letzten Legislaturperiode ausführlich Stellung genommen (Bundestagsdrucksache 17/6701, 17/7073, 17/7329, 17/7927, 17/8847 und 17/9292). Zuletzt hat sich die Bundesregierung zu den in der Presse geäußerten Vorwürfen ausführlich in der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/9577, siehe insbesondere dort die Unterpunkte a)-d) in der Vorbemerkung der Bundesregierung) geäußert. Mit dem Verweis auf die Bundestagsdrucksache 18/9577 verzichtet die Bundesregierung darauf erneut Stellung zu nehmen. Zu den Fragen dieser Kleinen Anfrage ist zunächst Folgendes anzumerken: Die Hans-Joachim-Martini-Stiftung (im Folgenden Stiftung genannt) ist eine unabhängige rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht nach dem Niedersächsischen Stiftungsgesetz. Die Bundesregierung ist in die Stiftung durch den Stiftungsrat eingebunden, dem laut den Statuten der Stiftung der Präsident der BGR sowie ein Vertreter des BMWi als ständige Mitglieder angehören. Der derzeit verantwortliche Leiter des für Geowissenschaften zuständigen Referats nimmt seit 2011 für das BMWi diese Aufgabe wahr. Für die davor liegende Zeitspanne liegen der Bundesregierung Informationen in Form von Vermerken sowie Protokollen und teilweise in Form von Prüfberichten, mit sehr unterschiedlicher inhaltlicher Tiefe, vor. Da diese Unterlagen die Grundlage der Antworten auf die Fragen der Kleinen Anfrage bilden, kann die Bundesregierung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Für detaillierte Angaben, z. B. zu Spenden und Zustiftungen an die Stiftung, wird hier deshalb auf die Stiftung selbst bzw. die zuständige Aufsichtsbehörde verwiesen. Soweit sich die Fragen 3, 10, 11, 12, 14, 18, 19, 21 und 22 der Kleinen Anfrage auf Nennung von Personen beziehen sollten, ist aus Sicht der Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der Betroffenen, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eine namentliche Nennung nicht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9935 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode durchgängig möglich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, unter das sämtliche persönlichen oder personenbezogenen Daten fallen, hat als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG, vgl. BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; 118, 168 [184]; 128, 1 [43, 44]). Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (vgl. auch BVerfGE 67, 100 [144]; 77, 1 [47]). Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf der Arbeitsebene des BMWi, der BGR oder der Stiftung sowie von Universitäten überhaupt Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt der namentlichen Nennung der Betroffenen im vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte Aussagekraft zu. Insoweit erfolgt die Nennung für die oben aufgezählten Fragen teilweise lediglich in anonymisierter Form. Diese Personen werden deshalb als „Vertreter“ der jeweiligen Institution bezeichnet. 1. Welche Geldflüsse hat es nach Erkenntnissen der Bundesregierung vom Hans-Joachim-Martini-Fonds ab 1981/1982, der Hans-Joachim-Martini-Stiftung ab 1987 sowie anderen nicht-staatlichen Stellen seit Gründung der BGR an Mitarbeiter der BGR sowie für Projekte und Sachmittel der BGR (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaftengutes -geld-fuer-steile-thesen-1.3054942) gegeben (bitte nach Geldsummen , Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studien, Projekten, Anschaffungen, Datum etc. konkret aufschlüsseln)? Aus Mitteln des Hans Joachim Martini-Fonds e. V. (im Folgenden Fonds genannt ) wurden wissenschaftlich herausragende Leistungen auf dem Gebiet der angewandten Geowissenschaften u. a. auch von Mitarbeitern der BGR gefördert. Über die genaue Höhe der Förderung von 1981 bis 1987 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die aus dem Fonds hervorgegangene Hans-Joachim-Martini-Stiftung hat ebenfalls herausragende Leistungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen auf dem Gebiet der angewandten Geowissenschaften gefördert. Darüber