Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10100 19. Wahlperiode 10.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9240 – Geplante Maßnahmen zum Insektenschutz und ihre Wirksamkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf verschiedenen Ebenen hat sich Deutschland dem Schutz der Biodiversität und damit dem Schutz von Insekten verpflichtet: seien es die Aichi-Ziele des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD) oder auch den Sustainable Development Goals (SDGs). Außerdem gelten die EU-Biodiversitätsstrategie und in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, die das Ziel ausgeben, das Artensterben und den Verlust der Biodiversität bis 2020 zu stoppen und den Abwärtstrend umzukehren. Eine Vielzahl von Plänen, Zielen und Verpflichtungen zum Schutz der Biodiversität bestehen bereits, doch aus Sicht der Fragesteller drohen diese verfehlt zu werden. Auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD findet sich das Thema Insekten wieder. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat Maßnahmenvorschläge zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“ vorgestellt und ihre Vorschläge in die Ressortabstimmung gegeben . Zuvor wurde ein Eckpunktepapier zum „Aktionsprogramm Insektenschutz “ vorgestellt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten in Deutschland sind stark zurückgegangen. Bundesweit wird der starke Rückgang der Insekten sehr aufmerksam verfolgt und es bestehen hohe Erwartungen an die Politik, umfassend und zügig gegenzusteuern. Die Bundesregierung hat Konsequenzen aus dem Insektensterben gezogen und sofort nach Amtsantritt die Arbeiten an einem Aktionsprogramm Insektenschutz aufgenommen. Das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ soll einen wichtigen Beitrag zu einer forcierten Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt leisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10100 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Juni 2018 hat die Bundesregierung Eckpunkte für das Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedet. Ein Entwurf für das Aktionsprogramm Insektenschutz mit konkreten Maßnahmen befindet sich in der Ressortabstimmung. Aus diesem Grund können zurzeit keine Aussagen zu den konkreten Inhalten des Programms , zu einzelnen Maßnahmen, zu Zeithorizonten für die Erreichung der Ziele sowie zur Finanzierung der Maßnahmen getroffen werden. 1. Welche Daten liegen der Bundesregierung über den Verlust der Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft vor, und wie hat sich die Strukturvielfalt über die letzten 40 Jahre verändert? Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (High Nature Value Farmland oder HNV-Farmland) haben bundesweit beständig abgenommen. Als Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert gelten extensiv genutzte, artenreiche Grünland -, Acker-, Streuobst- und Weinbergflächen sowie Brachen. Hinzukommen strukturreiche Landschaftselemente, wie z. B. Hecken, Raine, Feldgehölze und Kleingewässer, soweit sie zur landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft gehören . Über die Entwicklung informiert der HNV-Farmland-Indikator. Demnach sank der Anteil der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert an der gesamten Agrarlandschaftsfläche zwischen 2009 und 2017 bundesweit von 13,1 Prozent auf 11,4 Prozent. Die Abnahme der für die biologische Vielfalt wertvollen Landwirtschaftsflächen ist mit einem absoluten Wert von 1,7 Prozentpunkten (bzw. 13 Prozent gemessen an der Ausgangsmenge) über eine Zeitspanne von acht Jahren signifikant. Der Rückgang betrifft insbesondere extensiv bewirtschaftetes artenreiches Grünland, extensiv bewirtschaftete Äcker, Brachen und Obstflächen. Der Anteil wertgebender Strukturelemente (u. a. Hecken, Feldgehölze, Gräben, Bäche, stehende Kleingewässer, Feldraine) ist nach den Ergebnissen des HNV- Farmland-Monitorings zwischen 2009 und 2017 bundesweit von 4,0 Prozent auf 3,8 Prozent Anteil an der gesamten Agrarlandschaftsfläche zurückgegangen. Dieser Rückgang kann auch auf geänderte Abgrenzungen der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft und damit veränderter Zuordnung von Strukturelementen zurückzuführen sein. Aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ist seit dem Jahr 2015 ein Umbruch von Dauergrünland oder die Beseitigung von Landschaftselementen ohne Ausgleich u. a. durch Neuanlage an anderer Stelle i. d. R. nicht mehr möglich . 