Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9965 18. Wahlperiode 13.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9563 – Bewaffnete Konflikte und Maßnahmen der Europäischen Union in Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Memorandum of Understanding haben die Europäische Union und die von ihr anerkannte libysche Einheitsregierung Ausbildungsmaßnahmen für die Küstenwache und die Marine vereinbart (Pressemitteilung Europäischer Auswärtiger Dienst vom 23. August 2016). Grundlage ist die Ausweitung von Mandat und Zeitraum der EU-Militärmission EUNAVFOR MED durch den Rat der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. Juni 2016). Demnach sollen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau unter Einbezug von weiteren EU-Agenturen und „anderen internationalen Akteuren“ erfolgen. Als Arbeitsfelder werden Training auf See, an Land (in EU-Mitgliedstaaten oder in Libyen) sowie an Bord libyscher Schiffe und Patrouillenboote der Küstenwache und der Marine genannt. Weitere Details sind unklar, die Bundesregierung sprach zuletzt von 100 Angehörigen der Küstenwache, die in „bis zu 14-wöchigen Kursen“ auf einem Schiff von EUNAVFOR MED ausgebildet würden (Bundestagsdrucksache 18/9262). Sofern deutsche Soldaten eingesetzt würden, müsste der Deutsche Bundestag zustimmen. Auch die Grenzagentur FRONTEX plant eine Zusammenarbeit. So habe der Verwaltungsrat dem Exekutivdirektor der Agentur das Mandat erteilt, Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen mit Libyen zu führen. Zu den Kooperationspartnern gehört die ebenfalls um ein Jahr verlängerte EU-Mission EUBAM Libya (Pressemitteilung Rat der EU vom 4. August 2016). Sie fokussiert auf die Bereiche Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung. Vor einem Einsatz auf libyschem Hoheitsgebiet muss jedoch ein Antrag einer rechtmäßigen libyschen Behörde vorliegen, eine etwaige Mission würde dann unter „voller Eigenverantwortung“ Libyens durchgeführt. Der Präsidialrat habe laut der Bundesregierung „mehrfach öffentlich und in bilateralen Gesprächen angekündigt“, Expertenkommissionen einzurichten , die „mögliche Unterstützungsbitten“ formulieren und abstimmen sollen (Bundestagsdrucksache 18/9262). Bisher liege aber kein Antrag der „libyschen Seite“ vor. Mit EUNAVFOR MED und EUBAM Libya sollen die libyschen Behörden in die Lage versetzt werden, Aktionen zur Strafverfolgung („law enforcement actions “) gegen kriminelle Organisationen durchzuführen. Genannt werden der Menschenschmuggel und Menschenhandel („smuggling and trafficking in hu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9965 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode man beings“). Am Tag der Vertragsunterzeichnung meldete sich Ayyub Gassem , der Sprecher der libyschen Marine, mit einer umfangreichen Kritik an EUNAVFOR MED (Libya Herald vom 24. August 2016). Ayyub Gassem beschreibt die Operation als „italienische Propaganda“, deren Ziel im Verschleiern illegaler Fischerei und dem Schmuggel von Öl diene. Die Marine benötige daher kein Training, sondern Boote und andere Ausrüstung. So verzögere die Regierung in Rom die Herausgabe von vier Patrouillenbooten, die im August 2014 für Wartungsarbeiten nach Italien verbracht wurden. Ohnehin ist unklar, welche Außengrenzen die libysche Einheitsregierung überhaupt kontrolliert und über welche Schiffe sie hierzu verfügt. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden weite Teile die See-, Luft- und Landgrenzen von der „teilweise parallel agierenden Regierung in Tobruk“ durch ein Milizenbündnis der ihr zuzurechnenden, sogenannten Libyschen Nationalarmee kontrolliert (Bundestagsdrucksache 18/9262). Die libysche Einheitsregierung in Tripolis hat lediglich die Befehlsgewalt über „Teile“ der Seegrenzen im Raum Tripolis. Der Einfluss des Präsidialrates sei „nach wie vor“ auf das Stadtgebiet der Hauptstadt einschließlich des Hafens beschränkt, in der Marine stütze er sich „nur auf die in Tripolis stationierten Einheiten“. Die Bundesregierung spricht deshalb lediglich von einer „sogenannten Libyschen Küstenwache“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/8659). Auch die Flughäfen Mitiga und Misrata unterstünden Milizkräften, die sich zwar zur Einheitsregierung bekennen, was laut der Bundesregierung „aber nicht mit einer Kontrolle durch die Einheitsregierung gleichzusetzen ist“. Derzeit seien über 1 000 Milizen unterschiedlicher Stärken in Libyen aktiv. Zudem ist die Lage in den Hoheitsgewässern weiter unübersichtlich. Der in Tobruk kommandierende Armeechef Khalifa Haftar drohte erneut mit der „Bombardierung“ von Tankern, wenn diese Öl von den im Osten gelegenen Häfen verladen würden (Menas Associates vom 24. August 2016). Ihm unterstehende „Garden zum Schutz der Ölanlagen“ (Petroleum Facilities Guards – PFG) würden die Häfen Ras Lanuf, Es Sidra and Zueitina diesbezüglich „absichern“. Laut dem Medienbericht handele es sich bei der Drohung um eine Reaktion auf eine Vereinbarung der libyschen Einheitsregierung mit Einheiten der Ölgarde zur Wiederaufnahme von Exporten aus den seit zwei Jahren geschlossenen Häfen . Am 20. August 2016 verließ ein griechisch beflaggter Tanker den Hafen Zueitina, ein italienisches Schiff plane laut dem Bericht eine Verladung im Hafen von Brega. Bestimmungsort des Öls seien westliche Häfen unter Kontrolle der Einheitsregierung. Auch dort sind Ölgarden für die Sicherung von Raffinerien zuständig, nach Aussage der Bundesregierung bestehen zwischen den zentralen und östlichen Milizen der PFG „Streitigkeiten über regionale und inhaltliche Zuständigkeiten“. Die Auseinandersetzung der konkurrierenden Regierungen und Ölgarden um die Ölexporte und die einseitige Unterstützung der Einheitsregierung durch die EU-Mitgliedstaaten könnte aus Sicht der Fragesteller für die angespannte Lage vor den libyschen Küsten verantwortlich sein. Im April 2016 wurde ein Schiff der privaten Rettungsorganisation Sea-Watch außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer von bewaffneten Männern gestürmt, deren Schnellboot libysche Hoheitsabzeichen trug (Telepolis vom 