Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10106 19. Wahlperiode 10.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Nicola Beer, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9628 – Planung und Ausgestaltung einer europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bildung und Forschung sind in ganz Europa die Grundlage für das Vorankommen jeder und jedes Einzelnen. Sie sichern den Wohlstand des gesamten Kontinents . Die digitale Vernetzung europäischer Hochschulen bietet dafür eine besondere Chance. Digitale Lehr- und Lernangebote können Menschen in ganz Europa einen standortunabhängigen Zugang zu weltbester Bildung ermöglichen . In ihrem Aktionsplan für digitale Bildung (siehe Drucksache COM(2018) 22 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX: 52018DC0022) formuliert die Europäische Kommission die „Einrichtung einer europaweiten Plattform für die digitale Hochschulbildung“ als einen nächsten Schritt zur Umsetzung der erneuerten EU-Agenda für die Hochschulbildung (siehe Drucksache COM(2017) 247 final, www.europarl.europa.eu/RegData/docs_ autres_institutions/commission_europeenne/com/2017/0247/COM_COM%28 2017%290247%28COR1%29_DE.pdf). 1. Welche Ziele verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung mit der vierten Aktion des Aktionsplans für digitale Bildung zur Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung? Nach Kenntnis der Bundesregierung beziehen sich die diesbezüglichen Aktivitäten der Europäischen Kommission auf den interoperablen und datenschutzgrundverordnungskonformen Austausch von Studierendendaten innerhalb Europas und insbesondere zwischen Europäischen Hochschulen. Eine Herstellung einer solchen Funktion stellt im hochschulübergreifenden administrativen Raum eine wesentliche Erfolgsbedingung für Studierendenmobilität allgemein und damit auch für gemeinsame Studienprogramme dar. Es verwundert mithin nicht, dass die Kommission diese Themen auch im Kontext der europäischen Hochschulnetzwerke aufgreift. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10106 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus Sicht der Bundesregierung ist es allerdings momentan noch verfrüht, von einer „Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung“ zu sprechen. Vielmehr steht seitens der EU momentan die Konsolidierung vielfältiger Projekte und Strukturen an, deren Ergebnis eine Architektur für eine interoperable digitale Struktur für den europa- und weltweiten Austausch von Kompetenzdaten aus dem Hochschulsektor sein kann. 2. Unterstützt die Bundesregierung diese Ziele (bitte erläutern und begründen)? Die Bundesregierung schätzt die Relevanz dieser Themen als hoch ein. Sie werden explizit im Rahmen der jüngst veröffentlichten Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) weiterverfolgt. Diese enthält die „Perspektive: Sichere digitale Bildungsräume – Bildung, Weiterbildung und bessere Bildungschancen für den digitalen Wandel“, in dem auch die in Frage 1 genannten Fragestellungen zu verorten sind. Wesentliche der zu adressierenden Fragestellungen sind auch im Umsetzungskatalog des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als TOP 100 Maßnahmen identifiziert. Es wird momentan im Rahmen der OZG-Umsetzung geprüft, wie und welche der skizzierten Fragen im hierfür vorgesehenen Kontext zwischen Bund und Ländern weiterverfolgt werden können. Seitens BMBF wurden vorbereitend hierzu die Erhebung der einschlägigen Verwaltungsprozesse und deren Umsetzung in Empfehlungen für ein Lastenheft zur technischen Umsetzung von Prozessen zur digitalisierten Abwicklung internationaler Studierendenmobilität beauftragt. Im Begleitgremium dieses noch laufenden Projektes sind u. a. auch Praktiker aus interessierten Universitäten sowie der niederländischen Hochschulbehörde Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) vertreten. Die Zwischen- und Endergebnisse des skizzierten Auftrages finden Eingang in die Priorisierung und ggfs. OZG-Umsetzung. Darüber hinaus adressiert die jüngst vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) veröffentlichte Förderbekanntmachung aus Mitteln des BMBF „Internationale Mobilität und Kooperation digital“ (IMKD) die o. g. Aspekte für Internationalisierungsprojekte deutscher Hochschulen. 3. Welche Ziele der Bundesregierung im Hinblick auf die Digitalisierung und Internationalisierung deutscher Hochschulen werden durch die Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung unterstützt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welche Aufgaben soll eine im Rahmen der vierten Aktion des Aktionsplans für digitale Bildung eingerichtete europäische Plattform für digitale Hochschulbildung nach Auffassung der Bundesregierung, insbesondere in den Bereichen a) Hochschulverwaltung (beispielsweise gemeinsame Verwaltung von Zugangsberechtigungen , Vorlesungsverzeichnissen, Notenverwaltung), b) Anerkennung und Anrechnung im EU-Ausland erworbener Studienleistungen , c) Lehre (beispielsweise Infrastruktur für Vorlesungsmitschnitte, Massive Open Online Courses (MOOCs), E-Learning-Module), d) kollaborative Studierendenprojekte und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10106 e) Austausch von Forschungsergebnissen für transnationale Forschungsprojekte (beispielsweise Open Science), erfüllen? Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für Fragen 4a bis 4d ausschließlich die Länder zuständig. Innerhalb des Projektes OpenU (Online Pedagogical Resources for European Universities), das im Rahmen der vierten Aktion des Aktionsplans für digitale Bildung gefördert wird, wird u. a. die Interoperabilität und Kompatibilität digital gestützter, international interoperabler Services in den drei Kernbereichen Lehre und Lernen, Kooperation sowie Mobilität getestet. Es werden insbesondere Teilfrage 4a, 4c und 4d adressiert. Der Ersatz von physischer Mobilität durch virtuellen Austausch ist nicht anvisiert; vielmehr soll ein kombinierter Ansatz auf eine verbreitete Anwendung getestet und durch die Verbindung digitaler Initiativen vereinfacht werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Durch die Digitalisierung bietet sich auch die Möglichkeit, aus bestehenden Daten durch die Verknüpfung mit anderen Daten völlig neues Wissen zu erzeugen. Open Science und insbesondere Open Data sind dafür wichtige Ansätze. Aus Sicht der Bundesregierung sind international einheitliche Datenstandards, die dem FAIR-Prinzip (FAIR beinhaltet, dass Daten auffindbar (findable), zugreifbar (accessible), interoperabel und wiederverwendbar (reusable) sein müssen) folgen, sowie individuelle Lösungen, die international anschlussfähig sind, zentrale Elemente . 5. Welche Anforderungen an eine europäische Plattform für digitale Hochschulbildung hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission formuliert? Wann, und in welchen Gremien erfolgten entsprechende Stellungnahmen der Bundesregierung? Die einschlägigen Projekte sind Maßnahmen des laufenden Erasmus+-Programms . Die Bundesregierung unterstützt insbesondere die Vorhaben zur internationalen Interoperabilität von Prozessen und Datenstrukturen, die sich derzeit in der Pilotphase befinden. Die Bundesregierung wird sich zu gegebener Zeit in den hierfür zuständigen Gremien entsprechend einbringen. 6. Welche Chancen und welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung in der Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung für a) die Studierenden an deutschen Hochschulen, b) die Lehrenden an deutschen Hochschulen, c) die Verwaltung deutscher Hochschulen und d) den gemeinsamen europäischen Bildungsraum? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10106 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. In welcher Verbindung steht eine solche europäische Plattform zur digitalen Hochschulbildung nach Auffassung der Bundesregierung zum Netzwerk Europäischer Hochschulen (vgl. https://ec.europa.eu/education/educationin -the-eu/european-education-area/european-universities-initiative_de)? Welche Institution wird nach Kenntnis der Bundesregierung Trägerin einer solchen Plattform sein? Die beschriebenen international interoperablen Verwaltungsprozesse sind aus Sicht der Bundesregierung wesentlich für das Gelingen der Initiative zu europäischen Hochschulen. Im Projekt OpenU werden Anwendbarkeit und Kooperation über zwei Universitätskonsortien getestet, die beide einen Antrag im Rahmen der Europäischen Hochschulen gestellt haben. Über eine mögliche Instanz, die die kohärente Abwicklung dieser Prozesse dann in deutlich größerem Rahmen orchestrieren könnte, wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht gesprochen. Dies soll nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen, wenn sich sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene die inhaltlichen, technischen und finanziellen Anforderungen an eine solche Instanz klar abzeichnen. Dann wird auch die Sitzlandfrage zu erörtern sein. 8. Welchen Zeitplan verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung? Wann soll die Plattform nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieb genommen werden? In welchem Stadium befindet sich das Projekt derzeit? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zeitplan? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 7 verwiesen. Der Zeitraum 2019 bis 2020 wird seitens der Europäischen Kommission als Definitions-, Entwicklungs - und Testphase angesehen, mit Start der neuen Erasmus+-Programmgeneration ab 2021 sollen Funktionalitäten finalisiert und anwendbar sein, um sukzessive bis zum Jahr 2025 eine Verbindung bestehender Anwendungen realisieren zu können. Mit Beginn der kommenden Erasmus+-Programmgeneration (2021 bis 2027) werden digitale Komponenten der European Student Card Initiative und des Netzwerkes Erasmus Without Paper (EWP) schrittweise verpflichtend. Die Laufzeit des Projektes OpenU umfasst 36 Monate (Februar 2019 bis Februar 2022). 