Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10078 19. Wahlperiode 09.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Thomas Nord, Tobias Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9057 – Deutsche Zusammenarbeit mit der Militärdiktatur in Brasilien von 1964 bis 1985 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 1964 putschte in Brasilien das Militär, unterstützt durch verdeckte Operationen des US-Geheimdienstes CIA, und zwang den amtierenden Präsidenten João Goulart ins Exil. Bereits wenige Tage nach der Machtübernahme des neuen Regimes unter General Humberto Castelo Branco rollte eine Welle der Gewalt durch das Land: Circa 50 000 Oppositionelle bzw. Verdächtige, unter ihnen Gewerkschaftsführer , oppositionelle Politiker, Führer katholischer und kommunistischer Organisationen sowie studentischer Gruppen wurden bis 1979 interniert. Aktuelle Untersuchungen konnten bislang 475 Ermordete und Verschwundene nachweisen; zahlreiche wurden ins Exil gezwungen. Über 9 000 Staatsbedienstete und Offiziere wurden entlassen, hochrangige Politiker ihrer politischen Rechte beraubt. Terror und Gewalt waren ein zentraler Bestandteil der Regime bis 1985 und erlebten ihre Höhepunkte zwischen 1969 und 1973 (KoBra Brasilicum , Ausgabe 232 vom März 2014, S. 3; Lateinamerika-Studien Online, www.lateinamerika-studien.at/content/geschichtepolitik/brasilien/brasilien- 82.html; etwas abweichend zu den dort genannten 475 Getöteten kommt die Brasilianische Wahrheitskommission in ihrem am 10. Dezember 2014 veröffentlichten Abschlussbericht zu 434 durch das brasilianische Militär getöteten Personen: www.nzz.ch/international/amerika/3000-seiten-totgeschwiegene-wahrheit- 1.18442222). Ein 1965 verabschiedetes Gesetz schränkte die bürgerlichen Freiheiten ein, sprach der Nationalregierung weitere Machtbefugnisse zu und bestimmte die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten durch den Kongress. Nach außen hin gab sich die 21 Jahre dauernde Diktatur erfolgreich den Anstrich der Legitimität. Die viel beschworenen westlichen Werte von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten spielten offensichtlich in der Bewertung durch die westliche Staatengemeinschaft nur eine untergeordnete Rolle und führten im Fall der Bundesrepublik Deutschlands nicht zum Ende der Zusammenarbeit oder gar einer Isolation der Diktatur. Im Gegenteil: Das Verhältnis der in dieser Zeit fast durchgehend sozialdemokratisch geführten Bundesregierungen zum autoritären Regime war sehr gut und führte zu einer verstärkten Wirtschafts- und Technologiekooperation. Der damalige Bundesminister des Auswärtigen Hans-Dietrich Genscher (FDP) lobte beispielsweise bei seinem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10078 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Brasilienbesuch 1975 die „Atmosphäre des Vertrauens, die für das deutsch-brasilianische Verhältnis charakteristisch ist“ (zit. nach: KoBra Brasilicum, Ausgabe 232 vom März 2014). Der damalige Bundesminister für Wirtschaft Hans Friderichs (FDP) analysierte ebenfalls 1975: „Unser Handelsvolumen hat sich von 1964 bis 1974 versechsfacht“ (ebd.). Bereits 1971 erklärte Gustav Stein (CDU), der damalige stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestags, nach einem Besuch in Brasilien: „Die Bedeutung unserer sozialen Marktwirtschaft für das allgemeine Wohl der Volkswirtschaften ist kaum besser zu bestätigen als durch die Entwicklung und Fortschritte in diesem Lande.