Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10021 19. Wahlperiode 09.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9102 – „Sammel- und Transitzentrum“ in Tripolis als Vorläufer einer „regionalen Ausschiffungsplattform“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In 2018 wurden im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) vier neue Programme in Libyen im Umfang von insgesamt 156 Mio. Euro genehmigt (Ratsdokument 7296/19). Zu den geförderten Projekten gehört das im Dezember 2018 eröffnete „Sammel- und Transitzentrum“ („Gathering and Departure Facility“) der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR) in Tripolis. Es soll als „Drehscheibe für die rasche Evakuierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ dienen. In dem zitierten Ratsdokument spricht die Kommission in diesem Zusammenhang von einer „Übergangslösung für unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Gruppen“. Das „Sammel- und Transitzentrum“ in Tripolis könnte außerdem ein Pilotprojekt für die Unterbringung von Geflüchteten in Libyen werden. Die Kommission schätzt, dass derzeit 6 200 Migrantinnen und Migranten in Lagern festgehalten werden, die von der Regierung der nationalen Einheit kontrolliert werden . Die EU will die Bedingungen in bestehenden Auffanglagern verbessern und „Druck ausüben“, damit das UNHCR und andere Hilfsorganisation „ungehinderten und regelmäßigen Zugang“ erhalten. Das libysche Inhaftierungssystem soll abgeschafft werden. Viele Tausend Geflüchtete befinden sich jedoch in Anstalten von libyschen Milizen und werden dort misshandelt, gefoltert und getötet („Refugees in Libya ,tortured‘ for breaking out of detention centre“, www.aljazeera.com vom 2. März 2019). Die gemeinsame Taskforce der Afrikanischen Union, der EU und der Vereinten Nationen wird von der Kommission aufgefordert, auf die Abschaffung des derzeitigen Systems dieser Lager „hinzuarbeiten“ (Ratsdokument 7296/19). Ein neues System soll die „systematische und interoperable Registrierung“ aller dort ausgeschifften und inhaftierten Migranten sicherstellen. EUTF-Mittel sollen bei der „Rückverfolgbarkeit ausgeschiffter Personen“ eingesetzt werden, entsprechende Projekte zur Verbesserung der Verfahren und Bedingungen „in dieser ersten entscheidenden Phase sowie bei der anschließenden Überstellung in Auffanglager “ liefen der Kommission zufolge bereits. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10021 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller könnte es sich bei dem „Sammel - und Transitzentrum“ um einen Vorläufer eines „regionalen Ausschiffungszentrums “ bzw. einer „regionalen Ausschiffungsplattform“ („Regional Disembarkation Platforms“) handeln, deren Einrichtung der Europäische Rat gefordert hatte (Bundestagsdrucksache 19/5307). Das UNHCR sowie die Internationale Organisation für Migration (IOM) haben hierfür ein Konzept vorgelegt. Demnach könnten in einer „Ausschiffungsplattform“ auch Geflüchtete untergebracht werden, die von staatlichen oder privaten Schiffen im Mittelmeer gerettet werden . Bislang hat sich jedoch keine nordafrikanische Regierung zur Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen“ bereit erklärt (Bundestagsdrucksache 19/7864, Antwort zu Frage 17). Selbst Verhandlungen darüber werden abgelehnt. Aus diesem Grund gab es bislang auch keine formalen Gespräche der Kommission mit Drittstaaten. 1. Welche Programme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) in 2018 in Libyen genehmigt, und wer führt diese durch? Im Jahr 2018 wurden folgende Maßnahmen zu Libyen im Rahmen des Nordafrikafensters des EU-Treuhandfonds (EUTF) verabschiedet: i. „Recovery, Stability and socio-economic development in Libya“ (Wiederaufbau , Stabilität und sozioökonomische Entwicklung in Libyen); Durchführungsorganisationen : italienische Agentur für Entwicklungszusammenarbeit („Agenzia Italiana per la Cooperazione allo Sviluppo“/ACIS), Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF); ii. „Integrated approach to protection and emergency assistance to vulnerable and stranded migrants in Libya“ (Integrierter Ansatz für den Schutz und die Soforthilfe für gefährdete und gestrandete Migranten in Libyen); Durchführungsorganisationen : Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und Internationale Organisation für Migration (IOM); iii. „Support to integrated Border and migration management in Libya – second phase“ (Unterstützung des integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen – zweite Phase); Durchführungsorganisationen: italienisches Innenministerium und Internationales Zentrum für Migrationspolitikentwicklung („International Centre for Migration Policy Development“/ICMPD), ein dritter Umsetzungspartner ist noch zu bestimmen; Weiterhin wurde ein überregionales Programm unter dem Namen „Protection and sustainable solutions for migrants and refugees along the Central Mediterranean route“ (Schutz und