Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9964 18. Wahlperiode 13.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9659 – Verkauf von Bahnhöfen und Bahnhofsgebäuden durch die Deutsche Bahn AG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der ZDF-Zoom-Reportage „Auf dem Abstellgleis – Die Bahn in der Krise“ wurde berichtet, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG) immer mehr Anteile am deutschen Regionalverkehr verliert (ZDF, 10. August 2016). Seit dem Jahr 2000 sind bisher über eintausend Bahnhofsgebäude von der DB AG an private Investoren oder Kommunen verkauft worden. Im Jahr 2014 kündigte die DB AG an, 2 436 Bahnhofsgebäude, die sich nicht mehr rentieren würden, veräußern zu wollen (DB Welt. Nr. 6, 2014). Ein Beispiel dafür ist der Bahnhof in der Stadt Köthen. Es wurden Pläne bekannt , dass die DB AG das Bahnhofsgebäude an die Stadt Köthen veräußern wolle und an einer anderen Stelle in der Stadt eine neue Ersatz-Station plant. Die Stadt besitzt aber nicht die finanziellen Mittel, um ihr Vorverkaufsrecht wahrzunehmen (Mitteldeutsche Zeitung, 8. Juli 2016). Die Stadt befürchtet nun einen Verkauf an private Unternehmen, welche das historische Empfangsgebäude vernachlässigen könnten, wie es in vielen anderen Orten geschehen ist. In Bad Bentheim wurden vor einigen Monaten im Sinne der „Barrierefreiheit“ die Bahnsteige erhöht, nicht aber der Boden des Bahnhofsgebäudes, das der DB AG nicht mehr gehört. Mit der Folge, dass sich die Türen des Bahnhofsgebäudes nicht mehr öffnen können und Fahrgäste einen Umweg laufen müssen oder durch das Fenster auf den Bahnsteig klettern („Bahn baut Bahnhofstür zu – und das mit voller Absicht“, Berliner Morgenpost vom 28. April 2016, “Realer Irrsinn : Zu hoher Bahnsteig in Bad Bentheim“, NDR vom 24. August 2016). Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, äußerte jüngst in einem „Spiegel-Online“-Interview, das oberste Ziel der DB AG sei nicht die Gewinnmaximierung, sondern der Konzern habe die gesellschaftliche Funktion der Personenbeförderung und solle also möglichst viele Regionen bedienen und dabei möglichst viele Menschen transportieren (SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2016). In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass der „Verkehrsträger Schiene weiter gestärkt und ausgebaut“ werden soll und dass auf „eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur und moderne sowie barrierefreie Bahnhöfe“ gesetzt wird. Die Abkopplung historischer Bahnhofsgebäude vom Bahnbetrieb und der damit verbundene Verzicht auf Serviceleistungen für Fahrgäste oder auf witterungsgeschützte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9964 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wartebereiche widersprechen diesem Ziel. Es ist zudem schwer vermittelbar, dass die Bundesregierung millionenschwere Förderprogramme für Städtebau, Denkmalschutz oder funktionierende Stadt- und Ortsteilzentren auflegt, während die Bahn als zu 100 Prozent in Bundesbesitz befindliches Unternehmen Bahnhöfe als stadtbildprägende Gebäude aufgibt und verfallen lässt. Neben der Absichtserklärung der Regierungskoalition, im Koalitionsvertrag das „Steuerungskonzept für die DB AG unter Berücksichtigung des Aktienrechts“ zu überarbeiten, lassen auch aktuelle Äußerungen des Bundesverkehrsministers, die Bundesregierung werde auf die Dividendenauszahlung der DB AG verzichten , wenn die Summe in die Bahninfrastruktur investiert werde (vgl. www. sueddeutsche.de, 26. Juli 2016), darauf schließen, dass die Bundesregierung in Führung und Zustand des bundeseigenen Unternehmens Defizite sieht. Des Weiteren wirft die Aussage Fragen darüber auf, was bisher mit der Dividende der DB AG geschehen ist, da laut Koalitionsvertrag sowieso „alle Gewinne der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes in die Infrastruktur zurückfließen “ sollten. