Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 7. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10097 19. Wahlperiode 10.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9143 – Zersplitterung der Digitalkompetenz in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zuständigkeiten in der Digitalisierungspolitik der Bundesregierung verteilen sich auf vierzehn Bundesministerien und stellen somit ein sehr komplexes Verantwortungsgeflecht dar. Dabei gestaltet sich die Digitalisierung als Querschnittsthema , welches alle Bereiche der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Zivilgesellschaft umfasst. Neben den obersten Bundesbehörden beschäftigen sich zahlreiche nachgeordnete Behörden und sonstige Einrichtungen wie Kommissionen, Räte, Bundesagenturen, bundeseigene Gesellschaften (GmbHs) sowie auch ausgelagerte Gremien mit den verschiedenen Strategien der Bundesregierung und der Umsetzung der digitalen Agenden. Spätestens seit der Antwort auf die Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/1039 durch die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Staatsministerin Dorothee Bär, weiß die Öffentlichkeit, dass die Bearbeitung der Digitalaufgaben in den Bundesministerien teilweise gebündelt, teilweise dezentral erfolgt. Des Weiteren führt Staatsministerin Bär in ihrer Antwort aus, dass die Zusammenarbeit in und zwischen den Bundesministerien auf Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und der jeweiligen Ergänzenden Geschäftsordnung erfolgt. Die Kommunikation erfolgt zwischen den befassten Organisationseinheiten insbesondere über Besprechungen, Arbeitsgruppen, gemeinsame Er- bzw. Bearbeitung von Konzepten sowie Mitzeichnungen oder Ressortbesprechungen. Dies gilt sowohl intern als auch ressortübergreifend . Diese Antwort zeigt nach Ansicht der Fragesteller zum einen die vollkommene Zersplitterung der Verantwortungs- und Zuständigkeitsverteilung auf die vierzehn in der Antwort genannten Bundesministerien und zum anderen den Unwillen der Bundesregierung, diese Zersplitterung und den daraus resultierenden Kompetenzwirrwarr zu entflechten und damit den digitalen Fortschritt gesamtverantwortlich voranzutreiben. Da sich die jetzige Bundesregierung bei ihrer Konstituierung nicht zur Errichtung eines eigenständigen Digitalministeriums durchringen konnte, sind mit der Digitalisierung 482 Mitarbeiter in 244 Teams und 76 Abteilungen befasst, die nach Ansicht der Fragesteller eigenverantwortlich nebeneinander her statt gesamtverantwortlich koordiniert arbeiten (Antwort auf die Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/1039). Drucksache 19/10097 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bereits im Jahr 2018 hatte sich unter https://digitalministerium.org eine Initiative des Bundesverbandes Deutscher Start-ups geformt, welche in Form einer Petition von den Regierungsfraktionen ein eigenständiges Digitalministerium forderte. Der Initiative haben sich mehrere andere Verbände, etwa der IT-Branchenverband Bitkom und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft angeschlossen . Auch der Beirat Junge Digitale Wirtschaft, der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Digitalisierungsfragen berät, zählt zu den Unterstützern (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neuer-anlauf-fuer-ein-deutschesdigitalministerium -15448215.html). Der Deutsche Start-up-Verband verweist auf eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey, wonach 77,7 Prozent der Deutschen einen deutlich höheren Stellenwert für das Thema Digitalisierung fordern. Mehr als jeder zweite Deutsche sei sogar für die Schaffung eines eigenständigen Ministeriums für Digitales zu gewinnen (https://digitalministerium.org). In Bayern und in Hessen haben sich die Regierungen entschlossen, ein eigenständiges Digitalministerium ins Leben zu rufen. Neue Projekte sollen dadurch vorankommen. So sieht sich das bayrische Digitalministerium als Motor, der alle Bereiche – Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft – an einen Tisch zusammenbringen möchte (www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Braucht- Bayern-ein-Digitalministerium-id52714886.html). Österreich ging nach den österreichischen Koalitionsverhandlungen 2018 noch einen wesentlichen Schritt weiter, in dem ein eigenständiges Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort installiert wurde. Ziel dieses neuen Ministeriums ist es, die positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes weiter voran zu treiben, die Chancen der Digitalisierung für Wirtschaft und Gesellschaft aktiv zu nutzen und das Unternehmertum zu forcieren (www.bmdw. gv.at/Ministerium/Seiten/DasMinisterium.aspx). In der Bundesrepublik Deutschland fällt es dem interessierten Beobachter der deutschen Digitalisierungspolitik schwer, konkrete Maßnahmen der Bundesregierung zu verfolgen. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller eindeutig auf die Zersplitterung der Kompetenzen in der Bundesregierung zurückzuführen. Warum sich die Bundesregierung schlussendlich nicht für die Errichtung eines eigenständigen Digitalministeriums ausgesprochen hat, obwohl vor der Bundestagswahl 2017 durch CSU und SPD ein solches eigenständiges Bundesdigitalministerium gefordert wurde, kann von den Fragestellern nicht nachvollzogen werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestagswahl/alleschlagzeilen /zukunftsthema-digitalisierung-politiker-trommeln-fuer-neuesdigitalministerium /20284820.html?ticket=ST-2337996-Oke3rV9ek1UttgW4FZ M4-ap1). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf? file=1) sieht nicht nur für die anstehende Netz- und Digitalpolitik der Bundesregierung , sondern generell eine Vielzahl von neu zu etablierenden Agenturen (z. B. Digital-agentur, e-Government-Agentur) vor, die zum Teil schon gegründet wurden oder noch in dieser Legislaturperiode gegründet werden müssen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Digitalisierung ist ein politisches Querschnittsthema, dessen Aspekte in einem dezentralen und ganzheitlichen Ansatz sowohl in zuständigen Fachreferaten, als auch von nahezu allen Referaten der Bundesverwaltung bearbeitet werden. Eine Auflistung aller Arbeitseinheiten, die sich mit Digitalisierung befassen ist daher nicht möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10097 Informationen zu Bundesbeteiligungen und deren Geschäftsfeldern bitten wir Sie dem Beteiligungsbericht der Bundesregierung zu entnehmen. Er wird jährlich auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Im aktuell veröffentlichten Bundesbeteiligungsbericht 2017 noch nicht aufgeführt, ist das - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit i. G. GmbH (die CISPA, Bundesbeteiligung im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ). Das CISPA ist in der öffentlich verfügbaren Liste der mit dem Bund verbundenen Unternehmen enthalten und wird auch im Bundesbeteiligungsbericht 2018 aufgeführt werden. Gesellschaftszweck ist der Aufbau eines Forschungszentrums für Cybersicherheit. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass aufgrund des überwiegenden Projektcharakters der Digitalisierungsmaßnahmen kaum reine Planstellen - wie nachgefragt - existieren, sondern Zeitanteile aufgewendet werden, die hier nicht berücksichtigt wurden. Es gilt weiterhin zu berücksichtigen, dass in Gremien wie Räten und Kommissionen keine Planstellen ausgebracht werden (Planstellen werden allenfalls für Geschäftsstellen ausgebracht , dann aber in den Behörden, denen die Gremien zugeordnet sind). Planstellen sind überdies Stellen für Beamtinnen und Beamte und können daher in privatrechtlich organisierten Unternehmen (Ausnahmen sind Postnachfolgeunternehmen ) nicht ausgebracht werden. Ferner sind IT-Referate und IT-Koordinierungsreferate , die sich mit der IT der jeweiligen obersten Bundesbehörden befassen , in den Antworten nicht enthalten. Darüber hinaus geben die Angaben nicht den aktuellen Stand der Stellenbesetzungen und der Vakanzen wieder. Wir bitten Sie zu beachten, dass in den Antworten zu Frage 1 und 2 lediglich bundesunmittelbar nachgeordnete Behörden berücksichtigt wurden. Bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 wurden Räte und Kommissionen gelistet, die unter den Anwendungsbereich des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642) fallen. 1. Wie viele und welche obersten Bundesbehörden, ihnen nachgeordnete Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes gibt es, und mit welchen konkreten Geschäftsfeldern befassen sich diese (bitte die obersten Bundesbehörden und ihnen nachgeordnete Behörden, Bundesagenturen, Bundesinstitute, Bundesbeteiligungen, bundeseigene Gesellschaften, Räte, Kommissionen usw. auflisten und angeben, welchen Fachbereichen in den Bundesministerien diese unterstellt sind)? Auf die Antwort der beigefügten Anlage 1 wird verwiesen. 2. Welche obersten Bundesbehörden, ihnen nachgeordnete Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes befassen sich mit dem Thema Digitalisierung in deren jeweiliger Fachaufgabe (bitte die obersten Bundesbehörden und ihnen nachgeordnete Behörden, Bundesagenturen, Bundesinstitute, Bundesbeteiligungen , bundeseigene Gesellschaften, Räte, Kommissionen usw. auflisten und angeben, welches konkretes Aufgabengebiet diese vollziehen)? Auf die Antwort der beigefügten Anlage 2 wird verwiesen. Drucksache 19/10097 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Planstellen für den Bereich Digitalisierung wurden durch das Haushaltsgesetz 2018 in den einzelnen Bundesministerien, Bundesagenturen , Bundesinstituten, Bundesbeteiligungen, bundeseigenen Gesellschaften, Räten, Kommissionen usw. eingerichtet? Anzahl Planstellen in Ministerien Anzahl Planzellen in Bundesagenturen , Bundesinstituten, bundeseigene Gesellschaften AA: 2 DAI: 2 BMAS: 13 BMBF: 11 BMEL: 8 BMF: 19 BMFSFJ: Fehlanzeige BMG: 4 DIMDI: 2 BMI: Fehlanzeige BMJV: 14 BMU: 6 BMVI: 13 BMVg: Eine Differenzierung einzelner Dienstposten nach Digitalisierung oder Nicht-Digitalisierung ist demnach auch nicht möglich. Planstellen mit einer Zweckbindung „für den Bereich Digitalisierung“ wurden im entsprechenden Einzelplan für das Jahr 2018 nicht ausgebracht . BMWi: 6 BNetzA: 24,5 BMZ: Fehlanzeige Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10097 4. Wie viele Planstellen für den Bereich Digitalisierung wurden durch das Haushaltsgesetzes 2019 in den einzelnen Bundesministerien, Bundesagenturen , Bundesinstituten, Bundesbeteiligungen, bundeseigenen Gesellschaften, Räten, Kommissionen usw. eingerichtet? Anzahl Planstellen in Ministerien Anzahl Planstellen in Bundesagenturen , Bundesinstituten, bundeseigenen Gesellschaften AA: 4 DAI: 4 BMAS: 1 BAuA: 4 Bundesversicherungsamt: 1 BMBF: Fehlanzeige BMEL: Fehlanzeige BMF: 22 BMFSFJ: Fehlanzeige BMG: 1 BfArM: 1 DIMDI: 1 RKI: 2 BMI: 158 BVA: 41,5 BeschA: 14 BSI: 42 BMJV: 26 BMU: 3 BMVI: Fehlanzeige BMVg: Eine Differenzierung einzelner Dienstposten nach Digitalisierung oder Nicht-Digitalisierung ist nicht möglich. Planstellen mit einer Zweckbindung „für den Bereich Digitalisierung “ wurden im entsprechenden Einzelplan für das Jahr 2019 nicht ausgebracht. BMWi: 9 Physikalisch-Technische Bundesanstalt : 10 BNetzA: 4 BMZ: Fehlanzeige 5. Welche Bundesbehörden und sonstige Einrichtungen des Bundes, Bundesagenturen , Bundesinstitute, Bundesbeteiligungen, bundeseigene Gesellschaften , Räte, Kommissionen usw. plant die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode noch zu errichten (bitte die zu errichtenden Behörden nach Zweck, Aufgabengebiet und finanzieller Ausgestaltung auflisten)? Die Bundesregierung orientiert sich in dieser Frage an den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages unter Berücksichtigung möglicher, unvorhersehbarer und kurzfristig auftretender Notwendigkeiten, die eine Gründung zusätzlicher Organisationsstrukturen zur Folge haben könnten Drucksache 19/10097 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Aus welchem konkreten Grund hat sich die Bundesregierung gegen ein eigenständiges „Digitalministerium“ ausgesprochen, obwohl vor der Bundestagswahl von Protagonisten der CSU und SPD ein solches Digitalministerium in Aussicht gestellt und gefordert wurde (www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/bundestagswahl/alle-schlagzeilen/zukunftsthema-digitalisierungpolitiker -trommeln-fuer-neues-digitalministerium/20284820.html?ticket= ST-2337996-Oke3rV9ek1UttgW4FZM4-ap1)? 7. Plant die Bundesregierung die Errichtung eines Digitalministeriums wie in Bayern oder Hessen geschehen? 8. Teilt die Bundesregierung die Forderung der Initiative des Bundesverbands Deutscher Start-ups, welche in Form einer Petition ein eigenständiges Digitalministerium fordert? 