9. Wie viele europäische, nationale oder regionale Hochschulplattformen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union (bitte nach EU-Mitgliedstaat aufteilen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist dazu bisher noch keine systematische, auf Vollständigkeit aller Implementierungen ausgerichtete Erhebung durchgeführt worden. Insbesondere im skandinavischen Raum und in den Niederlanden existieren Lösungen, die im Hinblick auf die skizzierten Erfordernisse Pilotcharakter haben können – auch mit Blick auf transnationale Kooperationen. In einer im vergangenen Jahr für das Hochschulforum Digitalisierung durchgeführten „Machbarkeitsstudie für eine (inter-)nationale Plattform für die Hochschullehre“ werden die drei nach Teilnehmerzahlen größten offenen Kurs-Plattformen innerhalb der Europäischen Union aufgeführt. Diese sind FutureLearn (Vereinigtes Königreich), Miríadax (Spanien) und FUN MOOC (Frankreich). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10106 10. Welche Kriterien müssen Hochschulen bzw. Hochschulplattformen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen, um sich an der europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung zu beteiligen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden entsprechende Kriterien zur Implementierung international interoperabler Lösungen seitens der EU-Kommission noch nicht definiert. Auf den in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Konsolidierungsprozess der Ergebnisse einschlägiger EU-Projekte wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung müssten diese Kriterien insbesondere die Erstellung interoperabler Prozesse, Datenstrukturen, Technologien sowie institutionen- und länderübergreifend harmonisierte und orchestrierte Betreibermodelle adressieren. Dieser Weg wird im Rahmen der Umsetzung des OZG verfolgt; insoweit wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 11. Welches Gremium entscheidet aufgrund welcher Auswahlkriterien in welchem Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung über die Beteiligung interessierter Hochschulen bzw. Hochschulplattformen an der europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die angesprochene Plattform ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt nicht definiert. Vielmehr werden unterschiedliche Initiativen getestet, deren Verknüpfung je nach Ergebnis anvisiert wird. 12. Wie viele und welche Hochschulen bzw. bestehende Hochschulplattformen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung an die geplante europäische Plattform für digitale Hochschulbildung angeschlossen werden? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 11 verwiesen. 13. In welcher Form und in welchem Umfang ist die Bundesregierung an der Einrichtung der europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung beteiligt ? In welcher Form und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Hochschulen bzw. Hochschulplattformen an der Einrichtung der europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung beteiligt? Dies wird im Rahmen der Umsetzung des OZG zwischen Ländern und Bund erörtert werden. Dies gilt sowohl für ein mögliches bundesweites Angebot orchestrierter Dienste als auch für eine mögliche Beteiligung an einer gesamteuropäischen Lösung, die möglicherweise zur Frage des Aufbaus einer Betriebsstruktur an einem Standort in Deutschland führen könnte, zu der sich dann Bund und Länder zu positionieren hätten. 14. Welche deutschen Hochschulplattformen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für a) Hochschulverwaltung (beispielsweise gemeinsame Verwaltung von Zugangsberechtigungen , Vorlesungsverzeichnissen, Notenverwaltung), b) Anerkennung und Anrechnung im EU-Ausland erworbener Studienleistungen , c) Lehre (beispielsweise Infrastruktur für Vorlesungsmitschnitte, MOOCs – Massive Open Online Courses –, E-Learning-Module), d) kollaborative Studierendenprojekte, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10106 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Austausch von Forschungsergebnissen für transnationale Forschungsprojekte (beispielsweise Open Science) und f) sonstige Bereiche? Welche Hochschulen sind jeweils an den Hochschulplattformen beteiligt? In der im vergangenen Jahr für das Hochschulforum Digitalisierung durchgeführten „Machbarkeitsstudie für eine (inter-)nationale Plattform für die Hochschullehre “ wurden überblicksweise verschiedene hochschulübergreifende Plattformen dargestellt. Plattform Kurzbeschreibung Hamburg Open Online University HOUU https://www.hoou.de Offene Plattform für hochschulübergreifende Angebote und Lernprojekte von Hamburger Hochschulen. oncampus https://www.oncampus.de Offene Bildungsplattform der FH Lübeck mit kooperativen Angeboten verschiedener