Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10061 19. Wahlperiode 10.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9645 – Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Islamisten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 21. März 2019 berichtete die Tageszeitung „taz“, dass rechtsextreme Politiker aus Europa die islamistische Terrororganisation Hisbollah im Libanon besucht haben. Darunter befanden sich auch Anhänger der rechtsextremen NPD (https://taz.de/Europaeische-Neonazis-bei-der-Hisbollah/!5582324/). Obwohl Rechtsextreme und Islamisten fundamental unterschiedliche Ideologien vertreten , vereint sie nach Auffassung der Fragesteller der gemeinsame Hass auf Israel und die Juden. Insbesondere im Hinblick auf die deutsche Geschichte müssen nach Ansicht der Fragesteller solche antisemitische Allianzen durch alle demokratischen Kräfte konsequent bekämpft werden. 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von deutschen Rechtsextremisten und Islamisten? Der ehemalige Parteivorsitzende der NPD und derzeitige Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Udo Voigt, reiste im Rahmen seiner Mitgliedschaft im rechtsextremistischen Parteienbündnis „Alliance for Peace and Freedom“ (APF) gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der APF sowie dem Münchner NPD-Stadtrat Karl Richter im Juni 2015, Februar 2018 und März 2019 in den Libanon und traf dort Repräsentanten der islamistischen „Hizb Allah“. Die NPD nutzte diese Treffen, um ihre antizionistischen und anti-amerikanischen Positionen zu propagieren . Außerdem liegen Erkenntnisse über einen Rechtsextremisten vor, der im Jahr 2017 einen Islamisten, mit dem er schon vor dessen Konversion zum Islam und Hinwendung zum Islamismus bekannt gewesen war, bei einer islamistisch motivierten Probesprengung unterstützte. Drucksache 19/10061 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit von deutschen Rechtsextremisten und Islamisten seit dem Jahr 2000 entwickelt? Eine Zusammenarbeit im Sinne eines ziel- und zweckgerichteten gemeinsamen Wirkens für die „politische Sache“ zwischen Rechtsextremisten und Islamisten ist der Bundesregierung nicht bekannt. Insofern liegen auch keine Informationen vor, die Aussagen über eine Entwicklung einer Zusammenarbeit zulassen würden. 3. An welchen Demonstrationen und anderen Veranstaltungen im Ausland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Rechtsextremisten seit dem Jahr 2000 beteiligt (bitte nach Jahresscheiben, Staaten und Veranstaltung aufschlüsseln)? Deutsche Rechtsextremisten pflegen regelmäßige Kontakte zu ausländischen Rechtsextremisten. Hierzu gehört auch die wechselseitige Teilnahme an Demonstrationen und Veranstaltungen, wie z. B. dem „Tag der Ehre“ in Ungarn, dem „Lukov-Marsch“ in Bulgarien sowie sonstigen anlassbezogenen Treffen. Im Gegenzug wird ausländischen Rechtsextremisten die Gelegenheit gegeben, bei rechtsextremistischen Kundgebungen in Deutschland aufzutreten. Eine systematische Erfassung von Teilnahmen deutscher Rechtsextremisten an Demonstrationen und Veranstaltungen im Ausland erfolgt nicht, zumal eine Beteiligung deutscher Rechtsextremisten nur in Ausnahmefällen bekannt wird. Ausnahmen dieser Art sind z. B. die o. g. regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen in Ungarn oder Bulgarien. Die deutsche rechtsextremistische Szene entfaltet in Europa aufgrund ihres nominell hohen Personenpotentials und ihres Aktivitätsgrades – nicht nur durch Konzertveranstaltungen und Kampfsport-Events – wesentlichen Einfluss auf ausländische Gesinnungsgenossen. Die internationalen Kontakte und der Austausch innerhalb der rechtsextremistischen Szene in Europa haben sich in der jüngeren Vergangenheit intensiviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) steht hierzu im engen bi- und multilateralen Informationsaustausch mit den ausländischen Partnerdiensten. 4. An welchen rechtsextremen Demonstrationen und anderen Veranstaltungen in Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Islamisten seit dem Jahr 2000 beteiligt (bitte nach Jahresscheiben, Ort und Veranstaltung aufschlüsseln)? Informationen über eine Beteiligung von Islamisten an Demonstrationen und anderen Veranstaltungen von Rechtsextremisten liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenschlüsse oder Organisationen , in denen deutsche Rechtsextremisten und Islamisten tätig sind, und falls ja, welche sind dies? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10061 6. Welche rechtsextremen deutschen Organisationen oder Parteien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung mit islamistischen Organisationen oder Parteien seit wann zusammen (bitte nach Organisation und Bundesländern aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird hingewiesen. Es liegen lediglich Hinweise auf einzelne Kennverhältnisse sowie sporadische Treffen zwischen einzelnen Vertretern rechtsextremistischer Parteien und Repräsentanten der libanesischen „Hizb Allah“ im Sinne des in der Antwort zu Frage 1 geschilderten Sachverhalts vor. Für die NPD steht dabei die mediale und provokative Inszenierung im Vordergrund , um Aufmerksamkeit zu erzielen. 7. Wie schätzt die Bundesregierung das derzeitige Gefahrenpotenzial ein, welches von einer Zusammenarbeit zwischen deutschen Rechtsextremisten und Islamisten insbesondere im Hinblick auf jüdische Mitbürger ausgeht? Auf die Antwort zu Frage 2 wird hingewiesen. Es gibt keine konkreten Hinweise auf oder Anhaltspunkte für eine antisemitisch motivierte Radikalisierung im Rechtsextremismus. Gleichwohl bleibt eine abstrakte Gefährdung tatsächlicher oder vermeintlicher jüdischer Einrichtungen insofern bestehen, als spontane antisemitisch motivierte Aktionen bzw. Straftaten nicht auszuschließen sind. 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