“ Als Erfolgsfaktoren fügte er hinzu, „dass die Regierung derzeit mit keinerlei Arbeitskämpfen rechnen muss“, und solange „die Wirtschaftsexpansion noch in den Anfängen steckt, sollte die Lohnpolitik die Unternehmen vor einem Kostendruck von der Lohnseite her schützen“ (ebd.). Damit befand er sich auf einer Linie mit deutschen Unternehmen wie der Volkswagen AG (= VW), die den Militärputsch von 1964 und die Etablierung einer zunehmend repressiveren Militärdiktatur eindeutig positiv beurteilten, da sie eine unternehmensfreundliche Politik erwarteten. Laut einer 2017 vorgestellten Studie des Bielefelder Historikers Christopher Kopper war der VW-Konzern in Brasilien mindestens ab 1969 in die Verfolgung Oppositioneller während der Herrschaft der brasilianischen Militärdiktatur verwickelt: „Das Management von VW do Brasil verhielt sich gegenüber der Militärregierung uneingeschränkt loyal und teilte ihre wirtschaftspolitischen und innenpolitischen Ziele. Die Korrespondenz mit dem Vorstand in Wolfsburg zeigt bis 1979 eine uneingeschränkte Billigung der Militärregierung, die sich nicht in persönlichen Loyalitätsbekundungen erschöpfte . 1969 begann die Zusammenarbeit des Werkschutzes mit der Politischen Polizei des Regimes (DEOPS), die erst 1979 endete. Diese Zusammenarbeit kam maßgeblich durch den Leiter des Werkschutzes Ademar Rudge zustande , der sich aufgrund seiner früheren Position als Stabsoffizier der Armee den Sicherheitsorganen besonders verpflichtet fühlte. Er handelte dabei auf eigene Initiative, aber mit dem stillschweigenden Wissen des Vorstands. […] Obwohl sich der Anteil des Werkschutzes bei der Aufdeckung und Verhaftung einer illegalen kommunistischen Gruppe nicht genau bestimmen lässt, hätte ein nicht kooperatives Verhalten des Werkschutzes die Festnahmen zumindest verzögern und eventuell verhindern können. Der Werkschutz überwachte oppositionelle Aktivitäten seiner Beschäftigten und erleichterte durch sein Verhalten die Verhaftung von mindestens sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als der Einsatz von Folter durch die Politische Polizei bereits in der brasilianischen und in der deutschen Öffentlichkeit bekannt war“ (Christopher Kopper, VW do Brasil in der brasilianischen Militärdiktatur 1964 bis 1985. Eine historische Studie, 2017, S. 114). Kopper zufolge wollte sich VW mit der Zusammenarbeit ein günstiges Marktumfeld sichern. 1975 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Militärregierung Brasiliens einen umfassenden Atomvertrag, der den Bau von bis zu acht Atomkraftwerken , eine Urananreicherungs- und eine Wiederaufbereitungsanlage sowie ein umfassendes Technologietransferpaket einschließlich Bildung brasilianischer Wissenschaftler in Deutschland vorsah. Der Vertrag wurde seinerzeit von den USA sowie von der brasilianischen Opposition, die zu der Zeit im Exil oder im Untergrund war, aus unterschiedlichen Blickwinkeln, aber mit derselben Befürchtung , kritisch gesehen: die gefährliche Befähigung der brasilianischen Militärs zum Bau von Atombomben. Und wie sich später 1990 nach der Demokratisierung Brasiliens herausstellte, gab es tatsächlich ein geheimes Begleitprogramm der Militärs (siehe u. a. Bundestagsdrucksache 14/4678, Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags „Das deutsch-brasilianische Atomabkommen von 1975 aus heutiger Sicht“ (WD1-3000-049/13) vom 4. Juli 2013: www.bundestag.de/resource/blob/410270/7f43477b75704c8 90c2ce380f33f91fe/WD-1-049-13-pdf-data.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10078 Als der deutschstämmige brasilianische Diktator Ernesto Geisel 1978 zum Staatsbesuch nach Deutschland kam, titelte die Welt: „Geisel kam mit Super- Aufträgen“ (zit. nach Süddeutsche Zeitung vom 24. Oktober 2018). Am 28. Oktober 2018 wurde der Ex-Militär Jair Bolsonaro, der Medienberichten zufolge nicht nur die damalige Militärdiktatur verherrlicht, sondern auch ein glühender Hitler-Verehrer ist (www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/netz/ jair-bolsonaro-deutschebank-nennt-bolsonaro-wunschkandidat-der-maerkte-a-16 10928), zum brasilianischen Präsidenten gewählt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g ( 1 ) Die Antworten zu den Fragen 18, 19, 24, 25 und 34 werden als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde für das Wohl des Bundes zum Schutz nachrichtendienstlicher Belange und weiterhin geheimhaltungsbedürftiger Methoden nachteilig sein. Die hier dargestellten Arbeitsweisen und sonstigen Wege der