Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10079 19. Wahlperiode 10.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margarete Bause, Katja Keul, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9087 – Die aktuelle Menschenrechtssituation und der Schutz der indigenen Bevölkerung in den indonesischen Provinzen Papua und Westpapua V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit den 1960er Jahren kommt es in den indonesischen Provinzen Papua und Westpapua immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Anhängern der Unabhängigkeitsbewegung und indonesischen Sicherheitskräften . Menschenrechtsorganisationen berichten von wiederkehrenden Fällen außergerichtlicher Tötungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter sowie Verstößen gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit (www.hrw.org/ news/2018/12/09/indonesia-papuan-militants-kill-17; International Coalition for Papua (2017): Human Rights in West Papua 2017; Amnesty International Indonesia (2018): Don’t Bother, Just Let Him Die). Menschenrechtsorganisationen beklagen seit Jahren die systematische Marginalisierung indigener Papua durch die indonesische Regierung, eine dramatische Veränderung der demographischen Lage zu Ungunsten der indigenen Bevölkerung und die willkürliche Verletzung von Grundrechten (www.gfbv.de/fileadmin/redaktion/Reporte_ Memoranden/2012/MR-Report_Nr._67_-_Landraub_bedroht_indigene_Voelker. pdf/). Amnesty International zufolge gab es zwischen Januar 2010 und Februar 2018 69 Fälle außergerichtlicher Tötungen durch Sicherheitskräfte, bei denen insgesamt 95 Personen getötet wurden. 85 der Opfer waren ethnische Papua (Amnesty International Indonesie, 2018, „Don’t Bother, Just Let Him Die“). Die Menschenrechtsorganisation beklagt in diesem Zusammenhang ein besonders hohes Maß an Straflosigkeit und Nichtaufarbeitung durch die indonesischen Behörden (Amnesty International Indonesia, 2018, „Don’t Bother, Just Let Him Die“). Im vierten Quartal 2018 häuften sich Berichte über politisch bedingte Festnahmen , Folter und Misshandlungen (www.humanrightspapua.org/images/ docs/Human%20Rights%20Update%20West%20Papua%20January%2020 19.pdf; www.gfbv.de/de/news/indonesien-zahl-der-willkuerlichen-verhaftungenvon -papua-dramatisch-gestiegen-8359/). So wurden im Dezember bei Demonstrationen gegen die indonesische Papua-Politik in ganz Indonesien mehrere hundert Personen festgenommen (www.gfbv.de/de/news/massenverhaftungenvon -papua-in-indonesien-9513/). Im selben Monat wurden bei gewalttätigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10079 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auseinandersetzungen zahlreiche Zivilisten und Zivilistinnen getötet und vertrieben (http://humanrightspapua.org/news/28-2018/400-update-on-militaryoperation -in-nduga-number-of-refugees-and-reported-fatalities-among-indigenouscivilians -rising). Auch im Januar 2019 kam es weiterhin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der West Papua Liberation Army und dem indonesischen Militär (www.crisisgroup.org/crisiswatch/january-2019#indonesia). Vor diesem Hintergrund überreichte Ende Januar 2019 ein Vertreter der „Vereinten Befreiungsbewegung für Westpapua“ (ULMWP) dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte eine, Berichten zufolge 1,8 Millionen Unterschriften starke, Petition, die das Selbstbestimmungsrecht für Papua einfordert (https://abcnews.go.com/International/wireStory/papuans-independence-petitionobstacles -60720095). Trotz der problematischen Menschenrechtslage in den Provinzen Papua und Westpapua genehmigte die Bundesregierung zwischen 2013 und 2017 wiederholt die Ausfuhr von Waffen- und Rüstungsexporten nach Indonesien, darunter über 100 Leopard-Panzer, über 50 Marder-Schützenpanzer sowie Klein- und Leichtwaffen und dazugehörige Munition (Berichte der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter der Jahre 2013 bis 2017). 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in den indonesischen Provinzen Papua und Westpapua? Auf welche Informationsgrundlagen stützt die Bundesregierung ihre Beurteilung ? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und das Gewaltmuster sowie die strafrechtliche Verfolgung außergerichtlicher Tötungen , Fällen von Folter und Fällen von Verhaftungen bei friedlichen Demonstrationen und Versammlungen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in den Provinzen Papua und Westpapua (vgl. www.humanrightspapua.org/ images/docs/HumanRightsPapua2017-ICP.pdf; www.humanrightspapua.org/ hrreport/qarterly-reports)? 