2. Welche Strukturvielfaltkulisse soll mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz “ wieder geschaffen werden? Gibt es konkrete Zielwerte? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Befürwortet die Bundesregierung einen Mindestflächenanteil von 7 Prozent nicht produktiver Agrarflächen (in Form von Brachen, Hecken, Feldraine und Kleinstrukturen ohne Pestizid- und Düngeeinsatz) als Förderbedingung für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung spricht sich für ein insgesamt höheres Umweltambitionsniveau in der neuen GAP-Förderperiode aus. Dabei ist es wichtig, dass die von der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10100 Europäischen Kommission bei der Konditionalität vorgeschlagenen Standards insgesamt nicht abgeschwächt, sondern durch einheitliche Leitplanken gestärkt werden. Aus diesem Grund setzt sich die Bundesregierung für die Festlegung eines EU-weit einheitlichen, substantiellen Mindestanteils an nicht-produktiven Flächen und Elementen (GLÖZ-Standard 9) ein. Die Festlegung auf einen Mindestprozentsatz bedarf noch klärender Diskussionen und der fachlichen Konkretisierung . 4. Plant die Bundesregierung eine Stickstoffminderungsstrategie? Wenn ja, in welchem Zusammenhang steht diese zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“? Welche konkreten Maßnahmen für den Insektenschutz sind Teil der Stickstoffminderungsstrategie , sofern diese erarbeitet wird? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die im „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz“ und in den Maßnahmenvorschlägen vorgestellten Schritte zur Reduktion der Einträge von Nähr- und Schadstoffen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei der Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie, mit Blick auf das vom Europäischen Gerichtshof veröffentlichten Urteil, das Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht, der Nitratrichtlinie, verurteilt? 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die im „Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz“ und in den Maßnahmenvorschlägen vorgestellten Schritte zur Reduktion der Einträge von Nähr- und Schadstoffen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit mit Blick auf eine neue Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wonach die novellierte Düngeverordnung , eine „weitgehende Missachtung aller agrar- und umweltwissenschaftlichen Fachempfehlungen“ (www.bdew.de/presse/presseinformationen/ deutschland-drohen-milliarden-strafzahlungen/) sei und keine Reduktion der Nitratbelastung erbringen werde? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der jeweilige Gegenstand der Fragen wird im Rahmen der laufenden Ressortabstimmung zum Aktionsprogramm Insektenschutz erörtert. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Inwiefern soll der „Aktionsplan Schutzgebiete“, der derzeit mit den Ländern erarbeitet wird, nach Einschätzung der Bundesregierung konkret dazu beitragen , den Insektenschutz in Schutzgebieten zu verbessern, und wann plant die Bundesregierung diesen vorzulegen? Zusammen mit den Ländern hat das Bundesumweltministerium die Erarbeitung des Aktionsplans Schutzgebiete begonnen. Geplant ist, den Aktionsplan Schutzgebiete im Jahr 2020 vorzulegen. Hinsichtlich des konkreten Beitrags des „Aktionsplans Schutzgebiete“ zum Insektenschutz wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10100 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. In welchem (An-)Teil von Schutzgebieten wird nach Kenntnis der Bundesregierung Landwirtschaft betrieben (bitte nach Jahren, Fläche und Prozentsatz aufschlüsseln)? Wie hat sich diese Fläche in den letzten 20 Jahren verändert (bitte nach Fläche und Prozentsatz aufschlüsseln)? Für Natura 2000 (Stand: September 2016) enthalten die FFH-Gebiete ca. 30 Prozent landwirtschaftliche Nutzflächen, die Vogelschutzgebiete (SPA) ca. 45 Prozent landwirtschaftliche Nutzflächen, alle Natura 2000-Gebiete zusammen ca. 41 Prozent (Flächenüberschneidungen beider Gebietstypen) [nach Corine Landcover 10ha, Stand: 2012]. Davon entfallen auf „Nicht bewässertes Ackerland “ ca. 5 Prozent (FFH), ca. 20 Prozent (SPA) bzw. ca. 16 Prozent (gesamt), auf Grünland für jede Flächenkategorie jeweils ca. 22 Prozent (FFH, SPA bzw. Natura 2000 gesamt). Weitere landwirtschaftliche Nutzflächen wie Weinbauflächen , Obstbestände und Heiden umfassen ca. 3,3 Prozent (FFH), ca. 2,7 Prozent (SPA) bzw. ca. 2,5 Prozent (gesamt). Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in den Biosphärenreservaten umfasst mit Stand 2012 ca. 550 000 ha; dies sind rd. 43 Prozent aller terrestrischen Flächen in den Biosphärenreservaten. Zu den über 8 500 Naturschutzgebieten liegen der Bundesregierung keine für Deutschland zusammengefassten Daten vor. Ebenso liegen der Bundesregierung keine Daten zur Veränderung der Fläche in den letzten 20 Jahren vor. 9. Von welchem Pestizideinsatz geht die Bundesregierung in Schutzgebieten aus? Wie hat sich der Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten in den letzten 20 Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren flächendeckenden Anwendungsdaten zu Pflanzenschutzmitteln vor. Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht die zusammengefassten Daten in jährlichen Berichten. Nach § 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung dürfen bestimmte Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten , Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewandt werden, es sei denn, dass eine Anwendung in der Schutzregelung ausdrücklich gestattet ist oder die Naturschutzbehörde die Anwendung ausdrücklich gestattet. Es ist davon auszugehen, dass Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in den genannten Gebieten nur in einem begrenzten Umfang stattfinden. Bezüglich der genannten Gebiete wird auf die Erörterungen im Rahmen des Aktionsplans Insektenschutz sowohl zur Pflanzenschutzmittel - als auch zu Biozid-Anwendungen hingewiesen. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Bei den Nationalparken geht die Bundesregierung davon aus, dass hier grundsätzlich kein Pestizideinsatz (Pflanzenschutzmittel oder Biozide) stattfindet, da dieser im Regelfall auch durch die Schutzgebietsverordnungen untersagt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10100 Bei den Biosphärenreservaten unterliegen noch solche Flächen einem Pestizideinsatz , die nicht in den Kern- und Pflegezonen liegen und bei denen es sich gleichzeitig nicht um Flächen handelt, die dem Vertragsnaturschutz bzw. AUKM- Maßnahmen unter Ausschluss eines Pestizideinsatzes unterliegen. Für Natura 2000-Gebiete ist davon auszugehen, dass auf allen konventionell und ökologisch bewirtschafteten Ackerflächen im Rahmen der jeweiligen Zulassungen in den Gebieten ein Pestizideinsatz erfolgt, im Intensivgrünland bedarfsabhängig auf einem Teil der Flächen. Hinzu kommt zeitweise Pestizideinsatz im Wald und in Feuchtgebieten (z. B. bei Kalamitäten oder zur Mückenbekämpfung ). Die genaue Zahl der betroffenen Gebiete und das Ausmaß sind nicht bekannt . Es wird davon ausgegangen, dass die überwiegende Anzahl der über 8 500 NSG- Verordnungen kein flächendeckendes Verbot der Anwendung von Pestiziden beinhaltet . Eine genaue Analyse dazu liegt nicht vor. Auf Flächen in Schutzgebieten, die dem Vertragsnaturschutz unterliegen, erfolgt i. d. R. kein Pestizideinsatz. Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen-Flächen in Schutzgebieten werden teilweise mit, teilweise ohne Pestizide behandelt. 10. Wird die Bundesregierung nach Planung des BMU im Aktionsprogramm konkrete Minderungsziele für die Anwendung von Pestiziden aufnehmen? Wenn ja, welches Ziel? Wenn nein, warum nicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Welche Planungen bestehen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für einen deutlichen Aufwuchs des eigenen Haushaltsbudgets 2020 in den Bereichen „Nicht chemische Pflanzenschutzansätzen“ und „Bestäuberfreundliche (insbesondere biologische) Pflanzenschutzmittel“? Haushaltstitel mit der o. a. Bezeichnung sind im Haushaltsplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nicht vorgesehen. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2020 ist Gegenstand des derzeit laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2020. Aus diesem Grunde können noch keine weiterführenden Zahlen genannt werden. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Auswirkungen von Entwurmungsmitteln mit insektenschädlichen Wirkstoffen wie Neonicotinoide auf Insektengruppen, die am biologischen Abbau von Weidetierdung beteiligt sind, wie beispielsweise Mistkäfer, und welche Maßnahmen zu diesem Bereich sind im Insektenschutzprogramm vorgesehen? Bei bestimmten Weidetieren (Rinder, Schafe, Pferde) werden Tierarzneimittel zur Entwurmung, die sog. makrozyklische Laktone (Antiparasitika aus der Gruppe der Avermectine und Milbemycine) enthalten, angewendet. Die Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide wird hingegen nicht zur Entwurmung eingesetzt. Die Wirkstoffe dieser Mittel werden von den Nutztieren zum großen Teil unverändert durch den Dung ausgeschieden und können dort noch längere Zeit wirksam bleiben. Auch beim Abbau entstehende Metaboliten können noch insektizide Wirkung haben. Je nach Wirkstoff sind davon Dung zersetzende Würmer, aber Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10100 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auch Insekten, vor allem deren Larvenstadien, betroffen. Gravierend für Dung zersetzende Fauna ist es vor allem, wenn ganze Herden zeitgleich entwurmt werden , so dass ausschließlich kontaminierter Dung auf den Flächen verbleibt und somit eine Regeneration der Populationen nicht möglich sein dürfte. Aussagekräftige Feldstudien, die die langfristigen Wirkungen mehrjähriger Anwendungen von makrozyklischen Laktonen auf das Vorkommen von Dunginsekten untersuchen , liegen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vor. Um die Risiken für die Dungfauna zu reduzieren, wurden bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, die makrozyklische Laktone enthalten und zur Anwendung bei Weidetieren bestimmt sind, Hinweise zu Risikomaßnahmen in der Fach- bzw. Gebrauchsinformation aufgenommen Dies zielt darauf ab, eine zu häufige und wiederholte Anwendung dieser Tierarzneimittel zu vermeiden, um das Risiko für die Dungfauna zu reduzieren. Wiederholte Anwendungen auf der Weide innerhalb einer Weidesaison sollten nur auf Anweisung eines Tierarztes erfolgen. Hinsichtlich der Frage nach entsprechenden Maßnahmen im Aktionsprogramm Insektenschutz wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Befürwortet die Bundesregierung weitere Anwendungs- und Zulassungsbeschränkungen von systemisch wirkenden Insektiziden wie Neonikotinoide? Wenn nein, warum nicht? 14. Befürwortet die Bundesregierung ein Verbot jeglicher Anwendung von chemischen Pestiziden in Haus- und Kleingärten? Wenn nein, warum nicht? 15. Befürwortet die Bundesregierung die Festlegung quantitativer Reduktionsziele für Pestizide sowie quantitative Ziele zu Erhalt und Schaffung von Rückzugsräumen für Insekten im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP)? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wird die Bundesregierung den Empfehlungen des Fünf-Punkte-Plan des Umweltbundesamts (UBA) für einen nachhaltigen Pflanzenschutz (www. umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/publikationen/ubapositionspapier _5-punkte-programm_nachhaltigkeit_pflanzenschutz_web.pdf) folgen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat ihre Meinungsbildung zu dem 5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz des Umweltbundesamts noch nicht abgeschlossen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10100 17. Wird sich das BMU für den Vorschlag des UBA der kompensierenden Ausgleichsflächen für die indirekten Effekte von Pestiziden einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Umfang sollen solche Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden? Es wird auf die Mündliche Frage 74 aus der Fragestunde vom 20. März 2019 (Plenarprotokoll 19/88) verwiesen. 