9. Juni 2016). Dabei fielen auch Schüsse. Angeblich habe die „sogenannte Libyschen Küstenwache“ das Schiff „für ein Fahrzeug, welches illegalen Fischereiaktivitäten nachgehen würde“, gehalten (Antwort auf die Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/8659). Laut Ärzte ohne Grenzen wurde am 17. August 2016 das Rettungsschiff „Bourbon Argos“ der Organisation von einem zunächst nicht identifizierten Schnellboot beschossen und geentert (Pressemitteilung vom 26. August 2016). Ärzte ohne Grenzen war zu dem Zeitpunkt für einen Such- und Rettungseinsatz in internationalen Gewässern, 24 Seemeilen vor der libyschen Küste unterwegs. Die libysche Einheitsregierung bestätigte schließlich, dass die Schüsse von einem Schiff ihrer Küstenwache abgegeben worden waren (Guardian vom 28. August 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9965 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage und die Situation der Geflüchteten in Libyen? Die Sicherheitslage in Libyen bleibt sehr fragil. In den vergangenen Wochen haben Spannungen zwischen Ost- und Westlibyen wieder zugenommen. Es kommt regelmäßig zu massiven Menschenrechtsverletzungen durch Milizen verschiedener Lager, auch an Flüchtlingen und Migranten. Es sollen Aufnahmelager für Migranten und Flüchtlinge eingerichtet worden sein, daneben gibt es gefängnisähnliche „Detention Centres“, die meist von Milizen betrieben werden. Die Einrichtungen sollen meist überfüllt und die Versorgungslage sowie Lebensbedingungen dementsprechend ungenügend bis menschenunwürdig sein. Die überwiegende Mehrzahl der libyschen Binnenvertriebenen soll Zuflucht in privaten Unterkünften oder bei Familienangehörigen gefunden haben. a) Welche Regionen werden weiterhin vom sogenannten Islamischen Staat kontrolliert? Als vom sogenannten Islamischen Staat (IS) kontrollierte Region wird ein Gebiet verstanden, über das der IS die Herrschaft ausübt. Der IS in Libyen kontrolliert in diesem Sinne noch einen sehr kleinen Bereich der Küstenstadt Sirt. b) Von welchen Teilen des Landes und von welchen Milizen wird die libysche Einheitsregierung weiterhin nicht anerkannt? Libyen ist in unterschiedliche politische Lager mit dazugehörigen Milizen gespalten , wobei die Einheitsregierung in Westlibyen mehrheitlich auf Zustimmung stößt, in Ostlibyen größtenteils abgelehnt wird. Die politischen Akteure und ihre Milizen im Süden des Landes agieren mit Blick auf die Anerkennung der Einheitsregierung uneinheitlich. 2. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Stabilisierung der libyschen Einheitsregierung? Die Bundesregierung unterstützt die libysche Einheitsregierung auf Basis der VN-Sicherheitsratsresolution 2259 (2015) und der Beschlüsse des Europäischen Rates. Sie unterhält keine offiziellen Kontakte zu Parallelinstitutionen in Libyen. Für eine Unterstützung der Einheitsregierung setzt sie sich auch gegenüber anderen Staaten ein. Konkret fördert sie politisch und finanziell die VN-Unterstützungsmission in Libyen (UNSMIL) und Mediations- und Versöhnungsinitiativen verfeindeter Gruppen (insbesondere in den zwei Städten Tawergha und Misrata). Die Bundesregierung hat die VN-Stabilisierungsfazilität für Libyen mitinitiiert und finanziell ausgestattet. Damit wird die Basisversorgung der Bevölkerung in ausgewählten Städten verbessert. Gleichzeitig stärkt ein bilaterales Programm Verwaltungskapazitäten in Kommunen. Diese Maßnahmen erhöhen Sichtbarkeit und Legitimität der Einheitsregierung. Darüber hinaus wurden der Regierung zum persönlichen Schutz sondergeschützte Fahrzeuge bereitgestellt (siehe auch Frage 3). Durch ein vom Auswärtigen Amt gefördertes Projekt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Südlibyen werden zudem Binnenvertriebene und Migranten stärker in ihre aufnehmenden Gemeinden integriert und soziale Spannungen abgebaut. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt das „Resilienzprogramm für Kinder“ des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) in Libyen, um Zugang zu Bildung zu verbessern und psycho-soziale Unterstützung für Kinder zu gewährleisten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9965 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Überlassung sondergeschützter Fahrzeuge an die libysche Einheitsregierung, und inwiefern kann sich diese dadurch mittlerweile freier im Land bewegen? Das Ziel der Überlassung sondergeschützter Fahrzeuge war es, die Handlungsfähigkeit der Einheitsregierung zu erhöhen. Für die praktische Regierungsausübung wie auch zur Sichtbarkeit und Anerkennung der Regierung ist es unabdingbar, dass sich die Regierungsmitglieder im Land bewegen können. Die unmittelbare Gefährdung hat zuletzt ein Bombenanschlag am 8. September 2016 vor dem libyschen Außenministerium gezeigt. Die gelieferten Fahrzeuge werden inzwischen von den Regierungsmitgliedern genutzt und tragen zur Sicherheit und Handlungsfähigkeit der Regierung bei. 4. Inwiefern ist die von der libyschen Einheitsregierung am 9. Mai 2016 beschlossene Einrichtung einer Präsidialgarde und die Aufstellung von Verbänden mittlerweile umgesetzt worden, bzw., sofern dies weiterhin aussteht, welche Planungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 18/9262)? Am 31. August 2016 hat der Präsidialrat den Kommandeur der Präsidialgarde sowie zwei Stellvertreter benannt. Als nächster Schritt soll dem Präsidialrat zeitnah ein formaler Vorschlag zur Aufstellung von Verbänden vorgelegt werden. 5. Welche Außengrenzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der libyschen Einheitsregierung derzeit kontrolliert, bzw. welche Änderungen haben sich seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/9262 ergeben? Der Bundesregierung liegen keine über die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9262 vom 21. Juli 2016 hinausgehenden Erkenntnisse vor. a) Über welche konkreten seegehenden Einheiten verfügt die laut Sprachgebrauch der Bundesregierung „sogenannte Libysche Küstenwache“, und welche neuen Beschaffungen sind geplant? Derzeit sollen der libyschen Küstenwache drei Boote in Tripolis, drei in Misratah und zwei in Zuwarah für Einsätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt eine geringe Anzahl von Festrumpfschlauchbooten. Konkrete neue Beschaffungspläne sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Welche dieser seegehenden Einheiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den bewaffneten Angriff auf ein Rettungsschiff der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ verantwortlich (Guardian vom 28. August 2016)? