Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9940 18. Wahlperiode 12.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9568 – Beschaffung und Flüge der NATO-Drohnen GLOBAL HAWK sowie ihrer Derivate MQ-4C TRITON und EURO HAWK V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die fünf von der NATO bestellten Drohnen des Typs GLOBAL HAWK werden bis zum Ende dieses Jahres an den vorgesehenen Standort in Sigonella/Sizilien überführt (Informationsdienst DefenseNews vom 25. Januar 2016). Laut der Bundesregierung erfolgt die Übergabe der NATO-AGS-Drohnen „sukzessive und entlang des Integrierten Programmplanes“ (Bundestagsdrucksache 18/5538, Antwort zu Frage 1). Demnach war die Auslieferung des ersten Luftfahrzeuges an den Auftraggeber, die NATO AGS Management Agency (NAGSMA), 52 Monate nach Vertragsschluss vorgesehen. Das letzte der fünf Luftfahrzeuge soll 58 Monate nach Vertragsschluss dem Auftraggeber übergeben werden, alle bestellten Drohnen würden also noch in diesem Jahr nach Italien überführt. Im Sommer 2015 wurde die erste GLOBAL HAWK der NATO bei einer Übergabezeremonie erstmals öffentlich vorgestellt (Informationsdienst Flightglobal vom 5. Juni 2016). Sie trägt die militärische Kennung „NATO 1“ und ist die erste von insgesamt fünf Drohnen des Programms „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) in Sigonella/Sizilien. Vorher wurde die „NATO 1“ auf der Luftwaffenbasis Edwards in Kalifornien getestet, die Ergebnisse sollen für das Zulassungsverfahren in Italien genutzt werden. Nicht alle NATO-Staaten beteiligen sich an der Finanzierung des NATO AGS; so wollen etwa Großbritannien und Frankreich von der Möglichkeit der Leistung einer „Beistellung nationaler Systeme“ Gebrauch machen. Worum es sich dabei handeln soll, ist unklar. Vor Aufnahme des Regelflugbetriebs führt die NATO AGS Force eine zweistufige Einsatzprüfung nach einem durch den Nutzer zu entwickelnden Prüfplan durch. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfungen würde die militärische Anfangsbefähigung bzw. die volle Einsatzbereitschaft erklärt. Nach Einschätzung der italienischen Zulassungsbehörde sollte der Erstflug nach Sachstand vom Sommer 2015 im Frühjahr 2016 möglich sein. Allerdings sei es laut der Bundesregierung durch Versäumnisse der Northrop Grumman Corporation zu einem „Verzug“ gekommen, da zulassungsrelevante Unterlagen nicht rechtzeitig übergeben wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9940 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Aufbau der Satellitenkommunikationsanlage für das NATO AGS begann im Januar 2015. Die Sammlung, Prozessierung und Auswertung der Aufklärungsdaten setzt laut der Bundesregierung eine Kommunikationskomponente und eine Auswertungskomponente voraus und sei aus technischer Sicht „grundsätzlich überall dort möglich, wo eine entsprechende Datenverbindung zum und Zugriffsberechtigung auf das System besteht“. Im NATO AGS ist hierfür die Beschaffung von sechs Mobile General Ground Stations (MGGS), zwei Transportable General Ground Stations (TGGS) und zwei Deployable UAV Control Elements (DUCE) vorgesehen. Die erste MGGS ist vom Rüstungskonzern Airbus ausgeliefert worden (Pressemitteilung About Airbus Defence and Space vom 11. Juli 2016). Daten des Überwachungsradars der Drohne könnten dadurch an Auswertestationen in der ganzen Welt verteilt werden. Auch Daten anderer kompatibler „Command, Control, Intelligence, Surveillance and Reconnaissance “-Systeme (C2ISR) würden empfangen. Schon vor der Erklärung der vollen Einsatzbereitschaft und der Aufnahme des Regelflugbetriebs testet die US-Luftwaffe die Flugbereitschaft der GLOBAL HAWK im europäischen Luftraum (Bundestagsdrucksache 18/7706). Bis zu fünfmal im Monat fliegen GLOBAL HAWK der USA, die