hinaus hat die Stiftung bis 2005 ausgewählte Projekte der BGR mit Finanzmitteln unterstützt . Die von der Stiftung vorgenommenen Prämierungen und Förderungen von BGR-Mitarbeitern bzw. Forschungsprojekten ergeben sich aus der folgenden Tabelle : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9935 Zur Frage, in welchem Umfang finanzielle Zuwendungen von nicht-staatlichen Stellen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Forschungsprojekte der BGR erfolgt sind, ist zunächst Folgendes zu bemerken: Die Aufbewahrungsfristen für zahlungsbegründende Unterlagen unterliegen den Aufbewahrungsvorschriften und -fristen der Bundeshaushaltsordnung und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften und -richtlinien. Für die Jahrgänge, für die die Aufbewahrungsfristen bereits abgelaufen sind, liegen der Bundesregierung Informationen nur noch in rudimentärer Form vor. Eine Beantwortung der Frage ist somit in vollständiger Form nicht möglich. Aus diesem Grund verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/9347). Darin wurde eine Aufstellung der Einnahmen der BGR nach Zahlungspartnern sowie Haushaltsjahren der Vereinnahmung für die Jahre 2006 bis 2016 (Stand 19. August Jahr Hauptpreise Nachwuchspreise Projektförderungen 1987 18.500 DM (2 Preise) 1988 20.000 DM (2 Preise) 1989 10.000 DM (1 Preis) 1992 110.000 DM „Quantifizierung der altkimmerischen Bewegungen in NW-Deutschland“ 35.000 DM „Wärmestromsonde, Polargebiete“ 1994 35.000 DM „Quantifizierung des Treibhauseffekts in geologischer Zeit“ 15.000 DM „Magnetische Eigenschaften Sedimente Golf von Bengalen“ 1997 10.000 DM (1 Preis) 18.000 DM Unterstützung für „Third International Conference on Arctic Margins“ (ICAM III) 1998 10.000 DM (1 Preis) 2000 12.000 € „Untersuchung zu Elementen der Platingruppe in Chembadzi Hill, Zimbabwe“ 2001 5.000 DM (1 Preis) 2002 3.000 € (1 Preis) 3.000 € (2 Preise) 2003 1.500 € (1 Preis) 2004 17.300 € „PCDD – Vorkommen und Voraussetzung für ihre Entstehung und Erhaltung“ 2005 3.000 € (1 Preis) 1.500 € (1 Preis) 16.200 € „Mikrobielle Methanbildung“ 2007 3.000 € (1Preis) 2008 3.000 € (1Preis) 1.500 € (1 Preis) 2009 3.000 € (1Preis) 2010 3.000 € (1Preis) 1.500 € (1 Preis) 2011 1.500 € (1 Preis) 2013 1.500 € (1 Preis) 2014 1.500 € (1 Preis) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9935 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2016) erstellt, wobei die Zahlungspartner nach ihrer Zugehörigkeit zum öffentlich -rechtlichen und wissenschaftlich-technischen Sektor sowie nach Sonstigen unterschieden wurden (siehe Antwort zu den Fragen 10 bis 13 in Bundestagsdrucksache 18/9347). Die Bundesregierung verweist noch einmal ausdrücklich darauf, dass detaillierte Angaben zu den Rechtsgeschäften, die den verbuchten Einnahmen zugrunde liegen , die rechtliche Prüfung jedes Einzelfalles erfordern würden. Die rechtliche Prüfung müsste u. a. schutzwürdige Interessen Dritter wie z. B. personenbezogene Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse umfassen und wäre nur mit sehr hohem Aufwand zu leisten. 2. Wer wählt bzw. bestimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Vorstands und des Stiftungsrats (Kuratorium) der Hans-Joachim- Martini-Stiftung? 3. Welche Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung Mitglieder a) des Hans-Joachim-Martini-Fonds und seiner Gremien und b) der Hans-Joachim-Martini-Stiftung, ihres Vorstands und Stiftungsrats (bitte alle Mitglieder namentlich und mit Angabe des Unternehmens bzw. der Einrichtung, der sie zugehörig waren, angeben und jeweils das Datum, von wann bis wann sie Mitglied im Vorstand, Kuratorium bzw. anderen Gremien waren)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Der Vorstand der Stiftung wird satzungsgemäß von den Mitgliedern des Stiftungsrates gewählt. Dem Stiftungsrat gehören kraft Amtes als ständige Mitglieder an: der Vorsitzende des BGR-Kuratoriums der stellvertretende Vorsitzende des BGR-Kuratoriums der Präsident der BGR ein Vertreter des BMWi. Drei weitere Mitglieder werden von den ständigen Mitgliedern in das Gremium gewählt. Diese kamen mehrheitlich aus der Wissenschaft. In den letzten 10 Jahren waren dies Wissenschaftsvertreter von den Universitäten Braunschweig, Erlangen -Nürnberg, Neapel, Tübingen sowie der Technischen Universität München . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Welche Personen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung für Projekte und Arbeiten der BGR vom Hans-Joachim-Martini-Fonds ab 1982, der Hans-Joachim-Martini-Stiftung ab 1987 sowie anderen nicht-staatlichen Stellen seit Gründung der BGR zur Verfügung gestellt worden (bitte nach Personen, Beginn und Ende der Zurverfügungstellung des Personals, zeitlicher Umfang der Arbeit der zur Verfügung gestellten Personen, Zeitraum und Umfang der Studien, Projekten, etc. konkret aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden der BGR für Projekte und Arbeiten weder durch den Fonds noch durch die Stiftung Personen zur Verfügung gestellt. Nach den derzeit vorliegenden Kenntnissen gilt dies auch für die nicht-staatliche Stellen, wobei aufgrund der langen Zeitspanne kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9935 5. Welche Sachleistungen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BGR sowie der BGR für Projekte der BGR vom Hans-Joachim-Martini-Fonds ab 1981/1982, der Hans-Joachim- Martini-Stiftung ab 1987 sowie anderen nicht-staatlichen Stellen seit Gründung der BGR zur Verfügung gestellt worden (bitte nach Sachleistungen und ihrem Wert, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Studien, Projekten, Datum etc. konkret aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Fonds und Stiftung wissenschaftliche Arbeiten prämiert und Projekte gefördert. Sachleistungen wurden nicht erbracht. 6. Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung dem Fonds bzw. der Stiftung Geldbeträge gezahlt, jeweils wann (Jahresangabe) und in jeweils welcher Höhe? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende Unternehmen Spenden bzw. Zustiftungen an die Stiftung gezahlt: Jahr Zustiftungsbetrag in Euro Spendenbeitrag in Euro Zustiftung / Spende erhalten von 1992 7.669,38 Rheinbraun AG 1992 255,65 Haftpflichtverband der Deutschen Industrie (HDI) 1993 255,65 Haftpflichtverband der Deutschen Industrie (HDI) 1994 3.834,69 Rheinbraun AG 1995 2.556,46 Preussag AG 1995 2.556,46 BEB Erdgas und Erdöl GmbH 1995 511,29 Kali und Salz AG 1995 511,29 RWE-DEA AG 1996 3.834,69 Rheinbraun AG 1997 511,29 Kali und Salz AG 1998 3.834,69 Rheinbraun AG 1998 2.556,46 KfW 1998 1.022,58 Verein Deutscher Zementwerke e. V. 1996 255,65 Diekmann GmbH 2006 5.000,00 KfW 2007 5.000,00 KfW 2013 2.500,00 Mecklenburgische Versicherungsgruppe Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Hat es insbesondere Geldflüsse oder die Übereignung von Sachwerten von dem Fonds bzw. der Stiftung an ehemalige BGR-Präsidenten gegeben, und wenn ja, wofür? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Präsidenten der BGR nicht mit Geld- oder Sachleistungen prämiert. Projetförderungen wurden von Fonds und Stiftung zweckgebunden vergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9935 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Einnahmen (u. a. Spenden, Zustiftungen, Erträge aus dem vorhandenen Stiftungsvermögen) erzielte nach Kenntnis der Bundesregierung die Hans-Joachim-Martini-Stiftung in den Jahren 2000 bis 2015 (bitte nach Jahren und Einnahmeart aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung erzielte die Stiftung in den Jahren 2000 bis 2015 folgende Einnahmen (Zustiftungen/Spenden): Jahr Zustiftung in Euro Spenden in Euro 2000 204,52 10.091,24 2001 2556,46 5.667,24 2002 1794,82 13.750,00 2003 5750,00 4.202,27 2004 6000,00 1.500,00 2005 6.250,49 2006 5000,00 1.200,00 2007 5000,00 2013 2.500,00 Sofern die Zustiftungen und Spenden nicht in der Tabelle in der Antwort zu Frage 6 aufgeführt sind, handelt es sich um Spenden von Privatpersonen oder der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Spender bzw. Zustifter vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Welche Ausgaben hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Hans- Joachim-Martini-Stiftung in den Jahren 2000 bis 2015 (bitte nach Jahren und Art der Ausgaben aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen Informationen über die von der Stiftung vorgenommenen Prämierungen und Förderungen vor sowie über die seit 2011 insgesamt acht vergebenen Stipendien an Studierende der Universitäten Göttingen, Hamburg , Hannover, Münster und Würzburg (siehe auch Antwort zu Frage 1 sowie Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/9577). Daneben zahlt die Stiftung seit 2012 ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 800 Euro für die Inanspruchnahme der BGR-Infrastruktur im Rahmen der Geschäftsführung an die BGR. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Personen waren seit dem Jahr 1983 im BMWi mit der Fachaufsicht gegenüber der BGR betraut (bitte Aufstellung mit Namen, Funktionen und jeweiligem Zeitraum)? 11. Welche der seit dem Jahr 1983 im BMWi mit der Fachaufsicht gegenüber der BGR betrauten Personen standen vor ihrer Tätigkeit im BMWi in einem Beschäftigungsverhältnis der BGR (bitte Aufstellung mit Namen, Tätigkeiten und Zeitraum)? Die Fragen werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet . Nach vorliegenden Unterlagen waren zwei Referatsleiter des Fachaufsichtsreferates vor ihrer Tätigkeit im BMWi zeitweise u. a. in der BGR beschäftigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9935 12. Welche Mitarbeiter hat das BMWi seit dem Jahr 1987 (gemäß § 7 der Stiftungssatzung ) in den Stiftungsrat der Hans-Joachim-Martini-Stiftung entsandt (bitte Aufstellung mit Namen, Funktion und Zeitraum der Entsendung )? Satzungsgemäß nahm ein Vertreter des BMWi in dem Stiftungsrat der Hans- Joachim-Martini-Stiftung als ständiges Mitglied teil. In der Regel war dies der Referatsleiter des fachaufsichtsführenden Referates. 13. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die o. g. umstrittene Klimastudie von BGR-Mitarbeitern aus dem Jahr 1995 laut der genannten Medienberichte auf Basis interner Unterlagen der Hans-Joachim-Martini- Stiftung mit Industrie-Geldern in Höhe von 50 000 DM bezahlt wurde? Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung den Sachverhalt, und was ist stattdessen zutreffend? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Stiftung im Jahr 1994 beschlossen, mit 35 000 DM das Forschungsprojekt „Quantifizierung des Treibhauseffekts in geologischer Zeit“ zu fördern. Dieses Forschungsprojekt bildete eine Grundlage für das Buch „Klimafakten“. Dies wurde von der Bundesregierung bereits im Jahr 2011 in der Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Anhang 1 (Bundestagsdrucksache 17/7927) mitgeteilt. 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Zustandekommen der Veröffentlichung der BGR mit dem Titel „Standortbeschreibung Gorleben Teil 3 – Ergebnisse der über- und untertägigen Erkundung des Salinars“ aus dem Jahr 2008, in der es heißt: „Trotz der noch nicht abgeschlossenen Erkundung des Erkundungsbereiches 1 (EB 1) kann nach den bisherigen Untersuchungen festgestellt werden, dass aus geowissenschaftlicher Sicht keine Erkenntnisse aus dem Salinar gegen die langzeitsicherheitliche Eignung des Salzstocks Gorleben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorliegen“? Wer waren die Verfasser dieser Studie, und in welcher Weise haben diese Geldmittel bzw. Ehrungen oder Preise von der Hans-Joachim-Martini-Stiftung erhalten? Die Ergebnisse zur Standortbeschreibung Gorleben Teil 3 „Ergebnisse der über- und untertägigen Erkundung des Salinars“ wurden im Geologischen Jahrbuch Reihe C, Heft 73, veröffentlicht. Verfasser sind Otto Bornemann, Joachim Behlau, Reinhard Fischbeck, Jörg Hammer, Werner Jaritz, Siegfried Keller, Gerhard Mingerzahn und Michael Schramm. Keiner dieser Autoren hat Geldmittel bzw. Ehrungen oder Preise von der Hans-Joachim-Martini-Stiftung erhalten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9935 