Hochschulen. openHPI https://open.hpi.de Internationales Angebot des HPI mit fachspezifischem Fokus. Bereitstellung der technischen Plattform zur Nutzung durch andere Hochschulen unter der Bezeichnung „mooc.house“. Bildungsportal Sachsen https://bildungsportal. sachsen.de Nutzung der Plattform OPAL als Standardlösung für die Hochschulen im Bundesland Sachsen. Keine gemeinsam betriebene Lösung und nicht notwendigerweise gemeinsames Bildungsangebot. Virtueller Campus Rheinland- Pfalz https://www.vcrp.de Fernstudienangebote der Hochschulen aus Rheinland-Pfalz auf einer gemeinsamen Plattform. vhb Virtuelle Hochschule Bayern https://www.vhb.org Umfangreiche akkreditierte Studienangebote aus bayerischen Hochschulen und Hochschulkonsortien für Studierende bayerischer Hochschulen – Studierende außerhalb Bayerns können gegen Gebühr ebenfalls teilnehmen . Virtuelle Fachhochschule https://www.vfh.de/ virtuelle-fachhochschule Fernstudienangebote von derzeit 13 Fachhochschulen inkl. Schweiz unter Leitung der FH Lübeck. Angebot teilweise ebenfalls über oncampus. Zudem ist festzustellen, dass in einigen Ländern (z. B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen ) neue Plattforminitiativen entwickelt und länderseitig unterstützt werden , die u. a. hochschulübergreifende Kollaboration und das Teilen von offen zugänglichen Lehr-Lernmaterialien erleichtern sollen. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie überwiegend stark auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Campus-Management- und Learning-Managementsysteme im Einsatz. Deren standort-, vor allem aber institutionenübergreifende, Interoperabilität stellt nach Kenntnis der Bundesregierung eher die Ausnahme als die Regel dar. Das angesprochene BMBF-finanzierte Beratungsprojekt sowie darauf aufbauend die zur Beratung anstehende Umsetzung einschlägiger administrativer Funktionen und Dienste im Rahmen des OZG stellen mögliche nächste Schritte von Ländern und Bund zur Schaffung von Interoperabilität dar. Das bereits angesprochene BMBF-finanzierte DAAD-Programm IMKD hat die Förderung des Aufbaus digital interoperabler internationaler Kooperationsstrukturen sowohl im Lehr-/Lernbereich als auch bei der Administration zum Gegenstand . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10106 15. Wie unterstützt die Bundesregierung deutsche Hochschulen oder bestehende deutsche Hochschulplattformen, um diesen eine Beteiligung an der europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung zu ermöglichen (beispielsweise bei der Bewerbung und Antragstellung oder der Erfüllung von Aufnahmekriterien )? Mit dem bereits erwähnten Auftrag zur Erstellung einer Prozessaufnahme und technischen Spezifikation zur Abwicklung internationaler Studierendenmobilität sowie der mit den zuständigen Ländern angebahnten Entscheidung und ggfs. Abstimmung und Verknüpfung dieses Projektes in die OZG-Umsetzung werden die Erfordernisse zur Erstellung entsprechender Unterstützungsdienstleistungen exemplarisch für Hochschulen transparent und mit prototypischen Anwendungen unterlegt. Zusammen mit der Umsetzung dieser Dienste z. B. im Rahmen der o. g. IMKD-Bekanntmachung oder der Teilnahme an EU-Projekten (Erasmus+, europäische Hochschulnetzwerke) können entsprechende, auf Interoperabilität und DSGVO-Konformität fokussierende Verfahren erprobt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass interessierte Hochschulen – unterstützt durch den DAAD – so in die Lage versetzt werden, an den skizzierten europäischen Strukturen prägend mitzuwirken. 16. In welcher Höhe werden für die Planung und Umsetzung der europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel des EU-Haushalts verausgabt? Aus welchem Ausgabentitel erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung des Projekts? Mit Blick auf den noch geringen Definitionsgrad liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. Für das Projekt OpenU sind insgesamt 2 664 880 Euro eingeplant, davon 660 749 Euro für deutsche Konsortialteilnehmer . Das BMBF trägt insgesamt 210 133 Euro. 17. Plant die Bundesregierung die Verausgabung eigener Mittel zum Ausbau bestehender Plattformen für digitale Hochschulbildung in Deutschland oder zur Förderung der Beteiligung deutscher Hochschulen bzw. Hochschulplattformen an der europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung? In welcher Form und in welcher Höhe soll diese finanzielle Unterstützung erfolgen? Die Bundesregierung erwägt den Einsatz eigener Finanzmittel, um deutsche Vorhaben zum europäischen Bildungsdatenraum umzusetzen. Über Höhe und Umfang ist noch nicht entschieden. Anhaltspunkte werden allerdings aus der Konkretisierung der genannten OZG-Umsetzungsprojekte sowie der Abbildung der adressierten Sachverhalte in den erwähnten Bekanntmachungen für europäische Hochschulnetzwerke sowie zu IMKD erwartet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333