Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 7. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10048 19. Wahlperiode 09.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8876 – Auswertung von Spuren im Zusammenhang mit dem Attentäter vom Breitscheidplatz und seinem Umfeld V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei dem dschihadistischen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg am 19. Dezember 2016 wurden zwölf Menschen ermordet und mindestens 65 verletzt, viele davon schwer. Seither wird in der Öffentlichkeit und verschiedenen Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag kommen konnte. Inzwischen ist bekannt, dass der Attentäter und sein Umfeld schon weit vor dem Anschlag in den Blick unterschiedlicher Polizeibehörden und Nachrichtendienste gelangt waren. Bis heute ist unklar, ob und wie viele Mitwisser oder Unterstützer letztlich den Weg des Attentäters bis hin zur Verwirklichung seines Anschlages gefördert, unterstützt oder begleitet haben. Soweit nach Übermittlungen an ausländische Behörden oder Stellen gefragt wird, ist darunter auch das Einstellen von Informationen in gemeinsam geführte Dateien zu verstehen. 1. Wie viele und welche Mobilfunkgeräte hat der spätere Attentäter Anis A. nach Kenntnis der Bundesregierung auch aufgrund retrograder Auswertung von Mobilfunkdaten, Daten aus Cloudspeicherdiensten oder Ähnlichem seit seiner Einreise nach Deutschland genutzt? Der Bundesregierung sind die nachfolgend aufgeführten Mobilfunkgeräte bekannt : „Phicomm“ – Modell „C630lw“ Samsung E1150i Smartphone Galaxy A3 HTC „PN07100 M7 One“ Mobilfunkgerät mit der Gerätenummer (IMEI) 86886000957093, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10048 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode unbekanntes Modell Samsung Galaxy S3 Mini Nokia 1208 Nokia 105 Samsung Galaxy Note 5 Sony Xperia S LT26I Die Ermittlung der Gerätetypen erfolgte auch über freie Internetrecherchen. 2. Welche dieser Mobilfunkgeräte hat der spätere Attentäter Anis A. nach Kenntnis der Bundesregierung mit unterschiedlichen SIM-Karten respektive Mobilfunknummern genutzt? Durch die Auswertung retrograder Verkehrsdaten im Ermittlungsverfahren wegen des Anschlags auf den Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 wurde festgestellt , dass AMRI in den Mobiltelefonen Samsung E1150i und HTC „PN07100 M7 One“ mehrere SIM-Karten nutzte. 3. Wie viele Rufnummern bzw. Gerätekennungen, die dem späteren Attentäter Anis A. zugeordnet wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Mitteln der Telekommunikationsüberwachung bzw. zur Standortbestimmung überwacht im Zeitraum Die Beantwortung erfolgt getrennt nach Behörden: Bundeskriminalamt (BKA): Dem Bundeskriminalamt liegen zu den angefragten Zeiträumen die nachfolgenden Erkenntnisse vor. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass dem Bundeskriminalamt zu Überwachungsmaßnahmen anderer Polizeidienststellen die genauen Überwachungszeiträume nicht in jedem Fall bekannt sind. Die angegebenen Zeiträume stammen aus vorliegenden Protokollen von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen . Bundeskanzleramt – Bundesnachrichtendienst (BK-Amt – BND): Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung der angefragten Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte , Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10048 a) zwischen dem 1. September 2015 und dem 6. Dezember 2015, eine Rufnummer b) zwischen dem 7. Dezember 2015 und dem 25. Januar 2016, zwei Mobilfunkgeräte und eine Rufnummer c) zwischen dem 26. Januar 2016 und dem 17. Februar 2016, zwei Mobilfunkgeräte und eine Rufnummer d) zwischen dem 18. Februar 2016 und dem 15. Juni 2018, sechs Mobilfunkgeräte und sieben Rufnummern e) zwischen dem 16. Juni 2016 und dem 31. Juli 2016, fünf Mobilfunkgeräte und vier Rufnummern f) zwischen dem 1. August 2016 und dem 19. Dezember 2016 und fünf Mobilfunkgeräte und zwei Rufnummern g) zwischen dem 20. Dezember 2016 und dem 23. Dezember 2016? drei Mobilfunkgeräte und 14 Rufnummern 4. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung auszuschließen, dass der spätere Attentäter in den vorgenannten Zeiträumen auch weitere, seinerzeit und bis heute unbekannte Mobilfunkgeräte oder sonstige Kommunikationsmittel genutzt hat, und welche Hinweise liegen diesbezüglich bisher vor? Nein. Gleichwohl liegen derartige Hinweise nicht vor. 5. Welche Hinweise und Erkenntnisse haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Auswertung der bei dem getöteten Anis A. in San Sesto Giovanni/Italien sichergestellten Speichermedien, der SIM-Karte bzw. des bei ihm aufgefundenen Mobiltelefons ergeben, und seit wann liegen diese Informationen den deutschen Behörden vor? In San Sesto Giovanni/Italien wurde lediglich eine SIM-Karte aufgefunden, die sich noch ungenutzt in dem SIM-Kartenträger befand. 