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl ziviler Opfer bei gewalttätigen Angriffen durch die bewaffnete Unabhängigkeitsbewegung TPN-PB und indonesischer Sicherheitskräfte in den Provinzen Papua und Westpapua zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2018? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Arbeitsbedingungen von Journalisten, die über menschenrechtsrelevante Themen berichten, zu verbessern und die Einschränkungen für Berichterstattung zu Themen mit Auswirkungen auf Westpapua aufzuheben, einschließlich der Ankündigung, den Zugang zu Westpapua für ausländische Journalisten zu öffnen, die sie im Vorfeld des dritten Universal Periodic Review Indonesiens vor dem UN-Menschenrechtsrat im Mai 2017 einreichte, die heutige Situation von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen sowie Journalisten und Journalistinnen in Westpapua? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenfassend beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die aktuelle Menschenrechtslage in den indonesischen Provinzen Papua und West-Papua nach wie vor angespannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10079 Die Bundesregierung stützt sich dabei auf übereinstimmende Einschätzungen indonesischer und internationaler Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Medien und unabhängiger Beobachter . Danach ist es bei Demonstrationen und anderen Kundgebungen wiederholt zu menschenrechtsrelevanten Vorfällen gekommen. Zudem unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsbedingungen von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie Journalistinnen und Journalisten in West-Papua nach wie vor erheblichen Einschränkungen . Das trifft insbesondere auf ausländische Journalistinnen und Journalisten zu. Die Bundesregierung befürwortet nachdrücklich die baldige Durchführung des mit der Regierung Indonesiens bereits vereinbarten Besuches der Hohen Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen oder ihres Büros zur Überprüfung der Menschenrechtslage in den Provinzen Papua und West-Papua. 5. Inwiefern sind der Bundesregierung Zugangsbeschränkungen zu den Provinzen Papua und Westpapua für ausländische Journalisten und Journalistinnen bekannt? Wenn solche bekannt sind, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der indonesischen Regierung dafür ein diese aufzuheben? Der Bundesregierung ist kein generelles Zugangsverbot für ausländische Journalistinnen und Journalisten bekannt. Jedoch bestehen erhebliche Einreisehindernisse de facto fort. Die Beschränkungen werden teilweise mit Sicherheitsbedenken aufgrund der Präsenz bewaffneter Gruppen begründet. Die Bundesregierung setzt sich in ihren Kontakten mit der indonesischen Regierung regelmäßig für die Einhaltung aller internationalen Menschenrechtsstandards ein. In diesem Rahmen setzt sie sich ebenfalls für die Ermöglichung des freien Zugangs und von Arbeitsmöglichkeiten auch für ausländische Journalistinnen und Journalisten ein. 6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation einheimischer Papua-Journalisten und -Journalistinnen, und auf welche Art und Weise setzt sie sich gegenüber der indonesischen Regierung dafür ein, dass indigene Journalisten und Journalistinnen in Papua und Westpapua frei von Einschüchterungen , willkürlichen Verhaftungen und Todesdrohungen arbeiten können? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Arbeitsbedingungen speziell von einheimischen indigenen Journalistinnen und Journalisten in Papua und West-Papua vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen . 7. Welche Schritte hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen und welche unternimmt sie aktuell, um eine friedliche Konfliktbearbeitung des Westpapua-Konflikts zu fördern? Die Bundesregierung unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen zur Konfliktbeilegung durch Dialogformate und Entwicklungsprojekte in den Provinzen Papua und West-Papua. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10079 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bilateral für eine politische Lösung des Konflikts ein, und inwiefern unterstützt sie in diesem Zusammenhang einen umfassenden politischen Dialog aller Akteure ohne Vorbedingungen, wie nach Kenntnis der Fragestellenden zuletzt Ende Februar 2019 von vier Papua-Kirchen gefordert? Die Bundesregierung erkennt die Zugehörigkeit der Provinzen Papua und West- Papua zur Republik Indonesien uneingeschränkt an und steht allen Initiativen wohlwollend gegenüber, die sich auf dieser Grundlage um Dialog und Konfliktbeilegung bemühen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Inwiefern nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit, in bilateralen Gesprächen mit der indonesischen Regierung auf die Menschrechtsverletzungen in den Provinzen Papua und Westpapua hinzuweisen? Die Bundesregierung setzt sich in ihren Kontakten mit der indonesischen Regierung regelmäßig für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ein. Beim EU-Menschenrechtsdialog mit Indonesien im Februar 2018 wurden auf Initiative der Bundesregierung wiederholt Menschenrechtsverletzungen in den Provinzen Papua und Westpapua eigens hervorgehoben und thematisiert. Beim Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren („Universal Periodical Review“/UPR) der Menschenrechtslage in Indonesien vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 3. Mai 2017 kritisierte die Bundesregierung unter anderem die Menschenrechtslage in Papua und Westpapua. Indonesien nahm die Empfehlung der Bundesregierung an, die Schulungs- und Verwaltungsanweisungen für Polizei und örtliche Behörden zu verbessern und das Recht auf friedliche Versammlung in den Provinzen Papua und West-Papua zu gewährleisten. 10. Welche Auswirkungen hat die von Präsident Joko Widodo vorangetriebene Infrastrukturpolitik in Papua und Westpapua nach Kenntnis der Bundesregierung für die dort lebende indigene Bevölkerung, und in welcher Form setzt sich die Bundesregierung bilateral für eine umfassende Partizipation der indigenen Bevölkerung im Rahmen von Infrastruktur- und Landnutzungsprojekten in Papua und Westpapua ein? Nach Kenntnis der Bundesregierung umfasst der Ausbau der Infrastruktur in Papua und West-Papua sowohl Transportprojekte als auch Investitionen in Elektrifizierung , in die schulische Infrastruktur und die Gesundheitsinfrastruktur. Es wird erwartet, dass hierdurch der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie der Marktzugang für entlegene Gebiete verbessert werden und dass Transportund Produktionskosten sinken. Mittelfristig soll damit der allgemeine Lebensstandard steigen, wovon auch die indigene Bevölkerung profitieren dürfte. Der Bundesregierung ist die Kritik von Zivilgesellschaftsvertreterinnen und Zivilgesellschaftsvertretern an Infrastrukturprojekten bekannt, wie auch der Umstand , dass es in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen Baufirmen und indigenen Gruppen gekommen ist. Die Bundesregierung begrüßt daher den verstärkten Dialog und die Einbeziehung von lokaler und indigener Bevölkerung in Planung und Ausführung der Maßnahmen, wie er auch in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit praktiziert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10079 11. Finanziert die Bundesregierung aktuell Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Papua und Westpapua (bitte nach Projektart, -umfang , zeitlichem Rahmen und implementierenden Organisationen aufschlüsseln ), und wie gewährleistet die Bundesregierung die Partizipation der indigenen Bevölkerung bei Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Papua und Westpapua? Die staatlichen Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Entwicklungsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) waren bislang nicht in Papua und West-Papua aktiv. Die Bundesregierung hat mit der indonesischen Regierung vereinbart, dass die Technische Zusammenarbeit Aktivitäten künftig auch in Papua und West-Papua zu den Themen Waldschutz, Biodiversität und Korruptionsprävention im Forstsektor aufnehmen wird. Dies betrifft die geplanten oder bereits in der Durchführung befindlichen Vorhaben der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) „Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption (KPK)“ (Laufzeit Januar 2019 bis Dezember 2021, Gesamtauftragswert drei Mio. Euro) und „Forests and Climate Change (FORCLIME)“ (Laufzeit Januar 2017 bis Dezember 2020, Gesamtauftragswert 11,94 Mio. Euro). Zur Frage der Partizipation der indigenen Bevölkerung wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. In der Finanziellen Zusammenarbeit ist die Finanzierung von Kleinwasserkraftwerken an den drei Standorten Amai, Orya und Kalibumi in der Provinz Papua geplant (Gesamtauftragswert von 115 Mio. Euro). Aus dem Titel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für private Träger wird die Nichtregierungsorganisation „OroVerde – Die Tropenwaldstiftung “ zum Schutz der Biodiversität und zur partizipativen Regionalentwicklung