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Geldflüssen des Hans-Joachim-Martini-Fonds und der Hans-Joachim-Martini-Stiftung Berichte , gemäß denen BGR-Forschern, die im Jahr 2006 einen Zusammenhang zwischen Erdbeben und der Gasförderung in Norddeutschland feststellten (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/brisante-daten-gasfoerderungsoll -erdbeben-in-deutschland-ausgeloest-haben-a-407061.html) öffentlich seitens der BGR widersprochen wurde und ein ehemaliger BGR-Mitarbeiter erklärt hat, dass Forscher auch früher schon unter Druck gesetzt worden seien, wenn Experten Ergebnisse ermittelt hätten, die für die Behörde hätten heikel werden können (vgl. www.spiegel.de/wissenschaft/natur/erdbebendurch -gasfoerderung-behoerde-legt-sich-mit-forschern-an-a-407533.html)? In der Frage wird auf das Erdbeben im Bereich Rotenburg am 20. Oktober 2004 Bezug genommen. Anders als heute existierten damals keine Erdbebenmessstationen im Bereich der niedersächsischen Erdgasfelder. Daher bestand eine erhebliche Unsicherheit bei der Bestimmung der Tiefe des Erdbebenherdes. Dies führte zu Unschärfen bei der Anwendung von Auswertungsverfahren, die in der BGR diskutiert wurden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BGR wurden in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt unter Druck gesetzt. Ziel war es vielmehr, sicherzustellen, dass vor Veröffentlichung der Ergebnisse eine wissenschaftlich fundierte Herdtiefe ermittelt wird. Die BGR hat in der jüngeren Vergangenheit bei mehreren Erdbeben im Bereich der Erdgasfelder einen Zusammenhang zwischen Erdgasförderung und Erdbeben als „wahrscheinlich“ oder sogar „sehr wahrscheinlich“ eingeschätzt. Seitens der Industrie lagen hierzu anfangs andere Einschätzungen vor. Vor diesem Hintergrund ist der Vorwurf einer Einflussnahme der Industrie auf die BGR nicht nachvollziehbar . 16. Hat es hinsichtlich des Zwischenberichts „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland“ aus dem Jahr 2012 des Niko-Projekts der BGR „Erdöl- und Erdgas aus Tonsteinen – Potentiale für Deutschland“ finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen Externer oder die Zurverfügungstellung von Personal durch Externe für das Projekt oder an die daran beteiligten Mitarbeiter gegeben? Die in der Frage angeführte Studie von 2012 stellt einen Zwischenbericht des Projektes „Erdöl und Erdgas aus dichten Tongesteinen – Potenziale für Deutschland “ dar. Seit Januar 2016 liegt der öffentlich zugängliche Abschlussbericht „Schieferöl und Schiefergas – Potenziale und Umweltaspekte“ des Projekts vor. Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf das Gesamtprojekt. Die Studie wurde ausschließlich aus Haushaltsmitteln der BGR finanziert. Die BGR hatte im Rahmen des Projekts einen wissenschaftlichen Austausch mit nationalen und internationalen Geologischen Diensten sowie mit nationalen und internationalen Forschungs- und Universitätsinstituten geführt. Darüber hinaus hatte die BGR im Rahmen des Projekts mit dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG, heute Bundesverband Erdöl, Erdgas und Geoenergie, BVEG) eine Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung von geowissenschaftlichen Bohrlochdaten von den Unternehmen getroffen. Dadurch hatte die BGR Zugriff auf weitere für das Projekt relevante Daten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9935 17. Wird die Bundesregierung für die Prüfung von Geldflüssen oder Sachleistungen sowie die Zurverfügungstellung von Personal gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BGR sowie an die BGR für ihre Projekte seitens des Hans-Joachim-Martini-Fonds ab 1981/1982, der Hans-Joachim-Martini- Stiftung ab 1987 sowie anderen nicht-staatlichen Stellen seit Gründung der BGR ausschließlich von der BGR unabhängige Prüfer beauftragen? Wenn nein, warum nicht? 18. Wie viele Prüfungen der BGR durch die interne Revision sind seit Bestehen der BGR erfolgt, wann und durch wen wurden sie durchgeführt, und was war das jeweilige Ergebnis der Prüfung? 