Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9995 18. Wahlperiode 17.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9867 – Islamistische Aktivitäten, Straf- und Gewalttaten, Islamistischer Terrorismus (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9479) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Islamistische Aktivitäten, Straf- und Gewalttaten, Islamistischer Terrorismus“ der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9479) gibt die Bundesregierung an, dass sich seit dem Jahr 2012 insgesamt 2 716 Personen an die Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewandt haben. Weiterhin teilte die Bundesregierung mit, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen dem BAMF und den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend stattfindet. Ein solcher Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Trägern und genannten Sicherheitsbehörden finde entweder unter Einwilligung der Betroffenen oder aber in Fällen statt, in denen eine gesetzliche Offenbarungserlaubnis oder -pflicht gemäß den §§ 34 bzw. 138 des Strafgesetzbuches (StGB) besteht, bzw. in denen es „ohne die Durchbrechung der Schweigepflicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe mit Sicherheit oder sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Begehung von Verbrechen i. S. d. § 12 Absatz 1 StGB kommen wird, ohne dass von Seiten des Trägers die Möglichkeit der Verhinderung besteht“. 1. Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um unmittelbar Betroffene (bitte nach Jahren auflisten)? Die Fragen 1 bis 7 werden mit nachstehender Tabelle gemeinsam beantwortet. Ergänzende Anmerkungen sind – soweit erforderlich – in den jeweiligen Antworten zu den Einzelfragen enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9995 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Betroffene (Aussteiger) 0 0 0 4 0 4 Eltern 36 53 99 143 67 398 Angehörige 6 15 39 47 34 141 Soziales Umfeld 21 37 83 155 155 451 Sicherheitsbehörde 11 16 22 7 18 74 Behörde 7 6 36 80 94 223 Information1 39 136 26 62 0 263 Presse2 17 44 38 7 18 124 Sonstige3 106 249 98 369 89 911 Provokation 33 0 0 0 0 33 Schule4 0 0 0 33 61 94 GESAMT 276 556 441 907 536 2716 2. Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Angehörige (bitte nach Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde beantworten und nach Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Art der Behörde wird statistisch nicht erfasst. 4. Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Lehrerinnen und Lehrer (bitte nach Jahren auflisten)? Unter der Kategorie „Schule“ der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Übersicht finden sich Anrufe sowohl von Lehrerinnen und Lehrern als auch anderen Mitarbeitenden an Schulen (beispielsweise Schulsozialarbeiter). Lehrpersonal wird statistisch nicht gesondert erfasst. 1 Mit Überarbeitung der statistischen Erfassung zum 01.07.2015 (ex nunc) wird diese Kategorie nicht mehr als Anruferkategorie erfasst. 2 Mit Überarbeitung der statistischen Erfassung zum 01.07.2015 (ex nunc) werden Anfragen zur Beratungsstelle „Radikalisierung“ über die Pressestelle des BAMF separat ausgewertet. 3 Beinhaltet Anfragen zu anderen Themen des BAMF sowie Anfragen ohne konkreten Bezug zu Radikalisierungsprozessen im Phänomenbereich Salafismus/Jihadismus. 4 Mit Überarbeitung der statistischen Erfassung zum 01.07.2015 (ex nunc) wurde diese Kategorie eingeführt und spiegelt alle Anrufe von diesem Zeitpunkt an wider. Zuvor fielen Anrufe aus dem Bereich Schule unter die Kategorie „Soziales Umfeld“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9995 5. Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (bitte nach Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen werden statistisch nicht gesondert erfasst. Anrufende aus dieser Berufsgruppe befinden sich unter den Kategorien soziales Umfeld, Behörde oder Schule. 6. Bei wie vielen der genannten 2 716 Personen handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (bitte nach Jahren auflisten)? Dies wird statistisch nicht gesondert erfasst. 