Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10091 19. Wahlperiode 13.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9589 – Kenntnisstand der Bundesregierung zu den Baufortschritten am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im so genannten Konsensbeschluss vom 28. Mai 1996 verständigten sich die Länder Berlin, Brandenburg und der Bund auf die Realisierung eines Single- Airport-Konzepts für die Hauptstadtregion. Ziel war der Ausbau einer wettbewerbsfähigen Luftverkehrsinfrastruktur für Berlin und Brandenburg. Die Flughäfen Tegel und Tempelhof wurden als nicht ausreichend für dieses Vorhaben angesehen (www.tagesspiegel.de/themen/fahrrad-verkehr/dokumentation-konsens beschluss-zur-tempelhof-schliessung/876062.html). Bauherr ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH). Im Rahmen des folgenden Raumordnungsverfahrens wurde der Standort Schönefeld-Süd als ungeeignet klassifiziert (Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom 13. August 2004, Az. 44/1-6441/1/101, S. 367). Gleichwohl wurde auf politischer Ebene entschieden, hier einen neuen Großflughafen zu realisieren (Planfeststellungsbeschluss, S. 368). Die Kosten wurden seinerzeit auf etwa 1,1 Mrd. D-Mark geschätzt (www.berliner-zeitung.de/neue-studie-belegt-- erste-ausbaustufe-in-schoenefeld-ist-erheblich-preiswerter-als-erwartetgrossflughafen -sperenberg-unbezahlbar-16846982). Am 5. September 2006 erfolgte der Spatenstich, im Juli 2008 begannen die Bauarbeiten am Hauptterminal . Die Inbetriebnahme war für den 30. Oktober 2011 vorgesehen. Im Juni 2010 wurde der geplante Eröffnungstermin erstmals verschoben. Begründet wurde dies mit gestiegenen Sicherheitsanforderungen seitens der Europäischen Union sowie der Insolvenz eines beteiligten Ingenieurbüros (www.spiegel.de/spiegel/print/d-87561965.html). Der neuerliche Eröffnungstermin wurde abermals verschoben – diesmal unter Verweis auf technische Probleme bei der Brandschutztechnik (www.tagesspiegel.de/berlin/die-bereroeffnungstermine -2007-2011-2012-2013-/7094354.html). Diese Reihe setzte sich fort; eine Verschiebung folgte der nächsten. Gleichzeitig traten in zunehmendem Umfang Planungs- und Realisierungsmängel zutage. Zwischen Bahnhof und Plaza-Gebäude beispielsweise waren laut Pressemeldungen von November 2013 (www.bild.de/news/inland/flughafen-berlin-brandenburg/die-50- peinlichsten-ber-pannen-33334924.bild.html) die Rolltreppen um einige Stufen zu kurz. Die Notstromversorgung funktionierte nicht und eine Datenverbindung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10091 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zur Feuerwehr fehlte. Im August 2013 belief sich die Anzahl der erfassten Mängel auf 75 000. Die Baukosten wurden zu dieser Zeit auf inzwischen 5,3 Mrd. Euro geschätzt (www.bild.de/news/inland/flughafen-berlin-brandenburg/fluch hafen-ber-die-pannen-chronik-31990254.bild.html). Die Chancen für die geplante Eröffnung im Herbst 2020 liegen laut Mitgliedern der Berliner Regierungspartei SPD im März 2019 nur noch bei 50 Prozent (www.rbb24.de/politik/ Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2019/03/ber-eroeffnung-terminstroedter -spd-berlin-zweifel.html). Die Bundesrepublik Deutschland hält 26 Prozent an der FBB GmbH (www.berlin-airport.de/de/unternehmen/ueber-uns/unternehmensorganisation/ beteiligungsstruktur/index.php). Sie ist mindestens in deren Aufsichtsrat vertreten und hat hierüber wesentlichen Einfluss auf die Ausrichtung der Gesellschaft. 