Informationsbeschaffung werden auch heute noch angewandt und sind aufgrund dessen noch geheim zu halten. Würde die Bundesregierung diese Information frei geben, so wäre zu befürchten, dass die Methoden künftig ganz oder teilweise nicht mehr nachrichtendienstlich nutzbar wären, ohne dass unter anderem grundrechtlich geschützte Interessen wie Freiheit, Gesundheit oder Leben von ausführenden Mitarbeitern gefährdet würden . Es würde künftig zum Ausfall oder Rückgang der entsprechenden Informationsgewinnung der deutschen Nachrichtendienste führen. Dies hätte signifikante Informationslücken und negative Folgewirkungen für die Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland zur Folge.* V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g ( 2 ) Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens sind solche Informationen , die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen . Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte auf die Fragen 26, 28, 30, 32 und 33 birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit , zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und die damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit ausländischen Nachrichtendiensten haben. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10078 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies hätte schwere Einschränkungen der Informationsgewinnung zur Folge, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Bundesnachrichtendienstes so detailliert, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geschlossen werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen , da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g ( 3 ) Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Die erfragten Informationen betreffen die Jahre 1964 bis 1985. Betroffen ist angesichts des lange zurückliegenden Zeitraums in erster Linie Archivgut. Nach dem – hier gegebenen – Ablauf der Schutzfristen steht Archivgut nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes grundsätzlich jedermann zur Verfügung, so dass die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag weder einen Wissensvorsprung noch weitergehende Rechte bei der Informationserhebung hat. Sie verweist deshalb auf die Möglichkeit selbständiger Informationserhebung aus den Beständen des Bundesarchivs, des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts und sonstiger der historischen Forschung zugänglicher Quellen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10078 1. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Beziehungen zu Brasilien während der Militärdiktatur von 1964 bis 1985? 2. Welches war nach Auffassung der Bundesregierung während der brasilianischen Militärdiktatur von 1964 bis 1985 der zentrale Bestandteil deutscher Außenpolitik, wenn es nicht die Menschenrechte waren (bitte begründen)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (3) verwiesen. 3. Plant die Bundesregierung die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Militärdiktatur und insbesondere die Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit brasilianischen Sicherheitsbehörden genauer zu untersuchen und aufzuarbeiten? Wenn ja, ab wann ist damit zu rechnen, und in welcher Form soll dies geschehen ? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine genauere Untersuchung und Aufarbeitung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Brasilien zwischen 1964 und 1985. 