18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Grünlandumbruch in Bezug auf das Insektensterben? Von welchen Größenordnungen und seiner Entwicklung in den letzten 20 Jahren geht die Bundesregierung in Bezug auf Grünladumbruch aus (bitte nach Jahren und Fläche aufschlüsseln)? Der Rückgang der Insektenvielfalt geht maßgeblich mit dem quantitativen Verlust und der qualitativen Verschlechterung von Lebensräumen einher. Durch den Umbruch von Grünland – besonders bei blütenreichem und extensivem Grünland – gehen wichtige Lebensräume sowie Nahrungsquellen für eine Vielzahl von Insekten verloren. Hierzu zählen z. B. Schaumzikaden, Baumwanzen, Schmetterlinge , Heuschrecken und Ameisen. Auch bei einer Neuanlage von Grünland nach einem Umbruch kommt es meistens zu einer Intensivierung des jeweiligen Grünlandstandortes , was eine dichtere, meist weniger blütenreiche Vegetation, teilweise in Verbindung mit einer erhöhten Mahdfrequenz zur Folge hat, was sich wiederum negativ auf die Insektenpopulationen des Grünlandes auswirkt. Im Zeitraum von 1993 bis 2013 ging die Dauergrünlandfläche bundesweit um ca. 630 000 Hektar zurück. Der Rückgang betraf alle Bundesländer. In den letzten Jahren nimmt die Dauergrünlandfläche nicht mehr ab, sondern hat sich insbesondere wegen der Regelungen zum Dauergrünlanderhalt im Rahmen des Greenings stabilisiert (siehe Übersicht). Neben der quantitativen Verfügbarkeit von Grünland ist dessen naturschutzfachliche Qualität, bes. das Blütenangebot, ein wichtiger Faktor für die Lebensraumeignung von Grünland für Insekten (vgl. dazu Antworten zu den Fragen 1 und 19). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10100 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche Bedeutung kommt nach Einschätzung die Bundesregierung dem Mahdregime und den Düngemengen für die Biodiversität von Blütenpflanzen , Bestäubern und Insekten insgesamt zu? Sowohl das Mahdregime, als auch die Düngemengen haben einen erheblichen Einfluss auf die biologische Vielfalt von Blütenpflanzen, Bestäubern und Insekten . Durch eine bedarfsgerechte Düngung auf Grünland kommt es zu einer Ertragssteigerung der Fläche, die eine häufigere Mahd ermöglicht. Dies führt zu einer Reduktion der Blütenpflanzen und einer Verschiebung des Artenspektrums in Richtung weniger, an diese Nutzung angepasste Pflanzenarten (überwiegend Gräser). Auch die Dichte der Pflanzenbestände nimmt durch die höhere Nährstoffzufuhr zu, wodurch Struktur und Mikroklima der Fläche verändert wird. Bestäuber und andere Insekten verlieren so Lebensräume und Nahrungsquellen. Für Bestäuber, Insekten und andere Tiere erhöht sich durch eine häufigere Mahd entsprechend die Gefahr der Tötung- und Verletzung durch die Mäh- und Erntetechnik . Dauergrünland darunter zusammen 1) 1 000 ha 1999 5 114 2 110 2 007 2000 5 048 2 000 2 082 2001 5 013 1 961 2 104 2002 4 970 1 931 2 124 2003 4 968 1 898 2 158 2004 4 913 1 870 2 210 2005 4 929 1 862 2 260 2006 4 882 1 848 2 250 2007 4 875 1 846 2 251 2008 4 789 1 756 2 297 2009 4 741 1 773 2 226 2010 4 655 1 899 2 545 2011 4 644 1 813 2 631 2012 4 631 1 833 2 599 2013 4 621 1 827 2 585 2014 4 651 1 830 2 620 2015 4 677 1 844 2 651 2016 4 694 1 877 2 631 2017 4 715 1 843 2 664 2018 4 713 1 863 2 657 Wiesen Weiden 2)Jahr Anm.: Aufgrund von Änderungen des Erhebungskonzeptes ist ein Zeitvergleich ab der Bodennutzungshaupterhebung 2010 mit den vorangegangenen Erhebungen nur eingeschränkt möglich. 1) Einschl. Hutungen und Streuwiesen sowie aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Dauergrünland. - 2) Ab 2010 einschl.Mähweiden und Almen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Bodennutzung der Betriebe (Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10100 20. Befürwortet die Bundesregierung eine Verankerung der Förderung von insektenfreundlicher Mahdregime, Mähtechniken und Weidetierhaltung im deutschen Strategischen Plan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)? Wenn nein, warum nicht? Der Fragegegenstand ist Bestandteil der laufenden Ressortabstimmung zum Aktionsprogramm Insektenschutz. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 21. Welche Schlussfolgerungen für eine bestäuberfreundlich gestaltete Agrarpolitik zieht die Bundesregierung aus einer aktuellen Studie (Hofmann et al 2019), wonach Wildbienenarten besonders gefährdet sind, wenn sie erst spät im Sommer ausfliegen und auf bestimmte Habitate angewiesen sind (vgl. www.wissenschaft.de/umwelt-natur/wildbienen-hungerleiden-auf-dem-land/)? Die Studie von Hofmann et al. (2019) bestätigt, dass vor allem seltene Arten und Arten mit speziellen Habitatansprüchen von einem lokal stark erhöhten Aussterberisiko betroffen sind. Dabei empfehlen die Autoren folgende Faktoren, die die Bestandsrückgänge dieser Arten erklären, in ihrer Auswirkung zu reduzieren: intensive Landnutzung (mit flächendeckenden Monokulturen, Mangel an Habitatstrukturen , Überdüngung, Einsatz von Insektiziden und Herbiziden), eine zeitlich an den Lebenszyklus der Einzelarten unangepasste Bewirtschaftung, Habitatfragmentierung . Weiterhin bestätigt diese Studie die besondere Bedeutung der Betrachtung seltener Einzelarten (z. B. in Form der Roten Listen), die nach ihrer Einschätzung z. B. in allgemeinen Monitoringvorhaben kaum verlässlich erfasst werden. 22. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur flächendeckenden Steigerung der Fruchtfolgenvielfalt ergriffen, und welche empirischen Belege gibt es für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen? Eine flächendeckende Kulturartenvielfalt kann aufgrund einer erhöhten Verfügbarkeit von Blüten als Pollen- und Nektarquelle sowie der erhöhten Strukturvielfalt auf Ackerflächen potenziell zur Verbesserung der Habitatfunktion für Insekten in Agrarlandschaften beitragen (vgl. NaBiV Heft 135). Im Rahmen des Greenings der Direktzahlungen gelten EU-Vorschriften zur Anbaudiversifizierung . Die Erweiterung der Kulturartenvielfalt soll auch in der geplanten Ackerbaustrategie der Bundesregierung eine wichtige Rolle spielen. Hierzu sind Aussagen zu konkreten Maßnahmen jedoch noch nicht möglich, da sich die Ackerbaustrategie aktuell noch im BMEL-internen Entwurfsstadium befindet . Im vom UBA geförderten Forschungsvorhaben „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes“ (FKZ: 3715111050) konnten durch die Greening- Regelung zur Anbaudiversifizierung auf Landschaftsebene kaum Effekte auf die Biodiversität festgestellt werden. Die Umsetzung der Anbaudiversifizierung erfolgt über bestimmte Mindestanteile von landwirtschaftlichen Kulturen an der Ackerfläche des Betriebs. Dabei gelten die verschiedenen Gattungen bei Getreide jeweils als unterschiedliche Kulturen, auch wenn dies kaum Änderungen hinsichtlich der angebauten Kulturen und dem Angebot an Strukturen für Insekten zur Folge hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10100 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wie wird das Thema Insektenschutz in der gerade zu erarbeitenden Ackerbaustrategie berücksichtigt? Welche Maßnahmen werden dafür angedacht? Ein Fokus der Ackerbaustrategie soll auf der Biodiversität in der Agrarlandschaft liegen, daher wird auch der Insektenschutz Berücksichtigung finden. Da sich die Ackerbaustrategie aktuell noch im Entwurfsstadium befindet, sind Aussagen zu konkreten Maßnahmen noch nicht möglich. 24. Welchen prozentualen Anteil hat die Fläche für „Honigpflanzen“ (Bienenweiden ) an der Gesamtfläche der ökologischen Vorrangflächen im Jahr 2018 in Deutschland ausgemacht? Im Antragsjahr 2018 wurden von den Betriebsinhabern in Deutschland rund 15 000 Hektar an ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) des Typs „für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (pollen- und nektarreiche Arten)“ ausgewiesen . Dies entspricht einem Prozent der insgesamt ausgewiesenen ungewichteten ÖVF-Flächen bzw. drei Prozent der insgesamt als ÖVF ausgewiesenen Flächen nach Anwendung von Gewichtungsfaktoren. 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand zur Zielerreichung des Biotopverbunds? Wir bewertet die Bunderegierung diese Entwicklung? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Biotopverbund zu unterstützen? Die Herstellung eines Biotopverbunds liegt in der Verantwortung der Bundesländer . Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum Umsetzungsstand vor. Die Bundesregierung ist jedoch unterstützend tätig durch grundlegende Forschungsarbeiten sowie die Übernahme von Verantwortung auf Bundesliegenschaften . Hierzu zählen u. a. das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland und das Nationale Naturerbe. 