Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10089 19. Wahlperiode 13.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9434 – Autonomes Fahren als Chance für Menschen mit Behinderungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sind ebenso auf Mobilität angewiesen wie andere Menschen. Wegen ihrer körperlichen Einschränkungen ist es vielen jedoch nicht möglich, eigenständig und selbständig ein Auto zu führen. Zahlreiche Gründe sind hierfür zu nennen: Menschen können auf den Rollstuhl angewiesen sein, es fehlen Gliedmaßen oder es fehlt schlichtweg die Kraft in den Armen oder Händen. Komplizierte technische Umbaumaßnahmen sind zwar in vielen Fällen möglich, aber die unterschiedlichen Bedürfnisse machen sehr individuelle unterschiedliche Lösungen nötig, die zudem sehr kostenintensiv sind (www.faz.net/aktuell/rhein-main/autofahren-mit-behinderung-perhandgas -ins-normale-leben-13352098.html). Das autonome Fahren war noch vor wenigen Jahren unvorstellbar. Die rasante technische Forschung und Entwicklung beschränkt sich nicht nur auf das autonome Fahren von Personenkraftwagen, sondern auch im Güterverkehr und bei Bussen gibt es vielversprechende Modellprojekte mit diversen Automatisierungsstufen . Aber gerade die denkbaren Automatisierungsfunktionen im PKW- Bereich sind von großem Interesse (www.adac.de/-/media/pdf/motorwelt/ prognos_automatisierungsfunktionen.pdf?redirectId=quer.mwe.prognos-studie). Vor dem Hintergrund dieser technischen Entwicklung sind großes Potenzial und neue Perspektiven auch für Menschen mit Behinderungen denkbar, die nach Ansicht der Fragesteller Fragen aufwerfen. 1. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung im autonomen Fahren für Menschen mit Behinderungen? Das automatisierte bzw. autonome und vernetzte Fahren hat nach Auffassung der Bundesregierung ein erhebliches Potenzial, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen , die Verkehrseffizienz zu steigern, Emissionen zu reduzieren, den Innovationsstandort Deutschland zu fördern und moderne, nachhaltige Mobilität zu ermöglichen . Von der Einführung automatisierter bzw. autonomer Fahrzeuge werden alle Menschen profitieren. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Men- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10089 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schen und Menschen mit Behinderung entstehen durch automatisierte und autonome Fahrzeuge neue Mobilitätskonzepte und -Lösungen. Diese bieten neue, bessere und vielfältigere Möglichkeiten, am Verkehr und somit auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. 2. Wurden bei der Bundesregierung Förderanträge gestellt, die autonomes Fahren für Menschen mit Behinderungen betreffen (bitte nach Projekten aufschlüsseln )? 3. Welche Forschungsprojekte im Bereich autonomes Fahren werden von der Bundesregierung unterstützt, die eine Nutzung des autonomen Fahrens auch für Menschen mit Behinderungen thematisieren? 4. Sind der Bundesregierung sonstige Forschungsprojekte zur Nutzung des autonomen Fahrens durch Menschen mit Behinderungen bekannt, und wenn ja, welche? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen des Forschungsprogramms zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Projekt Automatisiertes Fahren in peripheren Siedlungsstrukturen (Auto FipS) gefördert. Das Projekt zielt auf eine wirtschaftliche Verkehrsanbindung ländlich geprägter Räume an urbane Oberzentren, was im Zuge des demographischen Wandels immer herausfordernder wird. Besonders für mobilitätseingeschränkte Personengruppen bieten automatisierte Fahrzeuge große Potentiale, Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen und eine hinreichende Standortattraktivität auf dem Land aufrechtzuerhalten. Die Grundlagenstudie untersucht geeignete Standorte im Ballungsraum Dresden, sinnvolle Erprobungsszenarien bzw. Verwertungskonzepte sowie die voraussichtlichen Nutzenpotentiale und Kosten einer Testfeldrealisierung von Anwendungsfällen des automatisierten Fahrens auf dem Land. Dabei werden zielgruppenspezifisch infrage kommende Fahrzeugkonzepte , Bedienformen und Geschäftsmodelle untersucht. Das Projektziel sind Erkenntnisse über die technologischen und gesellschaftlichen Potentiale des automatisierten Fahrens in peripheren Siedlungsräumen sowie für die dort lebenden immobileren Bevölkerungsgruppen (Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderung ). 5. Ist die Bundesregierung mit der Automobilindustrie über die Möglichkeiten des autonomen Fahrens für Menschen mit Behinderungen im Gespräch? 6. Ist die Bundesregierung mit Betroffenen und Verbänden im Gespräch über die Möglichkeiten des autonomen Fahrens für Menschen mit Behinderungen ? 7. Welche sonstigen Akteure sollten nach Ansicht der Bundesregierung in die Gespräche eingebunden werden? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung tauscht sich mit Vertretern der Automobilindustrie über verschiedene Bereiche des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens aus. Dabei werden auch zukünftige Mobilitätskonzepte thematisiert, die den Bürgerinnen und Bürgern im Allgemeinen, aber auch solchen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen Nutzen bringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10089 Die Bundesregierung ist regelmäßig mit verschiedenen Interessengruppen, u. a. mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. oder auch mit dem Sozialverband VdK Deutschland e. V. in Kontakt. Die Themen der gesellschaftlichen Akzeptanz und Teilhabe werden darüber hinaus im Plenum des Runden Tisches „Automatisiertes Fahren“ erörtert, an dem eine Vielzahl von Institutionen aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Verwaltung mitwirken. Für konkrete oder abgegrenzte Fragestellungen tritt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit den relevanten Interessengruppen auch bilateral in Kontakt. 8. In welchem Zeitraum kann nach Ansicht der Bundesregierung autonomes Fahren für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden? Das BMVI entwickelt in der aktuellen Legislaturperiode einen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren in bestimmten Anwendungsfällen, um den ersten Schritt zum Regelbetrieb autonomer Fahrzeug zu gehen. Wann autonomes Fahren für Menschen mit Behinderungen möglich sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren , insbesondere vom Stand weiterer technischer Entwicklungen ab, auf die die Bundesregierung keinen direkten Einfluss hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333