ebenfalls in Sigonella stationiert sind, Missionen über der Ostsee. In einem eigens eingerichteten Korridor fliegen die GLOBAL HAWK im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen, über Italien, Frankreich und Deutschland (www.bundeswehr .de vom 28. Januar 2016). Die geplante NATO-Drohnenflotte und die bereits auf Sigonella stationierten GLOBAL HAWK der US-Luftwaffe sind zu 95 Prozent baugleich (DefenseNews vom 25. Januar 2016). Laut einem Sprecher der Herstellerfirma Northrop Grumman ergeben sich durch die gemeinsame Stationierung auf Sizilien Synergieeffekte. So würden die Drohnen der US-Luftwaffe helfen, Überflugverfahren für das bald beginnende NATO-Programm zu entwickeln. 1. Wann im Jahr 2016 werden die einzelnen, im Rahmen des NATO AGS bestellten Drohnen des Typs GLOBAL HAWK nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeliefert und an den vorgesehenen Standort in Sigonella/Sizilien überführt? Gemäß der derzeitigen Programmplanung ist im Jahr 2016 keine Auslieferung an die „NATO AGS Force“ und keine Überführung an den vorgesehenen Standort in Sigonella/Sizilien vorgesehen. 2. Welche militärische Kennung tragen die Drohnen? Das NATO-System AGS soll eine Zulassung durch die italienischen Behörden erhalten. Dabei wird auch die militärische Kennung vergeben werden, die noch nicht festgelegt ist. 3. Wann soll die zweistufige Einsatzprüfung für die einzelnen Drohnen beginnen und beendet werden? Die Einsatzprüfung erfolgt nach Auslieferung und vertraglicher Abnahme (sog. „site acceptance“) des ersten Luftfahrzeugs. Die Auslieferung des ersten Luftfahrzeuges ist für das erste Halbjahr 2017 geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9940 4. Für wann ist die militärische Anfangsbefähigung bzw. die volle Einsatzbereitschaft anvisiert? Die militärische Anfangsbefähigung ist für Ende des Jahres 2017 und die volle militärische Einsatzbefähigung für Ende des Jahres 2018 geplant. Diese Planung setzt die erfolgreiche Durchführung der zweistufigen Einsatzprüfung voraus. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Probleme des Zulassungsprozesses der Drohnen des NATO AGS bekannt? Die luftrechtliche Zulassung durch die italienische Zulassungsbehörde befindet sich derzeit in Bezug auf den vorgesehenen Zeitplan in einer kritischen Phase. Mit Blick auf die inhaltlichen Fragestellungen des Zulassungsprozesses steht die italienische Zulassungsbehörde in engem Kontakt mit dem Hersteller. a) Inwiefern ist der von der italienischen Zulassungsbehörde für das Frühjahr 2016 angekündigte Erstflug der „NATO 1“ erfolgt, bzw. für wann ist dieser nunmehr geplant? Der Erstflug des ersten NATO AGS Luftfahrzeuges erfolgte am 19. Dezember 2015. b) Sofern es beim Erstflug zu Verzögerungen kam, worin lagen diese begründet ? Die Verzögerung von ca. vier Monaten gegenüber dem ursprünglich geplanten Datum war durch die Anpassung von Softwareanteilen und der verzögerten Bereitstellung von Dokumentationsunterlagen seitens des Herstellers begründet. c) In welchen Lufträumen finden die Tests der italienischen Zulassungsbehörde mit den NATO-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung statt? Die italienische Zulassungsbehörde plant nach hiesiger Kenntnis keine Testflüge. Die bisherigen Testflüge zur Prüfung der vertraglichen Systemleistungen fanden in den USA statt. 6. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Angebote aus Großbritannien und Frankreich zur „Beistellung nationaler Systeme“ für das NATO AGS bekannt? Auf die Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. 7. Wie viele deutsche Soldaten sind derzeit als Piloten und bzw. oder Ausbilder für die Drohnen EURO HAWK, GLOBAL HAWK und MQ-4C TRITON qualifiziert und zertifiziert (bitte aufschlüsseln), und welche weiteren Soldaten sollen diese Zertifizierung perspektivisch erhalten? Weitere 46 Soldaten sollen für den Erwerb einer Musterberechtigung GLOBAL HAWK vorgesehen werden. Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 18/6978 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9940 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wann werden die einzelnen Kommunikations- und Auswertungskomponenten ausgeliefert und, sofern es sich um ortsfeste Anlagen handelt, in Sigonella bzw. an anderen Standorten installiert? Entsprechende Komponenten werden voraussichtlich im Herbst des Jahres 2016 ausschließlich nach Sigonella ausgeliefert. a) Auf welche Weise und mit welchen Produkten welcher Hersteller soll die Datenverbindung jenseits der Sichtlinie (Beyond Line of Sight) zwischen den einzelnen Elementen des NATO AGS als militärisches Kommunikationsnetz realisiert werden (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Die Vergabe der Satellitenkommunikation erfolgt im Wettbewerb. Darüber hinaus wird auf die Bundestagsdrucksache 18/6978 verwiesen. b) Welche Anlagen zur Datenweiterleitung über Satelliten sowie Relaisstationen werden hierfür errichtet? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Inwiefern werden für die Flüge der NATO-Drohnen auch Kommunikationsund Auswertungskomponenten der US-Luftwaffe genutzt? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Wie viele NATO-Drohnen können gleichzeitig von Sigonella aus gesteuert werden? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Insoweit wird auch auf die Bundestagsdrucksache 18/7706 verwiesen. 11. Welche Operatoren für welche Arbeiten werden für die Steuerung und die Auswertung der Daten beim Flug einer GOBAL HAWK benötigt, und welche einzelnen Aufgaben werden von diesen übernommen? Die personalplanerische und operationelle Verantwortung für den Betrieb des NATO AGS Systems liegt bei der „NATO AGS Force“. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und inwiefern in entsprechenden Gremien bereits Einsatzformen oder Einsatzszenarien der NATO- Drohnen behandelt werden? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Über welche (auch nicht gesicherten) Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, inwiefern die GLOBAL HAWK der NATO und die bereits auf Sigonella stationierten GLOBAL HAWK der US-Luftwaffe ähnlich oder baugleich sind, und worin bestehen eventuelle Abweichungen (Defense News vom 25. Januar 2016)? Auf die Bundestagsdrucksache 18/7706 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9940 14. Welche Flüge der Riesendrohne des Typs GLOBAL HAWK hat die US- Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Rahmen der „European Reassurance Initiative“ von Sigonella Richtung Russland vorgenommen (Bundestagsdrucksachen 18/7706 und 18/6978; bitte Datum und Route der Flüge angeben)? Zusätzlich zu den Angaben auf Bundestagsdrucksache 18/7706 haben nach Kenntnis der Bundesregierung nachfolgend aufgeführte Flüge stattgefunden: 23. Februar 2016, 24. März 2016, 26. April 2016, 17. Mai 2016, 23. Mai 2016, 6. Juni 2016, 8. Juni 2016, 13. Juni 2016, 15. Juni 2016, 16. Juni 2016, 17. Juni 2016, 22. Juni 2016, 26. Juni 2016, 21. Juli 2016, 9. August 2016 und 20. September 2016. Bezüglich der Route wird auf die Bundestagsdrucksache 18/6978 verwiesen. a) Inwiefern fanden die Flüge in dem vom Bundesministerium der Verteidigung eingerichteten Korridor in Deutschland statt, und welche Störungen oder Abweichungen sind der Bundesregierung bekannt? Alle bisher durchgeführten Flüge fanden in dem dafür vorgesehenen Korridor statt. Die Flüge verliefen planmäßig und ohne Störungen oder Abweichungen. b) Inwiefern wurde bei der Ankündigung der Flüge gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium die Frist von mindestens 72 Stunden vor einem geplanten Überflug eingehalten (Bundestagsdrucksache 18/6978)? Es sind keine Abweichungen von den vorgegebenen Auflagen bekannt. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen Bodenstationen oder Missionskontrollelementen die GLOBAL HAWK der US-Luftwaffe bei den Flügen durch den deutschen Korridor gesteuert werden? Auf die Bundestagsdrucksache 18/6978 wird verwiesen. d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen Bodenstationen oder Missionskontrollelementen die GLOBAL HAWK nach ihrem Transit durch Deutschland über der Ostsee gesteuert werden? Auf die Bundestagsdrucksache 18/6978 wird verwiesen. e) Inwieweit hat die US-Regierung bereits deutlich gemacht, nach Ende Oktober 2016 eine Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung beantragen zu wollen? Mit Schreiben vom 24. Juni 2016 wurde ein Ersuchen durch das Hauptquartier „United States Air Force in Europe“ beim Bundesministerium der Verteidigung eingereicht. 15. Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile in Erfahrung gebracht, ob eine Steuerung der GLOBAL HAWK über der Ostsee bzw. die Nutzung erlangter Daten auch über die US-Basis in Ramstein erfolgte bzw. erfolgen kann? Der Bundesregierung liegen keine über die Bundestagsdrucksache 18/7706 hinausgehenden Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9940 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Sofern ihr weiterhin keine Kenntnisse darüber vorliegen, inwiefern kann sie dies über ihr Verbindungskommando der Bundesluftwaffe, das in Ramstein beim Oberbefehlshaber der US-Luftwaffe angesiedelt ist, in Erfahrung bringen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Inwiefern rechnet die Bundesregierung weiterhin für April 2017 mit der Wiederaufnahme der „Testflüge“ mit dem EURO HAWK Full Scale Demonstrator (FSD) (Bundestagsdrucksache 18/8004)? Die Aufnahme des Testflugbetriebs mit dem EURO HAWK Full Scale Demonstrator (FSD) ist derzeit für das erste Quartal des Jahres 2018 geplant. 18. Welches bodengestützte System zum Erkennen und Ausweichen anderer Luftfahrzeuge wird bei Testflügen des EURO HAWK FSD in Deutschland im Jahr 2013 verwendet? Im Jahr 2013 wurde das von der Firma ESG entwickelte System „Sense and Avoid Assistenz Funktion (SAAFu)“ für den EURO HAWK ISIS Testflugbetrieb verwendet. 19. Hinsichtlich welcher weiterer Leistungen sollte das Angebot der EuroHawk GmbH vom Mai 2015 bezüglich der Wartungsarbeiten am Gesamtsystem sowie der notwendigen Arbeiten zur Befundung und Wiederinbetriebnahme der zum EURO-HAWK-System zugehörigen Bodenstationen und des ISIS sowie zur Erteilung einer neuen vorläufigen Verkehrszulassung überarbeitet und aktualisiert werden (Bundestagsdrucksache 18/8004)? Auf die Antwort zu Frage 19a wird verwiesen. a) Worin bestanden die bereits bekannten „Obsoleszenzprobleme“, und welche Defizite existierten hinsichtlich der Beistellliste, der Risikobewertung und der Zeitplanung? Komponenten zur Verschlüsselung der Datenübertragung und zur Datenübertragung selbst waren, obwohl sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Mai 2015 als obsolet bekannt waren, im Angebot nicht mit entsprechenden Ersatzmaßnahmen abgebildet. In der Beistellliste wurde nicht eindeutig zwischen bereits vorhandenen und etwaig zusätzlich notwendigen Beistellungen unterschieden. Die Risikobewertung war hinsichtlich der von der Industrie angenommenen, amtsseitigen Prüfzeiträume für zu liefernde Dokumente und die Zeitplanung bzgl. der Lösung der Obsoleszenzprobleme nachbesserungsbedürftig. b) Inwiefern hat der Rüstungskonzern Airbus Defence and Space seine Zulassung für das Unternehmen EuroHawk luftfahrttechnischer Betrieb inzwischen erneuert? Der Hauptauftragnehmer EuroHawk GmbH muss vor der