19. Wie erklärt es sich, dass die Bundesregierung in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Mündliche Frage 56 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf Bundestagsdrucksache 18/8998 eine interne Revision im Jahre 2012 erwähnt (vgl. Plenarprotokoll 18/182, Anlage 44), während die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage vom 5. März 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8847 auf eine Prüfauftragserteilung am 12. Oktober 2011 und den Prüfbericht vom 9. Dezember 2011 abstellen und die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage vom 29. November 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/7927 eine Prüfung vom November 2011 erwähnt? Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund des Zusammenhanges gemeinsam wie folgt beantwortet. Grundsätzlich führen Interne Revisionen (IR) als Lenkungsinstrument einer Behördenleitung zum Risikomanagement nur Prüfungen im eigenen Zuständigkeitsbereich durch. Bei der BGR besteht eine IR seit dem 1. Januar 2004. Nach der Geschäftsordnung des BMWi kann die IR des BMWi ihre Prüftätigkeit auf die Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums ausdehnen, soweit es im Einzelfall erforderlich ist. Bei der BGR wurde durch die IR des BMWi eine Prüfung zu dem Thema „Hans- Joachim-Martini-Stiftung“ durchgeführt. Die Ermächtigung zur Prüfung wurde am 12. Oktober 2011 bei dem seinerzeit zuständigen Staatssekretär beantragt, am 13. Oktober 2011 erteilt und am 18. Oktober 2011 gegenüber der BGR eröffnet. Damit im Zusammenhang steht die Prüfung innerhalb der BMWi „Ausübung der BMWi-Fachaufsicht gegenüber der BGR im Zusammenhang mit der Hans- Joachim-Martini-Stiftung und die Tätigkeit des BMWi-Vertreters im Stiftungsrat “. Die Prüfung bei der BGR vor Ort erfolgte am 19. Oktober 2011 durch den Leiter der IR des BMWi. Die Schlussfassung des Prüfungsberichts datiert vom 9. November 2011. Dieser Bericht wurde der BGR im Wege der Fachaufsicht übermittelt. Die IR der BGR hat in eigener Zuständigkeit nach einem Jahr eine Prüfung über die Umsetzung der BMWi-Prüfungsempfehlungen vorgenommen und dazu am 20. Dezember 2012 einen Prüfbericht erstellt. In der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Beckmeyer (Plenarprotokoll 18/182, Anlage 44) ist diese, durch die Interne Revision der BGR erfolgte, Prüfung gemeint gewesen. In der Bundestagsdrucksache 17/8847 (Antwort zu Fragen 11 und 12) wurde auf die Prüfung durch die IR des BMWi Bezug genommen; mit dem 12. Oktober 2011 wurde durch die IR des BMWi die Genehmigung durch den zuständigen Staatssekretär eingeholt und damit veranlasst. Die in der Bundestagsdrucksache 17/7927 (Antwort zu Frage 12) erwähnte Prüfung bezieht sich auf die Prüfung der IR des BMWi, die mit dem Bericht vom 9. November 2011 abgeschlossen wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9935 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wurde der Prüfauftrag „Ausübung der BMWi-Fachaufsicht gegenüber der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe im Zusammenhang mit der Hans-Joachim Martini-Stiftung und Tätigkeit BMWi-Vertreter im Stiftungsrat “ (siehe Antwort zu den Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage vom 5. März 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/8847) hinsichtlich der Prüfung vom November 2011 von der Bundesregierung konkretisiert? Wenn ja, wann, und in welcher Form? Der Prüfauftrag wurde nicht konkretisiert. 21. In welcher Form, nach welcher Struktur, nach welchen Vorgaben und durch welche Personen erfolgte die interne Revision bei der BGR im Jahr 2011? Die Prüfung durch die IR des BMWi bei der BGR erfolgte im Wege einer persönlichen Vor-Ort-Prüfung durch den Leiter der IR des BMWi. Dabei wurden Aktenvorgänge eingesehen und Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der BGR durchgeführt. Die Prüfungen der IR des BMWi erfolgten auf Grundlage der „Grundsätze der Internen Revision“ vom 7. Dezember 1999 (Hausverfügung BMWi Nr. 62/1999, heute in der Fassung vom 2. April 2015, Geschäftsordnung BMWi, Kapitel 11.6) und den „Empfehlungen für Interne Revisionen in der Bundesverwaltung“ des Bundesministeriums des Innern vom 21. Dezember 2007. 