6. Liegt den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von Anis A. vor, und wenn ja, seit wann, bzw. woher stammt dieses? Die italienischen Behörden haben das DNA-Identifizierungsmuster von AMRI dem Bundeskriminalamt am 1. Februar 2017 zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10048 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von Anis A. im Einzelnen wann, durch wen, und mit welchem Ergebnis abgeglichen? Die Fachdienststelle des Bundeskriminalamtes hat das DNA-Identifizierungsmuster des AMRI erfasst und am selben Tag mit der deutschen DNA-Analyse- Datei abgeglichen. Das DNA-Profil stimmte mit Tatortspuren vom Breitscheidplatz überein. 8. Lag den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von B. B.A. vor dessen Abschiebung am 1. Februar 2017 vor, und wenn ja, seit wann, bzw. woher stammt dieses? Ja. B. B. A. hat am 10. Januar 2017 freiwillig eine DNA-Probe bei der Berliner Polizei abgegeben. 9. Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von B. B.A. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen? Am 10. März 2017 wurde das DNA-Identifizierungsmuster mit der deutschen DNA-Analyse-Datei durch das Landeskriminalamt Berlin abgeglichen. Es wurde kein Treffer generiert. 10. Lag den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von B. Y. M. vor dessen mutmaßlicher Ausreise im Januar 2017 vor, und wenn ja, seit wann, bzw. woher stammt dieses? Nein. 11. Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von B. Y. M. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Liegt den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von W. S. vor, und wenn ja, seit wann? Nein. 13. Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von W. S. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10048 14. Liegt den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von A. M. vor, und wenn ja, seit wann? Nein. 15. Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von A. M. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 16. Liegt den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von F. H. vor, und wenn ja, seit wann? Das Landeskriminalamt Brandenburg hat am 26. November 2012 DNA-Identifizierungsmuster von F. H. erhoben. 17. Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von F. H. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen? Das DNA-Identifizierungsmuster von F. H. war zum Zeitpunkt des Anschlags in der deutschen DNA-Analyse-Datei gespeichert. Spuren vom Tatort des Anschlags , die in der Folge in diese Datei erfasst wurden, wurden zum Erfassungszeitpunkt automatisiert mit dem Bestand und somit auch mit dem DNA-Identifizierungsmuster von F. H. abgeglichen. 18. Aufgrund welcher Untersuchungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Identität der am 23. Dezember 2019 in San Sesto Giovanni/Italien bei dem getöteten Anis A. sichergestellten Pistole mit jener, die er im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz Berlin verwendet haben soll, festgestellt? Die italienischen Behörden haben durch kriminaltechnische bzw. ballistische Untersuchungen festgestellt, dass die am Friedrich-Krause-Ufer in Berlin sichergestellte Geschosshülse identische Einzelmerkmale mit den in Italien aufgefundenen Geschosshülsen aufweist. 19. Wie viele daktyloskopische Spuren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in San Sesto Giovanni/Italien bei dem getöteten Anis A. und den bei ihm aufgefundenen und sichergestellten Gegenständen gesichert? Ausweislich der seitens der italienischen Behörden übermittelten Unterlagen konnten seitens der italienischen Kriminaltechnik keine Fingerabdruckspuren gesichert werden. 20. Wie viele der in Frage 19 genannten Spuren konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der weiteren Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz konkreten Personen zugeordnet werden? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10048 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie viele der in Frage 20 genannten Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kontaktspektrum von Anis A.? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 22. Von wie vielen verschiedenen Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung DNA-Identifizierungsmuster bei den in San Sesto Giovanni/Italien bei dem getöteten Anis A. und den bei ihm sichergestellten Gegenständen gesichert? Die italienische Kriminaltechnik entnahm den Asservaten insgesamt 85 genetische Proben. Hiervon entfallen 16 auf AMRIs Tatwaffe. Ein Großteil der analysierten Gegenstände wies das DNA-Identifizierungsmuster AMRIs sowie des polnischen LKW-Fahrers Lukasz URBAN auf. Auf der Tatwaffe (mit Magazin) wurde das DNA-Identifizierungsmuster von AMRI, Lukasz URBAN sowie eines Zeugen (vgl. Frage 24) festgestellt. Insgesamt wurden in den genetischen Proben DNA-Spuren festgestellt, bei denen es sich vornehmlich um Mischspuren unterschiedlicher Qualität handelt, die hinsichtlich der relevanten Asservate keinen konkreten Personen zugeordnet wurden . 23. Mit welchen der anlässlich und im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz gesicherten Spuren sind die in Frage 22 genannten DNA-Identifizierungsmuster nach Kenntnis der Bundesregierung abgeglichen worden? Die italienischen Behörden haben die Spuren an das Bundeskriminalamt übermittelt , die in der Folge mit der deutschen DNA-Analyse-Datei abgeglichen wurden. 