Wiederaufnahme des Testflugbetriebs mit dem EURO HAWK Full Scale Demonstrator eine neue Genehmigung als luftfahrttechnischer Betrieb erwirken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9940 c) Worin bestand die Forderung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr nach einer Anpassung der Vorgehensweise bei der Wiederinbetriebnahme des EURO HAWK FSD, die nach amtsseitiger Prüfung des am 29. Januar 2016 eingegangenen Angebots der EuroHawk GmbH erfolgte? Für einen Teil der bereits bekannten Obsoleszenzen waren auch im Angebot vom 29. Januar 2016 keine Abhilfemaßnahmen enthalten, so dass hier eine Ergänzung zwingend notwendig war. 20. Inwiefern ist die grundsätzliche Einigung zwischen der Bundesregierung und Airbus zum ehemals strittigen Entwicklungsvertrag inzwischen erfolgt, bzw. inwiefern ist der Close-out-Vertrag wie vorgesehen im März 2016 unterzeichnet worden (Bundestagsdrucksache 18/8004)? Auftraggeber und Auftragnehmer haben den Close-Out des Entwicklungsvertrages endverhandelt. Der Vertrag soll noch im Herbst 2016 unterzeichnet werden. a) Welche aus dem Entwicklungsvertrag noch geschuldeten, aber bisher noch nicht erfüllten Leistungen muss Airbus weiterhin erbringen? Es stehen noch erfolgreiche Nachweise zu Leistungsspezifika der Aufklärungssensorik aus. b) In welcher Höhe werden Airbus die in den Jahren 2012 und 2013 durchgeführten Arbeiten zur Genehmigung als luftfahrttechnischer Betrieb und für die Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft für das Luftfahrzeugsystem EURO HAWK ab Oktober 2013 vergütet (Bundestagsdrucksache 18/8004)? Der entsprechende Close-out zum Entwicklungsvertrag ist noch nicht unterzeichnet . Insofern können noch keine abschließenden Angaben zu diesen Kosten gemacht werden. 21. Wann soll der für Oktober 2016 vorgesehene neue Vertrag für die geplante Stufe 2 der Wiederinbetriebnahme des EURO HAWK nach derzeitigem Stand geschlossen werden? Aktuell ist die Unterzeichnung des noch im Verhandlungsstadium befindlichen Stufe 2-Vertrags für Januar 2017 geplant. 22. Inwiefern liegt mittlerweile eine konkrete Kostenschätzung für die vorab auf 36 Monate verlängerten Testflüge des EURO HAWK FSD in Stufe 3 vor, die das Bundesministerium der Verteidigung auf weitere 160 Mio. Euro bezifferte , bzw. inwiefern liegt mittlerweile ein entsprechendes Angebot der Industrie vor? Die Angebotsaufforderung für die Stufe 3 ist in Vorbereitung. Zurzeit liegen weder ein Angebot noch belastbare Kostenaussagen dazu vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9940 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Was kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans über eine Aussage zur Zulassbarkeit der Drohne MQ-4C TRITON mitteilen, die für das dritte Quartal 2015 angekündigt war, zunächst auf Februar 2016 verschoben wurde und nun für November 2016 erwartet wird (Bundestagsdrucksachen 18/8004, 18/3663, 18/5538 und 18/6978)? Die Prognose zur Zulassbarkeit wurde mittlerweile durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr abgeschlossen. 24. Welche Dokumente zur Zulassbarkeit der MQ-4C TRITON wurden durch die US Navy im Rahmen des Regierungsvertrages (Foreign Military Sales – FMS – Planning Case) übergeben, und welche wurden zurückgehalten? Es wurden alle im Rahmen der Zulassungsprognose angefragten Informationen zur Verfügung gestellt. 25. Um welche Anteile wurde der Studienvertrag mit der Firma IABG im November 2015 ergänzt, die das Luftfahrtamt der Bundeswehr bei der Zulassbarkeit der MQ-4C TRITON unterstützt? Der Studienvertrag wurde ergänzt um die Durchführung eines Vergleichs der Zulassungsvorschriften der US Navy mit den deutschen Zulassungsvorschriften und dessen Bewertung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333