Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10104 19. Wahlperiode 10.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Tobias Pflüger, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9554 – Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim und neuere Störfälle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Frankreich sollen nach langen Auseinandersetzungen die ältesten Atomreaktoren , die Blöcke 1 und 2 des Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim im März und August 2020 abgeschaltet werden. Das AKW liegt im unmittelbaren Grenzgebiet zur Bundesrepublik Deutschland und nur rund 25 Kilometer südwestlich von Freiburg entfernt in einem Erdbebengebiet. Im Umkreis von 100 Kilometern leben in Frankreich, Deutschland und der Schweiz über 7 Millionen Menschen , die voraussichtlich von einem Atomunfall in Fessenheim betroffen wären . Nach Ankündigungen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und des französischen Umweltministers François de Rugy (vgl. www.bundrvso .de/fessenheim-ausstellung.html) hat auch der Betreiber Électricité de France (EDF) die Abschalttermine bestätigt (vgl. www.badische-zeitung.de/ suedwest-1/der-fahrplan-fuer-das-ende-des-akw-fessenheim-steht--167871920 .html). Gutachten im Auftrag der Atomaufsicht in Baden-Württemberg haben eine Vielzahl von gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachstellen aufgezeigt (vgl. https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Altda ten/202/Gutachten_Fessenheim.pdf und https://um.baden-wuerttemberg.de/ fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Kernenergie/ Berichte/Anlagen/Grenznahe_KKW/20151215_Aktualisierung_EU-Stresstest_ Fessenheim_dt.pdf), die nach Ansicht der Fragesteller eine sofortige Stilllegung der beiden Reaktorblöcke erforderlich machen. Dazu gehört demnach auch das Risiko einer Überflutung des AKW infolge eines Dammbruchs am höher gelegenen Rheinkanal. Ein weiterer schwerer Mangel ist demnach auch das außerhalb des Sicherheitsbehälters liegende Abklingbecken mit hochradioaktiven Brennelementen, das damit gegen Einwirkungen von außen, also z. B. Flugzeugabstürze oder Terrorangriffe, kaum geschützt ist. Zuletzt hat die französische Atomaufsicht ASN dem Betreiber EDF im Februar 2019 die bis dahin für dringend erforderlich eingestufte Nachrüstung von Notstromgeneratoren erlassen. Die „Badener Zeitung“ berichtet dazu: „Solche Generatoren muss EDF aufgrund einer Verschärfung der Sicherheitsstandards für ihren gesamten sonstigen Nuklearpark anschaffen. Die Ausnahme wird mit der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10104 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode für 2020 angekündigten Stilllegung der Reaktoren im Elsass begründet. Allerdings verlangt die Kontrollbehörde eine ‚angemessene‘ Übergangslösung. Dazu macht die ASN in einer Mitteilung vom Dienstag zwar keine detaillierten Angaben , erwartet vom Betreiber allerdings Vorschläge“ (www.badische-zeitung. de/suedwest-1/keine-nachruestung-fuer-fessenheim--167197537.html). Der Betreiber EDF fordert eine Entschädigung für die Schließung (vgl. https:// telebasel.ch/2019/02/15/betreiber-will-entschaedigung-fuer-schliessungvon -akw-fessenheim/). Zu den Projekten, die im neuen deutsch-französischen Vertrag von Aachen vereinbart wurden, gehört auch die „gemeinsame Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks “ (www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1571028/633c78d6e8 5c9cf4d93ccdf94b56119e/2019-01-22-prioritaere-vorhaben-vertrag-aachen-data.pdf). EDF plant laut Medienberichten auf dem AKW-Gelände ein „Technocentre“ zum Rückbau bzw. zur Dekontamination für Bauteile aus stillgelegten nuklearen Anlagen. Demnach sollen z. B. Dampfgeneratoren aus abgeschalteten AKWs aus Frankreich und Deutschland oder gar aus ganz Europa künftig in Fessenheim zerlegt werden (www.badische-zeitung.de/suedwest-1/im-august- 2020-ist-schluss-mit-dem-akw-fessenheim--165301356.html). Während der letzten Revision im Block 1 des AKW Fessenheim hat es laut einem Bericht in der „Badischen Zeitung“ insgesamt acht Störfälle gegeben, zwei davon sollen in