4. Wie haben sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien zwischen 1964 und 1985 entwickelt (bitte nach Jahr sowie Ein- und Ausfuhren aufführen)? Die folgende Tabelle gibt den bilateralen Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien 1964 bis 1985 wieder (Angaben in Millionen Deutsche Mark): Jahr Importe Exporte 1964 708 264 1965 817 358 1966 835 596 1967 824 761 1968 895 912 1969 1 117 992 1970 1 130 1 133 1971 1 112 1 456 1972 1 439 1 849 1973 1 947 2 044 1974 2 016 3 862 1975 2 210 2 951 1976 2 415 2 737 1977 2 674 2 240 1978 2 298 2 160 1979 2 531 2 379 1980 2 909 2 799 1981 3 459 2 301 1982 4 192 2 163 1983 4 310 1 555 1984 5 540 2 628 1985 6 385 2 475 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10078 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie haben sich die deutschen Direktinvestitionen in Brasilien zwischen 1964 und 1985 entwickelt (bitte nach Jahr und Sektor aufführen)? Angaben über grenzüberschreitende Direktinvestitionen stehen erst ab dem Jahr 1976 zur Verfügung. Seit 1981 erfolgt die Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen . Diese Wirtschaftszweiggliederung hat sich seither mehrfach verändert und ist mit der heutigen Wirtschaftszweigklassifikation nicht mehr vergleichbar. Die unmittelbaren Direktinvestitionsbestände haben sich wie folgt entwickelt (Angaben in Millionen Deutsche Mark, Stand jeweils am Jahresende): Jahr Grenzüberschreitende Direktinvestitionen 1976 3 621 1977 3 867 1978 4 452 1979 4 054 1980 4 471 1981 5 631 1982 6 511 1983 5 813 1984 7 120 1985 6 722 6. Wie haben sich die Rückführungen der Gewinne nach Deutschland zwischen 1964 und 1985 entwickelt (bitte nach Jahr und Sektor aufführen)? Über Rückführungen der Gewinne nach Deutschland liegen der Bundesregierung keine genauen Daten vor. 7. Welche bilateralen Projekte wurden in den Jahren 1964 bis 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien vereinbart, begonnen und abgeschlossen (bitte entsprechend auflisten)? Zwischen 1964 und 1985 haben die Bundesrepublik Deutschland und Brasilien die folgenden bilateralen Abkommen abgeschlossen: Rahmenabkommen vom 9. Juni 1969 über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung Kulturabkommen vom 9. Juni 1969 Vertrag vom 7. Juni 1972 über das Einlaufen von Reaktorschiffen in brasilianische Gewässer und ihren Aufenthalt in brasilianischen Häfen Abkommen vom 20. August 1974 über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen Rahmenvereinbarung vom 21. Januar 1975 über eine deutsch-brasilianische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landwirtschaft Abkommen vom 28. Januar 1975 über die Förderung von gemeinsamen deutsch-brasilianischen privatwirtschaftlichen Unternehmen auf dem Sojasektor Abkommen vom 27. Juni 1975 über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10078 Abkommen vom 27. Juni 1975 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Vereinbarung vom 10. März 1978 über den Austausch technischer Informationen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen Vertrag vom 4. April 1979 über den Seeverkehr Einzelabmachung vom 12. September 1985 über das Projekt Zusammenarbeit bei technologischen Innovationen für kleine und mittlere Industrieunternehmen 8. Welche Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen (inklusive Kleinwaffen ) aus der Bundesrepublik Deutschland nach Brasilien wurden von der Bundesregierung seit 1964 erteilt? 9. Wie hoch ist der Wert der seit 1964 erteilten Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen (inklusive Kleinwaffen) nach Brasilien (bitte entsprechend nach Jahr und Genehmigungswert aufführen)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind entsprechende Akten und damit belastbare Daten für die Zeit vor dem Jahr 2000 nicht mehr vorhanden. Die von der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 erteilten Genehmigungen nach der Position der Kriegswaffenliste für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Brasilien mit einem Gesamtwert von 193 964 878 Euro sowie die entsprechenden Warenwerte nach Genehmigungsjahren ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen (bei den Angaben für das Jahr 2018 und 2019 – erfasst bis einschließlich 10. April 2019 – handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachmeldungen oder Fehlerkorrekturen noch verändern können). Kriegswaffennummer Anzahl der Genehmigungen 24 4 25 3 27 2 28 2 29A 3 29B 11 29C 19 29D 2 30 5 32 2 34 13 35 7 41 1 49 1 50 1 54 1 55 1 57 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10078 