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9965 6. Welcher Ausbildungsbedarf, welche Rahmenbedingungen, welche Anzahl und Auswahl der Auszubildenden werden nach der Autorisierung der EUNAVFOR MED-Maßnahmen durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee mit der libyschen Einheitsregierung verhandelt (Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 30. August 2016, Bundestagsdrucksache 18/9198)? a) Welche hierfür benötigten „zusätzlichen Kräfte“ sollen der Operation zur Verfügung gestellt werden, „um auch weiterhin parallel den Kernauftrag der Schleuserbekämpfung durchführen zu können“? b) Welche weiteren Ausbildungsinhalte außer „im Bereich der Navigation“ und SAR-Kapazitäten sollen das Fähigkeitsspektrum libyscher maritimer Einheiten „in vielfacher Weise erweitern“? d) Wann sollen die Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung vorliegen und schließlich in den europäischen Gremien entschieden werden? e) Durch welche Maßnahmen und durch wen wird geprüft, ob sich unter den auszubildenden Angehörigen der Küstenwache „Extremisten“ befinden? Die Fragen 6, 6a, 6b, 6d und 6e werden gemeinsam beantwortet. Die durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA geplante Ausbildung soll die Funktionsfähigkeit der Küstenwache durch die Verbesserung der Qualifikation des Personals erhöhen und ist Teil des Bemühens um Stärkung der libyschen Einheitsregierung und der staatlichen Strukturen insgesamt. Nach gründlicher Vorbereitung und intensiven Gesprächen der EU, insbesondere von Vertretern von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, mit der libyschen Einheitsregierung und der Küstenwache, konnte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) am 30. August 2016 den Beginn der Ausbildung der libyschen Küstenwache beschließen. In enger Abstimmung mit anderen europäischen und internationalen Akteuren, insbesondere EUBAM Libyen, UNSMIL, EUROPOL und FRONTEX, und in Zusammenarbeit mit der technischen Expertenkommission der libyschen Einheitsregierung wurden Ausbildungsinhalte, Auswahlkriterien und Auswahlprozess sowie weitere logistische und operative Einzelheiten geklärt. Am 23. August 2016 wurde das für den Beginn der Ausbildung erforderliche Memorandum of Understanding (MoU) zwischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der libyschen Küstenwache unterzeichnet. Die Ausbildung der libyschen Küstenwache ist in drei Ausbildungspakete gegliedert . Im ersten findet die Ausbildung auf Hoher See statt, im zweiten an Land und im dritten auf Schiffen der libyschen Küstenwache. In Ausbildungspaket 1 sollen 80 libysche Auszubildende über 14 Wochen auf Hoher See auf zwei Schiffen der EU-Operation, einem italienischen und einem niederländischen, ausgebildet werden. Deutschland, Italien, Griechenland, Belgien sowie Großbritannien stellen dafür Ausbildungspersonal und -material. Neben Seenotrettung und Navigation findet die Ausbildung in folgenden Bereichen statt: Seemannschaft, Funk, Maritime Sicherheit, humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte , Seerecht, Sprachausbildung Englisch, Logistik, Schifffahrtsleitung, Erste Hilfe, Leck- und Brandabwehr, Materialerhaltung für Antriebs- und elektrische Anlagen und Boardingtechniken. Festgelegt wurden im MoU auch Kriterien und Modalitäten für die Auswahl der libyschen Auszubildenden. Die libyschen Auszubildenden müssen seit mindestens zwei Jahren Angehörige der libyschen Küstenwache oder Marine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9965 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sein und sich verpflichten, für mindestens zwei weitere Jahre im Dienst zu verbleiben, ein einwandfreies Führungszeugnis aufweisen und dürfen nicht an Kampfhandlungen gegen die Revolution des 17. Februar beteiligt gewesen sein. Kandidaten, die die Auswahl- und Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen oder sich im Rahmen der Ausbildung unangemessen verhalten, können jederzeit abgelehnt werden oder müssen die Ausbildung abbrechen. Die libysche Küstenwache übermittelt hierfür alle relevanten Informationen an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, die diese anschließend in Kooperation mit EUROPOL, UNSMIL sowie verschiedenen Mitgliedsstaaten auswertet , überprüft und abschließend darüber entscheidet wer an der Ausbildung teilnimmt. c) Auf welche Weise sollen die Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung auch dazu dienen, dass die libysche Küstenwache zukünftig auch mit Sicherheitsaufgaben außerhalb der libyschen Gewässern betraut wird (Bundestagsdrucksache 18/9262)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 18d der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9262 vom 21. Juli 2016 wird verwiesen. 7. Wo, wann und durch wen sollen diese Maßnahmen nach gegenwärtigem Stand durchgeführt werden, bzw., sofern noch nicht endgültig vereinbart, welche Vorschläge von an EUNAVFOR MED beteiligten Regierungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Überlegungen, Vorschläge oder Planungen existieren für Trainings an Land (in EU-Mitgliedstaaten oder in Libyen) sowie an Bord von Schiffen und Patrouillenbooten der libyschen Küstenwache und der Marine? Eine Ausbildung an Land sowie an Bord von Schiffen der libyschen Küstenwache und der Marine ist in den Ausbildungspaketen 2 und 3 grundsätzlich vorgesehen. Im Rahmen des Ausbildungspakets 2 soll es zur Ausbildung an Land kommen, für diese werden derzeit mögliche Standorte in Malta, Italien und Griechenland erörtert. Weitere konkrete Ausplanungen liegen nicht vor. a) Mit welchen Kräften bzw. Sachmitteln will sich die Bundesregierung an entsprechenden Maßnahmen beteiligen? Die Bundesregierung kann erst nach konkreten Ausplanungen der Maßnahmen in den Ausbildungspaketen 2 und 3 über einen weiteren deutschen Beitrag entscheiden . Ein entsprechender Beitrag wird sich auch nach den im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln ausrichten müssen. b) Für welche Maßnahmen bräuchte es aus Sicht der Bundesregierung einen Beschluss des Deutschen Bundestages, und wann soll dieser entsprechend befasst werden? Nach Parlamentsbeteiligungsgesetz erfordern Maßnahmen, bei denen die qualifizierte Erwartung einer Einbeziehung in bewaffnete Konflikte besteht, einen Beschluss des Bundestages. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9965 9. Unter Einbezug von welchen weiteren EU-Agenturen und „anderen internationalen Akteuren“ sollen die Maßnahmen nach gegenwärtigem Stand erfolgen , bzw., sofern noch nicht endgültig vereinbart, welche Vorschläge von an EUNAVFOR MED beteiligten Regierungen oder EU-Agenturen sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Im Rahmen der Vorbereitungen der Ausbildung der libyschen Küstenwache ist EUNAVFOR MED Operation SOPHIA insbesondere von EUBAM Libyen, UNSMIL, EUROPOL und FRONTEX unterstützt worden. Breitere Abstimmungen erfolgten auch im Rahmen der „Fähigkeitenaufbau und Ausbildung in Libyen “-Arbeitsgruppe des Koordinierungsforums „Shared Awareness and Deconfliction in the Mediterranean“ (SHADE MED). UNSMIL und EUROPOL werden sich an der Überprüfung der libyschen Auszubildenden beteiligen und UNSMIL, FRONTEX und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) werden sich am ersten Ausbildungspaket beteiligen. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die EU-Grenzagentur FRONTEX Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen mit Libyen, Tunesien, und Ägypten beginnen will, und welchen Inhalt haben diese? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9262 vom 21. Juli 2016 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Was ist der Bundesregierung über weitere Diskussionen oder Planungen für schwimmende „Hotspots“ für Geflüchtete auf dem Mittelmeer bekannt (www.statewatch.org/news/2016/may/eu-migration-docs.html), und wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt Italien die Idee der sogenannten „schwimmenden Hotspots“ derzeit nicht weiter. 10. Welchen konkreten Inhalt haben die Sicherheitsabkommen, die von den Regierungen Ägyptens und Deutschlands im Juli 2016 unterzeichneten (Pressemitteilung der Regierung Ägyptens vom 14. Juli 2016), obwohl Menschenrechtsgruppen zufolge die Repression gegen die Zivilbevölkerung drastisch zunahm nachdem der Innenminister Magdy Abdel Ghaffar im März 2015 seinen Dienst antrat (Pressemitteilung Amnesty International vom 13. Juli 2016)? Am 11. Juli 2016 wurde in Berlin ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten im Sicherheitsbereich unterzeichnet. Das Abkommen hat die Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen zum Gegenstand. Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien etwa Fachleute und Informationen austauschen. Das Abkommen ist ähnlich aufgebaut wie andere, bereits in Kraft getretene und im Bundesgesetzblatt abgedruckte Abkommen (etwa vergleichsweise zuletzt mit der Ukraine). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9965 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Maßnahmen bestehen in den Bereichen Informationsaustausch von Polizei und Geheimdiensten, Internetkriminalität und Internetüberwachung , Terrorismus, Geldwäsche, Ausforschung von Finanzströmen, Fortführung der Ausbildung ägyptischer Polizei in Deutschland, Dokumentensicherheit , Biometrie und Grenzüberwachung? Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde die Fragestellung in Teilbereiche untergliedert , zu denen jeweils eine gesonderte Stellungnahme erfolgt: Welche Maßnahmen bestehen im Bereich Informationsaustausch von Polizei und Geheimdiensten sowie im Bereich Terrorismus? Der Informationsaustausch mit Ägypten erfolgt gemäß einschlägiger gesetzlicher Vorgaben sowie rechtsstaatlicher Prinzipien unter Einhaltung der vor allem wegen der Verhängung der Todesstrafe bestehenden Kooperationsbeschränkungen. Die Übermittlung insbesondere personenbezogener Daten richtet sich vorrangig nach den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen . Die wenigen Gelegenheiten zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ägypten im Bereich der Terrorismusbekämpfung werden ausschließlich über den Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts (BKA) in Kairo bearbeitet. Der Schwerpunkt der Verbindungsbeamtentätigkeit liegt dabei im strategisch /operativen Bereich der Sicherheitszusammenarbeit, das heißt dem Informationsaustausch zu extremistischen/terroristischen Sachverhalten. Welche Maßnahmen bestehen im Bereich Internetkriminalität und Internetüberwachung ? Für Dezember 2016 plant das BKA im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe einen Workshop zum Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“. Darüber hinaus besteht im Bereich der anlassunabhängigen und anlassabhängigen Recherche von Internetpräsenzen militant-islamistischer Gruppierungen keine Zusammenarbeit und es werden keine weiteren Maßnahmen in Ägypten durchgeführt. Welche Maßnahmen bestehen im Bereich Geldwäsche, Ausforschung von Finanzströmen ? Im Jahre 2006 führte das BKA im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe in Kairo einen Lehrgang zum Thema „Terrorismusfinanzierung, Financial Intelligence Unit (FIU) und Finanzermittlungen“ durch. Über den normalen polizeilichen Informationsaustausch hinaus findet im Bereich der Geldwäschebekämpfung keine weitere Zusammenarbeit mit Ägypten statt. Welche Maßnahmen bestehen im Bereich Fortführung der Ausbildung ägyptischer Polizei in Deutschland? Im Jahr 2016 wurde ein Stipendiat im Stipendiatenprogramm des BKA (Basismodul ) zugunsten des ägyptischen Inlandsnachrichtendienstes („National Security Sector“ – NSS) ausgebildet. Folgende Maßnahmen sind für das Jahr 2016 noch in der Planung: 1. Einladung des Leiters der ägyptischen Polizeiakademie zu Fachgesprächen in