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund, DB AG und Ländern, gemäß den Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zum parlamentarischen Fragerecht infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996), die in der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1997 angenommen wurde sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) sind den Fragestellern bezüglich der Fragen, die in die unternehmerische Verantwortung der DB AG fallen, bekannt. Den Fragestellern ist außerdem bekannt, dass die Bundesregierung die DB AG direkt zu ihrem Geschäftsverhalten befragen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13008 vom 9. April 2013). 1. Gibt es im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schon einen Entwurf zur Änderung des Steuerungskonzeptes für die DB AG? Wenn ja, a) wie soll es unter Wahrung des Aktienrechtes genau geändert werden, und b) wann soll der Entwurf vorgelegt werden? 2. In welchen konkreten Bereichen, die derzeit in die unternehmerische Verantwortung der DB AG fallen, möchte die Bundesregierung stärker Einfluss nehmen, um den Verkehrsträger Schiene, eine leistungsfähige Schieneninfrastruktur sowie moderne und barrierefreie Bahnhöfe zu stärken und auszubauen ? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Steuerung der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Aufsichtsrat wird vom zuständigen Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der aktienrechtlichen Möglichkeiten koordiniert und auf dieser Grundlage werden die Interessen des Bundes eingebracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9964 3. Wie will die Bundesregierung den Verkehrsträger Schiene stärken, wenn die DB AG gleichzeitig an der Praxis festhält, Bahnhöfe für den Personen- und Güterverkehr zu schließen oder zu veräußern? 4. Wird die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag festgelegte Zielsetzung der Bundesregierung, „moderne sowie barrierefreie Bahnhöfe“ zu „Markenzeichen “ der Bahn zu machen, erreichen, wenn die DB AG ihre Ankündigung umsetzt, weitere Bahnhofsgebäude zu veräußern? 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den vergangenen und geplanten Verkäufen von Bahnhöfen bzw. Bahnhofsgebäuden an private Käufer bezüglich ihres Ziels, den Verkehrsträger Schiene zu stärken und auszubauen ? 6. Gibt es Überlegungen und Pläne seitens der Bundesregierung oder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), unter Berücksichtigung der unternehmerischen Eigenverantwortung der DB AG, die Verkäufe von Bahnhöfen bzw. Bahnhofsgebäuden zu verhindern? Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit der zum 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Bahnreform handelt es sich bei der DB AG um ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen , welches den Regelungen des Aktiengesetzes unterliegt. Gemäß § 76 Absatz 1 Aktiengesetz leitet der Vorstand der DB AG das Unternehmen in eigener Verantwortung. Dazu gehören auch Fragen der Stilllegung oder Veräußerung von Bahnhofsgebäuden. Die Veräußerung einzelner Bahnhofsgebäude steht nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu der im Koalitionsvertrag festgelegten Zielsetzung , moderne sowie barrierefreie Bahnhöfe zu Markenzeichen der Bahn zu machen . 7. Gibt es Vereinbarungen seitens der Bundesregierung mit der Konzernführung der DB AG zum Verzicht der nächsten Dividendenauszahlung? Wenn ja, gibt es eine Zweckbindung für die Verwendung des Betrags zur Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur, und wie wird diese Zweckbindung überprüft? Wenn nein, warum nicht? Ist der Vorschlag aus dem BMVI mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) abgestimmt worden? 8. Bedeutet die Aussage des Bundesverkehrsministers, man würde auf die Dividende der DB AG verzichten, wenn die Summe in die Infrastruktur investiert würde, dass die Gewinne der DB AG und anderer Eisenbahnunternehmen des Bundes zwischen den Jahren 2013 und 2015 nicht in die Infrastruktur investiert wurden? Wenn ja, welchem Verwendungszweck sind diese zugekommen? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BMVI hat eine Initiative für mehr Investitionen gestartet, die der Schiene und den Bahnkunden zugutekommen sollen. Der Konzern soll in den kommenden vier Jahren entlastet werden. Damit erhält die DB AG einen größeren Spielraum für weitere eigene Investitionen. Das Vorhaben ist mit dem Bundesministerium der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9964 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Finanzen abgestimmt und wird in den kommenden Haushaltsberatungen konkretisiert . 9. Gibt es im BMVI oder im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Überlegungen oder schon bestehende Angebote, Kommunen beim Erwerb von Bahnhofsgebäuden zu unterstützen? Sofern ein Bahnhofsgebäude in einer Kulisse der Städtebauförderung liegt und eine anschließende Sanierung der Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes dient, kann die Städtebauförderung Kommunen unterstützen, Bahnhofsgebäude im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik zu ertüchtigen. Das Vorhaben muss Bestandteil eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Kommune sein. Verfahren zum Erwerb von Gebäuden regeln die Städtebauförderungsrichtlinien der Länder. 10. In welcher städtebaulichen Verantwortung sieht die Bundesregierung Unternehmen wie die DB AG, und welche Bemühungen hat sie unternommen, die DB AG als Partnerin für ihre nationale Stadtentwicklungspolitik zu gewinnen ? Eine Möglichkeit zur Kooperation mit der Deutschen Bahn AG besteht im Rahmen der „Projektreihe für Stadt und Urbanität“ der Nationalen Stadtentwicklungspolitik . In deren Rahmen wurden bisher 6 thematische Projektaufrufe durchgeführt . Entsprechende Projekte müssen immer von mehreren Partnern gemeinsam konzipiert und beantragt werden (z. B. Kommunen und Unternehmen oder Zivilgesellschaft als gemeinsame Antragsteller) und darüber hinaus innovativ und übertragbar sein. Es handelt sich stets um kleinere, meist nicht investive Projekte. BMUB veröffentlicht hierfür Projektaufrufe, spricht aber keine Akteure gezielt an um diese zur Abgabe aufzufordern. Im Übrigen wird hinsichtlich der unternehmerischen Verantwortung auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 verwiesen. 11. Wer ist nach Meinung der Bundesregierung bei durch die DB AG veräußerten und zurückgepachteten oder gemieteten Bahnhöfen gegenüber der Bundesnetzagentur für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Zugangs verantwortlich – der Besitzer oder der Pächter? 12. Muss nach Kenntnis der Bundesregierung der Verkauf eines Bahnhofes durch die DB AG von der Bundesnetzagentur geprüft bzw. gestattet werden, wenn dadurch der öffentliche Zugang zu der Bahninfrastruktur nicht mehr gesichert ist? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Zugang zu Bahnhöfen ist nach § 10 Absatz 4 ERegG in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe a zu gewähren. Dies gilt so lange, bis ein Bahnhof nach § 11 Absatz 1 AEG stillgelegt ist. Für die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs ist derjenige verantwortlich, der den Bahnhof betreibt. Das zivilrechtliche Eigentum ist dafür ohne Belang. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9964 13. Gibt es nach den barrierefreien Ausbauten von Bahnhöfen, die durch Bundesfördermittel finanziert wurden, eine Verkaufssperre bzw. Nutzungsdauerverpflichtung für die DB AG? Der Bund finanziert Investitionen in die Schienenwege seiner Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH auf der Basis des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG). Dies gilt ausnahmslos auch für Investitionen in die Herstellung der Barrierefreiheit von Verkehrsstationen der EIU. Sofern die Förderung der klassischen Antrags - und Verwendungsprüfung folgt, gibt der Bund den EIU Vorhaltefristen vor. Unterliegt die Förderung den Regularien der LuFV II, gilt die unternehmerische Eigenverantwortung der EIU. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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