Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 6. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9936 18. Wahlperiode 11.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Hupach, Frank Tempel, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9724 – Aktueller Stand der geplanten Reform der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Limbach-Kommission) konstituierte sich am 14. Juli 2003. Das Gremium kann in Streitfällen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt abhanden gekommenen Kulturgütern, die sich heute in Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen öffentliche Einrichtungen befinden, angerufen werden. Die Einsetzung der Kommission fand in Abstimmung zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kultusministerkonferenz der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden statt. In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Kritik an Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission. So haben Vertreterinnen und Vertreter von jüdischen Organisationen und Opferverbänden – zuletzt in einem Offenen Brief an die Bundesregierung vom 9. März 2016 – immer wieder Reformen gefordert. Diese sollen vor allem die Themen Transparenz, Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern von jüdischen Organisationen und Opferverbänden bei der Besetzung der Kommission, die einseitige Anrufbarkeit der Kommission und die Verbindlichkeit der Empfehlungen der Kommission beinhalten. Dieses Ansinnen wurde bereits im November 2015 im Kontext einer Konferenz des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste unter anderem von Prof. Dr. Dr. hc. mult. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, unterstützt . Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, tauschte sich im Rahmen des fünften kulturpolitischen Spitzengespräches am 17. Juni 2016 mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden über eine Weiterentwicklung der Beratenden Kommission aus und kündigte in der Pressemitteilung vom selben Tag die Einsetzung einer gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Thema an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9936 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Am 7. August 2016 informierte die Beauftragte für Kultur und Medien im Rahmen eines dpa-Interviews, dass die angekündigten Reformen der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ bis zum Herbst 2016 umgesetzt werden sollen. 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wann konkret die von der Beauftragten für Kultur und Medien Monika Grütters am 7. August 2016 über „dpa“ angekündigten Reformen der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (Limbach-Kommission) umgesetzt werden sollen ? 2. Wie sieht der konkrete Zeitplan zur Umsetzung der angekündigten Reformmaßnahmen in Bezug auf die „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ aus? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, dass die Weiterentwicklung der Beratenden Kommission noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. 3. Wann hat die von der Beauftragten für Kultur und Medien Monika Grütters in der Pressemitteilung vom 17. Juni 2016 angekündigte, gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ihre Arbeit aufgenommen, wie oft hat die Arbeitsgruppe bisher getagt, und wer ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe (bitte mit Angabe von Namen und Funktion)? Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hat am 10. August 2016 im Bundeskanzleramt getagt und stimmt sich seitdem schriftlich und fernmündlich ab. Mitglieder sind für die Bundesregierung der Abteilungsleiter bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), für die Länder je ein von der Kultusministerkonferenz der Länder benannter Vertreter aus den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie für die kommunalen Spitzenverbände ein Vertreter des Deutschen Städtetags. 4. Hat die eingesetzte Arbeitsgruppe bereits konkrete Vorschläge zu einer Weiterentwicklung der Kommission erarbeitet, und wenn ja, welche? Die Arbeitsgruppe hat erste Vorschläge erarbeitet, die sich derzeit in Abstimmung zwischen Bund, Länder und kommunaler Spitzenverbände sowie mit der Beratenden Kommission befinden. Im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren und die Beteiligung von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden an den Beratungen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Vorschläge vorab zu veröffentlichen. 5. Mit welcher Begründung werden zwar die Mitglieder der Kommission selbst wie auch Vertreter von Ländern und Kommunen über die Pläne zu einer Weiterentwicklung der Kommission informiert und in ihre Erarbeitung einbezogen , nicht aber der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages? Die Beratende Kommission wurde 2003 durch eine Absprache der Bundesregierung mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden eingesetzt. Die Weiterentwicklung der Kommission erfolgt daher ebenfalls durch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9936 die Bundesregierung mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden in Abstimmung mit der Beratenden Kommission. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und wenn ja, wann konkret die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, beabsichtigt , den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages über die Pläne zu einer Weiterentwicklung der Kommission zu informieren und diese in diesem Gremium zu erörtern? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatsministerin Prof. Monika Grütters, hat den Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 26. September 2016 über den Stand der Überlegungen zur Weiterentwicklung der Beratenden Kommission informiert. Zudem hat sie angeboten, den Ausschuss nach Abschluss des Verfahrens alsbald über das Ergebnis zu unterrichten. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Beauftragte für Kultur und Medien, Monika Grütters, beabsichtigt, das Konzept zur Weiterentwicklung der Kommission, welches von der besagten Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der BKM erarbeitet werden soll, vor dessen Umsetzung zu veröffentlichen, und wenn ja, wann? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8. Werden bei der Erarbeitung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung der Kommission auch Vertreterinnen und Vertreter von jüdischen Organisationen und Opferverbänden einbezogen? Sowohl Hinweise und Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Beratenden Kommission, die in die öffentliche Debatte eingebracht werden, als auch solche, die die Bundesregierung unmittelbar erreichen, werden bei den Überlegungen einbezogen. 9. Ist geplant, bei der Besetzung der Kommission auch einen oder zwei Vertreterinnen und Vertreter von jüdischen Organisationen und Opferverbänden oder Einzelpersonen aus dem jüdischen Leben einzubeziehen, und wenn ja, wie viele Mitglieder können zukünftig entweder von jüdischen Vertreterinnen und Vertretern oder durch Einzelpersonen des jüdischen Lebens gestellt werden? Wie von Frau Staatsministerin Prof. Monika Grütters öffentlich mitgeteilt, entspricht es ihrem Wunsch, dass künftig ein oder zwei Persönlichkeiten des jüdischen Lebens zu Mitgliedern der Kommission berufen werden. Diese sollten wie die übrigen Mitglieder der Kommission nicht als Vertreter einer Organisation, sondern als qualifizierte Einzelpersönlichkeit berufen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10. Plant die Bundesregierung, mit der Weiterentwicklung der Kommission die von Opfer-Vertretern und Anwälten in dem Offenen Brief vom 9. März 2016 gestellten Forderungen zur Reform der Kommission vollumfänglich umzusetzen , und wenn nein, warum nicht, und welchen Forderungen soll entsprochen werden? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9936 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. In welcher Höhe sollen zukünftig finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um im Zweifelsfall zusätzliche externe Gutachterinnen und Gutachter beauftragen zu können, und werden diese Mittel bereits im Bundeshaushalt 2017 bereitgestellt? Die BKM hat den Vorschlag unterbreitet, dass die Kommission künftig im Bedarfsfall Fachgutachten in Auftrag geben können soll. Mittel hierfür stünden bei Kapitel 0452 Titel 685 14 (Provenienzrecherche und -forschung insbesondere zu NS-Raubkunst) zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . 12. Entspricht es den Tatsachen, dass zukünftig die Mitglieder der Kommission nicht mehr auf Lebenszeit gewählt werden sollen, und gilt dies erst für neu hinzukommende Mitglieder? Nach den Vorstellungen der BKM sollen Mitglieder künftig nicht mehr auf Lebenszeit , sondern für eine bestimmte Amtszeit berufen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 13. Wie lang soll zukünftig die Amtszeit eines Mitgliedes der Kommission sein? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 14. Plant die Bundesregierung, Mitglieder für die Kommission vorzuschlagen, die keine langjährigen deutschen Staatsdiener sind oder waren? Eine Tätigkeit im deutschen Staatsdienst ist weder Voraussetzung noch Hindernis für eine Berufung zum Mitglied der Beratenden Kommission. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 15. Plant die Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung der Kommission zukünftig eine einseitige Anrufbarkeit der Kommission zu ermöglichen, wenn nein, warum nicht? 16. Plant die Bundesregierung, dass die Empfehlungen der Kommission zukünftig als verbindliche Entscheidungen für die öffentliche Hand gelten, wenn nein, warum nicht? 