1. Wird Bundesminister Andreas Scheuer regelmäßig, das heißt in festen Zeitabschnitten , über den Sachstand zu den Baufortschritten am BER informiert oder nur im Bedarfsfall? a) Wer entscheidet, zu welchem Zeitpunkt Bundesminister Andreas Scheuer über den Sachstand informiert wird? b) Wann fand die jüngste Unterrichtung über den Sachstand statt (bitte konkretes Datum der Vorlage angeben)? c) Falls zutreffend, wie wird darüber entschieden, ob und wann ein Bedarfsfall vorliegt? Für die Arbeitsweise des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einschließlich der Information der Hausleitung gelten insbesondere die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, die ergänzende Geschäftsordnung des BMVI sowie der Geschäftsverteilungsplan des BMVI. 2. In welchen Gremien der FBB GmbH ist der Bund durch welche Personen vertreten? Der Bund wird durch zwei Mandate im Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) vertreten: Staatssekretär Werner Gatzer und Dr. Gerhard Schulz. In der Gesellschafterversammlung der FBB wird der Bund regelmäßig durch das BMVI vertreten. 3. Wann hat der Aufsichtsrat der FBB GmbH welche Ausschüsse aus seiner Mitte bestellt, und wer vertritt die Bundesregierung in welchem Ausschuss? 4. Welche Person leitet welchen Ausschuss des Aufsichtsrates der FBB GmbH? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Aufsichtsrat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 7. Februar 2017 aufgrund des Übergangs zur paritätischen Arbeitnehmermitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz konstituiert und ein Personalausschuss eingesetzt. Folgende Ausschüsse der FBB GmbH bestehen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10091 Ausschuss gegenwärtiger Bundesvertreter Ausschussvorsitzender Personalausschuss Staatssekretär Werner Gatzer Staatssekretär a. D. Rainer Bretschneider Präsidialausschuss Dr. Gerhard Schulz Staatssekretär a. D. Rainer Bretschneider Finanz- und Prüfungsausschuss Staatssekretär Werner Gatzer Staatssekretär Werner Gatzer Projektausschuss BER Dr. Gerhard Schulz Staatssekretär Gerry Woop 5. Wann (bitte Datum angeben) wird der Aufsichtsrat der FBB GmbH im Jahr 2019 zu Sitzungen zusammenkommen? a) Sofern noch nicht alle Sitzungen terminiert sind, mit welchem zeitlichen Vorlauf erfolgt die Einladung zur Sitzung mindestens (bitte in messbaren Zeiteinheiten wie Wochen, Tagen oder Stunden angeben)? b) Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass ein fester Zeitplan für die Sitzungen eines Aufsichtsrates von Unternehmen, die zum Teil in Bundeseigentum stehen, die parlamentarische Kontrolle erleichtert, und wie begründet sie ihre Haltung? Die Sitzungsterminierung richtet sich nach den gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen . Dabei gelten für die FBB insbesondere der Corporate Governance Kodex des Landes Brandenburg und das Aktiengesetz. Die Sitzungstermine des Aufsichtsrates im Jahr 2019 sind der 25. Januar 2019, 8. März 2019, 17. Mai 2019, 24. Mai 2019, 27. September 2019 und 29. November 2019. 6. Wann (bitte Datum angeben) wird welcher Ausschuss des Aufsichtsrates der FBB GmbH im Jahr 2019 zu Sitzungen zusammenkommen? Sofern noch nicht alle Sitzungen terminiert sind, mit welchem zeitlichen Vorlauf erfolgt die Einladung zur Sitzung mindestens (bitte in messbaren Zeiteinheiten wie Wochen, Tagen oder Stunden angeben)? Die Sitzungstermine des Präsidialausschusses im Jahr 2019 sind der 25. Januar 2019, 8. März 2019, 10. Mai 2019, 17. Mai 2019, 27. September 2019 und 29. November 2019. Die Sitzungstermine des Finanz- und Prüfungsausschusses im Jahr 2019 sind der 4. März 2019, 13. Mai 2019, 23. September 2019 und 25. November 2019. Die Sitzungstermine des Projektausschusses BER im Jahr 2019 sind der 1. März 2019, 10. Mai 2019, 20. September 2019 und 22. November 2019. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Wann erfolgte in der Zeit von Anfang 2014 bis zum Zeitpunkt der Zuleitung dieser Kleinen Anfrage an die Bundesregierung jeweils die in § 107 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes normierte regelmäßige Unterrichtung des Aufsichtsrates der FBB GmbH durch seine Ausschüsse (bitte jeweils konkretes Datum angeben und nach Ausschüssen aufschlüsseln)? In jeder ordentlichen Aufsichtsratssitzung wird aus den Ausschüssen berichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10091 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wer entscheidet, welche Vorlagen an den Aufsichtsrat als „vertraulich“ im Sinne des Aktiengesetzes eingestuft sind? Der Grundsatz der Vertraulichkeit der Aufsichtsratssitzungen ergibt sich aus §§ 93, 109 und 116 AktG. Sowohl die Geschäftsführung als auch die Aufsichtsratsmitglieder sind zur besonderen Verschwiegenheit und Vertraulichkeit im Umgang mit Unternehmensinformationen verpflichtet. 