22. Erfolgte bei der internen Revision der BGR im Jahr 2011 gezielt eine Untersuchung auf potentielle Korruptionsfälle? Wenn ja, nach welcher Struktur, nach welchen Vorgaben und durch welche Personen erfolgte diese Untersuchung? Wenn nein, auf welcher Grundlage sieht die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 56 des Abgeordneten Hubertus Zdebel „keine Anzeichen für Korruption“ (Plenarprotokoll 18/182, Anlage 44)? Bei der Revision der IR des BMWi vom November 2011 erfolgte keine gezielte Untersuchung auf potenzielle Korruptionsfälle. Die Aussage „Es fanden sich keine Hinweise für Korruption“ zur Beantwortung der Frage 56 (Plenarprotokoll 18/182, Anlage 44) bezieht sich auf die Prüfung der IR der BGR im Jahre 2012. Diese Prüfung hat die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der IR des BMWi zum Gegenstand gehabt. Dabei wurden auch die Ordnungsmäßigkeit von Aspekten wie z. B. Nebentätigkeit, Kosten der Geschäftsführung oder Annahme von Preisgeldern geprüft und keine persönlichen Unregelmäßigkeiten festgestellt. 23. Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag oder einzelnen Mitgliedern des Deutschen Bundestages (über den in der Bundestagsdrucksache 18/9577 genannten hinaus) alle Berichte über die internen Revisionen der BGR übermitteln, und wann wird dies geschehen? Wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung ist gerne bereit, den Bericht über die interne Revision der BGR auf Anfrage dem Deutschen Bundestag oder einzelnen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu übermitteln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9935 24. Hat die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Bericht der internen Revision 2011 gezogen, insbesondere im Umgang des BMWi und der BGR mit der Hans-Joachim-Martini-Stiftung? Wenn ja, welche? Der Bericht der IR des BMWi mit entsprechenden Empfehlungen zum Umgang mit der Stiftung wurde der BGR im Wege der Fachaufsicht übermittelt. Der IR der BGR hat in eigener Zuständigkeit nach einem Jahr eine Prüfung über die Umsetzung der BMWi-Prüfungsempfehlungen vorgenommen und dazu am 20. Dezember 2012 einen Prüfbericht erstellt. Die von der IR des BMWi ausgesprochenen Handlungsempfehlungen hat die BGR vollständig umgesetzt. Auf die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/9577 wird verwiesen. 25. Wurde die Vorgeschichte der BGR – vor allem während der Hitlerdiktatur – nach Meinung der Bundesregierung aufgearbeitet, und hält die Bundesregierung den bisherigen Stand für ausreichend? Wenn nein, warum nicht? 26. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass in der Selbstdarstellung auf der BGR-Homepage („Geschichte der BGR und ihrer Vorgängerorganisationen – ein kurzer Abriss“; www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/UeberUns/ Geschichte/geschichte_node.html;jsessionid=D5DB79D03EFC1A6BF7959 4909A146499.1_cid321) auf die NS-Zeit zwar die Kontinuität, aber sonst keinerlei kritische Aussagen zu dieser Phase und der Rolle der BGR-Vorgänger -Behörden erfolgen? Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet. Die systematische geschichtliche Untersuchung und wissenschaftliche Aufarbeitung der 1958 gegründeten Bundesanstalt für Bodenforschung (BfB), die 1975 in Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) umbenannt wurde, und ihrer Vorläufereinrichtungen steht noch aus (siehe Antwort zu den Fragen 7 und 8, Absatz 2 auf Bundestagsdrucksache 18/4238). Der Untersuchung kommt aus Sicht des BMWi sowie auch des BGR eine große Bedeutung zu. Auf Basis der Erfahrungen aus der BMWi-Geschichtskommission wird das BMWi gemeinsam mit der BGR dazu weitere konkrete Schritte einleiten, um eine systematische, wissenschaftlich unabhängige Aufarbeitung bei der BGR durchzuführen. Die entsprechenden Gespräche dazu sind bereits in Vorbereitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333