Bildungseinrichtungen der Polizei in Deutschland 2. Teilnahme ägyptischer Fachdienststellen am Internationalen Sprengstoffsymposium des BKA in Magdeburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9965 3. Sprachkurs zugunsten eines Mitarbeiters des NSS in Kairo 4. Durchführung eines Workshops zur Auswertung von Internetseiten mit extremistischem Gedankengut für Angehörige des ägyptischen Innenministeriums in Kairo Welche Maßnahmen bestehen im Bereich Dokumentensicherheit und Biometrie? Basierend auf den Beratungsmaßnahmen des Dokumenten- und Visumberaters der Bundespolizei in Kairo werden dem BKA über das Bundespolizeipräsidium in Potsdam und/oder über den BKA-Verbindungsbeamten in Kairo Hinweise und Erkenntnisse weitergeleitet. Über den Schriftverkehr mit Bezügen zu Ägypten im Zusammenhang mit dem Diebstahl amtlicher Siegel, Stempel, Vordrucke, Blankodokumente und der Fälschung von EU-Personaldokumenten und Aufenthaltstiteln /Visa hinaus findet in diesem Bereich keine Zusammenarbeit mit Ägypten statt. Welche Maßnahmen bestehen im Bereich Grenzüberwachung? Die Bundespolizei hat im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zugunsten ägyptischer (Grenz-) Polizeibehörden folgende Maßnahmen in 2016 durchgeführt: Inhalt Zeit und Ort Teilnehmer (Anzahl) Schulung, Grenzschutz, Dokumenten- und Urkundensicherheit 22.-25.04.2016 Hurghada, Ägypten Ägyptische Grenzpolizei (60) Schulung, Grenzschutz, Dokumenten- und Urkundensicherheit 06.-09.05.2016 Alexandria, Ägypten Ägyptische Grenzpolizei (60) Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen im konkreten Planungsprozess für 2016: Inhalt Zeit und Ort Teilnehmer (Anzahl) Schulung, Grenzschutz, Grenzkontrolle für Führungskräfte mit Fortbildungsaufgaben 25.-29.09.2016 Flughafen Frankfurt am Main, Deutschland Ägyptische Grenzpolizei (2) Evaluierung, Luftsicherheit, Luftsicherheitskontrolle, Evaluierung von Zusammenarbeitsfeldern im Bereich der Luftsicherheit am internationalen Flughafen Kairo 19.-23.09.2016 Kairo, Ägypten Ägyptische Grenzpolizei Evaluierung, Aus- und Fortbildung, Lehr- und Methodenkompetenz Einweisung in die Aufgaben der ägyptischen Polizeiakademie sowie Fortsetzung der Erhebung von Zusammenarbeitsformen mit der BPOLAK 43. oder 47 KW 2016 Ägypten Ägyptische Grenzpolizei Die Bundespolizei setzt zudem einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten in Ägypten ein, der an der Deutschen Botschaft in Kairo akkreditiert ist. b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung auch die Militärmission EUNAVFOR MED in die Zusammenarbeit mit Ägypten zur Grenzüberwachung eingebunden werden? Eine derartige Zusammenarbeit ist derzeit nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9965 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Auf welche Weise soll die auf dem NATO-Gipfel in Warschau beschlossene Umwandlung der Operation „Active Endeavour“ sowie der Operation gegen Fluchthelfer in der Ägäis in eine einzige Operation „Sea Guardian“ die Bekämpfung von „Menschenschmuggel“ und „Menschenhandel“ umsetzen (EU Observer vom 10. Juli 2016)? a) Welche Planungen existieren zur direkten Zusammenarbeit mit den Operationen EUBAM Libya und EUNAVFOR MED? b) Inwiefern sollen zur Aufklärung nordafrikanischer Küsten nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem Jahr 2017 die neuen „Global Hawk“-Drohnen der NATO eingesetzt werden, die seit diesem Jahr in Sizilien stationiert sind? Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet. Entsprechend der Beschlüsse des Nordatlantikrats hat die neue Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) den Auftrag, kontinuierlich ein Lagebild im Mittelmeer zu erstellen, kooperativen Sicherheitsfähigkeitenaufbau mit Partnerstaaten zu betreiben und einen Beitrag zum Kampf gegen den maritimen Terrorismus zu leisten. MSO SG soll entsprechend eines weiteren Beschlusses der NATO Staatsund Regierungschefs im Falle einer entsprechenden Anfrage der EU auch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mit verschiedenen Fähigkeiten, einschließlich Seeraumüberwachung sowie Logistik, allgemein unterstützen. Darüber hinaus ist eine Unterstützung und Ergänzung der Maßnahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA für den Fähigkeitenaufbau der libyschen Küstenwache bzw. Marine möglich, sofern die libysche Einheitsregierung oder die EU um eine solche Unterstützung bittet. Die Unterstützung und Ergänzung erstreckt sich auch auf Maßnahmen zur Durchsetzung des Waffenembargos auf Grundlage der Resolution 2292 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen . NATO und EU führen Gespräche zur Ausgestaltung der Unterstützung. Ein spezifischer Auftrag zur Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel , wie er Teil des Mandats von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ist, ist damit nicht verbunden. Der Auftrag der NATO-Aktivität in der Ägäis ist auf Seeraumüberwachung begrenzt . Bislang gibt es keine Beschlüsse innerhalb der Allianz, die NATO-Aktivität in der Ägäis in die MSO SG zu überführen. Eine konkrete Zusammenarbeit mit EUBAM Libyen ist bisher nicht geplant. Zur luftgestützten Seeraumaufklärung kommen grundsätzlich alle hierfür geeigneten Einsatzmittel in Betracht. 12. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen oder ihrer Mitarbeit in EUNAVFOR MED und EUBAM Libya über einen von den beiden konkurrierenden Regierungen Libyens geplanten technischen und organisatorischen Ausbau von Grenzüberwachungs- oder -kontrollsystemen an den Seeund Landgrenzen bekannt? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hatte die Küstenwache in der Regierungszeit des Premierministers Ali Zeidan (Oktober 2012 bis März 2014) Planungen für landgestützte Radareinrichtungen zur Seeraumüberwachung angestellt. Die zivile GSVP Mission EUBAM Libyen bemüht sich derzeit in engem Austausch mit der libyschen Einheitsregierung den bisherigen Status Quo sowie zukünftigen Unterstützungsbedarf Libyens im Bereich der Grenzüberwachung festzustellen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9965 13. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Mandatsumfang und Planungsstand einer im Rahmen „P3+5“ (USA, Frankreich, Großbritannien, Italien , Spanien, Deutschland, Vereinte Nationen, Europäische Union) geplanten , multinationalen, militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission LIAM bekannt (Bundestagsdrucksache 18/8593)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/8593 vom 31. Mai 2016) und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9116 vom 7. Juli 2016 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. a) Sofern die Planungen in enger Abstimmung mit den Bemühungen der „United Nations Support Mission in Libya“ (UNSMIL) seit September 2015 in Rom immer noch nicht abgeschlossen sind, wann rechnet die Bundesregierung mit einer „stringenten Formulierung eigener Vorstellungen zu Gestaltung und Aufbau der libyschen Sicherheitsstrukturen durch die libysche Einheitsregierung“? In dem Maße, in dem die Einheitsregierung handlungsfähige Strukturen entwickelt , wird sie Vorstellungen zu Gestaltung und Aufbau formulieren können. UNSMIL steht bereit, diesen Prozess auf konkrete Anforderung hin zu unterstützen . b) Was ist der Bundesregierung über Angebote oder Pläne der britischen, französischen, italienischen und US-amerikanischen Regierung zur Entsendung von Truppen oder Gendarmerie-Einheiten im Rahmen der LIAM bekannt, und inwiefern würden diese mit den Anstrengungen der Europäischen Union verzahnt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 a) der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf die Bundestagsdrucksache 18/8593 vom 31. Mai 2016 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. 14. Wann sollen die im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“ mit dem tunesischen Verteidigungsministerium vereinbarten mobilen und ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an der tunesisch-libyschen Grenze ausgeliefert werden (Bundestagsdrucksache 18/9262)? Die Auslieferung der Anlagen soll noch im Jahr 2016 beginnen. a) Wo und von wem werden die ortsfesten Anlagen installiert? Zunächst ist die Auslieferung mobiler Systeme geplant, die keiner Installation bedürfen. In der Fortführung des Projekts 2017 ist die ortsfeste Installation beabsichtigt . Zum jetzigen frühen Zeitpunkt der Projektplanung können jedoch noch keine Aussagen getroffen werden, wo und von wem diese Anlagen installiert werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9965 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wann und wo soll die im Rahmen der bilateralen Kooperation des Bundesministeriums der Verteidigung mit Tunesien vereinbarte Maßnahme zur „Evaluierung“ stattfinden? Aktuelle Absicht dazu ist es, eine Übungsbegleitung in der ersten Jahreshälfte 2017, ggf. noch vor Ende 2016 durchzuführen. Details befinden sich derzeit noch in Planung. c) Inwiefern wurden die Projektierung und weitere Ausplanung von Unterstützungsmaßnahmen für Tunesien für das Jahr 2017 inzwischen begonnen bzw. mit welchem Ergebnis wurden diese abgeschlossen? Die Planungen zu Ertüchtigungsprojekten in Tunesien für das Jahr 2017 zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Auswärtigen Amt dauern noch an. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung werden den Bundestag wie bisher über die Fortsetzung der Ertüchtigungsinitiative informieren. 15. Was ist der Bundesregierung über Planungen oder bereits feststehenden Maßnahmen im Rahmen der abermals verlängerten EU-Mission EUBAM Libya in den Bereichen Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung bekannt? Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen arbeitet bereits seit 2014 wegen der fragilen Sicherheitslage in Libyen mit einem stark reduzierten Kernteam und einer Planungszelle in Tunis. Sie ist jetzt auf 18 entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgewachsen, deren Aufgabe es ist, den Bedarf für eine zukünftige zivile GSVP-Mission in Libyen gemeinsam mit Vertretern der libyschen Einheitsregierung zu ermitteln. 16. Inwiefern hat eine rechtmäßige libysche Behörde inzwischen eine vorläufige Ankündigung verlautbart oder einen Antrag vorgelegt, die Missionen oder EUBAM Libya oder EUNAVFOR MED auf libyschem Hoheitsgebiet tätig werden zu lassen? Der Bundesregierung sind entsprechende libysche Ersuchen nicht bekannt. a) Inwiefern sind die „mehrfach öffentlich und in bilateralen Gesprächen“ angekündigten Expertenkommissionen, die „mögliche Unterstützungsbitten “ formulieren und abstimmen sollen, inzwischen eingerichtet (Bundestagsdrucksache 18/9262)? Für die Ausgestaltung der Ausbildung der libyschen Küstenwache durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA hat die libysche Einheitsregierung eine technische Expertenkommission eingerichtet, mit der sich die Operationsführung von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA regelmäßig abstimmt. b) Sofern ein solcher Antrag nicht vorliegt und auch die Expertenkommissionen nicht eingerichtet wurden, welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Auf die Antwort zu Frage 16a wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9965 17. Was ist der Bundesregierung über den Umfang und die Akteure eines „Menschenhandels “ in Libyen bekannt, der im Rahmen des neuen Mandates von EUNAVFOR MED bekämpft werden soll, und wodurch unterscheidet sich dieser durch den ebenfalls in Libyen zu bekämpfenden „Menschenschmuggel “ („smuggling and trafficking in human beings“)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über „Menschenhandel“ im engeren Sinne in Libyen vor. Im Rahmen des Menschenschmuggels kann es in Libyen dazu kommen, dass Migranten zum Zweck der Ausbeutung festgehalten werden, um durch Arbeit ihre Schleusung zu finanzieren oder abzugelten. a) Wie grenzt die Bundesregierung die Begriffe „Menschenschmuggel“, „Menschenhandel“, „Zwangsarbeit“ und „Sklaverei“ gegeneinander ab? Die Bundesregierung orientiert sich bei der Abgrenzung dieser Begriffe an verschiedenen internationalen Übereinkommen und Richtlinien der Europäischen Union. Verwiesen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/6544 vom 30. Oktober 2015) in der die Begriffe „Menschenhändler“, „Schmuggler“, „Schlepper“ und „Schleuser“ abgegrenzt wurden. Unter „Menschenschmuggel“ bzw. der „Schleusung“ von Menschen versteht die Bundesregierung „die Herbeiführung der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen“ (Artikel 3 des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000). Unter „Menschenhandel“ versteht die Bundesregierung die „Anwerbung, Beförderung , Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen, einschließlich der Übergabe oder Übernahme der Kontrolle über diese Personen, durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die die Kontrolle über eine andere Person hat, zum Zwecke der Ausbeutung“ (Artikel 2 der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer vom 5. April 2011). Unter „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ versteht die Bundesregierung „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ (Artikel 1 des Übereinkommens 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930). Unter „Sklaverei“ versteht die Bundesregierung den „Zustand oder die Stellung einer Person, an der die mit dem Eigentumsrechte verbundenen Befugnisse oder einzelne davon ausgeübt werden“ (Artikel 1 des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9965 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wann wird die Bundesregierung die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung von Menschenhandel vollziehen? Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2016 das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, das die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU enthält. Der Bundesrat hat am 23. September 2016 entschieden , keinen Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Das Gesetz wird deshalb in Kürze in Kraft treten. 18. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen oder aus ihrer Beteiligung in EUNAVFOR MED über Kritik, Gegenmaßnahmen oder sogar Sabotage libyscher Regierungsangehöriger gegenüber EUBAM Libya und EUNAVFOR MED bekannt, und wie wird dem im Rahmen der Missionen begegnet? Der Bundesregierung liegen dazu weder eigene noch aus der Beteiligung an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA gewonnene Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung über Vorwürfe oder tatsächliche Zwischenfälle bekannt, wonach europäische Schiffe vor den Küsten Libyens der illegalen Fischerei nachgehen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Regierung in Rom die Herausgabe von vier Patrouillenbooten, die im August 2014 für Wartungsarbeiten nach Italien verbracht wurden, verweigert, und welche Gründe sind ihr hierzu bekannt? Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung hat sich Italien bisher aufgrund des VN-Waffenembargos gegen Libyen (basierend auf den Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1970 (2011), 1973 (2011), 2009 (2011), 2040 (2012), 2095 (2013), 2144 (2014), 2174 (2014), 2213 (2015), 2214 (2015), 2278 (2016) und 2292 (2016)) nicht in der Lage gesehen, die Patrouillenboote an Libyen herauszugeben. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in den einzelnen libyschen Häfen, die zur Verladung und Verschiffung von Öl oder Benzin geeignet sind, und welche Regierungen bzw. welche Milizen üben dort die Kontrolle aus? Die Sicherheitslage in allen Ölhäfen ist angespannt, da diese aufgrund ihrer strategischen Bedeutung immer wieder umkämpft sind. Die Ölhäfen in As Sidrah, Ras Lanuf und Az Zuwaytinah wurden am 11. September 2016 durch Kräfte des Generals Haftar militärisch übernommen. Seine sogenannte „Libysche Nationalarmee “ (LNA) kontrolliert ebenfalls den Ölhafen von Brega. Al Zawiyah wird von lokalen Milizen der angrenzenden Stadt gesichert. Marsa al-Hariga wird durch LNA-nahe Kräfte kontrolliert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9965 20. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, auf welche Weise sich die neue Einheitsregierung zur Frage äußerte, welche Aufgaben oder Maßnahmen zur Sicherung westlicher Ölanlagen von dieser übernommen werden sollen (Bundestagsdrucksache 18/9262)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/9262 vom 21. Juli 2016) hinausgehenden Erkenntnisse vor. 21. Was ist der Bundesregierung über Vorwürfe von Angehörigen der Einheitsregierung oder der Regierung in Tobruk bekannt, wonach EUNAVFOR MED eine nicht rechtmäßige Verladung und Verschiffung oder, wie es die Regierung in Tobruk erklärt, sogar den Schmuggel von Öl befördert? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung über eine Vereinbarung der libyschen Einheitsregierung mit Einheiten der Ölgarde zur Wiederaufnahme von Exporten aus zuvor geschlossenen Häfen bekannt? Am 27. Juli 2016 soll ein Abkommen zur Wiederaufnahme von Exporten aus bisher blockierten Ölhäfen im Sirtebecken zwischen dem Kommandeur der zentralen „Petroleum Facilities Guard“ (PFG), Ibrahim Jadhran, und dem Präsidialrat geschlossen worden sein. Dies hatte nicht zur Wiederaufnahme des Ölexports geführt. Durch die militärische Übernahme der Ölhäfen im Sirtebecken durch Kräfte des Generals Haftar am 11. September 2016 ist das im Juli geschlossene Abkommen gegenstandslos geworden. b) Worin bestehen die laut der Bundesregierung unter den östlichen und westlichen Ölgarden bestehenden „Streitigkeiten über regionale und inhaltliche Zuständigkeiten“ konkret (bitte auf einzelne Häfen bzw. geografisch eingrenzen)? Zur Kontrolle über die libyschen Ölhäfen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen . Konfliktpotenzial ergibt sich daraus, dass die zentrale „Petroleum Facilities Guard“ (PFG) unter Jadhran sich zur Einheitsregierung in Tripolis bekannt hatte, während die PFG-Ostlibyen und die sogenannte Libysche Nationalarmee diese ablehnen. c) Welche Schiffe unter der Flagge welcher europäischen Länder haben in der jüngeren Zeit entsprechende Häfen unter Zuständigkeit der östlichen Ölgarde angesteuert, und wohin wurde das verladene Öl oder Benzin verschifft ? Die international anerkannte staatliche libysche Ölgesellschaft („National Oil Corporation“) mit Sitz in Tripolis exportiert Rohöl über das Terminal Marsa al- Hariga bei Tobruk. Nach der Übernahme der Ölhäfen durch die sogenannte „Libysche Nationalarmee“ kam es laut Medienberichten zu weiteren Ölexporten. Eine Überwachung der Ölexporte aus Libyen findet durch die Bundesregierung nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21e verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9965 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Woher stammte das Öl, und inwiefern waren deutsche Firmen in die Förderung , Verladung oder den Verkauf des Öls involviert? Das über Marsa al-Hariga exportierte Öl stammt aus den im Südosten des Sirtebeckens gelegenen Ölfeldern Sarir und Messla. Betreiber ist die libysche ARABIAN GULF OIL COMPANY. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen gab es hieran keine Beteiligung deutscher Firmen. e) Inwiefern wurden die Öltransporte auch im Rahmen von EUNAVFOR MED beobachtet oder sogar gesichert? Eine gezielte Beobachtung von Öltransporten oder gar eine Sicherung ist nicht vorgesehen. Dies schließt nicht aus, dass auch Schiffe, die Öl transportieren, im Rahmen der auftragskonformen Aufklärung im Seegebiet erfasst wurden. 22. Bei welchen Gelegenheiten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Behörden oder Ministerien, der Europäische Auswärtige Dienst oder der Sondergesandte der UN-Unterstützungsmission in Libyen Martin Kobler mit dem heutigen Marinechef Ayyub Gassem getroffen, und was war das Ergebnis dieser Gespräche? Behörden oder Ministerien der Bundesregierung haben sich bisher nicht mit dem Sprecher der libyschen Marine, Ayyub Gassem, getroffen. Zu möglichen Treffen des Europäischen Auswärtigen Dienstes oder von UNSMIL liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA gibt es Gespräche zwischen der Operation und Vertretern der libyschen Marine und Küstenwache. 23. Zu welchem Zeitpunkt erfuhr die Bundesregierung von dem bewaffneten Angriff auf das Schiff der Rettungsorganisation Ärzte ohne Grenzen (Guardian vom 28. August 2016), und welche Maßnahmen zum Schutz auch deutscher Rettungsorganisationen im Mittelmeer hat sie daraufhin unternommen ? Am 17. August 2016 wurde das Einsatzführungskommando der Bundeswehr durch eine Meldung des Deutschen Einsatzkontingents (Tender WERRA) über den Beschuss des Schiffes BOURBON ARGOS informiert. Diese Information wurde am selben Tag fernmündlich an das Bundesministerium der Verteidigung weitergegeben. a) Wann und durch wen wurde die Mission EUNAVFOR MED von dem Angriff unterrichtet, und welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet ? Am Vormittag des 17. August 2016 informierte die zuständige italienische Seenotrettungsleitstelle in Rom das taktische Einsatzhauptquartier EUNAVFOR MED (auf dem italienischen Führungsschiff GARIBALDI) über den Beschuss der BOURBON ARGOS. Daraufhin verlegten das deutsche Schiff WERRA sowie das britische Schiff ENTERPRISE unverzüglich zur Position der BOURBON ARGOS, um zu überprüfen, ob weitere Maßnahmen zu deren Schutz sowie dem Schutz anderer NGO-Schiffe in diesem Seegebiet, insbesondere im Rahmen der Nothilfe, erforderlich waren. Zum selben Zweck wurden die Hubschrauber der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9965 GARIBALDI ebenfalls zur Position der BOURBON ARGOS befohlen. Am Ereignisort befanden sich nach Eintreffen der EUNAVFOR MED Schiffe auch zwei Schiffe (SIRIO und ORIONE) der italienischen Operation MARE SICURO. Eine Feststellung, durch wen der Beschuss erfolgte, konnte zu diesem Zeitpunkt nicht getroffen werden. Zum Schutz vor einem weiteren Zwischenfall dieser Art wurde den vor Ort befindlichen NGO-Schiffen durch die Seenotrettungsleitstelle in Rom empfohlen, das Gebiet in Richtung Norden zu verlassen. Die NGO-Schiffe folgten dieser Empfehlung und fuhren unter Begleitung der militärischen Schiffe von EUNAVFOR MED und MARE SICURO nach Norden. b) Welche Konsequenzen ziehen die Beteiligten an EUNAVFOR MED insbesondere aus dem bewaffneten Angriff, zu dem sich mittlerweile die libysche Küstenwache bekannte, hinsichtlich der geplanten Ausbildung und Zusammenarbeit mit der Marine und der ihr unterstehenden Küstenwache ? Im Nachgang zu dem Ereignis sicherte die libysche Küstenwache eine interne Untersuchung zu, um den Sachverhalt aufzuklären. Nach hier vorliegenden Informationen handelte es sich bei der Besatzung des Bootes der libyschen Küstenwache um unerfahrenes und nicht entsprechend ausgebildetes Personal, welches die BOURBON ARGOS als verdächtiges Fahrzeug einstufte und es durch Abgabe von Warnschüssen zum Anhalten zwingen wollte. Bei der Abgabe der Warnschüsse sei es zu nicht beabsichtigten Treffern der BOURBON ARGOS gekommen . Dieser Vorfall unterstreicht, dass es notwendig ist, in die Ausbildung der libyschen Küstenwache zu investieren. 24. Welche weiteren Details sind der Bundesregierung im Jahr 2016 zu Angriffen oder Aufgriffen von Schiffen privater Rettungsorganisationen und die mutmaßlichen Urheber bekannt (Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/8659)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9-64 der Bundestagsabgeordneten Annette Groth, Bundestagsfraktion DIE LINKE., vom 12. September 2016 wird verwiesen. 25. Welche dieser Angriffe oder Aufgriffe wurde nach Kenntnis im Rahmen von EUNAVFOR MED beobachtet, und welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet? Auf die Antworten zu den Fragen 23a und 24 wird verwiesen. 26. Wann und wo soll das nächste SHADE MED-Treffen im Herbst 2016 stattfinden , und welche konkreten Inhalte sind der Bundesregierung zu den Tagesordnungspunkten „Internationale Schifffahrt, rechtliche Aspekte, Suchund Rettungsoperationen, Migration, Schleuserkriminalität und deren Bekämpfung sowie den Informationsaustausch im Mittelmeerraum“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/9198)? Das nächste Treffen des Koordinierungsforums „Shared Awareness and Deconfliction in the Mediterranean“ (SHADE MED) soll unter der Schirmherrschaft des NATO-Marinekommandos MARCOM am 7. und 8. November 2016 in Neapel stattfinden. Bisher liegt noch keine Tagesordnung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333