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Genehmigungsjahr Wert in Euro 2000 86 229 2002 70 000 2004 5 520 2005 79 980 2006 627 970 2007 19 800 2008 375 000 2009 103 442 740 2010 20 420 2011 35 553 474 2012 2 096 714 2013 22 054 034 2014 278 436 2015 20 682 736 2016 2 066 216 2017 111 609 2018 6 394 000 2019 0 10. Hatten die Deutsche Botschaft in Brasília oder die damaligen Generalkonsulate Informationen über eine Zusammenarbeit von deutschen Unternehmen und/oder Vertretern der deutschen Außenhandelskammern in São Paulo und/oder Rio de Janeiro mit der Militärdiktatur oder deren nachgeordneten Behörden und Organen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (3) verwiesen. Wenn ja: a) Seit wann (bitte entsprechend nach Datum, diplomatischer Vertretung und betroffenem Unternehmen aufführen)? b) Welche waren dies im Einzelnen (bitte Namen der Firmen und handelnde Personen aufführen)? c) Wer wurde darüber informiert, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hatte dies? d) Wurde den Informationen nachgegangen und diese auf eine auch in Deutschland relevante strafrechtliche Relevanz hin überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10078 e) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass frühere Bundesregierungen , Ministerien, Geheimdienststellen, Konsulate oder Botschaften in irgendeiner Form Informationen darüber hatten, dass deutsche Staatsangehörige und/oder für deutsche Institutionen und/oder Firmen in Brasilien tätige Brasilianer aktive Unterstützung (finanzieller, logistischer oder sonstiger Art) an die Folterzentren der Abteilung für politische und soziale Ordnung (DOPS) und des brasilianischen Geheimdienstes (DOI- CODI) geleistet haben oder dies bekundet haben? Wenn ja, welche sind dies im Detail? Die Fragen 10a bis 10e werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass auch andere Unternehmen außer VW ihre Firmengeschichte während der Militärdiktatur aufarbeiten ? Wenn ja, welche sind dies? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung den Atomvertrag aus heutiger Sicht? Was waren die Beweggründe der damaligen Bundesregierung, dieses umfassende Vertragswerk mit einer Militärdiktatur einzugehen? War der Bundesregierung und/oder einer ihrer untergeordneten Behörden zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen 1964 und 1985 bekannt, dass Brasilien an einem geheimen Atomwaffenprogramm arbeitete? Wenn ja, wann und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zog sie daraus? 13. Wie waren damals die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zum autoritär regierten Brasilien? Wer hat maßgeblich den Vertrag eingefädelt? Inwiefern war das Parlament einbezogen, und welche Gremien haben sich in welcher Form mit dem Vertrag befasst? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (3) wird verwiesen. 14. Was wurde vom Atomvertrag bis heute realisiert? 15. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die aktuellen Fähigkeiten Brasiliens Atomwaffen herzustellen? 16. Welche Bedeutung hat der Atomvertrag aus Sicht der Bundesregierung heute für die deutsch-brasilianischen Beziehungen? 17. Plant die Bundesregierung den im November 2019 auslaufenden Atomvertrag um weitere fünf Jahre zu verlängern? Wenn ja, warum? Wenn nein, wieso nicht? Die Fragen 14 bis 17 werden zusammen beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10078 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit dem Kernkraftwerk Angra II und dem in Errichtung befindlichen Kernkraftwerk Angra III wurden die Projekte des Abkommens abgeschlossen. Das Abkommen von 1975 bildet weiterhin den Rahmen für bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung, dem Strahlenschutz, der medizinischen Isotopenherstellung und der Materialforschung. Der Bundesregierung ist aus öffentlichen Quellen bekannt, dass die brasilianische Marine seit Jahren ein Programm zur Entwicklung eines nuklearen Antriebs für U-Boote unterhält , was nach Kenntnis der