9. Kam es in der Vergangenheit seit Gründung der FBB GmbH zu Änderungen der Einstufung von „vertraulichen“ Berichten an den Aufsichtsrat, sodass diese hätten veröffentlicht werden können, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen (falls vorliegend, mit Begründung der Einstufungsänderung angeben )? Nein. 10. Wann fanden in der Zeit von Anfang 2014 bis zum Zeitpunkt der Zuleitung dieser Kleinen Anfrage an die Bundesregierung Sitzungen des Aufsichtsrates jeweils statt, und wann wurde welcher Stelle der Bundesregierung eine Niederschrift der jeweiligen Sitzung zugeleitet (bitte tabellarisch unter Angabe des jeweiligen Datums auflisten)? Folgende Aufsichtsratssitzungen fanden seit dem Jahr 2014 statt: 2014 2015 2016 2017 2018 2019 11.04.2014 20.02.2015 15.02.2016 07.02.2017 02.03.2018 25.01.2019 02.06.2014 13.03.2015 11.03.2016 01.03.2017 04.05.2018 08.03.2019 30.06.2014 03.07.2015 22.04.2016 06.03.2017 13.07.2018 19.09.2014 25.09.2015 08.07.2016 17.03.2017 31.08.2018 12.12.2014 18.12.2015 07.10.2016 22.05.2017 30.11.2018 02.12.2016 07.07.2017 15.09.2017 17.11.2017 15.12.2017 * Am 06.03.2017 wurde die Sitzung vom 01.03.2017 fortgesetzt. Die unterzeichneten Protokollentwürfe werden den Aufsichtsratsmitgliedern und der Beteiligungsverwaltung der Bundesregierung jeweils zwischen den Aufsichtsratssitzungen zugesandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10091 11. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich möglich, den Mitgliedern der beteiligten Ausschüsse des Deutschen Bundestages Abschriften der Niederschriften der Aufsichtsratssitzungen über die Geheimschutzstelle bzw. Verschlusssachenregistratur beim Deutschen Bundestag zugänglich zu machen , und wie begründet sie ihre Haltung? 12. Was ist der rechtliche Unterschied zwischen einer Befragung im Rahmen einer Ausschusssitzung, wie beispielsweise beim Besuch des damaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrates der FBB GmbH, Staatssekretär Rainer Bretschneider, im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am 21. März 2018 (Protokoll der 6. Sitzung, S. 8 ff.), und einer Weiterleitung von Niederschriften von Aufsichtsratssitzungen an denselben Personenkreis ? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dies richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu allgemeinen Rechtsfragen keine Stellung. 13. Teilt die Bundesregierung die Aussage des damaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrates der FBB GmbH, Staatssekretär Rainer Bretschneider, im Rahmen der 6. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Agenda am 21. März 2018, wonach „[…] man (wegwolle) von der politischen Diskussion , aber nicht von der parlamentarischen Verantwortung […]“, und wie begründet sie ihre Haltung? 14. Wie möchte die Bundesregierung diesem Anspruch des damaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Staatssekretär Rainer Bretschneider, gerecht werden ? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zu Bewertung dieser Einzelaussage. 15. Wurden durch die Geschäftsführung der FBB GmbH, den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse oder sonstige Verfahrensbeteiligte Meilensteine bis zur geplanten Eröffnung des BER definiert, und wenn ja, welche sind dies, bzw. wenn nein, warum nicht? 16. Welche konkreten handwerklichen oder technischen Arbeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor einer auch teilweisen Inbetriebnahme des BER noch abzuschließen? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von der Projektleitung der operativ verantwortlichen FBB wurden in den entsprechenden Aufsichtsgremien als Meilensteine bis zur Eröffnung des BER die Durchführung der Wirkprinzipprüfung, die Einreichung der Fertigstellungsanzeige , die Nutzungsfreigabe und das ORAT-Programm benannt. Eine teilweise Inbetriebnahme des BER ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht beabsichtigt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10091 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie werden die Mängel, die zur Verzögerung der Eröffnung des BER maßgeblich beitragen, erfasst? a) Wer erfasst diese Mängel, und welche konkreten Maßnahmen werden seitens des oder der Vertreter des Bundes in der FBB GmbH ergriffen, um die bestehenden Mängel bis zum geplanten Eröffnungstermin zu beseitigen ? b) Wie können der oder die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der FBB GmbH Einblick in die erfassten Mängel nehmen, und machen die Vertreter von diesen Möglichkeiten Gebrauch? c) Wie wird überprüft, ob die erfassten Mängel entsprechend abgearbeitet werden? Nach Auskunft der für die Erfassung der Mängel und der konkreten Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zuständigen FBB werden die Mängel in den Gewerken und Anlagegruppen durch die Bauleitungen der ausführenden Unternehmen, die Objektüberwachung und die Projektsteuerung erfasst und der Abarbeitung zugeführt . Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der FBB können wegen ihres Geschäftsführungsverbotes gemäß § 111 Absatz 4 Satz 1 AktG keine Maßnahmen ergreifen, um Mängel zu beseitigen. 18. Welche einzelnen Genehmigungen stehen bis zu einer auch teilweisen Inbetriebnahme des BER noch aus? Nach Auskunft der FBB ist der BER vollständig baugenehmigt. Pier Nord und Pier Süd sind zur Nutzung freigegeben. Die Nutzungsfreigabe für das Hauptterminal steht noch aus. 19. Wie sind die einzelnen Anlagengruppen im Rahmen der Berichterstattung benannt und definiert (bitte mit konkreter Bezeichnung auflisten)? Die Berichterstattung bezieht sich auf folgende Anlagengruppen: 01 LTA Lüftungstechnische Anlagen 02 COW CO-Warnanlage 03.1 MRA Maschinelle Entrauchung 03.2 NRA Natürliche Entrauchung 03.3 SLA Spülluftanlagen 03.4 ERA Entrauchungssteuerung 03.5 SIL Safety Integrity Level 04.1 FLA-S Selbstständige Feuerlöschanlagen, Sprinkler 04.2 FLA-G Gaslöschanlagen 04.3 FLA-NS Nichtselbstständige Feuerlöschanlagen, Wandhydranten 05.1 BMA Brandmeldeanlage 05.2 EANWS Elektroakustisches Notfallwarnsystem 06.1 SSV Sicherheitsstromversorgung 06.2 SiBel Sicherheitsbeleuchtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10091 07 BOS Funkanlagen der Behörden und Organisation mit Sicherheits-aufgaben 08 20kV Infrastruktur des 20kV-Sicherheitsstromversorgungsnetzes 09 LWL Infrastruktur der LWL-Ringe zur Ringvernetzung der Brand-meldeanlage 10 FT Aufzüge mit Brandfallsteuerung, Sonderschaltung, Fahrsteige 11 EVT Elektrisch verriegelte Türen in Rettungswegen 12 EBT Elektrisch betriebene Türen in Rettungswegen 20. Wie viele wesentliche Mängel sind der Bundesregierung je Anlagengruppe derzeit bekannt (bitte nach Anlagengruppen gegliedert ausweisen)? Die operativ zuständige Geschäftsführung des FBB befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Mängelbeseitigung in einem laufenden Abstimmungsprozess mit den Prüfsachverständigen und der Bauordnungsbehörde. 21. Was hat Bundesminister Andreas Scheuer in seiner Zeit als Bundesminister bislang unternommen, um den Senat von Berlin davon zu überzeugen, den Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ offen zu halten (www.morgenpost. de/politik/article213891225/Scheuer-wuenscht-sich-Tegel-als-zweites-Terminaldes -BER.html)? 22. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, den derzeitigen Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ als Terminal des BER weiter zu betreiben? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 bis 16 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13474 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333