Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9976 18. Wahlperiode 14.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9871 – Weiterentwicklung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Es werden jeweils Mindestanforderungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, nämlich von Kälbern, Legehennen , Masthühnern, Schweinen, Kaninchen und Pelztieren definiert. Noch immer sind nicht alle landwirtschaftlichen Tiere in der TierSchNutztV vertreten. Allgemeines 1. Hält die Bundesregierung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in ihrer jetzigen Form für ausreichend, um dem Staatsziel Tierschutz Rechnung zu tragen? Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden die unionsrechtlichen Anforderungen zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, insbesondere Mindestanforderungen zum Schutz von Kälbern, Legehennen, Schweinen und Masthühnern umgesetzt. Zusätzlich wurden nationale Anforderungen an die Haltung von Kaninchen und Pelztieren festgelegt. Für eine weitere Verbesserung des Tierschutzes ist die Bundesregierung insbesondere mit den Bundesländern und den Ressortforschungseinrichtungen im ständigen Dialog. Sich hieraus ergebende neue Erkenntnisse werden insbesondere mit Blick auf etwaige erforderliche Maßnahmen geprüft. Der Erlass zusätzlicher nationaler Vorschriften über das Unionsrecht hinaus birgt grundsätzlich das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen und das Risiko der Verlagerung von Tierschutzproblemen in das Ausland durch Abwanderung der betroffenen Wirtschaftszweige . Vor dem Hintergrund des Binnenmarktes setzt sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) daher insbesondere auf EU-Ebene für den Erlass weiterer unionsrechtlicher Regelungen für mehr Tierschutz und die Weiterentwicklung des bestehenden Rechts ein. Entsprechende Initiativen sind bereits gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9976 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung verbindliche Fort- und Weiterbildungsangebote für am Tier tätige Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben ? 3. Gibt es detaillierte Vorschläge seitens der Bundesregierung, wie oft und auf welche Art und Weise Mitarbeiter in Tierhaltungsbetrieben Fort- und Weiterbildungsangebote wahrnehmen müssen, entsprechend beispielsweise der Fortbildungspflicht bei Tierärzten? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einen Schlüsselfaktor für die Gewährleistung des Tierschutzes darstellt. Daher legt das Tierschutzrecht entsprechende Anforderungen fest. Nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält oder betreut, über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat, wer Nutztiere hält, sicherzustellen, dass für die Fütterung und Pflege der Tiere ausreichend viele Personen mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden sind. Diese Anforderungen müssen zu jedem Zeitpunkt erfüllt sein, sie umfassen somit, wenn erforderlich, auch geeignete Fort- und Weiterbildungen. Für bestimmte Bereiche sind darüber hinaus Befähigungs- oder Sachkundenachweise Voraussetzungen für die Aufnahme der Tätigkeit, bspw. für den gewerbsmäßigen Transport oder das gewerbsmäßige Schlachten oder Töten von Tieren oder das Halten von Masthühnern oder Kaninchen. Es liegt in der Verantwortung des Betriebsinhabers, einen tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren zu gewährleisten . Elterntiere von Legehennen 4. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Elterntiere von Legehennen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? Zur Anzahl der Elterntiere von Legehennen haltenden Betriebe in Deutschland liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Auf der Internetseite des BMEL ist eine Liste der zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Geflügel und Bruteiern von Geflügel zugelassenen Betriebe gemäß Richtlinie 2009/158/EG veröffentlicht (s. anl. Link). Hier sind, aufgeschlüsselt nach Bundesland , u. a. Zuchtbetriebe gelistet, jedoch ohne verpflichtende Angabe der Geflügelart , www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/_Texte/Handelsverkehr Gefluegel.html. 5. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Legehennen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Zu Haltungssystemen von Elterntieren von Legehennen liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Elterntiere von Legehennen in Deutschland üblicherweise in Bodenhaltungssystemen gehalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9976 6. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Legehennen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung? Konkrete Besatzdichten bei Elterntierhaltungen von Legehennen in Deutschland sind den zuständigen Vollzugsbehörden der Länder bekannt und liegen der Bundesregierung nicht vor. Es sei darauf hingewiesen, dass Lohmann Tierzucht empfiehlt , bei Bodenhaltung 6 – 8 Tiere je m2 zu halten (Management guides, nur in englischer Sprache verfügbar unter www.ltz.de/de-wAssets/docs/managementguides /en/PS/LTZ_MG_LB-LSL-PS_EN.pdf). 7. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die Eierproduktion nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Zu Haltungssystemen von Hähnen von Elterntierlinien für die Eierproduktion liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Hähne üblicherweise gemeinsam mit den Hennen in Bodenhaltungssystemen gehalten. 8. Werden bei den Elterntieren von Legehennen nach Kenntnis der Bundesregierung Schnabelkürzungen vorgenommen? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe durchführen ? Nach § 6 Absatz 1 Tierschutzgesetz ist u. a. das teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres verboten. Abweichungen von diesem Verbot können die zuständigen Landesbehörden nur unter bestimmten Voraussetzungen erlauben . Konkrete Informationen zu Betrieben, in denen Schnabelkürzungen bei Elterntieren vorgenommen werden, liegen daher den Ländern und nicht dem BMEL vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Schnäbel von Elterntieren von Legehennen in Deutschland üblicherweise nicht kupiert. 9. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer von Elterntieren von Legehennen (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)? Zur Nutzungs- bzw. Lebensdauer von Elterntieren von Legehennen liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt die Nutzungsdauer von Elterntieren etwa 72 bis 80 Lebenswochen und entspricht in etwa der von Legehennen. 10. Warum ist die Haltung von Legehennen-Elterntieren nicht in der Tier- SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon? Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden u. a. die Regelungen der Richtlinie 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen umgesetzt. Die vorgenannte Richtlinie enthält keine spezifischen Anforderungen an die Haltung von Legehennen-Elterntieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9976 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere von Legehennen über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus (insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Elterntiere von Masthühnern 12. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Elterntiere von Masthühnern (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? Zur Anzahl der Elterntiere von Masthühnern haltenden Betriebe in Deutschland liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 13. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Masthühnern nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Zu Haltungssystemen für Elterntiere von Masthühnern liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Elterntiere von Masthühnern in Deutschland in Bodenhaltungssystemen gehalten. 14. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Masthühnern nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung? Konkrete Besatzdichten bei Elterntierhaltungen in Deutschland sind den zuständigen Vollzugsbehörden der Länder bekannt und liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die weiblichen Masthuhn- Elterntiere in der Aufzuchtphase (ca. 18. bis 20. Lebenswoche) bei einer Besatzdichte von 7 bis 8 Tieren je m² gehalten. Während der Legephase werden Hennen und Hähne gemeinsam gehalten (ca. 8 Tiere je m²). 15. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die Mast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die männlichen Elterntiere in der Aufzuchtphase (ca. 18. bis 20. Lebenswoche) bei einer Besatzdichte von 5 bis 6 Tieren je m² gehalten . 16. Werden bei den Elterntieren von Masthühnern nach Kenntnis der Bundesregierung Schnabelkürzungen vorgenommen? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe durchführen ? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in Deutschland Kürzungen der Schnäbel von Elterntieren von Masthühnern durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9976 17. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer von Elterntieren von Masthühnern (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)? Zur Nutzungs- bzw. Lebensdauer von Elterntieren von Masthühnern liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden sowohl Hennen als auch Hähne üblicherweise bis zu einem Alter von 58 bis 65 Lebenswochen genutzt. 18. Warum ist die Haltung von Masthühnern-Elterntieren nicht in der Tier- SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon? Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden u. a. die Regelungen der Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern umgesetzt. Die vorgenannte Richtlinie enthält keine spezifischen Anforderungen an die Haltung von Masthuhn-Elterntieren. 19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus (insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 20. Ist der Bundesregierung die Studie bekannt, die, gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, die gängige restriktive Fütterungspraxis von Elterntieren der Mastlinien untersucht (Heyn E, Damme K, Sacher S, Staudt M, Pledl M, Ahrens F, Riel T, Erhard MH. Vergleichende Untersuchungen zum Verhalten der Elterntiere von Masthähnchen bei unterschiedlichem Fütterungsmanagement. In: KTBL (Hrsg.): Aktuelle Arbeiten zur artgemäßen Tierhaltung 2006)? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsergebnis, dass die Tiere aufgrund ihres genetisch enormen Masseansatzes restriktiv gefüttert werden, um Verfettung zu verhindern, und dass durch diese restriktive Fütterung Verhaltensmerkmale außerhalb des Normalverhaltens auftreten, die auf ein chronisches Hungergefühl schließen lassen? 21. Ist nach Ansicht der Bundesregierung trotz des Umstandes, dass die Elterntiere von Masthühnern restriktiv gefüttert werden, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TierSchNutztV erfüllt, wonach alle Tiere täglich entsprechend ihrem Bedarf mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen sind? 22. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung und angesichts der Forschungsergebnisse (siehe Frage 20), wonach durch die restriktive Fütterung Verhaltensmerkmale außerhalb des Normalverhaltens auftreten, die auf ein chronisches Hungergefühl schließen lassen, die vom Europarat im Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen formulierte Empfehlung erfüllt, dass die Futtermenge nicht so gering sein darf, dass die Tiere darunter leiden (Anhang II der Zusatzbestimmungen für Zuchtbetriebe, die Hühner zur Fleischproduktion halten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9976 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsergebnis , dass die Tiere, sofern sie nicht restriktiv, sondern bedarfsgerecht gefüttert werden, so stark verfetten, dass dadurch gesundheitliche Schäden bis hin zu 30 Prozent Verlusten aufgetreten sind? Die Fragen 20 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Thematik ist bekannt, es liegen hierzu zahlreiche wissenschaftliche Studien vor. Ad libitum gefütterte Mastelterntiere zeigen deutlich reduzierte Legeleistungen , verminderte Eiqualitäten bzw. Spermaqualitäten, aber auch stark erhöhte Mortalitätsraten. Bei der restriktiven Fütterung wird die Nährstoffaufnahme an den aktuellen Bedarf der Tiere für Erhaltung, Wachstum und Legeleistung angepasst . Die Vermeidung der negativen Folgen der restriktiven Fütterung (z. B. Verhaltensauffälligkeiten , Stereotypien oder Frustrationsreaktionen) ist Gegenstand von Studien aus jüngerer Zeit. So gibt es Hinweise oder Empfehlungen, wie die negativen Folgen einer restriktiven Fütterung reduziert werden können, z. B. durch das zusätzliche Angebot von Futter mit sehr hohem unverdaulichem Faseranteil , das in der Einstreu verteilt wird, oder die Verteilung von Getreidekörnern oder Pellets in der Einstreu. 24. Sieht die Bundesregierung bei der Beurteilung der Elterntiere von Masthühnern den Tatbestand der Qualzucht erfüllt? Wenn nein, warum nicht? § 11 b des Tierschutzgesetzes legt die Merkmale einer verbotenen Qualzüchtung fest. Die Entscheidung, ob ein Fall von Qualzucht im Sinne des § 11 b des Tierschutzgesetzes vorliegt, ist im jeweiligen Einzelfall von den für den Vollzug des Tierschutzgesetzes nach Landesrecht zuständigen Behörden zu treffen. Puten 25. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln )? Die derzeit aktuellsten Zahlen zur Haltung von Truthühnern stammen aus der Agrarstruktur-erhebung 2013 (s. nachfolgende tabellarische Übersicht). Dabei wurde die Anzahl der gehaltenen Tiere, nicht jedoch die der Tierplätze erhoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/9976 Übersicht: Betriebe mit Haltung von Truthühnern 2013 Land Zahl der Betriebe (in 1.000) Zahl der gehaltenen Truthühner1) (in 1.000) BW 0,2 1.001,8 BY /2) 812,2 BE 0,0 0,0 BB 0,1 1.382,6 HB 0,0 0,0 HH 0,0 0,0 HE /2) 105,7 MV 0,1 589,8 NI 0,5 6.424,1 NW 0,2 1.536,9 RP .3) .3) SL 0,0 0,1 SN 0,1 195,9 ST 0,1 962,7 SH /2) 57,4 TH 0,0 163,2 D insg. 1,9 13.255,7 1) Einschl. Küken. 2) Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher. 3) Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. Quelle: Statistisches Bundesamt 26. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mastputen in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Zu Haltungssystemen von Mastputen liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Mastputen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in Bodenhaltungssystemen gehalten, dabei überwiegend in Offenställen mit natürlicher Wind- bzw. Schwerkraftlüftung, zunehmend auch in geschlossenen, zwangsbelüfteten Ställen. 27. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Elterntiere von Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? Zur Anzahl der Elterntiere von Mastputen haltenden Betriebe in Deutschland liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 28. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Mastputen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Zu Haltungssystemen für Mastputen-Elterntiere liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden weibliche und männliche Elterntiere von Mastputen in Deutschland während der Aufzucht üblicherweise in Bodenhaltungssystemen in geschlossenen, zwangsgelüfteten Ställen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9976 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gehalten, während der Legephase erfolgt die Haltung ebenfalls in Bodenhaltungssystemen , entweder in Offenställen oder in geschlossenen, zwangsgelüfteten Ställen . Sowohl in der Aufzucht als auch in der Produktionsphase werden Hennen und Hähne getrennt gehalten. 29. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Mastputen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung? Nach dem Leitfaden Elterntierhaltung Geflügel, Elterntiere Puten der QS Qualität und Sicherheit GmbH muss der Tierhalter mit der Planung des Platzangebotes sicherstellen, dass bei Putenhennen 52 kg Lebendgewicht pro m² nutzbarer Stallgrundfläche und bei Putenhähnen 58 kg Lebendgewicht pro m² nutzbarer Stallgrundfläche nicht überschritten werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in der Praxis deutlich geringere Besatzdichten angestrebt, um die Anzahl der Hennen pro Nest geringer zu halten und ein vermehrtes Auftreten von Bodeneiern zu vermeiden. 30. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die Putenmast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Während der Legephase werden die Hähne üblicherweise innerhalb der Bodenhaltung in Gruppen von 20 bis 25 Tieren gehalten. 31. Warum ist die Haltung von Puten nicht in der TierSchNutztV geregelt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 32. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus (insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 19 bzw. Frage 1 wird verwiesen. 33. Wie findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Fortpflanzung in der modernen Putenzucht statt? 