Bundesregierung im Einklang mit dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag/Atomwaffensperrvertrag und dem Vertrag von Tlatelolco steht, der eine kernwaffenfreie Zone in Lateinamerika garantiert. Alle Aktivitäten Brasiliens im Nuklearbereich erfolgen unter Verifikation durch die Internationale Atomenergie-Organisation, deren Mitglied Brasilien seit 1998 (Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag) und 1994 (Vertrag von Tlatelolco) ist. Die Bundesregierung strebt deshalb derzeit keine Änderung der Rechtslage an. 18. Wie viele Polizei- und Militärangehörige aus Brasilien wurden zwischen 1964 und 1985 in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet (bitte nach brasilianischer Polizei- oder Militärbehörde, Anzahl, ausbildender hiesiger Behörde und jeweiligem Ausbildungszeitraum und -ort aufschlüsseln)? 19. Seit wann war der Bundesnachrichtendienst (= BND) bzw. sein Vorgänger die Organisation Gehlen in Brasilien in welcher Form aktiv? Welche formellen Kontakte zu brasilianischen Inlands- bzw. Auslandsgeheimdiensten gab und gibt es? Gibt es Hinweise auf informelle Kontakte von BND-Mitarbeitern zu Mitarbeitern brasilianischer staatlicher Behörden? Wenn ja, wie wurden sie dienstlich und diplomatisch bewertet? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1) verwiesen. 20. Waren bundesdeutsche Verfassungsschutzbehörden zwischen 1964 und 1985 in Brasilien aktiv, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form geschah dies? Bundesdeutsche Verfassungsschutzbehörden waren im genannten Zeitraum in Brasilien nicht aktiv. 21. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, z. B. durch die Arbeit der Unabhängigen Historikerkommission (UHK) des BND, inwieweit NS-Belastete Personen in Brasilien für deutsche Stellen aktiv waren? Wenn ja, um welche Personen handelte es sich, in welchen Funktionen wurden sie in welchem Zeitraum wo genau und zu welchem Zweck eingesetzt, und seit wann war dies der Bundesregierung bekannt (bitte entsprechend aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Unabhängige Historikerkommission plant eine Publikation zur Auslandsaufklärung in Lateinamerika. Der Bundesregierung liegen weder Informationen zu Inhalten noch zum Erscheinen der Publikation vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10078 22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit NS-Belastete Personen in Brasilien oder der Bundesrepublik Deutschland für brasilianische Stellen, zum Beispiel im brasilianischen Sicherheitsapparat, aktiv waren? Wenn ja, um welche Personen handelte es sich, in welchen Funktionen wurden sie in welchem Zeitraum wo genau und zu welchem Zweck eingesetzt, und seit wann war dies der Bundesregierung bekannt (bitte entsprechend aufschlüsseln )? 23. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit deutsche Sicherheitsbehörden in Brasilien über auch nach dem Krieg weiter bestehende Netzwerke wie die NSDAP-Auslandsorganisation Personen rekrutiert haben ? Wenn ja, welche sind dies im Detail? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Welchen Inhalt hatten die BND-Tageslagen bzw. Lageberichte bezüglich der Sicherheitslage in Brasilien in den Tagen vor dem Militärputsch? 25. Welchen Inhalt hatten die BND-Tageslagen bzw. Lageberichte bezüglich der Sicherheitslage und der politischen Situation in Brasilien bis zum Ende des Jahres 1964, und welcher Umgang mit dem Regime wurde darin empfohlen? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1) verwiesen. 26. War die Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form, z. B. über den BND, in Operationen der CIA in Brasilien eingebunden oder über diese informiert ? Wenn ja, in welche, und welche ihrer Ziele sah die Bundesregierung dadurch jeweils verfolgt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2) wird verwiesen. 27. In welchen Sitzungen und in welcher Zusammensetzung wurde die Bundesregierung über die Entwicklungen in Brasilien vor und nach dem Putsch von wem informiert, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (3) wird verwiesen. 