die Stufe 1 der INES-Bewertung (INES = International Nuclear and Radiological Event Scale) eingeordnet worden sein (vgl. www.badischezeitung .de/elsass-x2x/reinigungsroboter-in-fessenheim-reaktor-gefallen-kuehlungsaugte -ihn-an--169408158.html). Bei einem dieser Störfälle musste demnach vorrübergehend sogar ein Kühlkreislauf abgeschaltet werden, weil ein ferngesteuerter Reinigungsroboter in das Reaktorbecken gestürzt war und von „einem Rohr des Kühlkreislaufs festgesaugt“ wurde. Dem Bericht zufolge ereignete sich dieser Störfall am 22. Februar und der Roboter „blieb etwa einen Meter über den Brennelementen hängen“ (ebd.). Die zuständige Atomaufsicht ist dem Bericht zufolge offenbar über den Vorgang alarmiert: „Zu diesem Punkt verlangt auch Pierre Bois, Chef der für die AKW Cattenom und Fessenheim zuständigen ASN Straßburg, eine Erklärung. „Die potenziellen Konsequenzen hätten“, heißt es in seiner online nachlesbaren Zusammenfassung, „zu einem Ausfall des Kühlkreislaufs führen können. Für die Kühlung des Reaktorkerns hätten dann Notfallmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bois verlangt auch eine Rechtfertigung, warum die AKW-Leitung seine Behörde erst am Morgen nach dem Störfall informiert hatte. Das Wiederhochfahren von Fessenheim 1 hat Bois am 6. März dennoch bewilligt.“ In der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (siehe Plenarprotokoll 19/91, Frage 70) teilt die Bundesregierung mit, dass sie zur „Bewertung der Übertragbarkeit“ auf deutsche Atomkraftwerke von „französischer Seite“ weitere Informationen benötige und mit der dortigen Atomaufsicht im regelmäßigen Austausch stehe. Bei einem Treffen der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze mit ihrem französischen Atomkollegen François de Rugy scheint laut Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 9. April 2019 (Nr. 047/19) die Stilllegung von Fessenheim kein Thema gewesen zu sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10104 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über verbindliche Vereinbarungen oder Regelungen, dass nach Ankündigungen des französischen Präsidenten , des französischen Umweltministers und zuletzt auch des AKW-Betreibers EDF die dauerhafte Abschaltung des Block 1 des französischen AKW in Fessenheim im März 2020 und des Block 2 im August 2020 tatsächlich erfolgen wird und es nicht erneut zu Verschiebungen des Abschalttermin nach hinten kommt? 2. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit – sei es im Rahmen der Deutsch-Französischen Nuklearsicherheitskommission (DFK) oder sei es anderweitig – versucht, nähere Kenntnisse zu Fessenheim zu erlangen, aber dazu von der französischen Atomaufsicht ASN keine oder nur unvollständige Auskünfte erhalten? Wenn ja, in welchem Zusammenhang? 3. Wird die Bundesregierung Maßnahmen, und wenn ja welche, ergreifen, um rechtlich bindende Erklärungen oder Vereinbarungen mit Frankreich über die Stilllegung des Blocks 1 spätestens im März 2020 und des Blocks 2 spätestens im August 2020 zu erreichen? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine Informationen über verbindliche Vereinbarungen zu den genannten Ankündigungen der französischen Regierung und des Betreibers Électricité de France (EDF) bezüglich konkreter Stilllegungstermine für die beiden Reaktorblöcke des französischen Atomkraftwerk (AKW) in Fessenheim vor. Die französischen Programmations pluriannuelles de l’énergie (PPE) vom 25. Januar 2019 enthalten jedoch die Aussage, dass beide Reaktoren in Fessenheim im Frühjahr des Jahres 2020 auf jeden Fall abgeschaltet werden. Die Bundesregierung wird sich weiterhin in angemessener und geeigneter Art und Weise gegenüber der französischen Regierung dafür einsetzen, dass es möglichst zu keinen Verzögerungen bei der angekündigten Stilllegung des AKW Fessenheim kommt und dessen Sicherheit über die gesamte Betriebsdauer gewährleistet bleibt. Mit der für die Bewertung der nuklearen Sicherheit des AKW Fessenheim zuständigen französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) steht die Bundesregierung im regelmäßigen Austausch hierzu, insbesondere im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 4. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Gründe der Entscheidung der französischen Atomaufsicht ASN, der Betreiberfirma EDF die für den Katastrophenfall erforderliche Nachrüstung von leistungsstarken Notstromgeneratoren zu erlassen? Der Bundesregierung ist die Entscheidung der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde ASN vom 19. Februar 2019 über Änderungen bei der Umsetzung der „Post-Fukushima“-Nachrüstungen für Fessenheim bekannt. Die Zuständigkeit für die sicherheitstechnische Bewertung liegt in der alleinigen Verantwortung der ASN. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) steht im regelmäßigen Austausch mit der ASN im Rahmen der DFK. Fragen zum Hintergrund der Entscheidung der ASN werden auch Gegenstand der nächsten bilateralen Beratungen mit der ASN in diesem Rahmen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10104 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nachrüstung derartiger Notstromgeneratoren in allen Atomkraftwerken in Frankreich vorgesehen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung dieser Nachrüstung vor allem mit Blick auf französische Reaktoren in einer Entfernung von bis zu 180 Kilometern zur deutschen Grenze? Die Nachrüstung mit zusätzlichen Notstromdieseln wurde im Rahmen der Post- Fukushima-Maßnahmen durch die ASN gefordert. Über den aktuellen Stand der Umsetzung der Post-Fukushima-Maßnahmen in den Anlagen Fessenheim und Cattenom wird im Rahmen der DFK berichtet. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Nachrüstung der zusätzlichen Notstromdiesel bislang in keinem der französischen Reaktoren, die sich in einer Entfernung von bis zu 180 Kilometern zur deutschen Grenze befinden, erfolgt. 6. Kann die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Kenntnisse bestätigen, dass die französische Atomaufsicht ASN auch aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit für die Fessenheim-Reaktoren auf die erforderliche Nachrüstung der Notstromgeneratoren verzichtet? 7. Welche Informationen oder Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie in Fessenheim eine „angemessene Übergangslösung“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) aussehen könnte, um die Notstromprobleme im Krisenfall beherrschen zu können? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In ihrer Entscheidung vom 19. Februar 2019 fordert die ASN im Fall des AKW Fessenheim von der EDF eine Anpassung des „Post-Fukushima“-Nachrüstkonzeptes . Diese sieht auch eine Anpassung zu den bestehenden Notstromdieseln vor. Die von der ASN geforderte Anpassung wird Gegenstand der nächsten Sitzung der DFK werden. 8. Wie bewertet die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Kenntnisse die Entscheidung der französischen Atomaufsicht, die Nachrüstung von Notstromgeneratoren in Fessenheim zu unterlassen und die Reaktoren trotzdem weiter am Netz zu lassen? Die Bundesregierung erfüllt ihren Schutzauftrag unter Achtung der alleinigen Zuständigkeit anderer Staaten für kerntechnische Anlagen in dortiger Verantwortung . Eine Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in AKW anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen erfolgt seitens der Bundesregierung grundsätzlich nicht. Nur der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegen alle für eine sicherheitstechnische Bewertung notwendigen Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10104 9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über das auf dem Gelände des AKW Fessenheim beabsichtigte „Technocentre“ vor, und welche Tätigkeiten sollen nach jetzigem Stand dort künftig durchgeführt werden? 10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen oder angestrebt oder gibt es entsprechende Planungen (von wem), dass eine gemeinsame deutsch-französische Unternehmung ein derartiges „Technocentre“ am Standort Fessenheim betreiben könnte? 11. Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in dem geplanten „Technocentre “ auch Bauteile aus bundesdeutschen Atomanlagen bearbeitet werden , und um welche bundesdeutschen Ablieferer kann es sich dabei handeln? 