34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Puten standardmäßig künstlich befruchtet werden, da aufgrund der enormen Körpermasse kein natürlicher Besamungsvorgang möglich ist? Wie steht die Bundesregierung zu der künstlichen Befruchtung in Elternputenbeständen ? Die Fragen 33 und 34 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung stellt die künstliche Befruchtung das Standardverfahren in der Elterntierhaltung von Puten dar. Gründe hierfür sind die Reduzierung von Verletzungen der Hennen beim Fortpflanzungsakt, aber auch die Reduktion der für die Fortpflanzung benötigten Anzahl an Hähnen und die Kontrollmöglichkeit der Spermaqualität. Je gewonnenem Ejakulat können durch Verdünnung des Spermas 10 bis 16 Hennen befruchtet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/9976 35. Sieht die Bundesregierung den Tatbestand der Qualzucht erfüllt, wenn eine Tierart durch einseitige Zuchtausrichtung nicht mehr zur natürlichen Fortpflanzung in der Lage ist? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. Enten 36. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der Bundesregierung Enten (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast sowie hier je nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)? Die derzeit aktuellsten Zahlen zur Haltung von Enten stammen aus der Agrarstrukturerhebung 2013 (s. nachfolgende tabellarische Übersicht). Dabei wurde die Anzahl der gehaltenen Tiere, nicht jedoch die der Tierplätze erhoben. Getrennte Angaben zu Entenbrütereibetrieben, Entenaufzuchtbetrieben und Entenmastbetrieben sowie den dort gehaltenen Tieren bzw. vorhandenen Tierplätzen liegen nicht vor. Übersicht: Betriebe mit Haltung von Enten 2013 Land Zahl der Betriebe (in 1.000) Zahl der gehaltenen Enten1) (in 1.000) BW 0,5 38,0 BY 1,8 151,9 BE 0,0 0,1 BB 0,3 807,8 HB 0,0 0,0 HH 0,0 0,0 HE 0,4 /2) MV 0,1 43,5 NI 0,8 1.206,1 NW 0,5 205,7 RP .3) .3) SL 0,0 0,1 SN 0,3 44,8 ST 0,2 244,3 SH 0,3 3,4 TH 0,2 5,4 D insg. 5,7 2.759,7 1) Einschl. Küken. 2) Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher. 3) Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9976 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Enten in der Mast sowie deren Elterntiere in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)? Welches Platzangebot steht diesen zur Verfügung? Zu Haltungssystemen von Enten liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Enten üblicherweise in Bodenhaltungssystemen in geschlossenen, zwangsgelüfteten Ställen oder in Offenställen auf planbefestigten Böden mit Einstreu gehalten. In einigen Bundesländern wurden zwischen den obersten Landesbehörden und der betroffenen Wirtschaft spezifische Vereinbarungen zur Entenhaltung abgeschlossen. So darf bspw. nach der Vereinbarung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft über die Weiterentwicklung der Mindestanforderungen an die Haltung von Pekingmastenten aus dem Jahr 2015 in jeder Phase der Aufzucht und der Mast eine Besatzdichte von 20 kg je m² nutzbarer Fläche nicht überschritten werden. Die gleiche Anforderung stellt auch die QS Qualität und Sicherheit GmbH. Entsprechend sind in der Aufzuchtphase Besatzdichten von bis zu 13 Tieren je m² nutzbarer Stallfläche üblich. In der Mastphase bis zur Schlachtung wird eine maximale Besatzdichte von 5,5 Tieren je m² (< 20 kg/m²) vorgegeben. 38. Warum ist die Haltung von Enten nicht in der TierSchNutztV geregelt? 39. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung von Enten und deren Elterntieren in der TierSchNutztV zur regeln? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 38 und 39 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 40. Welcher Anteil der entenhaltenden Betriebe gewährt den Enten nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von 1999 genügt? 41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Enten sowie der entenhaltenden Betriebe, die Zugang zu offenen Wasserflächen (z. B. Flachbecken) haben? Die Fragen 40 und 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Haltung von Enten zu landwirtschaftlichen Zwecken unterliegt in Deutschland den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und den allgemeinen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben sind die Behörden der Länder zuständig. Diese haben bei der Beurteilung der Bestände auch die jeweiligen Europaratsempfehlungen zu berücksichtigen. Detaillierte Informationen zu den Haltungssystemen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/9976 42. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Haltung von Enten ohne Zugang zu Wasser den Ansprüchen einer artgerechten Haltungsform entspricht ? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Nach den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen in Bezug auf Moschusenten, Hybriden von Moschusenten und Pekingenten sowie Pekingenten ist bei der Haltung von Enten ein Zugang zu Badewasser notwendig, damit die Wasservögel ihre biologischen Erfordernisse erfüllen können. Wo ein solcher Zugang nicht möglich ist, sind die Tiere mit Wasservorrichtungen in ausreichender Zahl zu versorgen, so dass das Wasser den Kopf bedeckt und mit dem Schnabel so aufgenommen werden kann, dass sich die Enten Wasser über den Kopf schütten können. Bei der Beurteilung von Entenhaltungen haben die zuständigen Länderbehörden diese o. g. Empfehlungen zu beachten. Rinder 43. Wie werden Milchkühe nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln )? Die Haltungsverfahren bei Milchkühen wurden zum bislang letzten Mal im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 erhoben (s. nachfolgende tabellarische Übersicht). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9976 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Übersicht: Haltungsverfahren bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Milchkühen 2010 Land Anbindestall Gülle Anbindestall Festmist Laufstall Gülle Laufstall Festmist Andere Haltungsverfahren Insgesamt Anzahl der Betriebe mit Haltungsplätzen für Milchkühe (in 1.000) BW 4,5 4,0 4,1 1,4 /1) 11,9 BY 22,6 11,7 12,4 2,9 /1) 43,4 BE - .2) .2) .2) .2) 0,0 BB 0,0 0,1 0,4 0,4 0,1 0,7 HB 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,1 HH - 0,0 0,0 0,0 /1) 0,0 HE 0,8 1,9 1,4 0,9 /1) 4,2 MV /1) 0,1 0,5 0,4 0,1 0,9 NI 3,5 3,1 7,9 2,8 /1) 13,9 NW 1,8 3,0 4,2 2,5 /1) 9,4 RP 0,5 0,9 1,1 0,5 /1) 2,6 SL 0,0 0,1 0,1 0,1 - 0,3 SN 0,1 0,5 0,6 0,4 /1) 1,2 ST 0,0 0,1 0,4 0,4 /1) 0,6 SH 0,5 0,9 3,9 0,8 /1) 5,2 TH 0,0 0,2 0,3 0,2 /1) 0,6 D insg. 34,4 26,7 37,3 13,8 1,4 94,9 Anzahl der Haltungsplätze3) (in 1.000) BW 96,7 54,6 236,8 23,5 /1) 412,1 BY 562,1 157,7 639,0 42,5 /1) 1.407,2 BE - .2) .2) .2) .2) 0,1 BB 2,1 3,8 121,3 68,0 3,6 198,8 HB 0,1 .2) .2) 0,4 - 3,9 HH - 0,2 0,8 .2) .2) 1,2 HE 19,8 33,9 100,1 18,8 1,3 173,9 MV /1) .2) 152,5 51,1 6,0 213,9 NI 95,2 61,7 637,6 61,3 /1) 860,2 NW 46,0 55,0 293,4 48,3 /1) 444,2 RP 17,1 18,2 85,8 11,3 /1) 132,5 SL 0,5 2,3 10,5 1,9 - 15,2 SN 4,0 11,8 167,5 39,9 /1) 223,6 ST 2,9 2,6 100,9 47,2 6,7 160,3 SH 18,5 27,2 343,1 20,0 /1) 410,1 TH 2,3 4,0 85,6 28,0 0,2 120,1 D insg. 867,8 437,2 2.977,9 462,4 32,1 4.777,4 1) Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher. 2) Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. 3) Anzahl der Haltungsplätze entspricht der durchschnittlichen Anzahl von Tieren, die tierartgerecht in den zum Zeitpunkt der Befragung vorhandenen Stallgebäuden gehalten werden konnten. Quelle: Statistisches Bundesamt Aufgrund der strukturellen Entwicklung dürfte sich der Anteil der in Laufställen gehaltenen Kühe seit 2010 deutlich erhöht haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/9976 44. Wie viele Milchviehbetriebe praktizieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weidehaltung (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln )? Die Weidehaltung von Milchkühen wurde im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 zum bislang letzten Mal erhoben (Weidehaltung im Kalenderjahr 2009). Übersicht: Weidehaltung von Milchkühen im Kalenderjahr 2009 Land Betriebe mit Milchkühen (in 1.000) Milchkühe (in 1.000) Insgesamt1) darunter mit Weidehaltung2) Insgesamt1) darunter mit Weidegang2) BW 11,1 4,0 358,2 102,0 BY 41,6 8,2 1.253,4 200,3 BE 0,0 .3) 0,1 .3) BB 0,7 0,3 160,8 24,6 HB 0,1 0,1 3,6 .3) HH 0,0 0,0 1,1 1,1 HE 4,0 2,3 154,4 73,9 MV 0,8 0,5 172,4 59,3 NI 13,4 10,3 783,0 536,7 NW 8,4 7,1 392,4 323,0 RP 2,5 1,7 117,3 72,5 SL 0,3 0,2 14,3 9,6 SN 1,1 0,6 186,8 27,3 ST 0,6 0,3 123,7 21,5 SH 5,0 4,5 369,4 285,5 TH 0,6 0,3 111,5 14,7 D insg. 90,2 40,3 4.202,2 1.754,8 1) Haltung von Milchkühen zum Stichtag 1. März 2010. 2) Weidehaltung im Kalenderjahr 2009. 3) Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. Quelle: Statistisches Bundesamt 45. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Milchkühen in die Tier- SchNutztV aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungsdauer (der Merzungen) von Milchkühen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Angabe in Monaten und nach Rasse, Betriebsgröße, Bundesland aufschlüsseln )? 47. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten Abgangsursachen bei Milchkühen? Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Nutzungsdauer von Milchkühen liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9976 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es sei darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e. V. (ADR) jährlich Daten zur Rinderproduktion veröffentlicht. So sind in der Broschüre „Rinderproduktion in Deutschland 2015“ u. a. auch Zahlen zur Nutzungsdauer und zu den Abgangsgründen bei Milchkühen enthalten (vgl. Tab. 4.13 und 4.14 der vorgenannten Broschüre). Hiernach sind die häufigsten Abgangsursachen bei Milchkühen Unfruchtbarkeit, Eutererkrankungen, Klauenund Gliedmaßenprobleme, Stoffwechselstörungen sowie geringe Leistung. 48. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktpreis für Kälber (Holstein-Friesian) in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die nachfolgende Übersicht enthält das gewogene jährliche Mittel der Abgabepreise der Erzeuger für Nutzkälber der Rasse Holstein in den vergangenen fünf Jahren. Übersicht: Erzeugerpreise1) für Kälber der Rasse Holstein 2011 2012 2013 2014 2015 Nutzkälber, Holstein, männlich 104,86 103,53 76,69 60,14 76,71 Nutzkälber, Holstein, weiblich 34,29 29,83 27,13 26,60 24,79 1) ohne Mwst., €/Stück. Quelle: AMI 49. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Mastbullen in die Tier- SchNutztV aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 50. Wie werden Bullen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur Mast gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln )? Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 wurden die Haltungsverfahren lediglich bei Milchkühen sowie für die Gruppe der übrigen Rinder insgesamt ermittelt . In der letztgenannten Gruppe wurden Kälber und Jungrinder, männliche Rinder sowie andere Kühe als Milchkühe zusammengefasst. Informationen zu den Haltungsverfahren bei Mastbullen lassen sich aus diesen Zahlen nicht ableiten . 51. Wie bewertet die Bundesregierung die Haltung von Mastbullen auf Vollspaltenböden aus verhaltensethologischer Sicht? Die Haltung von Mastbullen auf Vollspaltenböden bei meist geringem Platzangebot ist aus verhaltensbiologischer bzw. ethologischer Sicht problematisch. Ein harter Boden beeinflusst insbesondere das Liegeverhalten. So sind auf Betonspaltenboden die Häufigkeiten des Auf- und Abliegens reduziert mit der Folge längerer Liegeperioden. Bei Haltungen auf Betonspaltenböden treten vermehrt durch Tritte verursachte Schwanzspitzenschäden auf. Durch das Angebot von weichen Unterlagen wie Einstreu oder Gummimatten können die vorgenannten Probleme deutlich verringert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9976 52. Welche Kenntnis über Schlachtbefunde bei Mastbullen liegt der Bundesregierung vor? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über spezifische Schlachtbefunde bei Mastbullen vor. Sauen 53. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Halten von Sauen in Kastenständen verhaltens- und tiergerecht ist? Die Haltung von Sauen in Kastenständen reduziert insbesondere die Möglichkeit zu Sozialkontakten und das Bewegungsverhalten der betroffenen Tiere auf ein Minimum. Aus diesem Grund sind Jungsauen und Sauen im Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in der Gruppe zu halten. Die Gruppenhaltung ist aus Tierschutzsicht der Haltung in Kastenständen grundsätzlich vorzuziehen. Auch aus diesem Grund bietet die Bundesregierung verschiedene Instrumente zur Unterstützung und Förderung von Haltungsverfahren an, die den Sauen freie Bewegung und Kontakte zu Artgenossen in den verschiedenen Haltungsbereichen ermöglichen. So fördert das BMEL beispielsweise die folgenden Forschungsvorhaben im Bereich der Sauenhaltung: Verbundprojekt: Entwicklung und Prüfung von innovativen Freilaufabferkelbuchten unter den Aspekten von Verhalten, Gesundheit, Leistungen der Tiere sowie Arbeits- und Betriebswirtschaft (Laufzeit: 27. Mai 2015 – 14. Mai 2018) Verbundprojekt: Einfluss verschiedener Abferkel- und Aufzuchtsysteme auf Tierwohl, Tiergesundheit und Wirtschaftlichkeit in der Schweinehaltung – ein interdisziplinärer Ansatz (Inno-Pig) (Laufzeit: 13. Juli 2015 – 2. August 2018) Verbundprojekt: Vorbereitung der Markteinführung der Aufruffütterung für Sauen (Laufzeit: 1. Juli 2015 – 30. Juni 2017) FreeSow – Integration ethologischer und funktioneller