Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10063 19. Wahlperiode 10.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9689 – Islamisten aus dem Nordkaukasus – aktueller Stand V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine erhebliche Bedrohung geht nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von Islamisten aus dem Nordkaukasus aus (www. verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/newsletter/newsletter-archive/ bfvnewsletter-archiv/bfv-newsletter-2017-04-archiv/bfv-newsletter-2017-04- thema10). Das BfV hat eine „mittlere dreistellige Zahl“ von islamistischen Nordkaukasiern in Deutschland festgestellt. Die Szene habe keine festen Strukturen , bestehe aus weitläufigen, zum Teil europaweiten Netzwerken und sei nach außen weitgehend abgeschottet. Die Radikalisierung erfolge vor allem über persönliche Kontakte, verbindende Elemente seien Religion und traditionelle Clanstrukturen. Vereinzelt gebe es personelle Überschneidungen zwischen dem Islamismus und der organisierten Kriminalität (www.zeit.de/news/2017- 12/10/terrorismuswarnung-vor-kampferprobten-nordkaukasus-islamisten- 10150602). Der Verfassungsschutzbericht des Freistaates Thüringen führt aus, dass die Nordkaukasische Separatistenbewegung (NKSB) sich zunehmend von einer auf den Kaukasus fokussierten Gruppierung („Kaukasisches Emirat“) zu einer nach global-dschihadistischer Ideologie ausgerichteten Gruppierung wandelt (Verfassungsschutzbericht des Freistaates Thüringen 2016, S. 107 f.). 1. Wie viele Anhänger der Nordkaukasischen Separatistenbewegung (NKSB) und dem Kaukasischen Emirat (KE) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte seit Bestehen der Organisationen nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Welche personellen, finanziellen oder sonstigen Überschneidungen und Netzwerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Nordkaukasischen Separatistenbewegung, dem „Kaukasischen Emirat“ und dem Islamischen Staat in Deutschland? Die Fragen 1 und 2 werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet. Beim Begriff Nordkaukasische Separatistenbewegung (NKSB) handelt es sich um einen Arbeitsbegriff, der das gesamte islamistische nordkaukasische Personenpotenzial umfasst. Somit sind die Anhänger des „Kaukasischen Emirates Drucksache 19/10063 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (KE)“ eine Teilmenge des gesamten Personenpotentials der islamistisch nordkaukasischen Szene. Die nordkaukasische islamistische Szene in Deutschland ist gekennzeichnet durch eine weitgehende Abschottung nach außen. Verbindende Elemente bilden die Religion und die traditionelle Clanstruktur. Überschneidungen zwischen Netzwerken nordkaukasischer Islamisten sowie anderen Islamisten bzw. IS-Unterstützer-Netzwerken in Deutschland sind der Bundesregierung in Einzelfällen bekannt. Die im Jahr 2007 gegründete terroristische Organisation KE in Deutschland, welche Bezugspunkt für viele extremistische Nordkaukasier war, hat seit 2013 massiv an Boden verloren. Die Anhängerzahl des KE in Deutschland ist seit Jahren stark rückläufig (Angaben im Verfassungsschutzbericht des Bundes 2010-2013: jeweils 200, 2014: 180, 2015: 170, seit 2016: nicht konkret benennbar) und befindet sich gegenwärtig im unteren zweistelligen Bereich. Es gibt aktuell keine Hinweise auf feste Strukturen oder auf Netzwerke des KE in Deutschland. Weitere Teilmengen der islamistisch nordkaukasischen Szene sind die Anhänger der „Tschetschenischen Republik Itschkeria (CRI)“ und Anhänger des „Islamischen Staates“. Es liegen keine Erkenntnisse zu den Anhängerzahlen der jeweiligen Teilmengen vor. 3. Wie viele Islamisten, die russische Staatsangehörige sind, halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland auf? Welchen Personenzusammenschlüssen oder Vereinigungen gehören sie an? a) Wie viele der sich in Deutschland aufhaltenden Tschetschenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem islamistischen (salafistischen) Spektrum zuzuordnen (bitte jeweils den Aufenthaltsstatus angeben)? b) Wie viele Tschetschenen, die sich in Deutschland aufhalten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anhänger der Nordkaukasischen Separatistenbewegung (Kaukasisches Emirat) oder des Islamischen Staats bzw. sonstiger islamistischer Organisationen (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 3b werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet. Die Zahl der Islamisten mit russischer Staatsangehörigkeit in Deutschland liegt im mittleren dreistelligen Bereich. Davon ist die überwiegende Anzahl nordkaukasischer Herkunft. Nordkaukasische islamistische Strukturen im förmlichen Sinne (Vereine, Verbände) sind der Bundesregierung nicht bekannt. Einige Akteure der nordkaukasischen islamistischen Szene in Deutschland sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz als Anhänger des „Islamischen Staates“ bekannt geworden. Eine exakte Aufschlüsselung russischer Staatsangehöriger nach ihrer Ethnie ist nicht möglich. Verlässliche und aktuelle Angaben zum Aufenthaltsstatus russischer Staatsangehöriger können nur die jeweils zuständigen Ausländerbehörden machen. 