finanziert (Zuwendungshöhe 499 733 Euro). Nach derzeitiger Planung läuft das Projekt von Oktober 2017 bis Dezember 2020. Über den zivilen Friedensdienst wird die Nichtregierungsorganisation „Peace Brigades International“ im Bereich der Stärkung von Menschenrechten gefördert (aktuelle Laufzeit 2017 bis 2020; Zuwendungshöhe 875 404 Euro). Die Umsetzung erfolgt über lokale Nichtregierungsorganisationen und in direkter Zusammenarbeit mit der indigenen Bevölkerung. Brot für die Welt und Misereor arbeiten im Rahmen der kirchlichen Zusammenarbeit in Papua und West-Papua an den Themen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte , Gendergerechtigkeit, gewaltfreie Konfliktlösung, politische Teilhabe der Zivilgesellschaft, Landwirtschaft und Landnutzung (jeweils über lokale Partner). 12. Inwiefern wird sichergestellt, dass marginalisierte und diskriminierte Bevölkerungsgruppen in von der Bundesregierung finanzierten Vorhaben besonders berücksichtigt und in die Umsetzung einbezogen werden? In den von der Bundesregierung finanzierten Vorhaben wird sichergestellt, dass lokale und indigene Bevölkerungsgruppen als Zielgruppe sowie als Umsetzungspartner im Zentrum der laufenden und geplanten Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Papua und West-Papua stehen. Die Auswirkungen der Projekte auf die Lebensumstände der indigenen Bevölkerungsgruppen finden in Konzeption und Berichterstattung besondere Berücksichtigung. Im Fall der genannten GIZ-Vorhaben (siehe Antwort zu Frage 11) geht den geplanten Aktivitäten eine umfassende Konflikt- und Menschenrechtsanalyse voraus , die insbesondere auf die Belange marginalisierter und diskriminierter Bevölkerungsgruppen eingeht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10079 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Bemühungen kann die Abteilung für Krisenprävention und Konfliktbearbeitung des Auswärtigen Amts grundsätzlich unternehmen, um Einfluss auf die potenzielle Gewalteskalation bei Konflikten wie dem in Westpapua auszuüben, und welche konkreten Maßnahmen seitens der Abteilung S finden derzeit statt? Wenn eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft gegeben ist, können mittels Förderinstrumenten der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge im Auswärtigen Amt Maßnahmen zur friedlichen Konfliktbeilegung durch Dialog und Mediation eingesetzt werden. In Westpapua bestehen derzeit keine solchen Maßnahmen. 14. Inwiefern werden hier die potenziellen Naturkatastrophen wie Erdbeben bei der Planung und Durchführung von Projekten, die mit deutschen Geldern finanziert werden, berücksichtigt (www.straitstimes.com/asia/se-asia/ earthquake-strikes-near-indonesian-town-of-jayapura-usgs)? Die Risiken potenzieller Naturkatastrophen werden stets bei der Durchführung von mit deutschen Geldern finanzierten Projekten berücksichtigt. 15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Einsatz und Verbleib von Kriegswaffen – insbesondere Klein- und Leichtwaffen – durch das indonesische Militär gegen Zivilisten und Zivilistinnen in Papua und Westpapua , und wie kann sie ausschließen, dass von Deutschland gelieferte Waffen illegal in Umlauf gebracht werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 16. Gibt es in Indonesien Regionen, die von der Ausfuhrgenehmigung für deutsche Rüstungsgüter – inklusive Klein- und Leichtwaffen – ausgenommen sind, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die gelieferten Waffen tatsächlich in den in der Endverbleibserklärung festgelegten Regionen bleiben, und welche Konsequenzen zieht sie aus den aus anderen Fällen bekannten Schwierigkeiten (z. B. Heckler & Koch in Guerrero, Mexiko), dies effektiv zu kontrollieren? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10079 Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung wird grundsätzlich von der Vorlage einer sog. Endverbleibserklärung des Endverwenders abhängig gemacht. In dieser hat der Empfänger des Rüstungsgutes zu versichern, dass er der Endverwender ist. Zudem versichert der Endverwender darin, dass er die Rüstungsgüter nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung re-exportiert (sog. Re-Exportvorbehalt). Die Endverbleibserklärung ist nicht die einzige Grundlage der Genehmigungsentscheidung . Diese ist regelmäßig das Resultat einer der international geübten und vereinbarten Praxis entsprechenden umfassenden ex-ante Prüfung, in deren Rahmen alle Angaben zum Endverbleib, zur Endverwendung und zum Endverwender bewertet werden. Bestehen Zweifel am gesicherten Endverbleib