9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es noch in dieser Legislaturperiode ein eigenständiges Digitalministerium geben wird? Die Fragen 6 bis 9 werden zusammen beantwortet. Das Thema Digitalisierung ist eines der wichtigsten Themen der Bundesregierung und betrifft alle Bereiche der Politik. Alle Ressorts befassen sich deshalb mit diesem Thema jeweils bezogen auf ihren Aufgabenbereich. Die Bundesregierung hat dem Thema Digitalisierung in dieser Legislaturperiode zudem neues Gewicht gegeben. Die Koordinierung dieser Bemühungen erfolgt im Bundeskanzleramt und verfolgt zwei zentrale Anliegen: Die Stärkung der digitalpolitischen Kohärenz sowie die Beschleunigung der zentralen Vorhaben in diesem Bereich. Als ein Instrument dieser Koordinierung wurde in dieser Legislaturperiode der Kabinettausschuss Digitalisierung (kurz: Digitalkabinett) gebildet . Er ist das zentrale Gremium für digitalpolitische Fragen auf höchster politischer Ebene, welches Entscheidungen der Bundesregierung vorbereitet und den Fortschritt begleitet. Mitglieder sind die Bundeskanzlerin, alle Bundesministerinnen und Bundesminister sowie Staatsministerin Bär und Staatsministerin Grütters . Außerdem wurde der politische Bereich durch die Berufung von Staatsministerin Dorothee Bär als Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung erweitert . Die Errichtung eines Digitalministeriums ist nicht vorgesehen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10097 Anlage 1 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Bundeskanzleramt (BKAmt): Zentrale Schaltstelle der Bundesregierung; Unterstützung der deutschen Bundeskanzlerin bei ihren Aufgaben. Bundesnachrichtendienst (BND): Die Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes sind im BND-Gesetz § 1 Abs. 2 Satz geregelt: Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. Der BND ist dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Digitalrat: Der Digitalrat unterstützt die Bundesregierung beim Thema Digitalisierung, in dem er sie berät und antreibt. Der Digitalrat bildet mit der Expertise und unterschiedlichen Praxis-Erfahrungen seiner Mitglieder eine große Bandbreite an Themenfeldern der Digitalisierung ab und bringt sich entsprechend inhaltlich ein. Presse- und Inforationsamt der Bundesregierung (BPA): Dem Presse- und Informationsamt obliegt die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien über die Politik der Bundesregierung. Es erläutert und vertritt hierbei mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkeiten , Vorhaben und Ziele der Bundesregierung. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung koordiniert seine und die ressortbezogene Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bei Maßnahmen, die Angelegenheiten von allgemein-politischer Bedeutung betreffen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kultur- und den Medienbereich über die Bundesgesetzgebung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, Kultureinrichtungen und -projekte von nationaler Bedeutung zu fördern, für die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt Berlin zu sorgen, national bedeutsame Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer von NS-Terrorherrschaft zu fördern, die kultur- und medienpolitischen Interessen Deutschlands in verschiedenen internationalen Gremien zu vertreten, national bedeutsame Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer von NS-Terrorherrschaft zu fördern, in Zusammenarbeit mit Gedenkstätten und Institutionen an das Unrecht in der ehemaligen DDR zu erinnern. Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE): Als Ressortforschungseinrichtung hat das BKGE den Auftrag der wissenschaftsbasierten Politikberatung im Bereich von Geschichte und Erinnerung. (Fachaufsicht: Gruppe K4) Bundesarchiv: § 3 Abs. 1 Bundesarchivgesetz. (Fachaufsicht : Gruppe K4) Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU): Stasi-Unterlagen-Archiv: hierbei Digitalisierung der Stasi-Unterlagen sowohl zur Nutzung als auch zur Bestandserhaltung einschließlich der dazugehörigen konzeptionellen Überlegungen. (Fachaufsicht : Gruppe K4) Auswärtiges Amt (AA): Außenpolitische Beziehungen Deutschlands Deutsches Archäologisches Institut (DAI): Das Deutsches Archäologisches Institut (DAI) ist eine dem AA nachgeordnete Behörde. Die übergreifend-koordinierende Zuständigkeit für das DAI liegt beim Arbeitsstab Kulturerhalt (AS-KE (Abteilung 6)). Die Aufgabe des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI) ist die weltweite archäologisch -altertumswissenschaftliche Forschung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist (gesetzgebend) insbesondere zuständig für die Politikfelder der Arbeitsmarktpolitik, dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsschutz, den Bereichen Rente und soziale Sicherung bis hin zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung und dem Themenfeld „Soziales Europa und Internationales“. Dabei steht primär die nachhaltige Stärkung des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme, die Förderung des sozialen Zusammenhalts sowie der sozialen Eingliederung im Vordergrund. Außerdem werden für eine gerechte Arbeitsmarktpolitik und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf nationaler und internationaler Ebene die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfolgt das Ziel der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. (Fachaufsicht: Abteilung III im BMAS) Mindestlohnkommission: Die Mindestlohnkommission hat die Aufgabe alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen . Dabei prüft sie im Rahmen einer Gesamtabwägung , welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen , faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer , die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung. Die Kommission ist keinem Fachbereich zugeordnet, da sie unabhängig arbeitet. Bundesversicherungsamt: Aufsicht über bundesunmittelbare Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Fachbereich: BMAS, Abteilung IV) Aufsicht über bundesunmittelbare Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (Fachbereich: BMG, Abteilung 2 Kommission Verlässlicher Generationenvertrag : Ziel der Kommission ist es, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament zu schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag. Die Drucksache 19/10097 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) bzw. Abteilung 5 hinsichtlich Digitalisierung in der Krankenversicherung ) Aufsicht über bundesunmittelbare Träger der sozialen Pflegeversicherung (Fachbereich: BMG, Abteilung 4 bzw. Abteilung 5 hinsichtlich Digitalisierung in der Pflegeversicherung ) Verwaltung des Gesundheitsfonds sowie Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fachbereich: BMG, Abteilung 2) Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (Disease-Management-Programme) (Fachbereich: BMG, Abteilung 2) Verwaltung des Innovations- und des Strukturfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Durchführung der Förderung nach §§ 12 bis 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz (Fachbereich: BMG, Abteilung 2) Verwaltung des Ausgleichsfonds und Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung (Fachbereich : BMG, Abteilung 4) Durchführung der Lastenverteilung in der gewerblichen Unfallversicherung (Fachbereich: BMAS, Abteilung IV) Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstiger Zuweisungen an die Rentenversicherung (Fachbereich: BMAS, Abteilung IV) Zahlung von Mutterschaftsgeld an Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (Fachbereich: BMG, Abteilung 2) Zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für die Aus- und Fortbildung u. a. bei den der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes unterstehenden Trägern (Fachbereich: BMAS, Abteilung IV) Kommission ist keinem Fachbereich zugeordnet, da sie unabhängig arbeitet. BMAS: Hinsichtlich weiterer Gremien und deren Aufgaben usw., die das BMAS und seine Geschäftsbereichsbehörden unterhalten, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu BT-Drs 19/6950 verwiesen. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Das BMBF nimmt die Aufgaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der Bildungs-, Forschungs - und Innovationspolitik wahr. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Die Aufgaben /Geschäftsfelder des BIBB ergeben sich aus § 90 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Aufsicht über das BIBB wird in der Abteilung „Allgemeine und Berufliche Bildung ; Lebensbegleitendes Lernen“ des BMBF wahrgenommen . BMBF; Hinsichtlich der hier gefragten Räte, Kommissionen usw. aus dem Bereich des BMBF und deren Geschäftsfeldern wird auf die in der Anlage zur Beantwortung der Fragen 1 bis 7 und 9 der Kl. Anfrage der FDP-Fraktion zu „Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung “ vom 10.01.2019 (Kleine Anfrage: BT-Drs. 19/6945, Antwort: BT-Drs. 19/7548) aufgeführten Gremien verwiesen. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist innerhalb der Bundesregierung für die Ausrichtung der deutschen Ernährungs - und Landwirtschaftspolitik verantwortlich. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Ziel des BVL ist es, im gesundheitlichen Verbraucherschutz die Koordination zwischen Bund und Bundesländern zu verbessern und Risiken zu managen, bevor aus ihnen Krisen entstehen. (Fachaufsicht: Abteilung 3) Bundessortenamt (BSA): Das BSA ist zuständig für die Zulassung von Pflanzensorten als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saatgut sowie für den rechtlichen Schutz von neuen Pflanzensorten. (Fachaufsicht: Abteilung 7) Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI): Im Mittelpunkt der Arbeiten des FLI stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere und der Schutz des Menschen vor Zoonosen, das heißt zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen. (Fachaufsicht: Abteilung 3) Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI): Das TI entwickelt Konzepte einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Ressourcennutzung für die Land-, Forst- und Holzwirtschaft sowie die Fischerei. Es forscht anwendungsorientiert und praxisbezogen. (Fachaufsicht : Abteilung 3) Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI): Das JKI erforscht die Kulturpflanze in ihrer Gesamtheit. Hier werden ganzheitliche Konzepte für den gesamten Pflanzenbau, für die Pflanzenproduktion und die Pflege der Kulturpflanzen entwickelt. (Fachaufsicht: Abteilung 5) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (MRI): Das MRI befasst sich mit wichtigen Fragen zur gesundheitlichen Wirkungen der Ernährung, einzelner Lebensmittel oder Nahrungsbestandteilen . Ebenso wird das Ernährungsverhalten bestimmter Bevölkerungsgruppen erforscht. (Fachaufsicht: Abteilung 2) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Das BfR ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die die gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet und daraus Vorschläge zu deren Minimierung ableitet. (Fachaufsicht: Abteilung 3) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Die BLE ist zentrale Umsetzungsbehörde im Geschäftsbereich des BMEL. Sie erbringt umfangreiche und vielfältige fachliche und administrative Leistungen und versteht sich in diesem weiten Sinn als zentrale Dienstleisterin . (Fachaufsicht: Abteilung 4) Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH (DBFZ): Das DBFZ forscht im Bereich der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe unter besonderer Berücksichtigung innovativer Techniken der wirtschaftlichen Auswirkungen und der Umweltbelange. (Zuständigkeit: Abteilung 5) Bundesministerium für Finanzen (BMF): u. a. Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik Generalzolldirektion (GZD); Operative Steuerung der Zollverwaltung; Fachbereich im BMF: III A 4; III A 5 Programmbeirat: Beirat zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Fachbereich im BMF: Abteilung L) Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); Zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug nach dem Finanzverwaltungsgesetz; Fachbereich im BMF: Z A 5; Abteilung IV Kunstbeirat: Beirat für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Fachbereich im BMF: Abteilung L) Informations Technik Zentrum Bund (ITZBund); IT- Dienstleister des Bundes; Fachbereich im BMF: Z A 5; Z C 3 Schätzungsbeirat: Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bodenschätzung; (Fachbereich im BMF: Abteilung IV) FinTechRat: Digitale Finanztechnologien, Zahlungsverkehr und Finanzsanktionen; (Fachbereich im BMF: Abteilung VII) Arbeitskreis Finanzmarktgesetzgebung beim Bundesministerium der Finanzen: Fachlichen Austausch mit Hochschullehrerinnen und -lehrern zu führen, die im Finanzmarktrecht besonders ausgewiesen sind; (Fachbereich im BMF: Abteilung VII) Börsensachverständigenkommission: Berät das BMF auf dem Gebiet des Börsen- und Wertpapierwesens , insb. bei Fragen im Zusammenhang mit der Regulierung der Finanzmärkte; (Fachbereich im BMF: Abteilung VII) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen: Berät den Bundesminister der Finanzen in voller Unabhängigkeit und ehrenamtlich in allen Fragen der Finanzpolitik; (Fachbereich im BMF: Abteilung L) Verbraucherbeirat: Beratung der BaFin aus Verbrauchersicht ; (BaFin); (Fachbereich im BMF: Abteilung VII) Fachbeirat: Berät die BaFin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; (BaFin) ; (Fachbereich im BMF: Abteilung VII) Versicherungsbeirat: Mitwirkung bei der Aufsicht ; (BaFin); (Fachbereich im BMF: Abteilung VII) Anlageausschuss des Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute“: Berät über die Anlage der Mittel des Sondervermögens Drucksache 19/10097 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) durch die Bundesbank; (BaFin); (Fachbereich im BMF: Abteilung VII) WpÜG-Übernahmebeirat (Beirat bei der BaFin nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ): Berät die Bundesanstalt, insbesondere bei dem Erlass von Rechtsverordnungen für die Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Maßnahmen zur Stärkung der Gesellschaft, Unterstützung von Familien, Gleichstellung , Senioren- und Jugendpolitik Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM): Indizierung jugendgefährdender Träger- und Telemedien , Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes , Prävention und Öffentlichkeitsarbeit, IT / Technischer Jugendmedienschutz (Fachaufsicht: Abteilung 5 - Kinder und Jugend) Ständiges Forum der Initiative Klischeefrei: Gleichstellung/Überwindung Rollenstereotype (klischeefreie Berufs- und Studienwahl). (Fachaufsicht : Abteilung 4 – Gleichstellung) Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA): Alter & Pflege, Familie, Demokratie & Engagement, Kinder & Jugend. (Fachaufsicht: Alle Abteilungen entsprechend der jeweiligen Fachaufgaben) Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Aufklärung von Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in der Vergangenheit (keine Fachaufsicht, agiert fachlich unabhängig ) Gehört nicht zum nachgeordneten Bereich des BMFSFJ: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS): Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung gem. § 27 AGG (Fachaufsicht: Keine, agiert fachlich unabhängig gem. § 27 AGG) Betroffenenrat beim UBSKM (UBSKM): strukturierte Beteiligung von Betroffenen beim Amt des UBSKM Gehört nicht zum nachgeordneten Bereich des BMFSFJ: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Verbesserung von Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Wahrnehmung der Belange von betroffenen Menschen und Sicherstellung einer systematischen und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland. (Fachaufsicht: Keine, agiert unabhängig) 9. Familienberichtskommission: Die Bundesregierung wurde durch Beschluss des Deutschen Bundestags seit 1965 mit der Vorlage von Familienberichten beauftragt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, für die Berichtserarbeitung eine Kommission von Sachverständigen einzusetzen und den Bericht über die Lage der Familien mit einer Stellungnahme der Bundesregierung in jeder zweiten Wahlperiode vorzulegen. Der Neunte Familienbericht widmet sich dem Thema Elternschaft und damit wieder einem allgemeinen Thema der Familienpolitik. Es sollen die Grundlagen für die nachhaltige und zukunftsorientierte Familienpolitik überprüft und justiert werden. Dabei geht es im Kern um eine zeitgemäße Familienorientierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft , die Familien in Deutschland den sozialen Aufstieg erleichtert, chancenhemmende Abhängigkeiten mindert und die Familie als integrierende Kraft der sozialen Mitte unserer Gesellschaft stärkt. Das Interesse gilt im Neunten Familienbericht fokussiert den Eltern: als Akteure in der Gesellschaft, im Zusammenspiel mit Institutionen und familienpolitischen Leistungen, in ihrem Familienleben und vor dem Hintergrund wesentlicher gesellschaftlicher Trends wie der Alterung unserer Gesellschaft, der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts, der Zuwanderung und Digitalisierung. (Fachaufsicht: Abteilung 2 - Familie) Sachverständigenkommission zum 16. Kinderund Jugendbericht: Erstellung eines Berichtes über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe (Fachaufsicht: Abteilung 5 – Kinder und Jugend) Bundesjugendkuratorium: Beratung der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinderund Jugendhilfe (Fachaufsicht: Abteilung 5 – Kinder und Jugend) Beirat für den Bundesfreiwilligendienst: Der Beirat berät gem. § 15 BFDG das BMFSFJ in Fragen des Bundesfreiwilligendienstes. (Fachaufsicht: Abteilung 1 – Demokratie und Engagement) Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Gem. § 14 FPfZG Begleitung der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Beratung des BMFSFJ über deren Auswirkungen sowie Erstellung von Berichten mit Handlungsempfehlungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. (Fachaufsicht: Abteilung 3 – Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege) Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen: Unabhängige, ehrenamtliche Beratung in Fragen der Familienforschung und -politik (Fachaufsicht: keine, unabhängiges Gremium) Dritter Engagementbericht, Berichtsauftrag: Zukunft Zivilgesellschaft: Junges Engagement im digitalen Zeitalter (Fachaufsicht: Abteilung 1 – Demokratie und Engagement) Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS): Beratung , Öffentlichkeitsarbeit, Forschung gem. § 27 AGG (Keine oberste Bundesbehörde im eigentlichen Sinne, Fachaufsicht: Keine, agiert fachlich unabhängig gem. § 27 AGG) Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Verbesserung von Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Wahrnehmung der Belange von betroffenen Menschen und Sicherstellung einer systematischen und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland. (Keine oberste Bundesbehörde im eigentlichen Sinne, Fachaufsicht : Keine, agiert unabhängig) Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Das BMG ist für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig . Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Zu den zentralen Aufgaben zählt, die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln. Des Weiteren ist die Reform des Gesundheitssystems eine der wichtigsten Aufgaben des Ministeriums; Ziel ist es, die Qualität des Gesundheitssystems weiterzuentwickeln , die Interessen der Patientinnen und Patienten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und die Beitragssätze zu stabilisieren. BfArM: Zulassung und Risikoüberwachung (Risikoerfassung und -bewertung) von Arzneimitteln; Genehmigung klinischer Prüfungen; zentrale Erfassung, Auswertung und Bewertung der bei Anwendung oder Verwendung von Medizinprodukten auftretenden Risiken und Koordinierung zu ergreifender Maßnahmen; Überwachung des Betäubungsmittel - und Grundstoffverkehrs; Register zur Überwachung teratogener Stoffe; Forschung (Fachaufsicht: Abteilung 1) Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges Expertengremium (§ 142 SGB V), dessen Geschäftsstelle im Bundesministerium für Gesundheit verortet ist. (Fachaufsicht : Abteilung 5) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Wesentliche Aufgabenbereiche der BZgA sind heute: 1. die Entwicklung von wissenschaftlichen Grundlagen und der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in bevölkerungsweite Prävention und Gesundheitsförderung, Evaluation und Qualitätssicherung, 2. gesetzlich übertragene Aufklärungsaufgaben in den Bereichen Organ- und Gewebespende sowie Blutspende, 3. gesetzlich übertragene Präventionsaufgaben in den Bereichen der Sexualaufklärung und der Familienplanung sowie Aufgaben im Rahmen des Kinderschutzgesetzes im Bereich Früher Hilfen und zur Prävention des sexuellen Missbrauchs, 4. bevölkerungsweite Programme und Kampagnen in den Bereichen Suchtprävention, Prävention von Infektionskrankheiten , Hygiene und Prävention von HIV und weiteren sexuell übertragbaren Infektionen, 5. gesundheitliche Aufklärung in den Bereichen Kindergesundheit und Gesundheit für ältere Menschen sowie zielgruppengerechte Informationsund Aufklärungskampagnen zur Prävention des Diabetes mellitus und seiner Folgeschäden, 6. gesundheitliche Aufklärung in den Bereichen Frauen- und Männergesundheit, 7. Aus- und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen, 8. die Kooperation, insbesondere mit Krankenkassen, Ländern und Kommunen, 9. die Führung der Geschäftsstelle der Nationalen Präventionskonferenz , 10. die Unterstützung der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Prävention in Lebenswelten; insbesondere bei der Entwicklung krankenkassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation. Neben den im Einzelplan 15 veranschlagten Haushaltsmitteln bewirtschaftet die BZgA auch Mittel des Einzelplans 17 im Bereich der Sexualaufklärung . (Fachaufsicht: Abteilung 4) Gematik: Institution mit Inkrafttreten des TSVG, ab dem 1.5.2019, eine GmbH mit Bundesbeteiligung (Fachaufsicht: Abteilung 5) Drucksache 19/10097 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) DIMDI: Seit Gründungauftrag beschäftigt sich DIMDI mit digitalen Daten (inklusive digitale Prozessabwicklung) und Dienstleistungen (Fachaufsicht: Abteilung 5) PEI: Erstellung, Betrieb, Betreuung und Pflege von Portalen und Datenbanken im Zusammenhang mit den Amtsaufgaben , insb. im Bereich der Arzneimittelzulassung und Pharmakovigilanz. Aktualisierung diesbezüglicher Daten zur Information von Fachkreisen und interessierter Öffentlichkeit . Darüber hinaus flächendeckende Nutzung eines Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems . (Fachaufsicht: Abteilung 1) RKI: Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. (Fachaufsicht: Abteilung 3) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): Abteilungen mit Geschäftsfeldern: - Abteilung Z (Zentralabteilung)- Abteilung ÖS (Öffentliche Sicherheit)- Abteilung B (Angelegenheiten der Bundespolizei)- Abteilung M (Migration, Flüchtlinge, Rückkehrpolitik)- Abteilung KM (Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz)- Abteilung V (Staatsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht)- Abteilung D (Öffentlicher Dienst)- Abteilung DG (Digitale Gesellschaft , Informationstechnik)- Abteilung CI (Cyberund Informationssicherheit)- Abteilung H (Heimat)- Abteilung SP (Sport)- Abteilung G (Grundsatz, Planung und Kommunikation)- Abteilung SW (Stadtentwicklung , Wohnen, öffentliches Baurecht)- Abteilung BW (Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):Geschäftsfelder :Das BAMF ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes in Deutschland. Zugleich koordiniert es bundesweit die Förderung der Integration. Zur Bandbreite der Aufgaben gehört auch die Migrationsforschung. Grundlage ist ein gesetzlich verankerter Forschungsauftrag zur Gewinnung analytischer Aussagen zur Steuerung der Migration . Die hier gewonnenen Daten und Erkenntnisse ermöglichen eine kompetente Beratung der Politik und anderer gesellschaftlicher Akteure.Zur Gewährleistung einer optimalen Aufgabenerfüllung unterhält das Bundesamt das Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM). Hier werden verlässliche, umfassende und aktuelle Informationen über Herkunfts- und Transitstaaten von Migrantinnen und Migranten, das Weltflüchtlings- und Migrationsgeschehen und dessen Ursachen zusammengestellt und ausgewertet .Mit seinen dezentralen Standorten, darunter Außenstellen , Ankunftszentren sowie Entscheidungszentren, steht das Bundesamt in direktem Kontakt mit allen Akteuren des Flüchtlingsschutzes und der Integrationsarbeit.Abteilungen mit Fachaufsicht: - Migration; Flüchtlinge; Rückkehrpolitik - Heimat- Öffentliche Sicherheit- Digitale Gesellschaft, Informationstechnik Datenethikkommission: Entwicklung ethischer Maßstäbe und Leitlinien im Umgang mit Daten und Algorithmen sowie künstlicher Intelligenz. (Fachaufsicht: Keine, agiert unabhängig) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Geschäftsfelder: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nimmt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr. Hierzu zählen insbesondere : - Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz (früher "Zivilschutz": insbesondere ergänzender Katastrophenschutz , Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Schutz von Kulturgut, Trinkwassernotversorgung) - Planung und Vorbereitung von Maßnahmen der Notfallvorsorge und Notfallplanung - Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei besonderen Gefahrenlagen (Koordination des Krisenmanagements) - Psychosoziales Krisenmanagement - Planerische und konzeptionelle Vorsorge zum Schutz kritischer Infrastrukturen - Katastrophenmedizin - Warnung und Information der Bevölkerung - Ausbau der Katastrophenschutzforschung, insbesondere im ABC-Bereich - Stärkung der bürgerschaftlichen Selbsthilfe sowie - konzeptionell-planerische Aufgaben im Bereich der internationalen Zusammenarbeit unter Beteiligung aller nationalen Stellen des Zivilschutzes Abteilungen mit Fachaufsicht: - Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse ": Entwicklung von Handlungsempfehlungen mit Blick auf unterschiedliche regionale Entwicklungen und den demografischen Wandel. Das BMI hat den Vorsitz inne. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben die Co-Vorsitze. Außerdem sind in der Kommission die weiteren Bundesressorts einschließlich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie für Migration, Flüchtlinge und Integration und des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder vertreten . Mitglieder der Kommission sind zudem alle Länder und die drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) Geschäftsfelder: Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist zuständig für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland. Der Digitalfunk BOS ist das bundesweite, einheitliche und leistungsstarke Funknetz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben , wie Polizeien, Feuerwehren, Rettungs- und Katastrophenschutzbehörden. Der Betrieb des Digitalfunks BOS erfolgt gemeinsam mit Bund und Ländern. Die BDBOS übernimmt hierbei die Gesamtkoordination und treibt die Weiterentwicklung des Digitalfunknetzes gemäß den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer voran. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Cyber- und Informationssicherheit - Angelegenheiten der Bundespolizei Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) Geschäftsfelder: Das Beschaffungsamt ist die zentrale Einkaufsorganisation im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Mit einem Vergabevolumen von knapp zwei Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2016 ist das BeschA der zweitgrößte Einkäufer des Bundes. Die Kernaufgabe des Amtes ist es, Einkäufe zu bündeln und zentral abzuwickeln. Davon profitieren die Kunden und der Steuerzahler: Experten wickeln die komplexen, technisch anspruchsvollen und stark formalisierten Vergabeverfahren ab. Dabei werden sie von Juristen unterstützt. Dieses Vorgehen entlastet die übrigen Behörden, die sich dadurch stärker ihren Kernaufgaben widmen können. Technische Anforderungen werden standardisiert, dadurch sinken die Kosten. Die Bündelung der Einkaufskompetenz spart unmittelbar Gelder des Bundeshaushalts. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Angelegenheiten der Bundespolizei - Digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Geschäftsfelder: Als Inlandsnachrichtendienst hat das BfV die Aufgabe, Gefahren durch politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten bereits im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen aufzuklären. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sammelt und bewertet das BfV Informationen über politische Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten. Ein weiteres und klassisches Aufgabenfeld ist die Spionagebekämpfung – die Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten in Deutschland für eine fremde Macht. In der Zusammenarbeit mit den Landesverfassungsschutzbehörden führt das BfV als Zentralstelle alle Informationen zusammen und wertet sie zentral aus. Dazu unterhält es das Nachrichtendienstliche Informationssystem . Ferner wirkt das BfV beim Geheim- und Sabotageschutz, insbesondere bei den Sicherheitsüberprüfungen mit, deren Voraussetzungen und das Verfahren im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt sind. Eine Sicherheitsüberprüfung ist dann notwendig, wenn Personen mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden sollen oder bereits betraut worden sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mitarbeiter Zugang zu Verschlusssachen haben Drucksache 19/10097 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) oder an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt sind. Eine Überprüfung erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz - Öffentliche Sicherheit - Cyber- und Informationssicherheit Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) Geschäftsfelder: Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erforscht die Ursachen und Folgen des demografischen Wandels in Deutschland. Fundierte Kenntnisse über Ursachen und Wirkungen helfen, dem demografischen Wandel als Chance für die Zukunft zu sehen. Hauptaufgabe des Instituts ist es daher, die Bundesregierung zu Fragen der Bevölkerungsentwicklung zu informieren und zu beraten. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterstützt das BiB die Bundesregierung auch in der internationalen Zusammenarbeit zu Bevölkerungsfragen , zum Beispiel bei den Vereinten Nationen . Neben der Beratung der Politik und der Forschung gehört die Information der Öffentlichkeit zu den zentralen Aufgaben des Instituts. Etwa 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen arbeiten am BiB. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Heimat Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp)Geschäftsfelder :Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat zwei Hauptaufgaben: Es sichert dem deutschen Spitzensport wissenschaftliche Unterstützung durch die finanzielle Förderung von universitären und außeruniversitären Projekten . Darüber hinaus unterstützt das BISp das BMI bei seiner Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet des Sports. Es nimmt traditionell eine „Scharnierfunktion“ zwischen seinen Forschungsnehmern und den Spitzenverbänden ein. Das BISp initiiert, koordiniert und bewertet Forschungsprojekte . Dies dient der Sicherung der Praxisrelevanz von BISp-geförderten Projekten und der schnellen Verfügbarkeit neuer Erkenntnisse in der Praxis. Aus gleichem Grund fördert und fordert das BISp aktiv Kooperationen zwischen Wissenschaft und Praxis im Rahmen seiner geförderten Projekte.Der Spitzensport steht in Deutschland an der Spitze der sogenannten Sportpyramide. Die Basis für die Spitze wird durch die Sportförderung der Kommunen und Länder bereitgestellt. National übergreifende Probleme und Entwicklungen, die Kommunen und Bundesländer nicht alleine lösen bzw. beeinflussen können, fallen deshalb ebenfalls in das Aufgabengebiet des BISp.Abteilungen mit Fachaufsicht:- Sport Bundeskriminalamt (BKA) Geschäftsfelder: Da Kriminalität nicht an Landesgrenzen halt macht, sieht das Grundgesetz eine Zentralstelle für die deutsche Polizei vor. Das Bundeskriminalamt (BKA) koordiniert die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weist den Ländern grundsätzlich die Polizeihoheit zu, mit dem Recht der Gesetzgebung und der Ausübung polizeilicher Befugnisse. Gleichzeitig sieht das Grundgesetz aber in zentralen Bereichen des Polizeiwesens eigene Zuständigkeiten des Bundes vor. Aufgrund dieser Kompetenzverteilung gibt es in Deutschland neben den 16 Länderpolizeien die Polizeibehörden des Bundes, zu denen auch das BKA gehört. Hierbei hat das BKA verschiedene Aufgaben, unter anderem : - nationale und internationale Informations- und Kommunikationszentrale der Polizeien Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) - Strafverfolgung im Bereich der nationalen und internationalen Kriminalität - Gefahrenabwehr - Personenschutz - Einstufung von Gegenständen entsprechend den Bestimmungen des Waffengesetzes Die Zuständigkeiten und Befugnisse des BKA ergeben sich in erster Linie aus dem Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG). Abteilungen mit Fachaufsicht: - Öffentliche Sicherheit - Angelegenheiten der Bundespolizei - Cyber- und Informationssicherheit - Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) Geschäftsfelder: Als Kompetenzzentrum für Geodäsie, Kartographie und Geoinformation ist das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) im Bereich des Bundes für „Karten und Koordinaten“ zuständig. Das Dienstleistungszentrum des BKG ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes für amtliche Geodaten. Dienstleistungszentrum des BKG berät Kunden und bietet praxisorientierte Lösungen an führt die amtlichen Geodaten des BKG und aller 16 Bundesländer sowie von Drittanbietern zusammen, vereinheitlicht sie und bereitet sie auf stellt eine Vielzahl an Geodaten , Webdiensten und Webanwendungen bereit. Von der Arbeit des BKG profitieren verschiedene Bundeseinrichtungen , die öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft – und fast jeder Bürger in Deutschland. Für eine funktionierende Satellitennavigation, zum Beispiel über GPS oder GALILEO, liefert das BKG Grundlagendaten . Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen wie Verkehr, Katastrophenvorsorge, Innere Sicherheit , Energie und Umwelt ziehen unsere Geodaten, Landkarten, Referenzsysteme und Informationsdienste für ihre Pläne und Untersuchungen heran. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Heimat Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Geschäftsfelder: Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) unterstützt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dabei, sich mit Politik zu befassen. Aufgabe der Bundeszentrale für politischen Bildung ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken . Gemeinsam mit einem bundesweiten Netzwerk aus Landeszentralen, Bildungseinrichtungen und -trägern engagiert sich die BpB für politische Bildung und Kultur – unabhängig und überparteilich. Im Zentrum der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung steht die Förderung des Bewusstseins für Demokratie und politische Partizipation . Aktuelle und historische Themen greift sie mit Veranstaltungen , Printprodukten, audiovisuellen und Online-Produkten auf. Veranstaltungsformate der BpB sind Tagungen, Kongresse Festivals, Messen, Ausstellungen, Studienreisen , Wettbewerbe, Kinoseminare und Kulturveranstaltungen sowie Events und Journalistenweiterbildungen. Das breit gefächerte Bildungsangebot der BpB soll Bürgerinnen und Bürger motivieren und befähigen, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinander zu setzen und aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Aus den Erfahrungen mit diktatorischen Herrschaftsformen in der deutschen Geschichte erwächst für die Bundesrepublik Deutschland die besondere Verantwortung, Werte wie Demokratie, Pluralismus und Toleranz im Bewusstsein der Bevölkerung zu festigen. Drucksache 19/10097 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Abteilungen mit Fachaufsicht: - Grundsatz, Planung und Kommunikation Bundespolizei (BPOL) Geschäftsfelder: Die Bundespolizei nimmt im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr; insbesondere - Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes - Aufgaben der Bahnpolizei - Aufgaben der Luftsicherheit - Schutz von Verfassungsorganen des Bundes - Unterstützung von Bundesbehörden und der Polizeien der Länder Zudem werden Bundes- und Landesbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Bundespolizei unterstützt , sofern diese um Amtshilfe bitten. Beispielsweise durch die Bereitstellung von Einsatzmitteln und Personal oder dem Austausch von Informationen und Daten. Auch zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder und zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die freiheitlich -demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder unterstützt die Bundespolizei die Länder. Darüber hinaus wirkt die Bundespolizei an polizeilichen Aufgaben unter internationaler Verantwortung mit und nimmt Aufgaben auf hoher See (einschließlich Umweltschutz und schifffahrtspolizeilicher Tätigkeit ) wahr. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Angelegenheiten der Bundespolizei - Öffentliche Sicherheit - Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz - Cyber- und Informationssicherheit Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Geschäftsfelder: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die nationale Cyber-Sicherheitsbehörde . Es gestaltet Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Aufgabenbereich des BSI wird durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz) festgelegt . Mit Unterstützung des Bundesamtes soll IT-Sicherheit in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft als wichtiges Thema wahrgenommen und eigenverantwortlich umgesetzt werden. Das BSI erarbeitet praxisorientierte Mindeststandards und zielgruppengerechte Handlungsempfehlungen zur IT- und Internet-Sicherheit, um Anwender bei der Vermeidung von Risiken zu unterstützen. Das Bundesamt ist auch für den Schutz der IT-Systeme des Bundes verantwortlich . Hierbei geht es um die Abwehr von Viren, Trojanern und anderen technischen Bedrohungen gegen die Computer und Netze der Bundesverwaltung. Zu den Aufgaben des BSI gehören weiterhin:- Prüfung, Zertifizierung und Akkreditierung von IT-Produkten und -Dienstleistungen - Warnung vor Schadprogrammen oder Sicherheitslücken in IT-Produkten und -Dienstleistungen, - IT-Sicherheitsberatung für die Bundesverwaltung und andere Zielgruppen , - Information und Sensibilisierung der Bürger für das Thema IT- und Internet-Sicherheit, - Entwicklung einheitlicher und verbindlicher IT-Sicherheitsstandards, - Entwicklung von Kryptosystemen für die IT des Bundes, - Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, - Zentrale Stelle für die Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen Abteilungen mit Fachaufsicht: - Cyber- und Informationssicherheit , - Digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik, - Öffentliche Sicherheit, - Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz, - Angelegenheiten der Bundespolizei, - IT-Konsolidierung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Bundesverwaltungsamt (BVA) Geschäftsfelder: Als zentraler Dienstleister des Bundes erbringt das Bundesverwaltungsamt Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Reise- und Arbeitszeitmanagement oder die Beihilfe- und Bezügebearbeitung, betreibt das Ausländerzentralregister, bearbeitet mehrere Millionen Visaanträge im Jahr, verantwortet das Auslandsschulwesen, organisiert das Zuwendungsmanagement im Bereich der Sport-, Kultur-, Jugendund Sozialförderung, vergibt Bildungskredite und zieht BAföG-Darlehen ein, ist Ausbildungsbehörde für den mittleren Dienst auf Bundesebene, unterstützt das Bundesministerium der Finanzen bei der Kunstverwaltung und bei der Ausgabe, der Gestaltung, der Beauftragung zur Herstellung und dem Vertrieb von Euro-Umlaufmünzen, Euro-Gedenkmünzen sowie Sammlermünzen. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Zentralabteilung - Migration; Flüchtlinge; Rückkehrpolitik - Heimat - Staatsrecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht - Öffentliche Sicherheit - Angelegenheiten der Bundespolizei - Digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik - Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz - Öffentlicher Dienst - Sport - Stadtentwicklung, Wohnen, öffentliches Baurecht Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) Geschäftsfelder: Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) ist einzigartig in der Behörden- und Hochschullandschaft . Als „verwaltungsinterne“ Hochschule bildet sie den Nachwuchs für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesverwaltung aus. Und dies nicht nur für das Bundesinnenministerium und seine nachgeordneten Behörden . Auch Nachwuchsbeamtinnen und -beamte anderer Bundesministerien und der zu ihnen gehörenden Behörden werden hier fundiert ausgebildet. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Öffentlicher Dienst Statistisches Bundesamt (StBA) Geschäftsfelder: Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt Daten zu allen relevanten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen bereit. Diese Informationen sind objektiv, unparteilich, qualitativ hochwertig und für jedermann verfügbar. Es liefert die statistischen Informationen, die notwendig sind für die Willensbildung in einer demokratischen Gesellschaft und die Entscheidungsprozesse in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Die Bundesoberbehörde hat vor allem die Aufgabe, fast 400 Bundesstatistiken methodisch und technisch vorzubereiten , die Bundesergebnisse aus den Daten der Länder zusammenzustellen und zu veröffentlichen sowie das Programm der Bundesstatistik weiterzuentwickeln. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes ist traditionell auch Bundeswahlleiter. In dieser Funktion organisiert und überwacht er die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament. Zu den weiteren Aufgaben gehört beispielsweise auch, dass das Statistische Bundesamt für die Bundesregierung misst, welche Bürokratiekosten durch gesetzliche Regelungen entstehen. Abteilungen mit Fachaufsicht: - Digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik jeweils Statistikbereiche: Drucksache 19/10097 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) - Öffentlicher Dienst - Migration; Flüchtlinge; Rückkehrpolitik - Heimat - Staatsrecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht - Stadtentwicklung, Wohnen, öffentliches Baurecht - Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten Technisches Hilfswerk (THW) Geschäftsfelder: Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist eine ehrenamtlich getragene Einsatzorganisation. Zum gesetzlichen Auftrag des THW gehören: - Technische Hilfe im Bevölkerungsschutz (Zivil- und Katastrophenschutz ) - Technische Hilfe im Ausland im Auftrag der Bundesregierung - Technische Hilfe der örtlichen Gefahrenabwehr Abteilungen mit Fachaufsicht: - Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) Geschäftsfelder: Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) ist Bestandteil der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland. Sie ist eine Forschungs- und Entwicklungsbehörde und soll Expertise in technischen Fragestellungen mit Cyberbezug für die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des BMI abdecken. Die im Aufbau befindliche Behörde unterstützt die Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und wirkt als zentrale technische Unterstützungseinheit . Rechtlich wurden mit der Errichtung der ZITiS keine neuen Befugnisse geschaffen und es werden keine Befugnisse der Sicherheitsbehörden in die ZITiS übertragen. ZITiS wird Beratungs- sowie Unterstützungsaufgaben übernehmen und sich mit der Erforschung und Entwicklung von Methoden, Produkten / Tools und übergreifenden Strategien für die Sicherheitsbehörden beschäftigen. Die Aufgaben von ZITiS orientieren sich am Aufgabenspektrum der Sicherheitsbehörden, insbesondere in den Bereichen : - Digitalen Forensik - Telekommunikationsüberwachung - Kryptoanalyse (Dekryptierung) - Massendatenauswertung/Big-Data Abteilungen mit Fachaufsicht: - Cyber- und Informationssicherheit Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Geschäftsfelder:Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine für den Bundesbau zuständige Bundesoberbehörde. Zu den Aufgaben des BBR zählen die Betreuung von Bauangelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin, Bonn und im Ausland sowie die Bau-, Stadt- und Raumforschung. Pro Jahr verantwortet das BBR im Durchschnitt etwa 1.000 einzelne Baumaßnahmen mit einem Gesamtumsatz von rund 600 Millionen Euro. Es berät und unterstützt die Empfänger von Zuwendungsmaßnahmen des Bundes bei Baumaßnahmen im Inund Ausland. Mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) forscht und berät das BBR auf den Gebieten des Bauwesens sowie der Stadt- und Raumentwicklung . Darüber hinaus richtet das BBR im Rahmen seiner Bauherrenaufgaben Kunst-am-Bau-Wettbewerbe aus und führt die Verfahren zur Vergabe des Deutschen Architekturpreises , des Deutschen Ingenieurbaupreises und des Hochschulbaupreises durch. Abteilungen mit Fachaufsicht :- Bauwesen, Bauwirtschaft, Bundesbauten- Stadtentwicklung , Wohnen, öffentliches Baurecht Bundesausgleichamt (BAA) Geschäftsfelder: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Das Bundesausgleichsamt (BAA) ist als obere Bundesbehörde in verwaltungsmäßiger, rechtlicher und finanzieller Hinsicht verantwortlich für die Durchführung des Lastenausgleichs nach dem Lastenausgleichsgesetz zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten. Dem BAA sind hierfür die Rechte der Bundesregierung und der obersten Bundesbehörden nach Artikel 85 Grundgesetz (GG) gemäß Artikel 120a GG, § 319 Absatz 2 Lastenausgleichsgesetz übertragen worden. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei neu bekannt gewordenen Schadensausgleichen Kernaufgabe des Bundesausgleichsamtes. Hinzu kommen mit der Bestimmung der Höhe des Schadensausgleichs an Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und Familienstiftungen weitere spezielle Aufgabenbereiche. Auch bei der Kriegsschadensrente erlässt das BAA selbst Verwaltungsakte. Schließlich ist das Bundesausgleichsamt nach der Auflösung des Ausgleichsfonds Ende 2004 weiterhin auch in die finanzielle Abwicklung des Lastenausgleichs eingebunden. Abteilungen mit Fachaufsicht: - keine; Fachaufsicht liegt beim Bundesministerium der Finanzen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) Geschäftsfelder: Im Bereich der offenen Vermögensfragen besteht die Aufgabe des BADV insbesondere in der Wiedergutmachung von Vermögensverlusten im Zeitraum von 1933 bis 1945. Damit leistet das BADV einen wertvollen Beitrag für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Abteilungen mit Fachaufsicht: - keine; Fachaufsicht liegt beim Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivil-, Handels- und Strafrechts, des Verfassungs - und Verwaltungsrechts, des Völker- und Europarechts sowie der Rechtspflege; Verbraucherpolitik Bundesgerichtshof: Oberster Gerichtshof in Zivil- und Strafsachen (Fachaufsicht: BMJV, rechtsprechende Tätigkeit ausgenommen) Datenethikkommission: Entwicklung ethischer Maßstäbe und Leitlinien im Umgang mit Daten und Algorithmen sowie künstlicher Intelligenz (Fachaufsicht: Keine, agiert unabhängig) Bundesfinanzhof: oberster Gerichtshof in der Finanzgerichtsbarkeit (Fachaufsicht: BMJV, rechtsprechende Tätigkeit ausgenommen) Sachverständigenrat für Verbraucherfragen: Unterstützung des BMJV bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik (Fachaufsicht : Keine, agiert unabhängig) Bundesverwaltungsgericht: Oberster Gerichtshof für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit (Fachaufsicht : BMJV, rechtsprechende Tätigkeit ausgenommen) Bundespatentgericht: Erstinstanzliches Bundesgericht, zuständig insbesondere für Streitigkeiten über die Erteilung von Schutzrechten [z. B. Patente und Marken] (Fachaufsicht: BMJV, rechtsprechende Tätigkeit ausgenommen) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: U. a. Mitwirkung an Revisionsund Beschwerdeverfahren vor den BGH-Strafsenaten; Strafverfolgungsbehörde bei bestimmten Delikten [z. B. gegen die innere Sicherheit](Fachaufsicht: BMJV) Bundesamt für Justiz: Justizielle Aufgaben des Bundes, z. B. im Registerwesen und im internationalen Rechtsverkehr (Fachaufsicht: BMJV) Deutsches Patent- und Markenamt: Alleinige Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Fachaufsicht: BMJV) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Das BMU und seine nachgeordneten Behörden nehmen u.a. Aufgaben auf den den Gebieten der Umwelt, des Naturschutzes und Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Strahlenschutz (Details siehe Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz (BAStrlSchG)) (Fachaufsicht: BMU) Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU): Der SRU ist der Fachaufsicht der Grundsatzabteilung des BMU unterstellt. Der SRU ist gemäß Einrichtungserlass vom 01.03.2005 (§ 1) mit der periodischen Begutachtung der Umweltsituation und der Drucksache 19/10097 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) der nuklearen Sicherheit wahr. Details zu den Aufgaben können den Vorbemerkungen des jeweiligen Behördenkapitels aus Bundeshaushalt 2019 und den Organisationserlassen der Bundeskanzlerin entnommen werden. Umweltbedingungen der Bundesrepublik Deutschland und mit der Erleichterung der Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit beauftragt. Der SRU ist gemäß § 4 des vorgenannten Einrichtungserlasses nur an den durch diesen Erlass begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig . Umweltbundesamt (UBA): Aufgaben auf dem Gebiet der Umwelt und der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes , die ihm durch Gesetz zugewiesen sind (Details siehe Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes (UBAG)) (Fachaufsicht: BMU) Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU): Der WBGU ist ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung. Gemäß den gemeinsamen Erlassen der Bundesminister BMBF und BMU vom 08.04.1992 sowie vom 25.10.2000 ist er damit beauftragt, die globalen Umweltveränderungen und ihre Folgen zu begutachten und Vorschläge zu deren Bewältigung in ihrem ökologischen, sozialen und ökonomischen Kontext zu unterbreiten (§ 1). Der Beirat ist nur an den durch die Erlasse begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig (§ 4). Bundesamt für Naturschutz (BfN): Naturschutz (Details siehe Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz (BfNErrG)) (Fachaufsicht: BMU) Bundeamt für kerntechnische Entsorgung (BfE): kerntechnische Entsorgungssicherheit ( Details siehe Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfEErrG)) (Fachaufsicht: BMU) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Das BMVI und seine nachgeordneten Behörden nehmen die Ressortaufgaben auf Gebieten wahr, die die Mobilität von Personen, Gütern und Daten betreffen. Die Zuständigkeit erstreckt sich hierbei auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Form von Fernstraßen, Eisenbahnnetzten , Wasserstraßen und Luftverkehrswegen sowie auf die flächendeckende Verfügbarkeit moderner Breitbandnetze. Zum Aufgabenspektrum gehören die rechtliche Ordnung und die Gewährleistung der Sicherheit der jeweiligen Verkehrsträge sowie die Planung und Finanzierung von Investitionen zum Erhalt und Ausbau der entsprechenden Infrastrukturen. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH): Das BSH engagiert sich in vielen verschiedenen Aufgaben aus Schifffahrt und Meer, Natur und Meeresumwelt , Klimaschutz, Wirtschaftsförderung, Geologie und Geophysik, Verwaltung, Maritimes und mehr. (Fachaufsicht: Abteilung WS) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde bereits 1949 als unabhängiges Gremium eingerichtet, um den damaligen Bundesminister für Verkehr bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben zu beraten und dazu beizutragen, die Erkenntnisse der Wissenschaft sowohl in die verkehrspolitische wie auch fachliche Arbeit einzubringen. Der Schwerpunkt der Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats liegt auf dem Verkehrsbereich. Das Thema Digitalisierung, das seit 2013 zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gehört, stellt die Verkehrspolitik vor neue Herausforderungen und nimmt eine immer bedeutendere Rolle ein, mit der sich auch die Wissenschaftler im Beirat beschäftigen . Auch aktuelle Fragestellungen zu weiteren Querschnittsthemen, wie z. B. Energie und Umwelt , fließen in die Beurteilung der Wissenschaftler für eine moderne Verkehrspolitik ein. (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Artikel/G/wissenschaftlicher-beirat-bmvi.html) Bundesamt für Wasserbau: Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW): Das BAW ist die technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMVI. Der zentrale Dienstleister für die Beratung und Unterstützung des Ministeriums und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Rahmen ihrer verkehrswasserbaulichen Aufgaben, insbesondere deren bauaufsichtliche Verantwortung dafür, dass alle Anlagen und Einrichtungen der Bundeswasserstraßen den Anforderungen von Sicherheit und Ordnung genügen. (Fachaufsicht: Abteilung WS) Bundesamt für Gewässerkunde (BfG): Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist eine im Geschäftsbereich des BMVI eingerichtete Bundesoberbehörde. Als solche ist sie das wissenschaftliche Institut des Bundes für Forschung , Begutachtung und Beratung auf den Gebieten Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit sowie Ökologie und Gewässerschutz. (Fachaufsicht: Abteilung WS) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)bildet zusammen mit ihren nachgeordneten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern sowie den Wasserstraßen -Neubauämtern die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). (Fachaufsicht: Abteilung WS) Die WSV verwaltet die Bundeswasserstraßen und hält diese für die nationale und internationale Schifffahrt vor. Havariekommando: Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer und gewährleistet ein gemeinsames Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee. Das Havariekommando bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung und zur Gefahrenabwehr bezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See sowie einer strukturierten Öffentlichkeitsarbeit. (Fachaufsicht: Abteilung WS) Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU): Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitz in Hamburg. Die BSU ist zuständig für die Untersuchung von Seeunfällen von Seeschiffen aller Flaggen innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer, der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie bei Verkehrsvorgängen auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und von, nach und in den an diesen gelegenen Häfen und veröffentlicht Sicherheitsempfehlungen . Außerhalb dieser Gebiete untersucht die BSU Seeunfälle auf oder unter Beteiligung von Seeschiffen unter deutscher Flagge oder wenn die Bundesrepublik Deutschland ein begründetes Interesse an der Untersuchung eines Seeunfalls im Ausland hat. (Fachaufsicht: Abteilung WS) Deutscher Wetterdienst (DWD): Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist für die Erfüllung der meteorologischen Erfordernisse aller Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche in Deutschland zuständig. Unser Aufgabengebiet basiert auf einem gesetzlichen Informations - und Forschungsauftrag, dem Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (Fachaufsicht: Abteilung DG) Luftfahrt-Bundesamt: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs -, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland. BFU: Eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur. Die BFU hat die Aufgabe, Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen in Deutschland zu untersuchen und deren Ursachen zu ermitteln. (Fachaufsicht: Abteilung LF) Bundesaufsichtsamt für die Flugsicherung: Die Aufsichtsfunktion des Bundesaufsichtamtes für Flugsicherung beinhaltet die Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen nach abgestimmten und einheitlichen europäischen Anforderungen. Außerdem hat das BAF auch die kontinuierliche Aufsicht über alle Organisationen, Systeme, Verfahren und Personen, die für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten eingesetzt werden. (Fachaufsicht: Abteilung LF) Drucksache 19/10097 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU): Die BFU hat die Aufgabe, Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen in Deutschland zu untersuchen und deren Ursachen zu ermitteln. Bundesamt für Güterfernverkehr (BAG): Das BAG nimmt als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Vielzahl von Aufgaben rund um den Güterkraftverkehr wahr und leistet insbesondere mit den Straßenkontrollen einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen. (Fachaufsicht : Abteilung StV) Fernstraßen-Bundesamt (FBA): Das FBA ist eine neutrale , unabhängige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, die ab 2021 zentrale Aufgaben in der Bundesfernstraßenverwaltung wahrnehmen wird, insbesondere: Anhörung und Planfeststellung, Linienführung und Widmung, Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH (Hoheitsaufgaben ), Unterstützung des BMVI bei Rechts- und Fachaufsicht über die Fernstraßen, die in Verwaltung der Länder bleiben, dienstrechtliche Verantwortung über Beamte in der Autobahn GmbH, Unterstützung bei der Erstellung von Regelwerken u.a. (Fachaufsicht: Stab BAB/FBA) Bundesanstalt für Straßenbau (BASt): Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist die praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens. Sie widmet sich den vielfältigen Aufgaben, die aus den Beziehungen zwischen Straße, Mensch und Umwelt resultieren. Ihr Auftrag ist es, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Straßen zu verbessern . (Fachaufsicht: Abteilung StB) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das Kraftfahrt-Bundesamt leistet mit seinen Aufgaben einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zum Umweltschutz und zur Bereitstellung von Informationen über den Straßenverkehr. (Fachaufsicht: Abteilung StV) Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) ist die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs - und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). (Fachaufsicht: Abteilung E) Bundeseisenbahnvermögen (BEV): Das BEV ist als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des jetzigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingerichtet worden. Im BEV werden die staatlichen Aufgaben gebündelt , von denen die im Wettbewerb stehende Deutsche Bahn AG dauerhaft entlastet werden soll. (Fachaufsicht: Abteilung E) Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU): Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) klärt die Ursachen von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb auf. Dabei hat sie jederzeit die Möglichkeit, Sicherheitsempfehlungen zur Verbesserung der Eisenbahnsicherheit auszusprechen. (Fachaufsicht: Abteilung E) Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV): Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist der zentrale Dienstleister in der Bundesverwaltung für Verkehr und digitale Infrastruktur für Aufgaben aus den Bereichen Personal, Organisation, Interne Revision und Abwicklung von Förderprogrammen des Bundes. (Fachaufsicht : Abteilung Z) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Angelegenheiten der militärischen Verteidigung und der Bundeswehr Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr : Personalmanagement für das BMVg und die Bundeswehr ; direkt dem BMVg unterstellt Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr: Zuständigkeiten für Baumaßnahmen im Inland, Ausland und in den Einsatzgebieten , für die Einhaltung von umweltschutzrechtlichen Vorgaben und für allgemeine Dienstleistungsangelegenheiten ; direkt dem BMVg unterstellt Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr: Gewährleistung der Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte; direkt dem BMVg unterstellt Bildungszentrum der Bundeswehr: Aus- und Fortbildung für das BMvg und die Bundeswehr; direkt dem BMVg unterstellt Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg: Studium/Ausbildung für das BMvg und die Bundeswehr; direkt dem BMVg unterstellt Bundessprachenamt: Aus- und Fortbildung im Bereich Sprachen für das BMVg und die Bundeswehr; direkt dem BMVg unterstellt Hochschule Bund - Fachbereich Bundeswehrverwaltung : Studium/Ausbildung für das BMvg und die Bundeswehr ; direkt dem BMVg unterstellt Kommando Heer: Oberste Führungsinstanz des Heeres; direkt dem BMVg unterstellt Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr: Zentrale Verwaltungsbehörde der Evangelischen Militärseelsorge ; direkt dem BMVg unterstellt Katholisches Militärbischofsamt: Zentrale Verwaltungsbehörde der Katholischen Militärseelsorge; direkt dem BMVg unterstellt Kommando Luftwaffe: Oberste Führungsinstanz der Luftwaffe ; direkt dem BMVg unterstellt Einsatzführungskommando der Bundeswehr: Planung und Führung aller Einsätze der Bundeswehr (ob im nationalen oder multinationalen Rahmen); direkt dem BMVg unterstellt Führungsakademie der Bundeswehr: Aus-, Fort- und Weiterbildung bereits berufserfahrener Offiziere aus dem In- und Ausland; direkt dem BMVg unterstellt Planungsamt der Bundeswehr: Zentraler Bedarfsträger für die bundeswehrgemeinsamen Planungsprozesse; direkt dem BMVg unterstellt Marinekommando: Oberste Führungsinstanz der Marine; direkt dem BMVg unterstellt Kommando Streitkräftebasis: Höchstes Führungskommando der Streitkräftebasis; direkt dem BMvg unterstellt Kommando Cyber- und Informationsraum: Oberste Instanz im Bereich Cyber- und Informationsraum; direkt dem BMVg unterstellt Luftfahrtamt der Bundeswehr: Verantwortung für die Sicherheit im militärischen Flugbetrieb in Deutschland; direkt dem BMVg unterstellt Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst: Nimmt Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahr; direkt dem BMVg unterstellt Zentrum Innere Führung: Ausbildung für das BMVg und die Bundeswehr im Bereich Führung und Fortentwicklung von Führungskonzeptionen; dem BMVg direkt unterstellt Drucksache 19/10097 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr: Oberste Führungsinstanz des Sanitätswesens; direkt dem BMVg unterstellt Bundeswehrdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht : Rechtspflege der Bundeswehr; direkt dem BMVg unterstellt Truppendienstgericht Nord: Rechtspflege der Bundeswehr ; direkt dem BMVg unterstellt Truppendienstgericht Süd: Rechtspflege der Bundeswehr ; direkt dem BMVg unterstellt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Das BMWi befasst sich als oberste Bundesbehörde mit Fragen der Europapolitik, Wirtschaftspolitik , Energiepolitik (Wärme und Effizienz sowie Strom und Netze), Industriepolitik, Außenwirtschaftspolitik , Digital- und Innovationspolitik sowie der Mittelstandspolitik . Bundeskartellamt: Aufgabe des Bundeskartellamts ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland. Das Bundeskartellamt befasst sich mit allen Wettbewerbsbeschränkungen, die sich in Deutschland auswirken. Grundlage seiner Tätigkeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Daneben wendet das Bundeskartellamt europäisches Wettbewerbsrecht an, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung vorliegen und die Europäische Kommission nicht selbst tätig wird. Zuständigkeit: Abteilung I Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Beratung des Ministers in wirtschaftspolitischen Fachfragen aus unabhängiger Expertensicht, Abt. I Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur für Elektrizität , Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung in den Zuständigkeitsbereichen den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu fairen Bedingungen zu gewährleisten. In den Märkten Post und Telekommunikation achtet die Bundesnetzagentur zudem auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen (Universaldienstleistungen) und stellt knappe Ressourcen wie Funkfrequenzen und Rufnummern bereit. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und kann zur Beilegung von Streitigkeiten als Schlichtungsstelle angerufen werden. Um Handelshemmnisse abzubauen und einen freien Warenverkehr sicherzustellen, sowie zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Geräten überwacht die Bundesnetzagentur in Verkehr gebrachte Produkte nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln sowie dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen . Sie ist darüber hinaus zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur). Im Rahmen der Energieregulierung sind die zentralen Aufgaben insbesondere die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas, die Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher, die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen und die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke. Seit 2011 ist die Bundesnetzagentur darüber hinaus für den beschleunigten Ausbau der Stromnetze durch Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes verantwortlich. Zuständigkeit: Abteilung II, III und VI Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Periodische Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus unabhängiger Expertensicht, Abt. I Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Eine Kernaufgabe des Amtes ist die im Bereich Außenwirtschaft angesiedelte Ausfuhrkontrolle. Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen. Im Energiesektor setzt das BAFA u.a. Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung um. Im seinem aktuellen Jahresbericht 2018 stellt das BAFA seine vielfältigen Aktivitäten im Bereich Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Klimaschutz vor. Zuständigkeit : Abteilungen II, III, IV, V, VI, VII. Monopolkommission: unabhängiges Beratergremium der BReg zu Fragen des Wettbewerbsrechts u. d. -politik, keine Aufsicht im engeren Sinn, FF BMWi für GWB, Abt. I Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10097 Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des BMWi. Die BAM betreibt Materialforschung und -prüfung mit dem Ziel, die Sicherheit in Technik und Chemie weiterzuentwickeln . Die BAM ist gemäß ihrer Leitlinie „Sicherheit in Technik“ und Chemie und ihren gesetzlichen Aufgaben (u.a. aus dem Gefahrgut-, Sprengstoff- und Chemikalienrecht ) für einen sicheren und umweltverträglichen Einsatz von technischen Anlagen und Produkten sowie die Bereitstellung von Referenzverfahren und -materialien zuständig . Hierzu betreibt sie in enger Kooperation mit Universitäten , anderen Forschungseinrichtungen und der Industrie sowie in europäischen und internationalen Netzwerken Forschung und Entwicklung sowie Wissens-und Technologietransfer . Sie engagiert sich in der Normung und bei der Erarbeitung anderer technischer Regeln für die Beurteilung von Stoffen, Materialien, Konstruktionen und Verfahren . Die BAM engagiert sich in der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern, insbesondere über Twinning-Projekte. (BAnz AT 27.12.2018 B2). Eine Übersicht über die gesetzlichen Aufgaben ist auf den Internetseiten der BAM zusammengestellt (Siehe „Rechtliche Grundlagen der BAM“ https://www.bam.de/Navigation/DE/Ueber-die- BAM/uebersicht-ueber-die-bam.html). Zuständigkeit: Abteilungen I, II, IV, VI. Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“: Zur Dokumentation der Umsetzung des Energiekonzepts sowie deren Fortschritte veröffentlicht die Bundesregierung jährlich einen faktenbasierten Monitoring-Bericht und zudem alle drei Jahre einen Fortschrittsbericht mit einer vertieften Analyse der Entwicklungen und Maßnahmen. Dabei steht der Bundesregierung in diesem Prozess eine unabhängige Kommission aus vier Energieexperten beratend zur Seite. Sie legt hierzu Stellungnahmen zum Fortschritt der Energiewende vor, die den Monitoring- und Fortschrittsberichten der Bundesregierung zur Energiewende beigefügt und dem Kabinett sowie dem Bundestag zugeleitet werden. Abt. III Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB): Die PTB ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des BMWi. Sie nimmt die Aufgaben des nationalen Meteologieinstituts der Bundesrepublik Deutschland wahr (siehe §2 der Satzung der PTB vom 15. September 2015). Die Grundbeauftragung der PTB ergibt sich aus dem Einheiten- und Zeitgesetz sowie aus dem Mess- und Eichgesetz. Eine Übersicht über die gesetzlichen Aufgaben ist auf den Internetseiten der PTB zusammengestellt (Siehe „Liste der gesetzlichen Aufgaben der PTB“ auf der Seite https://www.ptb.de/cms/ueber-uns-karriere/ueber-uns/aufgaben -der-ptb.html). Zuständigkeit: Abt. I, VI DLR e.V. (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt): Das DLR ist eine institutionell durch Bund und Länder geförderte Einrichtung und Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF). Es forscht in den Schwerpunkten Luft- und Raumfahrt, Energie und Verkehr sowie in den Querschnittsbereichen Sicherheitsforschung und Digitalisierung, Abt. IV Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR): Themenfelder: Rohstoffwirtschaftliche und geowissenschaftliche Beratung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft; Internationale geowissenschaftliche und technische Zusammenarbeit; Geowissenschaftliche Forschung und Entwicklung; Fachbereiche: Energierohstoffe , Mineralische Rohstoffe; Grundwasser und Boden; Unterirdischer Speicher- und Wirtschaftsraum; Geowissenschaftliche Informationen, Internationale Zusammenarbeit. Zuständigkeit: Abt. I, II, III, IV, V, VI Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing GmbH. Geschäftsfelder: Exportmarktinformation und -analysen, Standortmarketing, Investorenanwerbung , Abt. V Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Anmerkung: Tätigkeit nicht als nachgeordnete Behörde , sondern im Auftrag des BMWi bzw. MsbG.; Zuständigkeit : Abt. III Beirat Junge Digitale Wirtschaft (BJDW) - berät den Bundesminister/-in für Wirtschaft und Energie zu aktuellen Fragen der digitalen Transformation, insbesondere zur Entwicklung und zu den Potenzialen der jungen digitalen Wirtschaft und neuer digitaler Technologien in Deutschland sowie zur Schaffung besserer Wachstumsbedingungen für Startup-Unternehmen, Abt. VI Beirat der Digital Hub Initiative - besteht aus Experten aus der Digital- und Technologiebranche, die bei der Steuerung der Digital Hub Initiative beraten und Empfehlungen abgeben, Abt. VI Der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe beim BMWi ist der Abteilung Mittelstandspolitik unterstellt. Er befasst sich mit der Lage und den Perspektiven mittelständischer Unternehmen sowie der Freien Berufe . Er berät die Bundesministerin oder den Bundesminister zu Fragen, die sich aus den strukturel- Drucksache 19/10097 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 1 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkrete Geschäftsfelder ) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute, bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich ) Räte & Kommissionen (inkl. konkrete Geschäftsfelder & Unterstellung Fachbereich) len Veränderungen im innen- und außenwirtschaftlichen Bereich für die mittelständische Wirtschaft ergeben und analysiert den Einfluss aktueller wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation mittelständischer Unternehmen. Abt. VII Tourismusbeirat: Beratung des BMWi in Fragen des Tourismus, Abt. VII Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) ist ein privatrechtlicher Verein, der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Gestaltung von Verwaltungsabläufen fördert, und von BMWi institutionell gefördert wird, Abt. VII. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): Aufgaben u. a.: Planung und politische Steuerung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft, Kooperation mit den Partnerländern und mit multilateralen Organisationen sowie entwicklungspolitische Informationsund Bildungsarbeit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/10097 Anlage 2 Frage 2 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute & bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung ) Räte & Kommissionen (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Bundeskanzleramt (BKAmt): Koordinierung der Digitalpolitik innerhalb der Bundesregierung. Bundesnachrichtendienst (BND): Der Bundesnachrichtendienst befasst sich mit dem Thema Digitalisierung im Rahmen des in der Antwort zu Frage 1 genannten gesetzlichen Auftrags. Digitalrat: Der Digitalrat befasst sich mit dem Thema Digitalisierung im Rahmen des in der Antwort zu Frage 1 genannten inhaltlichen Auftrags . Presse- und Inforationsamt der Bunesregierung (BPA): Im Rahmen seiner in Frage 1 aufgezeigten Zuständigkeit befasst sich in der Abteilung 3 – Politische Information – des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung dort das Referat 311 – Finanzen, Wirtschaft, Digitalpolitik und Verkehr – mit der Kommunikation digitalpolitischer Themen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Digitalisierung in Kultur und Medien. Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU): Digitalisierung in Bezug auf die Zugänglichkeitmachung der Stasi-Unterlagen. Auswärtiges Amt (AA): Gestalten der Außenpolitik im digitalen Zeitalter Deutsches Archäologisches Institut (DAI): Forschungsdatenmanagement (Datenkuratierung und Digitalisierung ), Verwaltungsdigitalisierung (e-Rechnung, e-Akte usw.), Hauptverwaltung, zentrale wissenschaftliche Dienste. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Digitalisierung und Arbeitswelt. Das BMAS hat die Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung in der Abteilung „Digitalisierung und Arbeitswelt“ (DA) gebündelt. Der Abteilung obliegt u.a. neben der Steuerung des Querschnitt- Themas „Digitalisierung“ im BMAS die Grundsatzarbeit zur Zukunft der Arbeitswelt insgesamt. Konkret widmet sich z.B. die Organisationseinheit „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ innerhalb der Abteilung DA der Entwicklung von Zukunftsszenarien , identifiziert neue Handlungsfelder für die Politik und entwickelt in innovativen Prozessen Lösungsansätze für konkrete Fragestellungen der Arbeitsgesellschaft von Morgen. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Eine Aufgabe der BAuA ist es, den Wandel der Arbeit zu beobachten, zu beschreiben und im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen mitzugestalten. Ein wesentlicher Faktor der derzeitigen Weiterentwicklung der Arbeitswelt ist die Digitalisierung. Die Bundesanstalt widmet sich diesem Thema und wirkt an der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze in einer digitalisierten Welt mit. BMAS: Hierzu wird auf die entsprechenden Antworten des BMAS/der Bundesregierung zu BT- Drs 19/6950 verwiesen. Bundesversicherungsamt: Das Bundesversicherungsamt begleitet als Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger die Digitalisierung in der gesetzlichen Sozialversicherung im Rahmen eines abteilungsübergreifenden Digitalausschusses (Federführung: Referat 116). Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Das BMBF befasst sich mit der Digitalisierung in Bildung und Forschung. Mit der Digitalstrategie des BMBF „Digitale Zukunft – Lernen.Forschen.Wissen“ wurden zukunftsweisende Zielbereiche benannt (www.bmbf.de/de/digitale-wirtschaft-undgesellschaft -148.html) Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Im Rahmen des Aufgabengebiets „Digitalisierung und Qualifikationsentwicklung “ werden die Entwicklung beruflicher Kompetenzen von Auszubildenden sowie die Entwicklung von Qualifikationen analysiert. Das BIBB setzt dabei einen Schwerpunkt auf die „Digitalisierung der Arbeitswelt“ und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Berufsbildung . BMBF: Hinsichtlich der hier gefragten Räte, Kommissionen usw. aus dem Bereich des BMBF, die sich mit dem Thema Digitalisierung befassen, wird auf die in der Anlage zur Beantwortung der Fragen 1 bis 7 und 9 der Kl. Anfrage der FDP- Fraktion zu „Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ vom 10.01.2019 (Kleine Anfrage: BT-Drs. 19/6945, Antwort: BT-Drs 19/7548) aufgeführten Gremien , die sich mit Aspekten der Digitalisierung beschäftigen, verwiesen. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): IT-Konsolidierung Bund, Umsetzung Onlinezugangsgesetz , Forschungsförderung, gesundheitlicher Verbraucherschutz, Ernährung, Lebensmittelsicherheit , Tiergesundheit, Ernährungswirtschaft, Forstund Landwirtschaft, Ländliche Räume Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Umsetzung Onlinezugangsgesetz. Bundessortenamt (BSA): Umsetzung Onlinezugangsgesetz . Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI): Tierhaltung, Tierschutz, Epidemiologie . Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI): Ländliche Räume, Agrartechnologie, Betriebswirtschaft , ökologischer Landbau, Fischereiökologie Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI): Pflanzenschutz in Ackerbau, Grünland und Gartenbau, Anwendungstechnik sowie Strategien und Folgenabschätzung im Pflanzenschutz, Umsetzung Onlinezugangsgesetz. Drucksache 19/10097 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 2 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute & bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung ) Räte & Kommissionen (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (MRI): Sicherheit und Qualität bei Fleisch. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Sicherheit von Pestiziden. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Umsetzung Onlinezugangsgesetz, Digitalisierung in der Landwirtschaft. Bundesministerium der Finanzen (BMF): IT-Strategiemanagement für die BFV, einschl. Koordination der Umsetzung relevanter Gesetze mit IT-Bezug Generalzolldirektion (GZD): Generalzolldirektion - Digitalisierung : Umsetzung Onlinezugangsgesetz, Bereitstellung eines Bürger- und Geschäftskundenportal, Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrssteuervollzugs Analyse und Erprobung von Künstlicher Intelligenz, Verfahrensoptimierung der Zollabfertigung; Fachbereich im BMF Referat III A 5 FinTechRat: Beratung des BMF zu digitalen Finanztechnologien , insbesondere zu (informations- )technologischen Entwicklungen, ihren Potentialen sowie zu Chancen und Risiken. Fachbereich im BMF VII A 3 Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug nach dem Finanzverwaltungsgesetz, Digitalisierung im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung. Informations Technik Zentrum Bund (ITZBund): IT- Dienstleister des Bundes Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung von Gesellschaft und Zivilgesellschaft und für die Zielgruppen des BMFSFJ Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA): Mit der Umsetzung des OZG befasste Aufgabengebiete: Bundesfreiwilligendienst, Familienpflegezeitförderung sowie Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. 