nachhaltige Lösungen für Migranten und Flüchtlinge entlang der Zentralen-Mittelmeer-Route) verabschiedet, das Komponenten der Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (DG NEAR) der EU-Kommission in Libyen umsetzt: „Emergency voluntary return of 15 000 additional stranded migrants from Libya“ (Freiwillige Notfall-Rückkehr von 15 000 zusätzlichen gestrandeten Migranten aus Libyen); Durchführungsorganisation Internationale Organisation für Migration (IOM); Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10021 „Evacuation transit mechanism out of Libya for refugees and provision of durable solution (resettlement)“ (Evakuierungstransitmechanismus aus Libyen für Flüchtlinge und Bereitstellung einer dauerhaften Lösung (Umsiedlung)); Durchführungsorganisation Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UN- HCR). 2. Welche weiteren EUTF-Programme sind für 2019 geplant? Für das Jahr 2019 ist geplant, folgende Programme mit Bezug auf Libyen im Nordafrikafenster des EUTF zur Verabschiedung vorzulegen: Land Durchführungsorganisation Programm Libyen Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR)/ Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA)/ italienische NRO CESVI Managing the mixed migration flows in Libya programme – Protection components (Aufstockung) Libyen Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)/ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Managing the mixed migration flows in Libya programme – Stabilisation components (Aufstockung) Regional Internationale Organisation für Migration (IOM) Return and sustainable reintegration facility + VHR Libya (Aufstockung) 3. Was ist der Bundesregierung über die Zielsetzung und die Kapazitäten des im Dezember 2018 eröffneten „Sammel- und Transitzentrums“ („Gathering and Departure Facility“) der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR) in Tripolis bekannt (Ratsdokument 7296/19)? Die unter anderem von UNHCR betriebene „Gathering and Departure Facility “(GDF) dient als Transitzentrum für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge und Asylsuchende, die in der Regel nach kurzem Aufenthalt über den Nottransitmechanismus des UNHCR („Emergency Transit Mechanism“ ETM) für dauerhafte Lösungen wie etwa ein Resettlement in einen Drittstaat evakuiert werden. Die Kapazität des GDF liegt bei bis zu 1 000 Personen. a) Woher stammen die dort untergebrachten Flüchtlinge und Asylsuchende, und wohin sollen diese verbracht werden? Vor Beginn der Kämpfe um Tripolis befanden sich nach Auskunft des UNHCR 115 Personen in der GDF, darunter 75 Eritreer, 34 Sudanesen und sechs Somalier. UNHCR hat seitdem mindestens 539 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus „Detention Centers“ in das Sammel- und Transitzentrum gebracht. Am 25. April 2019 befanden sich dort 488 Personen. Die Belegungszahlen dürften kurzfristig schwanken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10021 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie lange müssen die Flüchtlinge und Asylsuchenden in dem „Sammelund Transitzentrum“ verweilen? Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt die Aufenthaltsdauer zwischen zwei Tagen und einem Monat. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, das „Sammel- und Transitzentrum “ zu einer „Übergangslösung“ für „schutzbedürftige Gruppen“ zu entwickeln, und wer ist damit gemeint? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 4. Inwiefern könnte das „Sammel- und Transitzentrum“ aus Sicht der Bundesregierung auch als Auffanglager von Geflüchteten dienen, die von der libyschen „Küstenwache“ oder von Handelsschiffen in der libyschen Seenotrettungszone aufgebracht wurden (vgl. zum Begriff der libyschen „Küstenwache “ Bundestagsdrucksache 18/8659, Antwort auf die Schriftliche Frage 13)? Die GDF wird grundsätzlich als Durchgangszentrum genutzt. Nach Angaben des UNHCR sollen als besonders schutzbedürftig identifizierte Flüchtlinge und Asylsuchende künftig auch direkt von den Anlandestellen der libyschen Küstenwache in die GDF verbracht werden. 5. Welche Planungen sind der Bundesregierung zum Ausbau des „Sammelund Transitzentrums“ bzw. zur Ausweitung von dessen Zweck bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 6. Haben sich inzwischen Regierungen zur Aufnahme von Gesprächen über die Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ („Ausschiffungsplattformen“) bzw. ähnlichen Einrichtungen bereit erklärt (Bundestagsdrucksache 19/7864, Antwort zu Frage 17)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der in der Fragestellung zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7864 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse vor. 7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die Afrikanische Union abermals konsequent gegen die Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen “ in Nordafrika ausgesprochen hat und ihre Mitgliedstaaten von dieser Haltung überzeugen will („African Union seeks to kill EU plan to process migrants in Africa“, www.theguardian.com vom 24. Februar 2019)? Die Bundesregierung hat die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. 