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in irgendeiner Weise Überlegungen, Gespräche oder Planungen bei der EnBW Energie Baden- Württemberg AG hinsichtlich einer eventuellen Lieferung von Komponenten aus der Stilllegung der vier Reaktorblöcke in Neckarwestheim und Philippsburg in ein solches „Techno-centre“ in Fessenheim oder gar zur Beteiligung an einem solchen Projekt im Sinne einer deutsch-französischen Kooperation ? Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Nachnutzung des Standortes Fessenheim ist Gegenstand intensiver und andauernder Erörterungen mit allen Beteiligten aus Frankreich und Deutschland mit dem Ziel, die politischen, wirtschaftlichen und technischen Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsgerichtete Standortentwicklung zu ermitteln. Nach Kenntnis der Bundesregierung schlägt ein Konzept des Betreibers EDF zur Nachnutzung des Standortes Fessenheim nach Stilllegung der dortigen Reaktoren die Errichtung eines Zentrums zur Bearbeitung und Verwertung von metallischen Reststoffen auch aus dem europaweiten Abbau von kerntechnischen Anlagen vor. In dieser „Techno-Centre“ genannten Einrichtung würden gemäß Vorschlag der EDF insbesondere metallische Großkomponenten wie z. B. Dampferzeuger aus künftigen AKW-Stilllegungen in Frankreich, Deutschland und darüber hinaus dekontaminiert und eingeschmolzen werden. Verantwortlich für die Organisation und Finanzierung des Abbaus der AKW in Deutschland im Allgemeinen und die schadlose Verwertung der beim Abbau anfallenden radioaktiven Reststoffe sowie ausgebauten oder abgebauten Anlagenteile im Besonderen sind die jeweiligen Betreiber. Nähere Informationen zu einer etwaigen deutsch-französischen Unternehmung zur Betreibung eines solchen „Techno-Centre“ oder dessen möglicher Beauftragung durch Betreiber von AKW in Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) errichtet an den Standorten Philippsburg und Neckarwestheim Reststoffbearbeitungszentren, die der dezentralen Bearbeitung der beim Abbau der Reaktoren am jeweiligen Standort anfallenden radioaktiven Reststoffe dienen. Eine Ausnahme hiervon stellen die Planungen der EnBW dar, Großkomponenten wie z. B. Dampferzeuger aus Philippsburg in Neckarwestheim zu bearbeiten und den Anteil der dabei anfallenden radioaktiven Abfälle zurück nach Philippsburg zu transportieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10104 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Vorkommnisse bzw. Störfälle während der letzten Revision im Block 1 des AKW Fessenheim , und welcher Art waren diese jeweils? 14. Welche dieser Vorkommnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in die INES-Stufe 1 eingeordnet, und warum? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ereignisse der INES-Stufe 1 (Internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse) oder höher werden von der ASN und vom Betreiber umgehend veröffentlicht. Während der letzten Revision ereigneten sich zwei Vorkommnisse , die in die Stufe 1 eingeordnet wurden. Dies war zum einen der Absturz eines Reinigungsroboters in die Reaktorgrube (siehe Antwort zu den Fragen 15 bis 19) und zum anderen der Ausfall eines Kanals der Neutronenflussüberwachung für drei Tage. Dieser Ausfall wurde beim Wiederanfahren des Reaktors am Ende der Revision entdeckt und aufgrund der späten Entdeckung des Ausfalls in die INES-Stufe 1 eingeordnet. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Ablauf der Ereignisse im Zusammenhang mit dem abgestürzten Roboter (bitte detailliert darstellen )? Beruhend auf Angaben der ASN befand sich Block 1 des AKW Fessenheim seit dem 19. Januar 2019 in Revision. Die Beladung mit neuen Brennelementen war am 21. Februar 2019 abgeschlossen worden. Die Abfuhr der Nachwärme erfolgte mit dem Nachkühlsystem. Am 22. Februar 2019 wurde der Boden des Abstellraums für Kerneinbauten mit einem Roboter gereinigt. Dabei überfuhr der Roboter die Kante zum Reaktordruckbehälter und fiel in diesen. Der Reinigungsroboter wurde von der Ansaugung des Nachkühlsystems erfasst und in eine Kühlmittelleitung gesogen, bis ihn sein Halteseil festhielt. Um den Roboter zu bergen, musste die Nachkühlung für einige Minuten unterbrochen werden. 