8. Altersberichtskommission: Ältere Menschen und Digitalisierung Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM): Fachbereich gesetzlicher Jugendmedienschutz, Fachbereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes , Prävention und Öffentlichkeitsarbeit, Fachbereich IT / Technischer Jugendmedienschutz Fachbeirat „Digitalisierung und Bildung älterer Menschen“: Bündelung von Fachexpertise aus Politik, Praxis und Wissenschaft zum Themen - und Handlungsfeld „Bildung und Digitalisierung für ältere Menschen“, Weiterentwicklung der Themenbereiche „Bildung für ältere Menschen “ und „Digitalisierung für ältere Menschen“ Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: Erstellung des Gutachtens zum Thema „Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten , dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“ Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Aufgabengebiet Digitalisierung und Innovation BfArM: Auswahl Schwerpunkte: Entwicklung elektronische Packungsbeilage, elektronisches (BTM-)Rezept; Entwicklung von Ansätzen zum Umgang mit Big Data/Real World Data für Pharmakovigilanz und Bewertung von Medizinprodukte-Vorkommnissen mittels KI/Algorithmen; Etablierung neuer elektronischer Plattformen zur Verbesserung der UAW-Meldung; Adressierung von Cybersicherheitsrisiken bei Medizinprodukten; Beratung und Orientierungshilfe zur Abgrenzung und Klassifizierung von Apps; Umstellung der Arbeitsprozesse auf elektronische Akten und Workflows; zunehmende Etablierung mobilen Arbeitens im Sinne der Digitalisierung der eigenen Arbeitswelt SVR: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sich entschlossen , sich in seinem nächsten Gutachten mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu befassen . DIMDI: Seit Gründungauftrag beschäftigt sich DIMDI mit digitalen Daten (inklusive digitale Prozessabwicklung ) und Dienstleistungen Gematik: Institution mit Inkrafttreten des TSVG, ab dem 1.5.2019, eine GmbH mit Bundesbeteiligung PEI: Erstellung, Betrieb, Betreuung und Pflege von Portalen und Datenbanken im Zusammenhang mit den Amtsaufgaben , insb. im Bereich der Arzneimittelzulassung und Pharmakovigilanz. Aktualisierung diesbezüglicher Daten zur Information von Fachkreisen und interessierter Öffentlichkeit . Darüber hinaus flächendeckende Nutzung eines Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems . RKI: Digitalisierung betrifft sämtliche Fachaufgaben des Institutes. Beispiele sind molekulare Surveillance, Big Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/10097 Frage 2 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute & bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung ) Räte & Kommissionen (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Data, Bioinformatik, Digitalisierung der Laborgeräteinfrastruktur und viele weitere Felder Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): Das BMI ist das federführende Ressort bei der internen Verwaltungsdigitalisierung zum einen und der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleitungen gegenüber Bürgerinnen, Bürgern und der Wirtschaft zum anderen. Die Grundlage für die interne Verwaltungsdigitalisierung, im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund, sind die entsprechenden Beschlüsse des IT-Rats. Das Onlinezugangsgesetz ist wiederum die rechtliche Basis für die Umsetzung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sind alle Geschäftsbereichsbehörden verpflichtet, die in Ihrem Aufgabenbereich liegenden Dienstleitungen für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft auch in digitalisierten Form online anzubieten. Darüber hinaus unterliegen alle Geschäftsbereichsbehörden den Digitalisierungsvorgaben im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund. Im Übrigen müssen alle Behörden die gesetzlichen Digitalisierungspflichten wie z.B. die Einführung der eRechnung, erfüllen. Datenethikkommission: Entwicklung ethischer Maßstäbe und Leitlinien im Umgang mit Daten und Algorithmen sowie künstlicher Intelligenz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Aspekte der Digitalisierung im Rahmen der Zuständigkeit des Ressorts Datenethikkommission: Entwicklung ethischer Maßstäbe und Leitlinien im Umgang mit Daten und Algorithmen sowie künstlicher Intelligenz Sachverständigenrat für Verbraucherfragen: Grundsätzliche Fragen und Einzelaspekte der Digitalisierung mit verbraucherpolitischer Bedeutung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Sämtliche Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des BMU befassen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Fachaufgaben mit dem Thema Digitalisierung. Nachgelagerte Behörden des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Sämtliche Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des BMU befassen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Fachaufgaben mit dem Thema Digitalisierung. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):Im BMVI befasst sich insbesondere die Abteilung Digitale Gesellschaft (DG) mit Fragen der Digitalpolitik: Strategische Aspekte der Digitalisierung, Breitbandförderung und Gigabitinvestitionsfonds , Frequenzpolitik, Mobilfunk, G5, Datenrecht, Europäische und internationale Angelegenheiten der Digitalen Infrastruktur, Digitale Agenda, Netzallianz, Künstliche Intelligenz in der Mobilität, digitale Innovationen, Digitalisierung des öffentlichen Verkehrs, Galileo/Satellitennavigation, Automatisiertes Fahren, Intelligente Verkehrssysteme . Deutscher Wetterdienst (DWD): Big Data Management ; Simulationen; Digitalisierung historischer Aufzeichnungen ; CDC Open Data; Klimaüberwachung Bundesanstalt für Straßenbau (BASt): Intelligente Verkehrssysteme , MDM (Mobilitätsdatenmarkt), Mobile Load Simulation (Belastungstests); Automatische Zählstellen auf Autobahnen und Bundesstraßen; Streckenbeeinflussungsanlagen ; Location Code List / Event Code List; Luftschadstoffe Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Kraftfahrt-Bundesamt (Zentrale Register): Online- Zulassungsverfahren, Online- Registerauskünfte Bundesamt für Güterfernverkehr (BAG): Mautdaten Zentrales Informationssystem (ZIS) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH): Datenbank Seeschiffe unter Deutscher Flagge, Datenbank Zertifikate Seeleute, EU-Referenzlabor Navigationsgeräte und Systeme, Mitarbeit an mehreren Forschungsprojekten eNavigation (z.B. IHATEC, eMIR), Normungsarbeit ISO und IEC für maritime Themen der Digitalisierung wie Netzwerkstandard, Datenprotokolle, Bathmetrische Vermessungsdatenbank Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): Betrieb und Weiterentwicklung des Systems maritime Verkehrssicherung (Verkehrszentralen, Schiffsdatenplattform , AIS Empfangs- und Sendenetzwerk), Entwicklung und Betrieb des Nationalen maritimen Single Window Systems (automatisiertes Schiffs-Reporting – NSW), Weiterentwicklung des NSW im Rahmen des EMSWe (European Maritime Single Window Umgebung ), Binnenschifffahrtsinformationsdienst (River Information Service)zur Unterstützung des Verkehrs- und Transportmanagement in der Binnenschifffahrt durch EUweit harmonisierte Informationsdienste. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Abteilung Cyber/Informationstechnik (Digitalisierungsprojekte im Bereich von Planung und Umsetzung aller Verteidigungsaspekte gesamtstaatlicher Cybersicherheit im Rahmen der nationalen Cyber- Sicherheitsstrategie sowie bei der Gewährleistung der Cybersicherheit in bundeswehreigenen Netzen und Rechenzentren) Kommando Cyber- und Informationsraum: Oberste Instanz im Bereich Cyber- und Informationsraum BAAINBw – Abt. Informationstechnik: Digitalisierungsprojekte im Bereich IT-Ausstattung der Bundeswehr Drucksache 19/10097 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frage 2 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute & bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung ) Räte & Kommissionen (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Im BMWi befasst sich insbesondere die Abteilung VI mit Digital- und Innovationspolitik. Dies umfasst die Bereiche Telekommunikation, Medien und Post, Digitalpolitik, die nationale und europäische Digitale Agenda, Innovations- und Technologiepolitik sowie Normung und Standardisierung. Darüber hinaus befasst sich Abteilung III (Energiepolitik - Netze und Strom) mit Aspekten der Digitalisierung (Grundsatz- und strategische Fragen der Digitalisierung der Energiewende, Digitalisierung der Stromnetze, Schaufenster Intelligente Energie). Abteilung IV befasst sich schließlich unter anderem mit der Vernetzung von Akteuren auf dem Gebiet Industrie 4.0. Im Übrigen ist die Digitalisierung ein Querschnittsthema, das viele Referate im Haus betrifft .) Bundeskartellamt: Durchsetzung des Kartellverbots auf digitalen Märkten, Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Online-Plattformen, Kontrolle der Marktstruktur in der digitalen Wirtschaft durch die Fusionskontrolle Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: u. a. Behandlung von digitalpolitischen Themen, z.B. Gutachten zur Sharing Economy und Wirtschaftspolitik Bundesnetzagentur: Regulierungsfragen der Telekommunikation ; ; Frequenzregulierung (FF BMVI); Verbraucherthemen ; technische Regulierung; nationale und internationale Standardisierung; Energienetzregulierung; Aufsichtsmaßnahmen und Festlegungen gem. MsbG; SMARD-Plattform Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: u. a. Behandlung von digitalpolitischen Themen, z.B. Kapitel V im Jahresgutachten 2018/2019 BAFA: Beobachtung der Digitalisierungsprozesse im Rahmen der Energiewende; Beantwortung technischer Fragestellungen, Zähler, Industrie , Digitalisierung; Entwicklung der Digitalisierung; erste Eckpunkte für die Entwicklung eines sog. Effizienzwegweisers , um den digitalen Zugang, das Auffinden und die Antragstellung für die Förderprogramme des BMWi noch transparenter und einfacher auszugestalten; Geschäftsstelle Markterschließungsprogramm. Das Markterschließungsprogramm unterstützt KMU bei der Erschließung von Auslandsmärkten, Digitalisierung ist hier ein Themenfeld; Bewacherregister; Förderprogramm "IN- VEST - Zuschuss für Wagniskapital"; Förderprogramm Pilotprogramm Einsparzähler Monopolkommission: Beratung der BReg in wettbewerbsrechtlichen u. -politischen Fragen PTB: Digitalisierung im Messwesen, in der Metrologie sowie in den in §2 der Satzung der PTB vom 15. September 2015 genannten Aufgaben. Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“: Monitoring-Prozess betrachtet Digitalisierung als Teil der integrierten Entwicklung des Energiesystems BAM: Digitalisierung mit Blick auf die Weiterentwicklung der Sicherheit in Technik und Chemie sowie den in § 2 des Erlasses der BAM vom 18. Dezember 2018 genannten Aufgaben. DLR e.V.: Der Querschnittsbereich Digitalisierung wurde 2017 eingerichtet, um die relevanten Arbeiten der oben genannten etablierten Schwerpunkte noch enger zu verknüpfen und die vorhandenen Kompetenzen im Kontext der Digitalisierung zusammenzufassen und zu bündeln. Damit wurde die bestehende Matrixstruktur des DLR strategisch weiterentwickelt. Die Aktivitäten im Querschnittsbereich Digitalisierung sind den folgenden Themen zugeordnet: Digitalisierung in der Wirtschaft, Big and Smart Data, Cyber -Sicherheit und Intelligente Mobilität. BSI: Cybersicherheit/Standardisierung für die Digitalisierung der Energiewende; Anmerkung: tätig im Auftrag des BMWi, nicht als nachgeordnete Behörde Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing GmbH. Exportmarktinformation und -analysen, Standortmarketing, Investorenanwerbung auch im Bereich Digitalwirtschaft. Beirat Junge Digitale Wirtschaft (BJDW) - berät den Bundesminister/-in für Wirtschaft und Energie zu aktuellen Fragen der digitalen Transformation , insbesondere zur Entwicklung und zu den Potenzialen der jungen digitalen Wirtschaft und neuer digitaler Technologien in Deutschland sowie zur Schaffung besserer Wachstumsbedingungen für Startup-Unternehmen. Beirat der Digital Hub Initiative - besteht aus Experten aus der Digital- und Technologiebranche , die bei der Steuerung der Digital Hub Initiative beraten und Empfehlungen abgeben Die AWV fördert die Digitalisierung und Modernisierung in Wirtschaft, Verwaltung und Drittem Sektor. Beispielsweise bietet das „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (FeRD) eine Plattform für Verbände, Ministerien und Unternehmen zur Förderung der elektronischen Rechnung in Deutschland. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/10097 Frage 2 Oberste Bundesbehörden (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Nachgeordnete Behörden, einschließlich Bundesagenturen , Bundesinstitute & bundeseigene Gesellschaften (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung ) Räte & Kommissionen (inkl. konkretes Aufgabengebiet im Bereich Digitalisierung) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) befasst sich mit dem Thema Digitalisierung im Rahmen der Zuständigkeit des Ressorts. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333