Merkmale in Zuchtprogramme für die Sau von morgen (Laufzeit: 1. Juni 2016 – 31. Mai 2019) Verbundprojekt SauWohl-Optimierte-Fütterung: Ad libitum-Flüssigfütterung tragender Sauen in Gruppenhaltung unter Berücksichtigung automatisierter BodyConditionScore-Bewertung (BCS) und Rückenspeckdicken-Bewertung zur tierindividuellen Regelung der Energieaufnahme mittels Sortierschleuse (Laufzeit: 1. April 2015 – 31. März 2018). Außerdem fördert das BMEL im Rahmen der „Modell und Demonstrationsvorhaben Tierschutz“ den Transfer von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis. So werden u. a. landwirtschaftliche Demonstrationsbetriebe mit Nutztierhaltung gefördert, die über den gesetzlichen Standard hinausgehende Maßnahmen durchführen und in einem bundesweiten Netzwerk vernetzt werden. Im Bereich der Sauenhaltung wurde bislang ein Netzwerk aus Demonstrationsbetrieben zum Thema „Gruppenhaltung säugender Sauen“ gebildet. Ein weiteres Netzwerk zum Thema „Alternativen zur Kastenstandhaltung im Deckzentrum“ ist derzeit in Vorbereitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9976 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 54. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die TierSchNutztV anzupassen und dabei insbesondere die in Dänemark geltende Regelung zu berücksichtigen , wonach die Sauen sich mindestens zu 80 Prozent ihrer Lebenszeit frei bewegen können? Wenn nein, warum nicht? Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. November 2015 hat die Diskussion um den Kastenstand im Deckzentrum auch in Deutschland intensiviert. Dieser Diskussion stellt sich die Bundesregierung . Am Ende dieser Diskussion, die mit allen betroffenen Kreisen und auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu führen sein wird, muss eine Folgenabschätzung in Bezug auf die mögliche Optionen stehen. Die Entscheidung über eine Neuregelung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum wird dann gemeinsam im Lichte der Ergebnisse dieser Folgenabschätzung zu treffen sein. 55. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine Übergangsfrist von 20 Jahren für Änderungen bestehender Verordnungen eine zumutbare Anforderung an Tierhalter ist, um den gesellschaftlichen Ansprüchen nach mehr Tierwohl gerecht zu werden? Ein Umbau herkömmlicher Haltungssysteme mit Kastenständen im Deckzentrum zur Gruppenhaltung erfordert deutlich mehr Platz, d. h. mehr umbauten Stallraum . Noch mehr Platz wird für die Umstellung von Kastenständen zur freien Abferkelung im Abferkelbereich benötigt. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen ein Umbau erschwert ist, da die Infrastruktur der Stallgebäude (u. a. Anordnung von Güllekanälen, Leitungen für Futterversorgung) und die Geometrie der bestehenden Ställe ungeeignet sind. Aus diesem Grund sind Übergangsfristen notwendig, um vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Belange der Tierhalter den betroffenen Adressaten bei einer Änderung der Rechtsvorschriften ausreichend Zeit einzuräumen , um sich auf die neue Situation einzustellen. Die Länge einer Übergangsfrist richtet sich im Einzelnen nach den jeweiligen Voraussetzungen, Auswirkungen und Bedingungen, die mit der Umstellung tatsächlich verbunden sind. 56. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus vorliegenden Fachgutachten (insbesondere die der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft ), die zu dem Ergebnis kommen, dass die Haltung von Sauen in Kastenständen über einen längeren Zeitraum im herkömmlichen System nicht verhaltens- und tiergerecht ist? Es wird auf die Antwort zu Frage 53 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/9976 57. Wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Konzeptpapier erarbeiten, das vollumfänglich prüft und analysiert, welche Anpassungsprozesse notwendig sind, wie sie durchgeführt und durch Förderung begleitet werden können? Wenn ja, wird ein solches Konzept noch innerhalb dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden? In Bezug auf die Kastenstandhaltung von Sauen wird auf die Antwort zu Frage 54 verwiesen. Die diesbezügliche Erstellung eines Konzeptpapiers ist aus den vorgenannten Gründen aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Nutztierhaltung wird auf den Grünbuchprozess des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333