4. Wie viele russische Staatsangehörige werden von den Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland als „Gefährder“ eingestuft (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? Mit Stand vom 1. Mai 2019 zählt das Bundeskriminalamt insgesamt 735 Gefährder aus dem islamistischen Spektrum. Davon haben 30 Personen die russische und fünf Personen die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit. Verlässliche und aktuelle Angaben zum Aufenthaltsstatus russischer Gefährder können nur die jeweils zuständigen Ausländerbehörden machen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10063 5. Befinden sich unter den russisch-tschetschenischen Asylbewerbern nach Kenntnis der Bundesregierung Anhänger des „Kaukasischen Emirats“ bzw. der Nordkaukasischen Separatistenbewegung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Wie lange war bzw. ist die Verfahrensdauer im Asylverfahren bei russischtschetschenischen Asylbewerbern, und wie hoch ist die Anerkennungsquote seit 2010 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Die Antworten bezogen auf Asylbewerber mit Staatsangehörigkeit Russland und Volkszugehörigkeit Tschetschenien können der folgenden Tabelle entnommen werden: ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge Aufschlüsselung nach Zeitraum insges .- Anerkennungen als Anerkennungen als Gewährung von Feststellung eines Gesamtdurch - schnittliche Asylberechtigte Flüchtling subsidiärem Schutz Abschiebungsverbotes schutzquote Verfahrens - dauer (Art. 16a u. gem. § 3 I gem. § 4 I gem. § 60 V/VII in Monaten Familienasyl) AsylG AsylG AufenthG absoluter Wert Quote absoluter Wert Quote absoluter Wert Quote absoluter Wert Quote absoluter Wert Quote Jahr 2010 778 2 0,3% 179 23,0% 3 0,4% 56 7,2% 240 30,8% 9,7 Jahr 2011 563 4 0,7% 72 12,8% - - 25 4,4% 101 17,9% 8,3 Jahr 2012 670 2 0,3% 86 12,8% 2 0,3% 23 3,4% 113 16,9% 10,8 Jahr 2013 10.938 11 0,1% 96 0,9% 24 0,2% 58 0,5% 189 1,7% 5,2 Jahr 2014 5.237 3 0,1% 122 2,3% 70 1,3% 102 1,9% 297 5,7% 9,8 Jahr 2015 3.873 1 0,0% 123 3,2% 50 1,3% 118 3,0% 292 7,5% 11,3 Jahr 2016 10.040 2 0,0% 232 2,3% 77 0,8% 120 1,2% 431 4,3% 14,8 Jahr 2017 12.903 14 0,1% 416 3,2% 309 2,4% 241 1,9% 980 7,6% 16,2 Jahr 2018 5.463 1 0,0% 151 2,8% 112 2,1% 112 2,1% 376 6,9% 16,1 01.01. - 31.03.2019 1.119 - - 16 1,4% 20 1,8% 4 0,4% 40 3,6% 12,9 7. Welche Gefährdung geht nach Ansicht der Bundesregierung von sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden tschetschenischen Islamisten aus? Die Relevanz von Personen Nordkaukasischer Volkszugehörigkeit für den Phänomenebereich des religiös motivierten internationalen Terrorismus ist nicht von größerer Bedeutung als bei anderen Ethnien 8. Welche sonstigen sicherheitserheblichen Einschätzungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in Deutschland lebenden Tschetschenen? Gruppierungen aus dem Nordkaukasus werden auch im Bereich der Organisierten Kriminalität festgestellt, wobei der Großteil der Tatverdächtigen tschetschenischer Herkunft ist. Tschetschenisch dominierte kriminelle Gruppierungen agieren Drucksache 19/10063 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode stark abgeschottet und treten besonders häufig bei Gewalt- und Erpressungsdelikten sowie im Bereich des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln in Erscheinung . Ein Grund für die hohe Gewaltbereitschaft nordkaukasischer Tatverdächtiger sind die persönlichen Kampferfahrungen vieler Tatverdächtiger aus den Tschetschenienkriegen. Während Tatverdächtige aus Tschetschenien bisher vor allem als Dienstleister für andere Gruppierungen der Organisierten Kriminalität tätig waren, drängen sie gegenwärtig in kriminelle Geschäftsfelder vor, um diese zu übernehmen. Kriminelle Tschetschenen nutzen etwa das Türsteher- und Sicherheitsgewerbe, um ihre Aktivitäten im Bereich der Schutzgelderpressung und des Rauschgifthandels zu erweitern . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333