26. Hat nach Auffassung der Bundesregierung die zunehmende Lichtverschmutzung einen Anteil am Insektenschwund? Wie hoch ist dieser Anteil zu beziffern und welche Daten bzw. Studien liegen dem zugrunde? Es ist davon auszugehen, dass Beleuchtung als Faktor der Gefährdung von Insekten eine regional differenzierte Bedeutung hat, der in seinem Anteil allerdings nicht genau beziffert werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10100 27. Welche Konsequenzen für ihre Landwirtschaftspolitik zieht die Bundesregierung aus dem erläuternden Begleitdokument zum Bericht der EU-Kommission zur „EU Pollinators Initiative“ (EU-Bestäuberinitiative, vgl. http:// ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/pollinators/documents/ EU_pollinators_initiative_evidence_base.pdf), wonach die EU-Biodiversitätsstrategie 2020 laut einer Evaluierung 2015 bislang unzureichende oder keine Fortschritte bei fast allen Zielen erbracht hat (siehe S. 16) und erhöhte Investitionen in die Bereitstellung von Habitaten für Bestäuber erforderlich sind (siehe S. 21)? Die Bundesregierung betrachtet das in der Frage genannte Dokument als gute Zusammenfassung des Kenntnisstands zur Entwicklung der Bestände von Bestäubern in der EU und der wesentlichen Gründe für die Entwicklung dieser Bestände. Sie sieht es als Bestätigung an, dass Ursachen für die Bestandsentwicklungen auch in den am 20. Juni 2018 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunktepapier zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“ aufgegriffen auch von den Autoren der Studie als wichtige Ursachen adressiert wurden. 28. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfohlenen „Zentralen Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt“ (www.bfn.de/fileadmin/BfN/landwirtschaft/Dokumente/ 20180131_BfN-Papier_Glyphosat.pdf, S. 10), und wann plant sie diese umzusetzen : a) „Ausschöpfung bzw. Schaffung der rechtlichen Möglichkeiten für eine schnelle Beendigung und bis dahin maximale Verwendungsbeschränkung des Einsatzes von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln und solchen mit vergleichbarer Wirkung auf die biologische Vielfalt“, b) „Verbot des Einsatzes glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten , insbesondere in Natura 2000-Gebieten, Nationalparken, Naturschutzgebieten , Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, Wasserschutzgebieten und auf den gem. § 38 WHG sowie der Wassergesetze der Länder festgesetzten Gewässerrandstreifen, über die bestehenden Vorschriften hinaus soweit und so schnell wie möglich“, c) „Konkretisierung und weitere rechtliche Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis“, d) „Prüfung ökonomischer Steuerungsinstrumente, z. B. einer Pflanzenschutzmittelabgabe oder einer Anpassung einschlägiger Förderprogramme (ELER, GAK, um ggf. anfallende Verluste bei einer Umstellung auf eine glyphosatreduzierte/-freie Bewirtschaftung aufzufangen“? Die Fragen 28 bis 28d werden gemeinsam beantwortet. Im Koalitionsvertrag wurde verabredet, mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einzuschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden, und dazu unter anderem umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln zu regeln. Als Kernelement der vereinbarten systematischen Minderungsstrategie ist eine Änderung der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ) vorgesehen, die derzeit auf Ressortebene vorbereitet wird. Die Beratungen über die konkret aufzunehmenden Vorgaben sowie über die weiteren Teilelemente der Minderungsstrategie sind noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10100 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das angekündigte Insektenschutzgesetz von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze eine übergreifenden Aufgabe für alle Ressorts wird und entsprechende Maßnahmen auch in allen beteiligten Sektoren umgesetzt werden müssen? Welche Bindungswirkung und Verbindlichkeit hat das angekündigte Insektenschutzgesetz für andere Ressorts? Der Fragegegenstand ist Bestandteil der laufenden Ressortabstimmung zum Aktionsprogramm Insektenschutz. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333