Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10096 19. Wahlperiode 10.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9101 – Nachverfolgung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch den Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamts mit Augenmerk auf Indikatoren mit negativem Trend V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Annahme der Agenda 2030 hat Deutschland eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, durch die die Sustainable Development Goals (SDGs) erreicht , sowie andere Länder in ihren Anstrengungen um die SDGs unterstützt werden sollen. Für die nationale Erreichung der Ziele wurden im Nachhaltigkeitsmanagement als zentrales Element Indikatoren mit indikatorenbezogenen Zielen festgelegt und ein Monitoring dieser Indikatoren und Ziele durch das Statistische Bundesamt festgeschrieben. Bei 6 Indikatoren kam es zu Verbesserungen der Bewertung innerhalb der letzten vier Jahre, für die Daten zur Verfügung stehen. Demgegenüber stehen 17 Indikatoren, bei denen sich die Bewertung durch das Statistische Bundesamt nicht geändert hat. Und insbesondere weisen 16 Indikatoren einen negativen Trend auf und das statistische Bundesamt vergab teils erheblich schlechtere Bewertungen für das letzte der vier Jahre, für die Daten zur Verfügung stehen. Insgesamt kommt das Statistische Bundesamt also zu einer positiven Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in 11 Themenfeldern, demgegenüber aber auch zu dem Ergebnis, dass absehbar 33 der Ziele verfehlt werden. Ziel dieser Anfrage ist es, insbesondere nach den Indikatoren zu fragen, bei denen es innerhalb der letzten vier Jahre, für die Daten vorliegen, zu Verschlechterungen in der Bewertung durch das Statistische Bundesamt gekommen ist. In Bezug auf materielle Deprivation (1.1.a) und erhebliche materielle Deprivation (1.1.b) ist das Ziel, dass die Prozentsätze der Personen, die materiell depriviert bzw. erheblich materiell depriviert sind, jeweils unter dem EU-Niveau liegen . Der Indikatorenbericht 2018 gelangt zum Fazit, dass von einer Annäherung der deutschen und europäischen Quoten auszugehen ist, da die Anteile materiell deprivierter als auch erheblich materiell deprivierter Menschen in der EU schneller als in Deutschland sinken. Gegenüber der Bewertung von 2014 für 1.1.a und der Bewertung von 2016 für 1.1.b werden die beiden Ziele nicht länger erreicht, sondern 1.1.a seit 2015 und 1.1.b seit 2016 um voraussichtlich 5 bis 20 Prozent verfehlt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Bezug auf Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft (2.1.a) ist das Ziel die Verringerung der Stickstoffüberschüsse auf 70 Kilogramm je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahresmittel der Jahre 2028 bis 2032. Der Indikatorenbericht 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass nach dem deutlichen Rückgang der Sticksstoffüberschüsse Anfang der 1990er-Jahre im weiteren Zeitverlauf nur eine vergleichsweise schwache Reduktion erzielt werden konnte. Gegenüber der Bewertung von 2011 einer Zielerreichung, wird das Ziel seit 2012 voraussichtlich um mehr als 20 Prozent verfehlt. In Bezug auf frühe Schulabgängerinnen und Schulabgänger (4.1.a) ist das Ziel die Verringerung des Anteils früher Schulabgängerinnen und Schulabgänger auf unter 10 Prozent bis 2020. Bis 2015 konnte der Anteil kontinuierlich gesenkt werden, seither ist wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Das Ziel wird gegenüber der Bewertung von 2015 nicht länger erreicht, sondern seit 2016 voraussichtlich um mehr als 20 Prozent verfehlt. In Bezug auf Phosphor in Fließgewässern (6.1.a) ist das für 2030 festgelegte Ziel, dass die gewässertypischen Orientierungswerte, die in der Oberflächengewässerverordnung angegeben sind, an allen Messstellen eingehalten werden. Der Indikatorenbericht 2018 kommt zu dem Fazit, dass sich der Anteil der Messtellen, die den Orientierungswert einhalten, zwar seit 1990 verdoppelt hat, seit 2000 und insbesondere im Verlauf der letzten fünf Jahre der Indikator sich aber nur unwesentlich verändert hat. Im Jahr 2014 war die Bewertung, dass das Ziel um mehr als 20 Prozent verfehlt wird, seit 2015 entwickelt sich der Indikator nicht mehr in die gewünschte Richtung und der Abstand zum Ziel vergrößert sich. In Bezug auf Endenergieproduktivität (7.1.a) ist das Ziel, diese im Zeitraum von 2008 bis 2050 um jährlich 2,1 Prozent zu erhöhen. Für den Primärenergieverbrauch (7.1.b) ist das Ziel, diesen bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Der Indikatorenbericht 2018 kommt zum Ergebnis, dass die Endenenergieproduktivität im Zeitraum 2008 bis 2017 durchschnittlich jährlich um 1 Prozent gestiegen ist. Im Jahr 2014 gelangte das Statistische Bundesamt noch zur Bewertung der Zieleinhaltung, seit 2015 ist die Bewertung, dass das Ziel um mehr als 20 Prozent verfehlt wird. Gleiches gilt aufgrund des Zusammenhangs der beiden Sachverhalte auch für den Primärenergieverbrauch , der nach vorläufigen Ergebnissen im gleichen Zeitraum um 5,5 Prozent sank. In 2016 ging die Bewertung noch von einer Zielverfehlung von mehr als 20 Prozent aus, seit 2017 entwickelt sich der Indikator nicht mehr in die gewünschte Richtung und der Abstand zum Ziel nimmt zu. In Bezug auf Ausländische Schulabsolventinnen und Schulabsolventen (10.1) sieht das Ziel vor, bis zum Jahr 2030 den Anteil ausländischer Schulabsolventinnen und Schulabsolventen, die mindestens einen Hauptschulabschluss erreichen , zu erhöhen und den Anteil an die Quote deutscher Schulabsolventinnen und Schulabsolventen anzugleichen. Der Indikatorenbericht 2018 gelangt zu dem Fazit, dass der Abstand zwischen dem Anteil ausländischer Schulabsolventinnen und Schulabsolventen gegenüber den deutschen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen sich von 12,0 Prozent im Jahr 1996 auf 12,9 Prozent im Jahr 2017 leicht erhöht hat. Nachdem sich die Werte bis zum Jahr 2013 zunächst tendenziell angeglichen hatten, gehen sie seitdem wieder auseinander. Entsprechend ging die Bewertung für 2014 von einer Zielverfehlung um nur 5 bis 20 Prozent aus, seit 2016 entwickelt sich der Indikator nicht mehr in die gewünschte Richtung und der Abstand zum Ziel nimmt zu. In Bezug auf den Gini-Koeffizienten zur Einkommensverteilung (10.2) ist das Ziel, dass der Gini-Koeffizient des verfügbaren Äquivalenzeinkommens in Deutschland unterhalb des EU-Durchschnitts liegt. Der Indikatorenbericht 2018 kommt zum Ergebnis, dass der Gini-Koeffizient des verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Deutschland (0,295) nahezu dem Wert für die EU (0,308) entspricht und einen stabilen Verlauf über die Jahre zeigt. Der Gini-Koeffizient des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10096 verfügbaren Äquivalenzeinkommens liegt unter dem des Äquivalenzeinkommens vor Sozialleistungen ohne Renten (0,295 zu 0,359). Im Jahr 2013 war die Bewertung noch, dass das Ziel erreicht wird, seit 2014 geht das Statistische Bundesamt von einer Zielverfehlung von 5 bis 20 Prozent aus. In