16. Um was für eine Art Roboter handelte es sich bei dem Vorkommnis nach Kenntnis der Bundesregierung, und welches Gewicht hat dieser? Zur Art des Roboters liegen der Bundesregierung keine näheren Informationen vor. 17. Wie kann es nach Kenntnis der Bundesregierung sein, dass ein solcher Roboter offenbar ohne weiteres in das Reaktorbecken fallen kann? Nach Angaben der ASN (www.asn.fr/Controler/Actualites-du-controle/Lettresde -suite-d-inspection-des-installations-nucleaires/Suite-a-declaration-d-ESSniveau -1) wurde die Reinigung des Bodens mittels des Roboters durch einen Dienstleister durchgeführt. Die Risikoanalyse, die für die Reinigung durch den Roboter durchgeführt wurde, sei nach Angaben der ASN offenbar nicht ausreichend gewesen. 18. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Roboter nur knapp oberhalb der Brennelemente im Reaktor hängen blieb, und woran bzw. warum blieb er dort hängen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10104 19. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt , um den Roboter aus der Kühlleitung zu befreien (bitte genau beschreiben )? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen vor. 20. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung angemessen bzw. entsprechend den Vorschriften, zur Beseitigung eines solchen Vorkommnisses einfach eine Kühlleitung abzuschalten? Wenn ja, was könnten die Folgen sein, wenn die Kühlung später nicht wieder in Betrieb genommen werden kann? Um die notwendigen Bergungsmaßnahmen durchführen zu können, musste laut ASN das Kühlsystem kurzfristig abgeschaltet werden. Ein längerfristiger Ausfall der Nachkühlung hätte nach Einschätzung der Bundesregierung die Einleitung von Störfallmaßnahmen zur Gewährleistung der Kernkühlung erfordern können. 21. Hat es seit den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 69 und 70 (Plenarprotokoll 19/91) hinsichtlich der Störfalle in Fessenheim (insbesondere dem Roboterabsturz) Gespräche mit der französischen Seite gegeben, und welche neuen Erkenntnisse resultieren daraus? Seit den Antworten der Bundesregierung auf die genannten Fragen hinsichtlich der angesprochenen Ereignisse im AKW Fessenheim haben diesbezüglich keine weiteren Gespräche mit der französischen Seite stattgefunden. 22. Was wären nach Kenntnis der Bundesregierung die von Pierre Bois, Chef der für die AKW Cattenom und Fessenheim zuständigen Atomaufsicht, angesprochenen Notfallmaßnahmen (bitte detailliert beschreiben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 23. Wie bewertet die Bundesregierung den Störfall mit dem abgestürzten Roboter in Fessenheim? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 24. Könnte sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein solcher Störfall wie in Fessenheim auch in einem bundesdeutschen AKW ereignen? Wenn ja, in welcher Weise wird sichergestellt, dass das künftig nicht mehr passieren kann? Wenn nein, warum ist das ausgeschlossen? Derzeit erfolgt eine generische Prüfung zu Übertragbarkeit und sicherheitstechnischer Bewertung für deutsche AKW. Zur abschließenden Klärung des Sachverhalts werden von französischer Seite weitere Informationen benötigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10104 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. War die Stilllegung des AKW Fessenheim in irgendeiner Weise Thema beim letzten Treffen der Bundesumweltministerin mit dem französischen Umweltminister ? Wenn ja, was wurde darüber gesprochen bzw. vereinbart? Wenn nein, warum nicht? Bei dem Treffen von Bundesumweltministerin Schulze mit ihrem französischen Amtskollegen De Rugy am 8. April 2019 in Berlin wurde im Zusammenhang mit der Stilllegung des AKW Fessenheim über den Vorschlag von EDF zur Errichtung eines „Techno-Centre“ – wie von den Fragestellern in der Vorbemerkung erwähnt – gesprochen. Ministerin Schulze hat sich aus Sicht des Bundesumweltministeriums zu diesem Vorschlag kritisch geäußert, eine abschließende Positionierung der Bundesregierung hat noch nicht stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333