24. Wie viele der in Frage 22 genannten Spuren konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der weiteren Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz konkreten Personen zugeordnet werden? Eine. Anhand der Art der festgestellten Mischspur sowie dem Entnahmeort der DNA-Probe kann ein persönlicher Kontakt des Spurenlegers mit der Tatwaffe allerdings nicht unmittelbar abgeleitet werden. 25. Wie viele der in Frage 24 genannten Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kontaktspektrum von Anis A.? Eine. 26. Wie viele daktyloskopische Spuren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an oder in dem von Anis A. für den Anschlag verwendeten LKW und den darin sichergestellten Gegenständen gesichert? Im Zuge der Spurensicherung am Breitscheidplatz wurden insgesamt vier auswertbare Fingerabdruckspuren gesichert. Am LKW konnten zwei Fingerabdruckspuren sichergestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10048 27. Wie viele der in Frage 26 genannten Spuren konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der weiteren Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz konkreten Personen zugeordnet werden? Drei Fingerabdruckspuren konnten Anis AMRI zugeordnet werden, eine Fingerabdruckspur konnte dem getöteten LKW-Fahrer zugeordnet werden. 28. Wie viele der in Frage 27 genannten Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kontaktspektrum von Anis A.? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 29. Von wie vielen verschiedenen Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung DNA-Identifizierungsmuster an oder in dem von Anis A. für den Anschlag verwendeten LKW und den darin sichergestellten Gegenständen gesichert? Am und im LKW wurden umfangreiche DNA-Spuren gesichert. Im Ergebnis handelte es sich in vielen Fällen um sog. Mischspuren, die sich nicht eindeutig einzelnen Personen zuordnen lassen. Zu 13 unterschiedlichen Personen wurden eindeutige DNA-Identifizierungsmuster festgestellt. 30. Wie viele der in Frage 29 genannten Spuren konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der weiteren Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz konkreten Personen zugeordnet werden? Die Spuren konnten Anis AMRI, Lukasz URBAN, einem weiteren berechtigten LKW-Fahrer und einer Einsatzkraft zugeordnet werden. 31. Wie viele der in Frage 30 genannten Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kontaktspektrum von Anis A.? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 32. Wie viele anlässlich oder im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Aufklärung des Anschlages auf dem Breitscheidplatz gesicherte Spuren konnten bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung einem konkreten Spurenverursacher nicht zugeordnet werden? Es wurden an den Tatorten in Berlin eindeutige DNA-Identifizierungsmuster von dreizehn Personen festgestellt, die bislang nicht identifiziert werden konnten. 33. Welche ausländischen Polizeien oder Sicherheitsbehörden wurden anlässlich und im Zusammenhang mit der Auswertung der in den Fragen 1, 3, 4, 5, 18, 19, 20, 21, 22, 26 und 29 genannten Spuren und Hinweise nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden um ihre Mithilfe und Erkenntnisse angefragt, und welche dieser Behörden haben in diesem Zusammenhang ihre Erkenntnisse mit den deutschen Behörden geteilt? Informationen zu Gerätenummern sowie festgestellten Rufnummern des AMRI teilte das BKA mit Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich , Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Italien, Litauen, Luxemburg, Lettland , Montenegro, Polen, Schweden, Großbritannien, Europol, Kroatien, Tsche- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10048 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode chien, Dänemark, Ungarn, Irland, Albanien, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien , Slowakei, Slowenien, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Interpol, Marokko , Tunesien, USA, Schweden und Europol. Erkenntnisse wurden dem BKA seitens Frankreich, Interpol, Italien, Polen, USA, Spanien, Serbien und der Schweiz übermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten über eine Recherche der entsprechenden Rufnummern und Gerätenummern über den hier vorliegenden Datenbestand erhoben wurden. Antwortschreiben, in denen die Rufnummer(n) unvollständig, fehlerhaft oder in unüblicher Schreibweise übermittelt wurden, wurden durch die hiesige Recherche nicht getroffen. Die Informationen zu der in Italien sichergestellten ungenutzten SIM-Karte sowie zu den Untersuchungsergebnissen bzgl. der Schusswaffe des AMRI wurden mit den italienischen Behörden ausgetauscht. Das Bundeskriminalamt stellte den italienischen Behörden das DNA-Profil des getöteten polnischen LKW-Fahrers für den dortigen DNA-Abgleich zur Verfügung . Die Fingerabdruckspuren des AMRI wurden als Erkenntnisanfrage an Europol weitergeleitet und so an sämtliche Europol-Mitgliedsstaaten verschickt. Die Nachrichtendienste des Bundes übermittelten einzelne Informationen aus der Auswertung von Mobilfunkgeräte/SIM-Karten. Sie erhielten auch Rückmeldungen von ausländischen Nachrichtendiensten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333