Bezug auf den Endenergieverbrauch im Güterverkehr (11.2.a) ist das Ziel, den Endenergieverbrauch im Güterverkehr bis zum Jahr 2030 um 15 bis 20 Prozent zu senken. Der Indikatorenbericht 2018 gelangt zum Fazit, dass der Endenergieverbrauch in der Güterbeförderung um 10,0 Prozent angestiegen ist. Während bei der Bahn und der Binnenschifffahrt der Verbrauch im Jahr 2016 gegenüber 2005 deutlich reduziert wurde (-8,5 bzw. -17,8 Prozent) nahm der Endenergieverbrauch im Straßengüterverkehr in diesem Zeitraum um 12,2 Prozent zu. Im Jahr 2013 wurde noch von einer Zielverfehlung von mehr als 20 Prozent ausgegangen, seit 2014 entwickelt sich der Indikator nicht mehr in die gewünschte Richtung und der Abstand zum Ziel nimmt zu. In Bezug auf den Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen (12.1.a) ist das Ziel, den Marktanteil auf 34 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erhöhen . Der Indikatorenbericht 2018 kommt zum Ergebnis, dass der Marktanteil von Produkten mit staatlichem Umweltzeichen zwischen 2012 und 2016 von 3,6 auf 8,6 Prozent gestiegen ist. Für 2015 ging die Bewertung noch von einer Zielverfehlung von 5 bis 20 Prozent aus, seit 2016 ist die Bewertung, dass das Ziel um mehr als 20 Prozent verfehlt wird. In Bezug auf den Anteil der nachhaltig befischten Fischbestände in Nord- und Ostsee (14.1.b) ist das Ziel, das in der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik festgelegte Ziel zu erreichen, bis 2020 alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände nach dem MSY-Ansatz (MSY = Maximum Sustainable Yield, maximal nachhaltiger Betrag) nachhaltig zu bewirtschaften. Der Indikatorenbericht 2018 gelangt zu dem Ergebnis, dass der Verlauf insgesamt zwar positiv ist, der Vergleich einzelner Jahre sich jedoch schwierig gestaltet. Für das Jahr 2016 beläuft sich der Anteil nachhaltig befischter Bestände für Nord- und Ostsee insgesamt auf 56,7 Prozent. In den Jahren 2013 und 2015 wurde die Entwicklung so bewertet, dass der Zielwert erreicht wird, für 2014 und das jüngste Bewertungsjahr 2016, jedoch geht die Bewertung von einer Zielverfehlung um mehr als 20 Prozent aus. In Bezug auf die Eutrophierung der Ökosysteme (15.2) ist das Ziel, bis zum Jahr 2030 den Flächenanteil mit erhöhtem Stickstoffeintrag um 35 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Der Indikatorenbericht 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen 2005 und 2015 der Anteil der Flächen, auf denen die Belastungsgrenze für Stickstoff überschritten wurden, um 9 Prozent gesenkt wurden. Im Jahr 2015 wurden damit auf 68 Prozent der Fläche aller bewerteten empfindlichen Ökosysteme die Belastungsgrenzen für schädliche Stickstoffeinträge überschritten . 2012 wurde in der Bewertung von einer Einhaltung der Zielwerte ausgegangen , in 2013 und 2014 hingegen von einer Verfehlung um mehr als 20 Prozent. Ausgehend von 2015 wird zumindest nur noch von einer Zielverfehlung von 5 bis 20 Prozent ausgegangen. In der Zeitreihe von 2012 bis 2015 zeichnet sich dadurch dennoch ein negativer Trend. Für den Corruption Perception Index (CPI) in Deutschland (16.3.a) sowie in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (16.3.b) sind die Ziele die jeweilige Verbesserung des CPI für Deutschland und des CPI für die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bis 2030 gegenüber 2012. Der Indikatorenbericht 2018 kommt für Deutschland zu dem Ergebnis, dass die Veränderung von 2012 bis 2017 nicht als statistisch signifikant anzusehen ist (Verbesserung von 79 auf 81 Punkte). Für die Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben sich 21 der 85 durch den CPI bewerteten Partnerländer statistisch signifikant verbessert. Für das Jahr 2015 lag die Bewertung vor, dass die Zielwerte eingehalten werden, seit 2016 wird von einer Zielverfehlung von 5 bis 20 Prozent ausgegangen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie kommen die insgesamt 10 Bewertungsunterschiede für bestimmte Jahre bestimmter Indikatoren zwischen dem Indikatorenbericht 2016 und dem Indikatorenbericht 2018, wie etwa für Indikator 1.1.a für den im Indikatorenbericht 2016 für das Jahr 2014 die Bewertung „Abstandsvergrößerung zum Ziel“, im Indikatorenbericht 2018 das Jahr 2014 hingegen „Zielverfehlung von weniger als 5 Prozent“ vorlag, zustande? Indikatoren können immer nur eine vereinfachte Sichtweise auf die Welt bieten und die Wettersymbole, die aus Objektivitätsgründen nach standardisierten Verfahren berechnet werden, vereinfachen diese Sicht noch weiter. Daher sind beide immer nur ein erster Anhaltspunkt, die immer der näheren Erläuterung bedürfen und niemals isoliert, sondern immer im Kontext mit weiteren Informationen betrachtet werden sollten. Es ist nicht genau festzustellen, auf welche Indikatoren Bezug genommen wird. Es wurden Veränderungen bei elf Wettersymbolen von neun Indikatoren festgestellt . Der Großteil der Bewertungsänderungen ist Folge von Revisionen oder anderen Änderungen in den zur Verfügung stehenden Ausgangsdaten. Bei dem konkret angesprochenen Indikator 1.1.a „Materielle Deprivation“ basierte das Wettersymbol in der Ausgabe des Jahres 2016 lediglich auf der zeitlichen Entwicklung der nationalen Zeitreihe. In der Ausgabe des Jahres 2018 wurde, um der Zielformulierung besser zu entsprechen, auf die Veränderung des Abstandes der nationalen zur europäischen Zeitreihe abgestellt. Generell ist zu beachten, dass die Wettersymbole keine Prognose zur Zielerreichung darstellen. Sie basieren lediglich auf einer Trendfortschreibung zurückliegender Entwicklungen. Zudem dienen die Wettersymbole ausschließlich als erster Anhaltspunkt für den Verlauf der Indikatorentwicklung. Wie bei jedem Indikator ist auch immer eine Einordnung der Daten in ein in sich konsistentes Informationssystem notwendig, um abschließend Aussagen über die Entwicklung in und durch Deutschland zu mehr Nachhaltigkeit machen zu können. Bei einigen der formulierten Ziele können bereits kleine Änderungen in den Ausgangsdaten zu unterschiedlichen Bewertungen führen. 2. Welche Stellen außerhalb des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung sind mit der Prüfung der Entwicklung der Indikatoren befasst? 3. Welche Stellen außerhalb des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung sind bei voraussichtlicher Zielverfehlung und insbesondere bei negativer Trendentwicklung mit Problem- und Fehleranalyse befasst? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf Seiten der Bundesregierung sind alle Ressorts (mit ihren nachgeordneten Behörden ), das Bundeskanzleramt und das Statistische Bundesamt damit befasst. 4. Welche Stellen außerhalb des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung sind bei voraussichtlicher Zielverfehlung und insbesondere bei negativer Trendentwicklung mit Lösungsfindung und Maßnahmenentwicklung befasst? Auf Seiten der Bundesregierung sind alle Ressorts (mit ihren nachgeordneten Behörden ) und das Bundeskanzleramt damit befasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10096 5. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 1.1.a und 1.1.b in der Vergangenheit versucht, die Quoten von materieller Deprivation respektive erheblicher materieller Deprivation zu senken und unter dem EU-Niveau zu halten? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie , Neuauflage 2016, Seite 56, verwiesen. Dort heißt es: „Materielle Deprivation hat, wie Armut generell, vielfältige Ursachen. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Bildungsniveaus (vgl. Maßnahmen der Bundesregierung zum SDG 4 und Aktivitäten zu Indikator 5a/b), Erhöhung der Erwerbstätigkeit und Anhebung des Lohnniveaus (vgl. Maßnahmen der Bundesregierung und Aktivitäten zu SDG 8 und den Indikator 16a/b sowie SDG 10 und dem Indikator 20) tragen dazu bei, den Anteil der Personen zu reduzieren, die von materieller Deprivation betroffen sind.“ Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass alle Maßnahmen, die der Erhöhung der Einkommen am unteren Ende der Einkommensverteilung dienen, grundsätzlich auch der materiellen Deprivation entgegenwirken. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung beschreibt die diesbezüglichen Maßnahmen der Bundesregierung umfassend. a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? Methodisch ist es nicht möglich, einen kausalen Zusammenhang zwischen einzelnen politischen Maßnahmen und der Entwicklung des Indikators „Materielle Deprivation“ herzustellen, da sich die Wirkungen einzelner Maßnahmen nicht eindeutig von anderen (möglicherweise politisch nicht oder kaum beeinflussbaren ) Prozessen abgrenzen lassen. Zu bedenken ist auch, dass das Konzept auf einer Reihe von normativen Setzungen basiert. Dazu gehört die Auswahl der Bereiche, in denen eine materielle Entbehrung vorliegen kann und die Festlegung, in wie vielen Bereichen Defizite vorliegen müssen, damit eine Situation der „materiellen Entbehrung“ konstatiert werden kann. Zudem basieren die Aussagen zur materiellen Situation auf der subjektiven Selbsteinschätzung der Befragten. Hierbei können Präferenzeffekte der Befragten eine Rolle spielen (z. B. welche Präferenz ein möglicher Urlaub gegenüber einer kurzfristig möglichen Anschaffung hat). Der Vergleich verschiedener Erhebungen belegt zudem, dass kleine Unterschiede bei der Fragestellung zu stark abweichenden Resultaten führen. b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Alle Maßnahmen, die der Erhöhung der Einkommen am unteren Rand der Verteilung dienen, sind grundsätzlich geeignet, materielle Deprivation zu bekämpfen . Diesbezügliche Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können der Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 entnommen werden (Seite 32 ff.). Darüber hinaus strebt die Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Neuregelungen dergestalt an, „dass der Bezug sozialer staatlicher Leis- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss.“ Dazu sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende dahingehend überarbeitet werden, dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen nach Möglichkeit in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können. 6. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 2.1.a in der Vergangenheit die Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft auf 70 Kilogramm je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Jahresmittel der Jahre 2028 bis 2032 zu mindern versucht? a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffemissionen zielen im Wesentlichen auf eine effiziente Nutzung und Begrenzung des Stickstoffs bei der Düngung. Um dies zu erreichen, wurde das Düngerecht mehrfach geändert. Die letzte grundlegende Änderung erfolgte im Jahr 2017 mit der Novelle der Düngeverordnung (Federführung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Zusätzlich wurde die Stoffstrombilanzverordnung eingeführt, damit Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abgebildet werden (Federführung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Die Verordnung gilt zunächst für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar. Gemäß § 11a Absatz 3 des Düngegesetzes sollen die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung bis spätestens 31. Dezember 2021 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft evaluiert werden. Beide Verordnungen werden dazu beitragen , dass mittelfristig der Stickstoffüberschuss weiter reduziert wird. Die ordnungsrechtlichen Maßnahmen wurden durch Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) unterstützt, z. B. durch Förderung von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger oder von Technik zur emissionsarmen und gewässerschonenden Ausbringung von Wirtschaftsdünger (Federführung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Durch vorzunehmende Änderungen an der Düngeverordnung in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rechtssache C-543/16) werden weitere Minderungen des Indikators „Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft“ erwartet (Federführung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Fördermaßnahmen werden im Rahmen der GAK fortgesetzt bzw. weiterentwickelt (Federführung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Im Rahmen eines Bundesprogramms Nährstoffe sollen zudem Verfahren und Vorhaben zur weiteren Steigerung der Düngeeffizienz gefördert werden (Federführung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10096 7. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 4.1.a in der Vergangenheit den Anteil früher Schulabgängerinnen und Schulabgänger auf unter 10 Prozent zu reduzieren versucht? a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 7b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Schulbildung liegt nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes im Verantwortungsbereich der Länder. Es obliegt daher grundsätzlich den Ländern, Maßnahmen zur Reduzierung des Anteils früher Schulabgängerinnen und Schulabgänger zu ergreifen. Der Bund hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten vielfältige Maßnahmen ergriffen , um die Länder dabei zu unterstützen, den Anteil früher Schulabgängerinnen und Schulabgänger zu reduzieren. Um den Anteil junger Erwachsener mit Berufsabschluss zu erhöhen, hat die Bundesregierung unter anderem die Initiative Bildungsketten gestartet, mit dem Ziel, schon während der Schulzeit die Potenziale junger Menschen zu heben. Dazu wird die Berufsorientierung systematisiert und praxisorientierter gestaltet, förderbedürftige Jugendliche werden langjährig, individuell und professionell begleitet und die Übergangsperspektiven von der Schule in eine Berufsausbildung werden verbessert, um so einen erfolgreichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Mit der Berufseinstiegsbegleitung (Ko-Finanzierung durch ESF-Bundesprogramm), einem wichtigen Teil dieser Initiative, werden fast 3.000 Schulen erreicht (etwa die Hälfte aller Haupt- und Förderschulen). Zur Förderung der Berufswahl-Kompetenz hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Berufsorientierungsprogramm (BOP) ins Leben