Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 8. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10093 19. Wahlperiode 13.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9627 – Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang November 2018 beschloss die Bundesregierung die Gründung der Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten. Diese Stiftung soll Schlösser und Gärten in Thüringen und Sachsen-Anhalt in Stand setzen und soll nebst 200 Mio. Euro Landesmitteln (je 100 Mio. Euro) auch 200 Mio. Euro Bundesmittel erhalten. Zusätzlich dazu will sich der Bund in den nächsten Jahren an den Betriebskosten beteiligen und stellt zusätzliche 100 Mio. Euro in Aussicht (www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/neue-stiftung-mehr-geld-schloesserthueringen -sachsen-anhalt-100.html). Die bereits bestehende „Kulturstiftung Sachsen-Anhalt“ sowie die „Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten“ sollen bestehen bleiben. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In der Vorbemerkung der Fragesteller wird davon ausgegangen, dass die Bundesregierung Anfang November 2018 die Gründung einer Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten beschlossen habe. Diese Annahme ist nicht zutreffend. Vielmehr hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner 26. Sitzung am 8. November 2018 die Idee der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Gründung einer Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten begrüßt und einen entsprechenden Maßgabebeschluss gefasst. Der Deutsche Bundestag hat im Kulturetat des Bundeshaushalts 2019 (Kapitel 04 52) hierfür Mittel eingestellt. Gemeinsam mit den beiden Ländern soll ein Sonderinvestitionsprogramm auf den Weg gebracht werden, das ein Volumen von 200 Mio. Euro Bundesmitteln sowie jeweils 100 Mio. Euro Landesmittel der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen umfasst und sich über einen Zeitraum von acht Jahren erstrecken soll. Nach Gründung der Stiftung, so der Beschluss im Weiteren, ist eine hälftige Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der in die Stiftung eingebrachten Objekte geplant. Die Beratungen mit den Ländern dauern hierzu noch an. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10093 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Gibt es bereits einen Entwurf für die Stiftungssatzung? a) Wenn ja, ist beabsichtigt, den Entwurf dem Deutschen Bundestag zu übersenden ? b) Welche Rechtsform wird die neu zu gründende Stiftung haben? c) Wie wird die Stiftung nach jetzigem Planungsstand strukturiert sein? d) Wird es einen Stiftungsrat geben, und wenn ja, wie wird dieser besetzt? e) Wie viele Sitze eines möglichen Stiftungsrates werden dabei von den Ländern und wie viele vom Bund besetzt werden? 2. Gibt es bereits einen ausgearbeiteten Stellenplan für die Stiftung? a) Wenn ja, wie sieht dieser aus (bitte die Planstellen inklusive der Besoldungsgruppen detailliert auflisten)? b) Plant die Bundesregierung, Stellen zeitlich zu befristen? c) Wenn ja, wie viele? d) Wie viele Mittel wird die Bundesregierung für Personalkosten zur Verfügung stellen? 3. Wo wird der Sitz der Stiftung sein? 4. Hat sich die Bundesregierung bereits für eine passende Immobilie entschieden ? a) Wenn ja, soll diese käuflich erworben oder angemietet werden? b) Welche Mittel hat die Bundesregierung dafür bereitgestellt? c) Wenn nein, wer wird mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt ? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Beratungen der Bundesregierung mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Umsetzung des Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses dauern noch an, so dass eine Beantwortung der Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist. 5. Wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen der neu zu gründenden Bundesstiftung und den bereits bestehenden Landesstiftungen aus? 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Etablierung der Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten, obwohl sowohl das Land Thüringen als auch das Land Sachsen-Anhalt bereits über bestehende Stiftungen mit einem vermutlich ähnlichen Stiftungsziel verfügen? 7. Stimmt die Bundesregierung mit den Fragestellern überein, dass die Gründung der neuen Stiftung zu etwaigen Doppelstrukturen und zusätzlicher Belastung des Bundeshaushalts führen kann? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ausgestaltung der Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten gemeinsam mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen auf eine Weise erfolgen wird, die zu einer substanziellen und nachhaltigen Stärkung der mitteldeutschen Kulturlandschaft beizutragen vermag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10093 8. Plant die Bundesregierung eine Bund-Länder-Stiftung zur Unterstützung finanziell schwächerer Bundesländer auch für andere Länder, wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern? Solche Planungen gibt es seitens der Bundesregierung nicht. 9. Welche Schlösser und Gärten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten instandgesetzt oder restauriert werden (bitte detailliert auflisten) 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, neben der Förderung von Schlössern und Gärten auch die daran anschließenden bzw. dazugehörenden Nebengebäude finanziell zu unterstützen? 11. Welche Schlösser und Gärten sollen vom Bund auch bei den Betriebskosten unterstützt werden (bitte detailliert auflisten)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Definition des Fördergegenstands ist Bestandteil der Beratungen der Bundesregierung mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen. 12. Plant die Bundesregierung, sich über die 100 Mio. Euro hinaus an den Betriebskosten zu beteiligen? Der Beschluss des Haushaltsgesetzgebers enthält keine Aussagen zur Gesamthöhe der ggf. durch den Bund zu tragenden Betriebskosten. 13. Welches Gremium entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung darüber, welche Schlösser und Gärten in die Stiftung aufgenommen werden? Der Bundesregierung geht davon aus, dass diese Fragen im Zuge einer vertraglichen Übereinkunft mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen einvernehmlich geregelt werden. 14. Welche Nutzungskonzepte sieht die Bundesregierung für die vom Bund geförderten Einrichtungen vor (bitte detailliert auflisten)? 15. Hat sich die Bundesregierung zur Erstellung eines innovativen Nutzungskonzepts von ausländischen Konzepten, wie beispielsweise dem National Trust, inspirieren lassen? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Erarbeitung von Nutzungskonzepten liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung. 16. Welche Möglichkeiten gibt es für interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich in der Stiftung, etwa durch ehrenamtliche Arbeit, einzubringen? Die Mobilisierung interessierter Bürgerinnen und Bürger, sich etwa durch ehrenamtliche Tätigkeit in die Arbeit der Stiftung einzubringen, liegt in der originären Verantwortung der künftigen Stiftung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10093 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Plant die Bundesregierung, die Stiftung interessierten Bürgerinnen und Bürgern , etwa durch Mitgliedschaften, zu öffnen und die Stiftung zum Teil durch Mitgliedsbeiträge zu finanzieren? Die Bundesregierung befindet sich in der Vorabstimmung mit den Ländern, so dass hierzu noch keine Aussagen möglich sind. 18. Verspricht sich die Bundesregierung durch die Instandsetzung und Restaurierung der Schlösser und Gärten einen positiven Effekt auf den Tourismus in Sachsen-Anhalt und Thüringen, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diesen Effekt ein? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Instandsetzung und Restaurierung von Schlössern und Gärten, denen eine überregionale bzw. bundesweite Ausstrahlung zukommt und die zu den Kernelementen der mitteldeutschen Kulturlandschaft gehören, dem Erhalt des kulturellen Erbes dient, die Identifikation mit der Region stärkt und kulturelle Teilhabe ermöglicht. Wie groß touristische Effekte sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar. 19. Plant die Bundesregierung, die Instandsetzung und Restaurierung der Schlösser und Gärten durch Maßnahmen, wie beispielsweise die Modernisierung der Infrastruktur, zu begleiten? Die Modernisierung der Infrastruktur ist grundsätzlich Sache der Länder und Kommunen. Der Bund kann sich vereinzelt an Finanzierungen (z. B. über die Städtebauförderung) beteiligen, er nimmt jedoch keinen Einfluss auf die Planungen vor Ort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333