28. Hielt der BND nach dem Militärputsch Kontakte zum Regime und zu brasilianischen Geheimdiensten oder arbeitete sogar mit den brasilianischen Geheimdiensten und Polizei- oder Heereseinheiten wie DOPS oder DOI-CODI zusammen? Wenn ja, in welcher Form (bitte entsprechend nach Jahr, Art des Kontaktes bzw. der Zusammenarbeit aufführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2) wird verwiesen. 29. Welche Erkenntnisse hatten deutsche Sicherheitsbehörden über Aktivitäten brasilianischer Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1964 und 1985? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10078 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. In welcher Form kam es seitens deutscher Sicherheitsbehörden zwischen 1964 und 1985 zur Unterstützung, Ausbildung, Ausrüstung oder anderen Formen der Zusammenarbeit mit brasilianischen Sicherheitsbehörden, seien es Polizei- oder Heereskräfte? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2) wird verwiesen. 31. Wie viele brasilianische Oppositionelle mussten während der Militärdiktatur das Land verlassen und emigrierten in die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Deutsche Demokratische Republik (DDR)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 32. Wurden brasilianische Exilanten, die nach dem Militärputsch in die Bundesrepublik Deutschland oder andere westeuropäische Staaten geflohen waren, durch deutsche Stellen (BND, BfV – Bundesamt für Verfassungsschutz, LfV – Landesbehörden für Verfassungsschutz, MAD – Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, Staatsschutzabteilungen, etc.) beobachtet, und gab es diesbezüglich mit brasilianischen Sicherheitsbehörden eine Zusammenarbeit und/oder einen Daten- bzw. Informationsaustausch? Wenn ja, in welcher Form, durch wen, und in welchem Umfang (bitte entsprechend nach beobachtender Behörde, Betroffenen, Beobachtungszeitraum und Art der Zusammenarbeit bzw. des Daten- oder Informationsaustauschs auflisten)? 33. Wurde die westdeutsche Brasilien-Solidaritätsbewegung durch deutsche Sicherheitsbehörden (BND, BfV, LfV, MAD, Staatsschutzabteilungen, etc.) beobachtet, und wenn ja, in welcher Form geschah dies jeweils, und gab es diesbezüglich mit brasilianischen Sicherheitsbehörden eine Zusammenarbeit und/oder einen Daten- bzw. Informationsaustausch (bitte entsprechend nach überwachter Solidaritätsgruppe, beobachtender Sicherheitsbehörde, Überwachungszeitraum , betroffene Personenzahl, Art der Überwachung bzw. Beobachtung und ggf. Form der Zusammenarbeit (insbesondere Daten- bzw. Informationsaustausch) mit brasilianischen Sicherheitsbehörden aufführen)? Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (2) verwiesen. 34. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Brasilien während der Militärdiktatur und wenn ja, welche sind dies? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (1) wird verwiesen. 35. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des neu gewählten rechtsextremen brasilianischen Präsidenten zur brasilianischen Militärdiktatur ? Die Bundesregierung bewertet die Äußerungen ausländischer Politiker zu innenpolitischen Fragen ihrer Länder grundsätzlich nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10078 36. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der brasilianischen Regierung für ein verstärktes gemeinsames Bemühen bei der Aufarbeitung der Verbrechen der Militärdiktatur und eine Entschädigung der Opfer eingesetzt oder wird sie dies tun? Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen hatten die entsprechenden Gespräche mit der brasilianischen Regierung? Wenn nein, warum nicht? Eine brasilianische Wahrheitskommission hat umfassend hierzu gearbeitet und ihren Bericht 2014 veröffentlicht: http://cnv.memoriasreveladas.gov.br/. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung zu weiteren Bemühungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333