8. Inwiefern halt die Bundesregierung die Einrichtung von „Ausschiffungszentren “ bzw. „Ausschiffungsplattformen“ in Nordafrika weiterhin für realistisch bzw. verabschiedet sich endgültig von diesem Vorhaben? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10021 9. Wie will die EU nach Kenntnis der Bundesregierung „Druck ausüben“, damit das UNHCR und andere Hilfsorganisation „ungehinderten und regelmäßigen Zugang“ zu bestehenden Haftanstalten, die von der Einheitsregierung in Tripolis kontrolliert werden, erhalten (Ratsdokument 7296/19), und inwiefern waren diese Anstrengungen bislang erfolgreich oder erfolglos? UNHCR und IOM haben eigenen Angaben zufolge abhängig von der Sicherheitslage Zugang zu allen offiziellen „Detention Centers“. 10. Inwiefern war die gemeinsame Taskforce der Afrikanischen Union, der EU und der Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung damit erfolgreich , auf die Abschaffung dieser Lager „hinzuarbeiten“ (Ratsdokument 7296/19)? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die „Taskforce“ ihre Arbeit intensivieren sollte, um auf die Abschaffung des derzeitigen Systems von „Detention Centers“ hinzuarbeiten. 11. Inwiefern ist auch die Bundesregierung wie die Europäische Union der Ansicht , dass die geschlossenen Lager für Geflüchtete in Libyen, in denen diese nach Medienberichten schwer misshandelt, gefoltert und getötet werden, dringend geschlossen werden müssen („Refugees in Libya ,tortured‘ for breaking out of detention centre“, www.aljazeera.com vom 2. März 2019; vgl. auch http://gleft.de/2IH), und wie soll dies umgesetzt werden? Die Bundesregierung setzt sich für die Abschaffung der „Detention Centers“ und die Schaffung von Alternativen hierzu ein. Die Situation in den „Detention Centers “ betreffend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Michael Brand auf Bundestagsdrucksache 19/8082 verwiesen. a) Wer betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung das Flüchtlingsgefängnis Triq al Sikka? Nach Informationen der Bundesregierung wird das betreffende „Detention Center “ durch das dem libyschen Innenministerium nachgeordnete „Department for Combatting Illegal Migration“ (DCIM) betrieben. b) Wer muss aus Sicht der Bundesregierung für die medizinische Behandlung der Geflüchteten in libyschen Lagern und Gefängnissen aufkommen, nachdem diese von Wärtern misshandelt oder gefoltert wurden, und inwiefern hält sie die Durchsetzung dieser Behandlung und Kostenübernahme überhaupt für machbar? Aus Sicht der Bundesregierung ist die libysche Einheitsregierung für die medizinische Versorgung von in den „Detention Centers“ festgehaltenen Personen verantwortlich . Internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen leisten in verschiedenen „Detention Centers“ Nothilfe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10021 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Was ist der Bundesregierung über ein System bekannt, das die „systematische und interoperable Registrierung“ aller in Libyen ausgeschifften und inhaftierten Migranten sicherstellen soll (Ratsdokument 7296/19), und inwiefern ist dieses bereits funktionsfähig? Von der libyschen Küstenwache aufgegriffene oder gerettete Personen werden nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen in der Regel von der Küstenwache an Anlandestellen registriert, von UNHCR und IOM sowie deren Partnerorganisationen dort erstversorgt und anschließend durch das DCIM in „Detention Centers“ verbracht. Nach Informationen der Bundesregierung findet bisher keine systematische und transparente Registrierung von Flüchtlingen und Migranten durch DCIM in „Detention Centers“ statt. IOM unterstützt libysche Behörden beim Aufbau geeigneter Registrierungssysteme, um Informationsaustausch zwischen einzelnen Behörden zu verbessern und dadurch den Schutz von Flüchtlingen und Migranten in Libyen zu erhöhen. 13. Was ist der Bundesregierung über ein Pilotprojekt von zur „Erhebung strafverfolgungsrelevanter statistischer Daten zur Migrantenschleusung“ bekannt , das von Eurostat durchgeführt wird und laut Kommission „von großem Nutzen für die Analyse von Tendenzen und die Reaktion auf diese“ ist (Ratsdokument 7296/19)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Welche eigenen Projekte zur statistischen bzw. nicht personenbezogenen Analyse von Migrationstrends führt die Bundesregierung durch? Die Bundesregierung führt keine eigenen Projekte im Sinne der Fragestellung durch. b) Auf welche Informationen könnte eine „Smartphone-basierte Analyse von Migrationstrends“ (www.sifo.de/files/Projektumriss_Smart Identifikation.pdf) nach gegenwärtigem Stand zugreifen, um damit „Schleuserrouten“ zu identifizieren? Das deutsch-österreichische Kooperationsprojekt „SmartIdentification“ unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt auf smartphone-basierte Analysen von Migrationstrends zur Identifikation von Schleuserrouten. Für das Projekt „SmartIdentifikation“ ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen (April 2018 bis April 2020). Auswertbare Ergebnisse liegen erst nach Projektende vor. 14. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der Taskforce der Afrikanischen Union, der EU und der Vereinten Nationen bekannt, die die libyschen Behörden „weiterhin mit Nachdruck auffordern“, die Rückführungen nach Niger zu erleichtern und hierfür Maßnahmen der libyschen Behörden verlangt (Ratsdokument 7296/19)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die „Taskforce“ Rückführungen aus Libyen nach Niger oder in andere Staaten unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10021 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wohin die fast 2 500 Menschen „dank des Nothilfe-Transitmechanismus des UNHCR“ aus Libyen nach Niger evakuiert wurden (Ratsdokument 7296/19) und wo sich diese derzeit befinden? Nach Angaben des UNHCR sind bisher insgesamt 2 619 Personen aus Libyen nach Niger evakuiert worden. Von diesen nach Niger evakuierten Flüchtlingen und Asylsuchenden sind bislang wiederum 1 242 Personen durch Resettlement- Aufnahmen in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Kanada , Niederlande, Norwegen, Schweden und den USA angekommen. Die weiteren evakuierten Personen warten derzeit unter anderem auf die Prüfung ihrer Fälle durch den UNHCR und aufnahmebereite Drittstaaten oder die Ausreise in die aufnahmebereiten Staaten. 16. Welche Projekte in Libyen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Fehlbetrag der Nordafrika-Komponente des EUTF betroffen und müssen möglicherweise abgebrochen werden? Bei dem Fehlbetrag handelt es sich um eine Finanzierungslücke für Vorhaben, die die EU-Kommission zukünftig prioritär umsetzen würde. Insofern hat diese keine Auswirkung auf bereits verabschiedete Programme. 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EUTF-Programme in Ägypten durchgeführt bzw. ratifiziert werden sollen, und welchen Umfang haben diese? In Ägypten soll das Programm „Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt (ERMCE)“ mit einem Umfang von 60 Mio. Euro umgesetzt werden. Die Implementierung des ERMCE-Programms setzt die noch ausstehende Ratifizierung des zwischen der EU und der ägyptischen Regierung am 29. Oktober 2017 geschlossenen Finanzierungsabkommens durch das ägyptische Parlament voraus. Weiterhin soll das regionale EUTF Vorhaben „Towards a Holistic Approach to Labour Migration Governance and Labour Mobility in North Africa“ mit einem Umfang von insgesamt 15 Mio. Euro unter anderem in Ägypten umgesetzt werden . 18. Was ist der Bundesregierung über eine „neue operative Partnerschaft mit Senegal unter Leitung von Frankreich“ bekannt, die im Rahmen des EUTF eingerichtet wurde (Ratsdokument 7296/19), welchen Zweck verfolgt diese, und wer nimmt daran teil? Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10021 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Was ist der Bundesregierung über die Arbeit der gemeinsamen Ermittlungsgruppen der nigrischen, französischen und spanischen Behörden bekannt, die zu mehr als 200 Strafverfahren geführt haben soll (Ratsdokument 7296/19)? a) Wo sind die Ermittlungsgruppen angesiedelt, und wo werden die Strafverfahren geführt? b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wohin die laut Kommission in der nigrischen Wüste geretteten „über 13 000 Migranten“ gebracht wurden und wo sich diese derzeit befinden? c) Wer hat diese Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Wüste aufgegriffen, und auf welche Weise hat die EU dabei geholfen? Die Fragen 19a bis 19c werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung ist ein Vorhaben namens „Création d'une Equipe Conjointe d'Investigation (ECI) pour la lutte contre les réseaux criminels liés à l'immigration irrégulière, la traite des êtres humains et de trafic des migrants“ im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) bekannt, das bei der Sitzung des Exekutivausschusses des EUTF am 15 Februar 2017 angenommen wurde. Weitergehende Informationen zu diesem Projekt sind einsehbar unter https://ec.europa.eu/ trustfundforafrica/region/sahel-lake-chad/niger/creation-dune-equipe-conjointedinvestigation -eci-pour-la-lutte-contre_en. 20. Auf welche Weise soll das Modell dieser Ermittlungsgruppen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die südliche Grenze Libyens und die Grenzen zwischen Niger und Algerien sowie Niger und Nigeria ausgeweitet werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Wer soll nach derzeitigem Stand an diesen neuen Ermittlungsgruppen teilnehmen , und inwiefern erwägt die Bundesregierung eine Teilnahme? Die Bundesregierung plant keine Teilnahme. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333