der Rüstungsgüter , wird eine Ausfuhrgenehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Maßgeblich für die Entscheidung über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Klein- und Leichtwaffen sind zudem die im März 2015 durch die Bundesregierung beschlossenen „Grundsätze für die Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen , dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer “ (sog. Kleinwaffengrundsätze), mit denen die Regelungen für Kleinwaffenexporte verschärft wurden. Kleinwaffen stehen zudem im Fokus der ergänzend dazu – zunächst für eine zweijährige Pilotphase – eingeführten sog. Post- Shipment-Kontrollen, d. h. Kontrollen, die deutsche Stellen nach der Lieferung von unter anderem Kleinen und Leichten Waffen beim jeweiligen staatlichen Empfänger vor Ort durchführen können. Ausfuhrgenehmigungen nach Indonesien werden nicht auf bestimmte Regionen des Landes beschränkt. 17. Hat die Bundesregierung seit der pilotmäßigen Einführung im Juli 2015 Post-Shipment-Kontrollen in den Provinzen Papua und Westpapua veranlasst , und wenn nein, warum wurden in den Provinzen Papua und Westpapua noch keine Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt? Die Bundesregierung legt den Ort von Post-Shipment-Kontrollen in Abstimmung mit dem Empfängerstaat fest. Die im Januar 2019 in Indonesien durchgeführte Kontrolle, die nicht in Papua oder Westpapua stattfand, ergab keine Beanstandungen . 18. Inwiefern unterstützte die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren indonesische Sicherheitskräfte (Polizei und Militär) durch Training, Equipment oder anderweitig (bitte aufgeschlüsselt nach Maßnahme, jeweiligem finanziellem und personellem Umfang sowie zeitlichem Rahmen angeben)? Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist hier jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung von Teilen dieser Frage nicht in offener Form erfolgen kann. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet , für die Interessen sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger nachteilig zu sein. Die Veröffentlichung dieser Informationen berührt das Sicherheitsinteresse Indonesiens, deren Bekanntwerden könnte zu einer Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen. Die ent- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10079 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sprechenden Informationen können daher auch unter Abwägung der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts nur mit der Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“ übermittelt werden.* Hinsichtlich der Unterstützung des Bundeskriminalamtes der indonesischen Sicherheitskräfte im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/8783) verwiesen. 19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Status der Umsetzung der zwischen der Rheinmetall AG und dem indonesischen Waffenproduzenten PT Pindad im August 2014 unterzeichneten Memorandum of Understanding zur Errichtung einer Produktionsstätte für Munition in Indonesien (www.defenceweb.co.za/industry/industry-industry/rheinmetall-and-pindadsign -indonesia-ammunition-deal/?catid=7%3AIndustry&Itemid=116)? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 20. Welche nationalen Gesetze ermöglichen der Bundesregierung, die Internationalisierung der Munitionsproduktion durch deutsche Firmen zu untersagen, wenn Rüstungsunternehmen Ausfuhrgenehmigungen umgehen, indem sie nicht den Export von Herstellungstechnologie für Rüstungsgüter, sondern lediglich technische bzw. personelle Unterstützung zur Entwicklung oder dem Bau von Rüstungsgütern im Ausland bereitstellen? Sowohl der Export von Rüstungsgütern als auch der Export entsprechender Technologie werden bereits streng kontrolliert und sind nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) genehmigungspflichtig. Ergänzend sieht § 50 AWV unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigungspflicht für die Erbringung technischer Unterstützung im Zusammenhang mit einer militärischen Endverwendung vor. Die Vorschriften sind zusammen zu betrachten, da die technische Unterstützung einen für die Herstellung von Rüstungsgütern notwendigen Technologietransfer nicht ersetzen kann. Definition und Umfang der Regelungen zur technischen Unterstützung im deutschen Außenwirtschaftsrecht (§ 2 Absatz 16 des Außenwirtschaftsgesetzes [AWG], §§ 49 ff. AWV) beruhen auf EU-weit einheitlichen Vorgaben (Gemeinsame Aktion des Rates 2000/401/GASP vom 22. Juni 2000). * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333