Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 7. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10042 19. Wahlperiode 09.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9425 – Deutscher Mittelstand und Weltfunkkonferenz 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die nächste Weltfunkkonferenz findet vom 28. Oktober bis zum 22. November 2019 in Sharm el-Sheikh (Ägypten) statt. Bei dieser Konferenz werden Entscheidungen zur künftigen Nutzung von Frequenzbändern vorbereitet oder getroffen . In den vorangegangenen Weltfunkkonferenzen wurde unter anderem entschieden, Fernsehfrequenzen dem Mobilfunk zuzuweisen (Digitale Dividenden 1 und 2). Von dieser Entscheidung waren auch die Nutzer von drahtlosen Produktionsmitteln (wie Funkmikrofone) betroffen, die wie das Fernsehen diese Frequenzen zugunsten des Mobilfunks räumen mussten (www.bmvi.de/Shared- Docs/DE/Artikel/DG/weltfunkkonferenz.html; www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Anlage/DG/wrc-tagesordnung-2019.pdf?__blob=publicationFile). Funkmikrofone und andere drahtlose Produktionsmittel gehören zu den unverzichtbaren Werkzeugen der Kultur- und Kreativwirtschaft, ohne die viele Produktionen und Veranstaltungen nicht durchgeführt werden könnten. Dieser im Wesentlichen mittelständisch geprägte Wirtschaftsbereich leistet nach Ansicht der Fragesteller nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag zur Kultur. Er ist zudem , nach der Automobilindustrie und dem Maschinenbau, bei der Bruttowertschöpfung unser drittwichtigster Wirtschaftszweig (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2018). Die vergangene Weltfunkkonferenz 2015 hatte ein Moratorium für eine weitere Zuteilung von Fernsehfrequenzen zum Mobilfunk beschlossen. Erst bei der Weltfunkkonferenz 2023 soll grundsätzlich über die zukünftige Nutzung des verbliebenen UHF-Fernsehspektrums beraten werden. Die Bundesregierung und die EU haben zugesagt, dass bis zum Jahr 2030 das verbliebene UHF-Fernsehspektrum ohne Einschränkung für Fernsehen und drahtlose Produktionsmittel zur Verfügung steht. Die Zeit bis 2030 soll genutzt werden, um zu prüfen, ob der Mobilfunk zusätzliche Spektren benötigt und um gegebenenfalls ausreichend geeignetes Ersatzspektrum für den Einsatz drahtloser Produktionsmittel zu identifizieren (www.sos-save-our-spectrum.org/was-2019-fuer-funkmikrofonewichtig -wird/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10042 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dennoch gibt es Bestrebungen von vereinzelten Ländern, bereits bei der Weltfunkkonferenz 2019 das verbliebene Fernsehspektrum zwischen 470 und 694 MHz vollständig an den Mobilfunk zu vergeben. Eine solche Entscheidung könnte nach Auffassung der Fragesteller negative Auswirkungen auf die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft haben. 1. Mit welchen finanziellen Belastungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft rechnet die Bundesregierung, wenn die drahtlosen Produktionsmittel nicht mehr im UHF-Fernsehspektrum eingesetzt werden können und durch Geräte ersetzt werden müssen, die in anderen Frequenzbereichen arbeiten? Für die Bundesregierung ist bis zum Ende der 2020er Jahre keine Verlagerung der Funkmikrofone aus dem Frequenzbereich oberhalb 470 MHz absehbar. Insofern ergeben sich auch keine finanziellen Belastungen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9721 verwiesen. 2. Verfügt die Bundesregierung über Informationen über die Höhe des Spektrumsbedarfs und des genutzten Spektrums von drahtlosen Produktionsmitteln in Deutschland? Zur Abschätzung des notwendigen Frequenzspektrums berücksichtigt die Bundesnetzagentur die Rückmeldungen der Nutzer und Hersteller von drahtlosen Produktionsmitteln . Zusätzlich wird die Statistik der Frequenzzuteilungen ausgewertet . Bei Großereignissen mit besonders hohem Bedarf an Spektrum unterstützt die Bundesnetzagentur bei der Frequenzkoordinierung vor Ort, so dass eine umfangreiche Expertise zur Einschätzung des Spitzenbedarfs und zu Maßnahmen für dessen Deckung besteht. Zurzeit können drahtlose Produktionsmittel in Deutschland bis zu 400 MHz an Spektrum nutzen oder mitnutzen. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bedarfszuwachs an Spektrum für den Einsatz drahtloser Produktionsmittel seit 2008? Der Bedarf an Spektrum für drahtlose Produktionsmittel hat sich durch die zunehmende Anzahl von Produktionen der Kultur- und Kreativwirtschaft und die höheren Qualitätsanforderungen bei der Audio- und Videoübertragung in den letzten Jahren erhöht. Nennenswerte Störungen sind nicht bekannt. Die Bundesregierung setzt sich in internationalen und europäischen Gremien intensiv für eine Identifikation und Widmung weiterer Frequenzbereiche für drahtlose Produktionsmittel ein. So wurde seitens der Branche begrüßt, dass in Deutschland zuletzt die Frequenzbereiche 1350–1400 MHz und 1452–1525 MHz als zusätzliches nutzbares Spektrum bereitgestellt wurden. Durch die Entwicklung von neuen Übertragungsverfahren für drahtlose Mikrofone werden zukünftig mehr Kanäle im gleichen Spektrum nutzbar sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10042 4. Wann gab es seitens des Bundes oder der Bundesnetzagentur zuletzt Untersuchungen über den Spektrumsbedarf für drahtlose Produktionsmittel? Die Leibnitz-Universität Hannover hat den Spektrumsbedarf für drahtlose Produktionsmittel für innerstädtische Gebiete beispielhaft für Berlin-Mitte in einer Studie im Jahr 2008 untersucht. 2014 hat die Bundesnetzagentur die Untersuchung zu zukünftigen Frequenzbedarfen des Instituts für Nachrichtentechnik der TU Braunschweig und in 2017 den Stratix Report zu digitalen Übertragungsverfahren bei Funkmikrofonen ausgewertet. Untersuchungsergebnisse zum Frequenzbedarf von PMSE sind auch aus den Berichten der ECC Arbeitsgruppen verfügbar, z. B. im ECC-Bericht 204 (2014). 5. Hält es die Bundesregierung für notwendig, eine neue Untersuchung über den aktuellen Frequenzbedarf der drahtlosen Produktionsmittel, insbesondere in der Kultur- und Kreativwirtschaft, durchzuführen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann wird diese Untersuchung stattfinden? Die Zahl der Zuteilungen ist stabil. Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Austausch mit den Verbänden, Herstellern und Nutzergruppen. Auf technische Weiterentwicklungen kann zeitnah reagiert werden. Zudem laufen in der ECC- Arbeitsgruppe FM51 derzeit Arbeiten unter aktiver deutscher Beteiligung an einem neuen ECC-Bericht, in dem die Informationen aus dem ECC-Bericht 204 „Spectrum use and future requirements for PMSE“ überprüft und ggf. aktualisiert werden. Weitere theoretische Betrachtungen sind derzeit nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333