17. Plant die Bundesregierung, die Maßstäbe nach denen die Kommission entscheiden soll, gesetzlich festzulegen, wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 18. Plant die Bundesregierung, für die Arbeit der Kommission eine Verfahrensordnung zu verabschieden und zu veröffentlichen, wenn nein, bitte begründen warum nicht? Die Beratende Kommission gibt sich ihre Verfahrensordnung selbst. Die BKM spricht sich dafür aus, die Verfahrensordnung der Beratenden Kommission künftig zu veröffentlichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9936 19. Plant die Bundesregierung, in dieser Verfahrensordnung festzulegen, dass die Kommission zukünftig für Dritte Informationen bereithalten muss, wie dies auch eine öffentliche Einrichtung tun muss, entgegen der bisherigen Argumentation seitens der Kommission, dass sie keine öffentliche Einrichtung sei und damit auch die Vorschriften über Informationszugang der Öffentlichkeit für sie nicht gälten (Verwaltungsgericht Magdeburg 6 A 81/15)? Auf die Antworten zu Frage 4 und Frage 18 wird verwiesen. 20. Strebt die Bundesregierung an, die Maßstäbe, nach denen die Kommission entscheiden soll, (gesetzlich oder anderweitig) etwa im Bereich der Beweislastverteilung festzulegen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, sollen grundsätzlich die Maßstäbe der Handreichung von 2001/2007 gelten? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 21. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Arbeit der Kommission zukünftig den von jüdischen Organisationen und Opferverbänden geforderten Transparenz-Standards entspricht? Auf die Antworten zu Frage 4 und Frage 18 wird verwiesen. 22. Wie wird derzeit die Unabhängigkeit der Kommission sichergestellt, obwohl das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste als Geschäftsstelle der Kommission fungiert? Die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste unterstützt gemäß ihrer Satzung die Beratende Kommission durch die Übernahme von organisatorischen Aufgaben, wobei die Unabhängigkeit der Kommission in der Satzung eigens hervorgehoben wird. Die Stiftung hat damit in Hinsicht auf die Kommission eine rein dienende Funktion, und die Beratende Kommission ist nicht organisatorischer Teil des Zentrums. Alle Entscheidungen sowohl inhaltlicher als auch verfahrensmäßiger Art werden von der Kommission getroffen, und die Geschäftsführung ist in den Angelegenheiten der Kommission ausschließlich dem Kommissionsvorsitz verantwortlich. 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es den Tatsachen entspricht, dass nach wie vor Kultureinrichtungen, die von Rückgabeforderungen betroffen sind, in der Regel eine lückenlose Beweiskette fordern und nicht bereit sind, stattdessen aufgrund von kriegsbedingter Zerstörung fehlender Belege Plausibilität gelten zu lassen? Die Bundesregierung kann aufgrund der föderalen Strukturen keine umfassende Kenntnis über den Umgang von kulturgutbewahrenden Einrichtungen mit Rückgabeforderungen haben. Die Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung sieht vor, dass „[a]uch die Schwierigkeiten der Beteiligten bei der Erbringung von Nachweisen […] bei der Findung einer gerechten und fairen Lösung zu berücksichtigen“ sind. Auch werden die Beweislastverteilungsregeln des Rückerstattungsrechts hinsichtlich der Vermutung der individuellen Verfolgung bei Zugehörigkeit zu einem verfolgten Personenkreis („Kollektivverfolgung“) sowie der Vermutung, dass rechtsgeschäftliche Veräußerungen von Verfolgten ab dem 30. Januar 1933 als verfolgungsbedingt zu betrachten sind, in der Handreichung ausdrücklich übernommen. Dementsprechend hat die Beratende Kommission beispielsweise im Fall Graetz ./. Berlin, der eine von 1933 bis 1953 umfassende, trotz Anstrengungen beider Parteien nicht aufklärbare Lücke umfasste, im Jahr 2011 die Rückgabe der beiden streitbefangenen Kunstwerke empfohlen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9936 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie erklärt die Kommission die Tatsache, dass sie in ihrer dreizehnjährigen Amtszeit erst Empfehlungen zu 13 Fällen abgegeben hat, und steht die bisherige Verfahrensweise der Kommission damit nicht dem Ziel einer schnellen Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt abhandengekommenen Kulturgütern entgegen? Die Kommission kann nur tätig werden, wenn sie von beiden Seiten – ursprünglichem Eigentümer und heute über das Kulturgut Verfügendem – gemeinsam angerufen wird. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Kommission in sämtlichen Fällen, in denen sie gemeinsam angerufen worden ist, Empfehlungen abgegeben bzw. ist hiermit nach Durchführung der entsprechenden Anhörung zu rechnen. Zudem wird die Kommission in der Regel erst dann angerufen, wenn die Parteien untereinander keine Lösung gefunden haben. In zahlreichen Fällen konnte jedoch von den Parteien eine Lösung gefunden werden, ohne dass es einer Befassung der Kommission bedurfte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333