gerufen, das ein weiteres Hauptelement der Initiative Bildungsketten darstellt. Von 2008 bis März 2019 wurden Bundesmittel in Höhe von rund 603 Mio. Euro bewilligt. In den damit geförderten Potenzialanalysen und Praxiskursen („Werkstatttage“) konnten bislang über 1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Kompetenzen, Neigungen und Stärken erfahren. Mit dem Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER plus fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung bundesweit Projekte zur Verbesserung regionaler Ausbildungsmärkte. Das Netzwerk der KAUSA-Servicestellen unterstützt im Rahmen des JOBSTARTER-Programms die Aufnahme von Ausbildungstätigkeiten durch Selbstständige mit Migrationshintergrund und die Ausbildung Jugendlicher mit Migrationshintergrund. Zahlreiche weitere Maßnahmen erleichtern den Jugendlichen die Berufsorientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf. In der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ arbeiten die Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung), die Bundesagentur für Arbeit, die Länderkonferenzen und die Sozialpartner gemeinsam daran, die Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung zu stärken. Die befristet eingeführte Assistierte Ausbildung, die bis zum Jahr 2020 verlängert wurde, schafft zusätzliche Eingliederungsperspektiven in Ausbildung für junge Menschen mit Benachteiligungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Des Weiteren tragen Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur frühen Förderung der Lese- und Sprachfähigkeit zum späteren Bildungserfolg bei. Die Bundesregierung plant darüber hinaus, entsprechend dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode, weitere Maßnahmen zur Reduktion des Anteils früher Schulabgängerinnen und Schulabgänger. So ist vorgesehen, die Berufsorientierung an allen gemeinbildenden Schulen in den Sekundarstufen weiter zu stärken , auch an allen Gymnasien. 8. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 6.1.a in der Vergangenheit versucht dafür zu sorgen, dass die gewässertypischen Orientierungswerte an allen Messstellen eingehalten werden ? a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 8b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Indikator 6.1.a gibt den Anteil derjenigen Messstellen an, an denen die gewässertypischen Orientierungswerte des guten ökologischen Zustands für Phosphor in Fließgewässern eingehalten werden. Bezugspunkt sind die entsprechenden Werte der Oberflächengewässerverordnung. Phosphor gelangt in Deutschland heute etwa je zur Hälfte aus der Landwirtschaft und aus kommunalen Kläranlagen und Regenwasserabläufen in die Fließgewässer . Die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist im Bereich der Gewässer an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gekoppelt. Insofern gehört die Durchführung konkreter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL und der Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie zu den Aufgaben der Länder . Der Bund führt dazu keine eigenen Maßnahmen durch. Flankiert wird die Strategie zu Indikator 6.1.a durch den bestehenden Rechtsrahmen im Abwasser- und Düngerecht des Bundes. Derzeit steht mit der Evaluierung der Kommunalabwasserrichtlinie die europäische Grundlage für die Behandlung von Kommunalabwasser auf dem Prüfstand und im Düngerecht gibt es derzeit intensive Diskussionen zur Überarbeitung der Düngeverordnung. 9. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 7.1.a in der Vergangenheit versucht, die Endenergieproduktivität jährlich um 2,1 Prozent zu erhöhen, respektive den Primärenergieverbrauch bis 2050 um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 zu senken? Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4285. Um die Energieeffizienz zu steigern, hat die Bundesregierung u.a. mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz im Jahr 2014 ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10096 a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? In Kapitel 5 des sechsten Monitoring-Berichts „Energie der Zukunft“ wird unter anderem die Entwicklung der Endenergieproduktivität und des Primärenergieverbrauchs dargestellt. Zudem werden im Bericht die bislang quantifizierbaren Wirkungen im Jahr 2016 von Effizienzmaßnahmen in Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aufgeführt, sowie der aktuelle Stand der Umsetzung der Maßnahmen und weitere Hintergrundinformationen. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit u. a. Projekte zum Klimaschutz in Kommunen gefördert. Dabei steht das Ziel der Treibhausgasminderung im Vordergrund, zugleich werden etwa durch Maßnahmen zur Stromeinsparung auch Beiträge zur Endenergieproduktivität und der Primärenergieeinsparung erbracht. Der Evaluationsbericht für die im Zeitraum 2012 bis 2014 beendeten NKI-Projekte ist auf der NKI-Webseite veröffentlicht (www. klimaschutz.de/zahlen-und-fakten), die Evaluation für die in den Jahren 2015 bis 2017 beendeten Projekte ist derzeit in Arbeit. b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Zum einen werden bestehende Programme zur Förderung der Energieeffizienz regelmäßig evaluiert und bei Bedarf nutzergerecht optimiert (insbesondere im Rahmen der Umsetzung der Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien). So wurde beispielsweise im Jahr 2018 fünf Industrieförderprogramme (Hocheffiziente Querschnittstechnologien, Abwärmeprogramm, Energiemanagementsysteme, Prozesswärme aus Marktanreizprogramm sowie energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse) gebündelt und adressatenorientierter gestaltet. Durch die Neuausrichtung der Industrieförderprogramme ab dem 1. Januar 2019 sollen insbesondere Investitionen in komplexere und stärker auf eine systemische energiebezogene Optimierung der Produktionsprozesse ausgerichtete Maßnahmen wirksamer gefördert werden. Zum anderen sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vor, eine ambitionierte und sektorübergreifende Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung zu erarbeiten. Der Koalitionsvertrag hält dabei am langfristigen Ziel, den Energieverbrauch um 50 Prozent bis zum Jahr 2050 zu senken, fest. Wesentlicher Inhalt der Strategie soll ein Fahrplan mit einem konkreten Zwischenziel für das Jahr 2030 und der Vorschlag eines ambitionierten Maßnahmenpakets sein. Dabei bestehen enge Bezüge zur Erarbeitung des Maßnahmenprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und der nationalen Klimaziele für das Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren. Über konkrete Maßnahmen soll im Laufe dieses Jahres entschieden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 10.1 in der Vergangenheit versucht, den Anteil ausländischer Schulabsolventinnen und Schulabsolventen an den Anteil der deutschen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen anzugleichen? a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Die Fragen 10 bis 10b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Schulbildung liegt nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes im Verantwortungsbereich der Länder. Es obliegt daher grundsätzlich den Ländern, Maßnahmen zur Angleichung des Anteils ausländischer Schulabsolventinnen und -absolventen an den Anteil der deutschen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen zu ergreifen. Der Bund hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten vielfältige Maßnahmen ergriffen , um die Länder dabei zu unterstützen, den Anteil ausländischer Schulabsolventinnen und Schulabsolventen an den Anteil der deutschen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen anzugleichen. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 10.2 in der Vergangenheit versucht, den Gini-Koeffizient des verfügbaren Äquivalenzeinkommens unter den des EU-Durchschnitts zu senken ? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie , Neuauflage 2016 auf Seite 154 verwiesen. Dort heißt es: „Die einmal in jeder Legislaturperiode erfolgende Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung enthält neben einer umfassenden Analyse zur Ungleichheit in Deutschland auch ein eigenes komplexes Indikatorenset (www. armuts-und-reichtumsbericht.de). Ausführlich werden in der Strategie die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verringerung der Einkommens- und Vermögensungleichheit dargestellt. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen greifen hier in der Regel im unteren und mittleren Bereich der Einkommensverteilung . Beispiele sind die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, welche wiederum durch umfassende familienpolitische Maßnahmen flankiert wurden. Ferner spielen bildungs - und familienpolitische Maßnahmen eine Rolle, die die soziale Mobilität erhöhen helfen sollen. Dabei steht im Fokus, die Bildungserfolge von Kindern vom familiären Hintergrund zu entkoppeln und für gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu sorgen (vgl. Ausführungen zum SDG 4).“ Auch durch Verbesserungen bei der Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz) und Zugewanderten (diverse Sprach- und Integrationsförderangebote ) konnte und kann Ungleichheit verringert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10096 a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? Methodisch ist es nicht möglich, einen kausalen Zusammenhang zwischen einzelnen politischen Maßnahmen und der Entwicklung des Indikators herzustellen, da sich die Wirkungen einzelner Maßnahmen nicht eindeutig von anderen (möglicherweise politisch nicht oder kaum beeinflussbare) Prozessen abgrenzen lassen . b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Alle Maßnahmen, die der Erhöhung der Einkommen am unteren Rand der Verteilung oder der Reduzierung von Einkommen am oberen Rand der Verteilung dienen, sind grundsätzlich geeignet, Einkommensungleichheit zu bekämpfen. Maßnahmen, die der Erhöhung der Einkommen am unteren Rand der Verteilung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dienen , können der Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 entnommen werden (Seite 32 ff.). 12. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 11.2.a in der Vergangenheit versucht, den Endenergieverbrauch im Güterverkehr um 15 bis 20 Prozent bis zum Jahr 2030 zu senken? a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Grundsätzlich zielen die zahlreichen Maßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Bezug zum Güterverkehr vornehmlich auf eine Reduktion des Treibhausgasausstoßes und damit mittelbar auf die Reduzierung des Endenergieverbrauchs im Güterverkehr. Hierzu zählen insbesondere der Markthochlauf der Elektromobilität über die Förderprogramme zu Batterie (Förderrichtlinie Elektromobilität) und Brennstoffzelle inkl. Tank- und Ladeinfrastruktur (Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff - und Brennstoffzellentechnologie, Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur), die Richtlinie über die Förderung von energieeffizienten bzw. CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs sowie die De-Minimis Richtlinie des Bundesamtes für Güterverkehr. Für die „Richtlinie über die Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen“ vom 22. Mai 2018 (BAnz AT 8. Juni 2018 B2) werden jährlich 10 Millionen Euro vom BMVI zur Verfügung gestellt. Die Güterkraftverkehrsunternehmen können Anträge auf Förderung zur Anschaffung von Lkw ab 7,5 Tonnen mit alternativen Antrieben stellen. Darunter fallen Fahrzeuge mit CNG- (Compressed Natural Gas), LNG- (Liquified Petroleum Gas) und Elektro-Antrieb. Seit Programmstart am 9. Juni 2018 bis zum 8. April 2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sind im Förderprogramm insgesamt 224 Förderanträge mit einem Fördervolumen in Höhe von insgesamt rund 10,9 Mio. Euro bewilligt worden. Die 224 bewilligten Förderanträge beinhalten 790 Fahrzeuge. Die Bundesregierung hat eine Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs erarbeitet, von der auch im Güterverkehr tätige Eisenbahnverkehrsunternehmen profitieren können. Die Förderung knüpft an die jährlich erreichte prozentuale Verbesserung der elektrischen Energieeffizienz bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen an. Gefördert werden die Ausgaben für die von den Unternehmen ergriffenen energieeffizienzsteigernden Maßnahmen. Die Energieeffizienzverbesserung von mindestens 1,75 Prozent pro Jahr, bzw. 2 Prozent ab 2020 kann durch Investitionen in energieeffizientere Technologien und Techniken oder durch die Ausschöpfung betrieblichen Optimierungspotenzials erfolgen. Die erste Antragsphase steht noch bevor. Anträge können bis zum 30. Juni 2019 eingereicht werden. Neben der direkten Förderung von Fahrzeugen und Infrastruktur tragen weitere Maßnahmen, wie die Mautbefreiung für Elektro-Lkw sowie die Verlagerung von Verkehrsleistung auf Schiene und Binnenschiff neben der CO2-Einsparung zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs bei. Im Rahmen des Innovationsprogramms Logistik 2030 werden neben den alternativen Antrieben auch Themen rund um Schienen- und Luftverkehr sowie der Masterplan Binnenschifffahrt berücksichtigt. Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität untersucht neben dem Markthochlauf alternativer Antriebe die Effizienzentwicklung der Antriebstechnologien, Verlagerungspotenziale und neue Mobilitätskonzepte und hinterlegt sie mit konkreten Handlungsempfehlungen. 13. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 12.1.a in der Vergangenheit versucht, den Marktanteil von Produkten mit staatlichem Umweltzeichen bis zum Jahr 2030 auf 34 Prozent zu erhöhen ? a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? Der Indikator 12.1.a legt zur besseren Vergleichbarkeit von staatlichen Umweltzeichen untereinander einen quantitativen Vergleich von Produkten in den besten Effizienzklassen zu Grunde. Für die Energieverbrauchskennzeichnung ist ein hoher Anteil von Produkten in den besten Klassen (z. B. A+++) aus Sicht der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedsstaaten ein Zeichen dafür, dass das Instrument für die Verbraucher an Aussagekraft verloren hat und reformiert werden muss. Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie daher die Kommission sehr stark in ihrem Bemühen unterstützt , das bisherige A+++-Label durch ein neues A bis G-Label zu ersetzen. Um zukünftigen Entwicklungen auf dem neuen Label Raum zu geben, wurde festgelegt , dass bei Neuauflage des Energielabels jeweils die oberste (Klasse A) oder bei sich schnell entwickelnden Produkten die obersten beiden Klassen (Klasse A und B) frei bleiben. Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen der Energielabel-Verordnung (EU) 2017/1369 erfolgreich für diesen Wechsel einge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10096 setzt. Auf der Grundlage dieser horizontalen Verordnung wurde dieser Labelwechsel in einem ersten Schritt für 6 Produktgruppen (Kühlschränke, Beleuchtung , TV und Displays, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke mit Verkaufsfunktion) im Rahmen sog. Produktverordnungen über den Jahreswechsel 2018/2019 verhandelt und verabschiedet. Dabei hat sich die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Anforderungen für das Energielabel jeweils anspruchsvoll ausgestaltet werden. Das heißt, dass die Hersteller ihre Produkte deutlich verbessern müssen, um ihre Produkte in die höchste Effizienzklasse zu bringen . Das neue Energielabel A bis G wird für die o. g. Produkte ab März 2021 für die Verbraucher in den Geschäften sichtbar. Durch diese Reformen kann erreicht werden, dass die sog. „Zugeffekte“ des Energielabels wieder voll entfaltet werden , der Verbraucher wieder eine Wahl hat zwischen effizienten und sehr effizienten Produkten und dadurch die Effizienz der regulierten Produkte schneller steigt. So dürfte häufig ein Produkt aus der Effizienzklasse „B“ oder „C“ des neuen Energielabels effizienter sein als ein „A+++“ des alten Labels. Damit wird auch die Zielerreichung des Indikators unterstützt, da die Anzahl der effizienten Geräte im Vergleich zum alten A+++- Labelniveau deutlich steigt. Die unmittelbare Bewertung des Erfolgs oder Misserfolgs singulärer Maßnahmen , insbesondere von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, ist nicht möglich. Wie letztlich eine individuelle Kaufentscheidung von Konsumentinnen und Konsumenten zustande kommt, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Gleichwohl wurden in der Vergangenheit Maßnahmen unternommen, Verbraucherinnen und Verbraucher dahingehend zu animieren, gezielt Kaufentscheidungen zugunsten der in Indikator 12.1.a gelisteten Produkte zu treffen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat zum 40jährigen Jubiläum des Blauen Engel im Jahr 2018 eine aufwendige und umfangreiche Überarbeitung der Wort-/Bild-Sprache des ältesten staatlichen Umweltzeichens vorgenommen. Das Logo wurde überarbeitet, ein neuer Logo-Guide wurde erstellt , der Herstellern die Abbildung des Siegels am Produkt vereinfacht. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde an eine neue Agentur übergeben und verstärkt auf Social Media ausgerichtet. Broschüren, Give-Aways, Flyer, Plakate etc. wurde umfassend neu und zeitgemäß designt. Um jüngere Zielgruppen anzusprechen, wurde mit Promotion-Teams eine Roadshow auf Musikfestivals und Nachhaltigkeitsmessen („Heldenmarkt“) durchgeführt. Der Blaue Engel hat in Deutschland einen Bekanntheitsgrad von über 90 Prozent (Umweltbewusstseinsstudie „Umweltbewusstsein in Deutschland“ 2018) und wird für rund 12 000 Produkte und Dienstleistungen verliehen. b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Für die Bundesregierung ist im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnung maßgeblich, ob die Reformen dazu beitragen, die Energieeffizienz der Produkte zu verbessern. Daher wird sich die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in den nächsten Jahren weiter dafür einsetzen, dass auch die anderen Produktgruppen schrittweise auf das anspruchsvollere A bis G-Label umgestellt und neue geeignete Produktgruppen mit einem Energielabel versehen werden. Neben dem Energielabel unterstützt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch das EU-Ökodesign, das ebenfalls wesentlich dazu beiträgt, dass sich die Effizienz von Produkten kontinuierlich verbessert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Analog zur Antwort der Frage 13a wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in Sommer/Herbst 2020 für das EU Ecolabel verstärkt Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen. Geplant ist die Organisation einer Roadshow mit einem von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Pavillon. Für den Blauen Engel ist im Jahr 2019 und Folgejahren beabsichtigt, die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf Niveau des Jubiläumsjahres 2018 zu verstetigen , entsprechende Lizenzeinnahmen vorausgesetzt. Darüber hinaus wird, wiederum entsprechende Lizenzeinnahmen vorausgesetzt, professionelle Akquise durch externe Dienstleister zur Gewinnung neuer Zeichennehmer durchgeführt. Die Homepages www.eu-ecolabel.de und www.blauer-engel.de werden in 2019/20 einen Relaunch erfahren. Kontinuierliches Ziel ist es, die Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel in Leitfäden der öffentlichen Beschaffung zu integrieren . Im Jahr 2019 wird durch das Umweltbundesamt das Forschungsvorhaben „Marktbeobachtung nachhaltiger Konsum: Marktanalyse und Interventionen zur Förderung von grünen Produkten vor dem Hintergrund der Ziele des Konsumindikators der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ ausgeschrieben. Zentrales Instrument zur Förderung des ökologischen Landbaus in Deutschland ist die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) mit ihrem breiten Maßnahmenkonzept . Seit Februar 2017 werden die dort beschriebenen Maßnahmen und Projekte kontinuierlich umgesetzt. Weitere Informationen zur ZöL finden sich unter: www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Zukunftsstrategieoekologischer -Landbau.pdf?__blob=publicationFile. 14. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 14.1.b in der Vergangenheit versucht, bis 2020 alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände nach dem MSY-Ansatz nachhaltig zu bewirtschaften ? a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte aufschlüsseln nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung)? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Die Fragen 14a bis 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bewirtschaftung der Fischbestände in Nord- und Ostsee fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Die Bundesregierung kann daher keine nationalen Maßnahmen ergreifen. Sie setzt sich allerdings auf EU- Ebene nachdrücklich dafür ein, dass alle Bestände, wie in der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehen, unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen bis spätestens 2020 nachhaltig bewirtschaftet werden. Den rechtlichen Rahmen dafür bilden die Mehrjahrespläne für die Nordund Ostsee, die nicht nur genaue Vorgaben für die Festlegung der jährlichen Fangmengen enthalten, sondern auch ein breites Spektrum an Maßnahmen für die Bestandserhaltung bzw. -erholung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10096 15. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 15.2 in der Vergangenheit versucht, den Flächenanteil mit erhöhtem Stickstoffeintrag bis zum Jahr 2030 um 35 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 reduzieren? a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? Das o. g. Ziel erfordert Minderungen von Stickstoffemissionen in die Luft. Zahlreiche Luftreinhaltemaßnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen, zum Großteil in Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsetzung, oder werden gerade verhandelt. Als Beispiele seien genannt: 1) die Novellierung des Düngerechts im Jahr 2017, die mittelfristig Stickstoff- Emissionen bei der Ausbringung von Düngemitteln reduzieren wird (Federführung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft); 2) die Umsetzung der EU-Richtlinie zu mittelgroßen Feuerungsanlagen mittels der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung, die mittelfristig vor allem NOx- Emissionen mindern wird (Federführung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit); 3) die gegenwärtig verhandelte Anpassung der Technischen Anleitung Luft (Federführung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ). b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Erreichen der Emissionsminderungsverpflichtungen der Richtlinie (EU) 2016/2284 (neue NEC-RL) für Ammoniak und Stickstoffoxide bis 2030 ein Erreichen des o. g. Ziels für den Indikator 15.2 nach sich zieht. Das nationale Luftreinhalteprogramm gemäß der Richtlinie, das sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung befindet, legt dar, wie die Minderungsverpflichtungen erreicht werden können. Ein Großteil der bis 2030 zu erreichenden Emissionsminderung wird mittels bereits beschlossener Maßnahmen in den Sektoren Verkehr , Industrie/Energie und Haushalte erreicht. Die zum Erreichen der Emissionsminderung notwendigen zusätzlichen Maßnahmenoptionen liegen vor allem in den Sektoren Landwirtschaft (Ammoniakemissionen) und Energie (v. a. zur NOx-Minderung), unter Nutzung von Synergien mit klima-/energiepolitischen Maßnahmen. 16. Mit welchen einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung in Bezug auf Indikator 16.3 in der Vergangenheit versucht, den Corruption Perception Index für Deutschland und die Partnerländerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern? Der Corruption Perception Index (CPI) ist ein Kompositionsindikator, der 13 Einzel -Indizes zusammenfasst sowie Daten aus Experten- sowie Unternehmensbefragungen zur Wahrnehmung von Korruption in Politik und Verwaltung einbezieht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Centre) der Europäischen Kommission weist in ihrer Analyse des CPI darauf hin, dass bei der Interpretation der Ergebnisse die jeweilige statistische Signifikanz der Veränderung mitbetrachtet werden sollte und selbst bei statistisch signifikanten Unterschieden die Ergebnisse dieses Indikators mit Vorsicht zu interpretieren seien. Der CPI kann daher Auskunft über die Wahrnehmung von Korruption in einem Land geben. Der Nachweis eines Einflusses auf die Veränderung des CPI-Wertes durch einzelne Gesetzesvorhaben in Deutschland oder durch Maßnahmen in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit ist hingegen kaum möglich. Daher schlagen sich auch erfolgreich durchgeführte Projekte nicht zwingend in dem CPI-Wert eines Landes nieder oder beeinflussen diesen signifikant. Eine Zuordnung der Maßnahmen zur Steigerung des CPI wird daher unter 16a nicht vorgenommen . Gleichwohl ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung, Korruption sowohl im eigenen Land als auch in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit entschlossen zu bekämpfen. a) Welche Maßnahmen haben die gewünschten Erfolge gebracht, und welche Maßnahmen haben ihr Ziel verfehlt (bitte nach erfolgter Maßnahme, federführendem Ressort und Erfolgsbewertung aufschlüsseln)? Maßnahmen in DEU Zur Stärkung der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung hat die Bundesregierung in Vergangenheit unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine Reihe von Gesetzentwürfen eingebracht, die vom Gesetzgeber beschlossen wurden und in Kraft getreten sind. Dazu gehören der Regierungsentwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption (Bundestagsdrucksache 18/2138), der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Bundestagsdrucksache 18/4350), der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (Bundestagsdrucksache 18/8831), der Regierungsentwurf eines Gesetzes zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (Bundestagsdrucksache 18/9234) sowie der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Bundestagsdrucksache 18/9525). Die von der Bundesregierung initiierten Gesetzentwürfe wurden vom Gesetzgeber beschlossen und sind inzwischen in Kraft getreten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption sowie des Gesetzes zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption konnten die entsprechenden völkerrechtlichen Instrumente von Deutschland im Jahr 2014 bzw. 2017 ratifiziert werden. Die Bundesregierung hat die Korruptionsbekämpfung zudem auch im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 auf die Agenda gesetzt und dem Hamburger G20-Gipfel High Level Principles zur Korruptionsbekämpfung vorgelegt, die von den Staats- und Regierungschefs gebilligt wurde. Dabei handelt es sich um folgende Dokumente: Hochrangige G20-Grundsätze zur Verantwortlichkeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10096 juristischer Personen für Korruption, Hochrangige G20-Grundsätze zu Organisationsmaßnahmen gegen Korruption, Hochrangige Grundsätze der G20 zur Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen und daraus gewonnenen Produkten und Hochrangige G20-Grundsätze zur Bekämpfung von Korruption im Zollwesen. Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (Bundesanzeiger Nr. 148, S. 17745) listet konkrete Maßnahmen auf, die in allen Behörden und Dienststellen der Bundesverwaltung zur Korruptionsprävention zu ergreifen sind. Ergänzt wird die Richtlinie von weiteren Regelungen (Verhaltenskodex gegen Korruption, Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen) sowie Empfehlungen zur Umsetzung der Richtlinie. Beispiele für konkrete Maßnahmen sind die Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete und daran anknüpfende Maßnahmen. Je nach Risiken sind dies z. B. ein verstärktes Mehr-Augen-Prinzip, zusätzliche Sensibilisierung oder Schulungen sowie gegebenenfalls Rotation. In der Bundesverwaltung sind Ansprechpersonen für Korruptionspräventionen installiert. Zu Korruptionsrisiken und Rechtsfolgen (mögliche Strafbarkeit oder disziplinarrechtliche Folgen) werden Sensibilisierungen, Belehrungen oder Schulungen durchgeführt. Dabei wird auch über Regelungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken sensibilisiert , belehrt oder geschult. Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag aufgrund der Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem Jahr 2004 jährlich zur Entwicklung und zu den Ergebnissen der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung (u. a. zu Korruptionsverdachtsfällen im jeweiligen Berichtsjahr, Stand der Umsetzung der Richtlinie zur Korruptionsprävention). Der Korruptionspräventionsbericht wird auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht und findet sich unter: www.bmi.bund.de/Shared Docs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptions praevention/korruptionspraevention-jahresbericht-2017.pdf?__blob=publication File&v=5. Im Bericht werden ausführlich weitere Maßnahmen einzelner Ressorts dargestellt , z. B. Aktivitäten zum Internationalen Tag gegen Korruption (vgl. S. 50 ff. des Korruptionspräventionsberichts 2017). Als weiteres Beispiel für eine nicht-gesetzliche Korruptionsbekämpfungsmaßnahme ist die von der Bundesregierung veröffentlichte Kurzinformation für Unternehmen mit Hinweisen zur Vermeidung von Korruption im Auslandsgeschäft zu nennen. Die Broschüre ist auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/ Aussenwirtschaft/oecd.html). Maßnahmen in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer über explizite Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen (siehe Aufschlüsselung unten) sowie über Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen als Querschnittsthema in Vorhaben mit anderem Schwerpunkt. Daher können letztere nicht einzeln aufgeschlüsselt werden. Neben der Unterstützung der Partnerländer trägt die Bundesregierung über die Förderung von globalen Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen sowie Nichtregierungsorganisationen (z. B. Transparency International) zu einem weltweiten Kampf gegen Korruption bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus sorgen bei der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort die damit beauftragten Durchführungsorganisationen (unter anderem durch eigene Compliance -Abteilungen) durch enge Begleitung, laufende Projektprüfungen, Evaluierungen und Revisionen für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Verwendung öffentlicher Mittel. Bei Investitionsvorhaben (finanzielle Zusammenarbeit – FZ) wird der ordnungsgemäße Mitteleinsatz durch sanktionsbewehrte Klauseln in Finanzierungsverträgen und durch die Prüfung von Vergabeentscheidungen nach internationalen Standards abgesichert. Vorab werden Projektpartner auf Korruptionsrisiken überprüft. Maßnahme Federführendes Ressort Durchgeführt von Capacity Building Programme to Foster Stability in North Africa and the Sahel; Training von 20 Behördenvertretern zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus , Geldwäsche und Korruption Auswärtiges Amt Interpol Transparencia por Columbia: Collective Construction of Anticorruption Policies & Strategies/Transparency for Peace & Development Auswärtiges Amt Transparencia por Columbia Transparencia Venezuela: Antikorruptionsprojekt auf Gemeindeebene ; Stärkung der Rechenschaftsberichte Auswärtiges Amt Transparencia por Columbia Containercontrollprogramm und Korruptionsstudie Südosteuropa Auswärtiges Amt United Nations Office on Drugs and Crime UNODC Stärkung der investigativen Kapazitäten für Korruption und Aufbau stärkerer Netzwerke zwischen Antikorruptionseinrichtungen in Westafrika Auswärtiges Amt United Nations Office on Drugs and Crime UNODC Implementation of the Second Cycle oft he UNCAC Review Mechanism“: Unterstützung von Mitgliedstaaten bei der nationalen Umsetzung des UNCAC-Überprüfungsmechanismus Auswärtiges Amt United Nations Office on Drugs and Crime UNODC Implementation of the Second Cycle of the UNCAC Review Mechanism – Durchführung von Länderbesuchen Auswärtiges Amt United Nations Office on Drugs and Crime UNODC Korruptionsprävention und -bekämpfung: Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau in den Bereichen Integrität, Transparenz und Korruptionsprävention in Mexiko Auswärtiges Amt Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption (KPK) in Indonesien Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ Stärkung Guter Regierungsführung in Kenia Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in Tunesien Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10096 Maßnahme Federführendes Ressort Durchgeführt von Studien- und Fachkräftefonds: Stärkung BIANCOs in der Korruptionsbekämpfung in Sektoren in Madagaskar Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ Programm zur Stärkung zentraler Governance-Strukturen, Benin Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Gute Regierungsführung und Dezentralisierung, Togo Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Sektorreformprogramm „Erreichung der OECD-Standards : Governance mit Integrität“, Peru Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) PBL-Finanzsektor – Investitionspartnerschaft, Tunesien Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, Sambia Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Stärkung der Transparenz bei der staatlichen Verwendung der Erdöleinnahmen in der Republik Kongo Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Zentralstelle für Entwicklungshilfe KZE Förderung des Netzwerkes der Transparenzkommissionen in Süd- und Mittelhonduras Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Zentralstelle für Entwicklungshilfe KZE Unterstützung der Zivilgesellschaft bei der Überwachung und Prävention von Korruption in Peru Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Zentralstelle für Entwicklungshilfe KZE Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10096 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Maßnahme Federführendes Ressort Durchgeführt von Landesprogramm Paraguay, Komponenten Justiz und Antikorruption Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung United Nations Office on Drugs and Crime UNODC Support to the national corruption prevention plan, Paraguay Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung United Nations Office on Drugs and Crime UNODC Acceleration UNCAC implementation in Africa Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung United Nations Office on Drugs and Crime UNODC b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Maßnahmen hinaus, um der Zielerreichung näher zu kommen (bitte nach geplanter Maßnahme und federführendem Ressort aufschlüsseln)? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen. Die Neuregelung soll sicherstellen , dass bei Wirtschaftskriminalität einschließlich Korruption grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden. Die Bundesregierung setzt in der Entwicklungszusammenarbeit auf eine langfristige Unterstützung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die bis 2030 und darüber hinaus zu Erfolgen bei der Korruptionsbekämpfung beiträgt. Über deren konkrete Ausgestaltung wird im Lichte der zukünftigen Haushaltsaufstellungen zu entscheiden sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333