7. Bei wie vielen der genannten 2 716 Kontakte handelt es sich um Anfragen, die der Information über die Stelle dienen (bspw. durch Journalisten; bitte nach Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Anrufkategorie „Presse“ erfasst seit 1. Juli 2015 lediglich die Anfragen, die bei der Erstberatung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) direkt eingegangen sind. 8. Wie viele Beratungsprozesse resultierten aus den genannten 2 716 Kontaktaufnahmen seit 2012 (bitte nach Jahren auflisten)? Aus den oben angeführten Kontaktaufnahmen resultierten insgesamt 715 Beratungskonstellationen , die sich wie folgt aufschlüsseln: 2012 2013 2014 2015 20165 GESAMT 40 86 191 222 176 715 9. In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Daten vom BAMF an die Sicherheitsbehörden des Bundes übermittelt (bitte chronologisch aufschlüsseln und unter Nennung der jeweiligen Behörde beantworten)? Im Kontext der (Erst-)Beratungsgespräche im BAMF wurde in den jeweiligen Jahren nachstehende Anzahl an Beratungskonstellationen als sicherheitsrelevant eingestuft: 2012 2013 2014 2015 20166 GESAMT 7 30 70 67 69 243 Anlassbezogen und abhängig vom jeweiligen Einzelfall fand eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Sicherheitsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften statt. Die Anzahl der Übermittlungen und die jeweiligen Behörden werden statistisch nicht erfasst. 5 Stand: 11.08.2016 6 Stand: 11.08.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/9995 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. In wie vielen Fällen fand nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch personenbezogener Informationen zwischen Projektträgern und Sicherheitsbehörden mit Einwilligung der Betroffenen statt (bitte chronologisch aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegt keine entsprechende Statistik vor. Bei sicherheitsrelevanten Beratungskonstellationen besteht im Übrigen in einer Reihe von Fällen bereits ein direkter Kontakt zwischen den Ratsuchenden und den Sicherheitsbehörden . 11. In wie vielen Fällen fand nach Kenntnis der Bundesregierung eine Weitergabe von personenbezogenen Informationen seitens der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entsprechend den in der Vorbemerkung genannten rechtlichen Bedingungen ohne Einwilligung der Beteiligten statt (bitte chronologisch aufschlüsseln und unter Nennung der jeweiligen Behörde sowie des zur Anwendung kommenden Paragraphen beantworten)? Auf Grundlage der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten rechtlichen Bedingungen fand im Jahr 2016 eine Weitergabe personenbezogener Daten an eine Landespolizeibehörde statt, als ein Beratungsgespräch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gefahr (Anschlagsdrohung) aufzeigte und die Einbindung eines zivilgesellschaftlichen Partners nicht zu einer Verhinderung hätte führen können. 12. Findet ein Austausch über personenbezogene Informationen zwischen der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und ausländischen Nachrichtendiensten statt? Nein. 13. Wenn Frage 12 mit „Ja“ beantwortet wird, auf welcher rechtlichen Grundlage findet dieser Austausch statt? 14. Wenn Frage 12 mit „Ja“ beantwortet wird, in wie vielen Fällen kam es seit 2012 zu einem solchen Austausch (bitte chronologisch und unter Nennung des jeweiligen Dienstes beantworten)? Entfällt. 15. Findet ein Austausch über personenbezogene Informationen zwischen der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und ausländischen Nachrichtendiensten vermittelt über Dritte statt? Nein. 16. Wenn Frage 15 mit „Ja“ beantwortet wird, auf welcher rechtlichen Grundlage findet dieser Austausch statt? 17. Wenn Frage 15 mit „Ja“ beantwortet wird, in wie vielen Fällen kam es seit 2012 zu einem solchen Austausch (bitte chronologisch und unter Nennung der jeweiligen bundesdeutschen Behörde und des jeweiligen ausländischen Nachrichtendienstes beantworten)? Entfällt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/9995 18. In welchem Turnus tagt derzeit die AG Radikalisierung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin-Treptow, und sind hier neben strategischen Fragen auch Einzelfälle Gegenstand von Beratungen? Die Bundesregierung bezieht die Frage auf die AG Deradikalisierung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ). Diese tagt einmal jährlich. Sie dient dazu, Informationen und Erfahrungen zu grundlegenden bzw. strategischen Aspekten der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit auszutauschen. Die AG Deradikalisierung berät sich nicht zu Einzelfällen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333